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2134/2023

Sachstandsbericht zur Aufstellung der Skulptur “Dieser Schmerz betrifft uns alle“ auf dem Kurt-Rossa-Platz

Mitteilung Ausschuss 10.07.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.07.2023, TOP 2.1.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4650 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
327/ZAP 
Vorlagen-Nummer           10.07.2023 
 2134/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 10.07.2023 
 
Sachstandsbericht zur Aufstellung der Skulptur „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ auf 
dem Kurt-Rossa-Platz 
Die Verwaltung berichtet nachstehend über den bisherigen Verfahrensablauf sowie über den 
aktuellen Sachstand zu der auf dem Kurt-Rossa-Platz unter dem Titel “Dieser Schmerz betrifft 
uns alle“ aufgestellten Skulptur. 
 
Im Vorfeld des am 24. April stattfindenden offiziellen Gedenktages an den Genozid am arme-
nischen Volk hat die Bezirksvertretung Innenstadt in ihrer Sitzung am 30.03.2023 die Verwal-
tung unter anderem gebeten, eine Findungskommission einzusetzen, die eine zeitgemäße 
und angemessene Form des Erinnerns erarbeitet und den Vorschlag dem Rat der Stadt Köln 
sowie den zu beteiligenden Ausschüssen zur Entscheidung vorlegt. Am 20. April 2023 bean-
tragte der Verein Recherche International e. V. als Eigentümer der Skulptur “Dieser Schmerz 
betrifft uns alle“ und im Auftrag der Initiative “Völkermord erinnern“ die Erteilung einer Son-
dernutzungserlaubnis zur Aufstellung dieser Skulptur als Mahnmal des Genozids am armeni-
schen Volk auf der Platzfläche des Kurt-Rossa-Platzes vom 24. April 2023 bis zum 25. April 
2026. 
 
Mit Schreiben vom 21. April 2023 wurde dem Verein “Recherche International e. V.“ im Hin-
blick auf den oben genannten Gedenktag die Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung der 
Skulptur auf dem Kurt-Rossa-Platz bis zum 24. Mai 2023 erteilt. Die Skulptur musste bis zum 
24. Mai 2023 um 22 Uhr rückstandlos aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden. 
 
Am 19. Mai 2023 hat der Verein Recherche International e. V. vor dem Verwaltungsgericht 
Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die erlassene Erlaubnis 
beziehungsweise die darin enthaltene zeitliche Befristung der Nutzung bis zum 24. Mai 2023 
eingelegt. Während des Verfahrens wurde auf Bitten des Verwaltungsgerichts Köln seitens 
der Stadt Köln auf eine mögliche Durchsetzung der Auflage durch Räumung verzichtet. 
 
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 23. Juni 2023 den Antrag des Recherche International e. 
V. durch einen entsprechenden Beschluss (Az. 21 L 959/23) in allen Punkten zurückgewie-
sen. Daraufhin wurde mit Schreiben vom 29. Juni 2023 der Antrag des Vereins vom 21. April 
2023 hinsichtlich der bis zum 25. April 2026 beantragten Aufstellungszeit formell rechtmäßig 
und unter Bezug auf den ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln abgelehnt. Pa-
rallel wurde dem Verein mit Schreiben vom gleichen Tag die Räumung der Skulptur durch die 
Stadt Köln im Wege der Ersatzvornahme angedroht für den Fall, dass die Skulptur nicht spä-
testens bis zum Ablauf des 10. Juli 2023 aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt wird.

2 
 
Die Aufstellung von Kunstwerken, Denk- und Mahnmälern erfolgt bei der Stadt Köln grund-
sätzlich erst dann, wenn ein Verfahren durchlaufen wurde. Dieses Verfahren wurde zur dauer-
haften Aufstellung der Skulptur „Dieser Schmerz betrifft uns alle“ nicht eingehalten. Hinsicht-
lich der Findung einer dauerhaft zeitgemäßen und angemessenen Form des Erinnerns im Be-
reich der Kölner Innenstadt ist daher zunächst ein solcher Prozess in Abstimmung mit dem 
Kunstbeirat aufzusetzen. Neben den Fragen nach einem geeigneten Ort sowie einer gesicher-
ten Finanzierung für die Errichtung und Instandhaltung sind auch im Zuge des Antragsverfah-
rens diverse Dienststellen zu beteiligen. Entsprechend des Ratsauftrags erstellt die Kulturver-
waltung derzeit einen Zeitplan auch unter Berücksichtigung der einzubindenden Akteur*innen 
und Gremien. 
 
Mit der Aufstellung an einem noch zu prüfenden, dauerhaften Standort der Skulptur „Dieser 
Schmerz betrifft uns alle“ würde somit eine zweite Gedenkstätte zum Andenken an Opfer des 
Genozids in Köln errichtet. Bereits im Jahr 2017 wurde auf explizitem Wunsch der armeni-
schen Gemeinde in Köln ein Gedenkstein zum 100. Gedenktag auf dem Friedhof in Köln-
Brück aufgestellt.  
 
Der Gedenkstein wurde gemäß des gemeinsamen Antrags (AN/0427/2017 Kreuzstein zur Er-
innerung an die Opfer des Völkermords an den Armeniern aus März 2017) der Fraktionen 
CDU, Die Grünen, Die Linke, FDP, Ratsgruppe GUT und Ratsgruppe Piraten und dem Erset-
zungsantrag der SPD-Fraktion (AN/0433/2017) realisiert und im April 2017 feierlich einge-
weiht. 
 
Es handelt sich um einen ca. zwei Meter hohen Kreuzstein mit der Inschrift „Dieser Kreuzstein 
ist im Gedenken an die Opfer des Völkermordes an den Armeniern in den Jahren 1915-1916 
aufgestellt.“ 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

10.07.2023 Hauptausschuss
TOP 2.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2134/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.07.2023
Erstellt
04.07.2023 11:15