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3782/2022

Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren und Entwicklungsperspektiven

Mitteilung Ausschuss 19.01.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 4 (Mitteilung 1654/2020)

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Ansehen

Anlage 2 (Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren)

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Ansehen

Anlage 1 (Wübben Stiftung)

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Ansehen

Anlage 3 (Wirkungsorientiertes Monitoring _ Ergebniskurzübersicht)

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

9872 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 3782/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 
 
Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren und Entwicklungsperspektiven 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2019 die Kommunale Gesamtstrategie „Kölner Kin-
der stärken!“ gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut beschlossen. Eine der vorgeschla-
genen Maßnahmen hob darauf ab, die „modellhafte Umsetzung einer gesunden Familien-
grundschule konzeptionell zu entwickeln und bei gesicherter Finanzierung umzusetzen“. Im 
Frühjahr 2020 gab das Familienministeriu m bekannt, dass es im Rahmen des Landespro-
gramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, an dem Köln seit 2017 teilnimmt, erweiterte 
Fördermittel, v.a. für Familiengrundschulzentren zur Verfügung stellt. Nach erfolgreicher An-
tragstellung beim Land, Auswahl von Schulen nach Schulsozialindex und auf der Grundlage 
von Schulkonferenzbeschlüssen begannen seit Mitte 2020 neun Grundschulen mit einem 
Entwicklungsprozess in Richtung eines Familiengrundschulzentrums als Ort der Bildung, Be-
ratung, Begegnung („3B“) im Sta dtteil. Vergleiche hierzu ausführlich die parallele Mitteilung 
(0083/2023) zu Sachstand und Weiterentwicklung der Gesamtstrategie „Kölner Kinder stär-
ken!“.  
Bei den neun Familiengrundschulzentren in Köln handelt es sich um folgende Grundschulen: 
 GGS Konrad-Adenauer Straße in Köln-Finkenberg 
 GGS Merianstraße in Köln-Chorweiler 
 GGS Riphahnstraße in Köln-Seeberg 
 GGS Lustheider Straße in Köln-Vingst 
 GGS Görlinger Zentrum/Schule Kunterbunt in Köln-Bocklemünd 
 GGS Ketteler Straße/Schule IM Süden in Köln-Meschenich 
 GGS Zehnthofstraße in Köln-Ostheim 
 KGS Zehnthofstraße in Köln-Ostheim 
 KGS Langemaß in Köln-Mülheim

2 
 
Familiengrundschulzentren sorgen – analog den Kita-Familienzentren - für eine Öffnung der 
Grundschulen in den jeweiligen Sozialraum. Im Zentrum stehen dabei bedarfsgerechte, betei-
ligungsorientierte und niederschwellige Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsangebote für 
Eltern/Erziehungsberechtige und Kinder. (s. Anlage 1 „Wübben Stiftung“) Die Familiengrund-
schulzentren in Köln werden in ihrer Arbeit  unterstützt durch Stellenzusetzung jeweils einer 
weiteren Stelle Schulsozialarbeit (aus kommunalen Mitteln), durch einen „Verfügungsfond“ in 
Höhe von je 10.000 Euro, einer Sachkostenpauschale in Höhe von je 2.000 Euro und durch 
eine städtische Koordinationsstelle mit eigenem Verfügungsfond für die Strategie- und Kon-
zeptentwicklung (alles aus Landesmitteln). Zudem sind an den neun Familiengrundschulzen-
tren insgesamt 2,25 Stellen Gesundheitslots*innen/ Kinderkrankenpflegekräfte des Gesund-
heitsamtes für präventive Gesundheitsförderung angedockt (Landesmittel). 
Basierend auf den Erfahrungen des ersten Jahres wurden von den Fachkräften der neun 
Familiengrundschulzentren zum Ende des Jahres 2021 grundsätzliche Ansätze und Gelin-
gensbedingungen zu einem Rahmenkonze pt zusammengefasst (siehe Anlage 2 „Rahmen-
konzept Familiengrundschulzentren“), welches zu Beginn des laufenden Jahres 2022 ge-
meinsam verabschiedet wurde. Seither bietet es eine dynamische Grundlage und Orientie-
rung für den Entwicklungsprozess der schon bestehenden neun und für mögliche neue Fami-
liengrundschulzentren. 
Aktuell werden in allen neun Familiengrundschulzentren Angebote für El-
tern/Erziehungsberechtigte, Eltern/Erziehungsberechtigte mit Kindern und für Kinder durchge-
führt, welche nach den ersten Er fahrungen und trotz nicht überraschender Anlaufschwierig-
keiten aufgrund der Corona -Pandemie seit März 2020 nach Einschätzung der Verwaltung, 
aber auch vieler weiterer Akteure sehr gut angenommen und erfolgreich umgesetzt werden. 
Eine Übersicht über die Ang ebote der KGS Langemaß finden Sie unter dem link: 
https://padlet.com/madehrig/6xj1wllc3vo55rd7  
 
Für die laufende Zwischenevaluation der Arbeit der Familiengrundschulzentren kommen ver-
schiedene Instrumente zum Einsatz: 
 Grundsätzlich greift die Verwaltung eine Arbeitshilfe des Landschaftsverbandes Rhein-
land zum „wirkungsorientierten Monitoring“ auf. Diese stellt in einer Art „Vierfelder-Tafel“ 
auf quantitative und vor allem qualitative Daten in den Bereichen Individual -
/Aggregatdaten, Infrastrukturelle Daten, Rückmeldungen von Fachkräften sowie Rück-
meldungen von Adressat*innen ab. Dieses Monitoring-Tool wird für die Familiengrund-
schulzentren aktuell umgesetzt. In Anlage 3 findet sich eine Übersic ht erster Erkennt-
nisse aus der Evaluation der Familiengrundschulzentren, die in den kommenden Mona-
ten noch durch die Daten weiterer Erhebungen (bspw. Fachkräftebefragung, Rückmel-
dungen von Schüler*innen) ergänzt werden soll.1 Die ersten Schritte der Evaluation ha-
                                                 
1 Nach Abschluss  aller Erhebungen  werden die Ergebnisse  und Erkenntnisse  der auf Grundlage der LVR-
Handreichung  „Wissen,  was wirkt. Arbeitshilfe für ein wirkungsorientiertes  Monitoring  kommunaler Präventi-
onsketten  gegen  Kinderarmut“ (2021) durchgeführten  Evaluation gesondert  in den Ausschüssen  vorgestellt.

3 
 
ben bereits gezeigt, dass das Konzept Familiengrundschulzentrum zu einer qualitativen 
Aufwertung der Grundschulen geführt hat. (…) Gleichwohl ist festzuhalten, dass die 
Etablierung der Arbeit des FGZ während der Pandemie dazu geführt hat, dass die An-
gebote des FGZ noch nicht allen Adressat*innen bekannt sind. 
 In diesem Zusammenhang findet derzeit eine großangelegte Elternbefragung statt, die 
als Grundlage dafür dient, weitere Angebote zu entwickeln, die den Elternbedarfen und 
-wünschen entsprechen. Über die Ergebnisse der Elternbefragung wird die Verwaltung 
gerne zu gegebener Zeit, etwa zur Jahresmitte 2023, gesondert berichten.   
 Weiterer Evaluationsbestandteil sind interne Reflexionsgespräche, die insbesondere 
auch auf Organisations- und Personalfragen abstellen. Wie oben angeführt, hat jedes 
Familiengrundschulzentrum eine weitere Schulsozialarbeiter*innenstelle erhalten. Diese 
zweiten Stellen wurden jeweils zur Hälfte mit den Aufgaben der Entwicklung eines Fa-
miliengrundschulzentrums (s. Anlage 4 „Mitteilung 1654/2020“) und der Schulsozialar-
beit betraut. Hier hat die Erfahrung gezeigt, dass zwar einerseits eine grundsätzliche 
Anbindung an die Schulsozialarbeit aufgrund des gemeinsamen Jugendhilfeauftrags 
sinnvoll ist, andererseits jedoch die benannte Stellenteilung teilweise zu Rollenunklar-
heiten in der Schule geführt hat. Die Verwaltung arbeitet zurzeit an einem Lösungsvor-
schlag.  
 Zudem pflegt die Verwaltung einen intensiven interkommunalen Austausch zur Entwick-
lung von Familiengrundschulzentren, um Erfahrungen auszutauschen und weitere An-
regungen für mögliche Weiterentwicklungen zu gewinnen. Dieser Prozess wird durch 
die Wübben-Stiftung begleitet, die sich auch vor Ort in Köln in der tatkräftigen Unter-
stützung der Konzeptentwicklung und -umsetzung der  Familiengrundschulzentren in 
Köln engagiert. 
Zusammengefasst zeigen die Ergebnisse der Zwischenevaluation nach Einschätzung (nicht 
nur) der Verwaltung, dass sich das Konzept der Familiengrundschulzentren in Köln bewährt 
hat und erfolgreich umgesetzt wird. Entsprechend sieht die Verwaltung vor, das Konzept der 
Familiengrundschulzentren schrittweise weiter auszurollen. Momentan wird vorbereitet, weite-
re vier Familiengrundschulzentren zu realisieren, wobei auch hier die Auswahl nach Schulso-
zialindex erfolgte. Für diese vier Grundschulen steht jeweils eine weitere kommunale Stelle 
Schulsozialarbeit zur Verfügung. Leider stehen gleichzeitig aktuell (noch) keine weiteren För-
dermittel des Landes bereit, um analog zu den bestehenden Familiengrundschulzentren Ver-
fügungsfonds zu gewähren und weitere Stellen Gesundheitslots*innen vorzusehen. Gleich-
wohl soll der Entwicklungsprozess der weiteren Schulen nun schon mit externer Unterstüt-
zung – neben der Angebote der Wübben-Stiftung gibt es aktuell Gespräche mit der Rhein-
energie Stiftung – begonnen werden, um die sehr guten Erfahrungen zu transferieren.   
Es ist zu erwarten, dass sich das Land zukünftig erweitert in der Unterstützung der Kommu-
nen bei der Umsetzung von Familiengrundschulzentren engagieren wird. Darauf weisen Aus-
sagen in der Koalitionsvereinbarung des Landes hin, nach denen die Familiengrundschulzen-
tren deutlich erhöht und in die Fläche gebracht werden sollen, angedockt an einen schul-

4 
 
scharfen Sozialindex. Das Konzept der Familiengrundschulzentren wird nicht nur  landes-, 
sondern auch bundesweit sehr positiv besprochen. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) unter-
streicht, Ergebnisse des neunten nationalen Familienberichts aufgreifend, dass sich nach der 
Integration familienbezogener Unterstützungsangebote in Kindertageseinrichtungen der Blick 
nun zunehmend auf die Schulen richte: „Der Ausbau kombinierter, multiprofessioneller Unter-
stützungsangebote für Eltern wie Kinder könnte Eltern dagegen deutlich entlasten und sie in 
ihren Erziehungskompetenzen stärken (Deutscher B undestag 2021). Die Vorteile, die sich 
ergeben, wenn Betreuung und Begleitung von Familien nach der Kindertageseinrichtung nicht 
abrupt enden, sondern im Sinne von Präventionsketten übergangslos in die Schulzeit hinein 
gestaltet werden, liegt auf der Hand. Familien(grundschul)zentren können diese Knotenfunk-
tionen im Sozialraum wahrnehmen: Denn sie schaffen niedrigschwellige Zugänge zu den 
Familien und können ihre Angebote orientiert an den lokalen Bedarfen gestalten. Damit stel-
len sie einen wichtigen Baustein für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen dar.“ (DJI 
Impulse 1/2022, Seiten 32-33). 
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme des Rahmenkonzeptes, der Zwischenbilanzierung 
und der Entwicklungsperspektiven und wird gerne fortlaufend weiter berichten.

Anlage 4 (Mitteilung 1654/2020)

23904 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 04.06.2020 
 1654/2020  
Mitteilung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 
Gesundheitsausschuss 09.06.2020 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020 
Integrationsrat 18.08.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 
 
Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes "kinderstark - NRW 
schafft Chancen" 
Hintergrund 
/g120  Die Stadt Köln nimmt seit Frühjahr 2017 am Landesprogramm „Kommunale Präventionsketten“ 
teil. Das Programm startete ursprünglich unter dem Titel „Kein Kind zurücklassen“.  
/g120  Im Rahmen dieses Programms wurde und wird die Stadt Köln seitens der Servicestelle Präven- 
tion NRW, getragen durch das Institut für Soziale Arbeit (ISA) Münster dabei unterstützt, struktur- 
bildende Maßnahmen zur ämter- und dezernatsübergreifenden Weiterentwicklung der ko mmu- 
nalen Präventionskette von Hilfen und Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Fa- 
milien in Köln, insbesondere in benachteiligten Lebenslagen zu entwickeln. So k onnten in der 
Vergangenheit ein Präventionsleitbild, strategische Ziele und ein Präventionsmonitoring im Rah- 
men einer Gesamtstrategie gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut etabliert werden. 
/g120  Der Rat hat am 12.12.2019 diese Kölner Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken – 184 Tausend 
junge Chancen fördern“ einstimmig beschlossen (Se ssion 3437/2019). 
 
Aktueller Förderaufruf 
/g120  Mitte April 2020 hat das Land nunmehr einen ergänzenden Förderaufruf v eröffentlicht, mit dem 
landesweit rund 14 Millionen Euro in 2020 bereitgestellt werden, die Ende Mai 2020  beantragt 
werden konnten ( 
https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praeventionsketten ). Das Ziel 
ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu verbes- 
sern und Kinderarmut zu bekämpfen. Für Köln sind bis zu rund 950.000 Euro Landesfördermittel 
reserviert, die auf der Grundlage einer bestehenden kommunalen Strategie eing esetzt werden 
können. 
/g120  Das gleiche Fördervolumen ist auch für 2021 und die Folgejahre vorgesehen. Das MKFFI führt 
hierzu auf seiner Internetseite aus: „das Programm „kinderstark“ ist eine auf Dauer angelegte

2 
 
Neuausrichtung der Präventionspolitik des Landes und gibt den Kommunen neue H andlungs- 
spielräume zum Aufbau von Präventionsketten.“ Der Aufruf des MKFFI er klärt: „Dieser Projek- 
taufruf stellt gleichzeitig einen Einstieg in eine Stärkung kommunaler Präven tion mit Unterstüt- 
zung der Landesregierung dar, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzg ebers für 
künftige Haushaltsjahre.“  
/g120  Der Förderaufruf gliedert sich in mehrere Förderbestandteile, die sowohl (weit ere) strukturbil- 
dende Maßnahmen als auch Praxismaßnahmen adressieren. Gefördert werden: 
/g16  eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung der kommunalen Präven - 
tionskette gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut (die bei IV/2, Integrierte Jugendhilfe- 
und Schulentwicklungsplanung (schon) vorhanden ist). Die Mittel können auch für die Nut- 
zung und Pflege des Online-Tools „Guter Start NRW“ genutzt werden.  
Darüber hinaus werden Maßnahmen an Regelinstitutionen in benachteiligten Quartieren geför- 
dert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sol- 
len: 
/g16  Mit Familiengrundschulzentren sollen Unterstützungsstrukturen für Fami lien mit Kindern 
aufgebaut werden, die offene Ganztagsgrundschulen besuchen, 
/g16  Lotsendienste in Geburtskliniken und Lotsendienste in Kinder- und Jugendarztprax en oder 
gynäkologischen Arztpraxen, 
/g16  Kommunale Familienbüros, 
/g16  Ausbau aufsuchender Angebote. 
 
Das Land stellt Köln bis zu 953.427 Euro Landesmittel von landesweit insgesamt 14.281.05 2 Euro 
Fördermittel zur Verfügung. Die Verteilung der Landesmittel auf die Ko mmunen erfolgte nach der An- 
zahl der Kinder im Alter von 3 bis unter 18 Jahren im SGB II-Bezug. 
 
Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, Kosten für Qualifizierung, Konzeptentwicklung und Koor- 
dination. Die Projekte sind durch den örtlichen Träger der öffentliche n Jugendhilfe bzw. durch aner- 
kannte freie Träger der Jugendhilfe (nach Weiterleitung der Fördermittel) durchzuführen. Zuwendungs- 
empfänger sind Städte und Kreise mit eigenen Jugendamt. 
 
Antragstellung der Stadt Köln 
/g120  Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport hat in ämter- und dezernatsübergrei fender Abstim- 
mung eine Antragstellung der Stadt Köln umgesetzt, die dem Landesjugendamt Ende Mai 2020 
zugeleitet wurde. Danach sollen Fördermittel eingeworben werden für 
/g16  die konzeptionelle Entwicklung von bis zu neun Familiengrundschulzentren in Köln in Stadt- 
teilen mit den höchsten Bildungs- und Armutsrisiken (Auswahl nach Schulsozialindex), 
/g16  die verstärkte Umsetzung des Online- Tools „Guter Start NRW“, mit dem ein Familienweg- 
weiser in Köln aufgebaut wird, 
/g16  Erst-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen und die konzeptionelle Weiter ent- 
wicklung des geplanten Familienbüros der Stadt Köln in Kalk. 
/g16  Lotsendienste in Verbindung mit Kinder- und Jugendarztpraxen, 
/g16  den Ausbau aufsuchender Angebote der Jugendhilfe (angedockt an die Familienhäuser in 
Köln),  
/g16  sowie aufsuchende Angebote des Interkulturellen Dienstes und des Museumsdienstes, hier  
insbesondere mit Blick auf die Handlungsnotwendigkeiten zur Förderung von Kind ern in 
Benachteiligungslagen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie

3 
 
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. Nähere Ausführungen zu den geplanten Maßnahmen sind in 
einer Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird die politischen Gremien gerne üb er die Umsetzung des 
Programms in Köln informieren. 
 
Anlage 
 
Gez. Voigtsberger

Seite 1 von 7 
 
Anlage  zu 1654/2020 (Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes 
„kinderstark – NRW schafft Chancen“ 
 
Darstellung der geplanten Maßnahmen nach Förderpositionen 
 
Seit Frühjahr 2017 nimmt die Stadt Köln an der Landesinitative „Kommunale 
Präventionsketten“ teil. Am 12.12.2019 hat der Rat der Stadt Köln die 
Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken - 184 Tausend junge Chancen fördern“ 
1 
beschlossen. Die Stadt Köln löst somit ihr Ansinnen ein, aktiv, nachhaltig und 
dezernatsübergreifend gegen die Folgen von Kinderarmut zu wirken. 
 
Die kommunale Gesamtstrategie „ Kölner Kinder stärken - 184 Tausend junge 
Chancen fördern“ bildet die inhaltliche und strategische Klammer für den 
Förderantrag zum Aufruf „Kinderstark-NRW schafft Chancen“ 
2. 
Der Förderaufruf nimmt maßgeblich Bezug auf die Landesinitiative „Kommunale 
Präventionsketten“. 
 
Für die Kölner Antragstellung stellt das gemeinsam entwickelte Leitbild und die 
strategische Zieldefinition die verbindliche Umsetzung für eine kommunale 
Gesamtstrategie der Vorbeugung sicher. 
Durch die Verknüpfung unterschiedlicher Maßnahmenbausteine, möchten wir 
„Erfolgsinseln“ schaffen, die den Grundstein für eine ressortübergreifende und 
nachhaltige Weiterentwicklung ermöglichen. 
 
Der Förderaufruf „Kinderstark“ bietet die Möglichkeit einer Antragstellung für folgende 
Förderpositionen: 
 
1. Stärkung der Kommunalen Koordinierung 
2. Aufbau von Familiengrundschulzentren 
3. Lotsendienste in Gesundheitszusammenhängen 
4. Ausbau aufsuchender Ansätze 
 
 
Zu 1. Stärkung der kommunalen Koordinierung 
 
Die bei der Stadt Köln eingerichtete Stelle der „Kommunalen Koordinierung“ bei der 
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im Dezernat für Bildung, Jugend 
und Sport verfügt über keinen eigenen Sachkostenetat . 
Hinsichtlich der im Dezember 2019 beschlossenen Gesamtstrategie „Kölner Kinder 
stärken - 184 tausend junge Chancen fördern“ ist für dieses Jahr eine „Kick-Off“ 
Veranstaltung  vorgesehen.  
                                                
1 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=90766&voselect=20299 
2 https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praeventionsketten

Seite 2 von 7 
 
Darüber hinaus sollen Materialien für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  
erarbeitet werden.  
 
Als größte Kommune in Nordrhein- Westfalen, freut sich die Stadt Köln über die 
Möglichkeit einer umfangreichen Antragstellung auf Mittel aus dem Landeshaushalt. 
Dieses Geld soll gut und nachhaltig eingesetzt werden. 
Die optionale Nutzung einer Landeszuschusssumme von max. 1 Mio. Euro 
ermöglicht es uns, den Förderantrag breit aufzustellen. Verwaltungstechnisch 
bedeutet dies einen personellen Mehraufwand im Rahmen der Mittelverwaltung 
und des Controllings .  
Hier gilt es eine ½ Personalstelle für Verwaltung und Controlling zu beantragen. 
 
Unter Nutzung des vom Familienministerium bereitgestellten Online-Services zur 
Einrichtung von Familienportalen, wird eine weitere Fachbetreuung beantragt.  
Über das Portal „Guter Start NRW“  können unter „Guter Start Köln“ alle 
Unterstützungsangebote und Kontaktadressen für Eltern mit Kindern bis zum 
Schuleintritt der Stadt Köln gebündelt werden. 
Der Aufbau und die Pflege des Portals, sowie Werbung, Akquise etc. benötigen 
operative Personalressource. Die hohe Anzahl und Bandbreite von Angeboten in der 
Millionenstadt Köln, erfordert einen erhöhten Personaleinsatz. Aus diesem Grund soll 
der Start, die Unterhaltung und Pflege der Plattform „Guter Start Köln“ mit dem 
Einsatz einer zweiten Vollzeitstelle aus Mitteln des Förderaufrufs stabilisiert werden. 
Eine Stelle wird aus kommunalen Mittel eingerichtet. Eine weitere Stelle soll aus 
Mittel von „Kinderstark“ zugesetzt werden.  
 
 
Zu 2.: Aufbau von Familiengrundschulzentren 
 
Familiengrundschulzentren in Köln sollen dazu beitragen, herkunftsbedingte 
Bildungsungleichheit zu reduzieren und Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern. Dafür 
werden der schulische und gleichzeitig der familiäre Kontext in den Blick genommen.  
Eine Adaption und Übertragung vor dem Hintergrund Kölner Rahmenbedingungen, 
erfolgt auf Grundlage erprobter Konzepte anderer Kommunen aus NRW, welche mit 
Unterstützung der Wübben-Stiftung erfolgreich Familiengrundschulzentren aufgebaut 
haben.
3 
Insgesamt ist der Aufbau von 9 Familiengrundschulzentren  vorgesehen. Die 
Auswahl erfolgt nach dem Schulsozialindex und fokussiert auf die Umsetzung an 9 
besonders herausgeforderten Grundschulen. 
Der Aufbau von 9 Familiengrundschulzentren erfordert eine organisatorische sowie 
fachliche Begleitung, damit die Standards beim Aufbau der 
Familiengrundschulzentren vor Ort beachtet werden. Dementsprechend werden 
Mittel für eine Koordinator*in beantragt. Die Aufgabe der Koordinator*in  besteht 
                                                
3 https://wuebben- 
stiftung.de/fileadmin/media/publikationen/pdf/WS_impaktmagazin_Familiengrundschulzentren.pdf

Seite 3 von 7 
 
darin den konzeptionellen Rahmen im Aufbau und der der Durchführung vor Ort zu 
begleiten und sicherzustellen. 
 
In diesem Jahr sollen an besonders herausgeforderten Grundschulstandorten 
zusätzliche Schulsozialarbeiter*innenstellen mit kommunalen Mitteln eingerichtet 
werden. 
Für die Umsetzung vor Ort übernimmt diese neue Stelleninhaber*in der 
Schulsozialarbeit  in 2020 mit einem Stellenanteil eine koordinierende Funktion . 
Diese Stellen werden anteilig mit der Entwicklung und dem Aufbau des 
Familiengrundschulzentrums vor Ort in Schule betraut. In der 
Konzeptentwicklungsphase in 2020 wirkt diese Stelle an der Entwicklung des 
Rahmenkonzepts mit, beteiligt die Schulgemeinschaft (insbesondere Schulleitung, 
Lehrkräfte, Schüler/innen, Jugendhilfeträger/OGS-Träger, Elternvertreter u.a.) an der 
Konkretisierung des Rahmenkonzepts für die jeweilige Schule und entwickelt mit 
ihnen erste Pilotangebote zur Erprobung. 
Die neu eingerichteten Stellen Schulsozialarbeit werden an Träger der freien 
Jugendhilfe angedockt. 
Es wurde ein ausreichender Sachkostenetat für Konzept- und Angebotsentwicklung 
beantragt, welcher es ermöglicht intensiv und explorativ in die Aufbauarbeit 
einzusteigen. 
 
 
Zu 3. Lotsendienste in Gesundheitszusammenhängen 
 
Von Gesundheitsrisiken sind nach wie vor Kinder in benachteiligten sozialen Le- 
benssituationen besonders betroffen. Aufbauend auf den Erfahrungen der „Frühen 
Hilfen“, soll eine vergleichbare Vernetzungsstruktur für Kinder im Grundschulalter 
und deren Familien aufgebaut werden. 
Das Andocken einer Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger in 
Lots*innenfunktion an die Familiengrundschulzentren , soll den Zugangsweg an 
das Gesundheitssystem erleichtern. 
Mit dem Angebot der „ Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger in 
Lots*innenfunktion“ sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und flächendeckend, 
Risiken sowie Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern erkannt und Maßnahmen zur 
Förderung einer gesunden Entwicklung eingeleitet werden. Dadurch kann 
abgewendet werden, dass sich Fehlentwicklungen chronifizieren oder fortschreiten. 
Mit Unterstützung von Lots*innen, soll die Vernetzungsstruktur zu Kinder- und 
Jugendärzten befördert werden. Gleichermaßen wird die Verbindungslinie zu dem 
multiprofessionellen Team aus Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens 
und psychosozialen Fachkräften im Gesundheitsamt  hergestellt.  
Es findet ein regelmäßiger Kontakt und Austausch mit den Sozialarbeiter*innen der 
Familiengrundschulzentren und regelmäßiges Beratungsangebot  für Familien - 
sowie Überleitung bei Bedarf statt:

Seite 4 von 7 
 
Eine Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger wird 4 Grundschulen/ Famili- 
engrundschulzentren betreuen. 
Der Aufbau von 9 Lots*innenteams an Grundschulen erfordert eine organisatorische 
sowie fachliche Begleitung.  
Durch die vorgesehene aufsuchende Arbeit des medizinischen Fachpersonals in die 
Familiengrundschulen hinein, findet eine bedarfsgerechte Begleitung in die 
Arztpraxen statt. Ziel ist ja die Kinder zu den jeweiligen „eigenen“ Kinderärzten zu 
begleiten / zu lotsen. 
 
 
Zu 4. Ausbau aufsuchender Angebote 
 
Lots*innen im Kölner Familienbüro 
 
Das erste Kölner Familienbüro  wird im zweiten Halbjahr 2020 seine Türen öffnen. 
In einem ersten Schritt werden die bestehenden Beratungsleistungen Elternbüro 
(Beratung für Kitaplätze) und Beratungsstelle der Kontaktstelle (Beratung zu Plätzen 
in der Kindertagespflege) zusammengeführt. Darüber hinaus wird in dem 
Familienbüro erstmalig auch eine Beratung für das Vormerksystem Little Bird 
angeboten werden.  
Das Angebot soll durch den Einsatz von Familienlots*innen  weiterentwickelt wer- 
den. Ein Kernziel ist dabei, die administrativen Wege für Familien sowohl 
verwaltungsintern, wie -extern wesentlich zu vereinfachen, zu verschlanken. 
Die Familienlotsin/ der Familienlotse soll Fragen und Anliegen von Eltern/ Familien, 
welche sich über das bisher bestehende Beratungsangebot hinaus bewegen, und 
sich auf Themeninhalte der Altersstufen  0-6 Jahre beziehen, gezielt aufgreifen und 
Eltern entsprechende Unterstützung anzubieten.  
Hierdurch soll erreicht werden, dass die richtigen Ansprechpartnerinnen/ 
Ansprechpartner innerhalb wie außerhalb der Verwaltung für Familien einfacher und 
schneller und gefunden werden und dadurch auch Wege wesentlich verkürzt werden. 
 
 
Kölner Familienhäuser aufsuchend 
 
Familienhäuser in Köln sind sozialraumorientierte und durch das Jugendamt 
geförderte Einrichtungen der freien Jugendhilfe. Ziel der Arbeit in den 
Familienhäusern ist die Schaffung und Etablierung von niedrigschwellig zugänglichen 
Angeboten für Familien mit komplexen Problemlagen. Im Mittelpunkt stehen hierbei 
die Unterstützung von Eltern, bzw. Elternteilen bei der Bewältigung von 
Erziehungsaufgaben durch bedarfsgerechte Beratungs- und Gruppenangebote. 
 
Familienhäuser sind für Kinder, Jugendliche und deren Familien ein vertrauter Ort 
und haben eine hohe Bindungsfähigkeit für diese Zielgruppe. Dies bietet den idealen 
Rahmen für die Weiterentwicklung einer Lots*innenfunktion innerhalb der

Seite 5 von 7 
 
Familienhäuser. Familienhäuser verfügen über einen sozialräumlichen und 
lebensweltlichen Wissenspool und können diesen auch im Rahmen der Gehstruktur 
effektiv anwenden. 
 
Ziel ist es, bedarfsgerechte Angebote für komplexe Problemlagen in Familien vor Ort 
zu schaffen und hierdurch mehr Kinder und Familien durch professionell geplante 
sozialräumliche Maßnahmen zu erreichen. 
 
Familienhäuser sollen der Optimierung der Einzelfallhilfen dienen. Dies bedeutet, 
dass Bedarfe, welche durch niederschwellige Hilfen nicht mehr ausreichend gedeckt 
werden, durch weiterführend professionelle Hilfestruktur aufgefangen werden 
können. Hierzu gehört z.B. die Überleitung zu den Bezirksjugendämtern, den 
Angeboten der Familienbildung oder den Frühen Hilfen. Durch die Lotsenfunktionen 
können diese Übergänge fließender gestaltet werden. 
 
Aus niederschwelligen Gruppenangeboten für Eltern (z.B. Eltern-Cafés) können 
themenorientierte Gesprächskreise entstehen(z.B. Gesundheitsvorsorge bei 
Kleinkindern, Alkohol- und Drogenproblematik). Hierzu können Familienhäuser als 
Ressource genutzt werden, um Akteure der Regelinstitutionen einzuladen und damit 
eine Brücke und Überleitung zu diesen Beratungsangeboten zu entwickeln.  
Die bestehenden Auswertungen der Familienhäuser haben gezeigt, dass die 
Begleitung der Familien auch über die Grenzen des eigenen Stadtteils hinaus ein 
weiterer notwendiger Schritt in der Qualitätsentwicklung des Angebots darstellt. 
 
Familienhäuser bieten durch ihre offene und niederschwellige Angebotspalette 
Zugang zu Hilfsangeboten, welche nicht stigmatisierend sondern befähigend auf die 
Lebenssituationen der Familien wirken. So können Kooperationen mit Hilfe der 
Lotsenfunktion noch effektiver gestaltet werden - z.B. zwischen den Interkulturellen 
Zentren mit ihrer Sprach- und Integrationsberatung und den  Angeboten zur 
Information über den Besuch der Kita und den Einstieg in die Schule. 
 
 
Digitales Outreach: Online-Workshops des Museumsdienstes Köln 
 
Der Museumsdienst Köln  setzt seinen Auftrag der kulturellen Bildung nicht nur in 
den städtischen Museen um, sondern geht seit 2013 verstärkt in den „Outreach“, um 
Kindern und Jugendlichen in Köln kulturelle Teilhaben zu ermöglichen.  
 
Dieses niedrigschwellige Angebot möchte der Museumsdienst nun auch in die 
digitale Welt übertragen. So ist Lernen unabhängig vom Aufenthaltsort möglich.  
Gerade die aktuelle, durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen bei 
der Nutzung kultureller Angebote, machten die Handlungsnotwendigkeiten zur 
Förderung und Unterstützung von Kindern in Benachteiligungslagen deutlich. Durch

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ein „digitales Outreach“  soll eine niedrigschwellige Teilhabe der Zielgruppe 
gewährleistet werden. 
 
Das neue Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren sowie ihre 
Familien. 
 
Die Angebote des Museumsdienstes ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine 
zielgruppengerechte Auseinandersetzung mit Museumsinhalten. Gefördert werden 
hierbei Selbstkompetenz und ein aktiver Umgang mit Wissen. Ein Museumsbesuch 
ist jedoch nicht für alle Familien möglich. Viele Kinder besuchen ausschließlich mit 
der Schule die städtischen Museen, für andere Besuche sind oft die Kosten für 
Anreise und Teilnahme ein Hinderungsgrund. Ein digitales Angebot soll hier die 
Workshops ergänzen und eine niedrigschwellige Auseinandersetzung mit Kunst und 
Kultur für möglichst viele Kinder und Jugendliche ermöglichen. 
 
Die Kinder sollen sich über durch den Museumsdienst bereitgestellte Anleitungen 
und filmische Tutorials im eigenen Lerntempo neue Fähigkeiten aneignen können 
und dabei ihre Kreativität entfalten. 
 
Durch bereits entwickelte partizipative Angebote für Kinder und Familien 
insbesondere in benachteiligten Sozialräumen, bestehen Kontakte zu 
Kooperationspartner*innen wie Sozialraumkoordinator*innen, Lehrer*innen, 
Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen. 
Schulen und Jugendeinrichtungen sollen als „Andockstationen“ genutzt werden. 
 
Für die Entwicklung von digitalen Lernangebote sollen Kinder und Jugendliche in die 
Planung und Entwicklung mit einbezogen werden. Hierdurch kann gewährleistet 
werden, dass die Angebote inhaltlich und formal den Bedürfnissen der Zielgruppe 
entsprechen.  
 
Die eingesetzten Mittel werden für den Basisaufbau der digitalen Plattform 
verwendet. 
 
 
Bildungslots*innen für geflüchtete Kinder 
 
Der Bildungsauftrag des Kommunalen Integrationszentrums (KI) und die 
familienbegleitenden Integrationsangebote des Interkulturellen Dienstes  (IKD) 
im KI werden weiterentwickelt. Der erschwerte Zugang von geflüchteten Familien zu 
Bildung war und ist hierbei ein Thema. Die geflüchteten Familien haben strukturell 
bedingt in den Unterkünften erschwerte Bedingungen und Zugänge zu Bildung und 
Teilhabe. Diese Situation wurde durch die Corona-Pandemie verstärkt und deutlich 
sichtbar. Insbesondere Schülerinnen und Schülern, die in Unterkünften für 
Geflüchtete untergebracht sind, fehlen die technischen Möglichkeiten (Ausstattung

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mit Laptop, Drucker, etc.) und Rahmenbedingungen (ruhiger Lernraum, 
Unterstützung bei der Hausaufgabenbetreuung), um adäquat am Distanzlernen 
teilnehmen zu können. Digitales Lernen wird perspektivisch im Schulalltag einen 
wesentlichen Anteil ausmachen und auch über die Pandemie hinaus in der 
Unterrichtsgestaltung eine große Rolle spielen. 
 
Durch die aufsuchenden Lots*innen soll eine Brücke zwischen Schulen und Familien 
mit Kindern im Grundschulalter geschaffen werden, um einen gleichberechtigten 
Zugang zu Bildung für diese Zielgruppe zu ermöglichen und so die Integration ins 
Regelsystem gefördert werden. 
Bildungschancen können verbessert werden und ggf. Rückstände, die durch die 
Corona-Pandemie entstanden sind, nachgeholt werden. Darüber hinaus werden die 
Medienkompetenzen gestärkt, die einen erheblichen Beitrag zum Bildungserfolg 
leisten und perspektivisch noch mehr an Bedeutung gewinnen werden. 
Durch die aufsuchenden Bildungslots*innen soll sichergestellt werden, dass 
geflüchtete Familien mit Kindern der Altersgruppe 6-10 Jahren in den Unterkünften 
einen Zugang zu technischen Hilfsmitteln sowie regelmäßige Unterstützung bei den 
Hausaufgaben erhalten, die akut im Homeschooling und darüber hinaus im digitalen 
Lernen benötigt werden. 
Darüber hinaus tragen die Bildungslots*innen  die Angebote der 
Bildungseinrichtungen an geflüchtete Familien in Unterkünften heran, machen diese 
bekannt und erleichtern die Teilnahme. 
Geflüchtete Familien mit Schulkindern sollen die Möglichkeit erhalten, an einem 
zentralen Ort, den sog. „Lernräumen“ in Interkulturellen Zentren oder bei sonstigen 
freien Trägern, technische Geräte wie Laptop und Drucker für schulische Lernzwecke 
kostenfrei zu nutzen. Die Lernräume sind darüber hinaus für alle Kinder geöffnet – 
nur der Lotsendienst fokussiert sich primär auf geflüchtete Grundschulkinder. 
Durch aufsuchende Arbeit seitens Bildungslots*innen in den Unterkünften sollen die 
Schüler*innen auf dieses Angebot aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus 
stehen die Bildungslots*innen per Telefon und Videochat als begleitende 
Unterstützung zur Verfügung und können so das digitale Lernen begleiten. 
 
Mit dem Start der Bildungslots*innen ist beabsichtigt, dass es zu starken 
Bildungspartnerschaften zwischen Unterkünften (Heimleitung, Sozialer Dienst vor 
Ort), Grundschulen (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit), Trägern im Bezirk vor Ort 
(interkulturelle Zentren, sonstige freie Träger) und der Verwaltung (IKD, KI, Amt für 
Wohnungswesen) kommen wird. Alle einzelnen Akteure verfügen über wertvolles 
Wissen, welches über die Bildungslotsen gebündelt und zu sinnvollen Aktionen 
zusammengefasst werden soll. Zusätzlich ergibt sich hieraus eine Ansprechperson 
(Projektkoordination in den Bildungseinrichtungen, die die Info an die Lotsen 
weitergibt) für alle o.g. Akteure.

Anlage 2 (Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren)

15275 Zeichen

RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN
Schulamt für die Stadt Köln
Bildungschancen und Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen hängen auch in
Köln in hohem Maße von ihrer sozialen Herkunft ab.
In Köln haben viele Grundschulen einen großen Anteil von Kindern mit hohem
Armutsrisiko.
Viertklässler*innen aus Stadtteilen mit hohem Armutsrisiko erhalten deutlich seltener
eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung als Schüler*innen aus privilegierten
Stadtteilen. Auf Stadtteilebene reichen die entsprechenden Quoten von 6,3% bis
82,5%.
Um mehr Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten, werden in der Kölner
Bildungspolitik unter anderem Handlungsansätze erörtert, die darauf abstellen,
solchen Schulen mehr finanzielle und personelle Ressourcen zu gewähren, in denen
die Anzahl der Kinder und Jugendlichen aus prekären Lebensverhältnissen besonders
hoch ist.
Seit über zehn Jahren gehören in Köln Familienzentren an Kindertageseinrichtungen zu
den Angeboten für Familien im Stadtteil, um die Hilfen und Unterstützung anbieten zu
können, die vor Ort notwendig sind. Familienzentren an Kindertageseinrichtungen
halten ein sozialraumorientiertes Angebot an Familienbildung und Familienberatung
bereit. Sie sorgen für einen niederschwelligen Zugang der Familien zu
unterschiedlichen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten, um
Eltern/Erziehungsbrechtigten in ihrer Rolle als Bildungsbegleiter*innen zu stärken.
Da der Bedarf an Beratung und Unterstützung in Erziehungs- und Bildungsfragen nach
dem Übergang in die Grundschule bestehen bleibt, entwickelt die Stadt Köln
nun auch Familienzentren an Grundschulen. Die Verortung der
Familienzentren an Grundschulen bietet Nähe zum Wohnort und ist vielen Eltern als
Bildungsinstitution im Leben ihres Kindes bekannt.
Das vorliegende Rahmenkonzept stellt eine Orientierung für bestehende und
zukünftige Familiengrundschulzentren dar. Es wurde auf der Grundlage einjähriger
Arbeitserfahrung mit den neun sich zu Familiengrundschulzentren entwickelnden
Grundschulen konzipiert. Im Kontext der sich ständig wandelnden
Rahmenbedingungen und Bedarfen versteht sich das Konzept als eine dynamische
Grundlage.
Die Familiengrundschulzentren werden an Grundschulen mit offenem
Ganztagsangebot eingerichtet. Sie entwickeln, angepasst an den jeweiligen
Sozialraum, Angebote der Bildung, Begegnung und Beratung für
Eltern/Erziehungsberechtigte und Familien, ausgehend von den Bedürfnissen und
Potentialen der Schüler*innen sowie ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten und Familien.
Insbesondere wird dabei an die Arbeit der Kita-Familienzentren angeknüpft. Die
Angebote werden altersgerecht weiterentwickelt und sind somit ein wichtiger
Baustein der kommunalen Präventionsketten.

Für die Eltern/Erziehungsberechtigten einen Zugang durch einen regelmäßigen und
verlässlichen Treffpunkt in der Schule schaffen. 
Übergänge gestalten durch Kooperation mit mindestens einem Kita-Familienzentrum und mit
weiterführenden Schulen.
Vernetzung im Sozialraum:
Kooperationen und Netzwerkpartnerschaften mit Akteuren im jeweiligen Sozialraum.
Angebote sollten so abgestimmt werden, dass Parallelstrukturen vermieden werden. 
 
Bündelung der Kräfte durch multiprofessionelles Personal
Gestaltung der Zugänge und Übergänge durch niederschwellige Angebote und
Kooperationen mit Kitas und weiterführenden Schulen
Stärkung der Vernetzung durch Zusammenarbeit mit diversen Einrichtungen im
Sozialraum
Entwicklung und Sicherung von Qualität
1.Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken!“
Den Überbau für die Familiengrundschulzentren bildet die Gesamtstrategie "Kölner
Kinder stärken! - 184 Tausend junge Chancen fördern!" In den beiden
Handlungsfeldern Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit und Gesundheits- und
Entwicklungschancen werden von den Familiengrundschulzentren folgende
strategische Ziele verfolgt:
2.Ankerzentrum im Sozialraum
Das Familiengrundschulzentrum bildet als Anlaufstelle und Begegnungsstätte für
Familien einen Knotenpunkt im jeweiligen Sozialraum. Die drei B Begegnung, Bildung
und Beratung liegen dabei der Programmstruktur zu Grunde.
Die Entwicklung zum Familiengrundschulzentrum ist als Schulentwicklungsprozess zu
verstehen und setzt grundsätzlich eine Bereitschaft der Mitarbeitenden für eine
Öffnung der Schule zum Sozialraum (vgl. FGZ-Entwicklungsgruppe) voraus.
Weitere Kriterien für eine gelingende Entwicklung sind:
RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN
GRUNDLAGE
Schulamt für die Stadt Köln

Passive Partizipation: Hier nehmen die Teilhabenden an Angeboten teil, die sie aus
Interesse wahrnehmen und die zu den ständigen Angeboten des FGZ gehören (z.B.
Elterntreff, Sprachkurse) 
Aktive Teilhabe: Hier gestalten die Teilhabenden aktiv mit und können durch ihr
Mitspracherecht direkten Einfluss auf die Entwicklung des FGZ und die Planung von
Angeboten und Veranstaltungen (z.B. Adressat*innenbefragungen, Planen durch
Mitwirkung in Gremien etc.) nehmen.
Soll Partizipation in Familiengrundschulzentren gelingen, so bedarf es demokratischer
Strukturen. Dabei wird die Bereitschaft aller Mitarbeitenden vorausgesetzt, Teilhabe
zuzulassen, um ein kultur- und armutssensibles Miteinander zu erreichen. 
Um Partizipation überhaupt zu ermöglichen, brauchen Teilhabende Zugang zu
Informationen. Aus den Informationen ergeben sich für die Teilhabenden folgende
Möglichkeiten:
1.
2.
Partizipation richtet sich an Kinder, Eltern/Erziehungsberechtigte (Familien), alle
Mitarbeitende sowie die Akteure im Sozialraum (z.B. Kita, Vereine etc.). Sie führt zu:
• Demokratiebildung
• Mitspracherecht der Beteiligten 
• Entstehung nachhaltiger Kommunikations- und Arbeitsstrukturen
• Stabilisierung der Lebenswelt der Kinder und Eltern/Erziehungsberechtigten
• Zufriedenheit
• Wertschätzung
• partnerschaftliche Zusammenarbeit
Um  passgenaue Angebote erstellen zu können, sollten Familien regelmäßig durch eine
Befragung beteiligt werden. Diese wird umso repräsentativer, je weiter die
sozialräumliche Vernetzung fortgeschritten ist.
Beispiele für sonstige Beteiligungsformate:
• Kinderparlament
• Schulgremien
• Projektarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtigten
Außerdem sollten alle Zielgruppen in der FGZ-Entwicklungsgruppe (vgl. Abschnitt
"FGZ-Entwicklungsgruppe") vertreten sein. 
PARTIZIPATION
RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN
Schulamt für die Stadt Köln

Personal mit direkter Verknüpfung
Kommunale Koordination (Stadt Köln)
Fachkräfte vor Ort als FGZ-Leitung (s. FGZ-Leitung)
Erweitertes Personal
Akteure in Schule mit verschiedenen Professionen und Aufgaben (s. FGZ-
Entwicklungsgruppe)
Räume
Büro für FGZ-Leitung
mindestens 1 multifunktionaler Raum für Angebote
evtl. Beratungs-/Therapieraum
QUALITÄTSSICHERUNG
Koordination der FGZ durch die Kommune
FGZ-Leitungen sind durch einen Hochschulabschluss qualifiziert
Evaluation (Programm, Wirksamkeit, Struktur, Ressourceneinsatz)
Regelmäßige Fortbildungen der FGZ-Leitungen (Fortbildung im Projekt-
Management als Pflichtfortbildung)
Supervision für FGZ-Leitungen und die FGZ-Entwicklungsgruppe
Folgende Maßnahmen tragen zur Qualitätssicherung bei:
RESSOURCEN
RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN
RECHTLICHER RAHMEN
LVR: Ansprechpartner bezüglich der Rahmenbedingungen für Familiengrundschulzentren istdas Landesjugendamt Rheinland mit der LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut. Der LVR bietetregelmäßig Veranstaltungen zum Thema Familiengrundschulzentren für alle Akteure an.
Das MSB fördert Familiengrundschulzentren im Rahmen der Ruhr-Konferenz seit demSchuljahr 2021/2022. Dafür ist eine Koordinierungsstelle "Familiengrundschulzentren imRuhrgebiet" im Institut für soziale Arbeit e.V. angegliedert an die Serviceagentur "Ganztägiglernen" Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden.
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichberechtigung, Flucht undIntegration
Ministerium für Schule und Bildung
Folgende Ressourcen hinsichtlich des Personals und der
Räumlichkeiten werden für eine gelingende Entwicklung benötigt:
Zurzeit stehen zwei Förderrichtlinien für Familiengrundschulzentren nebeneinander: Zum
einen gibt es  die Förderung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichberechtigung, Flucht und Integration (MKJFGFI) im Rahmen des Förderprogramms
"kinderstark - NRW schafft Chancen" und zum anderen die unten genannte
Förderrichtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB). Derzeit existiert noch
kein rechtlicher Rahmen für Familiengrundschulzentren. Die Finanzierung der Kölner
Familiengrundschulzentren erfolgt durch das Förderprogramm "kinderstark - NRW
schafft Chancen" jährlich auf Antrag der Stadtverwaltung.
Zur Unterstützung stehen folgende Ansprechpartner*innen zur Verfügung:
Schulamt für die Stadt Köln

ZUSAMMENARBEIT AUF VERSCHIEDENENEBENEN
Kommunalebene
Auf kommunaler Ebene trifft sich der Lenkungskreis Familiengrundschulzentren
vierteljährlich. Der Lenkungskreis besteht aus Vertreter*innen aller beteiligten Ämter
und städtischen Akteuren  (Amt für Schulentwicklung, Amt für Kinder, Jugend und
Familie, Gesundheitsamt, Amt für Weiterbildung), einer Vertreter*in der Unteren
Schulaufsicht, der Schulleitungen der FGZ und der FGZ-Leitungen.
Sozialraumebene
Im Sozialraum stimmt sich die FGZ-Leitung mit der Sozialraumkoordination über
Angebote und Veranstaltungen ab und nimmt an Stadtteilkonferenzen teil.
Außerdem findet regelmäßig ein Austausch mit Kita-Familienzentren und ggf.
weiterführenden Schulen statt. 
Schulebene
Die FGZ-Entwicklungsgruppe trifft sich regelmäßig (vgl. Abschnitt weiter unten). Im
Leitungsteam findet regelmäßig ein Austausch zwischen Schulleitung, OGS-Leitung
und FGZ-Leitung statt.
Koordinationsebene
FGZ-Leitungen treffen sich mindestens einmal im Monat mit der kommunalen
Koordination.
Die kommunale Koordination lädt Schulleitungen und Trägervertretungen
mindestens dreimal jährlich zu einem Treffen ein.  
Bildung
Mindestens ein Angebot (Sprachkurs ggf. mit Alphabetisierung)
Mindestens ein Angebot zum Thema Gesundheit (Bewegung/Ernährung)
Beratung
Offene Sprechstunde für Eltern/Erziehungsberechtigte
Angebot des Gesundheitslotsendienstes
Begegnung
Niedrigschwelliges Angebot (Elterntreff)
Mindestens ein Bildungs- oder Gesundheitsangebot für
Eltern/Erziehungsberechtigte mit Kindern
Angebot nach Bedarf, je nach Programm der Schulsozialarbeit
Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte (im Idealfall mit
Kinderbetreuung)
Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte und Kinder
Angebote für Kinder
PROGRAMM
RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN
Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsangebote sollen für drei Zielgruppen
durchgeführt werden: Eltern/Erziehungsberechtigte, Eltern/Erziehungsberechtigte +
Kinder und Kinder. Im Idealfall sollen die Angebote nicht nur für
Eltern/Erziehungsberechtigte und Kinder des jeweiligen Familiengrundschulzentrums
gelten, sondern ebenso offen für alle Familien aus dem Sozialraum sein. Folgende
Angebote bietet das FGZ an:
Schulamt für die Stadt Köln

ZUSAMMENARBEIT IN DER
FGZ-ENTWICKLUNGSSGRUPPE
Schulinterne Auftaktveranstaltung (z.B. pädagogischer Tag) für
Projektvorstellung, erste Inhaltliche Ausrichtung und Bildung der
Entwicklungsgruppe. Verantwortlich: Schulleitung und FGZ-Leitung
Infoveranstaltung für Eltern/Erziehungsberechtigte
Wahl der Elternvertretung durch Schulpflegschaft (flexibler Zeitpunkt)
Mindestens ein Jahr Begleitung durch externe Coach-/Supervisions-
Anbietende
Mindestens ein*e Vertreter*in nimmt an einer Fortbildung zum Thema Eltern-
Partizipation teil
Regelmäßige Treffen (Empfehlung zu Beginn einmal wöchentlich)
Dokumentation für alle zugänglich machen
Budgetplanung
Jahresplanung
Zeitlichen Ressourcen für die Teilnehmenden 
Jedes Familiengrundschulzentrum hat eine multiprofessionelle
Entwicklungsgruppe, die die inhaltlichen und konzeptionellen Themen erstellt.
Hierbei arbeitet sie demokratisch und zielorientiert.
Durch die Arbeit der Entwicklungsgruppe werden im Idealfall alle
Interessensgruppen vertreten: Schulleitung, OGS-Leitung, FGZ-Leitung, Lehrkraft,
Schulsozialarbeiter*innen, Sozialpädagogische Fachkräfte der
Schuleingangsphase, Eltern/Erziehungsberechtigte, Gesundheitslots*innen,
Koordinator*in Schulbegleitung, Schüler*innen, Hausmeister*in. Damit wird eine
partizipatorische Ausrichtung und Gestaltung sichergestellt. Die Etablierung einer
Entwicklungsgruppe sorgt für ein Verantwortungsgefühl aller Beteiligten und ist
somit Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung.
Für eine gelingende Zusammenarbeit in der Entwicklungsgruppe sind folgende
Punkte grundlegend:
RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN
Schulamt für die Stadt Köln

Die FGZ-Leitung übernimmt die Koordination und die pädagogische
Leitung des Familiengrundschulzentrums. Sie untersteht der Dienst- und
Fachaufsicht des von der Kommune beauftragten Trägers der freien
Kinder- und Jugendhilfe. Die FGZ-Leitung ist in der schulischen
Binnenstruktur neben der OGS-Leitung anzusiedeln. Gemeinsam mit der
Schulleitung bilden FGZ-Leitung und OGS-Leitung das Gremium
"Leitungsteam" der Grundschule.
Schnittstelle zwischen Kommunaler Koordination - Schule - Träger 
Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit in verschiedenen Gremien:
FGZ-Leitungstreffen mit der kommunalen Koordination
FGZ-Entwicklungsgruppe
Leitungsteamtreffen
Lehrer*innenkonferenz
Arbeitskreise im Sozialraum
Leitung und Moderation der FGZ-Entwicklungsgruppe
Umsetzung / Bearbeitung der aus den Gremien entstandenen
Aufträgen
Koordination der Angebote:
Jahresplanung
Budgetveranwortung: Planung und Verwaltung
Raummanagement
Bedarfsermittlung
Netzwerkarbeit:
Kooperationen im Sozialraum
Teilnahme an überregionalen Vernetzungsformaten
Akquise Kurs- und Projektanbieter
Adressatenakquise
Öffentlichkeitsarbeit 
Sprechstunde der FGZ-Leitung zur Beratung bezüglich FGZ-Themen
für schulische Mitarbeiter*innen
Evaluation und Konzeptarbeit 
Stellenausschreibungen (z.B. für Honorarkräfte)
Aufgaben:
 
FGZ-LEITUNG
RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN
Schulamt für die Stadt Köln

KOOPERATIONEN 
mindestens einem Familienzentrum (Kita)
einer Familienberatungsstelle im Stadtteil
einer Familienbildungsstätte
mindestens einer weiterführenden Schule
andere Familiengrundschulzentren
diverse Beratungsstellen
Sportvereine
Jugendzentren
Bürger- und Ortsvereine
Ärzte/Ärztehäuser und therapeutische Einrichtungen
Wohnungsunternehmen 
Zwischen den Familiengrundschulzentren, vertreten durch die Schulleitung und
die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und der Stadt Köln wird es eine
vertraglich geregelte Kooperation geben. Die Familiengrundschulzentren
kooperieren außerdem mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des
Gesundheitsamtes. Das Angebot des dort angesiedelten
Gesundheitslotsendienstes ist wie die Familiengrundschulzentren Bestandteil der
Förderung des Landes NRW "kinderstark" und darüber an die
Familiengrundschulzentren gekoppelt. Andere ämterübergreifende
Kooperationen finden mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Amt
für Weiterbildung (Volkshochschule Köln) statt.
Weitere Kooperationen sind mit:
Andere Kooperationen im Stadtteil können von den Familiengrundschulzentren
dem Bedarf entsprechend eingegangen werden und somit Schwerpunkte ihrer
Ausrichtung definiert werden. Je nach Infrastruktur des jeweiligen Sozialraums
wären folgende Kooperationen möglich:
RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN
Schulamt für die Stadt Köln

Anlage 1 (Wübben Stiftung)

8976 Zeichen

FAMILIEN
GRUNDSCHUL
ZENTREN
SCHULE ALS ORT FÜR BILDUNG  
UND BERATUNG IM STADTTEIL
Familiengrundschulzentren fördern den weiteren Ausbau eines multi -
professionellen Netzwerks zur Unterstützung von Familien im Quartier 
und bündeln verschiedene, insbesondere präventive Angebote an der 
Grundschule. Sie bilden sozialräumliche Knotenpunkte und eine An -
laufstelle für Familien. Als Familiengrundschulzentren entwickeln sich 
Grundschulen zu Orten der Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder 
und ihre Familien. Angelehnt an das Konzept von Familienzentren an 
Kindertageseinrichtungen, das in Nordrhein-Westfalen seit über zehn 
Jahren landesweit gefördert wird, setzen die Familiengrundschulzentren 
die kommunale Präventionskette im Primarbereich fort.
Wübben Stiftung und Auridis Stiftung
1Stand Juni 2021

Niedrigschwellige Zugangsangebote
>  bilden eine Brücke zwischen Schule und Elternhaus und bauen 
somit Vorbehalte ab und Vertrauen auf,
>  schaffen Gesprächsanlässe und ermöglichen Eltern, Kontakt  
zu anderen Familien aufzunehmen,
>  fördern informelle Gespräche zwischen Elternhaus und Schule – 
auch über Bildungs- und Erziehungsfragen.
Angebote im Bereich der Übergangsgestaltung
>  unterstützen die Grundschulen in der Übergangsgestaltung  
zur Grund- und weiterführenden Schule,
>  helfen den Kindern und Eltern die Übergänge gut zu meistern,
>  vernetzen Kitas mit Grundschulen bzw. Grundschulen mit 
 weiterführenden Schulen.
Informations-, Beratungs- und  
Unterstützungsangebote
>  unterstützen die Eltern bei Bildungs- und Erziehungsprozessen,
>  adressieren alltägliche Herausforderungen, mit denen Familien 
 konfrontiert sind und die Bildungsprozessen oftmals im Weg stehen.
Beispiele:
> offenes Elterncafé
>  Näh-, Bewegungs-, Entspannungs-,  
oder Kochkurs
>  Eltern-Kind-Angebote: offener Spiel-
nachmittag,  offener Basteltreff, 
 Schulgarten, Eltern-Kind-Ausflüge
>   Internationales Kinderfest
Beispiele:
>  Organisation und Durchführung von 
Hospitationen und Informationstagen  
zur Förderung des Austausches
>  Elternseminare, Kurse zur Stärkung der 
Kompetenzen von Eltern für gelingende 
Übergänge
>  Niedrigschwellige Informations-
veranstaltungen für Eltern zum Übergang 
in die weiterführende Schule
>  Information der Lehrkräfte über Angebote 
und Konzepte zur Stärkung von Kindern 
im Übergang zur weiterführenden Schule 
Beispiele:
>  Beratungs- und Unterstützungsverzeichnis
>  Offene Sprechstunde für Eltern
>  Deutschkurse für Eltern mit Zuwanderungs-
geschichte
>   Angebote zur Bewältigung der Heraus-
forderungen des Alltags wie z.B.  
Schuldenberatung, Arbeitsmarkt- und 
Berufsorientierung
>   Ermöglichung individueller Erziehungs- 
und/oder Familienberatung in den Räum-
lichkeiten des Familiengrundschulzentrums 
oder Vermittlung in eine Beratungs-
einrichtung
Mögliche Aufgaben & Leistungsbereiche 
eines Familiengrundschulzentrums 
2Stand Juni 2021

Familiengrundschulzentren als Vernetzungsorte
>  fördern als sozialräumlich ausgerichtete, multiprofessionelle 
Verantwortungsgemeinschaft die Kooperation verschiedener 
 Einrichtungen im Quartier,
>  stellen Transparenz über bestehende Angebote und Strukturen her,
>  Bündeln vorhandene Strukturen und Ressourcen und entwickeln 
Angebote kooperativ und qualitativ weiter.
Übersicht
Das Familiengrundschulzentrum
>  öffnet einen Teil seiner Angebote  
für Familien im Quartier, die nicht dieser 
Schulgemeinde zugehören,
>  geht eine Kooperation mit mindestens 
einem Kita-Familienzentrum ein, 
>  arbeitet mit einem Anbieter der Familien-
bildung zusammen,
>  kooperiert mit weiteren Einrichtungen  
im Sozialraum wie z.B. Sportvereinen, 
Senioren- oder Freizeiteinrichtungen,
>  kooperiert mit anderen Einrichtungen  
im Sozialraum im Sinne der Raumnutzung,
>  sorgt dafür, dass allen schulischen 
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die 
relevanten Kooperationspartner und 
 Angebote bekannt sind.
Familienzentren  
an Grundschulen  
…
… 
sind sozialräumliche  
Knotenpunkte und Anlaufstellen 
für Familien im Quartier.
… arbeiten bedarfs- und 
wirkungsorientiert.
… leben von verbindlicher  
Kooperation innerhalb  
der Schulgemeinde und 
mit Partnern im 
Stadtteil.
… ermöglichen 
und fördern die 
aktive Beteiligung 
der Familien. 
… bündeln (Beratungs-)Angebote 
und stellen diese niedrigschwellig 
zur Verfügung
… zeichnen sich durch 
eine offene und wert-
schätzende Haltung  
und durch eine  
Willkommenskultur  
gegenüber Eltern aus.
Mögliche Aufgaben & Leistungsbereiche 
eines Familiengrundschulzentrums 
3Stand Juni 2021

… für die Grundschule
Die Entwicklung von Grundschulen zu Familiengrundschul-
zentren ist eine langfristige Aufgabe, bei der viele Fach-
kräfte an und um Schule mitwirken. Für die einzelnen 
Grundschulen ist dies als Schulentwicklungsprozess  
zu verstehen, in den alle Mitglieder der Schulgemeinschaft 
(alle an Schule tätigen Professionen sowie Eltern und 
Schülerinnen und Schüler) einbezogen sind. Dieser Prozess 
wird in erster Instanz von der Schulleitung und einer päda-
gogischen Fachkraft verantwortet, die sich als Tandem und 
in Absprache mit der Kommune vor allem mit den über-
geordneten Aufgaben der Konzeptionierung, Steuerung, 
Programmatik und der Angebotsstruktur befassen.
… für die Kommune
Die Entwicklung von Grundschulen zu Familiengrundschul-
zentren erfolgt – im Sinne einer staatlich- kommunalen 
Verantwortungsgemeinschaft – zugleich in enger Ab-
stimmung und begleitet durch die Kommune und die 
Schul aufsicht. Um zielgerichtete Bezüge zwischen den 
 Bereichen Schule und Jugendhilfe sowie sozialraum-
bezogene Angebote und Vernetzungen zugunsten der 
Familien zu etablieren, braucht es ressortübergreifende 
Abstimmungsprozesse und eine integrierte und daten-
basierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung.  
Die Kommune übernimmt als planende und gestaltende 
Instanz die Gesamtkoordination und mandatiert hierfür 
eine verantwortliche Stelle: die Kommunale Koordination. 
Die Kommunale Begleitung kann bei einer für Familien-
zentren an Kitas zuständigen Fachberatung im Jugendamt, 
im Regionalen Bildungsbüro, bei der Koordinierungsstelle 
für Kommunale Präventionsketten oder anderen fachlich 
und strukturell passenden Stellen angesiedelt werden.
Beteiligte Personen und Akteurinnen und Akteure  
an Schule:
>  Schulleitung
>  Leitung des Familienzentrums 
>  OGS-Leitung
>  Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
>  Lehrkräfte
>  Interkulturelle Beraterinnen und Berater
>  Sekretariat
>  Schülerinnen und Schüler (Schülervertretung)
>  Eltern (Elternvertretung)
>  Hausmeister
>  etc.
Die Kommunale Begleitung
>  unterstützt die Familiengrundschulzentren bei der 
 Entwicklung und beim Betrieb,
>  ist innerhalb der Verwaltung die Hauptansprechperson 
zu den Familiengrundschulzentren und vertritt diese 
nach außen, 
>  verantwortet in enger Abstimmung mit den Familien-
grundschulzentren die projektbezogene Öffentlich-
keitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber Ver-
waltung und Politik,
>   organisiert ein Berichtwesen für die Familiengrund-
schulzentren und berichtet die jährlichen Ergebnisse in 
Ausschüssen und anderen (politischen) Gremien,
>   unterstützt die Familiengrundschulzentren bei der 
Entwicklung von Leitbildern und Zielen und bei der 
datenbasierten Planung und Weiterentwicklung ihrer 
Angebote,
>   tauscht sich in einem regelmäßigen Rhythmus mit den 
für die Familienzentren zuständigen pädagogischen 
Fachkräften auf operativer Ebene aus,
>  unterstützt die sozialraumbezogene Vernetzung der 
Familiengrundschulzentren mit anderen relevanten Ein-
richtungen und fördert insbesondere die Zusammenar-
beit mit Familienzentren an Kindertageseinrichtungen,
>  organisiert Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote 
(auch interkommunal) für die Familiengrundschul-
zentren, die sich gleichermaßen an Lehr- und andere 
pädagogische Fachkräfte richten,
>   identifiziert relevante Fördermöglichkeiten im Kontext 
der Familiengrundschulzentren und informiert die zu-
ständigen pädagogischen Fachkräfte über diese.
Der Weg zum Familiengrundschulzentrum –
ein multiprofessioneller Entwicklungsprozess …
4Stand Juni 2021

Die Wübben Stiftung hat die Entwicklung von Familiengrundschulzentren in der Stadt Gelsenkirchen seit 2015 begleitet  
und 2019 die Gründung der „Initiative Familiengrundschulzentren NRW“ angeregt. Die Initiativkommunen  werden von der 
Wübben Stiftung und der Auridis Stiftung begleitet und treffen sich in regel mäßigen Abständen. Im Rahmen der  Initiative 
tauschen sich die Kommunen über Konzepte und Erfahrungen aus, teilen Wissen, diskutieren Beispiele guter Praxis, und 
entwickeln Ansätze für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Stadtteil.
Initiative 
Familiengrundschulzentren NRW
Kontakt „Initiative Familiengrundschulzentren NRW“: 
www.familiengrundschulzentren-nrw.de
Wübben Stiftung gGmbH
Speditionstraße 13
40221 Düsseldorf
0211 / 93 37 08 00
info@wuebben-stiftung.de
www.wuebben-stiftung.de
Stand Juni 2021 5

Anlage 3 (Wirkungsorientiertes Monitoring _ Ergebniskurzübersicht)

2444 Zeichen

Individual- / Aggregatdaten Rückmeldungen von Fachkräften und
Netzwerkakteur*innen

In den FGZs nehmen im Durchschnitt 49% Kinder, 33%

Eltern und 18% Familien an den unterschiedlichen Für Frühjahr 2023 ist zunächst eine quantitative
Angeboten teil. Die meisten Angebote wurden im Befragung der Fachkräfte im Schulsystem (FGZ-
Spektrum Bildung in Anspruch genommen (68%). Entwicklungsgruppe, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit,
Darüber hinaus wurden 20% Beratungen und 12% Gesundheitslotsinnen) geplant. Ergänzt werden sollen

Begegnungen festgezählt. diese Ergebnisse durch Rückmeldungen aus
qualitativen Befragungen (Interviews mit Fachkräften).

Der Gesundheitslotsendienst hatte in den

Familiengrundschulzentren von Januar bis September

2022 insgesamt 5819 Kontakte. Der Großteil der

Kontakte bezog sich auf Kinder (23%), Eltern (14%),

Lehrkräfte (22%) und Schulsozialarbeit (18%).

Insgesamt wurden 283 Kinder in das medizinische-

oder andere Hilfesysteme vermittelt.

Aufwachsen

sammeln, ordnen, verdichten, bewerten

Erkenntnisse zu Teilhabe und gelingendem ““

\/

Infrastrukturelle Daten Rückmeldungen von Nutzer*innen

Die FGZ-Leitungen/Koordinator*innen sind innerhalb
des Systems der Schule durch die FGZ-
Entwicklungsgruppe sehr gut mit allen relevanten
Akteur*innen vernetzt. Im Sozialraum dient vor allem
die Teilnahme an Sozialraumkonferenzen der weiteren
Vernetzung. Einige FGZ-Leitungen/Koordinator*innen
nehmen darüber hinaus auch an speziellen
Arbeitsgruppen der Sozialraumkoordination teil.

Die Gesundheitslotsinnen sind mit allen relevanten
medizinischen Akteur*innen vernetzt. Sie nehmen,
soweit dies aufgrund der geringen
Personalstellenanteile möglich ist, an Arbeitsgruppen
wie dem Qualitätszirkel rechtsrheinischer Kölner
Kinderärzt*innen teil.

Erste Ergebnisse der Elternbefragung, durchgeführt
von Sept.-Dez. 2022:

- ein Großteil der Eltern sehen die Angebot des FGZ als
sehr positiv; knapp die Hälfte der Eltern würde sich
gern mehr selbst engagieren, damit Angebot öfter
stattfinden können (z.B. Elterncafe)

- nur gut 10% der Eltern sind weitere Angebote im
Stadtteil durch das FGZ bekannt geworden

- knapp 40% der Eltern ist der GLD bekannt

- knapp die Hälfte der Eltern würde sich mit den
Erkrankungen des Kindes an den GLD wenden

- die Eltern wünschen sich u.a. mehr Informationen zu
gesunder Ernährung und Bewegungsangeboten im
Stadtteil

FGZ = Familiengrundschulzentrum, GLD = Gesundheitslotsendienst

Beratungsverlauf (2)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.03.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3782/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.01.2023
Erstellt
09.11.2022 12:55