3782/2022
Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren und Entwicklungsperspektiven
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Mitteilung Ausschuss
9872 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/40/404/6
Vorlagen-Nummer
3782/2022
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023
Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren und Entwicklungsperspektiven
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2019 die Kommunale Gesamtstrategie „Kölner Kin-
der stärken!“ gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut beschlossen. Eine der vorgeschla-
genen Maßnahmen hob darauf ab, die „modellhafte Umsetzung einer gesunden Familien-
grundschule konzeptionell zu entwickeln und bei gesicherter Finanzierung umzusetzen“. Im
Frühjahr 2020 gab das Familienministeriu m bekannt, dass es im Rahmen des Landespro-
gramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, an dem Köln seit 2017 teilnimmt, erweiterte
Fördermittel, v.a. für Familiengrundschulzentren zur Verfügung stellt. Nach erfolgreicher An-
tragstellung beim Land, Auswahl von Schulen nach Schulsozialindex und auf der Grundlage
von Schulkonferenzbeschlüssen begannen seit Mitte 2020 neun Grundschulen mit einem
Entwicklungsprozess in Richtung eines Familiengrundschulzentrums als Ort der Bildung, Be-
ratung, Begegnung („3B“) im Sta dtteil. Vergleiche hierzu ausführlich die parallele Mitteilung
(0083/2023) zu Sachstand und Weiterentwicklung der Gesamtstrategie „Kölner Kinder stär-
ken!“.
Bei den neun Familiengrundschulzentren in Köln handelt es sich um folgende Grundschulen:
GGS Konrad-Adenauer Straße in Köln-Finkenberg
GGS Merianstraße in Köln-Chorweiler
GGS Riphahnstraße in Köln-Seeberg
GGS Lustheider Straße in Köln-Vingst
GGS Görlinger Zentrum/Schule Kunterbunt in Köln-Bocklemünd
GGS Ketteler Straße/Schule IM Süden in Köln-Meschenich
GGS Zehnthofstraße in Köln-Ostheim
KGS Zehnthofstraße in Köln-Ostheim
KGS Langemaß in Köln-Mülheim
2
Familiengrundschulzentren sorgen – analog den Kita-Familienzentren - für eine Öffnung der
Grundschulen in den jeweiligen Sozialraum. Im Zentrum stehen dabei bedarfsgerechte, betei-
ligungsorientierte und niederschwellige Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsangebote für
Eltern/Erziehungsberechtige und Kinder. (s. Anlage 1 „Wübben Stiftung“) Die Familiengrund-
schulzentren in Köln werden in ihrer Arbeit unterstützt durch Stellenzusetzung jeweils einer
weiteren Stelle Schulsozialarbeit (aus kommunalen Mitteln), durch einen „Verfügungsfond“ in
Höhe von je 10.000 Euro, einer Sachkostenpauschale in Höhe von je 2.000 Euro und durch
eine städtische Koordinationsstelle mit eigenem Verfügungsfond für die Strategie- und Kon-
zeptentwicklung (alles aus Landesmitteln). Zudem sind an den neun Familiengrundschulzen-
tren insgesamt 2,25 Stellen Gesundheitslots*innen/ Kinderkrankenpflegekräfte des Gesund-
heitsamtes für präventive Gesundheitsförderung angedockt (Landesmittel).
Basierend auf den Erfahrungen des ersten Jahres wurden von den Fachkräften der neun
Familiengrundschulzentren zum Ende des Jahres 2021 grundsätzliche Ansätze und Gelin-
gensbedingungen zu einem Rahmenkonze pt zusammengefasst (siehe Anlage 2 „Rahmen-
konzept Familiengrundschulzentren“), welches zu Beginn des laufenden Jahres 2022 ge-
meinsam verabschiedet wurde. Seither bietet es eine dynamische Grundlage und Orientie-
rung für den Entwicklungsprozess der schon bestehenden neun und für mögliche neue Fami-
liengrundschulzentren.
Aktuell werden in allen neun Familiengrundschulzentren Angebote für El-
tern/Erziehungsberechtigte, Eltern/Erziehungsberechtigte mit Kindern und für Kinder durchge-
führt, welche nach den ersten Er fahrungen und trotz nicht überraschender Anlaufschwierig-
keiten aufgrund der Corona -Pandemie seit März 2020 nach Einschätzung der Verwaltung,
aber auch vieler weiterer Akteure sehr gut angenommen und erfolgreich umgesetzt werden.
Eine Übersicht über die Ang ebote der KGS Langemaß finden Sie unter dem link:
https://padlet.com/madehrig/6xj1wllc3vo55rd7
Für die laufende Zwischenevaluation der Arbeit der Familiengrundschulzentren kommen ver-
schiedene Instrumente zum Einsatz:
Grundsätzlich greift die Verwaltung eine Arbeitshilfe des Landschaftsverbandes Rhein-
land zum „wirkungsorientierten Monitoring“ auf. Diese stellt in einer Art „Vierfelder-Tafel“
auf quantitative und vor allem qualitative Daten in den Bereichen Individual -
/Aggregatdaten, Infrastrukturelle Daten, Rückmeldungen von Fachkräften sowie Rück-
meldungen von Adressat*innen ab. Dieses Monitoring-Tool wird für die Familiengrund-
schulzentren aktuell umgesetzt. In Anlage 3 findet sich eine Übersic ht erster Erkennt-
nisse aus der Evaluation der Familiengrundschulzentren, die in den kommenden Mona-
ten noch durch die Daten weiterer Erhebungen (bspw. Fachkräftebefragung, Rückmel-
dungen von Schüler*innen) ergänzt werden soll.1 Die ersten Schritte der Evaluation ha-
1 Nach Abschluss aller Erhebungen werden die Ergebnisse und Erkenntnisse der auf Grundlage der LVR-
Handreichung „Wissen, was wirkt. Arbeitshilfe für ein wirkungsorientiertes Monitoring kommunaler Präventi-
onsketten gegen Kinderarmut“ (2021) durchgeführten Evaluation gesondert in den Ausschüssen vorgestellt.
3
ben bereits gezeigt, dass das Konzept Familiengrundschulzentrum zu einer qualitativen
Aufwertung der Grundschulen geführt hat. (…) Gleichwohl ist festzuhalten, dass die
Etablierung der Arbeit des FGZ während der Pandemie dazu geführt hat, dass die An-
gebote des FGZ noch nicht allen Adressat*innen bekannt sind.
In diesem Zusammenhang findet derzeit eine großangelegte Elternbefragung statt, die
als Grundlage dafür dient, weitere Angebote zu entwickeln, die den Elternbedarfen und
-wünschen entsprechen. Über die Ergebnisse der Elternbefragung wird die Verwaltung
gerne zu gegebener Zeit, etwa zur Jahresmitte 2023, gesondert berichten.
Weiterer Evaluationsbestandteil sind interne Reflexionsgespräche, die insbesondere
auch auf Organisations- und Personalfragen abstellen. Wie oben angeführt, hat jedes
Familiengrundschulzentrum eine weitere Schulsozialarbeiter*innenstelle erhalten. Diese
zweiten Stellen wurden jeweils zur Hälfte mit den Aufgaben der Entwicklung eines Fa-
miliengrundschulzentrums (s. Anlage 4 „Mitteilung 1654/2020“) und der Schulsozialar-
beit betraut. Hier hat die Erfahrung gezeigt, dass zwar einerseits eine grundsätzliche
Anbindung an die Schulsozialarbeit aufgrund des gemeinsamen Jugendhilfeauftrags
sinnvoll ist, andererseits jedoch die benannte Stellenteilung teilweise zu Rollenunklar-
heiten in der Schule geführt hat. Die Verwaltung arbeitet zurzeit an einem Lösungsvor-
schlag.
Zudem pflegt die Verwaltung einen intensiven interkommunalen Austausch zur Entwick-
lung von Familiengrundschulzentren, um Erfahrungen auszutauschen und weitere An-
regungen für mögliche Weiterentwicklungen zu gewinnen. Dieser Prozess wird durch
die Wübben-Stiftung begleitet, die sich auch vor Ort in Köln in der tatkräftigen Unter-
stützung der Konzeptentwicklung und -umsetzung der Familiengrundschulzentren in
Köln engagiert.
Zusammengefasst zeigen die Ergebnisse der Zwischenevaluation nach Einschätzung (nicht
nur) der Verwaltung, dass sich das Konzept der Familiengrundschulzentren in Köln bewährt
hat und erfolgreich umgesetzt wird. Entsprechend sieht die Verwaltung vor, das Konzept der
Familiengrundschulzentren schrittweise weiter auszurollen. Momentan wird vorbereitet, weite-
re vier Familiengrundschulzentren zu realisieren, wobei auch hier die Auswahl nach Schulso-
zialindex erfolgte. Für diese vier Grundschulen steht jeweils eine weitere kommunale Stelle
Schulsozialarbeit zur Verfügung. Leider stehen gleichzeitig aktuell (noch) keine weiteren För-
dermittel des Landes bereit, um analog zu den bestehenden Familiengrundschulzentren Ver-
fügungsfonds zu gewähren und weitere Stellen Gesundheitslots*innen vorzusehen. Gleich-
wohl soll der Entwicklungsprozess der weiteren Schulen nun schon mit externer Unterstüt-
zung – neben der Angebote der Wübben-Stiftung gibt es aktuell Gespräche mit der Rhein-
energie Stiftung – begonnen werden, um die sehr guten Erfahrungen zu transferieren.
Es ist zu erwarten, dass sich das Land zukünftig erweitert in der Unterstützung der Kommu-
nen bei der Umsetzung von Familiengrundschulzentren engagieren wird. Darauf weisen Aus-
sagen in der Koalitionsvereinbarung des Landes hin, nach denen die Familiengrundschulzen-
tren deutlich erhöht und in die Fläche gebracht werden sollen, angedockt an einen schul-
4
scharfen Sozialindex. Das Konzept der Familiengrundschulzentren wird nicht nur landes-,
sondern auch bundesweit sehr positiv besprochen. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) unter-
streicht, Ergebnisse des neunten nationalen Familienberichts aufgreifend, dass sich nach der
Integration familienbezogener Unterstützungsangebote in Kindertageseinrichtungen der Blick
nun zunehmend auf die Schulen richte: „Der Ausbau kombinierter, multiprofessioneller Unter-
stützungsangebote für Eltern wie Kinder könnte Eltern dagegen deutlich entlasten und sie in
ihren Erziehungskompetenzen stärken (Deutscher B undestag 2021). Die Vorteile, die sich
ergeben, wenn Betreuung und Begleitung von Familien nach der Kindertageseinrichtung nicht
abrupt enden, sondern im Sinne von Präventionsketten übergangslos in die Schulzeit hinein
gestaltet werden, liegt auf der Hand. Familien(grundschul)zentren können diese Knotenfunk-
tionen im Sozialraum wahrnehmen: Denn sie schaffen niedrigschwellige Zugänge zu den
Familien und können ihre Angebote orientiert an den lokalen Bedarfen gestalten. Damit stel-
len sie einen wichtigen Baustein für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen dar.“ (DJI
Impulse 1/2022, Seiten 32-33).
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme des Rahmenkonzeptes, der Zwischenbilanzierung
und der Entwicklungsperspektiven und wird gerne fortlaufend weiter berichten.
Anlage 4 (Mitteilung 1654/2020)
23904 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer 04.06.2020
1654/2020
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020
Gesundheitsausschuss 09.06.2020
Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020
Integrationsrat 18.08.2020
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020
Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes "kinderstark - NRW
schafft Chancen"
Hintergrund
/g120 Die Stadt Köln nimmt seit Frühjahr 2017 am Landesprogramm „Kommunale Präventionsketten“
teil. Das Programm startete ursprünglich unter dem Titel „Kein Kind zurücklassen“.
/g120 Im Rahmen dieses Programms wurde und wird die Stadt Köln seitens der Servicestelle Präven-
tion NRW, getragen durch das Institut für Soziale Arbeit (ISA) Münster dabei unterstützt, struktur-
bildende Maßnahmen zur ämter- und dezernatsübergreifenden Weiterentwicklung der ko mmu-
nalen Präventionskette von Hilfen und Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien in Köln, insbesondere in benachteiligten Lebenslagen zu entwickeln. So k onnten in der
Vergangenheit ein Präventionsleitbild, strategische Ziele und ein Präventionsmonitoring im Rah-
men einer Gesamtstrategie gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut etabliert werden.
/g120 Der Rat hat am 12.12.2019 diese Kölner Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken – 184 Tausend
junge Chancen fördern“ einstimmig beschlossen (Se ssion 3437/2019).
Aktueller Förderaufruf
/g120 Mitte April 2020 hat das Land nunmehr einen ergänzenden Förderaufruf v eröffentlicht, mit dem
landesweit rund 14 Millionen Euro in 2020 bereitgestellt werden, die Ende Mai 2020 beantragt
werden konnten (
https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praeventionsketten ). Das Ziel
ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu verbes-
sern und Kinderarmut zu bekämpfen. Für Köln sind bis zu rund 950.000 Euro Landesfördermittel
reserviert, die auf der Grundlage einer bestehenden kommunalen Strategie eing esetzt werden
können.
/g120 Das gleiche Fördervolumen ist auch für 2021 und die Folgejahre vorgesehen. Das MKFFI führt
hierzu auf seiner Internetseite aus: „das Programm „kinderstark“ ist eine auf Dauer angelegte
2
Neuausrichtung der Präventionspolitik des Landes und gibt den Kommunen neue H andlungs-
spielräume zum Aufbau von Präventionsketten.“ Der Aufruf des MKFFI er klärt: „Dieser Projek-
taufruf stellt gleichzeitig einen Einstieg in eine Stärkung kommunaler Präven tion mit Unterstüt-
zung der Landesregierung dar, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzg ebers für
künftige Haushaltsjahre.“
/g120 Der Förderaufruf gliedert sich in mehrere Förderbestandteile, die sowohl (weit ere) strukturbil-
dende Maßnahmen als auch Praxismaßnahmen adressieren. Gefördert werden:
/g16 eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung der kommunalen Präven -
tionskette gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut (die bei IV/2, Integrierte Jugendhilfe-
und Schulentwicklungsplanung (schon) vorhanden ist). Die Mittel können auch für die Nut-
zung und Pflege des Online-Tools „Guter Start NRW“ genutzt werden.
Darüber hinaus werden Maßnahmen an Regelinstitutionen in benachteiligten Quartieren geför-
dert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sol-
len:
/g16 Mit Familiengrundschulzentren sollen Unterstützungsstrukturen für Fami lien mit Kindern
aufgebaut werden, die offene Ganztagsgrundschulen besuchen,
/g16 Lotsendienste in Geburtskliniken und Lotsendienste in Kinder- und Jugendarztprax en oder
gynäkologischen Arztpraxen,
/g16 Kommunale Familienbüros,
/g16 Ausbau aufsuchender Angebote.
Das Land stellt Köln bis zu 953.427 Euro Landesmittel von landesweit insgesamt 14.281.05 2 Euro
Fördermittel zur Verfügung. Die Verteilung der Landesmittel auf die Ko mmunen erfolgte nach der An-
zahl der Kinder im Alter von 3 bis unter 18 Jahren im SGB II-Bezug.
Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, Kosten für Qualifizierung, Konzeptentwicklung und Koor-
dination. Die Projekte sind durch den örtlichen Träger der öffentliche n Jugendhilfe bzw. durch aner-
kannte freie Träger der Jugendhilfe (nach Weiterleitung der Fördermittel) durchzuführen. Zuwendungs-
empfänger sind Städte und Kreise mit eigenen Jugendamt.
Antragstellung der Stadt Köln
/g120 Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport hat in ämter- und dezernatsübergrei fender Abstim-
mung eine Antragstellung der Stadt Köln umgesetzt, die dem Landesjugendamt Ende Mai 2020
zugeleitet wurde. Danach sollen Fördermittel eingeworben werden für
/g16 die konzeptionelle Entwicklung von bis zu neun Familiengrundschulzentren in Köln in Stadt-
teilen mit den höchsten Bildungs- und Armutsrisiken (Auswahl nach Schulsozialindex),
/g16 die verstärkte Umsetzung des Online- Tools „Guter Start NRW“, mit dem ein Familienweg-
weiser in Köln aufgebaut wird,
/g16 Erst-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen und die konzeptionelle Weiter ent-
wicklung des geplanten Familienbüros der Stadt Köln in Kalk.
/g16 Lotsendienste in Verbindung mit Kinder- und Jugendarztpraxen,
/g16 den Ausbau aufsuchender Angebote der Jugendhilfe (angedockt an die Familienhäuser in
Köln),
/g16 sowie aufsuchende Angebote des Interkulturellen Dienstes und des Museumsdienstes, hier
insbesondere mit Blick auf die Handlungsnotwendigkeiten zur Förderung von Kind ern in
Benachteiligungslagen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie
3
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. Nähere Ausführungen zu den geplanten Maßnahmen sind in
einer Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird die politischen Gremien gerne üb er die Umsetzung des
Programms in Köln informieren.
Anlage
Gez. Voigtsberger
Seite 1 von 7
Anlage zu 1654/2020 (Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes
„kinderstark – NRW schafft Chancen“
Darstellung der geplanten Maßnahmen nach Förderpositionen
Seit Frühjahr 2017 nimmt die Stadt Köln an der Landesinitative „Kommunale
Präventionsketten“ teil. Am 12.12.2019 hat der Rat der Stadt Köln die
Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken - 184 Tausend junge Chancen fördern“
1
beschlossen. Die Stadt Köln löst somit ihr Ansinnen ein, aktiv, nachhaltig und
dezernatsübergreifend gegen die Folgen von Kinderarmut zu wirken.
Die kommunale Gesamtstrategie „ Kölner Kinder stärken - 184 Tausend junge
Chancen fördern“ bildet die inhaltliche und strategische Klammer für den
Förderantrag zum Aufruf „Kinderstark-NRW schafft Chancen“
2.
Der Förderaufruf nimmt maßgeblich Bezug auf die Landesinitiative „Kommunale
Präventionsketten“.
Für die Kölner Antragstellung stellt das gemeinsam entwickelte Leitbild und die
strategische Zieldefinition die verbindliche Umsetzung für eine kommunale
Gesamtstrategie der Vorbeugung sicher.
Durch die Verknüpfung unterschiedlicher Maßnahmenbausteine, möchten wir
„Erfolgsinseln“ schaffen, die den Grundstein für eine ressortübergreifende und
nachhaltige Weiterentwicklung ermöglichen.
Der Förderaufruf „Kinderstark“ bietet die Möglichkeit einer Antragstellung für folgende
Förderpositionen:
1. Stärkung der Kommunalen Koordinierung
2. Aufbau von Familiengrundschulzentren
3. Lotsendienste in Gesundheitszusammenhängen
4. Ausbau aufsuchender Ansätze
Zu 1. Stärkung der kommunalen Koordinierung
Die bei der Stadt Köln eingerichtete Stelle der „Kommunalen Koordinierung“ bei der
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im Dezernat für Bildung, Jugend
und Sport verfügt über keinen eigenen Sachkostenetat .
Hinsichtlich der im Dezember 2019 beschlossenen Gesamtstrategie „Kölner Kinder
stärken - 184 tausend junge Chancen fördern“ ist für dieses Jahr eine „Kick-Off“
Veranstaltung vorgesehen.
1 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=90766&voselect=20299
2 https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praeventionsketten
Seite 2 von 7
Darüber hinaus sollen Materialien für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
erarbeitet werden.
Als größte Kommune in Nordrhein- Westfalen, freut sich die Stadt Köln über die
Möglichkeit einer umfangreichen Antragstellung auf Mittel aus dem Landeshaushalt.
Dieses Geld soll gut und nachhaltig eingesetzt werden.
Die optionale Nutzung einer Landeszuschusssumme von max. 1 Mio. Euro
ermöglicht es uns, den Förderantrag breit aufzustellen. Verwaltungstechnisch
bedeutet dies einen personellen Mehraufwand im Rahmen der Mittelverwaltung
und des Controllings .
Hier gilt es eine ½ Personalstelle für Verwaltung und Controlling zu beantragen.
Unter Nutzung des vom Familienministerium bereitgestellten Online-Services zur
Einrichtung von Familienportalen, wird eine weitere Fachbetreuung beantragt.
Über das Portal „Guter Start NRW“ können unter „Guter Start Köln“ alle
Unterstützungsangebote und Kontaktadressen für Eltern mit Kindern bis zum
Schuleintritt der Stadt Köln gebündelt werden.
Der Aufbau und die Pflege des Portals, sowie Werbung, Akquise etc. benötigen
operative Personalressource. Die hohe Anzahl und Bandbreite von Angeboten in der
Millionenstadt Köln, erfordert einen erhöhten Personaleinsatz. Aus diesem Grund soll
der Start, die Unterhaltung und Pflege der Plattform „Guter Start Köln“ mit dem
Einsatz einer zweiten Vollzeitstelle aus Mitteln des Förderaufrufs stabilisiert werden.
Eine Stelle wird aus kommunalen Mittel eingerichtet. Eine weitere Stelle soll aus
Mittel von „Kinderstark“ zugesetzt werden.
Zu 2.: Aufbau von Familiengrundschulzentren
Familiengrundschulzentren in Köln sollen dazu beitragen, herkunftsbedingte
Bildungsungleichheit zu reduzieren und Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern. Dafür
werden der schulische und gleichzeitig der familiäre Kontext in den Blick genommen.
Eine Adaption und Übertragung vor dem Hintergrund Kölner Rahmenbedingungen,
erfolgt auf Grundlage erprobter Konzepte anderer Kommunen aus NRW, welche mit
Unterstützung der Wübben-Stiftung erfolgreich Familiengrundschulzentren aufgebaut
haben.
3
Insgesamt ist der Aufbau von 9 Familiengrundschulzentren vorgesehen. Die
Auswahl erfolgt nach dem Schulsozialindex und fokussiert auf die Umsetzung an 9
besonders herausgeforderten Grundschulen.
Der Aufbau von 9 Familiengrundschulzentren erfordert eine organisatorische sowie
fachliche Begleitung, damit die Standards beim Aufbau der
Familiengrundschulzentren vor Ort beachtet werden. Dementsprechend werden
Mittel für eine Koordinator*in beantragt. Die Aufgabe der Koordinator*in besteht
3 https://wuebben-
stiftung.de/fileadmin/media/publikationen/pdf/WS_impaktmagazin_Familiengrundschulzentren.pdf
Seite 3 von 7
darin den konzeptionellen Rahmen im Aufbau und der der Durchführung vor Ort zu
begleiten und sicherzustellen.
In diesem Jahr sollen an besonders herausgeforderten Grundschulstandorten
zusätzliche Schulsozialarbeiter*innenstellen mit kommunalen Mitteln eingerichtet
werden.
Für die Umsetzung vor Ort übernimmt diese neue Stelleninhaber*in der
Schulsozialarbeit in 2020 mit einem Stellenanteil eine koordinierende Funktion .
Diese Stellen werden anteilig mit der Entwicklung und dem Aufbau des
Familiengrundschulzentrums vor Ort in Schule betraut. In der
Konzeptentwicklungsphase in 2020 wirkt diese Stelle an der Entwicklung des
Rahmenkonzepts mit, beteiligt die Schulgemeinschaft (insbesondere Schulleitung,
Lehrkräfte, Schüler/innen, Jugendhilfeträger/OGS-Träger, Elternvertreter u.a.) an der
Konkretisierung des Rahmenkonzepts für die jeweilige Schule und entwickelt mit
ihnen erste Pilotangebote zur Erprobung.
Die neu eingerichteten Stellen Schulsozialarbeit werden an Träger der freien
Jugendhilfe angedockt.
Es wurde ein ausreichender Sachkostenetat für Konzept- und Angebotsentwicklung
beantragt, welcher es ermöglicht intensiv und explorativ in die Aufbauarbeit
einzusteigen.
Zu 3. Lotsendienste in Gesundheitszusammenhängen
Von Gesundheitsrisiken sind nach wie vor Kinder in benachteiligten sozialen Le-
benssituationen besonders betroffen. Aufbauend auf den Erfahrungen der „Frühen
Hilfen“, soll eine vergleichbare Vernetzungsstruktur für Kinder im Grundschulalter
und deren Familien aufgebaut werden.
Das Andocken einer Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger in
Lots*innenfunktion an die Familiengrundschulzentren , soll den Zugangsweg an
das Gesundheitssystem erleichtern.
Mit dem Angebot der „ Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger in
Lots*innenfunktion“ sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und flächendeckend,
Risiken sowie Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern erkannt und Maßnahmen zur
Förderung einer gesunden Entwicklung eingeleitet werden. Dadurch kann
abgewendet werden, dass sich Fehlentwicklungen chronifizieren oder fortschreiten.
Mit Unterstützung von Lots*innen, soll die Vernetzungsstruktur zu Kinder- und
Jugendärzten befördert werden. Gleichermaßen wird die Verbindungslinie zu dem
multiprofessionellen Team aus Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens
und psychosozialen Fachkräften im Gesundheitsamt hergestellt.
Es findet ein regelmäßiger Kontakt und Austausch mit den Sozialarbeiter*innen der
Familiengrundschulzentren und regelmäßiges Beratungsangebot für Familien -
sowie Überleitung bei Bedarf statt:
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Eine Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger wird 4 Grundschulen/ Famili-
engrundschulzentren betreuen.
Der Aufbau von 9 Lots*innenteams an Grundschulen erfordert eine organisatorische
sowie fachliche Begleitung.
Durch die vorgesehene aufsuchende Arbeit des medizinischen Fachpersonals in die
Familiengrundschulen hinein, findet eine bedarfsgerechte Begleitung in die
Arztpraxen statt. Ziel ist ja die Kinder zu den jeweiligen „eigenen“ Kinderärzten zu
begleiten / zu lotsen.
Zu 4. Ausbau aufsuchender Angebote
Lots*innen im Kölner Familienbüro
Das erste Kölner Familienbüro wird im zweiten Halbjahr 2020 seine Türen öffnen.
In einem ersten Schritt werden die bestehenden Beratungsleistungen Elternbüro
(Beratung für Kitaplätze) und Beratungsstelle der Kontaktstelle (Beratung zu Plätzen
in der Kindertagespflege) zusammengeführt. Darüber hinaus wird in dem
Familienbüro erstmalig auch eine Beratung für das Vormerksystem Little Bird
angeboten werden.
Das Angebot soll durch den Einsatz von Familienlots*innen weiterentwickelt wer-
den. Ein Kernziel ist dabei, die administrativen Wege für Familien sowohl
verwaltungsintern, wie -extern wesentlich zu vereinfachen, zu verschlanken.
Die Familienlotsin/ der Familienlotse soll Fragen und Anliegen von Eltern/ Familien,
welche sich über das bisher bestehende Beratungsangebot hinaus bewegen, und
sich auf Themeninhalte der Altersstufen 0-6 Jahre beziehen, gezielt aufgreifen und
Eltern entsprechende Unterstützung anzubieten.
Hierdurch soll erreicht werden, dass die richtigen Ansprechpartnerinnen/
Ansprechpartner innerhalb wie außerhalb der Verwaltung für Familien einfacher und
schneller und gefunden werden und dadurch auch Wege wesentlich verkürzt werden.
Kölner Familienhäuser aufsuchend
Familienhäuser in Köln sind sozialraumorientierte und durch das Jugendamt
geförderte Einrichtungen der freien Jugendhilfe. Ziel der Arbeit in den
Familienhäusern ist die Schaffung und Etablierung von niedrigschwellig zugänglichen
Angeboten für Familien mit komplexen Problemlagen. Im Mittelpunkt stehen hierbei
die Unterstützung von Eltern, bzw. Elternteilen bei der Bewältigung von
Erziehungsaufgaben durch bedarfsgerechte Beratungs- und Gruppenangebote.
Familienhäuser sind für Kinder, Jugendliche und deren Familien ein vertrauter Ort
und haben eine hohe Bindungsfähigkeit für diese Zielgruppe. Dies bietet den idealen
Rahmen für die Weiterentwicklung einer Lots*innenfunktion innerhalb der
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Familienhäuser. Familienhäuser verfügen über einen sozialräumlichen und
lebensweltlichen Wissenspool und können diesen auch im Rahmen der Gehstruktur
effektiv anwenden.
Ziel ist es, bedarfsgerechte Angebote für komplexe Problemlagen in Familien vor Ort
zu schaffen und hierdurch mehr Kinder und Familien durch professionell geplante
sozialräumliche Maßnahmen zu erreichen.
Familienhäuser sollen der Optimierung der Einzelfallhilfen dienen. Dies bedeutet,
dass Bedarfe, welche durch niederschwellige Hilfen nicht mehr ausreichend gedeckt
werden, durch weiterführend professionelle Hilfestruktur aufgefangen werden
können. Hierzu gehört z.B. die Überleitung zu den Bezirksjugendämtern, den
Angeboten der Familienbildung oder den Frühen Hilfen. Durch die Lotsenfunktionen
können diese Übergänge fließender gestaltet werden.
Aus niederschwelligen Gruppenangeboten für Eltern (z.B. Eltern-Cafés) können
themenorientierte Gesprächskreise entstehen(z.B. Gesundheitsvorsorge bei
Kleinkindern, Alkohol- und Drogenproblematik). Hierzu können Familienhäuser als
Ressource genutzt werden, um Akteure der Regelinstitutionen einzuladen und damit
eine Brücke und Überleitung zu diesen Beratungsangeboten zu entwickeln.
Die bestehenden Auswertungen der Familienhäuser haben gezeigt, dass die
Begleitung der Familien auch über die Grenzen des eigenen Stadtteils hinaus ein
weiterer notwendiger Schritt in der Qualitätsentwicklung des Angebots darstellt.
Familienhäuser bieten durch ihre offene und niederschwellige Angebotspalette
Zugang zu Hilfsangeboten, welche nicht stigmatisierend sondern befähigend auf die
Lebenssituationen der Familien wirken. So können Kooperationen mit Hilfe der
Lotsenfunktion noch effektiver gestaltet werden - z.B. zwischen den Interkulturellen
Zentren mit ihrer Sprach- und Integrationsberatung und den Angeboten zur
Information über den Besuch der Kita und den Einstieg in die Schule.
Digitales Outreach: Online-Workshops des Museumsdienstes Köln
Der Museumsdienst Köln setzt seinen Auftrag der kulturellen Bildung nicht nur in
den städtischen Museen um, sondern geht seit 2013 verstärkt in den „Outreach“, um
Kindern und Jugendlichen in Köln kulturelle Teilhaben zu ermöglichen.
Dieses niedrigschwellige Angebot möchte der Museumsdienst nun auch in die
digitale Welt übertragen. So ist Lernen unabhängig vom Aufenthaltsort möglich.
Gerade die aktuelle, durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen bei
der Nutzung kultureller Angebote, machten die Handlungsnotwendigkeiten zur
Förderung und Unterstützung von Kindern in Benachteiligungslagen deutlich. Durch
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ein „digitales Outreach“ soll eine niedrigschwellige Teilhabe der Zielgruppe
gewährleistet werden.
Das neue Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren sowie ihre
Familien.
Die Angebote des Museumsdienstes ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine
zielgruppengerechte Auseinandersetzung mit Museumsinhalten. Gefördert werden
hierbei Selbstkompetenz und ein aktiver Umgang mit Wissen. Ein Museumsbesuch
ist jedoch nicht für alle Familien möglich. Viele Kinder besuchen ausschließlich mit
der Schule die städtischen Museen, für andere Besuche sind oft die Kosten für
Anreise und Teilnahme ein Hinderungsgrund. Ein digitales Angebot soll hier die
Workshops ergänzen und eine niedrigschwellige Auseinandersetzung mit Kunst und
Kultur für möglichst viele Kinder und Jugendliche ermöglichen.
Die Kinder sollen sich über durch den Museumsdienst bereitgestellte Anleitungen
und filmische Tutorials im eigenen Lerntempo neue Fähigkeiten aneignen können
und dabei ihre Kreativität entfalten.
Durch bereits entwickelte partizipative Angebote für Kinder und Familien
insbesondere in benachteiligten Sozialräumen, bestehen Kontakte zu
Kooperationspartner*innen wie Sozialraumkoordinator*innen, Lehrer*innen,
Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen.
Schulen und Jugendeinrichtungen sollen als „Andockstationen“ genutzt werden.
Für die Entwicklung von digitalen Lernangebote sollen Kinder und Jugendliche in die
Planung und Entwicklung mit einbezogen werden. Hierdurch kann gewährleistet
werden, dass die Angebote inhaltlich und formal den Bedürfnissen der Zielgruppe
entsprechen.
Die eingesetzten Mittel werden für den Basisaufbau der digitalen Plattform
verwendet.
Bildungslots*innen für geflüchtete Kinder
Der Bildungsauftrag des Kommunalen Integrationszentrums (KI) und die
familienbegleitenden Integrationsangebote des Interkulturellen Dienstes (IKD)
im KI werden weiterentwickelt. Der erschwerte Zugang von geflüchteten Familien zu
Bildung war und ist hierbei ein Thema. Die geflüchteten Familien haben strukturell
bedingt in den Unterkünften erschwerte Bedingungen und Zugänge zu Bildung und
Teilhabe. Diese Situation wurde durch die Corona-Pandemie verstärkt und deutlich
sichtbar. Insbesondere Schülerinnen und Schülern, die in Unterkünften für
Geflüchtete untergebracht sind, fehlen die technischen Möglichkeiten (Ausstattung
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mit Laptop, Drucker, etc.) und Rahmenbedingungen (ruhiger Lernraum,
Unterstützung bei der Hausaufgabenbetreuung), um adäquat am Distanzlernen
teilnehmen zu können. Digitales Lernen wird perspektivisch im Schulalltag einen
wesentlichen Anteil ausmachen und auch über die Pandemie hinaus in der
Unterrichtsgestaltung eine große Rolle spielen.
Durch die aufsuchenden Lots*innen soll eine Brücke zwischen Schulen und Familien
mit Kindern im Grundschulalter geschaffen werden, um einen gleichberechtigten
Zugang zu Bildung für diese Zielgruppe zu ermöglichen und so die Integration ins
Regelsystem gefördert werden.
Bildungschancen können verbessert werden und ggf. Rückstände, die durch die
Corona-Pandemie entstanden sind, nachgeholt werden. Darüber hinaus werden die
Medienkompetenzen gestärkt, die einen erheblichen Beitrag zum Bildungserfolg
leisten und perspektivisch noch mehr an Bedeutung gewinnen werden.
Durch die aufsuchenden Bildungslots*innen soll sichergestellt werden, dass
geflüchtete Familien mit Kindern der Altersgruppe 6-10 Jahren in den Unterkünften
einen Zugang zu technischen Hilfsmitteln sowie regelmäßige Unterstützung bei den
Hausaufgaben erhalten, die akut im Homeschooling und darüber hinaus im digitalen
Lernen benötigt werden.
Darüber hinaus tragen die Bildungslots*innen die Angebote der
Bildungseinrichtungen an geflüchtete Familien in Unterkünften heran, machen diese
bekannt und erleichtern die Teilnahme.
Geflüchtete Familien mit Schulkindern sollen die Möglichkeit erhalten, an einem
zentralen Ort, den sog. „Lernräumen“ in Interkulturellen Zentren oder bei sonstigen
freien Trägern, technische Geräte wie Laptop und Drucker für schulische Lernzwecke
kostenfrei zu nutzen. Die Lernräume sind darüber hinaus für alle Kinder geöffnet –
nur der Lotsendienst fokussiert sich primär auf geflüchtete Grundschulkinder.
Durch aufsuchende Arbeit seitens Bildungslots*innen in den Unterkünften sollen die
Schüler*innen auf dieses Angebot aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus
stehen die Bildungslots*innen per Telefon und Videochat als begleitende
Unterstützung zur Verfügung und können so das digitale Lernen begleiten.
Mit dem Start der Bildungslots*innen ist beabsichtigt, dass es zu starken
Bildungspartnerschaften zwischen Unterkünften (Heimleitung, Sozialer Dienst vor
Ort), Grundschulen (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit), Trägern im Bezirk vor Ort
(interkulturelle Zentren, sonstige freie Träger) und der Verwaltung (IKD, KI, Amt für
Wohnungswesen) kommen wird. Alle einzelnen Akteure verfügen über wertvolles
Wissen, welches über die Bildungslotsen gebündelt und zu sinnvollen Aktionen
zusammengefasst werden soll. Zusätzlich ergibt sich hieraus eine Ansprechperson
(Projektkoordination in den Bildungseinrichtungen, die die Info an die Lotsen
weitergibt) für alle o.g. Akteure.
Anlage 2 (Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren)
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RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN Schulamt für die Stadt Köln Bildungschancen und Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen hängen auch in Köln in hohem Maße von ihrer sozialen Herkunft ab. In Köln haben viele Grundschulen einen großen Anteil von Kindern mit hohem Armutsrisiko. Viertklässler*innen aus Stadtteilen mit hohem Armutsrisiko erhalten deutlich seltener eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung als Schüler*innen aus privilegierten Stadtteilen. Auf Stadtteilebene reichen die entsprechenden Quoten von 6,3% bis 82,5%. Um mehr Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten, werden in der Kölner Bildungspolitik unter anderem Handlungsansätze erörtert, die darauf abstellen, solchen Schulen mehr finanzielle und personelle Ressourcen zu gewähren, in denen die Anzahl der Kinder und Jugendlichen aus prekären Lebensverhältnissen besonders hoch ist. Seit über zehn Jahren gehören in Köln Familienzentren an Kindertageseinrichtungen zu den Angeboten für Familien im Stadtteil, um die Hilfen und Unterstützung anbieten zu können, die vor Ort notwendig sind. Familienzentren an Kindertageseinrichtungen halten ein sozialraumorientiertes Angebot an Familienbildung und Familienberatung bereit. Sie sorgen für einen niederschwelligen Zugang der Familien zu unterschiedlichen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten, um Eltern/Erziehungsbrechtigten in ihrer Rolle als Bildungsbegleiter*innen zu stärken. Da der Bedarf an Beratung und Unterstützung in Erziehungs- und Bildungsfragen nach dem Übergang in die Grundschule bestehen bleibt, entwickelt die Stadt Köln nun auch Familienzentren an Grundschulen. Die Verortung der Familienzentren an Grundschulen bietet Nähe zum Wohnort und ist vielen Eltern als Bildungsinstitution im Leben ihres Kindes bekannt. Das vorliegende Rahmenkonzept stellt eine Orientierung für bestehende und zukünftige Familiengrundschulzentren dar. Es wurde auf der Grundlage einjähriger Arbeitserfahrung mit den neun sich zu Familiengrundschulzentren entwickelnden Grundschulen konzipiert. Im Kontext der sich ständig wandelnden Rahmenbedingungen und Bedarfen versteht sich das Konzept als eine dynamische Grundlage. Die Familiengrundschulzentren werden an Grundschulen mit offenem Ganztagsangebot eingerichtet. Sie entwickeln, angepasst an den jeweiligen Sozialraum, Angebote der Bildung, Begegnung und Beratung für Eltern/Erziehungsberechtigte und Familien, ausgehend von den Bedürfnissen und Potentialen der Schüler*innen sowie ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten und Familien. Insbesondere wird dabei an die Arbeit der Kita-Familienzentren angeknüpft. Die Angebote werden altersgerecht weiterentwickelt und sind somit ein wichtiger Baustein der kommunalen Präventionsketten. Für die Eltern/Erziehungsberechtigten einen Zugang durch einen regelmäßigen und verlässlichen Treffpunkt in der Schule schaffen. Übergänge gestalten durch Kooperation mit mindestens einem Kita-Familienzentrum und mit weiterführenden Schulen. Vernetzung im Sozialraum: Kooperationen und Netzwerkpartnerschaften mit Akteuren im jeweiligen Sozialraum. Angebote sollten so abgestimmt werden, dass Parallelstrukturen vermieden werden. Bündelung der Kräfte durch multiprofessionelles Personal Gestaltung der Zugänge und Übergänge durch niederschwellige Angebote und Kooperationen mit Kitas und weiterführenden Schulen Stärkung der Vernetzung durch Zusammenarbeit mit diversen Einrichtungen im Sozialraum Entwicklung und Sicherung von Qualität 1.Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken!“ Den Überbau für die Familiengrundschulzentren bildet die Gesamtstrategie "Kölner Kinder stärken! - 184 Tausend junge Chancen fördern!" In den beiden Handlungsfeldern Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit und Gesundheits- und Entwicklungschancen werden von den Familiengrundschulzentren folgende strategische Ziele verfolgt: 2.Ankerzentrum im Sozialraum Das Familiengrundschulzentrum bildet als Anlaufstelle und Begegnungsstätte für Familien einen Knotenpunkt im jeweiligen Sozialraum. Die drei B Begegnung, Bildung und Beratung liegen dabei der Programmstruktur zu Grunde. Die Entwicklung zum Familiengrundschulzentrum ist als Schulentwicklungsprozess zu verstehen und setzt grundsätzlich eine Bereitschaft der Mitarbeitenden für eine Öffnung der Schule zum Sozialraum (vgl. FGZ-Entwicklungsgruppe) voraus. Weitere Kriterien für eine gelingende Entwicklung sind: RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN GRUNDLAGE Schulamt für die Stadt Köln Passive Partizipation: Hier nehmen die Teilhabenden an Angeboten teil, die sie aus Interesse wahrnehmen und die zu den ständigen Angeboten des FGZ gehören (z.B. Elterntreff, Sprachkurse) Aktive Teilhabe: Hier gestalten die Teilhabenden aktiv mit und können durch ihr Mitspracherecht direkten Einfluss auf die Entwicklung des FGZ und die Planung von Angeboten und Veranstaltungen (z.B. Adressat*innenbefragungen, Planen durch Mitwirkung in Gremien etc.) nehmen. Soll Partizipation in Familiengrundschulzentren gelingen, so bedarf es demokratischer Strukturen. Dabei wird die Bereitschaft aller Mitarbeitenden vorausgesetzt, Teilhabe zuzulassen, um ein kultur- und armutssensibles Miteinander zu erreichen. Um Partizipation überhaupt zu ermöglichen, brauchen Teilhabende Zugang zu Informationen. Aus den Informationen ergeben sich für die Teilhabenden folgende Möglichkeiten: 1. 2. Partizipation richtet sich an Kinder, Eltern/Erziehungsberechtigte (Familien), alle Mitarbeitende sowie die Akteure im Sozialraum (z.B. Kita, Vereine etc.). Sie führt zu: • Demokratiebildung • Mitspracherecht der Beteiligten • Entstehung nachhaltiger Kommunikations- und Arbeitsstrukturen • Stabilisierung der Lebenswelt der Kinder und Eltern/Erziehungsberechtigten • Zufriedenheit • Wertschätzung • partnerschaftliche Zusammenarbeit Um passgenaue Angebote erstellen zu können, sollten Familien regelmäßig durch eine Befragung beteiligt werden. Diese wird umso repräsentativer, je weiter die sozialräumliche Vernetzung fortgeschritten ist. Beispiele für sonstige Beteiligungsformate: • Kinderparlament • Schulgremien • Projektarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtigten Außerdem sollten alle Zielgruppen in der FGZ-Entwicklungsgruppe (vgl. Abschnitt "FGZ-Entwicklungsgruppe") vertreten sein. PARTIZIPATION RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN Schulamt für die Stadt Köln Personal mit direkter Verknüpfung Kommunale Koordination (Stadt Köln) Fachkräfte vor Ort als FGZ-Leitung (s. FGZ-Leitung) Erweitertes Personal Akteure in Schule mit verschiedenen Professionen und Aufgaben (s. FGZ- Entwicklungsgruppe) Räume Büro für FGZ-Leitung mindestens 1 multifunktionaler Raum für Angebote evtl. Beratungs-/Therapieraum QUALITÄTSSICHERUNG Koordination der FGZ durch die Kommune FGZ-Leitungen sind durch einen Hochschulabschluss qualifiziert Evaluation (Programm, Wirksamkeit, Struktur, Ressourceneinsatz) Regelmäßige Fortbildungen der FGZ-Leitungen (Fortbildung im Projekt- Management als Pflichtfortbildung) Supervision für FGZ-Leitungen und die FGZ-Entwicklungsgruppe Folgende Maßnahmen tragen zur Qualitätssicherung bei: RESSOURCEN RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN RECHTLICHER RAHMEN LVR: Ansprechpartner bezüglich der Rahmenbedingungen für Familiengrundschulzentren istdas Landesjugendamt Rheinland mit der LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut. Der LVR bietetregelmäßig Veranstaltungen zum Thema Familiengrundschulzentren für alle Akteure an. Das MSB fördert Familiengrundschulzentren im Rahmen der Ruhr-Konferenz seit demSchuljahr 2021/2022. Dafür ist eine Koordinierungsstelle "Familiengrundschulzentren imRuhrgebiet" im Institut für soziale Arbeit e.V. angegliedert an die Serviceagentur "Ganztägiglernen" Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden. Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichberechtigung, Flucht undIntegration Ministerium für Schule und Bildung Folgende Ressourcen hinsichtlich des Personals und der Räumlichkeiten werden für eine gelingende Entwicklung benötigt: Zurzeit stehen zwei Förderrichtlinien für Familiengrundschulzentren nebeneinander: Zum einen gibt es die Förderung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichberechtigung, Flucht und Integration (MKJFGFI) im Rahmen des Förderprogramms "kinderstark - NRW schafft Chancen" und zum anderen die unten genannte Förderrichtlinie des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB). Derzeit existiert noch kein rechtlicher Rahmen für Familiengrundschulzentren. Die Finanzierung der Kölner Familiengrundschulzentren erfolgt durch das Förderprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen" jährlich auf Antrag der Stadtverwaltung. Zur Unterstützung stehen folgende Ansprechpartner*innen zur Verfügung: Schulamt für die Stadt Köln ZUSAMMENARBEIT AUF VERSCHIEDENENEBENEN Kommunalebene Auf kommunaler Ebene trifft sich der Lenkungskreis Familiengrundschulzentren vierteljährlich. Der Lenkungskreis besteht aus Vertreter*innen aller beteiligten Ämter und städtischen Akteuren (Amt für Schulentwicklung, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Gesundheitsamt, Amt für Weiterbildung), einer Vertreter*in der Unteren Schulaufsicht, der Schulleitungen der FGZ und der FGZ-Leitungen. Sozialraumebene Im Sozialraum stimmt sich die FGZ-Leitung mit der Sozialraumkoordination über Angebote und Veranstaltungen ab und nimmt an Stadtteilkonferenzen teil. Außerdem findet regelmäßig ein Austausch mit Kita-Familienzentren und ggf. weiterführenden Schulen statt. Schulebene Die FGZ-Entwicklungsgruppe trifft sich regelmäßig (vgl. Abschnitt weiter unten). Im Leitungsteam findet regelmäßig ein Austausch zwischen Schulleitung, OGS-Leitung und FGZ-Leitung statt. Koordinationsebene FGZ-Leitungen treffen sich mindestens einmal im Monat mit der kommunalen Koordination. Die kommunale Koordination lädt Schulleitungen und Trägervertretungen mindestens dreimal jährlich zu einem Treffen ein. Bildung Mindestens ein Angebot (Sprachkurs ggf. mit Alphabetisierung) Mindestens ein Angebot zum Thema Gesundheit (Bewegung/Ernährung) Beratung Offene Sprechstunde für Eltern/Erziehungsberechtigte Angebot des Gesundheitslotsendienstes Begegnung Niedrigschwelliges Angebot (Elterntreff) Mindestens ein Bildungs- oder Gesundheitsangebot für Eltern/Erziehungsberechtigte mit Kindern Angebot nach Bedarf, je nach Programm der Schulsozialarbeit Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte (im Idealfall mit Kinderbetreuung) Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte und Kinder Angebote für Kinder PROGRAMM RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsangebote sollen für drei Zielgruppen durchgeführt werden: Eltern/Erziehungsberechtigte, Eltern/Erziehungsberechtigte + Kinder und Kinder. Im Idealfall sollen die Angebote nicht nur für Eltern/Erziehungsberechtigte und Kinder des jeweiligen Familiengrundschulzentrums gelten, sondern ebenso offen für alle Familien aus dem Sozialraum sein. Folgende Angebote bietet das FGZ an: Schulamt für die Stadt Köln ZUSAMMENARBEIT IN DER FGZ-ENTWICKLUNGSSGRUPPE Schulinterne Auftaktveranstaltung (z.B. pädagogischer Tag) für Projektvorstellung, erste Inhaltliche Ausrichtung und Bildung der Entwicklungsgruppe. Verantwortlich: Schulleitung und FGZ-Leitung Infoveranstaltung für Eltern/Erziehungsberechtigte Wahl der Elternvertretung durch Schulpflegschaft (flexibler Zeitpunkt) Mindestens ein Jahr Begleitung durch externe Coach-/Supervisions- Anbietende Mindestens ein*e Vertreter*in nimmt an einer Fortbildung zum Thema Eltern- Partizipation teil Regelmäßige Treffen (Empfehlung zu Beginn einmal wöchentlich) Dokumentation für alle zugänglich machen Budgetplanung Jahresplanung Zeitlichen Ressourcen für die Teilnehmenden Jedes Familiengrundschulzentrum hat eine multiprofessionelle Entwicklungsgruppe, die die inhaltlichen und konzeptionellen Themen erstellt. Hierbei arbeitet sie demokratisch und zielorientiert. Durch die Arbeit der Entwicklungsgruppe werden im Idealfall alle Interessensgruppen vertreten: Schulleitung, OGS-Leitung, FGZ-Leitung, Lehrkraft, Schulsozialarbeiter*innen, Sozialpädagogische Fachkräfte der Schuleingangsphase, Eltern/Erziehungsberechtigte, Gesundheitslots*innen, Koordinator*in Schulbegleitung, Schüler*innen, Hausmeister*in. Damit wird eine partizipatorische Ausrichtung und Gestaltung sichergestellt. Die Etablierung einer Entwicklungsgruppe sorgt für ein Verantwortungsgefühl aller Beteiligten und ist somit Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung. Für eine gelingende Zusammenarbeit in der Entwicklungsgruppe sind folgende Punkte grundlegend: RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN Schulamt für die Stadt Köln Die FGZ-Leitung übernimmt die Koordination und die pädagogische Leitung des Familiengrundschulzentrums. Sie untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des von der Kommune beauftragten Trägers der freien Kinder- und Jugendhilfe. Die FGZ-Leitung ist in der schulischen Binnenstruktur neben der OGS-Leitung anzusiedeln. Gemeinsam mit der Schulleitung bilden FGZ-Leitung und OGS-Leitung das Gremium "Leitungsteam" der Grundschule. Schnittstelle zwischen Kommunaler Koordination - Schule - Träger Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit in verschiedenen Gremien: FGZ-Leitungstreffen mit der kommunalen Koordination FGZ-Entwicklungsgruppe Leitungsteamtreffen Lehrer*innenkonferenz Arbeitskreise im Sozialraum Leitung und Moderation der FGZ-Entwicklungsgruppe Umsetzung / Bearbeitung der aus den Gremien entstandenen Aufträgen Koordination der Angebote: Jahresplanung Budgetveranwortung: Planung und Verwaltung Raummanagement Bedarfsermittlung Netzwerkarbeit: Kooperationen im Sozialraum Teilnahme an überregionalen Vernetzungsformaten Akquise Kurs- und Projektanbieter Adressatenakquise Öffentlichkeitsarbeit Sprechstunde der FGZ-Leitung zur Beratung bezüglich FGZ-Themen für schulische Mitarbeiter*innen Evaluation und Konzeptarbeit Stellenausschreibungen (z.B. für Honorarkräfte) Aufgaben: FGZ-LEITUNG RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN Schulamt für die Stadt Köln KOOPERATIONEN mindestens einem Familienzentrum (Kita) einer Familienberatungsstelle im Stadtteil einer Familienbildungsstätte mindestens einer weiterführenden Schule andere Familiengrundschulzentren diverse Beratungsstellen Sportvereine Jugendzentren Bürger- und Ortsvereine Ärzte/Ärztehäuser und therapeutische Einrichtungen Wohnungsunternehmen Zwischen den Familiengrundschulzentren, vertreten durch die Schulleitung und die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und der Stadt Köln wird es eine vertraglich geregelte Kooperation geben. Die Familiengrundschulzentren kooperieren außerdem mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes. Das Angebot des dort angesiedelten Gesundheitslotsendienstes ist wie die Familiengrundschulzentren Bestandteil der Förderung des Landes NRW "kinderstark" und darüber an die Familiengrundschulzentren gekoppelt. Andere ämterübergreifende Kooperationen finden mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Amt für Weiterbildung (Volkshochschule Köln) statt. Weitere Kooperationen sind mit: Andere Kooperationen im Stadtteil können von den Familiengrundschulzentren dem Bedarf entsprechend eingegangen werden und somit Schwerpunkte ihrer Ausrichtung definiert werden. Je nach Infrastruktur des jeweiligen Sozialraums wären folgende Kooperationen möglich: RAHMENKONZEPT DER FAMILIENGRUNDSCHULZENTREN Schulamt für die Stadt Köln
Anlage 1 (Wübben Stiftung)
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FAMILIEN GRUNDSCHUL ZENTREN SCHULE ALS ORT FÜR BILDUNG UND BERATUNG IM STADTTEIL Familiengrundschulzentren fördern den weiteren Ausbau eines multi - professionellen Netzwerks zur Unterstützung von Familien im Quartier und bündeln verschiedene, insbesondere präventive Angebote an der Grundschule. Sie bilden sozialräumliche Knotenpunkte und eine An - laufstelle für Familien. Als Familiengrundschulzentren entwickeln sich Grundschulen zu Orten der Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder und ihre Familien. Angelehnt an das Konzept von Familienzentren an Kindertageseinrichtungen, das in Nordrhein-Westfalen seit über zehn Jahren landesweit gefördert wird, setzen die Familiengrundschulzentren die kommunale Präventionskette im Primarbereich fort. Wübben Stiftung und Auridis Stiftung 1Stand Juni 2021 Niedrigschwellige Zugangsangebote > bilden eine Brücke zwischen Schule und Elternhaus und bauen somit Vorbehalte ab und Vertrauen auf, > schaffen Gesprächsanlässe und ermöglichen Eltern, Kontakt zu anderen Familien aufzunehmen, > fördern informelle Gespräche zwischen Elternhaus und Schule – auch über Bildungs- und Erziehungsfragen. Angebote im Bereich der Übergangsgestaltung > unterstützen die Grundschulen in der Übergangsgestaltung zur Grund- und weiterführenden Schule, > helfen den Kindern und Eltern die Übergänge gut zu meistern, > vernetzen Kitas mit Grundschulen bzw. Grundschulen mit weiterführenden Schulen. Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote > unterstützen die Eltern bei Bildungs- und Erziehungsprozessen, > adressieren alltägliche Herausforderungen, mit denen Familien konfrontiert sind und die Bildungsprozessen oftmals im Weg stehen. Beispiele: > offenes Elterncafé > Näh-, Bewegungs-, Entspannungs-, oder Kochkurs > Eltern-Kind-Angebote: offener Spiel- nachmittag, offener Basteltreff, Schulgarten, Eltern-Kind-Ausflüge > Internationales Kinderfest Beispiele: > Organisation und Durchführung von Hospitationen und Informationstagen zur Förderung des Austausches > Elternseminare, Kurse zur Stärkung der Kompetenzen von Eltern für gelingende Übergänge > Niedrigschwellige Informations- veranstaltungen für Eltern zum Übergang in die weiterführende Schule > Information der Lehrkräfte über Angebote und Konzepte zur Stärkung von Kindern im Übergang zur weiterführenden Schule Beispiele: > Beratungs- und Unterstützungsverzeichnis > Offene Sprechstunde für Eltern > Deutschkurse für Eltern mit Zuwanderungs- geschichte > Angebote zur Bewältigung der Heraus- forderungen des Alltags wie z.B. Schuldenberatung, Arbeitsmarkt- und Berufsorientierung > Ermöglichung individueller Erziehungs- und/oder Familienberatung in den Räum- lichkeiten des Familiengrundschulzentrums oder Vermittlung in eine Beratungs- einrichtung Mögliche Aufgaben & Leistungsbereiche eines Familiengrundschulzentrums 2Stand Juni 2021 Familiengrundschulzentren als Vernetzungsorte > fördern als sozialräumlich ausgerichtete, multiprofessionelle Verantwortungsgemeinschaft die Kooperation verschiedener Einrichtungen im Quartier, > stellen Transparenz über bestehende Angebote und Strukturen her, > Bündeln vorhandene Strukturen und Ressourcen und entwickeln Angebote kooperativ und qualitativ weiter. Übersicht Das Familiengrundschulzentrum > öffnet einen Teil seiner Angebote für Familien im Quartier, die nicht dieser Schulgemeinde zugehören, > geht eine Kooperation mit mindestens einem Kita-Familienzentrum ein, > arbeitet mit einem Anbieter der Familien- bildung zusammen, > kooperiert mit weiteren Einrichtungen im Sozialraum wie z.B. Sportvereinen, Senioren- oder Freizeiteinrichtungen, > kooperiert mit anderen Einrichtungen im Sozialraum im Sinne der Raumnutzung, > sorgt dafür, dass allen schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die relevanten Kooperationspartner und Angebote bekannt sind. Familienzentren an Grundschulen … … sind sozialräumliche Knotenpunkte und Anlaufstellen für Familien im Quartier. … arbeiten bedarfs- und wirkungsorientiert. … leben von verbindlicher Kooperation innerhalb der Schulgemeinde und mit Partnern im Stadtteil. … ermöglichen und fördern die aktive Beteiligung der Familien. … bündeln (Beratungs-)Angebote und stellen diese niedrigschwellig zur Verfügung … zeichnen sich durch eine offene und wert- schätzende Haltung und durch eine Willkommenskultur gegenüber Eltern aus. Mögliche Aufgaben & Leistungsbereiche eines Familiengrundschulzentrums 3Stand Juni 2021 … für die Grundschule Die Entwicklung von Grundschulen zu Familiengrundschul- zentren ist eine langfristige Aufgabe, bei der viele Fach- kräfte an und um Schule mitwirken. Für die einzelnen Grundschulen ist dies als Schulentwicklungsprozess zu verstehen, in den alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (alle an Schule tätigen Professionen sowie Eltern und Schülerinnen und Schüler) einbezogen sind. Dieser Prozess wird in erster Instanz von der Schulleitung und einer päda- gogischen Fachkraft verantwortet, die sich als Tandem und in Absprache mit der Kommune vor allem mit den über- geordneten Aufgaben der Konzeptionierung, Steuerung, Programmatik und der Angebotsstruktur befassen. … für die Kommune Die Entwicklung von Grundschulen zu Familiengrundschul- zentren erfolgt – im Sinne einer staatlich- kommunalen Verantwortungsgemeinschaft – zugleich in enger Ab- stimmung und begleitet durch die Kommune und die Schul aufsicht. Um zielgerichtete Bezüge zwischen den Bereichen Schule und Jugendhilfe sowie sozialraum- bezogene Angebote und Vernetzungen zugunsten der Familien zu etablieren, braucht es ressortübergreifende Abstimmungsprozesse und eine integrierte und daten- basierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. Die Kommune übernimmt als planende und gestaltende Instanz die Gesamtkoordination und mandatiert hierfür eine verantwortliche Stelle: die Kommunale Koordination. Die Kommunale Begleitung kann bei einer für Familien- zentren an Kitas zuständigen Fachberatung im Jugendamt, im Regionalen Bildungsbüro, bei der Koordinierungsstelle für Kommunale Präventionsketten oder anderen fachlich und strukturell passenden Stellen angesiedelt werden. Beteiligte Personen und Akteurinnen und Akteure an Schule: > Schulleitung > Leitung des Familienzentrums > OGS-Leitung > Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter > Lehrkräfte > Interkulturelle Beraterinnen und Berater > Sekretariat > Schülerinnen und Schüler (Schülervertretung) > Eltern (Elternvertretung) > Hausmeister > etc. Die Kommunale Begleitung > unterstützt die Familiengrundschulzentren bei der Entwicklung und beim Betrieb, > ist innerhalb der Verwaltung die Hauptansprechperson zu den Familiengrundschulzentren und vertritt diese nach außen, > verantwortet in enger Abstimmung mit den Familien- grundschulzentren die projektbezogene Öffentlich- keitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber Ver- waltung und Politik, > organisiert ein Berichtwesen für die Familiengrund- schulzentren und berichtet die jährlichen Ergebnisse in Ausschüssen und anderen (politischen) Gremien, > unterstützt die Familiengrundschulzentren bei der Entwicklung von Leitbildern und Zielen und bei der datenbasierten Planung und Weiterentwicklung ihrer Angebote, > tauscht sich in einem regelmäßigen Rhythmus mit den für die Familienzentren zuständigen pädagogischen Fachkräften auf operativer Ebene aus, > unterstützt die sozialraumbezogene Vernetzung der Familiengrundschulzentren mit anderen relevanten Ein- richtungen und fördert insbesondere die Zusammenar- beit mit Familienzentren an Kindertageseinrichtungen, > organisiert Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote (auch interkommunal) für die Familiengrundschul- zentren, die sich gleichermaßen an Lehr- und andere pädagogische Fachkräfte richten, > identifiziert relevante Fördermöglichkeiten im Kontext der Familiengrundschulzentren und informiert die zu- ständigen pädagogischen Fachkräfte über diese. Der Weg zum Familiengrundschulzentrum – ein multiprofessioneller Entwicklungsprozess … 4Stand Juni 2021 Die Wübben Stiftung hat die Entwicklung von Familiengrundschulzentren in der Stadt Gelsenkirchen seit 2015 begleitet und 2019 die Gründung der „Initiative Familiengrundschulzentren NRW“ angeregt. Die Initiativkommunen werden von der Wübben Stiftung und der Auridis Stiftung begleitet und treffen sich in regel mäßigen Abständen. Im Rahmen der Initiative tauschen sich die Kommunen über Konzepte und Erfahrungen aus, teilen Wissen, diskutieren Beispiele guter Praxis, und entwickeln Ansätze für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Stadtteil. Initiative Familiengrundschulzentren NRW Kontakt „Initiative Familiengrundschulzentren NRW“: www.familiengrundschulzentren-nrw.de Wübben Stiftung gGmbH Speditionstraße 13 40221 Düsseldorf 0211 / 93 37 08 00 info@wuebben-stiftung.de www.wuebben-stiftung.de Stand Juni 2021 5
Anlage 3 (Wirkungsorientiertes Monitoring _ Ergebniskurzübersicht)
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Individual- / Aggregatdaten Rückmeldungen von Fachkräften und Netzwerkakteur*innen In den FGZs nehmen im Durchschnitt 49% Kinder, 33% Eltern und 18% Familien an den unterschiedlichen Für Frühjahr 2023 ist zunächst eine quantitative Angeboten teil. Die meisten Angebote wurden im Befragung der Fachkräfte im Schulsystem (FGZ- Spektrum Bildung in Anspruch genommen (68%). Entwicklungsgruppe, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Darüber hinaus wurden 20% Beratungen und 12% Gesundheitslotsinnen) geplant. Ergänzt werden sollen Begegnungen festgezählt. diese Ergebnisse durch Rückmeldungen aus qualitativen Befragungen (Interviews mit Fachkräften). Der Gesundheitslotsendienst hatte in den Familiengrundschulzentren von Januar bis September 2022 insgesamt 5819 Kontakte. Der Großteil der Kontakte bezog sich auf Kinder (23%), Eltern (14%), Lehrkräfte (22%) und Schulsozialarbeit (18%). Insgesamt wurden 283 Kinder in das medizinische- oder andere Hilfesysteme vermittelt. Aufwachsen sammeln, ordnen, verdichten, bewerten Erkenntnisse zu Teilhabe und gelingendem ““ \/ Infrastrukturelle Daten Rückmeldungen von Nutzer*innen Die FGZ-Leitungen/Koordinator*innen sind innerhalb des Systems der Schule durch die FGZ- Entwicklungsgruppe sehr gut mit allen relevanten Akteur*innen vernetzt. Im Sozialraum dient vor allem die Teilnahme an Sozialraumkonferenzen der weiteren Vernetzung. Einige FGZ-Leitungen/Koordinator*innen nehmen darüber hinaus auch an speziellen Arbeitsgruppen der Sozialraumkoordination teil. Die Gesundheitslotsinnen sind mit allen relevanten medizinischen Akteur*innen vernetzt. Sie nehmen, soweit dies aufgrund der geringen Personalstellenanteile möglich ist, an Arbeitsgruppen wie dem Qualitätszirkel rechtsrheinischer Kölner Kinderärzt*innen teil. Erste Ergebnisse der Elternbefragung, durchgeführt von Sept.-Dez. 2022: - ein Großteil der Eltern sehen die Angebot des FGZ als sehr positiv; knapp die Hälfte der Eltern würde sich gern mehr selbst engagieren, damit Angebot öfter stattfinden können (z.B. Elterncafe) - nur gut 10% der Eltern sind weitere Angebote im Stadtteil durch das FGZ bekannt geworden - knapp 40% der Eltern ist der GLD bekannt - knapp die Hälfte der Eltern würde sich mit den Erkrankungen des Kindes an den GLD wenden - die Eltern wünschen sich u.a. mehr Informationen zu gesunder Ernährung und Bewegungsangeboten im Stadtteil FGZ = Familiengrundschulzentrum, GLD = Gesundheitslotsendienst
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3782/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.01.2023
- Erstellt
- 09.11.2022 12:55