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4128/2019

Jahresbericht 2017 / 2018 Kölner Anti Spray Aktion

Mitteilung BV 04.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.12.2019, TOP 10.2.16

Mitteilung BV

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Auszug aus der Niederschrift BV 9 TOP 10.2.10

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Mitteilung BV

2845 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 4128/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 
 
Jahresbericht 2017 / 2018 Kölner Anti Spray Aktion 
In der Sitzung vom 4. November wurden Nachfragen zum KASA-Jahresbericht gestellt: 
 
1. In Buchheim / Mülheim wurde der Schriftzug „Devrimci Sol“ gemeldet. Warum sind die Symbo-
le bisher noch nicht entfernt worden? 
 
Die Schriftzüge beziehungsweise Orte sind der Geschäftsstelle aktuell nicht bekannt. Sofern 
sich diese auf öffentlichem Eigentum befinden, werden diese umgehend entfernt. Handelt es 
sich um Privateigentum ist der jeweilige Eigentümer oder die jeweilige Eigentümerin für die 
Entfernung zuständig.  
 
2. Wie oft wird die angestrebte Dauer zur Entfernung, speziell bei Fällen der Priorität 1, erreicht?  
 
Die Reinigungsaufträge der Priorität 1 werden am gleichen oder darauffolgenden Tag bearbei-
tet. Für 2018 sind 36 Aufträge (2017: 33) mit Priorität 1 erteilt worden. Davon entfielen 6 Auf-
träge (2017: 7) auf den Bezirk Mülheim. 
Der überwiegende Teil der Aufträge wurde innerhalb von einem Tag abschließend gereinigt. 
In manchen Fällen ist die Verunreinigung größer als das Symbol, dass die Priorität 1 ausge-
löst hast. Das Symbol wird in diesen Fällen als erstes unkenntlich gemacht. Der Auftrag wird 
in diesen Fällen erst nach der vollständigen Reinigung des Objektes als erledigt gemeldet. Für 
die Erledigung von Aufträgen der Priorität 1 werden auch unwirtschaftliche Reinigungsmetho-
den in Kauf genommen. Bei Temperaturen unter fünf Grad, ist eine Reinigung mit Sand- oder 
Dampfstrahlgerät aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Aufträge der Priorität 1 wer-
den dann mit Spezialfarbe überstrichen und vollständig erledigt, wenn die Witterungsbedin-
gungen es zulassen.  
 
3.  Wo sind Hinweise auf polizeiliche Ermittlungen sowie  eine Zusammenarbeit mit dem Verfas-
sungsschutz? 
 
Jedes Graffiti auf öffentlichem Eigentum der Stadt Köln wird nach §303/304 StGB als Sachbe-
schädigung angezeigt. Anzeigen die zusätzlich nach § 86a StGB erfolgen, werden direkt beim 
Staatsschutz der Polizei Köln gestellt. Der Bericht der Polizei Köln befindet sich auf Seite 27. 
Für die Bearbeitung von Graffiti Fällen ist das Kriminalkommissariat 43 zuständig. Alle ande-
ren Anzeigen werden je nach Inhalt vom Kriminalkommissariat 43 intern an den Staatsschutz 
weitergeleitet. Eine Zusammenarbeit der Stadt Köln mit dem Bundes- und Landesamt für Ver-
fassungsschutz besteht für Graffiti nicht. 
Nach den Ermittlungen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Eine Rückmel-
dung an die Stadt Köln erfolgt nur, wenn ein Täter oder eine Täterin gefasst wurde. In diesen 
Fällen wird in einem zivilrechtlichen Verfahren der Schaden geltend gemacht. 
 
Gez. Büscher

2

Auszug aus der Niederschrift BV 9 TOP 10.2.10

1158 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 07.11.2019 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim 
vom 04.11.2019 
öffentlich 
10.2.10 Jahresbericht 2017/2018 Kölner Anti Spray A ktion 
3505/2019 
 
Herr Tücks (Einzelmandatsträger FDP) möchte an dieser Stelle die Möglichkeit lo- 
ben, Graffiti über die Sags-uns-App der Stadtverwaltung zu melden. 
 
Herr Krüger (CDU-Fraktion) weist auf Graffiti Symbole der Vereinigung Devrimci Sol 
hin, die sich insbesondere im Bereich Buchheim / Mülheim befänden und dies bereits 
über einen längeren Zeitraum. Er bittet um Mitteilung, warum diese Symbole bisher 
nicht entfernt wurden. 
Zudem vermisse er Hinweise auf polizeiliche Ermittlungen und die Zusammenarbeit 
mit dem Verfassungsschutz. 
Hinsichtlich der dargestellten Prioritätengruppen fehle ihm die Angabe, wie hoch die 
Quote sei, wie oft dies erreicht werde. Als Beispiel nannte er die Prioritätengruppe 1. 
Wie oft werde denn erreicht, dass ein Symbol tatsächlich innerhalb von 24 Stunden 
entfernt werde ?

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4128/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.12.2019
Erstellt
26.11.2019 14:28