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Jahresbericht 2017 / 2018 Kölner Anti Spray Aktion

Mitteilung BV 4128/2019 vom 04.12.2019

Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 4128/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 Jahresbericht 2017 / 2018 Kölner Anti Spray Aktion In der Sitzung vom 4. November wurden Nachfragen zum KASA-Jahresbericht gestellt: 1. In Buchheim / Mülheim wurde der Schriftzug „Devrimci Sol“ gemeldet. Warum sind die Symbo- le bisher noch nicht entfernt worden? Die Schriftzüge beziehungsweise Orte sind der Geschäftsstelle aktuell nicht bekannt. Sofern sich diese auf öffentlichem Eigentum befinden, werden diese umgehend entfernt. Handelt es sich um Privateigentum ist der jeweilige Eigentümer oder die jeweilige Eigentümerin für die Entfernung zuständig. 2. Wie oft wird die angestrebte Dauer zur Entfernung, speziell bei Fällen der Priorität 1, erreicht? Die Reinigungsaufträge der Priorität 1 werden am gleichen oder darauffolgenden Tag bearbei- tet. Für 2018 sind 36 Aufträge (2017: 33) mit Priorität 1 erteilt worden. Davon entfielen 6 Auf- träge (2017: 7) auf den Bezirk Mülheim. Der überwiegende Teil der Aufträge wurde innerhalb von einem Tag abschließend gereinigt. In manchen Fällen ist die Verunreinigung größer als das Symbol, dass die Priorität 1 ausge- löst hast. Das Symbol wird in diesen Fällen als erstes unkenntlich gemacht. Der Auftrag wird in diesen Fällen erst nach der vollständigen Reinigung des Objektes als erledigt gemeldet. Für die Erledigung von Aufträgen der Priorität 1 werden auch unwirtschaftliche Reinigungsmetho- den in Kauf genommen. Bei Temperaturen unter fünf Grad, ist eine Reinigung mit Sand- oder Dampfstrahlgerät aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Aufträge der Priorität 1 wer- den dann mit Spezialfarbe überstrichen und vollständig erledigt, wenn die Witterungsbedin- gungen es zulassen. 3. Wo sind Hinweise auf polizeiliche Ermittlungen sowie eine Zusammenarbeit mit dem Verfas- sungsschutz? Jedes Graffiti auf öffentlichem Eigentum der Stadt Köln wird nach §303/304 StGB als Sachbe- schädigung angezeigt. Anzeigen die zusätzlich nach § 86a StGB erfolgen, werden direkt beim Staatsschutz der Polizei Köln gestellt. Der Bericht der Polizei Köln befindet sich auf Seite 27. Für die Bearbeitung von Graffiti Fällen ist das Kriminalkommissariat 43 zuständig. Alle ande- ren Anzeigen werden je nach Inhalt vom Kriminalkommissariat 43 intern an den Staatsschutz weitergeleitet. Eine Zusammenarbeit der Stadt Köln mit dem Bundes- und Landesamt für Ver- fassungsschutz besteht für Graffiti nicht. Nach den Ermittlungen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Eine Rückmel- dung an die Stadt Köln erfolgt nur, wenn ein Täter oder eine Täterin gefasst wurde. In diesen Fällen wird in einem zivilrechtlichen Verfahren der Schaden geltend gemacht. Gez. Büscher 2
  • Auszug aus der Niederschrift BV 9 TOP 10.2.10

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 07.11.2019 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 04.11.2019 öffentlich 10.2.10 Jahresbericht 2017/2018 Kölner Anti Spray A ktion 3505/2019 Herr Tücks (Einzelmandatsträger FDP) möchte an dieser Stelle die Möglichkeit lo- ben, Graffiti über die Sags-uns-App der Stadtverwaltung zu melden. Herr Krüger (CDU-Fraktion) weist auf Graffiti Symbole der Vereinigung Devrimci Sol hin, die sich insbesondere im Bereich Buchheim / Mülheim befänden und dies bereits über einen längeren Zeitraum. Er bittet um Mitteilung, warum diese Symbole bisher nicht entfernt wurden. Zudem vermisse er Hinweise auf polizeiliche Ermittlungen und die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Hinsichtlich der dargestellten Prioritätengruppen fehle ihm die Angabe, wie hoch die Quote sei, wie oft dies erreicht werde. Als Beispiel nannte er die Prioritätengruppe 1. Wie oft werde denn erreicht, dass ein Symbol tatsächlich innerhalb von 24 Stunden entfernt werde ?

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2019

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.16, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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