AN/1524/2023
Antrag Aktuelle Stunde der Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen "Durchführung von traditionellen Festen an angestammten Plätzen mit Alkoholausschankauf oder an Kinderspielplätzen"
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Antrag Aktuelle Stunde CDU und Grüne - Traditionsfeste
3110 Zeichen
in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 22.08.23 Beantragung zur Durchführung einer Aktuellen Stunde in der Sitzung der Bezirksver- tretung Porz am 31.08.23 gemäß § 5 GO Rat und BV Thema: Durchführung von traditionellen Festen an angestammten Plätzen mit Alkoholaus- schank auf oder an Kinderspielplätzen In diesem Jahr wurde die Durchführung von traditionellen Festen in Porz in Frage gestellt, weil diese zwar an angestammten Plätzen, aber mit Alkoholausschank an/auf Kinderspiel- plätzen verbunden sind. Hiervon betroffen sind u.a. die traditionsreichen Feste wie das Porzer Inselfest in der Groov sowie das Langeler Wiesenfest. Zitat aus der diesjährigen Genehmigung des Langeler Wie- senfestes: „Ich weise darauf hin, dass für die Folgejahre keine Erlaubnis mehr für diese Ört- lichkeit in Aussicht gestellt werden kann.“ Entsprechend dieser Anmerkung muss davon ausgegangen werden, dass in Zukunft an al- len Standorten von traditionellen Festen, die an Plätzen mit Spielplätzen angrenzen oder im FNP das Signet Spielplatz haben, keine Traditionsfeste mit Alkoholausschank mehr durch- führt werden können. Da in den letzten 20 Jahren der Spielplatzmangel durch vermehrten Spielplatzbau auch auf und an fast allen bekannten Festplätzen vermindert wurde, sind durch diese Verwaltungsaussage in Köln Porz fast sämtliche Traditionsfeste betroffen. Grundlage für das Verwaltungshandeln ist eine entsprechende Formulierung in der Kölner Stadtordnung: § 25 Nutzungsregeln für öffentliche Spiel- und Bolzplätze … (2) Auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sind a) der Konsum und das Mitführen von alko- holischen Getränken, b) der Konsum von Tabakwaren, anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen (zum Beispiel EZigaretten, Shishas) oder Drogen, c) das Fahrradfahren von Jugendlichen und Erwachsenen, d) das Befahren mit verbrennungsmotorbetriebenen Kraftfahrzeugen, e) die Einrichtung und Unterhaltung von Feuerstellen verboten. in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Resolution der BV entsprechend § 5, Abs 10, b GO Rat und BV: Die Bezirksvertretung ist per Gemeindeordnung verpflichtet, das Brauchtum und gemeinnüt- zige Vereine zu fördern und zu unterstützen. Dazu ist z.B. im Landschaftsschutz ein Verbot der Abweisung eines Antrags zur Durchführung des Langeler Wiesenfest eingepflegt. Die Bezirksvertretung Porz appelliert an den Rat und seine Gremien, die Verwaltung dahin- gehend aufzufordern, eine Überarbeitung der Kölner Stadtordnung vorzulegen, wonach Aus- nahmen von § 25 a und b im Rahmen der Brauchtumsförderung bzw. der Durchführung tra- ditioneller Veranstaltungen möglich sind. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende r Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1524/2023
- Typ
- Antrag auf eine Aktuelle Stunde nach § 5
- Datum
- 28.08.2023
- Erstellt
- 28.08.2023 09:15