V/1164/2019
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Institutionelle Förderung 2020)
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Beschlussvorlage
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V/1164/2019 V/1164/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Institutionelle Förderung 2020) Beratungsfolge 11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster für das Jahr 2020 Mittel für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellt, werden im Rahmen der Institutionellen Förde- rung 2020 folgende Zuschüsse bewilligt. Nr. Antragsteller Zuschuss (€) 01/2020 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 8000 02/2020 Ökumenischer Zusammenschluss christlicher Eine -Welt-Gruppen Münster (ÖZ) 720 II Finanzielle Auswirkungen: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklungsz u- sammenarbeit 2020 8720 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen Amt für Bürger- und Ratsservice 28.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter Telefon: 492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/1164/2019 Begründung: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k- lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „ Institutionelle Förderung“ zu ber a- ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden M it- tel. Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o- wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtze itig über Änderungsanträge informiert werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r- fahren beizubehalten. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 21.11.2019 be- schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss vorbehaltlich der Etatentscheidung des Rates zu emp- fehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden. I.V. Gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/1164/2019 Kurzüberblick Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der sog. institutionellen Förderung auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga- be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 21.11.2019 beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen- hänge. Das Teilziel lautet: Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför- dert werden. Durch die finanzielle Förderung der beiden entwicklungspolitischen Netzwerke, die die entwicklungspolitischen Aktivitäten in Münster bündeln, wird dieses Ziel erfüllt. Zielerreichung: Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 23.000 € zur Verfügung. Ein Teil der Mittel wird den entwicklungspolitischen Netzwerken zur Verfügung gestellt, die im Rah- men ihres Netzwerkauftrages die Aktivitäten der rund 100 Eine-Welt-Gruppen bündeln und ent- wicklungspolitisches Engagement unterstützen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe- schlüsse finanziell gefördert. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1164/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37