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V/1164/2019

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Institutionelle Förderung 2020)

Vorlagen 26.11.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 11.12.2019, TOP 2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2316 Zeichen

V/1164/2019 
V/1164/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Institutionelle 
Förderung 2020) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster für das Jahr 2020 Mittel für die kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellt, werden im Rahmen der Institutionellen Förde-
rung 2020 folgende Zuschüsse bewilligt. 
 
Nr. 
 
Antragsteller Zuschuss 
(€) 
01/2020 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 
 
 
8000 
02/2020 Ökumenischer Zusammenschluss christlicher Eine -Welt-Gruppen 
Münster (ÖZ) 
 
 
720 
 
 
II Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklungsz u-
sammenarbeit 
2020 8720  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
28.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rietkötter 
Telefon: 492-3326 
Rietkoetter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1164/2019 
Begründung: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom 
Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k-
lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „ Institutionelle Förderung“ zu ber a-
ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden M it-
tel. 
 
Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des 
Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o-
wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtze itig über Änderungsanträge informiert 
werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgeschlagen, dieses Ve r-
fahren beizubehalten. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 21.11.2019 be-
schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss vorbehaltlich der Etatentscheidung des Rates zu emp-
fehlen, über die Zuschussanträge wie aufgelistet zu entscheiden. 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

2213 Zeichen

Anlage A zur V/1164/2019 
Kurzüberblick 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung 
von Zuschüssen im Rahmen der sog. institutionellen Förderung auf Grundlage der Richtlinien der 
Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer 
Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga-
be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 21.11.2019 beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen-
hänge. 
 
Das Teilziel lautet: 
Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische 
Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför-
dert werden. Durch die finanzielle Förderung der beiden entwicklungspolitischen Netzwerke, die 
die entwicklungspolitischen Aktivitäten in Münster bündeln, wird dieses Ziel erfüllt. 
Zielerreichung: 
Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 23.000 € zur Verfügung. Ein 
Teil der Mittel wird den entwicklungspolitischen Netzwerken zur Verfügung gestellt, die im Rah-
men ihres Netzwerkauftrages die Aktivitäten der rund 100 Eine-Welt-Gruppen bündeln und ent-
wicklungspolitisches Engagement unterstützen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe-
schlüsse finanziell gefördert. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

11.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/1164/2019
Typ
Vorlagen
Datum
26.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37