2995/2018
Haushaltsplan-Entwurf 2019 - Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem § 37 Abs. 3 GO NRW
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
3178 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 2995/2018 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2019 - Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem § 37 Abs. 3 GO NRW Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal beschließt die Verwendung der bezirksbezoge- nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 unter Bezug auf die Ent- scheidung des Rates vom 07.06.2018 in Höhe von 128.000 Euro. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 128.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwen- dungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel von insgesamt 971.600 Euro für das Haushaltsjahr 2019 zuge- stimmt. Auf den Stadtbezirk Lindenthal entfällt auf das Haushaltsjahr 2019 ein Betrag von 128.000 Euro, der sich aus dem Sockelbetrag von 30.000 Euro und einem Kopfbetrag von 0,35 Euro je Einwohner zu- sammensetzt. Folgendes ist zu beachten: Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind unzuläs- sig. Es sollte nach Möglichkeit ein Teilplan benannt werden, dem die jeweilige Zweckbestimmung zuzuordnen ist. Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit wie möglich bereits eine Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investiver Bereich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich haushaltsrechtlich unzulässig. Eine umgekehrte unterjäh- rige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich kann dagegen vorgenommen werden. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich wird somit die größtmögli- che Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2995/2018
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.09.2018
- Erstellt
- 10.09.2018 11:39