AN/1225/2017
Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth in 2017
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU-Fraktion SPD-Fraktion Die Grünen FDP-Fraktion im Stadtbezirk Rodenkirchen Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1225/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth in 2017 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen von CDU, SPD, Die Grünen und FDP bitten folgenden Antrag auf die Tages- ordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 18.09.2017 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe- zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2018 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 2.) a) 13. Rodenkirchener Sommertage Am 07.07.2018 sind die 13. Rodenkirchener Sommertage geplant. Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt wer- den. - 2 - b) 2. Rodenkirchener Weintage: „Wine-Time“ Am 02.06.2018 sind die 2. Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochen- markt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. c) Rodenkirchener Winterzauber Am 09.12.2018 ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochen- markt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. 3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) b) und c) steht als Ausweichstandort jeweils der Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung. 4.) Die Durchführung der Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) sind den Marktbeschickern sei- tens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) b.) & c.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und or- ganisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort. und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den Karnevals- tagen 2018 aus. 2.) Am 30.04.2018 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Wegen des bereits am Donnerstag den 26.04.2018 durchzuführenden Aufbaus des Festzeltes steht für den Freitagswochenmarkt nur die östliche Hälfte der Platzfläche zur Verfü- gung. 3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2018 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Giesen gez. Daniel
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1225/2017 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth in 2017 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 8.1.2 Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth in 2017 AN/1225/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung bei der Festsetzung der Wochen- marktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen – unter der Voraus- setzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2018 wie folgt zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 2.) a) 13. Rodenkirchener Sommertage Am 07.07.2018 sind die 13. Rodenkirchener Sommertage geplant. Hierbei soll sowohl der Ma- ternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. b) 2. Rodenkirchener Weintage: „Wine-Time“ Am 02.06.2018 sind die 2. Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Ro- denkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. c) Rodenkirchener Winterzauber Am 09.12.2018 ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Ro- denkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. 3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) b) und c) steht als Ausweichstandort jeweils der Ro- denkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung. 4.) Die Durchführung der Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) b.) & c.) den Markt- beschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und organisiert bei de- 2 ren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort. und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den Karnevalstagen 2018 aus. 2.) Am 30.04.2018 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Wegen des be- reits am Donnerstag den 26.04.2018 durchzuführenden Aufbaus des Festzeltes steht für den Freitagswochenmarkt nur die östliche Hälfte der Platzfläche zur Verfügung. 3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2018 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Sachstand Dezember 2018 Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen werden jähr- lich festgesetzt. Für das Jahr 2018 wurde am 26.01.2018 eine Festsetzungsverfügung erstellt. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hauptstraße 85
- Maternusplatz
- Frohnhofstraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1225/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 04.09.2017 12:54