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AN/1225/2017

Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth in 2017

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 18.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 18.09.2017, TOP 8.1.2

Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV2)

3324 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Die Grünen 
FDP-Fraktion 
im Stadtbezirk Rodenkirchen 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1225/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
 
Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth in 2017 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
 
die Fraktionen von CDU, SPD, Die Grünen und FDP bitten folgenden Antrag auf die Tages-
ordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 18.09.2017 zu setzen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe-
zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen 
genehmigungsfähig sind – für 2018 zu regeln, 
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur 
die halbe Platzfläche zur Verfügung. 
 
2.) a) 13. Rodenkirchener Sommertage 
Am 07.07.2018 sind die 13. Rodenkirchener Sommertage geplant. Hierbei soll sowohl 
der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der 
Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt wer-
den.

- 2 - 
 
 
b)  2. Rodenkirchener Weintage: „Wine-Time“ 
Am 02.06.2018 sind die 2. Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. 
Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochen-
markt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am 09.12.2018 ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. 
Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochen-
markt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
 
3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) b) und c) steht als Ausweichstandort jeweils 
der Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung. 
 
4.) Die Durchführung der Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) sind den Marktbeschickern sei-
tens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 
 
5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) b.) & c.) den 
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und or-
ganisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort. 
 
und   
 
B.  Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 
 
1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den Karnevals-
tagen 2018 aus.  
 
2.) Am 30.04.2018 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Wegen 
des bereits am Donnerstag den 26.04.2018 durchzuführenden Aufbaus des Festzeltes 
steht für den Freitagswochenmarkt nur die östliche Hälfte der Platzfläche zur Verfü-
gung. 
 
3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2018 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich 
des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur 
Verfügung. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Giesen gez. Daniel

Sachstandsbericht BV

3260 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1225/2017 
 Stand: 04.07.2022 
Sachstandsbericht  
Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth in 2017 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 
8.1.2 Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sürth in 2017 
AN/1225/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung bei der Festsetzung der Wochen-
marktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen – unter der Voraus-
setzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2018 wie folgt zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe 
Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) a) 13. Rodenkirchener Sommertage  
Am 07.07.2018 sind die 13. Rodenkirchener Sommertage geplant. Hierbei soll sowohl der Ma-
ternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt 
auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
b)  2. Rodenkirchener Weintage: „Wine-Time“ 
Am 02.06.2018 sind die 2. Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der 
Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Ro-
denkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am 09.12.2018 ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der 
Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Ro-
denkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) b) und c) steht als Ausweichstandort jeweils der Ro-
denkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung.  
 
4.) Die Durchführung der Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) sind den Marktbeschickern seitens der 
Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) b.) & c.) den Markt-
beschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und organisiert bei de-

2 
 
ren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort.  
 
und    
 
B.  Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
 
1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den Karnevalstagen 
2018 aus.  
 
2.) Am 30.04.2018 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Wegen des be-
reits am Donnerstag den 26.04.2018 durchzuführenden Aufbaus des Festzeltes steht für den 
Freitagswochenmarkt nur die östliche Hälfte der Platzfläche zur Verfügung.  
 
3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2018 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des 
Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen werden jähr-
lich festgesetzt. Für das Jahr 2018 wurde am 26.01.2018 eine Festsetzungsverfügung erstellt. 
Der Beschluss ist erledigt. 
Status    erledigt

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hauptstraße 85
  • Maternusplatz
  • Frohnhofstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1225/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
18.09.2017
Erstellt
04.09.2017 12:54