Mandari Insight

2733/2022

Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums - zur Anfrage AN/1454/2022 der FDP-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 29.08.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3716 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  29.08.2022 
 2733/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.08.2022 
 
Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums - zur Anfrage AN/1454/2022 der FDP-Fraktion 
Text der Anfrage: 
 
1. Welche Bodenuntersuchungen wurden im Vorfeld der Planung auf dem Grundstück nach Abriss 
des Kaufhaus Kutz im Jahr 2004 vorgenommen? 
2. Inwieweit wurden die Tragwerksberechnungen, die zur Erlangung einer Baugenehmigung  
(laut Bericht erwartet in 08.2022) notwendig sind, fertiggestellt und auf welcher Grundlage? 
3. Welche Umplanungskosten sind bei den Ingenieuren zu erwarten? 
4. Inwieweit muss die Planung der LPH 2 und 3 überarbeitet werden? 
5. Wird ein neuer Bauantrag notwendig werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1)  
In der Zeit zwischen Abbruch Kaufhaus Kutz (2004) und Wettbewerb (2013) wurden keine  
Bodenuntersuchungen vorgenommen. Hierzu gab es weder eine konkrete Veranlassung noch eine 
entsprechende Beschlussfassung.  
 
Zum Architektenwettbewerb wurden allen Teilnehmenden die vorhandenen Bestandsunterlagen der 
KVB, des Kaufhauses Kutz, der Bodendenkmalpflege und Medienführung zur Verfügung gestellt. 
 
Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses sollte die Realisierung des Projektes ursprünglich als Inves-
torenmodell durchgeführt werden. Der Investor sollte alle Planungs- und Bauleistungen übernehmen, 
dazu gehörten auch die Bodenuntersuchungen. Von einer Umsetzung im Rahmen eines Investoren-
modells wurde 2017 abgesehen. 
Ab dem 3. Quartal 2018 fanden die finalen Vertragsverhandlungen mit dem Generalplanungsunter-
nehmen unter Ausschluss des Tiefbaus statt. Im Jahr 2020 übernahm das Generalplanungsunter-
nehmen die Leistungen des Tiefbaus.  
 
2020 wurden die ersten Suchschürfe und Untersuchungen gestartet. Diese Untersuchungen sind zu 
diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der Bauplanung und des statischen Konzeptes durchgeführt 
worden. Aufgrund der Nutzung des Geländes als Baustelleneinrichtung für die Maßnahme MiQua war 
dies zunächst nur in Teilbereichen möglich. Nach Umzug der Baustelleneinrichtung für die MiQua 
wurden die Untersuchungen vollflächig ausgeführt. 
 
Da der Grundstückstausch Martinstrasse 32/30 nicht wie geplant vollzogen werden konnte, und die 
Dokumentationsunterlagen zum Abbruch des Kaufhauses Kutz sich als nicht belastbar erwiesen, 
musste der Untersuchungsbereich auf dem Baufeld sukzessive erweitert werden.

2 
 
Zu 2) 
Die im Sachstandsbericht aufgeführten Baugenehmigungen für den Tiefbau und die Hauptmaßnahme 
liegen auf Basis der eingereichten Bauantragsunterlagen (unter anderem Planunterlagen und  
Baubeschreibungen) zwischenzeitlich vor. Die für die Standsicherheit erforderlichen statischen  
Berechnungen und Darstellungen sind erst mit Baubeginn vorzulegen. Die neuen Erkenntnisse über 
den Baugrund, die aufgrund der laufenden Suchschürfe gewonnen wurden, werden nun in der weite-
ren (Tragwerks-) Planung berücksichtigt.  
 
Zu 3) 
Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Ob ein Vergütungsanspruch grundsätzlich besteht 
ist noch zu prüfen. 
 
Zu 4) 
Die Leistungsphase 2 (LPH 2) wurde fertiggestellt und muss nicht überarbeitet werden.  
Die Leistungsphase 3 muss gegebenenfalls in Teilen überarbeitet werden. Zu prüfen ist, ob die erfor-
derliche Überarbeitung auch im Zuge des laufenden Planungsprozess, also in der LPH 5, erfolgen 
kann.  
 
Zu 5) 
Ein neuer Bauantrag ist nicht notwendig. Sollten die im Bauantrag überreichten Pläne nachträglich 
verändert und genehmigt werden, wird eine sogenannte Tektur zur Baugenehmigung erforderlich.  
 
Gez.Greitemann

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2733/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.08.2022
Erstellt
22.08.2022 18:37