V/0153/2020
Öffentlich geförderte Weiterbildungsberatung der vhs Münster
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Berichtsvorlage
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V/0153/2020 V/0153/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Öffentlich geförderte Weiterbildungsberatung der vhs Münster – Bildungsprämie – Bildungscheck – Beratung zur beruflichen Entwicklung Beratungsfolge 10.03.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 11.03.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Die öffentlich geförderte Weiterbildungsberatung (Bundes- bzw. Landesmittel und Europäischer Sozi- alfond) gehört seit vielen Jahren zum festen Portfolio der vhs Münster. Die berufliche Weiterbildung umfasst alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die in der Regel ihre erste Bildungsphase abgeschlossen haben. Folgende Instrumente bilden das ESF-kofinanzierte Beratungsportfolio Bildungsprämie des Bundes Bildungsscheck NRW (individueller Zugang) und (betrieblicher Zugang) Beratung zur beruflichen Entwicklung - BBE (Förderprogramm des Landes NRW) Die vhs Münster ist akkreditierte Beratungsstelle für die aufgeführten Beratungsprogramme und be- schäftigt ausgebildete und anerkannte Weiterbildungsberater/-innen, die über Kenntnisse der indivi- duellen, arbeitsmarktbezogenen und betrieblichen Weiterbildungsbedarfe verfügen. Anerkannte Beratungsstellen in Münster sind darüber hinaus die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (nicht BBE) und das Handwerkskammerbildungszentrum (HBZ). Bildungsprämie des Bundes Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten, mit dem Ziel die Beteiligung an berufsbezogener Weiterbildung zu steigern. Amt für Schule und Weiterbildung 26.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Mannke Telefon: 492-4305 mannke@stadt-muenster.de Frau Dr. Ringbeck Telefon: 492-4300 Ringbeck@stadt- muenster.de - 2 - V/0153/2020 Die Förderung erfolgt durch einen Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung der Kosten von beruflicher Weiterbildung. Die Ko-Finanzierung ist möglich für Weiterbildungen mit berufsspezifischen Inhalten sowie für Weiterbildungen, die generell die Beschäftigungsfähigkeit verbessern (etwa Grundbildung, Sprachen, Schlüsselqualifikationen etc.). Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten, höchs- tens jedoch 500 €/Jahr und Maßnahme. Die Inanspruchnahme kann jährlich erfolgen. Die Beratungsstellen klären und dokumentieren, ob die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt eines Prämiengutscheins vorliegen und ob es sich bei der angestrebten Weiterbildung um eine beruf- liche Weiterbildung mit dem Ziel einer beruflichen Verwertung handelt. Die Prämienberatung beinhaltet eine nachvollziehbare Formulierung des mit der Weiterbildung ver- folgten konkreten berufsbezogenen Zieles, die Aufklärung über die formalen Anforderungen an för- derfähige Weiterbildungen und die Unterstützung der weiterbildungsinteressierten Personen bei der Ermittlung geeigneter Weiterbildungsanbieter. Wer kann eine Bildungsprämie in Anspruch nehmen? Einen Prämiengutschein können Beschäftigte erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bzw. 40.000 € (bei ge- meinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Darüber hinaus können Personen in Mutterschutzfrist, Eltern- zeit oder Pflegezeit die Bildungsprämie beantragen. Für jeden ausgestellten Prämiengutschein erhält die vhs eine Pauschale von 30 €. Beratungssituation vhs Münster Die Ausgabe der Bildungsprämien steigt in Münster kontinuierlich (s. Anlage 1). Allein von der vhs Münster wurden im Jahr 2019 mit 169 Bildungsprämien mehr als dreimal so viele ausgegeben wie 2016 (2016 = 50; 2017 = 127; 2018 = 140). Die Empfänger/-in sind mit einem Anteil von 76,8 % überwiegend weiblich. Zum Zeitpunkt der Ausgabe sind 64 % der Ratsuchenden zwischen 25 - 44 Jahre alt. Die Weiterbildungen werden überwiegend im Bereich des „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ (34,9 %) sowie für Beschäftigte im Bereich der „Organisationen ohne Erwerbscharak- ter“ (öffentlicher Dienst, eingetragene Vereine usw.) in Anspruch genommen. Weitere 16,3 % entfal- len auf den Wirtschaftsbereich der sog. „Unternehmensbezogenen Dienstleistungen“ wie z.B. Reini- gungs-, Sicherheits- oder Transportunternehmen aber auch höherwertige Dienstleistungen wie Archi- tekten- und Ingenieurberatung. Die Absicht eine berufliche Weiterbildung zu beginnen ist bei den rat- suchenden Personen aus dem Gesundheitsbereich stark mit dem Wunsch verbunden, das zusätzli- che Wissen mit direkter Umsetzung zu verbinden (z. B. Manuelle Therapie, Osteopathie, Pflege- dienstleitung). Bei den höherwertigen Tätigkeitsprofilen geht es häufig um den Erhalt der qualifikatori- schen Beschäftigungsfähigkeit vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung. Bundesweit sind 530 Beratungsstellen in der Prämienberatung gelistet, davon 171 in Nordrhein- Westfalen, darunter 76 Beratungsstellen bei Volkshochschulen. Bildungsscheck NRW Der Bildungsscheck NRW unterstützt seit 2006 die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Ein- zelpersonen und insbesondere von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbstständigen (indivi- dueller Zugang) sowie kleinen und mittleren Betrieben (betrieblicher Zugang). - 3 - V/0153/2020 Grundsatz Aufgabe der Beratungsstellen sind die Weiterbildungsberatungen von Unternehmen und Einzelperso- nen sowie die Erstellung von fachlichen Stellungnahmen über die geplanten Weiterbildungen. Bei einer positiven fachlichen Stellungnahme können die Beratungsstellen entsprechende Bildungs- schecks ausstellen. Gefördert werden 50 % der reinen Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 500 €/ Jahr und Maßnahme. Die Inanspruchnahme kann jährlich erfolgen. Wer kann einen Bildungsscheck erhalten? Die Förderung der beruflichen Weiterbildung soll insbesondere der Kompetenzentwicklung von Be- schäftigten in Unternehmen, Berufsrückkehrenden und Selbstständigen dienen. Die Beratung und die fachliche Stellungnahme erfolgt im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in Un- ternehmen mit Sitz oder Arbeitsstätten in NRW (betrieblicher Zugang) und von Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW (individueller Zugang). Einzelpersonen (Individueller Zugang) Der individuelle Zugang richtet sich an Einzelpersonen und hier insbesondere an Beschäftigte, Be- rufsrückkehrende und Selbstständige mit Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss über 20.000 € und darf höchstens 40.000 € betragen (bzw. über 40.000 € und maximal 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Für jeden ausgestellten Bildungsscheck im individuellen Zugang erhält die vhs eine Pauschale von 40 €. Unternehmen (Betrieblicher Zugang) Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Unternehmen mit mindestens einem und weniger als 250 Mitarbeiter/-innen mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW. Unternehmen können in- nerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Bildungsschecks erhalten. Für jeden ausgestellten Bil- dungsscheck im betrieblichen Zugang erhält die vhs eine Pauschale von 70 €. Beratungssituation vhs Münster Die Ausgabe der Bildungsschecks stieg bei der vhs kontinuierlich an. Im Jahr 2019 konnten 274 Be- ratungsschecks ausgegeben werden (2016 = 96; 2017 = 101; 2018 = 211). Der Anteil der individuel- len Bildungsschecks betrug 53 %, der Anteil der ausgegebenen betrieblichen Bildungsschecks betrug 47 %. Nach vorliegender Evaluation sind die Empfänger überwiegend weiblich (73 %). Die Weiterbil- dungen werden überwiegend im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe (49 %), der berufsüber- greifenden Themen (18 %) sowie im kaufm. Bereich (10 %) angestrebt. Motivation für die Weiterbil- dung sind wie auch bei der Bildungsprämie i.d.R. eine Verbesserung der beruflichen Situation (insbe- sondere finanzielle) oder der Erhalt der qualifikatorischen Beschäftigungsfähigkeit. In Münster sind die vhs Münster, die Wirtschaftsförderung Münster GmbH und das Handwerkskam- merbildungszentrum (HBZ) als Beratungsstellen anerkannt. Landesweit gibt es ein flächendeckendes Netz von 225 Beratungsstellen. Von den 133 Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen beteiligen sich 88 an der Umsetzung. Dies entspricht einem Anteil von 66 %. - 4 - V/0153/2020 Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) Die Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) wird auf der Grundlage des Eckpunktepapiers, vom Ministerium Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW durchgeführt. Die BBE ist für Ratsuchende kosten- los und kann pro Beratungsfall bis zu neun Stunden umfassen. Die Zielgruppe Die Zielgruppe der Beratung sind Bürgerinnen und Bürger, die in Nordrhein-Westfalen leben und/ oder arbeiten. Dazu zählen insbesondere Personen in beruflichen Veränderungsprozessen, Berufs- rückkehrende sowie Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Die BBE wird im Eckpunktepapier als „lösungsorientierte Kurzberatung“ charakterisiert, die an den Ressourcen, der Biografie und den Kompetenzen der Ratsuchenden ausgerichtet und prozessorientiert ist. Inhalte der BBE Beratung Die Inhalte der Beratung umfassen die Klärung des Anliegens, die Erörterung der berufsbiografischen Situation, die Auftragsklärung mit der Vereinbarung von Beratungszielen sowie die Feststellung und Reflexion der Kompetenzen und Ressourcen der Ratsuchenden. Die Herausarbeitung relevanter Zie- le, Werte und Motive der Ratsuchenden und die Erörterung von Entwicklungsmöglichkeiten stehen im Fokus der Beratung. Im Weiteren sind die Erarbeitung von Schritten zur Zielerreichung sowie die Re- flexion des Beratungsprozesses wichtige Meilensteine. Darüber hinaus gehört zur BBE eine Erstbera- tung zum gesetzlichen Anerkennungsverfahren zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Zur weiteren Unterstützung wendet die vhs Münster bei Bedarf den TalentKompass NRW oder den ProfilPASS (DIE, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung) als Kompetenzbilanzierungsverfahren an. Beratungssituation vhs Münster Von Juli 2017 bis Dezember 2019 beriet die vhs Münster insgesamt 235 Personen (s. Anlage 2). Mit einem Anteil von 74 % waren die ratsuchenden Personen überwiegend weiblich und der durchschnitt- liche Beratungsstundeneinsatz pro Ratsuchendem beträgt ca. 3,6 Stunden. Das Land NRW evaluiert das Programm und erstellt ein landesweites Monitoring. Die BBE-Beratung wird seit 2016/2017 von zwei hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter/-in (HPM) der vhs Münster abgedeckt, sowie über eine akkreditierte Honorarkraft um die Beratungsnachfrage zu sichern. Nach den Zahlen der G.I.B. NRW (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH) sind 80 % der Berater/-innen beim Beratungsträger in einem Angestelltenverhältnis tätig, lediglich 17 % der Berater/-innen arbeiten auf Honorarbasis. Pro Beratungsstunde erhält die vhs eine Pauschale von 55 € (seit 2018 minutengenaue Abrechnung). Resümee: Die ESF -kofinanzierte Weiterbildungsberatung der vhs Münster ist gut etabliert. Sie zeichnet sich durch einen hohen Empfehlungsgrad und wiederkehrende Inanspruchnahme aus. Durch die Ber a- tungsleistungen werden jährlich ca. 32.000 € eingenommen. Die Beratung erfolgt durch die be iden akkreditierten hauptamtlichen pädagogischen Kräfte, die vom Land über das Weiterbildungsgesetz - 5 - V/0153/2020 gefördert werden und vorrangig den Weiterbildungsauftrag des Landes erfüllen müssen. Die zune h- mende Nachfrage (s. Anlage 2) nach den Förderinstrumenten kann so auf Dauer nicht gewährleistet werden, sodass für die Bedienung der Nachfrage ergänzende Ressourcen erforderlich sind. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Bildungsprämie Anlage 2: ESF-geförderte Weiterbildungsberatung
Anlage 1 Bildungsprämie
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1 Programmstelle Bildungsprämie // VHS Münster Stichtag Daten: 31.12.2019 Bearbeitung: Simon Marzoll (marzoll@bibb.de) Beratung Jahr * WBI: Geschlecht Kreuztabelle Geschlecht Gesamt Herr Frau Beratung Jahr 2017 Anzahl 33 94 127 Anteil 26,0% 74,0% 100,0% 2018 Anzahl 27 113 140 Anteil 19,3% 80,7% 100,0% 2019 Anzahl 41 128 169 Anteil 24,3% 75,7% 100,0% Gesamt Anzahl 101 335 436 Anteil 23,2% 76,8% 100,0% Beratung Jahr * WBI: Alter gruppiert Kreuztabelle WBI: Alter gruppiert Gesamt bis 24 Jahre 25 bis unter 35 35 bis unter 45 45 bis unter 55 55 und älter Beratung Jahr 2017 Anzahl 4 47 35 30 11 127 Anteil 3,1% 37,0% 27,6% 23,6% 8,7% 100,0% 2018 Anzahl 12 53 35 23 17 140 Anteil 8,6% 37,9% 25,0% 16,4% 12,1% 100,0% 2019 Anzahl 20 67 42 29 11 169 Anteil 11,8% 39,6% 24,9% 17,2% 6,5% 100,0% Gesamt Anzahl 36 167 112 82 39 436 Anteil 8,3% 38,3% 25,7% 18,8% 8,9% 100,0% 2 Programmstelle Bildungsprämie // VHS Münster WBI: Wirtschaftsbereich * Beratung Jahr Kreuztabelle Beratung Jahr Gesamt 2017 2018 2019 WBI: Wirtschaftsbereic h Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Anzahl 1 0 0 1 Anteil 0,8% 0,0% 0,0% 0,2% Verarbeitendes Gewerbe Anzahl 2 1 2 5 Anteil 1,6% 0,7% 1,2% 1,1% Baugewerbe Anzahl 2 0 1 3 Anteil 1,6% 0,0% 0,6% 0,7% Handel und Reparatur Anzahl 11 11 7 29 Anteil 8,7% 7,9% 4,1% 6,7% Verkehr und Nachrichtenübermittlu ng Anzahl 2 0 1 3 Anteil 1,6% 0,0% 0,6% 0,7% Kredit- und Versicherungsgewerbe Anzahl 3 1 1 5 Anteil 2,4% 0,7% 0,6% 1,1% Unternehmensbezogen e Dienstleistungen Anzahl 15 25 31 71 Anteil 11,8% 17,9% 18,3% 16,3% Gastgewerbe Anzahl 6 3 4 13 Anteil 4,7% 2,1% 2,4% 3,0% Erziehung und Unterricht Anzahl 8 9 17 34 Anteil 6,3% 6,4% 10,1% 7,8% Gesundheits-, '+ 'Veterinär- und Sozialwesen Anzahl 38 56 58 152 Anteil 29,9% 40,0% 34,3% 34,9% Kultur, Sport und Unterhaltung Anzahl 5 2 4 11 Anteil 3,9% 1,4% 2,4% 2,5% sonstige Dienstleistungen Anzahl 6 3 8 17 Anteil 4,7% 2,1% 4,7% 3,9% Organisationen ohne Erwerbscharakter Anzahl 28 29 32 89 Anteil 22,0% 20,7% 18,9% 20,4% Keine Angabe Anzahl 0 0 3 3 Anteil 0,0% 0,0% 1,8% 0,7% Gesamt Anzahl 127 140 169 436 Anteil 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%
Anlage 2 ESF-geförderte Weiterbildungsberatung vhs Münster
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Anlage 2 ESF-geförderte Weiterbildungsberatung vhs Münster Ausgegebene Beratungsschecks nach Förderprogramm (Gutscheinmodell) (vhs Münster als Beratungsstelle) 2016 2017 2018 2019 Bildungsscheck NRW (individueller Zugang / Beratungspauschale 40€) 55 57 122 140 Bildungsscheck NRW (betrieblicher Zugang / Beratungspauschale 70€) 41 44 90 134 Bildungsscheck NRW Gesamt 96 101 212 274 Bildungsprämie des Bundes (ausschließlich individueller Zugang / Beratungspauschale 30€) 50 127 140 169 Beratungsschecks Gesamt 146 228 352 443 Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) (vhs Münster als Beratungsstelle / kein Gutscheinmodell) 2016 2017 2018 2019 Anzahl der durchge- führten Beratungs- stunden (Beratungs- pauschale 55€) 175 266 270 220 Anzahl der beratenden Personen 69 96 110 106 Hinweis: Mit der geänderten Fassung der ESF Richtlinie vom 1. Januar 2018 wurde unter Punkt 3.4.5.1 die Abrechnung der BBE Beratung folgendermaßen neu festgelegt: "Die Abrechnung erfolgt auf Basis der durchgeführten Beratungszeit (Stunden und Minuten).“ Bei Beratungen vor dem Stichtag wurden angefangene Beratungsstunden auf volle Stunden gerundet. Erträge der Weiterbildungsberatung (in €) 2016 2017 2018 2019 Bildungsscheckberatung und BBE (Land NRW) 12.410 29.009 24.247 27.359 Bildungsprämienberatung (Bund) 1.230 3.629 8.468 4.089 Gesamt (in €) 13.640 32.638 32.715 31.448
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0153/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37