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V/0153/2020

Öffentlich geförderte Weiterbildungsberatung der vhs Münster

Vorlagen 18.02.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 11.03.2020, TOP 6

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Bildungsprämie

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Ansehen

Anlage 2 ESF-geförderte Weiterbildungsberatung vhs Münster

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Ansehen

Berichtsvorlage

11942 Zeichen

V/0153/2020 
V/0153/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Öffentlich geförderte Weiterbildungsberatung der vhs Münster – Bildungsprämie – Bildungscheck 
– Beratung zur beruflichen Entwicklung 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   11.03.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
Bericht: 
 
Die öffentlich geförderte Weiterbildungsberatung (Bundes- bzw. Landesmittel und Europäischer Sozi-
alfond) gehört seit vielen Jahren zum festen Portfolio der vhs Münster. Die berufliche Weiterbildung 
umfasst  alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten 
und Fertigkeiten von Menschen dienen, die in der Regel ihre erste Bildungsphase abgeschlossen 
haben.   
 
Folgende Instrumente bilden das ESF-kofinanzierte Beratungsportfolio 
 Bildungsprämie des Bundes 
 Bildungsscheck NRW (individueller Zugang) und (betrieblicher Zugang) 
 Beratung zur beruflichen Entwicklung - BBE (Förderprogramm des Landes NRW) 
 
Die vhs Münster ist  akkreditierte Beratungsstelle für die aufgeführten Beratungsprogramme und be-
schäftigt ausgebildete und anerkannte Weiterbildungsberater/-innen, die über Kenntnisse der indivi-
duellen, arbeitsmarktbezogenen und betrieblichen Weiterbildungsbedarfe verfügen.   
Anerkannte Beratungsstellen in Münster sind darüber hinaus die Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
(nicht BBE) und das Handwerkskammerbildungszentrum (HBZ).  
 
Bildungsprämie des Bundes 
 
Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 
2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten, mit dem Ziel die Beteiligung an berufsbezogener 
Weiterbildung zu steigern.  
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
26.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Mannke 
Telefon: 492-4305 
mannke@stadt-muenster.de 
Frau Dr. Ringbeck 
Telefon: 492-4300 
Ringbeck@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0153/2020 
Die Förderung erfolgt durch einen Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung der Kosten von beruflicher 
Weiterbildung. Die Ko-Finanzierung ist möglich für Weiterbildungen mit berufsspezifischen Inhalten 
sowie für Weiterbildungen, die generell die Beschäftigungsfähigkeit verbessern (etwa Grundbildung, 
Sprachen, Schlüsselqualifikationen etc.). Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten, höchs-
tens jedoch 500 €/Jahr und Maßnahme. Die Inanspruchnahme kann jährlich erfolgen. 
 
Die Beratungsstellen klären und dokumentieren, ob die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt 
eines Prämiengutscheins vorliegen und ob es sich bei der angestrebten Weiterbildung um eine beruf-
liche Weiterbildung mit dem Ziel einer beruflichen Verwertung handelt.  
Die Prämienberatung beinhaltet eine nachvollziehbare Formulierung des mit der Weiterbildung ver-
folgten konkreten berufsbezogenen Zieles, die Aufklärung über die formalen Anforderungen an för-
derfähige Weiterbildungen und die Unterstützung der weiterbildungsinteressierten Personen bei der 
Ermittlung geeigneter Weiterbildungsanbieter.  
 
Wer kann eine Bildungsprämie in Anspruch nehmen? 
Einen Prämiengutschein können Beschäftigte erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche 
erwerbstätig sind, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bzw. 40.000 € (bei ge-
meinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Darüber hinaus können Personen in Mutterschutzfrist, Eltern-
zeit oder Pflegezeit die Bildungsprämie beantragen.  
Für jeden ausgestellten Prämiengutschein erhält die vhs eine Pauschale von 30 €.  
 
Beratungssituation vhs Münster 
 
Die Ausgabe der Bildungsprämien steigt in Münster kontinuierlich (s. Anlage 1). Allein von der vhs 
Münster wurden im Jahr 2019 mit 169 Bildungsprämien mehr als dreimal so viele ausgegeben wie 
2016 (2016 = 50; 2017 = 127; 2018 = 140). Die Empfänger/-in sind mit einem Anteil von 76,8 % 
überwiegend weiblich. Zum Zeitpunkt der Ausgabe sind 64 % der Ratsuchenden zwischen 25 - 44 
Jahre alt. Die Weiterbildungen werden überwiegend im Bereich des „Gesundheits-, Veterinär- und 
Sozialwesen“ (34,9 %) sowie für Beschäftigte im Bereich der „Organisationen ohne Erwerbscharak-
ter“ (öffentlicher Dienst, eingetragene Vereine usw.) in Anspruch genommen. Weitere 16,3 % entfal-
len auf den Wirtschaftsbereich der sog. „Unternehmensbezogenen Dienstleistungen“ wie z.B. Reini-
gungs-, Sicherheits- oder Transportunternehmen aber auch höherwertige Dienstleistungen wie Archi-
tekten- und Ingenieurberatung. Die Absicht eine berufliche Weiterbildung zu beginnen ist bei den rat-
suchenden Personen aus dem Gesundheitsbereich stark mit dem Wunsch verbunden, das zusätzli-
che Wissen mit direkter Umsetzung zu verbinden (z. B. Manuelle Therapie, Osteopathie, Pflege-
dienstleitung). Bei den höherwertigen Tätigkeitsprofilen geht es häufig um den Erhalt der qualifikatori-
schen Beschäftigungsfähigkeit vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung.  
 
Bundesweit sind 530 Beratungsstellen in der Prämienberatung gelistet, davon 171 in Nordrhein-
Westfalen, darunter 76 Beratungsstellen bei Volkshochschulen.  
 
Bildungsscheck NRW 
 
Der Bildungsscheck NRW unterstützt seit 2006 die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Ein-
zelpersonen und insbesondere von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbstständigen (indivi-
dueller Zugang) sowie kleinen und mittleren Betrieben (betrieblicher Zugang).

- 3 - 
V/0153/2020 
Grundsatz 
 
Aufgabe der Beratungsstellen sind die Weiterbildungsberatungen von Unternehmen und Einzelperso-
nen sowie die Erstellung von fachlichen Stellungnahmen über die geplanten Weiterbildungen. Bei 
einer positiven fachlichen Stellungnahme können die Beratungsstellen entsprechende Bildungs-
schecks ausstellen. Gefördert werden 50 % der reinen Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 500 
€/ Jahr und Maßnahme. Die Inanspruchnahme kann jährlich erfolgen. 
 
Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?  
 
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung soll insbesondere der Kompetenzentwicklung von Be-
schäftigten in Unternehmen, Berufsrückkehrenden und Selbstständigen dienen. Die Beratung und die 
fachliche Stellungnahme erfolgt im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in Un-
ternehmen mit Sitz oder Arbeitsstätten in NRW (betrieblicher Zugang) und von Einzelpersonen mit 
Wohnsitz in NRW (individueller Zugang). 
 
Einzelpersonen (Individueller Zugang) 
 
Der individuelle Zugang richtet sich an Einzelpersonen und hier insbesondere an Beschäftigte, Be-
rufsrückkehrende und Selbstständige mit Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Das zu versteuernde 
Jahreseinkommen muss über 20.000 € und darf höchstens 40.000 € betragen (bzw. über 40.000 € 
und maximal 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Für jeden ausgestellten Bildungsscheck im 
individuellen Zugang erhält die vhs eine Pauschale von 40 €.  
 
Unternehmen (Betrieblicher Zugang) 
 
Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Unternehmen mit mindestens  einem und 
weniger als 250 Mitarbeiter/-innen mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW. Unternehmen können in-
nerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Bildungsschecks erhalten. Für jeden ausgestellten Bil-
dungsscheck im betrieblichen Zugang erhält die vhs eine Pauschale von 70 €.  
 
Beratungssituation vhs Münster 
 
Die Ausgabe der Bildungsschecks stieg bei der vhs kontinuierlich an. Im Jahr 2019 konnten 274 Be-
ratungsschecks ausgegeben werden (2016 = 96; 2017 = 101; 2018 = 211). Der Anteil der individuel-
len Bildungsschecks betrug 53 %, der Anteil der ausgegebenen betrieblichen Bildungsschecks betrug 
47 %. Nach vorliegender Evaluation sind die Empfänger überwiegend weiblich (73 %). Die Weiterbil-
dungen werden überwiegend im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe (49 %), der berufsüber-
greifenden Themen (18 %) sowie im kaufm. Bereich (10 %) angestrebt. Motivation für die Weiterbil-
dung sind wie auch bei der Bildungsprämie i.d.R. eine Verbesserung der beruflichen Situation (insbe-
sondere finanzielle) oder der Erhalt der qualifikatorischen Beschäftigungsfähigkeit.  
 
In Münster sind die vhs Münster, die Wirtschaftsförderung Münster GmbH und das Handwerkskam-
merbildungszentrum (HBZ) als Beratungsstellen anerkannt. Landesweit gibt es ein flächendeckendes 
Netz von 225 Beratungsstellen. Von den 133 Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen beteiligen 
sich 88 an der Umsetzung. Dies entspricht einem Anteil von 66 %.

- 4 - 
V/0153/2020 
Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) 
 
Die Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) wird auf der Grundlage des Eckpunktepapiers, vom 
Ministerium Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW durchgeführt. Die BBE ist für Ratsuchende kosten-
los und kann pro Beratungsfall bis zu neun Stunden umfassen. 
 
Die Zielgruppe 
 
Die Zielgruppe der Beratung sind Bürgerinnen und Bürger, die in Nordrhein-Westfalen leben und/ 
oder arbeiten. Dazu zählen insbesondere Personen in beruflichen Veränderungsprozessen, Berufs-
rückkehrende sowie Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Die BBE wird im 
Eckpunktepapier als „lösungsorientierte Kurzberatung“ charakterisiert, die an den Ressourcen, der 
Biografie und den Kompetenzen der Ratsuchenden ausgerichtet und prozessorientiert ist.  
 
Inhalte der BBE Beratung 
 
Die Inhalte der Beratung umfassen die Klärung des Anliegens, die Erörterung der berufsbiografischen 
Situation, die Auftragsklärung mit der Vereinbarung von Beratungszielen sowie die Feststellung und 
Reflexion der Kompetenzen und Ressourcen der Ratsuchenden. Die Herausarbeitung relevanter Zie-
le, Werte und Motive der Ratsuchenden und die Erörterung von Entwicklungsmöglichkeiten stehen im 
Fokus der Beratung. Im Weiteren sind die Erarbeitung von Schritten zur Zielerreichung sowie die Re-
flexion des Beratungsprozesses wichtige Meilensteine. Darüber hinaus gehört zur BBE eine Erstbera-
tung zum gesetzlichen Anerkennungsverfahren zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.  
 
Zur weiteren Unterstützung wendet die vhs Münster bei Bedarf den TalentKompass NRW oder den 
ProfilPASS (DIE, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung) als Kompetenzbilanzierungsverfahren 
an. 
 
Beratungssituation vhs Münster 
 
Von Juli 2017 bis Dezember 2019 beriet die vhs Münster insgesamt 235 Personen (s. Anlage 2). Mit 
einem Anteil von 74 % waren die ratsuchenden Personen überwiegend weiblich und der durchschnitt-
liche Beratungsstundeneinsatz pro Ratsuchendem beträgt ca. 3,6 Stunden. Das Land NRW evaluiert 
das Programm und erstellt ein landesweites Monitoring.  
Die BBE-Beratung wird seit 2016/2017 von zwei hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter/-in (HPM) 
der vhs Münster abgedeckt, sowie über eine akkreditierte Honorarkraft um die Beratungsnachfrage zu 
sichern.  
 
Nach den Zahlen der G.I.B. NRW (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH) sind  
80 % der Berater/-innen beim Beratungsträger in einem Angestelltenverhältnis tätig, lediglich 17 % 
der Berater/-innen arbeiten auf Honorarbasis. Pro Beratungsstunde erhält die vhs eine Pauschale von 
55 € (seit 2018 minutengenaue Abrechnung).  
 
Resümee: 
 
Die ESF -kofinanzierte Weiterbildungsberatung der vhs Münster ist gut etabliert. Sie zeichnet sich 
durch einen hohen Empfehlungsgrad und wiederkehrende Inanspruchnahme aus. Durch die Ber a-
tungsleistungen werden jährlich ca. 32.000 € eingenommen. Die Beratung erfolgt durch die be iden 
akkreditierten hauptamtlichen pädagogischen Kräfte, die vom Land über das Weiterbildungsgesetz

- 5 - 
V/0153/2020 
gefördert werden und vorrangig den Weiterbildungsauftrag des Landes erfüllen müssen. Die zune h-
mende Nachfrage (s. Anlage 2) nach den Förderinstrumenten kann so auf Dauer  nicht  gewährleistet 
werden, sodass für die Bedienung der Nachfrage ergänzende Ressourcen erforderlich sind.   
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Bildungsprämie 
Anlage 2: ESF-geförderte Weiterbildungsberatung

Anlage 1 Bildungsprämie

2215 Zeichen

1 
Programmstelle Bildungsprämie // VHS Münster 
 
Stichtag Daten: 31.12.2019 
Bearbeitung: Simon Marzoll (marzoll@bibb.de) 
 
 
Beratung Jahr * WBI: Geschlecht Kreuztabelle 
 Geschlecht Gesamt 
Herr Frau 
Beratung 
Jahr 
2017 Anzahl 33 94 127 
Anteil 26,0% 74,0% 100,0% 
2018 Anzahl 27 113 140 
Anteil 19,3% 80,7% 100,0% 
2019 Anzahl 41 128 169 
Anteil 24,3% 75,7% 100,0% 
Gesamt Anzahl 101 335 436 
Anteil 23,2% 76,8% 100,0% 
 
 
Beratung Jahr * WBI: Alter gruppiert Kreuztabelle 
 WBI: Alter gruppiert Gesamt 
bis 24 
Jahre 
25 bis 
unter 35 
35 bis 
unter 45 
45 bis 
unter 55 
55 und 
älter 
Beratung 
Jahr 
2017 Anzahl 4 47 35 30 11 127 
Anteil 3,1% 37,0% 27,6% 23,6% 8,7% 100,0% 
2018 Anzahl 12 53 35 23 17 140 
Anteil 8,6% 37,9% 25,0% 16,4% 12,1% 100,0% 
2019 Anzahl 20 67 42 29 11 169 
Anteil 11,8% 39,6% 24,9% 17,2% 6,5% 100,0% 
Gesamt Anzahl 36 167 112 82 39 436 
Anteil 8,3% 38,3% 25,7% 18,8% 8,9% 100,0%

2 
Programmstelle Bildungsprämie // VHS Münster 
 
WBI: Wirtschaftsbereich * Beratung Jahr Kreuztabelle 
 Beratung Jahr Gesamt 
2017 2018 2019 
WBI: 
Wirtschaftsbereic
h 
Land- und 
Forstwirtschaft, 
Fischerei 
Anzahl 1 0 0 1 
Anteil 0,8% 0,0% 0,0% 0,2% 
Verarbeitendes 
Gewerbe 
Anzahl 2 1 2 5 
Anteil 1,6% 0,7% 1,2% 1,1% 
Baugewerbe Anzahl 2 0 1 3 
Anteil 1,6% 0,0% 0,6% 0,7% 
Handel und Reparatur Anzahl 11 11 7 29 
Anteil 8,7% 7,9% 4,1% 6,7% 
Verkehr und 
Nachrichtenübermittlu
ng 
Anzahl 2 0 1 3 
Anteil 1,6% 0,0% 0,6% 0,7% 
Kredit- und 
Versicherungsgewerbe 
Anzahl 3 1 1 5 
Anteil 2,4% 0,7% 0,6% 1,1% 
Unternehmensbezogen
e Dienstleistungen 
Anzahl 15 25 31 71 
Anteil 11,8% 17,9% 18,3% 16,3% 
Gastgewerbe Anzahl 6 3 4 13 
Anteil 4,7% 2,1% 2,4% 3,0% 
Erziehung und 
Unterricht 
Anzahl 8 9 17 34 
Anteil 6,3% 6,4% 10,1% 7,8% 
Gesundheits-, '+ 
'Veterinär- und 
Sozialwesen 
Anzahl 38 56 58 152 
Anteil 29,9% 40,0% 34,3% 34,9% 
Kultur, Sport und 
Unterhaltung 
Anzahl 5 2 4 11 
Anteil 3,9% 1,4% 2,4% 2,5% 
sonstige 
Dienstleistungen 
Anzahl 6 3 8 17 
Anteil 4,7% 2,1% 4,7% 3,9% 
Organisationen ohne 
Erwerbscharakter 
Anzahl 28 29 32 89 
Anteil 22,0% 20,7% 18,9% 20,4% 
Keine Angabe Anzahl 0 0 3 3 
Anteil 0,0% 0,0% 1,8% 0,7% 
Gesamt Anzahl 127 140 169 436 
Anteil 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%

Anlage 2 ESF-geförderte Weiterbildungsberatung vhs Münster

1577 Zeichen

Anlage 2 
 
ESF-geförderte Weiterbildungsberatung vhs Münster 
 
Ausgegebene Beratungsschecks nach Förderprogramm (Gutscheinmodell) 
(vhs Münster als Beratungsstelle) 
 
 
 
 
 
2016 
 
2017 
 
2018 
 
 
2019 
Bildungsscheck NRW 
(individueller Zugang / 
Beratungspauschale 
40€) 
 
55 
 
57 
 
122 
 
140 
Bildungsscheck NRW 
(betrieblicher Zugang / 
Beratungspauschale 
70€) 
 
41 
 
44 
 
90 
 
134 
 
Bildungsscheck NRW 
Gesamt 
 
 
96 
 
101 
 
212 
 
274 
Bildungsprämie des 
Bundes (ausschließlich 
individueller Zugang / 
Beratungspauschale 
30€) 
 
50 
 
127 
 
140 
 
169 
 
Beratungsschecks  
Gesamt 
 
 
146 
 
228 
 
352 
 
443

Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) 
(vhs Münster als Beratungsstelle / kein Gutscheinmodell) 
 
 2016 2017 2018 
 
2019 
Anzahl der durchge-
führten  Beratungs-
stunden (Beratungs-
pauschale 55€) 
 
175 
 
266 
 
270 
 
220 
Anzahl der beratenden 
Personen 
69 96 110 106 
 
Hinweis:  
Mit der geänderten Fassung der ESF Richtlinie vom 1. Januar 2018  wurde unter Punkt 3.4.5.1 die Abrechnung der BBE Beratung folgendermaßen 
neu festgelegt: "Die Abrechnung erfolgt auf Basis der durchgeführten Beratungszeit (Stunden und Minuten).“ 
Bei Beratungen vor dem Stichtag wurden angefangene Beratungsstunden auf volle Stunden gerundet. 
 
 
Erträge der Weiterbildungsberatung (in €) 
 
  
2016 
 
2017 
 
2018 
 
2019 
 
Bildungsscheckberatung 
und BBE (Land NRW) 
 
12.410 
 
29.009 
 
24.247 
 
27.359 
 
Bildungsprämienberatung 
(Bund) 
 
1.230 
 
3.629 
 
8.468 
 
4.089 
 
Gesamt (in €) 
 
 
13.640 
 
32.638 
 
32.715 
 
31.448

Beratungsverlauf (2)

10.03.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0153/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37