Neue Atelierförderstrategie
Beschlussvorlage Ausschuss 0132/2024 vom 27.02.2024
Stand: Am 12.03.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 0132/2024 Freigabedatum 27.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Atelierförderstrategie Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt die Atelierförderstrategie 2024 ff. gemäß der im An- hang zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Ver- waltung mit der Umsetzung. Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Einführung: Die Stadt Köln hat im Jahr 2007 ein Atelierförderkonzept entwickelt und anschließend in den Jahren 2010 und 2012 aktualisiert, welches die Grundlage für die derzeitige Vergabe und Schaf- fung von Atelierräumen für Künstler*innen darstellt. Es beinhaltet neben den Kriterien und Re- gularien zur Vergabe städtischer Ateliers bzw. solcher mit einem städtischen Belegrecht auch Vorgaben zu Ausbau- und Mietkostenzuschüssen. Im Zuge fortschreitender Entwicklungsprozesse innerhalb der Szene, aber auch auf dem Im- mobilienmarkt haben sich die ursprünglichen Parameter, die das Förderkonzept von 2012 be- stimmt haben, verändert. Bereits 2019 wurden unter Federführung des Kulturamtes eine Anpassung des Förderkonzep- tes auf Basis einer Umfrage unter 500 Künstler*innen initiiert und ein Eckpunktepapier mit den Fachbeiräten ausgearbeitet, welches Veränderungsvorschläge im Hinblick auf verschiedene Themen beinhaltete. Im August 2022 hat die Stabsstelle Kulturraummanagement (KRM) im De- zernat Kunst und Kultur der Stadt Köln die Atelierverwaltung und somit auch die Aktualisierung des Förderkonzeptes federführend übernommen. Um den laufenden Transformationsprozess abzuschließen, wurden alle bisherigen Empfehlun- gen und Diskussionsgrundlagen nochmals tiefergehend unter Berücksichtigung der Lebens- wirklichkeit von Künstler*innen analysiert. Ein zunehmendes Problem bestand in der geringen Fluktuation in der Atelierbelegung und der daraus resultierenden mangelnden Zugänglichkeit des Systems, insbesondere für junge Künst- ler*innen zu Beginn ihrer Karriere. Gerade diese „Ziel-Gruppe“ ist zu Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn auf „subventionierten Atelierraum“ angewiesen. Damit ist Atelierraum gemeint, der von der Stadt Köln dauerhaft auf einen festzulegenden Quadratmeterpreis „heruntersubventio- niert“ wird und somit einer dauerhaften Bezuschussung bedarf. Derzeit hält die Stadt Köln ein Portfolio an Atelierräumen in unterschiedlichen baulichen Zustän- den / Größen / Lagen / etc. zu unterschiedlichen Preisen vor, sowohl in städtischem Eigentum als auch mit städtischem Belegrecht. Diese Räume werden momentan von Künstler*innen ge- nutzt, die teilweise über (alte) unbefristete Mietverträge oder über solche mit einer fünfjährigen Mietdauer verfügen. Nach Ablauf der Mietzeit können Interessierte sich auf einen zeitlich be- grenzten Mietvertrag neu bewerben. Wie bei der Erstbewerbung holt die Kulturverwaltung zur Auswahl der Künstler*innen erneut das Votum des Atelierbeirates ein. Dieses Vorgehen führt zu Konfliktpotenzial bei den Nutzer*innen städtischer Ateliers und Frustration bei den Bewer- ber*innen, welche auf einen Atelierplatz warten. Nähere Untersuchungen haben ergeben, dass für arrivierte Künstler*innen der subventionierte Atelierpreis nicht mehr an erster Stelle steht, sondern der dauerhaften Nutzung von eigenen Atelierräumen wird stattdessen eine höhere Priorität eingeräumt. Die der Beschlussvorlage beigefügte Anlage 1 beschreibt den Übergang von einem Atelierför- derkonzept zu einer Atelierförderstrategie und soll durch eine breitere Kontextualisierung sowie 3 eine stärkere Ausdifferenzierung der Förde rinstrumente realisierbare Lösungsansätze auf- zeige. Ein entsprechender Entwurf wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.09.2023 sowie in einer partizipativen Veranstaltung mit Künstler*innen am 23.10.2023 vorgestellt und diskutiert. Es werden hier insbesondere die neuen Spielräume ge- nutzt, die durch die Schaffung neuer Atelierräume durch das KRM entstehen. Anregungen und Verbesserungsvorschläge fanden Eingang in die vorliegende Version der Ate- lierförderstrategie, die nun eine weitere Ausdifferenzierung der Vergabemodalitäten in ein mehr- gliedriges Ateliersystem beinhaltet. Zentrale Neuerungen 1. Differenzierung zwischen subventioniertem und preisgedämpften Atelierraum Subventionierter Atelierraum Vergabe einmalig für 7 Jahre Quadratmeterpreis von 5,- Euro (Warm-Miete) Atelierbeirat votiert auf Basis des bis- herigen Bewertungskataloges erneute Bewerbung auf ein subventi- oniertes Atelier ist nach Ablauf der Belegungszeit von 7 Jahren ausge- schlossen Nach Beendigung der Mietzeit können Interessierte einen eigenen Atelierraum anmieten (hierfür kann ein Mietkostenzuschuss beantragt werden) oder sich bevorzugt auf ein städtisches preisgedämpftes Atelier bewerben. Die Umwandlung eines subventio- nierten Ateliers in ein preisgedämpf- tes ist ausgeschlossen. Preisgedämpfter Atelierraum Einmalig zu Beginn der Erstbelegung eines preisgedämpften Ateliers oder beim Übergang von einem subventionierten Atelier in ein preis- gedämpftes votiert der Atelierbeirat. Mieter*innen eines preisgedämpften Ateliers werden jährlich aufgefordert, ihre künstlerische Arbeit - in Form von entsprechender Ausstel- lungspraxis - nachzuweisen. Kann eine Aus- stellungspraxis über 2 Jahre hinweg ohne Be- gründung (Schwangerschaft / Krankheit) nicht nachgewiesen werden, muss das preisge- dämpfte Atelier geräumt werden. Die Laufzeit der Untermietverträge wird nur durch die Laufzeit des Hauptmietvertrages (wenn sich Immobilie nicht im Eigentum der Stadt Köln befindet) begrenzt. Eine Kombinatio n mit einem Mietkostenzu- schuss ist nicht möglich. Diese neue Unterscheidung zielt darauf ab, günstige Bedingungen für aufstrebende Künstler*in- nen aller Altersgruppen in der Kölner Kunstszene zu schaffen. Gleichzeitig sollen etablierten Künstler*innen kostengünstige Atelierräume mit Planungssicherheit bereitgestellt werden, um ihre künstlerische Entwicklung zu fördern. 2. Differenziertes Preisgefüge städtischer Ateliers Ein weiteres Anliegen der neuen städtischen Atelierförderstrategie ist die Schaffung eines fle- xiblen Preisgefüges innerhalb der städtischen Ateliers. Derzeit variieren die Mietpreise städti- scher Ateliers aufgrund der unterschiedlichen baulichen Zustände der einzelnen Häuser. Um ein transparentes / einheitliches und nachvollziehbares Preisgefüge zu ermöglichen, sind meh- rere Maßnahmen notwendig. Das KRM lässt zunächst den baulichen Zustand aller Atelierhäuser, die sich im Eigentum der Stadt Köln und in der Verwaltung des KRM befinden, beurteilen. Auf dieser Basis werden de- taillierte Sanierungskonzepte erarbeitet, welche die schrittweise (auch ökonomisch vorteilhafte energetische) Erneuerung, Wiederherstellung, den Umbau oder die Modernisierung der Atelier- häuser – unter Aspekten der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit – vorsehen. 4 Der Quadratmeterpreis der preisgedämpften Atelierräume richtet sich nach verschiedenen Fak- toren, wie bspw. die Lage sowie Qualität des Atelierstandortes. Dadurch variieren die Preise von Liegenschaft zu Liegenschaft (Ziel: Quadratmeterpreise zwischen 5,- Euro und 11,- Euro). Die Grundlagen zur Ermittlung der jeweiligen Preiskategorie sind der Anlage 2 zu entnehmen. Bei allen Standorten wird versucht, den Endpreis für die Mieter*innen so gering wie möglich zu halten. Das KRM ist bemüht, der Forderung der Künstler*innen nach zentral gelegenen Räumen Rech- nung zu tragen. Das KRM verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Dies bedeutet, dass das Preisgefüge nur Richtwerte enthält. Mietet das KRM eine Immobilie in einer sehr guten Lage zu einem günstigen Preis an, wird immer nur der Quadratmeterpreis des Hauptmietvertrages an die Künstler*innen weitergegeben. Langfristig sollen geförderte Atelierräume nur noch in Atelierhäusern in städtischem Eigentum bereitgestellt werden. So kann städtische Atelierförderung effizienter gestaltet werden, da auf Dauer der reale Subventionsbedarf gesenkt wird und Mittel zur Erschließung neuer Flächen genutzt werden können. 3. Atelierbeirat Grundlage für die transparente und gerechte Vergabe der städtischen Ateliers sowie der Miet- kostenzuschüsse bildet das Votum des Atelierbeirates. Über die Förderung von Atelierausbau- zuschüssen entscheidet das KRM autark. Der Atelierbeirat setzt sich weiterhin aus jeweils einem*r Vertreter*in der im Folgenden genann- ten Institutionen zusammen. Für die aktuelle Wahlperiode werden die nachstehenden Personen benannt: Kölnischer Kunstverein e. V. (KKV) Valerie Knoll Bundesverband Bildender Künstler e. V. (BBK) Friedrich Boell Art Initiatives Cologne / Kunstinitiativen Köln e. V. Andreas Keil Stadt Köln, Beigeordneter für Kunst und Kultur (derzeit vertreten durch die Referentin für Bildende Kunst im Kulturamt) ohne institutionellen Auftrag Christine Reifenberger. Die Mitglieder des Atelierbeirates werden für die Dauer von drei Jahren bestimmt. 4. Förderkriterien Hinsichtlich der Förderkriterien werden die bestehenden zwar beibehalten, jedoch werden ver- schiedene Hinweise, bspw. hinsichtlich der Arbeitsnachweise, aufgenommen. So wird das Kri- terium „Ausstellungspraxis“ zukünftig durch „öffentliche Wahrnehmung“ ersetzt. Hiermit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in einer immer heterogener werdenden Kunstlandschaft die Ausstellung nur eine Form der Wahrnehmbarkeit von Kunst darstellt. Anlagen: Anlage 1 - Atelierförderstrategie Anlage 2 - Preisgefüge -
Anlage 1 Atelierförderstrategie
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1 Anlage 1 Atelierförder- strategie 2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 3 2. Vergabe städtischer Ateliers 4 a. subventionierter Atelierraum 5 b. preisgedämpfter Atelierraum 5 c. Preisgefüge städtischer Ateliers 6 3. Mietkostenzuschuss 7 4. Atelierausbauzuschuss 8 5. Atelierbeirat 8 a. Zusammensetzung 8 b. Förderkriterien 8 c. Geschäftsordnung / Vertrag mit Beiratsmitglieder n 10 3 1. Ausgangslage Die Stadt Köln hat zunächst im Jahr 2007 und dann mit Aktualisierungen in den Jahren 2010 und 2012 ein Atelierförderkonzept geschaffen, welches die Grundlage für die Vergabe und Schaffung von Atelierräumen für Künstler*innen darstellt. Das derzeit gültige Förderkonzept umfasst unter anderem Kriterien und Regularien zur Vergabe städtischer Ateliers sowie solcher mit einem städtischen Belegrecht, zu Aus- bauzuschüssen, Mietkostenzuschüssen und zum Vergabeverfahren. Durch die fortschreitenden Entwicklungsprozesse inn erhalb der Stadt haben sich die ursprünglichen Parameter, die das Förderkonzept von 2012 bestimmt haben, verän- dert. Bereits 2019 wurde unter Federführung des Kulturamtes nach einer Umfrage un- ter 500 Künstler*innen ein Anpassungsprozess des Fö rderkonzeptes initiiert und ein Eckpunktepapier mit den Fachbeiräten ausgearbeitet, welches Veränderungsvor- schläge im Hinblick auf verschiedene Themen angestoßen hat. Aus diesem Eckpunk- tepapier wurde die jährliche Ausschreibung von Mietkostenzuschüssen der Stadt Köln in Höhe von 20.000,- Euro bereits im Vorgriff auf d ie neue Atelierförderstrategie poli- tisch beschlossen. Im August 2022 hat die Stabsstelle Kulturraummanagement (KRM) im Kulturdezernat der Stadt Köln die gesamte Atelierverwaltung und so mit auch die Aktualisierung des Förderkonzeptes federführend übernommen. Um den laufenden Transformationsprozess abzuschließ en, wurden alle bisherigen Empfehlungen und Diskussionsgrundlagen tiefergehend analysiert, zwecks Einbet- tung in die Lebenswirklichkeit von Künstler*innen. Als besonders strittig erwiesen sich in der Vergang enheit die Laufzeit der Verträge sowie die Anzahl von möglichen Wiederbewerbungen. Hierzu existieren widersprüch- liche Positionen, welche aus Sicht der betroffenen Künstler*innen nachvollziehbar sind. Eine Entscheidung für oder gegen einen der St andpunkte führt – aus Sicht des KRM – zu keiner zufriedenstellenden Lösung. Der im Folgenden beschriebene Übergang von einem At elierförderkonzept zu einer Atelierförderstrategie soll durch eine breitere Kon textualisierung sowie eine stärkere Ausdifferenzierung der Förderinstrumente realisierbare Lösungsansätze aufzeigen. 4 Im derzeitigen Status ist dieses Papier als Diskussionsgrundlage für einen partizipati- ven Prozess zu verstehen. 2. Vergabe städtischer Ateliers Wie in allen Metropolen Deutschlands hat in den ver gangenen Jahren die Verdich- tung zugenommen. Dadurch verschärfen sich die Fläch enkonkurrenzen zwischen Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur, so dass die Mögl ichkeit für Künstler*innen, be- zahlbaren Produktions- und Arbeitsraum zu finden, erheblich erschwert wird. So werden bspw. Atelierflächen im Rahmen der fortsc hreitenden Stadtentwicklung überplant oder Mietpreise steigen so rasant, dass p otenzielle Atelierflächen schlicht- weg nicht mehr erschwinglich sind. Umso wichtiger i st es, dieser Tendenz durch Vor- halten städtischen Atelierraumes oder solcher Räume, die über ein städtisches Beleg- recht vergeben werden können, entgegen zu wirken. Ein Problem, welches sich in diesem Kontext zunehmend manifestiert, ist die fehlende Fluktuation bei der Belegung von Räumen und der daraus resultierenden mangelnden Permeabilität des Systems, welche es besonders jüng eren Künstler*innen erschwert, zu Beginn ihrer Karriere Fuß zu fassen. Gerade diese „Ziel-Gruppe“ ist zu Beginn ihrer künstlerischen Laufbahn auf „geförderten Atelierraum“ angewiesen. Damit ist Atelier- raum gemeint, der von der Stadt Köln dauerhaft auf einen im Folgenden festzulegen- den Quadratmeterpreis „heruntersubventioniert“ wird und somit einer dauerhaften Be- zuschussung bedarf. Derzeit hält die Stadt Köln ein Portfolio an Atelierräumen in unterschiedlichen Zustän- den/Größen/Lagen/etc. zu unterschiedlichen Preisen vor; sowohl in städtischem Ei- gentum als auch mit städtischem Belegrecht. Diese R äume werden momentan von Künstler*innen genutzt, die teilweise noch über (al te) unbefristete Mietverträge 1 oder über solche mit einer fünfjährigen Mietdauer verfügen. Nach Ablauf der Mietzeit kann man sich auf einen zeitlich begrenzten Mietvertrag neu bewerben. Wie bei der Erstbe- werbung holt die Kulturverwaltung zur Auswahl der K ünstler*innen erneut das Votum des Atelierbeirates ein. Dies führt zu Stress und Konfliktpotenzial bei den Nutzer*innen städtischer Ateliers und Frustration bei den Bewerber*innen, welche auf einen Atelierplatz warten. 1 Unbefristete Mietverträge wurden bis 2007 abgeschlossen. 5 Nähere Untersuchungen haben ergeben, dass für arriv ierte Künstler*innen der sub- ventionierte Atelierpreis nicht mehr an erster Stelle steht, sondern stattdessen der dau- erhaften Nutzung von eigenen Atelierräumen eine höhere Priorität eingeräumt wir d. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hält das KRM eine weitere Ausdifferenzierung der Vergabemodalitäten in ein mehrgliedriges Ateliersystem für notwendig, welches nach- folgend dargestellt wird: a. Subventionierter Atelierraum Künftig sollen subventionierte Atelierräume nur noc h an Einsteiger*innen für einen Zeitraum von sieben Jahren vergeben werden. Die Ver gabe dieser „Raumkategorie“ erfolgt an Künstler*innen zu einem Quadratmeterpreis von 5,- Euro. Über die Zuteilung des Atelierraums votiert der Atelierbeirat auf Basis des bisher bekannten Bewertungs- kataloges. Eine erneute Bewerbung auf ein subventioniertes Ate lier ist nach Ablauf der Bele- gungszeit von sieben Jahren ausgeschlossen. Nach Beendigung der Mietzeit haben die Ateliernutze nden die folgenden Optionen: entweder sich bevorzugt auf ein städtisches preisge dämpftes Atelier (siehe 2 b.) zu bewerben oder selbstständig einen eigenen Atelierraum anzumieten (hierfür kann ein Mietkostenzuschuss (siehe 3.) beantragt werden). Je nach Verfügbarkeit des städti- schen preisgedämpften Ateliers werden die ehemalige n Nutzenden eines subventio- nierten Ateliers bevorzugt. Ein Anspruch kann jedoch nicht abgeleitet werden. Das Atelier ist am Ende der Mietlaufzeit ausnahmslo s und fristgerecht zu verlassen. Eine Umwandlung eines subventionierten Ateliers in ein preisgedämpftes ist ausge- schlossen. Mit dieser Atelierkategorie sollen für Einsteiger*innen aller Altersklassen bestmögliche Voraussetzung für die Etablierung in der Kunstszene geschaffen werden. b. Preisgedämpfter Atelierraum Mit der Kategorie der preisgedämpften Ateliers scha fft das KRM eine neue Kategorie städtischer Atelierräume. Dahinter steht die Idee, Künstler*innen bezahlbaren Atelierraum anbieten zu können, ohne die Entwicklung von neuen Räumen, durch dauerh aft hohe Subvention von 6 Kunstschaffenden, zu verhindern. Denn durch permanente Bindung von entsprechen- den Finanzmitteln wird der Spielraum für die Erschließung neuer Räume erheblich ein- geschränkt. Mit Mitteln der Quersubventionierung sollen so Kulturstandorte geschaffen werden, die sich zu großen Teilen refinanzieren. Das KRM verfol gt hierbei keine Gewinnerzie- lungsabsicht.. Die unter Kapitel 2 c genannten Quad ratmeterpreise sind demgemäß als Orientierungsrahmen zu verstehen. Einmalig zu Beginn der Erstbelegung eines preisgedä mpften Ateliers beziehungs- weise beim Umzug von einem subventionierten Atelier in ein preisgedämpftes erfolgt eine künstlerische Überprüfung durch den Atelierbeirat, nach den in der Förderstrate- gie beschriebenen Kriterien (siehe 5 b.). Darüber hinaus erfolgt keine weitere Prüfung durch den Atelierbeirat. Die Preisgestaltung für preisgedämpfte Ateliers können Kapi- tel 2 c entnommen werden. Die Laufzeit der einzelnen Untermietverträge ist nur durch die Laufzeit des Hauptmiet- vertrages (der Eigentümer*innen mit der Stadt Köln) begrenzt. Künstler*innen, die ein preisgedämpftes Atelier anmieten, werden alle zwei Jahre aufgefordert, ihre Arbeit in Form von entsprechender Ausstellungs- oder anderwei tiger Veröffentlichungspraxis nachzuweisen. Kann Derartiges über zwei Jahre hinweg ohne Begründung (Schwan- gerschaft, Krankheit) nicht nachgewiesen werden, mu ss das preisgedämpfte Atelier geräumt werden. c. Preisgefüge städtischer Ateliers Ein weiteres Anliegen der neuen städtischen Atelier förderstrategie ist die Schaffung eines transparenten Preisgefüges innerhalb der städ tischen Ateliers. Derzeit sind die Mietpreise städtischer Ateliers uneinheitlich, was hauptsächlich aus den unterschied- lichen baulichen Zuständen der einzelnen Häuser res ultiert. Um ein transparentes Preisgefüge zu ermöglichen, sind mehrere Maßnahmen notwendig. Das KRM lässt zunächst den baulichen Zustand aller Atelierhäuser, die sich im Eigen- tum der Stadt und in Verwaltung des KRM befinden, b eurteilen. Auf dieser Basis wird ein detailliertes Sanierungskonzept erarbeitet, wel ches in den nächsten Jahren die schrittweise Erneuerung, Wiederherstellung, den Umbau oder die Modernisierung der Atelierhäuser – unter Aspekten der Nachhaltigkeit u nd Wirtschaftlichkeit – beinhaltet. Auf diesem Wege soll langfristig nicht nur der ökol ogischen Nachhaltigkeit Rechnung 7 getragen werden, sondern die umgesetzten Maßnahmen sollen auch die Energiekos- ten senken. Der Quadratmeterpreis der preisgedämpften Atelierrä ume richtet sich u. a. nach der Lage sowie Qualität des Atelierstandortes und varii ert von Liegenschaft zu Liegen- schaft. Die Preise sollen zwischen 5,- und 11,- Eur o pro Quadratmeter liegen und die Obergrenze von 11,- Euro nicht überschreiten. Die G rundlagen zur Ermittlung der je- weiligen Preiskategorie sind der Anlage zu entnehmen, inkl. einem Beispiel. Bei allen Standorten wird versucht, den Endpreis durch Quersubventionen für die Endmieter*in- nen so gering wie möglich zu halten. Dieses System soll der Forderung der Künstler*innen nach zentral gelegenen Räumen Rechnung tragen, welche im Sinne einer nachhaltigen Atelierförderstrategie im Ge- samtgefüge der Atelierflächen teurer sind. So haben Künstler*innen mehr Wahlmög- lichkeiten. Langfristig sollen die geförderten Atelierräume nur noch in jenen Atelierhäusern bereit- gestellt werden, die sich in städtischem Eigentum b efinden. So kann städtische Ateli- erförderung noch effizienter gestaltet werden, da auf Dauer der reale Subventionsbe- darf gesenkt und Mittel zur Erschließung neuer Flächen genutzt werden können. Hinweis: Der bisherige Mietzins pro m² wird sukzessive – analog der Kategorisierung des Ob- jektes bzw. in Abhängigkeit von der Laufzeit des aktuellen Mietvertrages – ange- passt. 3. Mietkostenzuschuss Im Rahmen der Atelierförderstrategie unterstützt die Stadt Köln auch Bildende Künst- ler*innen, Medienkünstler*innen und Ateliergemeinsc haften bei der Finanzierung an- gemieteter, nicht städtischer Atelierräume in Form eines Mietkostenzuschusses. Die Haushaltsmittel zur Vergabe von Mietkostenzuschüsse n sollen mittelfristig an die Nachfrage angepasst und ggf. aufgestockt werden, um mehr Möglichkeiten für den Übergang von einem subventionierten Atelier in ein eigenes, nicht städtisches Atelier zu unterstützen. 8 4. Atelierausbauzuschuss Für solche Künstler*innen, die ein privates Atelier gefunden haben, welches aber noch für die professionelle künstlerische Nutzung hergerichtet werden muss, soll auch wei- terhin die Möglichkeit bestehen, einen sog. Ausbauzuschuss zu beantragen. 5. Atelierbeirat Grundlage für die transparente und gerechte Vergabe der städtischen Ateliers sowie der Mietkostenzuschüsse ist der Atelierbeirat. Über die Förderung von Atelierausbau- zuschüssen entscheidet das Kulturraummanagement – nach wie vor – autark. Damit das Gremium ausgewogen votieren kann, sollen im Folgenden neue Rahmen- bedingungen geschaffen werden. a. Zusammensetzung Der Atelierbeirat setzt sich weiterhin aus jeweils einem*r Vertreter*in der folgenden Institutionen zusammen. Für die folgende Wahlperiod e sind folgende Vertreter*innen benannt: • Kölnischer Kunstverein e. V. (KKV) • Bundesverband Bildender Künstler e. V. (BBK) • Art Initiatives Cologne / Kunstinitiativen Köln e. V. (AIC) • Stadt Köln, Beigeordneter für Kunst und Kultur, de rzeit vertreten durch die Re- ferentin für Bildende Kunst etc. • ohne institutionellen Auftrag, zurzeit Christine R eifenberger Die Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren ernannt. b. Förderkriterien Kriterien für die Entscheidung, ob ein*e Künstler*in ein städtisches Atelier anmiet en kann, sind: • Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bi ldnerischen Fach an der Kun- stakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule, Kunsth ochschule für Medien 9 Köln oder Ähnliches; Autodidakt*innen werden ebenfa lls zugelassen, sofern die nachstehenden Voraussetzungen überzeugend dargelegt werden. • Kontinuierliches künstlerisches Schaffen über mind estens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre) und je nach Dauer der künstlerischen Praxis/Laufbahn: • Künstlerischer Gesamteindruck (Innovation, Origina lität, Aktualität) • Öffentliche Wahrnehmbarkeit der Kunst (zu belegen anhand von bspw. Ausstel- lungs-/Performance-Vita bzw. ggf. Internetauftritt bei Medienkunst / Digitaler Kunst – inklusive Jahr, ggf. Ort und Name der Institution und ggf. entsprechenden Publi- kationsnachweisen) Hinweis: Das KRM ist sich der unbestimmbaren Mannigfaltigkeit von Kunstformen bewusst. Die innerhalb der Förderkriterien genannten Beispiele sind folglich nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen. Positiv in die Bewertung kann einfließen: • Renommee der Ausbildungsstätte und je nach Dauer der künstlerischen Laufbahn: • Präsenz (etwa durch Einzel- und Gruppenausstellung en/-performances) in etablierten Institutionen (Kunstvereinen, Kunsthallen, Museen), Galerien, Bien- nalen und anerkannten Kunsträumen der Freien Szene; Hierzu zählt auch die Wahrnehmbarkeit in etablierten digitalen Räumen. • Aussagekräftige Begleitdokumentationen von Ausstel lungen/Performances o. ä. in Buch-/Bildband- (z. B. Ausstellungskataloge) oder sonstiger Form (z. B. Vide- omitschnitte) der letzten fünf Jahre • Stipendien, Preise, Auslandsaufenthalte, Publikati onsnachweise in Feuilletons, Fachpresse beziehungsweise praxisrelevanter Presse • Lehraufträge an staatlichen Kunstakademien oder Ku nsthochschulen • Präsenz in der Kölner Kunstszene (unter anderem du rch die Teilnahme an den "Offenen Ateliers") Keine Relevanz für die Auswahl haben: • Auktionen und dazugehörige Kataloge • Kostenpflichtige Teilnahmen an Messen 10 • Ausstellungen an privaten, primär kommerziellen Or ten oder nicht primär künst- lerisch ausgerichteten Orten (bspw. Rechtsanwaltskanzleien); Hiermit ist nicht der öffentliche Raum gemeint. • Tätigkeiten als Kunsterzieher*in, Dozent*in für Ku nst oder Kursleiter*in • Teilnahmen an Kursen, Sommerakademien, Konferenzen , Workshops etc. c. Geschäftsordnung / Vertrag mit Beiratsmitglieder n Dem Beirat wird eine Geschäftsordnung gegeben die der Arbeit des Beirates klare und transparente Rahmenbedingungen vorgibt. Hier wird u nter anderem Fragen der Be- schlussfähigkeit sowie Fristen zur Rückmeldung der Voten geregelt, so dass ein mög- lichst reibungsloser Ablauf zur Vergabe einzelner F örderungen und somit zur zeitna- hen Abwicklung dieser Förderungen gewährleistet werden kann. Bestandteil der Geschäftsordnung soll künftig auch ein Vertrag mit allen Beiratsmit- gliedern sein. In diesem Vertrag verpflichten sich die Beiratsmitglieder zur Einhaltung der in der Geschäftsordnung festgehaltenen Regelungen. Zukünftig sollen die Mitglie- der des Atelierbeirates eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 450,- Euro jährlich bekommen. Das Votum des Beirates ist für ein Jahr gültig. -
Anlage 2 Preisgefüge
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Kriterien Lage im Stadtgebiet Kategorie Anbindung ÖPNV Kategorie Zustand der Immobilie Kategorie Ausstattung Atelier Kategorie Besonderheiten Kategorie ZENTRAL Innenstadt / Ehrenfeld / Deutz A Straßenbahn / S- Bahn / Bus vorhanden A neu oder neuwertig / saniert / gepflegt / Zentralheizung / begrünte Aussenanlagen mit Sitzmöglichkeit vorhanden A Wände verputzt und glatt / Fenster / Boden neu und pflegeleicht / Becken und Wasseranschluß / Teeküche zu nutzen / Entsorgung an zentraler Stelle A Kulturzentrum mit vielen anderen Künstler*innen / Ausstellungsmöglichkeiten / Lagermöglichkeiten / Aufzug / breite Türen / Parkmöglichkeiten A STADTNAH Lindenthal / Sülz / Nippes / Mülheim B Straßenbahn / Bus B älter und nicht saniert / Zentralheizung / keine Aussenanlagen B Wände in gutem Zustand / Böden in gutem Zustand / Tagebelichtet / keine Teeküche ö.ä. / keinen Wasseranschluss / Entsorgung in Eigenregie B wenig Ateliers / keine Lageroptionen / kein Aufzug B STADTRAND Rodenkirchen / Kalk / Niehl / Chorweiler / Porz C Bus, gelegentlich Straßenbahn C alt und tlw. Baufällig / keine moderne Heizung / regelmäßiger Reparaturbedarf C Wände und Böden in befriedigendem Zustand / insgesamt nutzbar mit Abstrichen C wenig oder keine anderen Ateliers / eher schmales Treppenhaus ohne Aufzug C Beispiel Lage im Stadtgebiet Kategorie Anbindung ÖPNV Kategorie Zustand der Immobilie Kategorie Ausstattung Atelier Kategorie Besonderheiten Kategorie Einordnung Kategorie Stadtrand C Bus C saniert / neuwertig A Wände und Böden neu und glatt / Teeküche vorhanden / Wasser in Pinselräumen / zentrale Entsorgung A/B Kulturzentrum / Parkmöglichkeiten / Aufzug A B Preisgefüge Förderart Kategorie Mietzins pro m² subventioniert A - C 5 Euro A 9 - 11 Euro B 7 - 8 Euro C 5 - 6 Euro Atelierförderstrategie preisgedämpft Delmenhorster Str. 20 Anlage 2
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