Mandari Insight

0132/2024

Neue Atelierförderstrategie

Beschlussvorlage Ausschuss 27.02.2024

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Anlage 1 Atelierförderstrategie

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Anlage 2 Preisgefüge

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Atelierförderstrategie

16341 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
 
 
Atelierförder-     
strategie

2 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Ausgangslage           3 
 
2. Vergabe städtischer Ateliers        4 
 
a. subventionierter Atelierraum        5 
b. preisgedämpfter Atelierraum        5 
c. Preisgefüge städtischer Ateliers        6 
 
3. Mietkostenzuschuss          7 
 
4. Atelierausbauzuschuss         8 
 
5. Atelierbeirat           8 
 
a. Zusammensetzung          8 
b. Förderkriterien          8 
c. Geschäftsordnung / Vertrag mit Beiratsmitglieder n    10

3 
 
 
1. Ausgangslage  
Die Stadt Köln hat zunächst im Jahr 2007 und dann mit Aktualisierungen in den Jahren 
2010 und 2012 ein Atelierförderkonzept geschaffen, welches die Grundlage für die 
Vergabe und Schaffung von Atelierräumen für Künstler*innen darstellt.  
Das derzeit gültige Förderkonzept umfasst unter anderem Kriterien und Regularien zur 
Vergabe städtischer Ateliers sowie solcher mit einem städtischen Belegrecht, zu Aus- 
bauzuschüssen, Mietkostenzuschüssen und zum Vergabeverfahren.  
Durch die fortschreitenden Entwicklungsprozesse inn erhalb der Stadt haben sich die 
ursprünglichen Parameter, die das Förderkonzept von  2012 bestimmt haben, verän-
dert. Bereits 2019 wurde unter Federführung des Kulturamtes nach einer Umfrage un- 
ter 500 Künstler*innen ein Anpassungsprozess des Fö rderkonzeptes initiiert und ein 
Eckpunktepapier mit den Fachbeiräten ausgearbeitet,  welches Veränderungsvor- 
schläge im Hinblick auf verschiedene Themen angestoßen hat. Aus diesem Eckpunk- 
tepapier wurde die jährliche Ausschreibung von Mietkostenzuschüssen der Stadt Köln 
in Höhe von 20.000,- Euro bereits im Vorgriff auf d ie neue Atelierförderstrategie poli- 
tisch beschlossen.  
Im August 2022 hat die Stabsstelle Kulturraummanagement (KRM) im Kulturdezernat 
der Stadt Köln die gesamte Atelierverwaltung und so mit auch die Aktualisierung des 
Förderkonzeptes federführend übernommen.  
Um den laufenden Transformationsprozess abzuschließ en, wurden alle bisherigen 
Empfehlungen und Diskussionsgrundlagen tiefergehend  analysiert, zwecks Einbet- 
tung in die Lebenswirklichkeit von Künstler*innen.  
Als besonders strittig erwiesen sich in der Vergang enheit die Laufzeit der Verträge 
sowie die Anzahl von möglichen Wiederbewerbungen. Hierzu existieren widersprüch- 
liche Positionen, welche aus Sicht der betroffenen Künstler*innen nachvollziehbar 
sind. Eine Entscheidung für oder gegen einen der St andpunkte führt – aus Sicht des 
KRM – zu keiner zufriedenstellenden Lösung.  
Der im Folgenden beschriebene Übergang von einem At elierförderkonzept zu einer 
Atelierförderstrategie soll durch eine breitere Kon textualisierung sowie eine stärkere 
Ausdifferenzierung der Förderinstrumente realisierbare Lösungsansätze aufzeigen.

4 
 
Im derzeitigen Status ist dieses Papier als Diskussionsgrundlage für einen partizipati- 
ven Prozess zu verstehen.  
2. Vergabe städtischer Ateliers 
Wie in allen Metropolen Deutschlands hat in den ver gangenen Jahren die Verdich-
tung zugenommen. Dadurch verschärfen sich die Fläch enkonkurrenzen zwischen 
Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur, so dass die Mögl ichkeit für Künstler*innen, be- 
zahlbaren Produktions- und Arbeitsraum zu finden, erheblich erschwert wird.  
So werden bspw. Atelierflächen im Rahmen der fortsc hreitenden Stadtentwicklung 
überplant oder Mietpreise steigen so rasant, dass p otenzielle Atelierflächen schlicht- 
weg nicht mehr erschwinglich sind. Umso wichtiger i st es, dieser Tendenz durch Vor- 
halten städtischen Atelierraumes oder solcher Räume, die über ein städtisches Beleg- 
recht vergeben werden können, entgegen zu wirken. 
Ein Problem, welches sich in diesem Kontext zunehmend manifestiert, ist die fehlende 
Fluktuation bei der Belegung von Räumen und der daraus resultierenden mangelnden 
Permeabilität des Systems, welche es besonders jüng eren Künstler*innen erschwert, 
zu Beginn ihrer Karriere Fuß zu fassen. Gerade diese „Ziel-Gruppe“ ist zu Beginn ihrer 
künstlerischen Laufbahn auf „geförderten Atelierraum“ angewiesen. Damit ist Atelier- 
raum gemeint, der von der Stadt Köln dauerhaft auf einen im Folgenden festzulegen- 
den Quadratmeterpreis „heruntersubventioniert“ wird und somit einer dauerhaften Be- 
zuschussung bedarf.  
Derzeit hält die Stadt Köln ein Portfolio an Atelierräumen in unterschiedlichen Zustän- 
den/Größen/Lagen/etc. zu unterschiedlichen Preisen vor; sowohl in städtischem Ei- 
gentum als auch mit städtischem Belegrecht. Diese R äume werden momentan von 
Künstler*innen genutzt, die teilweise noch über (al te) unbefristete Mietverträge 
1 oder 
über solche mit einer fünfjährigen Mietdauer  verfügen. Nach Ablauf der Mietzeit kann 
man sich auf einen zeitlich begrenzten Mietvertrag neu bewerben. Wie bei der Erstbe- 
werbung holt die Kulturverwaltung zur Auswahl der K ünstler*innen erneut das Votum 
des Atelierbeirates ein.  
Dies führt zu Stress und Konfliktpotenzial bei den Nutzer*innen städtischer Ateliers 
und Frustration bei den Bewerber*innen, welche auf einen Atelierplatz warten.  
                                            
1 Unbefristete Mietverträge wurden bis 2007 abgeschlossen.

5 
 
Nähere Untersuchungen haben ergeben, dass für arriv ierte Künstler*innen der sub- 
ventionierte Atelierpreis nicht mehr an erster Stelle steht, sondern stattdessen der dau- 
erhaften Nutzung von eigenen  Atelierräumen eine höhere Priorität eingeräumt wir d. 
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hält das KRM eine weitere Ausdifferenzierung der 
Vergabemodalitäten in ein mehrgliedriges Ateliersystem für notwendig, welches nach- 
folgend dargestellt wird:  
a. Subventionierter Atelierraum  
Künftig sollen subventionierte Atelierräume nur noc h an Einsteiger*innen für einen 
Zeitraum von sieben Jahren vergeben werden. Die Ver gabe dieser „Raumkategorie“ 
erfolgt an Künstler*innen zu einem Quadratmeterpreis von 5,- Euro. Über die Zuteilung 
des Atelierraums votiert der Atelierbeirat auf Basis des bisher bekannten Bewertungs- 
kataloges.  
Eine erneute Bewerbung auf ein subventioniertes Ate lier ist nach Ablauf der Bele- 
gungszeit von sieben Jahren ausgeschlossen.  
Nach Beendigung der Mietzeit haben die Ateliernutze nden die folgenden Optionen: 
entweder sich bevorzugt auf ein städtisches preisge dämpftes Atelier (siehe 2 b.) zu 
bewerben oder selbstständig einen eigenen Atelierraum anzumieten (hierfür kann ein 
Mietkostenzuschuss (siehe 3.) beantragt werden). Je  nach Verfügbarkeit des städti- 
schen preisgedämpften Ateliers werden die ehemalige n Nutzenden eines subventio- 
nierten Ateliers bevorzugt. Ein Anspruch kann jedoch nicht abgeleitet werden.  
Das Atelier ist am Ende der Mietlaufzeit ausnahmslo s und fristgerecht zu verlassen. 
Eine Umwandlung eines subventionierten Ateliers in ein preisgedämpftes ist ausge- 
schlossen. 
Mit dieser Atelierkategorie sollen für Einsteiger*innen aller Altersklassen bestmögliche 
Voraussetzung für die Etablierung in der Kunstszene geschaffen werden.  
b. Preisgedämpfter Atelierraum 
Mit der Kategorie der preisgedämpften Ateliers scha fft das KRM eine neue Kategorie 
städtischer Atelierräume.  
Dahinter steht die Idee, Künstler*innen bezahlbaren  Atelierraum anbieten zu können, 
ohne die Entwicklung von neuen Räumen, durch dauerh aft hohe Subvention von

6 
 
Kunstschaffenden, zu verhindern. Denn durch permanente Bindung von entsprechen- 
den Finanzmitteln wird der Spielraum für die Erschließung neuer Räume erheblich ein- 
geschränkt.  
Mit Mitteln der Quersubventionierung sollen so Kulturstandorte geschaffen werden, die 
sich zu großen Teilen refinanzieren. Das KRM verfol gt hierbei keine Gewinnerzie- 
lungsabsicht.. Die unter Kapitel 2 c genannten Quad ratmeterpreise sind demgemäß 
als Orientierungsrahmen zu verstehen. 
Einmalig zu Beginn der Erstbelegung eines preisgedä mpften Ateliers beziehungs-
weise beim Umzug von einem subventionierten Atelier  in ein preisgedämpftes erfolgt 
eine künstlerische Überprüfung durch den Atelierbeirat, nach den in der Förderstrate- 
gie beschriebenen Kriterien (siehe 5 b.). Darüber hinaus erfolgt keine weitere Prüfung 
durch den Atelierbeirat. Die Preisgestaltung für preisgedämpfte Ateliers können Kapi- 
tel 2 c entnommen werden. 
Die Laufzeit der einzelnen Untermietverträge ist nur durch die Laufzeit des Hauptmiet- 
vertrages (der Eigentümer*innen mit der Stadt Köln) begrenzt. Künstler*innen, die ein 
preisgedämpftes Atelier anmieten, werden alle zwei Jahre aufgefordert, ihre Arbeit in 
Form von entsprechender Ausstellungs- oder anderwei tiger Veröffentlichungspraxis 
nachzuweisen. Kann Derartiges über zwei Jahre hinweg ohne Begründung (Schwan- 
gerschaft, Krankheit) nicht nachgewiesen werden, mu ss das preisgedämpfte Atelier 
geräumt werden. 
c. Preisgefüge städtischer Ateliers 
Ein weiteres Anliegen der neuen städtischen Atelier förderstrategie ist die Schaffung 
eines transparenten Preisgefüges innerhalb der städ tischen Ateliers. Derzeit sind die 
Mietpreise städtischer Ateliers uneinheitlich, was hauptsächlich aus den unterschied-
lichen baulichen Zuständen der einzelnen Häuser res ultiert. Um ein transparentes 
Preisgefüge zu ermöglichen, sind mehrere Maßnahmen notwendig. 
Das KRM lässt zunächst den baulichen Zustand aller Atelierhäuser, die sich im Eigen- 
tum der Stadt und in Verwaltung des KRM befinden, b eurteilen. Auf dieser Basis wird 
ein detailliertes Sanierungskonzept erarbeitet, wel ches in den nächsten Jahren die 
schrittweise Erneuerung, Wiederherstellung, den Umbau oder die Modernisierung der 
Atelierhäuser – unter Aspekten der Nachhaltigkeit u nd Wirtschaftlichkeit – beinhaltet. 
Auf diesem Wege soll langfristig nicht nur der ökol ogischen Nachhaltigkeit Rechnung

7 
 
getragen werden, sondern die umgesetzten Maßnahmen sollen auch die Energiekos- 
ten senken.  
Der Quadratmeterpreis der preisgedämpften Atelierrä ume richtet sich u. a. nach der 
Lage sowie Qualität des Atelierstandortes und varii ert von Liegenschaft zu Liegen- 
schaft. Die Preise sollen zwischen 5,- und 11,- Eur o pro Quadratmeter liegen und die 
Obergrenze von 11,- Euro nicht überschreiten. Die G rundlagen zur Ermittlung der je- 
weiligen Preiskategorie sind der Anlage zu entnehmen, inkl. einem Beispiel. Bei allen 
Standorten wird versucht, den Endpreis durch Quersubventionen für die Endmieter*in- 
nen so gering wie möglich zu halten. 
Dieses System soll der Forderung der Künstler*innen nach zentral gelegenen Räumen 
Rechnung tragen, welche im Sinne einer nachhaltigen  Atelierförderstrategie im Ge- 
samtgefüge der Atelierflächen teurer sind. So haben  Künstler*innen mehr Wahlmög- 
lichkeiten. 
Langfristig sollen die geförderten Atelierräume nur noch in jenen Atelierhäusern bereit- 
gestellt werden, die sich in städtischem Eigentum b efinden. So kann städtische Ateli- 
erförderung noch effizienter gestaltet werden, da auf Dauer der reale Subventionsbe- 
darf gesenkt und Mittel zur Erschließung neuer Flächen genutzt werden können. 
Hinweis: 
Der bisherige Mietzins pro m² wird sukzessive – analog der Kategorisierung des Ob- 
jektes bzw. in Abhängigkeit von der Laufzeit des aktuellen Mietvertrages – ange- 
passt. 
 
 
3. Mietkostenzuschuss 
Im Rahmen der Atelierförderstrategie unterstützt die Stadt Köln auch Bildende Künst- 
ler*innen, Medienkünstler*innen und Ateliergemeinsc haften bei der Finanzierung an- 
gemieteter, nicht städtischer Atelierräume in Form eines Mietkostenzuschusses. Die 
Haushaltsmittel zur Vergabe von Mietkostenzuschüsse n sollen mittelfristig an die 
Nachfrage angepasst und ggf. aufgestockt werden, um  mehr Möglichkeiten für den 
Übergang von einem subventionierten Atelier in ein eigenes, nicht städtisches Atelier 
zu unterstützen.

8 
 
4. Atelierausbauzuschuss 
Für solche Künstler*innen, die ein privates Atelier gefunden haben, welches aber noch 
für die professionelle künstlerische Nutzung hergerichtet werden muss, soll auch wei- 
terhin die Möglichkeit bestehen, einen sog. Ausbauzuschuss zu beantragen. 
 
 
5. Atelierbeirat 
Grundlage für die transparente und gerechte Vergabe der städtischen Ateliers sowie 
der Mietkostenzuschüsse ist der Atelierbeirat. Über die Förderung von Atelierausbau-
zuschüssen entscheidet das Kulturraummanagement – nach wie vor – autark.  
Damit das Gremium ausgewogen votieren kann, sollen im Folgenden neue Rahmen- 
bedingungen geschaffen werden.   
 
a. Zusammensetzung  
Der Atelierbeirat setzt sich weiterhin aus jeweils einem*r Vertreter*in der folgenden 
Institutionen zusammen. Für die folgende Wahlperiod e sind folgende Vertreter*innen 
benannt: 
• Kölnischer Kunstverein e. V. (KKV) 
• Bundesverband Bildender Künstler e. V. (BBK) 
• Art Initiatives Cologne / Kunstinitiativen Köln e.  V. (AIC) 
• Stadt Köln, Beigeordneter für Kunst und Kultur, de rzeit vertreten durch die Re- 
ferentin für Bildende Kunst etc.  
• ohne institutionellen Auftrag, zurzeit Christine R eifenberger 
 
Die Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren ernannt. 
 
b. Förderkriterien 
Kriterien für die Entscheidung,  ob ein*e Künstler*in ein städtisches Atelier anmiet en 
kann, sind:  
• Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bi ldnerischen Fach an der Kun- 
stakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule, Kunsth ochschule für Medien

9 
 
Köln oder Ähnliches; Autodidakt*innen werden ebenfa lls zugelassen, sofern die 
nachstehenden Voraussetzungen überzeugend dargelegt werden. 
• Kontinuierliches künstlerisches Schaffen über mind estens drei Jahre (innerhalb 
der letzten fünf Jahre)  
 
und je nach Dauer der künstlerischen Praxis/Laufbahn:  
• Künstlerischer Gesamteindruck (Innovation, Origina lität, Aktualität) 
• Öffentliche Wahrnehmbarkeit der Kunst (zu belegen anhand von bspw. Ausstel- 
lungs-/Performance-Vita bzw. ggf. Internetauftritt bei Medienkunst / Digitaler Kunst 
– inklusive Jahr, ggf. Ort und Name der Institution und ggf. entsprechenden Publi- 
kationsnachweisen) 
 
Hinweis: 
Das KRM ist sich der unbestimmbaren Mannigfaltigkeit von Kunstformen bewusst. Die 
innerhalb der Förderkriterien genannten Beispiele sind folglich nicht als abschließende 
Aufzählung zu verstehen. 
 
 
Positiv in die Bewertung kann einfließen:  
• Renommee der Ausbildungsstätte  
 
und je nach Dauer der künstlerischen Laufbahn:  
• Präsenz (etwa durch Einzel- und Gruppenausstellung en/-performances) in 
etablierten Institutionen (Kunstvereinen, Kunsthallen, Museen), Galerien, Bien- 
nalen und anerkannten Kunsträumen der Freien Szene; Hierzu zählt auch die 
Wahrnehmbarkeit in etablierten digitalen Räumen. 
• Aussagekräftige Begleitdokumentationen von Ausstel lungen/Performances o. ä. 
in Buch-/Bildband- (z. B. Ausstellungskataloge) oder sonstiger Form (z. B. Vide- 
omitschnitte) der letzten fünf Jahre  
• Stipendien, Preise, Auslandsaufenthalte, Publikati onsnachweise in Feuilletons, 
Fachpresse beziehungsweise praxisrelevanter Presse  
• Lehraufträge an staatlichen Kunstakademien oder Ku nsthochschulen 
• Präsenz in der Kölner Kunstszene (unter anderem du rch die Teilnahme an den 
"Offenen Ateliers")  
 
Keine Relevanz für die Auswahl haben:  
• Auktionen und dazugehörige Kataloge 
• Kostenpflichtige Teilnahmen an Messen

10 
 
• Ausstellungen an privaten, primär kommerziellen Or ten oder nicht primär künst- 
lerisch ausgerichteten Orten (bspw. Rechtsanwaltskanzleien); Hiermit ist nicht 
der öffentliche Raum gemeint. 
• Tätigkeiten als Kunsterzieher*in, Dozent*in für Ku nst oder Kursleiter*in 
• Teilnahmen an Kursen, Sommerakademien, Konferenzen , Workshops etc.  
 
c. Geschäftsordnung / Vertrag mit Beiratsmitglieder n 
Dem Beirat wird eine Geschäftsordnung gegeben die der Arbeit des Beirates klare und 
transparente Rahmenbedingungen vorgibt. Hier wird u nter anderem Fragen der Be- 
schlussfähigkeit sowie Fristen zur Rückmeldung der Voten geregelt, so dass ein mög- 
lichst reibungsloser Ablauf zur Vergabe einzelner F örderungen und somit zur zeitna- 
hen Abwicklung dieser Förderungen gewährleistet werden kann.  
Bestandteil der Geschäftsordnung soll künftig auch ein Vertrag mit allen Beiratsmit- 
gliedern sein. In diesem Vertrag verpflichten sich die Beiratsmitglieder zur Einhaltung 
der in der Geschäftsordnung festgehaltenen Regelungen. Zukünftig sollen die Mitglie- 
der des Atelierbeirates eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 450,- Euro jährlich 
bekommen. Das Votum des Beirates ist für ein Jahr gültig.

Anlage 2 Preisgefüge

1926 Zeichen

Kriterien
Lage im 
Stadtgebiet Kategorie Anbindung 
ÖPNV Kategorie Zustand der Immobilie Kategorie Ausstattung Atelier Kategorie Besonderheiten Kategorie
ZENTRAL                     
Innenstadt / 
Ehrenfeld / Deutz
A
Straßenbahn / S-
Bahn / Bus 
vorhanden
A
neu oder neuwertig / saniert / 
gepflegt / Zentralheizung / 
begrünte Aussenanlagen mit 
Sitzmöglichkeit vorhanden
A
Wände verputzt und glatt / Fenster 
/ Boden neu und pflegeleicht / 
Becken und Wasseranschluß / 
Teeküche zu nutzen / Entsorgung 
an zentraler Stelle
A
Kulturzentrum mit vielen 
anderen Künstler*innen / 
Ausstellungsmöglichkeiten / 
Lagermöglichkeiten / Aufzug / 
breite Türen / Parkmöglichkeiten
A
STADTNAH                
Lindenthal / Sülz / 
Nippes / Mülheim
B Straßenbahn / 
Bus B
älter und nicht saniert / 
Zentralheizung / keine 
Aussenanlagen
B
Wände in gutem Zustand / Böden 
in gutem Zustand / Tagebelichtet / 
keine Teeküche ö.ä. / keinen 
Wasseranschluss / Entsorgung in 
Eigenregie
B wenig Ateliers / keine 
Lageroptionen / kein Aufzug B
STADTRAND              
Rodenkirchen / 
Kalk / Niehl / 
Chorweiler / Porz
C Bus, gelegentlich 
Straßenbahn C
alt und tlw. Baufällig / keine 
moderne Heizung / regelmäßiger 
Reparaturbedarf
C
Wände und Böden in 
befriedigendem Zustand / 
insgesamt nutzbar mit Abstrichen
C
wenig oder keine anderen 
Ateliers / eher schmales 
Treppenhaus ohne Aufzug
C
Beispiel
Lage im 
Stadtgebiet Kategorie Anbindung 
ÖPNV Kategorie Zustand der Immobilie Kategorie Ausstattung Atelier Kategorie Besonderheiten Kategorie Einordnung 
Kategorie
Stadtrand C Bus C saniert / neuwertig A
Wände und Böden neu und glatt / 
Teeküche vorhanden / Wasser in 
Pinselräumen / zentrale 
Entsorgung
A/B Kulturzentrum / 
Parkmöglichkeiten / Aufzug A B
Preisgefüge
Förderart Kategorie Mietzins pro m²
subventioniert A - C 5 Euro
A 9 - 11 Euro
B 7 - 8 Euro
C 5 - 6 Euro
Atelierförderstrategie
preisgedämpft
Delmenhorster Str. 20
Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

9949 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0132/2024 
Freigabedatum  27.02.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Atelierförderstrategie  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt die Atelierförderstrategie 2024 ff. gemäß der im An-
hang zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Ver-
waltung mit der Umsetzung. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Einführung: 
 
Die Stadt Köln hat im Jahr 2007 ein Atelierförderkonzept entwickelt und anschließend in den 
Jahren 2010 und 2012 aktualisiert, welches die Grundlage für die derzeitige Vergabe und Schaf-
fung von Atelierräumen für Künstler*innen darstellt. Es beinhaltet neben den Kriterien und Re-
gularien zur Vergabe städtischer Ateliers bzw. solcher mit einem städtischen Belegrecht auch 
Vorgaben zu Ausbau- und Mietkostenzuschüssen.  
 
Im Zuge fortschreitender Entwicklungsprozesse innerhalb der Szene, aber auch auf dem Im-
mobilienmarkt haben sich die ursprünglichen Parameter, die das Förderkonzept von 2012 be-
stimmt haben, verändert.  
 
Bereits 2019 wurden unter Federführung des Kulturamtes eine Anpassung des Förderkonzep-
tes auf Basis einer Umfrage unter 500 Künstler*innen initiiert und ein Eckpunktepapier mit den 
Fachbeiräten ausgearbeitet, welches Veränderungsvorschläge im Hinblick auf verschiedene 
Themen beinhaltete. Im August 2022 hat die Stabsstelle Kulturraummanagement (KRM) im De-
zernat Kunst und Kultur der Stadt Köln die Atelierverwaltung und somit auch die Aktualisierung 
des Förderkonzeptes federführend übernommen.  
 
Um den laufenden Transformationsprozess abzuschließen, wurden alle bisherigen Empfehlun-
gen und Diskussionsgrundlagen nochmals tiefergehend unter Berücksichtigung der Lebens-
wirklichkeit von Künstler*innen analysiert.  
 
Ein zunehmendes Problem bestand in der geringen Fluktuation in der Atelierbelegung und der 
daraus resultierenden mangelnden Zugänglichkeit des Systems, insbesondere für junge Künst-
ler*innen zu Beginn ihrer Karriere. Gerade diese „Ziel-Gruppe“ ist zu Beginn ihrer künstlerischen 
Laufbahn auf „subventionierten Atelierraum“ angewiesen. Damit ist Atelierraum gemeint, der 
von der Stadt Köln dauerhaft auf einen festzulegenden Quadratmeterpreis „heruntersubventio-
niert“ wird und somit einer dauerhaften Bezuschussung bedarf.  
 
Derzeit hält die Stadt Köln ein Portfolio an Atelierräumen in unterschiedlichen baulichen Zustän-
den / Größen / Lagen / etc. zu unterschiedlichen Preisen vor, sowohl in städtischem Eigentum 
als auch mit städtischem Belegrecht. Diese Räume werden momentan von Künstler*innen ge-
nutzt, die teilweise über (alte) unbefristete Mietverträge oder über solche mit einer fünfjährigen 
Mietdauer verfügen. Nach Ablauf der Mietzeit können Interessierte sich auf einen zeitlich be-
grenzten Mietvertrag neu bewerben. Wie bei der Erstbewerbung holt die Kulturverwaltung zur 
Auswahl der Künstler*innen erneut das Votum des Atelierbeirates ein. Dieses Vorgehen führt 
zu Konfliktpotenzial bei den Nutzer*innen städtischer Ateliers und Frustration bei den Bewer-
ber*innen, welche auf einen Atelierplatz warten.  
 
Nähere Untersuchungen haben ergeben, dass für arrivierte Künstler*innen der subventionierte 
Atelierpreis nicht mehr an erster Stelle steht, sondern der dauerhaften Nutzung von eigenen 
Atelierräumen wird stattdessen eine höhere Priorität eingeräumt. 
 
Die der Beschlussvorlage beigefügte Anlage 1 beschreibt den Übergang von einem Atelierför-
derkonzept zu einer Atelierförderstrategie und soll durch eine breitere Kontextualisierung sowie

3 
eine stärkere Ausdifferenzierung der Förde rinstrumente realisierbare Lösungsansätze auf-
zeige. Ein entsprechender Entwurf wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses Kunst und 
Kultur am 26.09.2023 sowie in einer partizipativen Veranstaltung mit Künstler*innen am 
23.10.2023 vorgestellt und diskutiert. Es werden hier insbesondere die neuen Spielräume ge-
nutzt, die durch die Schaffung neuer Atelierräume durch das KRM entstehen. 
 
Anregungen und Verbesserungsvorschläge fanden Eingang in die vorliegende Version der Ate-
lierförderstrategie, die nun eine weitere Ausdifferenzierung der Vergabemodalitäten in ein mehr-
gliedriges Ateliersystem beinhaltet. 
 
Zentrale Neuerungen 
 
1. Differenzierung zwischen subventioniertem und preisgedämpften Atelierraum 
Subventionierter Atelierraum 
 
 Vergabe einmalig für 7 Jahre 
 
 Quadratmeterpreis von 5,- Euro 
      (Warm-Miete) 
 
 Atelierbeirat votiert auf Basis des bis-
herigen Bewertungskataloges 
 
 erneute Bewerbung auf ein subventi-
oniertes Atelier ist nach Ablauf der 
Belegungszeit von 7 Jahren ausge-
schlossen 
 
 Nach Beendigung der Mietzeit  
können Interessierte einen eigenen 
Atelierraum anmieten (hierfür kann 
ein Mietkostenzuschuss beantragt 
werden) oder sich bevorzugt auf ein 
städtisches preisgedämpftes Atelier 
bewerben. 
 
 Die Umwandlung eines subventio-
nierten Ateliers in ein preisgedämpf-
tes ist ausgeschlossen. 
 
Preisgedämpfter Atelierraum  
 
 Einmalig zu Beginn der Erstbelegung eines 
preisgedämpften Ateliers oder beim Übergang 
von einem subventionierten Atelier in ein preis-
gedämpftes votiert der Atelierbeirat.  
 
 Mieter*innen eines preisgedämpften Ateliers 
werden jährlich aufgefordert, ihre künstlerische 
Arbeit - in Form von entsprechender Ausstel-
lungspraxis -  nachzuweisen. Kann eine Aus-
stellungspraxis über 2 Jahre hinweg ohne Be-
gründung (Schwangerschaft / Krankheit) nicht 
nachgewiesen werden, muss das preisge-
dämpfte Atelier geräumt werden.  
 
 Die Laufzeit der Untermietverträge wird nur 
durch die Laufzeit des Hauptmietvertrages 
(wenn sich Immobilie nicht im Eigentum der 
Stadt Köln befindet) begrenzt. 
 
 Eine Kombinatio n mit einem Mietkostenzu-
schuss ist nicht möglich. 
 
 
Diese neue Unterscheidung zielt darauf ab, günstige Bedingungen für aufstrebende Künstler*in-
nen aller Altersgruppen in der Kölner Kunstszene zu schaffen. Gleichzeitig sollen etablierten 
Künstler*innen kostengünstige Atelierräume mit Planungssicherheit bereitgestellt werden, um 
ihre künstlerische Entwicklung zu fördern. 
 
2. Differenziertes Preisgefüge städtischer Ateliers 
Ein weiteres Anliegen der neuen städtischen Atelierförderstrategie ist die Schaffung eines fle-
xiblen Preisgefüges innerhalb der städtischen Ateliers. Derzeit variieren die Mietpreise städti-
scher Ateliers aufgrund der unterschiedlichen baulichen Zustände der einzelnen Häuser. Um 
ein transparentes / einheitliches und nachvollziehbares Preisgefüge zu ermöglichen, sind meh-
rere Maßnahmen notwendig. 
Das KRM lässt zunächst den baulichen Zustand aller Atelierhäuser, die sich im Eigentum der 
Stadt Köln und in der Verwaltung des KRM befinden, beurteilen. Auf dieser Basis werden de-
taillierte Sanierungskonzepte erarbeitet, welche die schrittweise (auch ökonomisch vorteilhafte 
energetische) Erneuerung, Wiederherstellung, den Umbau oder die Modernisierung der Atelier-
häuser – unter Aspekten der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit – vorsehen.

4 
Der Quadratmeterpreis der preisgedämpften Atelierräume richtet sich nach verschiedenen Fak-
toren, wie bspw. die Lage sowie Qualität des Atelierstandortes. Dadurch variieren die Preise 
von Liegenschaft zu Liegenschaft (Ziel: Quadratmeterpreise zwischen 5,- Euro und 11,- Euro). 
Die Grundlagen zur Ermittlung der jeweiligen Preiskategorie sind der Anlage 2 zu entnehmen. 
Bei allen Standorten wird versucht, den Endpreis für die Mieter*innen so gering wie möglich zu 
halten.  
Das KRM ist bemüht, der Forderung der Künstler*innen nach zentral gelegenen Räumen Rech-
nung zu tragen. Das KRM verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Dies bedeutet, dass das 
Preisgefüge nur Richtwerte enthält. Mietet das KRM eine Immobilie in einer sehr guten Lage zu 
einem günstigen Preis an, wird immer nur der Quadratmeterpreis des Hauptmietvertrages an 
die Künstler*innen weitergegeben.  
Langfristig sollen geförderte Atelierräume nur noch in Atelierhäusern in städtischem Eigentum 
bereitgestellt werden. So kann städtische Atelierförderung effizienter gestaltet werden, da auf 
Dauer der reale Subventionsbedarf gesenkt wird und Mittel zur Erschließung neuer Flächen 
genutzt werden können. 
 
3. Atelierbeirat 
Grundlage für die transparente und gerechte Vergabe der städtischen Ateliers sowie der Miet-
kostenzuschüsse bildet das Votum des Atelierbeirates. Über die Förderung von Atelierausbau-
zuschüssen entscheidet das KRM autark.  
 
Der Atelierbeirat setzt sich weiterhin aus jeweils einem*r Vertreter*in der im Folgenden genann-
ten Institutionen zusammen. Für die aktuelle Wahlperiode werden die nachstehenden Personen 
benannt: 
 Kölnischer Kunstverein e. V. (KKV)   Valerie Knoll 
 Bundesverband Bildender Künstler e. V. (BBK) Friedrich Boell 
 Art Initiatives Cologne / Kunstinitiativen Köln e. V.  Andreas Keil 
 Stadt Köln, Beigeordneter für Kunst und Kultur 
(derzeit vertreten durch die Referentin für Bildende Kunst im Kulturamt) 
 ohne institutionellen Auftrag    Christine Reifenberger. 
 
Die Mitglieder des Atelierbeirates werden für die Dauer von drei Jahren bestimmt. 
 
4. Förderkriterien 
Hinsichtlich der Förderkriterien werden die bestehenden zwar beibehalten, jedoch werden ver-
schiedene Hinweise, bspw. hinsichtlich der Arbeitsnachweise, aufgenommen. So wird das Kri-
terium „Ausstellungspraxis“ zukünftig durch „öffentliche Wahrnehmung“ ersetzt. Hiermit wird der 
Tatsache Rechnung getragen, dass in einer immer heterogener werdenden Kunstlandschaft 
die Ausstellung nur eine Form der Wahrnehmbarkeit von Kunst darstellt.   
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Atelierförderstrategie 
Anlage 2 - Preisgefüge

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0132/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.02.2024
Erstellt
09.01.2024 11:32