3251/2018
Anfrage AN/1160/2018 Schulnotstand und Lehrkräftemangel in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5535 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/40/402/1
Vorlagen-Nummer 29.10.2018
3251/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018
Anfrage AN/1160/2018 Schulnotstand und Lehrkräftemangel in Köln
Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am
04.09.2018
In Köln herrscht Schulnotstand – das kann jeder sehen, der nüchtern auf die Zahlen blickt. Was die
Bereitstellung sowohl des momentanen als auch des zukünftigen Bedarfs an Schulplätzen anbelangt,
hinkt Köln immer noch weit hinterher. Die Stadtschulpflegschaft hat diesen Zustand im März dieses
Jahres öffentlich angemahnt.
In einem offenen Brief 1 sprachen die Vertreterinnen und Vertreter der Kölner Elternschaft von „ekl a-
tanten Verstößen“, derer sich die Verwaltung hinsichtlich ihrer öffentlichen Aufgaben schuldig g e-
macht habe. Auch Lehrkräfte stellten in Frage, ob die Kölner Schulen überhaupt noch ihren im Schu l-
gesetz des Landes NRW geregelten Bildungs - und Erziehungsauftrag leisten könnten. Der Rat der
Stadt Köln greife darüber hinaus immer wieder unrechtmäßig in die schulische Selbständigkeit ein,
indem Beschlüsse von oben ersetzt oder Containerneubauten erzwu ngen würden. Obendrein fordert
die Stadtschulpflegschaft die Kölner Bezirksregierung sogar dazu auf, darüber nachzudenken, ob sie
als übergeordnete Behörde in die bisher bei Rat und Verwaltung liegenden Kompetenzen eintreten
könne. Seit März sind einige Mo nate vergangen – Zeit, in der die Verwaltung Gelegenheit hatte, mit
Maßnahmen das Ruder herumzureißen.
Ein weiteres riesiges Problem stellt der Lehrkräftemangel in NRW dar. Von den NRW -weit 9.600 offe-
nen Lehrerstellen konnten zum Schuljahresbeginn nur run d 5.900 besetzt werden. Insbesondere an
Grundschulen herrscht Lehrkräftemangel.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Hat sich die Verwaltung mit den Vorschlägen aus dem offenen Brief der Stadtschulpflegschaft
auseinandergesetzt, und wenn ja: mit welchem Ergebnis?
2. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Warum hat sich die Stadt nicht mit den Vorschl ä-
gen aus dem offenen Brief beschäftigt?
3. Wie viele neue Schulplätze werden nach den derzeitigen Planungen in den Jahren 2019 bis
2025 in Köln geschaffen (wenn möglich: bitte aufschlüsseln nach Halbjahren und Schulform)?
4. Gibt es bei den Schulbauvorhaben eine Priorisierung, und wenn ja: Nach welchen Kriterien
sind diese Vorhaben priorisiert worden? (Aufgeschlüsselt nach Standort, Schulform un d g e-
planter Kapazität in Beschulungsplätzen.)
1 https://www.kaenguru-online.de/themen/bildung/offener-brief-schulnotstand-in-koeln.html
2
5. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über den Lehrkräftemangel insbesondere an Kö l-
ner Grundschulen?
Antwort der Verwaltung:
In der Anfrage wird ausgeführt, dass die Stadt Köln „unrechtmäßig in die schulische Selbständigkeit
eingreife, indem Beschlüsse von oben ersetzt oder Containerneubauten erzwungen würden“.
Die schulische Selbständigkeit bezieht sich gemäß § 3 Abs. 1, Satz 2 Schulgesetz NRW explizit auf
die inneren Schulangelegenheiten. Diese Selbständigkeit respektiert, achtet und unterstützt die Stadt
Köln nachdrücklich.
In Bezug auf die äußeren Schulangelegenheiten §§ 78 ff Schulgesetz NRW ist jedoch die Stadt Köln
verantwortlich, insbesondere wenn es im Rahmen der Schulpflicht darum geht, ausreichend Schul-
plätze zur Verfügung zu stellen und Schulanlagen und Schulgebäude bereitzustellen und zu unterhal-
ten.
Zu 1. und 2. Die Verwaltung hat die Vorschläge zur Kenntnis genommen und geprüft.
Bereits seit längerem untersucht die Verwaltung städtische Freiflächen auf ihre Eignung als
Schulstandort.
Durch die hohen Anforderungen an geeignete Flächen und die Konkurrenz zu anderen
städtischen Flächenbedarfen kommen jedoch nur wenige Grundstücke für den Schulbau in
Frage.
Doppelnutzungen der Räume sind an vielen Schulen schon Bestandteil der pädagogischen
Konzepte und werden von der Verwaltung durch geeignete Einrichtung unterstützt.
Die Einrichtung und Fortführung von Bildungsgängen an Berufskollegs gehört entspre-
chend dem Schulgesetz NRW zu den Pflichten des Schulträgers. Die Schließung einzelner
Berufskollegs ist daher nicht praktikabel.
Der Begriff des „Oberstufenzentrums“ ist schulrechtlich nicht definiert und damit als „schuli-
sche Einrichtung“ nicht genehmigungsfähig. Die Verwaltung greift bei Teilstandortlösungen,
die bei Schulen der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I grundsätzlich in horizontaler
Teilung organisiert sein müssen, auch auf die Möglichkeit zurück, die Oberstufe, wie bei-
spielsweise in der IGS (Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße / Severinswall) vorgesehen
an einem separaten Standort zu führen.
Die Verteilung der Unterrichtszeiten auf Vor- und Nachmittage sowie auf die einzelnen Wo-
chentage obliegt den Schulen.
Zu 3. und 4. Zur Schaffung neuer Schulplätze und die Priorisierung von Bauvorhaben wird auf die
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018
sowie die Priorisierende Schulbau-Maßnahmenliste verwiesen, die dem Ausschuss in separa-
ten Vorlagen vorgelegt werden
Zu 5. Der Einsatz der Lehrkräfte ist Angelegenheit der Schulaufsicht. Die Verwaltung kann hierzu
keine Aussagen treffen.
Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3251/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.10.2018
- Erstellt
- 05.10.2018 14:45