Anfrage AN/1160/2018 Schulnotstand und Lehrkräftemangel in Köln
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3251/2018 vom 29.10.2018
Stand: Am 05.11.2018 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 29.10.2018 3251/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 Anfrage AN/1160/2018 Schulnotstand und Lehrkräftemangel in Köln Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 04.09.2018 In Köln herrscht Schulnotstand – das kann jeder sehen, der nüchtern auf die Zahlen blickt. Was die Bereitstellung sowohl des momentanen als auch des zukünftigen Bedarfs an Schulplätzen anbelangt, hinkt Köln immer noch weit hinterher. Die Stadtschulpflegschaft hat diesen Zustand im März dieses Jahres öffentlich angemahnt. In einem offenen Brief 1 sprachen die Vertreterinnen und Vertreter der Kölner Elternschaft von „ekl a- tanten Verstößen“, derer sich die Verwaltung hinsichtlich ihrer öffentlichen Aufgaben schuldig g e- macht habe. Auch Lehrkräfte stellten in Frage, ob die Kölner Schulen überhaupt noch ihren im Schu l- gesetz des Landes NRW geregelten Bildungs - und Erziehungsauftrag leisten könnten. Der Rat der Stadt Köln greife darüber hinaus immer wieder unrechtmäßig in die schulische Selbständigkeit ein, indem Beschlüsse von oben ersetzt oder Containerneubauten erzwu ngen würden. Obendrein fordert die Stadtschulpflegschaft die Kölner Bezirksregierung sogar dazu auf, darüber nachzudenken, ob sie als übergeordnete Behörde in die bisher bei Rat und Verwaltung liegenden Kompetenzen eintreten könne. Seit März sind einige Mo nate vergangen – Zeit, in der die Verwaltung Gelegenheit hatte, mit Maßnahmen das Ruder herumzureißen. Ein weiteres riesiges Problem stellt der Lehrkräftemangel in NRW dar. Von den NRW -weit 9.600 offe- nen Lehrerstellen konnten zum Schuljahresbeginn nur run d 5.900 besetzt werden. Insbesondere an Grundschulen herrscht Lehrkräftemangel. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Hat sich die Verwaltung mit den Vorschlägen aus dem offenen Brief der Stadtschulpflegschaft auseinandergesetzt, und wenn ja: mit welchem Ergebnis? 2. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Warum hat sich die Stadt nicht mit den Vorschl ä- gen aus dem offenen Brief beschäftigt? 3. Wie viele neue Schulplätze werden nach den derzeitigen Planungen in den Jahren 2019 bis 2025 in Köln geschaffen (wenn möglich: bitte aufschlüsseln nach Halbjahren und Schulform)? 4. Gibt es bei den Schulbauvorhaben eine Priorisierung, und wenn ja: Nach welchen Kriterien sind diese Vorhaben priorisiert worden? (Aufgeschlüsselt nach Standort, Schulform un d g e- planter Kapazität in Beschulungsplätzen.) 1 https://www.kaenguru-online.de/themen/bildung/offener-brief-schulnotstand-in-koeln.html 2 5. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über den Lehrkräftemangel insbesondere an Kö l- ner Grundschulen? Antwort der Verwaltung: In der Anfrage wird ausgeführt, dass die Stadt Köln „unrechtmäßig in die schulische Selbständigkeit eingreife, indem Beschlüsse von oben ersetzt oder Containerneubauten erzwungen würden“. Die schulische Selbständigkeit bezieht sich gemäß § 3 Abs. 1, Satz 2 Schulgesetz NRW explizit auf die inneren Schulangelegenheiten. Diese Selbständigkeit respektiert, achtet und unterstützt die Stadt Köln nachdrücklich. In Bezug auf die äußeren Schulangelegenheiten §§ 78 ff Schulgesetz NRW ist jedoch die Stadt Köln verantwortlich, insbesondere wenn es im Rahmen der Schulpflicht darum geht, ausreichend Schul- plätze zur Verfügung zu stellen und Schulanlagen und Schulgebäude bereitzustellen und zu unterhal- ten. Zu 1. und 2. Die Verwaltung hat die Vorschläge zur Kenntnis genommen und geprüft. Bereits seit längerem untersucht die Verwaltung städtische Freiflächen auf ihre Eignung als Schulstandort. Durch die hohen Anforderungen an geeignete Flächen und die Konkurrenz zu anderen städtischen Flächenbedarfen kommen jedoch nur wenige Grundstücke für den Schulbau in Frage. Doppelnutzungen der Räume sind an vielen Schulen schon Bestandteil der pädagogischen Konzepte und werden von der Verwaltung durch geeignete Einrichtung unterstützt. Die Einrichtung und Fortführung von Bildungsgängen an Berufskollegs gehört entspre- chend dem Schulgesetz NRW zu den Pflichten des Schulträgers. Die Schließung einzelner Berufskollegs ist daher nicht praktikabel. Der Begriff des „Oberstufenzentrums“ ist schulrechtlich nicht definiert und damit als „schuli- sche Einrichtung“ nicht genehmigungsfähig. Die Verwaltung greift bei Teilstandortlösungen, die bei Schulen der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I grundsätzlich in horizontaler Teilung organisiert sein müssen, auch auf die Möglichkeit zurück, die Oberstufe, wie bei- spielsweise in der IGS (Gesamtschule Innenstadt, Frankstraße / Severinswall) vorgesehen an einem separaten Standort zu führen. Die Verteilung der Unterrichtszeiten auf Vor- und Nachmittage sowie auf die einzelnen Wo- chentage obliegt den Schulen. Zu 3. und 4. Zur Schaffung neuer Schulplätze und die Priorisierung von Bauvorhaben wird auf die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 sowie die Priorisierende Schulbau-Maßnahmenliste verwiesen, die dem Ausschuss in separa- ten Vorlagen vorgelegt werden Zu 5. Der Einsatz der Lehrkräfte ist Angelegenheit der Schulaufsicht. Die Verwaltung kann hierzu keine Aussagen treffen. Gez. Dr. Klein
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