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1887/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 10.02.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 30.06.2025, TOP 7.2.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2248 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 11.06.2025 
 1887/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 29. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 10.02.2025 betreffend Quartier 
Schlebuscher Weg in Köln-Höhenhaus 
Herr Klein (CDU) möchte wissen, welche rechtlichen Einflussmöglichkeiten die Stadt Köln hat 
um dafür zu sorgen, dass die Baumaßnahmen in Gang kommen und, dass dieser Bereich 
durch polizeiliche Maßnahmen sicherer wird. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren der LEG, bei dem der gesamte Bestand von 200 
Wohnungen abgerissen und 400 neue gebaut werden sollten, hat sich ab 2022 seitens der 
LEG aufgrund von Baukostensteigerungen und hohen Zinsniveau nicht mehr verwirklichen 
lassen. Seitdem versucht die LEG ihre Bestände an andere Bestandshalter zu veräußern. Aus 
diesem Grund hat die Verwaltung 2024 die Leerstandsgenehmigung, die bis dahin galten auf-
gehoben und der LEG eine Berichtspflicht auferlegt. Zum jetzigen Zeitpunkt duldet die Verwal-
tung noch Leerstände bis zum 30.06.2025. Aktuell gibt es einen interessierten Käufer und es 
finden Gespräche statt. Sollte der Verkauf erfolgreich sein, kann das Bebauungsplanverfahren 
zeitnah wiederaufgenommen werden.  
Sollte die LEG die Bestände nicht veräußern, müssten diese saniert und dem Wohnungsmarkt 
wieder zugeführt werden. Andernfalls wird die Stadt Köln prüfen, die Wiederzuführung der 
Wohnungen zum Wohnungsmarkt anzuordnen. Anordnungen zur Wiederzuführung von 
Wohnraum zum Wohnungsmarkt werden in der Regel mit der Androhung und bei Bedarf der 
Festsetzung von Zwangsgeldern verknüpft. Parallel dazu prüft die Stadt Köln in diesem Fall 
die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. 
 
Nach Aussagen der Polizei sind in Bereich des Quartiers Schlebuscher Weg im letzten Jahr 
sehr wenige Meldungen eingegangen. Eine erhöhte Kriminalität kann nicht festgestellt wer-
den. Somit sind aus polizeilicher Sicht derzeit keine Maßnahmen zu veranlassen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schlebuscher Weg

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Details

Aktenzeichen
1887/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.06.2025
Erstellt
10.06.2025 14:11