1887/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 10.02.2025
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2248 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 11.06.2025 1887/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 10.02.2025 betreffend Quartier Schlebuscher Weg in Köln-Höhenhaus Herr Klein (CDU) möchte wissen, welche rechtlichen Einflussmöglichkeiten die Stadt Köln hat um dafür zu sorgen, dass die Baumaßnahmen in Gang kommen und, dass dieser Bereich durch polizeiliche Maßnahmen sicherer wird. Antwort der Verwaltung: Das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren der LEG, bei dem der gesamte Bestand von 200 Wohnungen abgerissen und 400 neue gebaut werden sollten, hat sich ab 2022 seitens der LEG aufgrund von Baukostensteigerungen und hohen Zinsniveau nicht mehr verwirklichen lassen. Seitdem versucht die LEG ihre Bestände an andere Bestandshalter zu veräußern. Aus diesem Grund hat die Verwaltung 2024 die Leerstandsgenehmigung, die bis dahin galten auf- gehoben und der LEG eine Berichtspflicht auferlegt. Zum jetzigen Zeitpunkt duldet die Verwal- tung noch Leerstände bis zum 30.06.2025. Aktuell gibt es einen interessierten Käufer und es finden Gespräche statt. Sollte der Verkauf erfolgreich sein, kann das Bebauungsplanverfahren zeitnah wiederaufgenommen werden. Sollte die LEG die Bestände nicht veräußern, müssten diese saniert und dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden. Andernfalls wird die Stadt Köln prüfen, die Wiederzuführung der Wohnungen zum Wohnungsmarkt anzuordnen. Anordnungen zur Wiederzuführung von Wohnraum zum Wohnungsmarkt werden in der Regel mit der Androhung und bei Bedarf der Festsetzung von Zwangsgeldern verknüpft. Parallel dazu prüft die Stadt Köln in diesem Fall die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Nach Aussagen der Polizei sind in Bereich des Quartiers Schlebuscher Weg im letzten Jahr sehr wenige Meldungen eingegangen. Eine erhöhte Kriminalität kann nicht festgestellt wer- den. Somit sind aus polizeilicher Sicht derzeit keine Maßnahmen zu veranlassen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Schlebuscher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 1887/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 14:11