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SV-2010/0025

Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen betr. Erhaltung der Gärten außerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Westen Wixhausens

Antrag 15.03.2010

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SV-2010/0025

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SV-2010/0025

2750 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2010/0025 
 
 
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen betr. Erhaltung der Gärten 
außerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Westen  Wixhausens 
 
 
Der Ortsbeirat 
Darmstadt-Wixhausen 
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen 
betr. „Erhaltung der Gärten außerhalb des Landschaftsschutzgebietes 
im Westen Wixhausens“ 
         Darmstadt, 3.März 2010 
 
Der Magistrat wird beauftragt: 
1. Durch die Erstellung eines Bebauungsplans, eine bauleitplanerische Absicherung der Gärten 
in den Gebieten 1, 3 und 5 (entsprechend der SV-Nr. 2007/0056) vorzunehmen. 
2. Sich beim Regierungspräsidium für eine Zustimmung zu einem entsprechend geänderten 
Flächennutzungsplan einzusetzen. 
 
Begründung: 
Insbesondere bei den Gebieten 3 und 5 erscheint eine nachträgliche Absicherung durch einen 
Bebauungsplan sinnvoll.  
Bei Gebiet 3 handelt es sich um einen einzelnen Garten, der direkt an die Wohnbebauung anschließt. 
Durch seine Lage zwischen der Trinkbornstraße und Brückengasse befindet er sich auch optisch 
innerhalb des bebauten Ortsgebietes, das durch diese Straßen arrondiert wird. Der Freizeitwert dieser 
Fläche ist für die Allgemeinheit als gering einzuschätzen. Da der Garten durch seine Lage nicht zu 
einer Zersiedelung, sondern vielmehr zu einer Abrundung des Ortsgebiets beiträgt, erscheint eine 
bauleitplanerische Absicherung geboten.  
 
Das Gebiet 5 besteht aus einer Ansammlung von landwirtschaftlichen Nutzgebäuden in der Nähe des 
Ortsgebiets, die sich mit gärtnerisch genutzten Flächen abwechseln. Die Gärten haben dadurch einen 
verbindenden Charakter und wirken dem Anschein einer Zersiedelung in der unmittelbaren Umgebung 
der Bebauungsgrenzen Wixhausens entgegen. Da der Freizeitwert für die Allgemeinheit ebenfalls als 
gering einzuschätzen ist, spricht dies einer Absicherung der Gartenflächen nicht entgegen.  
 
Für alle diese Gärten in Wixhausen gilt, dass sie schon seit vielen Jahrzehnten existieren und vor der 
Eingemeindung in teils mündlichen Absprachen von der damaligen Gemeindeverwaltung genehmigt 
wurden. Auch wenn ein Bestandsschutz rechtlich möglicherweise nicht wirksam werden kann, sollte 
dieses Argument nicht unberücksichtigt bleiben. 
  
Die Nutzung der Gärten ist auch aus sozialen Gesichtspunkten als positiv zu bewerten. Sie dienen 
dem Bedarf der Bevölkerung an naturnaher Erholung und bieten Kindern und Erwachsenen die 
Möglichkeit eines direkten Naturerlebnisses.  
 
Deswegen gilt es nun, analog zum Vorgehen beim Bebauungsplan WX14, die oben benannten 
Flächen abzusichern. Dabei ist für eine Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde des 
Regierungspräsidiums für einen entsprechend geänderten Flächennutzungsplan zu werben. 
 
Peter   S c h m i t z  
Ortsvorsteher

Beratungsverlauf (3)

TOP 8
TOP 13.10
TOP 14

Orte (2)

  • Trinkbornstraße
  • Brückengasse

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2010/0025
Typ
Antrag
Datum
15.03.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00