SV-2010/0025
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen betr. Erhaltung der Gärten außerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Westen Wixhausens
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SV-2010/0025
2750 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2010/0025
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen betr. Erhaltung der Gärten
außerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Westen Wixhausens
Der Ortsbeirat
Darmstadt-Wixhausen
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen
betr. „Erhaltung der Gärten außerhalb des Landschaftsschutzgebietes
im Westen Wixhausens“
Darmstadt, 3.März 2010
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Durch die Erstellung eines Bebauungsplans, eine bauleitplanerische Absicherung der Gärten
in den Gebieten 1, 3 und 5 (entsprechend der SV-Nr. 2007/0056) vorzunehmen.
2. Sich beim Regierungspräsidium für eine Zustimmung zu einem entsprechend geänderten
Flächennutzungsplan einzusetzen.
Begründung:
Insbesondere bei den Gebieten 3 und 5 erscheint eine nachträgliche Absicherung durch einen
Bebauungsplan sinnvoll.
Bei Gebiet 3 handelt es sich um einen einzelnen Garten, der direkt an die Wohnbebauung anschließt.
Durch seine Lage zwischen der Trinkbornstraße und Brückengasse befindet er sich auch optisch
innerhalb des bebauten Ortsgebietes, das durch diese Straßen arrondiert wird. Der Freizeitwert dieser
Fläche ist für die Allgemeinheit als gering einzuschätzen. Da der Garten durch seine Lage nicht zu
einer Zersiedelung, sondern vielmehr zu einer Abrundung des Ortsgebiets beiträgt, erscheint eine
bauleitplanerische Absicherung geboten.
Das Gebiet 5 besteht aus einer Ansammlung von landwirtschaftlichen Nutzgebäuden in der Nähe des
Ortsgebiets, die sich mit gärtnerisch genutzten Flächen abwechseln. Die Gärten haben dadurch einen
verbindenden Charakter und wirken dem Anschein einer Zersiedelung in der unmittelbaren Umgebung
der Bebauungsgrenzen Wixhausens entgegen. Da der Freizeitwert für die Allgemeinheit ebenfalls als
gering einzuschätzen ist, spricht dies einer Absicherung der Gartenflächen nicht entgegen.
Für alle diese Gärten in Wixhausen gilt, dass sie schon seit vielen Jahrzehnten existieren und vor der
Eingemeindung in teils mündlichen Absprachen von der damaligen Gemeindeverwaltung genehmigt
wurden. Auch wenn ein Bestandsschutz rechtlich möglicherweise nicht wirksam werden kann, sollte
dieses Argument nicht unberücksichtigt bleiben.
Die Nutzung der Gärten ist auch aus sozialen Gesichtspunkten als positiv zu bewerten. Sie dienen
dem Bedarf der Bevölkerung an naturnaher Erholung und bieten Kindern und Erwachsenen die
Möglichkeit eines direkten Naturerlebnisses.
Deswegen gilt es nun, analog zum Vorgehen beim Bebauungsplan WX14, die oben benannten
Flächen abzusichern. Dabei ist für eine Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde des
Regierungspräsidiums für einen entsprechend geänderten Flächennutzungsplan zu werben.
Peter S c h m i t z
Ortsvorsteher
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Trinkbornstraße
- Brückengasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2010/0025
- Typ
- Antrag
- Datum
- 15.03.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00