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1366/2023

Beantwortung einer Anfrage der Grünen, CDU und Volt in Bezug auf Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln AN/0606/2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

15168 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1366/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.05.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der Grünen, CDU und Volt in Bezug auf Angriffe auf 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln AN/0606/2023 
I. Wie sind die Zahlen innerhalb der Stadt Köln? Bitte eine Aufschlüsselung sortiert 
nach Ämtern in physische, psychische, verbale und vandalistische Gewalt und ob 
es im Innen- oder Außendienst geschehen ist. 
1. Psychisch 
Das Interne Sicherheitsmanagement der Stadt Köln erfasst über das Zentrale Melde- 
und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeitenden (ZeMAG) nicht explizit die 
psychische Gewalt, sondern lehnt sich bewusst an die bewährten und bekannten Krite-
rien des Aachener Modells an, wie die Bedrohung, die Bombendrohung und die Nöti-
gung. Diese Kriterien gehen mit psychischen Beeinträchtigungen einher oder können 
im weiteren Sinne auch als eine Form der psychischen Gewalt bezeichnet werden. 
Aktuell beläuft sich die Zahl der Bedrohungen auf 184 (Innendienst: 40; Außendienst: 
144), die der Bombendrohungen auf 2 (Innendienst: 1; Außendienst: 1) sowie die der 
Nötigung auf 25 (Innendienst: 5; Außendienst: 20). 
2. Physisch 
Zur physischen Gewalt zählen in ZeMAG die körperliche Gewalt, die körperliche Ge-
walt mittels eines Einsatzes von Waffen/Werkzeugen sowie der Nötigung (beispiels-
weise Versperren eines Durchgangs durch Körpereinsatz). Zwischen physischer und 
psychischer Nötigung wird im Einzelnen nicht unterschieden. 
 
Die Anzahl der körperlichen Gewalt beläuft sich auf 157 (Innendienst: 6; Außendienst: 
151) – mittels Einsatzes von Waffen auf 34 (Innendienst: 4; Außendienst: 30) – der 
Nötigung auf 25 (Innendienst: 5; Außendienst: 20). 
3. Verbal 
Unter der verbalen Gewalt zählt in ZeMAG die Bedrohung und die Bombendrohung. 
Beleidigungen werden in ZeMAG nicht berücksichtigt, da es sich bei ZeMAG um ein 
hochschwelliges Instrument handelt (personenbezogene Daten werden gespeichert). 
Die Eintragungsschwelle der Stufe 2 ist mit Beleidigungen nicht erreicht. Dennoch sind 
alle Mitarbeitenden angehalten, eine Strafanzeige bei Beleidigungen zu stellen. 
Dies Zahl der Bedrohungen beläuft sich auf 184 (Innendienst: 40; Außendienst: 144) 
und die der Bombendrohungen auf 2 (Innendienst: 1; Außendienst: 1).

2 
 
4. Vandalistisch 
Vandalistische Gewalt stellt sich in Form der Sachbeschädigung dar. 
Aktuell gibt es 19 Vorfälle einer Sachbeschädigung (Innendienst: 3; Außendienst: 16) 
bei der Stadt Köln. 
Wichtig 
Zu beachten ist, dass sich die Anzahl der Übergriffe von der Anzahl der Arten der Übergriffe 
unterscheidet, da ein Übergriff mehrere Arten beinhalten kann. So kann beispielsweise eine 
Bedrohung zusätzlich mit einer körperlichen Gewalt und/oder einer Sachbeschädigung ein-
hergehen. Eine Addition der o.g. Arten der Übergriffe (aktuell insg. 420) entspricht daher nicht 
der Gesamtübergriffszahl. Diese beläuft sich aktuell auf 280. 
 
II. Was tut die Stadt Köln um Übergriffe jeglicher Art auf ihre Beschäftigten zu verhin-
dern? 
1. Arbeitsschutz 
 
Gesetzlich ist die Arbeitgeberin gem. §§3 Abs. 1 i.V.m. 5 ArbSchG verpflichtet, die er-
forderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände 
zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei der Arbeit beeinflus-
sen. 
 
Somit ist das vorrangige Ziel die Primärprävention, also die Vermeidung von arbeits-
bedingten Gesundheitsgefahren. Hierzu haben die Amtsleitungen der städtischen 
Dienststellen im Rahmen der Unternehmerpflichten Gefährdungsbeurteilungen erstellt, 
die ganz konkret unsere Mitarbeitenden schützen. Die daraus resultierenden techni-
schen, organisatorischen und teils personellen Maßnahmen sind in den Gefährdungs-
beurteilungen dokumentiert und werden im Rahmen von Unfallanalysen und regelmä-
ßigen Begehungen der städtischen Dienststellen durch die Fachkräfte für Arbeitssi-
cherheit und die Betriebsärzte laufend überprüft und angepasst. 
 
Alle Aufgaben der städtischen Dienststellen werden im Arbeitsschutz hinsichtlich der 
möglichen Gefährdungen überprüft und in einem digitalen Dokumentationssystem der 
Unfallkasse NRW erfasst. Die aus den Gefährdungen resultierenden Maßnahmen 
werden ebenfalls erfasst und dienen als Grundlage möglicher Überprüfungen / Kontrol-
len des staatlichen Arbeitsschutzes. Dies ist regelmäßig im Rahmen von Unfällen im 
Kontext zur Arbeitsaufgabe der Fall. 
 
In konkreter Abgrenzung zum klassischen Arbeitsschutz und Betrieblichen Gesund-
heitsmanagement wird nachfolgend im Besonderen auf die Frage nach Übergriffen 
durch Bürger*innen eingegangen. 
 
2. Ergänzende, über den gesetzlichen Arbeitsschutz hinausgehendende Maßnah-
men der Sekundärprävention 
a) Internes Sicherheitsmanagement 
Das Interne Sicherheitsmanagement als Teilbereich des Zentrums für Kriminalprä-
vention und Sicherheit befasst sich mit Bedarfsanalysen sowie mit der strategi-
schen Planung und der praktischen Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von 
Mitarbeitenden der Stadt Köln. Hierbei handelt es sich nicht um den klassischen 
Arbeitsschutz, sondern explizit um Maßnahmen zur Abwendung von Übergriffen 
auf Mitarbeitende. 
b) Präventionsnetzwerk „#sicherimDienst“ und Grundsatzerklärung gegen Ge-
walt 
Die Stadt Köln beteiligt sich aktiv (mit Handlungsempfehlungen und der Vorstellung 
von ZeMAG) aktiv an dem NRW-weiten Präventionsnetzwerk „#sicherimDienst“

3 
 
und bekennt sich auch in diesem Rahmen zur Grundsatzerklärung gegen Gewalt. 
Es gilt dementsprechend eine Null-Toleranz-Grenze für Übergriffe aller Art auf Mit-
arbeitende. 
c) Alarmplan 
Die Stadt Köln verfügt über einen allgemeinen Alarmplan, der für unterschiedliche 
Notfälle Weisungsbefugnisse, Notfallfunktionen (z.B. Ersthelfer*innen und Evakuie-
rungshelfer*innen), Alarmierungs- und Meldewege festlegt. Dieser Alarmplan steht 
über das Intranet allen Mitarbeitenden zur Verfügung und erlaubt ihnen somit die 
Vorbereitung auf Notfälle, um in der Situation schnell und angemessen reagieren 
zu können. Der Alarmplan wird kontinuierlich aktualisiert und veränderten Gege-
benheiten angepasst. 
d) Objektschutz und Sicherheitspersonal 
In Dienststellen, die einen entsprechenden Bedarf haben, wird von geschultem Ob-
jektschutz- und Sicherheitspersonal externer Dienstleistungsunternehmen zusätzli-
che Sicherheit mittels Einlasskontrollen, Kontrollgängen, allgemeiner Aufsicht und 
Maßnahmen zur Durchsetzung der Hausordnung gewährleistet. Das Interne Si-
cherheitsmanagement steht hier (inhaltlich fachlich) den Dienststellen in Zusam-
menarbeit mit dem Gebäudemanagement (organisatorisch) zur Verfügung. 
e) Auskunftssperren 
Auf Antrag kann in begründeten Einzelfällen hinsichtlich der Einwohnermeldedaten 
von Mitarbeitenden eine Auskunftssperre eingerichtet werden, um Mitarbeitende 
vor Übergriffen im privaten Umfeld von gefährlichen Bürger*innen zu schützen.  
 
3. IT-gestützte Maßnahmen 
Einen zusätzlichen Schutzschirm, der Mitarbeitenden eine sicherere Erfüllung ihrer 
Aufgaben ermöglicht, bilden IT-gestützte Maßnahmen, die durch das Interne Sicher-
heitsmanagement sowie die zuständigen technischen Spezialist*innen realisiert und 
betreut werden. Zu nennen sind hier das Melde- und Auskunftssystem ZeMAG, der 
Stille Alarm und seine mobile, App-basierte Version. 
a) Handlungshilfe 4.0 
 
Hierbei handelt es sich um ein seitens der Unfallkasse NRW zur Verfügung gestell-
tes technikunterstütztes Verfahren zur Unterstützung des Arbeitsschutzes, welches 
die Gefährdungsbeurteilungen aller Dienststellen erfasst und auswerten lässt. 
 
Daraus ergibt sich regelmäßig die Analyse der Handlungsbedarfe und die Entwick-
lung von präventiven Maßnahmen, zu welchen das Arbeitsschutzmanagement und 
der Betriebsärztliche Dienst die städtischen Dienststellenleitungen in ihrer Ausfüh-
rungsverantwortung beraten und unterstützen. 
 
Die Verwaltung ist bereits mit vorbereitenden Aufgaben tätig, die Digitalisierung 
des Arbeitsschutzes.. 
 
b) ZeMAG 
ZeMAG (Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von städtischen 
Mitarbeitenden) ermöglicht die Erfassung von Übergriffen auf städtische Mitarbei-
tende angelehnt an die Klassifikation des Aachener Modells zur Reduzierung von 
Gewalt am Arbeitsplatz. Über die Auskunftsfunktion können zugriffsberechtigte 
Mitarbeitende, die im Dienst besonderen Gefährdungen durch Kund*innenkontakt 
ausgesetzt sind, vor persönlichen Kontakten einsehen, ob durch eine Person be-
reits Übergriffe auf städtische Mitarbeitende erfolgt sind. So sind Mitarbeitende 
vorgewarnt und können spezielle Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen er-
greifen, bevor sie in persönlichen Kontakt mit einer entsprechenden Person treten.

4 
 
Der Zugriff auf ZeMAG erfolgt über das Intranet am Arbeitsplatz oder in einer App 
auf dem Mobiltelefon, was kurzfristige Abfragen im Außendienst ermöglicht. 
Eine Dienstanweisung regelt für alle Mitarbeitenden verbindlich den Umgang mit 
ZeMAG und begründet eine Pflicht zur Meldung von Übergriffen ab Stufe 2 des 
Aachener Modells (z.B. Körperverletzung und Sachbeschädigung). 
Im Nachgang eines in ZeMAG gemeldeten Falles bietet das Interne Sicherheits-
management Beratung an und unterstützt die betroffenen Dienststellen im Hinblick 
auf Einleitung notwendiger Maßnahmen (Erstattung von Strafanzeigen oder Unfall-
anzeigen) sowie die Vermittlung an adäquate Hilfen der Nachsorge (betrieblich 
psychologische Ersthelfende, Mitarbeitendenunterstützungsteam, etc.), um 
Traumafolgen zu minimieren. 
c) Stiller Alarm 
Mit dem Alarmsystem „Stiller Alarm“ können Mitarbeitende mittels eines Symbols 
auf dem Desktop, mittels Tastatur-Shortcut oder USB-Taster auf dem Schreibtisch 
einen internen stillen Alarm auslösen, um Kolleg*innen in eskalierenden Situatio-
nen zur Hilfe zu rufen. Sukzessive erfolgt die Anbindung der Dienststellen an die-
ses System. 
d) Mobiler Alarm 
Neben dem Stillen Alarm am Arbeitsplatz wird ebenfalls eine mobile, App-basierte 
Alarmlösung für Mobiltelefone zur Verfügung gestellt, die insbesondere für Mitar-
beitende im Außendienst geeignet ist. Bei Auslösung des Alarms werden auch die 
Koordinaten des*der Mitarbeitenden in Not übermittelt. Auch hier erfolgt eine suk-
zessive Anbindung der Dienststellen, die einen entsprechenden Bedarf gemeldet 
haben. 
4. Bauliche Maßnahmen 
Als Präventivmaßnahme im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurtei-
lung werden Begehungen von Büroräumen durchgeführt, um Gefährdungspotentiale 
zu erkennen, die sich aus den baulichen Gegebenheiten und der Einrichtung der Büros 
ergeben (z.B. fehlende Fluchtwege oder Zugangskontrollen). Diese Begehungen wer-
den stadtintern vom Betrieblichen Gesundheitsmanagement durchgeführt. Begehun-
gen und Beratungen zur technischen Prävention und Gebäudesicherheit erfolgen auch 
durch das Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz des Polizeipräsi-
diums Köln. In Zusammenarbeit zwischen dem Internen Sicherheitsmanagement und 
dem Arbeitsschutz werden Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und die Umsetzung 
dieser unterstützend begleitet. 
5. Schulungen, Seminare und Fortbildung 
Es existiert ein umfassendes Programm von Schulungs-, Seminar- und Fortbildungs-
angeboten, die Mitarbeitenden Kompetenzen vermitteln, eine Eskalation von Situatio-
nen zu vermeiden oder im Falle einer Eskalation, soweit möglich, Schaden von der/ 
dem betroffenen Mitarbeitenden abzuwenden. Konkret handelt es sich um Kommuni-
kations-, Deeskalations- und Gewaltpräventionstrainings, aber auch zunehmend um 
Einsatz-, Eigensicherungs-, Selbstverteidigungstrainings sowie Trainings mit verschie-
denen Führungs- und Einsatzmitteln. Darüber hinaus wird Mitarbeitenden die Möglich-
keit gegeben, sich selbst zu Trainer*innen bzw. Multiplikator*innen im Bereich Gewalt-
prävention und Eigensicherung ausbilden zu lassen. 
Insbesondere Führungskräfte sollen durch Schulungen für ihre besondere Verantwor-
tung im Bereich Gewaltprävention sensibilisiert werden. 
Das Interne Sicherheitsmanagement vermittelt entsprechende Schulungen wie bei-
spielsweise das „Sicherheitsmanagement für Führungskräfte“.

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III. Wie unterstützt die Stadt Köln Ihre Mitarbeitenden bei der Bewältigung von Gewalt-
erfahrungen? 
Nachsorge bzw. Tertiärprävention 
Wenn es zu einem Übergriff auf Mitarbeitende gekommen ist, stehen zur Vermeidung von 
psychischen Traumafolgen Beratungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Eine 
Übersicht über die städtischen Betreuungsangebote ist in der vom Betrieblichen Gesund-
heitsmanagement erstellten Notfallmappe zu finden, die ebenso eine Anleitung zum Er-
stellen von Unfallanzeigen bietet. Nach einem erfolgten ZeMAG-Eintrag ist ebenfalls das 
Interne Sicherheitsmanagement betroffenen Dienststellen dabei behilflich, entsprechende 
Angebote für betroffene Mitarbeitende zu finden. 
Seitens der Feuerwehr steht bei Großschadensereignissen, die mit einem erheblichen 
psychischen Traumatisierungspotential einhergehen, die Psychosoziale Unterstützung 
(PSU) sowohl betroffenen Bürger*innen als auch im Schichtdienst betroffenen Mitarbei-
tenden der Ordnungsverwaltung zur Verfügung. 
Eine Anlaufstelle für gesundheitliche Beschwerden und psychosoziale Beratung für alle 
Mitarbeitenden der Stadt Köln wird durch das Mitarbeitendenunterstützungsteam (MUT) 
und den Betriebsärztlichen Dienst (BäD) angeboten. Diese helfen, psychosoziale Belas-
tungen zu verarbeiten und langfristige gesundheitliche Folgen zu vermeiden. 
Unmittelbare vor Ort Kontaktpersonen sind die ausgebildeten betrieblich psychologischen 
Ersthelfenden (bpE) für Erst- und Entlastungsgespräche. Diese konnten in einem Piloten 
2022 in Zusammenarbeit des Mitarbeitendenunterstützungsteams mit der Unfallkasse 
NRW einmalig in NRW ausgebildet werden. Hier können Dezernate und/oder Dienststel-
len entsprechend der in der Gefährdungsbeurteilung dokumentierten Gefährdungen ihre 
für diese Aufgaben geeigneten Mitarbeitenden als betrieblich psychologische Erstbetreu-
enden ausbilden lassen. Beispielsweise stellt das Interne Sicherheitsmanagement von 
drei Mitarbeitenden zwei ausgebildete bpE zur Verfügung. 
Darüber hinaus hat das Betriebliche Gesundheitsmanagement neben den probatorischen 
Sitzungen nach Dienstunfällen zusätzlich – ebenfalls einmalig für den kommunalen Be-
reich - eine Kooperation mit den Universitätskliniken Köln, Klinik für Psychosomatik ge-
schlossen. Dabei soll sichergestellt werden, dass Mitarbeitende binnen 48 Stunden eine 
optimale Versorgung und Betreuung erhalten. 
Werden Mitarbeitende im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung Übergriffen Dritter 
ausgesetzt, gewährt das Personal- und Verwaltungsmanagement regelmäßig Rechts-
schutz. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2022 insgesamt in 26, im Jahr 2021 
insgesamt in 34 und im Jahr 2020 insgesamt in 45 Fällen für die Kolleg*innen seitens der 
Arbeitgeberin Stadt Köln Strafanzeigen gestellt. Hierbei erhalten die Kolleg*innen Bera-
tung, Unterstützung sowie regelmäßige Informationen zum Stand und Ausgang des Ver-
fahrens.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1366/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.04.2023
Erstellt
24.04.2023 13:05