1366/2023
Beantwortung einer Anfrage der Grünen, CDU und Volt in Bezug auf Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln AN/0606/2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 1366/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.05.2023 Beantwortung einer Anfrage der Grünen, CDU und Volt in Bezug auf Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln AN/0606/2023 I. Wie sind die Zahlen innerhalb der Stadt Köln? Bitte eine Aufschlüsselung sortiert nach Ämtern in physische, psychische, verbale und vandalistische Gewalt und ob es im Innen- oder Außendienst geschehen ist. 1. Psychisch Das Interne Sicherheitsmanagement der Stadt Köln erfasst über das Zentrale Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeitenden (ZeMAG) nicht explizit die psychische Gewalt, sondern lehnt sich bewusst an die bewährten und bekannten Krite- rien des Aachener Modells an, wie die Bedrohung, die Bombendrohung und die Nöti- gung. Diese Kriterien gehen mit psychischen Beeinträchtigungen einher oder können im weiteren Sinne auch als eine Form der psychischen Gewalt bezeichnet werden. Aktuell beläuft sich die Zahl der Bedrohungen auf 184 (Innendienst: 40; Außendienst: 144), die der Bombendrohungen auf 2 (Innendienst: 1; Außendienst: 1) sowie die der Nötigung auf 25 (Innendienst: 5; Außendienst: 20). 2. Physisch Zur physischen Gewalt zählen in ZeMAG die körperliche Gewalt, die körperliche Ge- walt mittels eines Einsatzes von Waffen/Werkzeugen sowie der Nötigung (beispiels- weise Versperren eines Durchgangs durch Körpereinsatz). Zwischen physischer und psychischer Nötigung wird im Einzelnen nicht unterschieden. Die Anzahl der körperlichen Gewalt beläuft sich auf 157 (Innendienst: 6; Außendienst: 151) – mittels Einsatzes von Waffen auf 34 (Innendienst: 4; Außendienst: 30) – der Nötigung auf 25 (Innendienst: 5; Außendienst: 20). 3. Verbal Unter der verbalen Gewalt zählt in ZeMAG die Bedrohung und die Bombendrohung. Beleidigungen werden in ZeMAG nicht berücksichtigt, da es sich bei ZeMAG um ein hochschwelliges Instrument handelt (personenbezogene Daten werden gespeichert). Die Eintragungsschwelle der Stufe 2 ist mit Beleidigungen nicht erreicht. Dennoch sind alle Mitarbeitenden angehalten, eine Strafanzeige bei Beleidigungen zu stellen. Dies Zahl der Bedrohungen beläuft sich auf 184 (Innendienst: 40; Außendienst: 144) und die der Bombendrohungen auf 2 (Innendienst: 1; Außendienst: 1). 2 4. Vandalistisch Vandalistische Gewalt stellt sich in Form der Sachbeschädigung dar. Aktuell gibt es 19 Vorfälle einer Sachbeschädigung (Innendienst: 3; Außendienst: 16) bei der Stadt Köln. Wichtig Zu beachten ist, dass sich die Anzahl der Übergriffe von der Anzahl der Arten der Übergriffe unterscheidet, da ein Übergriff mehrere Arten beinhalten kann. So kann beispielsweise eine Bedrohung zusätzlich mit einer körperlichen Gewalt und/oder einer Sachbeschädigung ein- hergehen. Eine Addition der o.g. Arten der Übergriffe (aktuell insg. 420) entspricht daher nicht der Gesamtübergriffszahl. Diese beläuft sich aktuell auf 280. II. Was tut die Stadt Köln um Übergriffe jeglicher Art auf ihre Beschäftigten zu verhin- dern? 1. Arbeitsschutz Gesetzlich ist die Arbeitgeberin gem. §§3 Abs. 1 i.V.m. 5 ArbSchG verpflichtet, die er- forderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei der Arbeit beeinflus- sen. Somit ist das vorrangige Ziel die Primärprävention, also die Vermeidung von arbeits- bedingten Gesundheitsgefahren. Hierzu haben die Amtsleitungen der städtischen Dienststellen im Rahmen der Unternehmerpflichten Gefährdungsbeurteilungen erstellt, die ganz konkret unsere Mitarbeitenden schützen. Die daraus resultierenden techni- schen, organisatorischen und teils personellen Maßnahmen sind in den Gefährdungs- beurteilungen dokumentiert und werden im Rahmen von Unfallanalysen und regelmä- ßigen Begehungen der städtischen Dienststellen durch die Fachkräfte für Arbeitssi- cherheit und die Betriebsärzte laufend überprüft und angepasst. Alle Aufgaben der städtischen Dienststellen werden im Arbeitsschutz hinsichtlich der möglichen Gefährdungen überprüft und in einem digitalen Dokumentationssystem der Unfallkasse NRW erfasst. Die aus den Gefährdungen resultierenden Maßnahmen werden ebenfalls erfasst und dienen als Grundlage möglicher Überprüfungen / Kontrol- len des staatlichen Arbeitsschutzes. Dies ist regelmäßig im Rahmen von Unfällen im Kontext zur Arbeitsaufgabe der Fall. In konkreter Abgrenzung zum klassischen Arbeitsschutz und Betrieblichen Gesund- heitsmanagement wird nachfolgend im Besonderen auf die Frage nach Übergriffen durch Bürger*innen eingegangen. 2. Ergänzende, über den gesetzlichen Arbeitsschutz hinausgehendende Maßnah- men der Sekundärprävention a) Internes Sicherheitsmanagement Das Interne Sicherheitsmanagement als Teilbereich des Zentrums für Kriminalprä- vention und Sicherheit befasst sich mit Bedarfsanalysen sowie mit der strategi- schen Planung und der praktischen Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitenden der Stadt Köln. Hierbei handelt es sich nicht um den klassischen Arbeitsschutz, sondern explizit um Maßnahmen zur Abwendung von Übergriffen auf Mitarbeitende. b) Präventionsnetzwerk „#sicherimDienst“ und Grundsatzerklärung gegen Ge- walt Die Stadt Köln beteiligt sich aktiv (mit Handlungsempfehlungen und der Vorstellung von ZeMAG) aktiv an dem NRW-weiten Präventionsnetzwerk „#sicherimDienst“ 3 und bekennt sich auch in diesem Rahmen zur Grundsatzerklärung gegen Gewalt. Es gilt dementsprechend eine Null-Toleranz-Grenze für Übergriffe aller Art auf Mit- arbeitende. c) Alarmplan Die Stadt Köln verfügt über einen allgemeinen Alarmplan, der für unterschiedliche Notfälle Weisungsbefugnisse, Notfallfunktionen (z.B. Ersthelfer*innen und Evakuie- rungshelfer*innen), Alarmierungs- und Meldewege festlegt. Dieser Alarmplan steht über das Intranet allen Mitarbeitenden zur Verfügung und erlaubt ihnen somit die Vorbereitung auf Notfälle, um in der Situation schnell und angemessen reagieren zu können. Der Alarmplan wird kontinuierlich aktualisiert und veränderten Gege- benheiten angepasst. d) Objektschutz und Sicherheitspersonal In Dienststellen, die einen entsprechenden Bedarf haben, wird von geschultem Ob- jektschutz- und Sicherheitspersonal externer Dienstleistungsunternehmen zusätzli- che Sicherheit mittels Einlasskontrollen, Kontrollgängen, allgemeiner Aufsicht und Maßnahmen zur Durchsetzung der Hausordnung gewährleistet. Das Interne Si- cherheitsmanagement steht hier (inhaltlich fachlich) den Dienststellen in Zusam- menarbeit mit dem Gebäudemanagement (organisatorisch) zur Verfügung. e) Auskunftssperren Auf Antrag kann in begründeten Einzelfällen hinsichtlich der Einwohnermeldedaten von Mitarbeitenden eine Auskunftssperre eingerichtet werden, um Mitarbeitende vor Übergriffen im privaten Umfeld von gefährlichen Bürger*innen zu schützen. 3. IT-gestützte Maßnahmen Einen zusätzlichen Schutzschirm, der Mitarbeitenden eine sicherere Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht, bilden IT-gestützte Maßnahmen, die durch das Interne Sicher- heitsmanagement sowie die zuständigen technischen Spezialist*innen realisiert und betreut werden. Zu nennen sind hier das Melde- und Auskunftssystem ZeMAG, der Stille Alarm und seine mobile, App-basierte Version. a) Handlungshilfe 4.0 Hierbei handelt es sich um ein seitens der Unfallkasse NRW zur Verfügung gestell- tes technikunterstütztes Verfahren zur Unterstützung des Arbeitsschutzes, welches die Gefährdungsbeurteilungen aller Dienststellen erfasst und auswerten lässt. Daraus ergibt sich regelmäßig die Analyse der Handlungsbedarfe und die Entwick- lung von präventiven Maßnahmen, zu welchen das Arbeitsschutzmanagement und der Betriebsärztliche Dienst die städtischen Dienststellenleitungen in ihrer Ausfüh- rungsverantwortung beraten und unterstützen. Die Verwaltung ist bereits mit vorbereitenden Aufgaben tätig, die Digitalisierung des Arbeitsschutzes.. b) ZeMAG ZeMAG (Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von städtischen Mitarbeitenden) ermöglicht die Erfassung von Übergriffen auf städtische Mitarbei- tende angelehnt an die Klassifikation des Aachener Modells zur Reduzierung von Gewalt am Arbeitsplatz. Über die Auskunftsfunktion können zugriffsberechtigte Mitarbeitende, die im Dienst besonderen Gefährdungen durch Kund*innenkontakt ausgesetzt sind, vor persönlichen Kontakten einsehen, ob durch eine Person be- reits Übergriffe auf städtische Mitarbeitende erfolgt sind. So sind Mitarbeitende vorgewarnt und können spezielle Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen er- greifen, bevor sie in persönlichen Kontakt mit einer entsprechenden Person treten. 4 Der Zugriff auf ZeMAG erfolgt über das Intranet am Arbeitsplatz oder in einer App auf dem Mobiltelefon, was kurzfristige Abfragen im Außendienst ermöglicht. Eine Dienstanweisung regelt für alle Mitarbeitenden verbindlich den Umgang mit ZeMAG und begründet eine Pflicht zur Meldung von Übergriffen ab Stufe 2 des Aachener Modells (z.B. Körperverletzung und Sachbeschädigung). Im Nachgang eines in ZeMAG gemeldeten Falles bietet das Interne Sicherheits- management Beratung an und unterstützt die betroffenen Dienststellen im Hinblick auf Einleitung notwendiger Maßnahmen (Erstattung von Strafanzeigen oder Unfall- anzeigen) sowie die Vermittlung an adäquate Hilfen der Nachsorge (betrieblich psychologische Ersthelfende, Mitarbeitendenunterstützungsteam, etc.), um Traumafolgen zu minimieren. c) Stiller Alarm Mit dem Alarmsystem „Stiller Alarm“ können Mitarbeitende mittels eines Symbols auf dem Desktop, mittels Tastatur-Shortcut oder USB-Taster auf dem Schreibtisch einen internen stillen Alarm auslösen, um Kolleg*innen in eskalierenden Situatio- nen zur Hilfe zu rufen. Sukzessive erfolgt die Anbindung der Dienststellen an die- ses System. d) Mobiler Alarm Neben dem Stillen Alarm am Arbeitsplatz wird ebenfalls eine mobile, App-basierte Alarmlösung für Mobiltelefone zur Verfügung gestellt, die insbesondere für Mitar- beitende im Außendienst geeignet ist. Bei Auslösung des Alarms werden auch die Koordinaten des*der Mitarbeitenden in Not übermittelt. Auch hier erfolgt eine suk- zessive Anbindung der Dienststellen, die einen entsprechenden Bedarf gemeldet haben. 4. Bauliche Maßnahmen Als Präventivmaßnahme im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurtei- lung werden Begehungen von Büroräumen durchgeführt, um Gefährdungspotentiale zu erkennen, die sich aus den baulichen Gegebenheiten und der Einrichtung der Büros ergeben (z.B. fehlende Fluchtwege oder Zugangskontrollen). Diese Begehungen wer- den stadtintern vom Betrieblichen Gesundheitsmanagement durchgeführt. Begehun- gen und Beratungen zur technischen Prävention und Gebäudesicherheit erfolgen auch durch das Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz des Polizeipräsi- diums Köln. In Zusammenarbeit zwischen dem Internen Sicherheitsmanagement und dem Arbeitsschutz werden Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und die Umsetzung dieser unterstützend begleitet. 5. Schulungen, Seminare und Fortbildung Es existiert ein umfassendes Programm von Schulungs-, Seminar- und Fortbildungs- angeboten, die Mitarbeitenden Kompetenzen vermitteln, eine Eskalation von Situatio- nen zu vermeiden oder im Falle einer Eskalation, soweit möglich, Schaden von der/ dem betroffenen Mitarbeitenden abzuwenden. Konkret handelt es sich um Kommuni- kations-, Deeskalations- und Gewaltpräventionstrainings, aber auch zunehmend um Einsatz-, Eigensicherungs-, Selbstverteidigungstrainings sowie Trainings mit verschie- denen Führungs- und Einsatzmitteln. Darüber hinaus wird Mitarbeitenden die Möglich- keit gegeben, sich selbst zu Trainer*innen bzw. Multiplikator*innen im Bereich Gewalt- prävention und Eigensicherung ausbilden zu lassen. Insbesondere Führungskräfte sollen durch Schulungen für ihre besondere Verantwor- tung im Bereich Gewaltprävention sensibilisiert werden. Das Interne Sicherheitsmanagement vermittelt entsprechende Schulungen wie bei- spielsweise das „Sicherheitsmanagement für Führungskräfte“. 5 III. Wie unterstützt die Stadt Köln Ihre Mitarbeitenden bei der Bewältigung von Gewalt- erfahrungen? Nachsorge bzw. Tertiärprävention Wenn es zu einem Übergriff auf Mitarbeitende gekommen ist, stehen zur Vermeidung von psychischen Traumafolgen Beratungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Eine Übersicht über die städtischen Betreuungsangebote ist in der vom Betrieblichen Gesund- heitsmanagement erstellten Notfallmappe zu finden, die ebenso eine Anleitung zum Er- stellen von Unfallanzeigen bietet. Nach einem erfolgten ZeMAG-Eintrag ist ebenfalls das Interne Sicherheitsmanagement betroffenen Dienststellen dabei behilflich, entsprechende Angebote für betroffene Mitarbeitende zu finden. Seitens der Feuerwehr steht bei Großschadensereignissen, die mit einem erheblichen psychischen Traumatisierungspotential einhergehen, die Psychosoziale Unterstützung (PSU) sowohl betroffenen Bürger*innen als auch im Schichtdienst betroffenen Mitarbei- tenden der Ordnungsverwaltung zur Verfügung. Eine Anlaufstelle für gesundheitliche Beschwerden und psychosoziale Beratung für alle Mitarbeitenden der Stadt Köln wird durch das Mitarbeitendenunterstützungsteam (MUT) und den Betriebsärztlichen Dienst (BäD) angeboten. Diese helfen, psychosoziale Belas- tungen zu verarbeiten und langfristige gesundheitliche Folgen zu vermeiden. Unmittelbare vor Ort Kontaktpersonen sind die ausgebildeten betrieblich psychologischen Ersthelfenden (bpE) für Erst- und Entlastungsgespräche. Diese konnten in einem Piloten 2022 in Zusammenarbeit des Mitarbeitendenunterstützungsteams mit der Unfallkasse NRW einmalig in NRW ausgebildet werden. Hier können Dezernate und/oder Dienststel- len entsprechend der in der Gefährdungsbeurteilung dokumentierten Gefährdungen ihre für diese Aufgaben geeigneten Mitarbeitenden als betrieblich psychologische Erstbetreu- enden ausbilden lassen. Beispielsweise stellt das Interne Sicherheitsmanagement von drei Mitarbeitenden zwei ausgebildete bpE zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Betriebliche Gesundheitsmanagement neben den probatorischen Sitzungen nach Dienstunfällen zusätzlich – ebenfalls einmalig für den kommunalen Be- reich - eine Kooperation mit den Universitätskliniken Köln, Klinik für Psychosomatik ge- schlossen. Dabei soll sichergestellt werden, dass Mitarbeitende binnen 48 Stunden eine optimale Versorgung und Betreuung erhalten. Werden Mitarbeitende im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung Übergriffen Dritter ausgesetzt, gewährt das Personal- und Verwaltungsmanagement regelmäßig Rechts- schutz. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2022 insgesamt in 26, im Jahr 2021 insgesamt in 34 und im Jahr 2020 insgesamt in 45 Fällen für die Kolleg*innen seitens der Arbeitgeberin Stadt Köln Strafanzeigen gestellt. Hierbei erhalten die Kolleg*innen Bera- tung, Unterstützung sowie regelmäßige Informationen zum Stand und Ausgang des Ver- fahrens.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1366/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.04.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 13:05