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V/0025/2019

Schuletat 2019,

Vorlagen 07.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 29.01.2019, TOP 7

Mittelverteilung_2019_Anlage 1

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Anlage A

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Mittelverteilung_2019_Anlage 2

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Berichtsvorlage

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Ansehen

Mittelverteilung_2019_Anlage 1

4719 Zeichen

Anlage 1 
 
Schule Klas-
sen 
Schüler- 
/innen 
Mittelkon-
tingent 
rechnerisch 
/ je SuS 
Aegidii-Ludgeri-Schule 5 124 6.022,69 € 48,57 € 
Annetteschule Angelmodde 7 180 7.097,03 € 39,43 € 
Annetteschule Nienberge 8 204 7.360,00 € 36,08 € 
Astrid-Lindgren-Schule 5 131 6.346,29 € 48,44 € 
Bodelschwinghschule 8 220 7.496,80 € 34,08 € 
Clemensschule 5 110 5.965,49 € 54,23 € 
Davertschule Amelsbüren 12 261 9.257,01 € 35,47 € 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8 188 7.233,20 € 38,47 € 
Dreifaltigkeitsschule 12 291 10.199,01 € 35,05 € 
Eichendorffschule 10 217 9.107,87 € 41,97 € 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 11 254 8.503,44 € 33,48 € 
Grundschule am Kinderbach 8 191 8.043,60 € 42,11 € 
Grundschule Kinderhaus-West 10 235 20.138,27 € 85,69 € 
Grundschule Loevelingloh 4 89 5.586,91 € 62,77 € 
Grundschule Sprakel 6 147 7.261,03 € 49,39 € 
Hermannschule 8 152 7.190,40 € 47,31 € 
Idaschule 15 355 11.580,12 € 32,62 € 
Johannisschule 8 197 7.366,40 € 37,39 € 
Kardinal-von-Galen Schule 8 204 7.590,00 € 37,21 € 
Kreuzschule 8 215 7.422,80 € 34,52 € 
Ludgerusschule Albachten 13 312 10.447,78 € 33,49 € 
Ludgerusschule Hiltrup  16 404 12.943,29 € 32,04 € 
Margaretenschule 9 248 8.108,70 € 32,70 € 
Marienschule Hiltrup 8 177 7.070,40 € 39,95 € 
Marienschule Roxel 17 415 13.034,06 € 31,41 € 
Martinischule 7 179 7.458,73 € 41,67 € 
Martin-Luther-Schule 7 176 6.937,83 € 39,42 € 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 9 213 7.848,70 € 36,85 € 
Matthias-Claudius-Schule Münster 9 223 10.248,70 € 45,96 € 
Mauritzschule 8 200 7.420,80 € 37,10 € 
Melanchthonschule 10 199 10.271,47 € 51,62 € 
Michaelschule 12 268 9.298,61 € 34,70 € 
Mosaikschule  12 310 9.730,21 € 31,39 € 
Nikolaischule 16 412 12.731,69 € 30,90 € 
Norbertschule  13 301 12.714,98 € 42,24 € 
Overbergschule 6 136 7.098,23 € 52,19 € 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 9 221 8.029,10 € 36,33 € 
Paul-Schneider-Schule  12 266 9.439,01 € 35,49 € 
Peter-Wust-Schule 8 193 7.527,20 € 39,00 € 
Pleisterschule 4 107 5.753,31 € 53,77 € 
Pötterhoekschule 7 166 7.119,83 € 42,89 € 
Theresienschule 8 183 7.059,20 € 38,57 € 
Thomas-Morus-Schule 12 281 9.441,01 € 33,60 € 
Wartburgschule  16 385 26.242,09 € 68,16 € 
Summe Grundschulen 414 9.940 400.743,29 € 40,32 €

Schule Klas-
sen 
Schüler- 
/innen 
Mittelkon-
tingent 
rechnerisch 
pro SuS 
Geistschule 4 63 12.551,67 € 199,23 € 
Hauptschule Coerde 13 231 30.058,81 € 130,12 € 
Hauptschule Hiltrup 13 293 22.808,73 € 77,85 € 
Hauptschule Wolbeck 12 282 32.345,33 € 114,70 € 
Waldschule Kinderhaus  12 275 31.468,41 € 114,43 € 
Summe Hauptschulen 54 1.144 129.232,95 € 112,97 € 
Erich-Klausener-Schule 21 606 21.411,60 € 35,33 € 
Erna-de-Vries-Realschule 19 449 18.442,57 € 41,07 € 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3 69 8.201,49 € 118,86 € 
Geschwister-Scholl-Realschule 16 428 19.232,22 € 44,94 € 
Johannes-Gutenberg-Realschule 22 558 23.105,00 € 41,41 € 
Realschule im Kreuzviertel 23 637 22.981,97 € 36,08 € 
Realschule Wolbeck  20 543 20.738,19 € 38,19 € 
Summe Realschulen 124 3.290 134.113,04 € 40,76 € 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium  49 1.178 38.405,23 € 32,60 € 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 40 932 41.620,02 € 44,66 € 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 27 624 27.285,77 € 43,73 € 
Gymnasium Paulinum  37 873 30.035,79 € 34,41 € 
Gymnasium Wolbeck  40 924 31.025,98 € 33,58 € 
Immanuel-Kant-Gymnasium  30 696 27.238,24 € 39,14 € 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 24 563 24.040,28 € 42,70 € 
Pascal-Gymnasium 39 873 31.808,63 € 36,44 € 
Ratsgymnasium 27 658 39.331,89 € 59,77 € 
Schillergymnasium 34 814 31.252,16 € 38,39 € 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium  39 920 31.812,09 € 34,58 € 
Summe Gymnasien 386 9.055 353.856,08 € 39,08 € 
Adolph-Kolping-Berufskolleg 111 2.159 82.975,55 € 38,43 € 
Anne-Frank-Berufskolleg 64 1.771 56.210,00 € 31,74 € 
Hansa-Berufskolleg 194 4.262 71.567,00 € 16,79 € 
Hans-Böckler-Berufskolleg 159 2.996 132.754,92 € 44,31 € 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 146 2.844 57.637,58 € 20,27 € 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 133 2.820 71.460,06 € 25,34 € 
Summe Berufskollegs 807 16.852 472.605,11 € 28,04 € 
Albert-Schweitzer-Schule 11 156 16.357,61 € 104,86 € 
Erich-Kästner-Schule 5 70 7.771,99 € 111,03 € 
R.-v.-Weizsäcker-Sch./ Sch.a.d.Beckstr./Villa 8 65 16.200,00 € 249,23 € 
Uppenbergschule 3 42 9.423,77 € 224,38 € 
Summe Förderschulen 27 333 49.753,37 € 149,41 € 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule  21 476 39.090,51 € 82,12 € 
Gesamtschule Mitte 28 775 65.451,04 € 84,45 € 
Helen-Keller-Schule 13 172 14.919,77 € 86,74 € 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 12 339 31.723,01 € 93,58 € 
Primus-Schule 21 478 46.470,77 € 97,22 € 
PTA Berufsfachschule 2 74 11.020,00 € 148,92 € 
Weiterbildungskolleg 33 652 21.586,42 € 33,11 € 
Summe Sonst. Schulen + Einrichtungen 69 1.374 230.261,52 € 167,58 €

Anlage A

1733 Zeichen

Anlage A zur V/0025/2019 
Kurzüberblick 
Den städtischen Schulen werden jährlich Haushaltsmittel zur eigenständigen Bewirtschaftung 
über das Schulgirokonto zur Verfügung gestellt. Mit dieser Vorlage wird über die Parameter und 
die Zuweisung für das Kalenderjahr 2019 informiert. 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Mittelbereitstellung wird das globale Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wis-
senschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ unterstützt. Dies konkretisiert 
sich in der notwendigen Bereitstellung der Sachausstattung / Lehr- und Lernmittel der Schulfor-
men und Schulen (Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“), zu der den Schulen entspre-
chende Mittel mit dieser Vorlage zugewiesen werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
freiwillig 
Eine konkrete Vorgabe, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung zu stellen sind, existiert nicht. Pau-
schal hat der Schulträger gemäß §§ 92 und 94 Schulgesetz NW hat der Schulträger die erforder-
liche Ausstattung der Schulen zu sorgen. 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
Durch die Ermittlung der Schulbudgets anhand verschiedener relevanter Faktoren werden ver-
schiedene Aspekte (gleiche Lebensverhältnisse, Inklusion, Integration, Gleichbehandlung von 
Frauen und Männern usw.) mit berücksichtigt.

Mittelverteilung_2019_Anlage 2

1733 Zeichen

Anlage 2 
 
Schulform Schulen Klassen SuS Mittelkontingent Betrag / 
Schule 
Betrag / 
Klasse 
Betrag / 
SuS 
Grundschulen 44 414 9.940 400.743,29 € 9.107,80 € 967,98 € 40,32 € 
Hauptschulen 5 54 1.144 129.232,95 € 25.846,59 € 2.393,20 € 112,97 € 
Realschulen 7 124 3.290 134.113,04 € 19.159,01 € 1.081,56 € 40,76 € 
Gymnasien 11 386 9.055 353.856,08 € 32.168,73 € 916,73 € 39,08 € 
Förderschulen 4 27 333 49.753,37 € 12.438,34 € 1.842,72 € 149,41 € 
Berufskollegs 6 807 16.852 472.605,11 € 78.767,52 € 585,63 € 28,04 € 
Sonst. Schulen 8 130 2.966 230.261,52 € 28.782,69 € 1.768,45 € 77,63 € 
insgesamt 85 1.942 43.580 1.770.565,36 € 20.830,18 € 911,63 € 40,63 € 
 
 
  Basisbeträge MEP-Folgekosten Einzelzuschläge Zuschlag gem. Unter-
richt Ganztagszuschläge 
Schulform Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil 
Grundschulen 221.850,66 € 19,06% 118.550,00 € 38,69% 7.272,63 € 40,32% 27.940,00 € 30,20% 20.850,00 € 11,69% 
Hauptschulen  48.039,95 € 4,13% 18.580,00 € 6,06% 3.895,00 € 21,59% 12.320,00 € 13,32% 44.578,00 € 25,00% 
Realschulen 73.878,04 € 6,35% 38.675,00 € 12,62% 650,00 € 3,60% 17.050,00 € 18,43% 2.310,00 € 1,30% 
Gymnasien 217.162,48 € 18,66% 89.912,50 € 29,34% 1.841,10 € 10,21% 11.000,00 € 11,89% 32.790,00 € 18,39% 
Förderschulen 37.472,37 € 3,22% 7.010,00 € 2,29% 300,00 € 1,66% 0,00 € 0,00% 4.791,00 € 2,69% 
Berufskollegs 468.805,11 € 40,28% 0,00 € 0,00% 2.600,00 € 14,41% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% 
Sonstige Schulen 96.616,52 € 8,30% 33.690,00 € 10,99% 1.480,00 € 8,20% 24.200,00 € 26,16% 72.975,00 € 40,93% 
gesamt 1.163.825,13 € 100,00% 306.417,50 € 100,00% 18.038,73 € 100,00% 92.510,00 € 100,00% 178.294,00 € 100,00% 
Anteil an gesamt 65,73%   17,31%   1,02%   5,22%   10,07%

Berichtsvorlage

12308 Zeichen

V/0025/2019 
V/0025/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Schuletat 2019; 
Mittelzuweisung an die städtischen Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.01.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkungen:  
 
Entsprechend den Regelungen des nordrhein -westfälischen Schulgesetzes (§§ 79, 94, 95 und 
96) ist der Schulträger u. a. für die ordnungsgemäße Sachausstattung der Schulen zuständig. 
Finanzielle Konkretisierungen oder inhaltliche Beschreibungen, wie „ordnungsgemäß“ zu defini e-
ren ist, gibt es - außer im Bereich der Lernmittelfreiheit - nicht. Somit ist die Bereitstellung der 
Schuletatmittel dem Gru nde, nicht aber der konkreten Höhe nach eine Pflichtaufgabe der Stadt 
Münster.  
 
Den städtischen Schulen und Einrichtungen werden zur Finanzierung der unterrichtlichen Sac h-
kosten (u. a. Lehrmittel, Verbrauchsmaterialien, Reparaturen, Beschaffungen) erhebli che Haus-
haltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das 1987 vom d a-
maligen Schulausschuss beschlossene System der Mittelbereitstellung und Mittelbewirtschaftung 
wurde seitdem ständig weiterentwickelt und optimiert. Zum Haushalt 2019 wurden keine grundle-
genden Verlagerungen oder Anpassungen in der Systematik der Mittelberechnung bzw. -
zuweisung vorgenommen , allerdings werden erstmalig den Schulen mit Schulsozialarbe i-
tern/innen (städtische Regie) Pauschalen für den zusätzlich en Büroaufwand zur Verfügung g e-
stellte (siehe auch Hinweise unter 3.6) . Veränderungen der Mittelkontingente der Schulen erg e-
ben sich im Wesentlichen durch Schüler- und Klassenzahländerungen bzw. Änderungen bei den 
für die verschiedenen Zusatzmittel relevanten Basiszahlen.  
 
1. Haushaltsmittel für Schulen und Einrichtungen 
 
 Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewir t-
schaftung zur Verfügung gestellt werden, sind im Haushaltsplan (Teilergebnisplan) im Pr o-
duktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“ in der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ 
unter den entsprechenden schulformbezogenen Produkten veranschlagt.  
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
09.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Müller 
Telefon: 492-4033 
MuellerHt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0025/2019 
2. Verteilung der Haushaltsmittel 
 
 Das Grundsystem für die Verteilung der Schuletatmittel basiert auf der vor Jahren vorg e-
nommenen Aufteilung der Haushaltsmittel zu jeweils einem Drittel als einheitlicher Socke l-
betrag, als Schülerbetrag und als Klassenbetrag. Darüber hinaus ergaben sich Modifizi e-
rungen bzw. zusätzliche Beträge für Verlagerungen oder besondere Einzelfallregelungen 
aufgrund von Gremienbeschlüssen (z. B. für Integrative Förderung, Folgekosten für “Med i-
enentwicklungsplan” usw.). 
 
 Unter Berücksichtigung der Schülerstatistik 15.10.201 8 und aller weiteren Komponenten 
wurden die Mittelkontingente der einzelnen Schulen ermittelt. Dies bedeutet in der Regel 
auch, dass sich Veränderungen zum neuen Schuljahr 201 9/2020 nicht in 201 9, sondern 
erst bei der Mittelverteilung 20 20 auswirken. Nur so kann für die Schulen eine relative Pl a-
nungssicherheit gegeben we rden, zumal sich die Besser -/Schlechterstellungen aufgrund 
von zum Sommer veränderten Schülerzahlen über mehrere Jahre betrachtet in der Regel 
ausgleichen. Außerdem liegt der überwiegende Teil des „Bewirtschaftungszeitraumes “ (Ka-
lenderjahr) jeweils in dem ablaufenden Schuljahr.  
 Soweit im Einzelfall aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen oder separater Beschlü s-
se unterjährig Veränderungen notwendig werden, erfolgt eine entsprechende Anpassung 
der Schuletats.  
 
Die Mittelzuweisung bei den Berufskollegs erfolgt seit 2008 unter spezifizierter „gewicht e-
ter“ Berücksichtigung der Schülerzahlen in den unterschiedlichen schulischen Angeboten 
und Bildungsgängen. Für die Berufskollegs stehen als Schuletatmittel  -unter Berücksichti-
gung der zusätzlichen Mittel aufgr und der Integration der ESPA in das Anne -Frank-
Berufskolleg- für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt 472.605,11 € zur Verfügung. 
 
 Bei den „Sonstigen Schulen“ (Friedensreich-Hundertwasser-Schule, Gesamtschule Müns-
ter-Mitte, Helen-Keller-Schule, Mathilde -Anneke-Gesamtschule, PRIMUS -Schule, PTA -
Berufsfachschule, Richard-von-Weizsäcker-Schule/Schule an der Beckstraße/Villa Interim, 
Weiterbildungskolleg) ergeben sich zum Teil individuelle Berechnungsmodelle aufgrund der 
spezifischen Situation oder Entwicklung. 
 
 Insgesamt werden den städtischen Schulen und Einrichtungen - ohne die zu einem spät e-
ren Zeitpunkt dem Schulbudget zugewiesenen Schulbuchmittel (s. Ziffer 4)  - Haushaltsmit-
tel von insgesamt 1.770.565,36 € für 2019 zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht der Mittel-
kontingente der einzelnen Schulen ist als  Anlage 1 beigefügt. Schulform -/Produktbezogen 
ergibt sich folgende Übersicht: 
  
Schulform Klas-
sen SuS Mittelkon-
tingent 
Betrag je 
SuS 
Anteil 
Mittel 
Anteil 
Schüler 
Grundschulen 414 9.940 400.743,29 € 40,32 € 22,63% 22,81% 
Hauptschulen 54 1.144 129.232,95 € 112,97 € 7,30% 2,63% 
Realschulen 124 3.290 134.113,04 € 40,76 € 7,57% 7,55% 
Gymnasien 386 9.055 353.856,08 € 39,08 € 19,99% 20,78% 
Förderschulen 27 333 49.753,37 € 149,41 € 2,81% 0,76% 
Berufskollegs 807 16.852 472.605,11 € 28,04 € 26,69% 38,67% 
Sonst. Schulen 130 2.966 230.261,52 € 77,63 € 13,00% 6,81% 
insgesamt 1.942 43.580 1.770.565,36 € 40,63 € 100,00% 100,00% 
 
Bei dem „Betrag je SuS“ handelt es sich lediglich um die mathematische Rechengröße.

- 3 - 
V/0025/2019 
 Diese Mittel werden von den Schulen selbstständig über die von der Stadt Münster eing e-
richteten Schulgirokonten bewirtschaftet. Hierauf erfolgen quartalsweise Abschlagszahlu n-
gen, die über automatisierte Verwendungsnachweise der Schulen nachträglich im städ ti-
schen Haushalt abgebildet werden. Seit 2018 werden in einzelnen Schulen stichprobenartig 
Beleganalysen zum Abgleich mit dem Haushaltsprogramm der Schulen vorgenommen. 
Diese Vor -Ort-Termine werden auch genutzt , um Hinweise zur Bewirtschaftung, Ve r-
gleichsdaten und sonstige Optimierungen zu besprechen. 
 
 
3. Sondermittel 
 
 3.1 Integrative / inklusive / sonderpädagogische Förderung an Schulen 
 
  Seit 2013 wird Schulen, in denen eine entsprechende Förderung im gemeinsamen  
Lernen erfolgt, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 110,00 € je Schüler/in mit sonder-
pädagogischem Unterrichtsbedarf z ur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen sowohl 
spezielle Fördermaterialien, aber auch flankierende Materialien für die Regelsch ü-
ler/innen finanziert werden können. Der Gesamtbetrag für 841 berücksichtigte Schüle-
rinnen und Schüler beläuft sich insgesamt auf ca. 92.500,00 €.  
 
 3.2 Folgekosten „Programm Grundschule” 
 
  Zur Verbesserung der Haushaltssituation der kleineren Grundschulen werden seit vie-
len Jahren zusätzliche Mittel bei Schulen mit bis zu 8 Klassen nach Größe gestaffelt 
zur Verfügung gestellt. In 2019 belaufen sich diese auf insgesamt ca. 5.150,00 €.  
 
 3.3 Folgekosten Medienentwicklungsplan 
 
  Neben der im Rahmen des Medienentwicklungsplanes durch die Citeq bereit ge stell-
ten Mittel werden im Schuletat zur Abdeckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, 
Ergänzungsbeschaffungen außerhalb des Medienentwicklungsplanes, Software usw. 
in 2019 den Schulen insgesamt ca. 306.500,00 € zur Verfügung gestellt (Sockelbetrag 
je Schule in Höhe von 1.000,00 € - Primarstufe - bzw. 2.000,00 € - Sekundarstufe - 
zuzüglich einheitlich 7,50 € je Schüler/in).  
 
 3.4 Sachmittelausstattung für herkunftssprachlichen Unterricht  
 
  Im Schuljahr 2 018/2019 nehmen ca. 1.100  Kinder am herkunftssprachlichen Unte r-
richt teil. Hierfür wird ein Sachkostenzuschuss von 4,10 € je Teilnehmer/in im Sch u-
letat der Stammschule (Lernorte des herkunftssprachlichen Unterrichts) eingestellt 
(Gesamtsumme ca. 4.450,00 €), damit spezielle Lehrmittel bereitgestellt werden. Z u-
sätzliche Mittel für die Schulbücher werden separat im Rahmen des Schulbuchbu d-
gets zugewiesen. 
 
 3.5 Sachmittel für Ganztagsschulen 
  
In 2019 stehen den Schulen mit Ganztagsangeboten bis zu 45,00 € je Teilnehmer zur 
Verfügung, um damit sowohl flankierende Lehr - und Lernmittel (30,00 € je TN) als 
auch Ersatz für Küchenausstattungen ( Geschirr, Töpfe, Küchenmaterialien  usw.; 
15,00 € / TN) zu beschaffen. Insgesamt werden hierfür (ohne „OGTS“ im Primarst u-
fenbereich) ca. 178.300,00 € zur Verfügung gestellt.

- 4 - 
V/0025/2019 
 3.6 Bürobedarfspauschale für Schulsozialarbeiter/innen 
 
Erstmalig in 2019 werden den Schulen Mittel für zusätzlichen Bürobedarf, der durch 
Schulsozialarbeit verursacht wird, zur Verfügung gestellt. Je Vollzeitstelle stehen 
200,00 € jährlich (ggf. anteilig nach Stellenumfang) zur Verfügung, um insbesondere 
zusätzliche Sachkosten für Kopierbedarf, Büromaterial, Telekommunikation usw. a b-
zudecken. Hierfür werden in 2019 insgesamt ca. 11.500,00 € bereitgestellt. 
 
 3.7 Mittel für die Lehrerbüchereien 
 
Für die generelle Unterrichtsvorbereitung und analog den von den Schülern/innen zu 
beschaffenden Büchern der Lernmittelfreiheit ist Bedarf für eine „Lehrerbücherei“ g e-
geben. Um entsprechende Bücher für Lehrkräfte  zur Nutzung in der Schule vorzuha l-
ten, werden den Schulen gestaffelt nach Schulformen jährlich zwischen  
400,00 € und 1.000,00 € - insgesamt ca. 44.500,00 € - zur Verfügung gestellt. 
 
 3.8 Sonstige Sondermittel 
  
  Bei einigen Schulen werden aufgrund ihrer besonderen Situation spezielle zusätzliche 
Pauschalen für besondere Zwecke (z. B. für den zusätzlichen Aufwand aufgrund meh-
rerer Schulstandorte) gewährt. Hier werden insgesamt ca. 8.450,00 € zur Verfügung 
gestellt. 
 
 3.9 Gesamtzuordnung Etatmittel 
 
  Um die prozentualen Anteile der verschiedenen Komponenten des Schuletats aufz u-
zeigen, sind diese in einer schulformbezogenen Gesamtübersicht in der Anlage 2 
dargestellt. Dort findet sich auch eine - mathematische - Darstellung der Mittelkontin-
gente der einzelnen Schulformen nach Kosten je Schule, Klasse und Schüler/in.   
 
 
4. Haushaltsmittel für die Schulbuchbeschaffungen (Schulträgeranteil) 
 
 Im Schuljahr 201 8/2019 bewirtschaften fast alle Schulen die Schulbuchmittel als Schul-
budget zusammen mit dem Schuletat. Diesen Schulen werden im Sommer für das Schu l-
jahr 2019/2020 Mittel in Höhe von voraussichtlich ca. 1.450.000,00 € zur Verfügung gestellt 
und auf die Schulgirokonten überwiesen. Hierdurch wird bei diesen Schulen eine erhebliche 
zusätzliche Flexibilisierung ermöglicht, da neben den „klassischen“ Schulbüchern (entspr e-
chend der Lernmittelfreiheit) verstärkt auch andere Medien eingesetzt werden. Deren F i-
nanzierung kann somit innerhalb des Schulbudgets erfolgen, ohne dass auf die form alen 
Abgrenzungen zwischen Schulbuch- und Schuletat geachtet werden muss.  
 
 Die Zuweisung für die Schulbuchmittel für das Schuljahr 201 9/2020 erfolgt zur Mitte des 
Jahres 2019 auf der Basis der dann absehbaren Schülerzahlen des Schuljahres 201 9/2020 
und der Abrechnung des Schuljahres 201 8/2019. Sie können daher in dieser Vorlage noch 
nicht mit berücksichtigt werden.  
 
Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festgelegten 
Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der Schulen und Einrichtungen informiert. Die 
vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, st e-
hen für das Jahr 2019 zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung.

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Hierzu gehört auch, dass die Schulen - nach Schulformen gestaffelt - bis zu maximal 25 % bis  
35 % der laufenden Mittel ansparen dürfen, um diese Mittel in Folgejahren zweckentsprechend 
einsetzen zu können. Für die durch die Umstellung von G 8 auf G 9 betroffenen Gymnasien wu r-
de diese Höchstansparregelung für die Kalenderjahre 2018 und 2019 ausgesetzt.  
 
In Abstimmung mit den Schulen sind perspektivisch weitere Flexibilisierungen und Weiterentwick-
lungen grundsätzlich vorstellbar. Soweit sich hier Veränderungen ergeben, wird dem Ausschus s 
für Schule und Weiterbildung darüber berichtet. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2019 
Anlage 2: Schulformbezogene Gesamtübersicht

Beratungsverlauf (1)

29.01.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Beckstraße
  • Loevelingloh 4
  • Kinderhaus 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0025/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37