V/0025/2019
Schuletat 2019,
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Mittelverteilung_2019_Anlage 1
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Anlage 1 Schule Klas- sen Schüler- /innen Mittelkon- tingent rechnerisch / je SuS Aegidii-Ludgeri-Schule 5 124 6.022,69 € 48,57 € Annetteschule Angelmodde 7 180 7.097,03 € 39,43 € Annetteschule Nienberge 8 204 7.360,00 € 36,08 € Astrid-Lindgren-Schule 5 131 6.346,29 € 48,44 € Bodelschwinghschule 8 220 7.496,80 € 34,08 € Clemensschule 5 110 5.965,49 € 54,23 € Davertschule Amelsbüren 12 261 9.257,01 € 35,47 € Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8 188 7.233,20 € 38,47 € Dreifaltigkeitsschule 12 291 10.199,01 € 35,05 € Eichendorffschule 10 217 9.107,87 € 41,97 € Gottfried-von-Cappenberg-Schule 11 254 8.503,44 € 33,48 € Grundschule am Kinderbach 8 191 8.043,60 € 42,11 € Grundschule Kinderhaus-West 10 235 20.138,27 € 85,69 € Grundschule Loevelingloh 4 89 5.586,91 € 62,77 € Grundschule Sprakel 6 147 7.261,03 € 49,39 € Hermannschule 8 152 7.190,40 € 47,31 € Idaschule 15 355 11.580,12 € 32,62 € Johannisschule 8 197 7.366,40 € 37,39 € Kardinal-von-Galen Schule 8 204 7.590,00 € 37,21 € Kreuzschule 8 215 7.422,80 € 34,52 € Ludgerusschule Albachten 13 312 10.447,78 € 33,49 € Ludgerusschule Hiltrup 16 404 12.943,29 € 32,04 € Margaretenschule 9 248 8.108,70 € 32,70 € Marienschule Hiltrup 8 177 7.070,40 € 39,95 € Marienschule Roxel 17 415 13.034,06 € 31,41 € Martinischule 7 179 7.458,73 € 41,67 € Martin-Luther-Schule 7 176 6.937,83 € 39,42 € Matthias-Claudius-Schule Handorf 9 213 7.848,70 € 36,85 € Matthias-Claudius-Schule Münster 9 223 10.248,70 € 45,96 € Mauritzschule 8 200 7.420,80 € 37,10 € Melanchthonschule 10 199 10.271,47 € 51,62 € Michaelschule 12 268 9.298,61 € 34,70 € Mosaikschule 12 310 9.730,21 € 31,39 € Nikolaischule 16 412 12.731,69 € 30,90 € Norbertschule 13 301 12.714,98 € 42,24 € Overbergschule 6 136 7.098,23 € 52,19 € Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 9 221 8.029,10 € 36,33 € Paul-Schneider-Schule 12 266 9.439,01 € 35,49 € Peter-Wust-Schule 8 193 7.527,20 € 39,00 € Pleisterschule 4 107 5.753,31 € 53,77 € Pötterhoekschule 7 166 7.119,83 € 42,89 € Theresienschule 8 183 7.059,20 € 38,57 € Thomas-Morus-Schule 12 281 9.441,01 € 33,60 € Wartburgschule 16 385 26.242,09 € 68,16 € Summe Grundschulen 414 9.940 400.743,29 € 40,32 € Schule Klas- sen Schüler- /innen Mittelkon- tingent rechnerisch pro SuS Geistschule 4 63 12.551,67 € 199,23 € Hauptschule Coerde 13 231 30.058,81 € 130,12 € Hauptschule Hiltrup 13 293 22.808,73 € 77,85 € Hauptschule Wolbeck 12 282 32.345,33 € 114,70 € Waldschule Kinderhaus 12 275 31.468,41 € 114,43 € Summe Hauptschulen 54 1.144 129.232,95 € 112,97 € Erich-Klausener-Schule 21 606 21.411,60 € 35,33 € Erna-de-Vries-Realschule 19 449 18.442,57 € 41,07 € Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3 69 8.201,49 € 118,86 € Geschwister-Scholl-Realschule 16 428 19.232,22 € 44,94 € Johannes-Gutenberg-Realschule 22 558 23.105,00 € 41,41 € Realschule im Kreuzviertel 23 637 22.981,97 € 36,08 € Realschule Wolbeck 20 543 20.738,19 € 38,19 € Summe Realschulen 124 3.290 134.113,04 € 40,76 € Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 49 1.178 38.405,23 € 32,60 € Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 40 932 41.620,02 € 44,66 € Geschwister-Scholl-Gymnasium 27 624 27.285,77 € 43,73 € Gymnasium Paulinum 37 873 30.035,79 € 34,41 € Gymnasium Wolbeck 40 924 31.025,98 € 33,58 € Immanuel-Kant-Gymnasium 30 696 27.238,24 € 39,14 € Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 24 563 24.040,28 € 42,70 € Pascal-Gymnasium 39 873 31.808,63 € 36,44 € Ratsgymnasium 27 658 39.331,89 € 59,77 € Schillergymnasium 34 814 31.252,16 € 38,39 € Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 39 920 31.812,09 € 34,58 € Summe Gymnasien 386 9.055 353.856,08 € 39,08 € Adolph-Kolping-Berufskolleg 111 2.159 82.975,55 € 38,43 € Anne-Frank-Berufskolleg 64 1.771 56.210,00 € 31,74 € Hansa-Berufskolleg 194 4.262 71.567,00 € 16,79 € Hans-Böckler-Berufskolleg 159 2.996 132.754,92 € 44,31 € Ludwig-Erhard-Berufskolleg 146 2.844 57.637,58 € 20,27 € Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 133 2.820 71.460,06 € 25,34 € Summe Berufskollegs 807 16.852 472.605,11 € 28,04 € Albert-Schweitzer-Schule 11 156 16.357,61 € 104,86 € Erich-Kästner-Schule 5 70 7.771,99 € 111,03 € R.-v.-Weizsäcker-Sch./ Sch.a.d.Beckstr./Villa 8 65 16.200,00 € 249,23 € Uppenbergschule 3 42 9.423,77 € 224,38 € Summe Förderschulen 27 333 49.753,37 € 149,41 € Friedensreich-Hundertwasser-Schule 21 476 39.090,51 € 82,12 € Gesamtschule Mitte 28 775 65.451,04 € 84,45 € Helen-Keller-Schule 13 172 14.919,77 € 86,74 € Mathilde-Anneke-Gesamtschule 12 339 31.723,01 € 93,58 € Primus-Schule 21 478 46.470,77 € 97,22 € PTA Berufsfachschule 2 74 11.020,00 € 148,92 € Weiterbildungskolleg 33 652 21.586,42 € 33,11 € Summe Sonst. Schulen + Einrichtungen 69 1.374 230.261,52 € 167,58 €
Anlage A
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Anlage A zur V/0025/2019 Kurzüberblick Den städtischen Schulen werden jährlich Haushaltsmittel zur eigenständigen Bewirtschaftung über das Schulgirokonto zur Verfügung gestellt. Mit dieser Vorlage wird über die Parameter und die Zuweisung für das Kalenderjahr 2019 informiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Mittelbereitstellung wird das globale Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wis- senschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ unterstützt. Dies konkretisiert sich in der notwendigen Bereitstellung der Sachausstattung / Lehr- und Lernmittel der Schulfor- men und Schulen (Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“), zu der den Schulen entspre- chende Mittel mit dieser Vorlage zugewiesen werden. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Eine konkrete Vorgabe, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung zu stellen sind, existiert nicht. Pau- schal hat der Schulträger gemäß §§ 92 und 94 Schulgesetz NW hat der Schulträger die erforder- liche Ausstattung der Schulen zu sorgen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen Durch die Ermittlung der Schulbudgets anhand verschiedener relevanter Faktoren werden ver- schiedene Aspekte (gleiche Lebensverhältnisse, Inklusion, Integration, Gleichbehandlung von Frauen und Männern usw.) mit berücksichtigt.
Mittelverteilung_2019_Anlage 2
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Anlage 2 Schulform Schulen Klassen SuS Mittelkontingent Betrag / Schule Betrag / Klasse Betrag / SuS Grundschulen 44 414 9.940 400.743,29 € 9.107,80 € 967,98 € 40,32 € Hauptschulen 5 54 1.144 129.232,95 € 25.846,59 € 2.393,20 € 112,97 € Realschulen 7 124 3.290 134.113,04 € 19.159,01 € 1.081,56 € 40,76 € Gymnasien 11 386 9.055 353.856,08 € 32.168,73 € 916,73 € 39,08 € Förderschulen 4 27 333 49.753,37 € 12.438,34 € 1.842,72 € 149,41 € Berufskollegs 6 807 16.852 472.605,11 € 78.767,52 € 585,63 € 28,04 € Sonst. Schulen 8 130 2.966 230.261,52 € 28.782,69 € 1.768,45 € 77,63 € insgesamt 85 1.942 43.580 1.770.565,36 € 20.830,18 € 911,63 € 40,63 € Basisbeträge MEP-Folgekosten Einzelzuschläge Zuschlag gem. Unter- richt Ganztagszuschläge Schulform Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil Grundschulen 221.850,66 € 19,06% 118.550,00 € 38,69% 7.272,63 € 40,32% 27.940,00 € 30,20% 20.850,00 € 11,69% Hauptschulen 48.039,95 € 4,13% 18.580,00 € 6,06% 3.895,00 € 21,59% 12.320,00 € 13,32% 44.578,00 € 25,00% Realschulen 73.878,04 € 6,35% 38.675,00 € 12,62% 650,00 € 3,60% 17.050,00 € 18,43% 2.310,00 € 1,30% Gymnasien 217.162,48 € 18,66% 89.912,50 € 29,34% 1.841,10 € 10,21% 11.000,00 € 11,89% 32.790,00 € 18,39% Förderschulen 37.472,37 € 3,22% 7.010,00 € 2,29% 300,00 € 1,66% 0,00 € 0,00% 4.791,00 € 2,69% Berufskollegs 468.805,11 € 40,28% 0,00 € 0,00% 2.600,00 € 14,41% 0,00 € 0,00% 0,00 € 0,00% Sonstige Schulen 96.616,52 € 8,30% 33.690,00 € 10,99% 1.480,00 € 8,20% 24.200,00 € 26,16% 72.975,00 € 40,93% gesamt 1.163.825,13 € 100,00% 306.417,50 € 100,00% 18.038,73 € 100,00% 92.510,00 € 100,00% 178.294,00 € 100,00% Anteil an gesamt 65,73% 17,31% 1,02% 5,22% 10,07%
Berichtsvorlage
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V/0025/2019 V/0025/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Schuletat 2019; Mittelzuweisung an die städtischen Schulen Beratungsfolge 29.01.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Vorbemerkungen: Entsprechend den Regelungen des nordrhein -westfälischen Schulgesetzes (§§ 79, 94, 95 und 96) ist der Schulträger u. a. für die ordnungsgemäße Sachausstattung der Schulen zuständig. Finanzielle Konkretisierungen oder inhaltliche Beschreibungen, wie „ordnungsgemäß“ zu defini e- ren ist, gibt es - außer im Bereich der Lernmittelfreiheit - nicht. Somit ist die Bereitstellung der Schuletatmittel dem Gru nde, nicht aber der konkreten Höhe nach eine Pflichtaufgabe der Stadt Münster. Den städtischen Schulen und Einrichtungen werden zur Finanzierung der unterrichtlichen Sac h- kosten (u. a. Lehrmittel, Verbrauchsmaterialien, Reparaturen, Beschaffungen) erhebli che Haus- haltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das 1987 vom d a- maligen Schulausschuss beschlossene System der Mittelbereitstellung und Mittelbewirtschaftung wurde seitdem ständig weiterentwickelt und optimiert. Zum Haushalt 2019 wurden keine grundle- genden Verlagerungen oder Anpassungen in der Systematik der Mittelberechnung bzw. - zuweisung vorgenommen , allerdings werden erstmalig den Schulen mit Schulsozialarbe i- tern/innen (städtische Regie) Pauschalen für den zusätzlich en Büroaufwand zur Verfügung g e- stellte (siehe auch Hinweise unter 3.6) . Veränderungen der Mittelkontingente der Schulen erg e- ben sich im Wesentlichen durch Schüler- und Klassenzahländerungen bzw. Änderungen bei den für die verschiedenen Zusatzmittel relevanten Basiszahlen. 1. Haushaltsmittel für Schulen und Einrichtungen Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewir t- schaftung zur Verfügung gestellt werden, sind im Haushaltsplan (Teilergebnisplan) im Pr o- duktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“ in der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ unter den entsprechenden schulformbezogenen Produkten veranschlagt. Amt für Schule und Weiterbildung 09.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Müller Telefon: 492-4033 MuellerHt@stadt- muenster.de - 2 - V/0025/2019 2. Verteilung der Haushaltsmittel Das Grundsystem für die Verteilung der Schuletatmittel basiert auf der vor Jahren vorg e- nommenen Aufteilung der Haushaltsmittel zu jeweils einem Drittel als einheitlicher Socke l- betrag, als Schülerbetrag und als Klassenbetrag. Darüber hinaus ergaben sich Modifizi e- rungen bzw. zusätzliche Beträge für Verlagerungen oder besondere Einzelfallregelungen aufgrund von Gremienbeschlüssen (z. B. für Integrative Förderung, Folgekosten für “Med i- enentwicklungsplan” usw.). Unter Berücksichtigung der Schülerstatistik 15.10.201 8 und aller weiteren Komponenten wurden die Mittelkontingente der einzelnen Schulen ermittelt. Dies bedeutet in der Regel auch, dass sich Veränderungen zum neuen Schuljahr 201 9/2020 nicht in 201 9, sondern erst bei der Mittelverteilung 20 20 auswirken. Nur so kann für die Schulen eine relative Pl a- nungssicherheit gegeben we rden, zumal sich die Besser -/Schlechterstellungen aufgrund von zum Sommer veränderten Schülerzahlen über mehrere Jahre betrachtet in der Regel ausgleichen. Außerdem liegt der überwiegende Teil des „Bewirtschaftungszeitraumes “ (Ka- lenderjahr) jeweils in dem ablaufenden Schuljahr. Soweit im Einzelfall aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen oder separater Beschlü s- se unterjährig Veränderungen notwendig werden, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Schuletats. Die Mittelzuweisung bei den Berufskollegs erfolgt seit 2008 unter spezifizierter „gewicht e- ter“ Berücksichtigung der Schülerzahlen in den unterschiedlichen schulischen Angeboten und Bildungsgängen. Für die Berufskollegs stehen als Schuletatmittel -unter Berücksichti- gung der zusätzlichen Mittel aufgr und der Integration der ESPA in das Anne -Frank- Berufskolleg- für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt 472.605,11 € zur Verfügung. Bei den „Sonstigen Schulen“ (Friedensreich-Hundertwasser-Schule, Gesamtschule Müns- ter-Mitte, Helen-Keller-Schule, Mathilde -Anneke-Gesamtschule, PRIMUS -Schule, PTA - Berufsfachschule, Richard-von-Weizsäcker-Schule/Schule an der Beckstraße/Villa Interim, Weiterbildungskolleg) ergeben sich zum Teil individuelle Berechnungsmodelle aufgrund der spezifischen Situation oder Entwicklung. Insgesamt werden den städtischen Schulen und Einrichtungen - ohne die zu einem spät e- ren Zeitpunkt dem Schulbudget zugewiesenen Schulbuchmittel (s. Ziffer 4) - Haushaltsmit- tel von insgesamt 1.770.565,36 € für 2019 zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht der Mittel- kontingente der einzelnen Schulen ist als Anlage 1 beigefügt. Schulform -/Produktbezogen ergibt sich folgende Übersicht: Schulform Klas- sen SuS Mittelkon- tingent Betrag je SuS Anteil Mittel Anteil Schüler Grundschulen 414 9.940 400.743,29 € 40,32 € 22,63% 22,81% Hauptschulen 54 1.144 129.232,95 € 112,97 € 7,30% 2,63% Realschulen 124 3.290 134.113,04 € 40,76 € 7,57% 7,55% Gymnasien 386 9.055 353.856,08 € 39,08 € 19,99% 20,78% Förderschulen 27 333 49.753,37 € 149,41 € 2,81% 0,76% Berufskollegs 807 16.852 472.605,11 € 28,04 € 26,69% 38,67% Sonst. Schulen 130 2.966 230.261,52 € 77,63 € 13,00% 6,81% insgesamt 1.942 43.580 1.770.565,36 € 40,63 € 100,00% 100,00% Bei dem „Betrag je SuS“ handelt es sich lediglich um die mathematische Rechengröße. - 3 - V/0025/2019 Diese Mittel werden von den Schulen selbstständig über die von der Stadt Münster eing e- richteten Schulgirokonten bewirtschaftet. Hierauf erfolgen quartalsweise Abschlagszahlu n- gen, die über automatisierte Verwendungsnachweise der Schulen nachträglich im städ ti- schen Haushalt abgebildet werden. Seit 2018 werden in einzelnen Schulen stichprobenartig Beleganalysen zum Abgleich mit dem Haushaltsprogramm der Schulen vorgenommen. Diese Vor -Ort-Termine werden auch genutzt , um Hinweise zur Bewirtschaftung, Ve r- gleichsdaten und sonstige Optimierungen zu besprechen. 3. Sondermittel 3.1 Integrative / inklusive / sonderpädagogische Förderung an Schulen Seit 2013 wird Schulen, in denen eine entsprechende Förderung im gemeinsamen Lernen erfolgt, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 110,00 € je Schüler/in mit sonder- pädagogischem Unterrichtsbedarf z ur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen sowohl spezielle Fördermaterialien, aber auch flankierende Materialien für die Regelsch ü- ler/innen finanziert werden können. Der Gesamtbetrag für 841 berücksichtigte Schüle- rinnen und Schüler beläuft sich insgesamt auf ca. 92.500,00 €. 3.2 Folgekosten „Programm Grundschule” Zur Verbesserung der Haushaltssituation der kleineren Grundschulen werden seit vie- len Jahren zusätzliche Mittel bei Schulen mit bis zu 8 Klassen nach Größe gestaffelt zur Verfügung gestellt. In 2019 belaufen sich diese auf insgesamt ca. 5.150,00 €. 3.3 Folgekosten Medienentwicklungsplan Neben der im Rahmen des Medienentwicklungsplanes durch die Citeq bereit ge stell- ten Mittel werden im Schuletat zur Abdeckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ergänzungsbeschaffungen außerhalb des Medienentwicklungsplanes, Software usw. in 2019 den Schulen insgesamt ca. 306.500,00 € zur Verfügung gestellt (Sockelbetrag je Schule in Höhe von 1.000,00 € - Primarstufe - bzw. 2.000,00 € - Sekundarstufe - zuzüglich einheitlich 7,50 € je Schüler/in). 3.4 Sachmittelausstattung für herkunftssprachlichen Unterricht Im Schuljahr 2 018/2019 nehmen ca. 1.100 Kinder am herkunftssprachlichen Unte r- richt teil. Hierfür wird ein Sachkostenzuschuss von 4,10 € je Teilnehmer/in im Sch u- letat der Stammschule (Lernorte des herkunftssprachlichen Unterrichts) eingestellt (Gesamtsumme ca. 4.450,00 €), damit spezielle Lehrmittel bereitgestellt werden. Z u- sätzliche Mittel für die Schulbücher werden separat im Rahmen des Schulbuchbu d- gets zugewiesen. 3.5 Sachmittel für Ganztagsschulen In 2019 stehen den Schulen mit Ganztagsangeboten bis zu 45,00 € je Teilnehmer zur Verfügung, um damit sowohl flankierende Lehr - und Lernmittel (30,00 € je TN) als auch Ersatz für Küchenausstattungen ( Geschirr, Töpfe, Küchenmaterialien usw.; 15,00 € / TN) zu beschaffen. Insgesamt werden hierfür (ohne „OGTS“ im Primarst u- fenbereich) ca. 178.300,00 € zur Verfügung gestellt. - 4 - V/0025/2019 3.6 Bürobedarfspauschale für Schulsozialarbeiter/innen Erstmalig in 2019 werden den Schulen Mittel für zusätzlichen Bürobedarf, der durch Schulsozialarbeit verursacht wird, zur Verfügung gestellt. Je Vollzeitstelle stehen 200,00 € jährlich (ggf. anteilig nach Stellenumfang) zur Verfügung, um insbesondere zusätzliche Sachkosten für Kopierbedarf, Büromaterial, Telekommunikation usw. a b- zudecken. Hierfür werden in 2019 insgesamt ca. 11.500,00 € bereitgestellt. 3.7 Mittel für die Lehrerbüchereien Für die generelle Unterrichtsvorbereitung und analog den von den Schülern/innen zu beschaffenden Büchern der Lernmittelfreiheit ist Bedarf für eine „Lehrerbücherei“ g e- geben. Um entsprechende Bücher für Lehrkräfte zur Nutzung in der Schule vorzuha l- ten, werden den Schulen gestaffelt nach Schulformen jährlich zwischen 400,00 € und 1.000,00 € - insgesamt ca. 44.500,00 € - zur Verfügung gestellt. 3.8 Sonstige Sondermittel Bei einigen Schulen werden aufgrund ihrer besonderen Situation spezielle zusätzliche Pauschalen für besondere Zwecke (z. B. für den zusätzlichen Aufwand aufgrund meh- rerer Schulstandorte) gewährt. Hier werden insgesamt ca. 8.450,00 € zur Verfügung gestellt. 3.9 Gesamtzuordnung Etatmittel Um die prozentualen Anteile der verschiedenen Komponenten des Schuletats aufz u- zeigen, sind diese in einer schulformbezogenen Gesamtübersicht in der Anlage 2 dargestellt. Dort findet sich auch eine - mathematische - Darstellung der Mittelkontin- gente der einzelnen Schulformen nach Kosten je Schule, Klasse und Schüler/in. 4. Haushaltsmittel für die Schulbuchbeschaffungen (Schulträgeranteil) Im Schuljahr 201 8/2019 bewirtschaften fast alle Schulen die Schulbuchmittel als Schul- budget zusammen mit dem Schuletat. Diesen Schulen werden im Sommer für das Schu l- jahr 2019/2020 Mittel in Höhe von voraussichtlich ca. 1.450.000,00 € zur Verfügung gestellt und auf die Schulgirokonten überwiesen. Hierdurch wird bei diesen Schulen eine erhebliche zusätzliche Flexibilisierung ermöglicht, da neben den „klassischen“ Schulbüchern (entspr e- chend der Lernmittelfreiheit) verstärkt auch andere Medien eingesetzt werden. Deren F i- nanzierung kann somit innerhalb des Schulbudgets erfolgen, ohne dass auf die form alen Abgrenzungen zwischen Schulbuch- und Schuletat geachtet werden muss. Die Zuweisung für die Schulbuchmittel für das Schuljahr 201 9/2020 erfolgt zur Mitte des Jahres 2019 auf der Basis der dann absehbaren Schülerzahlen des Schuljahres 201 9/2020 und der Abrechnung des Schuljahres 201 8/2019. Sie können daher in dieser Vorlage noch nicht mit berücksichtigt werden. Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festgelegten Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der Schulen und Einrichtungen informiert. Die vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, st e- hen für das Jahr 2019 zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung. - 5 - V/0025/2019 Hierzu gehört auch, dass die Schulen - nach Schulformen gestaffelt - bis zu maximal 25 % bis 35 % der laufenden Mittel ansparen dürfen, um diese Mittel in Folgejahren zweckentsprechend einsetzen zu können. Für die durch die Umstellung von G 8 auf G 9 betroffenen Gymnasien wu r- de diese Höchstansparregelung für die Kalenderjahre 2018 und 2019 ausgesetzt. In Abstimmung mit den Schulen sind perspektivisch weitere Flexibilisierungen und Weiterentwick- lungen grundsätzlich vorstellbar. Soweit sich hier Veränderungen ergeben, wird dem Ausschus s für Schule und Weiterbildung darüber berichtet. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2019 Anlage 2: Schulformbezogene Gesamtübersicht
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Beckstraße
- Loevelingloh 4
- Kinderhaus 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0025/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37