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0584/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion im Liegenschaftsausschuss (AN/0103/2025) betreffend "Zukunft der LEG-Siedlung am Schlebuscher Weg"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.03.2025

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 17.03.2025, TOP 4.1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3185 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 07.03.2025 
 0584/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 17.03.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion im Liegenschaftsausschuss 
(AN/0103/2025) betreffend "Zukunft der LEG-Siedlung am Schlebuscher Weg" 
Die SPD-Fraktion hat mit Anfrage AN/0103/2025 vom 22. Januar 2025 die nachfolgenden Fra-
gen gestellt: 
 
1. Welche aktuellen Informationen liegen der Verwaltung zur Entscheidung der LEG vor, 
das Neubauprojekt am Schlebuscher Weg abzubrechen und die Immobilien zu veräu-
ßern? 
 
2. Hat die Verwaltung geprüft, ob durch den neuen Sachverhalt die Zweckentfremdungs-
genehmigung zurückgenommen wird und nun ein Verstoß gegen das Zweckentfrem-
dungsverbot vorliegt, und welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang ge-
plant? 
 
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, auf die LEG einzuwirken, den Leerstand zu be-
enden? 
 
4. Welche planungsrechtlichen Hürden bestehen derzeit für die Siedlung, und wie bewer-
tet die Stadtverwaltung die Zukunftsperspektive für die betroffenen Gebäude und Flä-
chen? 
 
5. Wird zurzeit geprüft, ob eine Zwischennutzung der leerstehenden Gebäude möglich 
ist? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) 
 
Der Verwaltung ist bekannt, dass das ursprüngliche geplante Vorhaben durch die Landesent-
wicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH (LEG NRW GmbH) nicht realisiert wird und 
die betroffenen Objekte veräußert werden sollen. Die LEG NRW GmbH befindet sich seitdem 
in Verhandlungen mit möglichen Investor*innen. 
 
zu 2.) 
 
Die erteilte Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen 
wurde mit Bescheid vom 27. Juni 2024 aufgehoben. Gleichzeitig hat die Verwaltung der LEG 
NRW GmbH eine bis zum 30. Juni 2025 befristete quartalsweise Berichtspflicht zu ihren Ver-
marktungsbemühungen auferlegt.

2 
 
 
zu 3.) 
 
Bis zum Ende der oben genannten Berichtspflicht ist der Leerstand geduldet, um die Ver-
kaufsbemühungen der LEG NRW GmbH und die damit zu erwartenden Fortschritte bei der 
langfristigen Wiederzuführung des Areals auf den Wohnungsmarkt nicht zu gefährden. Nach 
Ablauf dieser Frist wird die Verwaltung das weitere Vorgehen prüfen. 
 
zu 4.) 
 
Da im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nummer 73509/03 mit dem Arbeitstitel: 
„Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus die Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) noch nicht durchgeführt wurde, ist das Gebiet nach § 34 BauGB zu be-
werten. Neubauvorhaben richten sich damit nach der Umgebungsbebauung, die ein- bis zwei-
geschossig ist. Eine Erhöhung von Wohnraum im LEG-Quartier ist nur durch einen Bebau-
ungsplan möglich. Es wäre kein Problem, das bestehende Verfahren abzuschließen oder auf 
der bestehenden Basis den Entwurf weiterzuentwickeln und damit Baurecht zu schaffen. 
 
zu 5.) 
 
Die Möglichkeit einer Zwischennutzung zur Unterbringung geflüchteter Menschen wurde sei-
tens der Verwaltung geprüft. Aufgrund des vorhandenen baulichen Zustands der Objekte hat 
die Verwaltung von dieser Überlegung Abstand genommen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.03.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schlebuscher Weg

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Details

Aktenzeichen
0584/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.03.2025
Erstellt
21.02.2025 15:29