0584/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion im Liegenschaftsausschuss (AN/0103/2025) betreffend "Zukunft der LEG-Siedlung am Schlebuscher Weg"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3185 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 07.03.2025 0584/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 17.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion im Liegenschaftsausschuss (AN/0103/2025) betreffend "Zukunft der LEG-Siedlung am Schlebuscher Weg" Die SPD-Fraktion hat mit Anfrage AN/0103/2025 vom 22. Januar 2025 die nachfolgenden Fra- gen gestellt: 1. Welche aktuellen Informationen liegen der Verwaltung zur Entscheidung der LEG vor, das Neubauprojekt am Schlebuscher Weg abzubrechen und die Immobilien zu veräu- ßern? 2. Hat die Verwaltung geprüft, ob durch den neuen Sachverhalt die Zweckentfremdungs- genehmigung zurückgenommen wird und nun ein Verstoß gegen das Zweckentfrem- dungsverbot vorliegt, und welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang ge- plant? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, auf die LEG einzuwirken, den Leerstand zu be- enden? 4. Welche planungsrechtlichen Hürden bestehen derzeit für die Siedlung, und wie bewer- tet die Stadtverwaltung die Zukunftsperspektive für die betroffenen Gebäude und Flä- chen? 5. Wird zurzeit geprüft, ob eine Zwischennutzung der leerstehenden Gebäude möglich ist? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Der Verwaltung ist bekannt, dass das ursprüngliche geplante Vorhaben durch die Landesent- wicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH (LEG NRW GmbH) nicht realisiert wird und die betroffenen Objekte veräußert werden sollen. Die LEG NRW GmbH befindet sich seitdem in Verhandlungen mit möglichen Investor*innen. zu 2.) Die erteilte Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen wurde mit Bescheid vom 27. Juni 2024 aufgehoben. Gleichzeitig hat die Verwaltung der LEG NRW GmbH eine bis zum 30. Juni 2025 befristete quartalsweise Berichtspflicht zu ihren Ver- marktungsbemühungen auferlegt. 2 zu 3.) Bis zum Ende der oben genannten Berichtspflicht ist der Leerstand geduldet, um die Ver- kaufsbemühungen der LEG NRW GmbH und die damit zu erwartenden Fortschritte bei der langfristigen Wiederzuführung des Areals auf den Wohnungsmarkt nicht zu gefährden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Verwaltung das weitere Vorgehen prüfen. zu 4.) Da im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nummer 73509/03 mit dem Arbeitstitel: „Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus die Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) noch nicht durchgeführt wurde, ist das Gebiet nach § 34 BauGB zu be- werten. Neubauvorhaben richten sich damit nach der Umgebungsbebauung, die ein- bis zwei- geschossig ist. Eine Erhöhung von Wohnraum im LEG-Quartier ist nur durch einen Bebau- ungsplan möglich. Es wäre kein Problem, das bestehende Verfahren abzuschließen oder auf der bestehenden Basis den Entwurf weiterzuentwickeln und damit Baurecht zu schaffen. zu 5.) Die Möglichkeit einer Zwischennutzung zur Unterbringung geflüchteter Menschen wurde sei- tens der Verwaltung geprüft. Aufgrund des vorhandenen baulichen Zustands der Objekte hat die Verwaltung von dieser Überlegung Abstand genommen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Schlebuscher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 0584/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.03.2025
- Erstellt
- 21.02.2025 15:29