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A-N/0015/2014

Schwimmunterricht im Stadtbezirk Münster-Nord

Antrag an die BV Nord 22.09.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 30.09.2014, TOP 5.3

A-N-0015-2014-Schwimmunterricht im Stadtteil Nord

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A-N-0015-2014-Schwimmunterricht im Stadtbezirk Münster-Nord.

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A-N-0015-2014-Schwimmunterricht im Stadtteil Nord

1867 Zeichen

A-N/0015/2014 
 

		


		

	


	


	







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Münster, 20.09.2014 
A n t r a g : 
 
 
 
Schwimmunterricht im Stadtbezirk Münster Nord  

Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie nach dem Totalschaden des Hallenbades 
Kinderhaus durch den Starkregen am 28.07.2014 der Schwimmunterricht für die Schüler der 
Schulen im Stadtbezirk Münster-Nord sicherzustellen ist. Hierbei sollten neben der Nutzung 
von außerbezirklichen Hallenbädern auch die Möglichkeiten der Mitnutzung der 
Schwimmbäder in der Papst-Johannes-Schule und den LWL-Schulen im Stadtbezirk 
miteinbezogen werden. 
Der BV-Nord ist ggfls. ein entsprechendes Konzept vorzulegen. 
 
 
 
 Begründung: 
 
Durch den Starkregen am 28.07.2014 hat das Hallenbad Kinderhaus einen Totalschaden 
erlitten. Schwimmunterricht ist somit auf längere Zeit nicht möglich. Daher sind Alternativen 
zu prüfen, damit weiterhin Schwimmunterricht für die Schüler im Stadtbezirk Münster-Nord 
angeboten werden kann. 
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 
 
 Bloch  Sauerwald  Wypyrsczyk  und Fraktion

A-N-0015-2014-Schwimmunterricht im Stadtbezirk Münster-Nord.

4202 Zeichen

Stadt Münster
Ami für Bürger- und Az Q
Bezirksverwalt ng Nord

21. Jan. 2015 Eu

Deze:
16. JAH. 2015

52.11.0001
Herr Reher

14.01.2015
5220

at nı

aban 2 S fr-

BV-Mitglieder

Bezirksverwaltung Münster-Nord

Anregung/Antrag Ifd. Nr. A-N/0015/2014 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung
Münster-Nord
„Schwimmunterricht im Stadtbezirk Münster-Nord“

Das Sportamt hat nach dem Unwetter durch persönliche Gespräche Kontakt mit den
betroffenen 12 Schulen aufgenommen und die Möglichkeiten der Verlagerung des
Schulschwimmens umfassend überprüft und folgende Lösungen/Ergebnisse herbeigeführt:

Grundschulen:

- Die Melanchthonschule und die Grundschule am Kinderbach haben neue Zeiten im
Hallenbad Roxel bekommen.

- Die Paul-Schneider-Schule und die Grundschule Kinderhaus verzichteten auf eine
Verlegung und bieten in diesem Schuljahr Sportunterricht an.

- Die Grundschule Sprakel gab an, erst im 2. Schulhalbjahr Schwimmunterricht
anbieten zu wollen. Aktuell wurde der Schule eine Ausweichzeit im Hallenbad Roxel
angeboten. Das Sportamt wartet auf die Rückmeldung, ob Interesse an diesem
Angebot besteht.

Förderschulen:

- Die Papst-Johannes-Schule meldete aufgrund des in ihrem Hause existierenden
Schwimmbeckens keinen Bedarf, sondern nutzt nach Reparatur des ebenfalls durch
das Unwetter in Mitleidenschaft gezogenen Bades das eigene Becken.

- In den geführten Gesprächen meldeten die Uppenbergschule und die Martin-Luther-
King-Schule keinen Bedarf an.

Weiterführende Schulen:

- Die Waldschule Kinderhaus, die Geschwister-Scholl-Realschule und das Gymnasium
bieten in diesem Schuljahr Sportunterricht an.

- Der Hauptschule Coerde sind verschiedene Angebote unterbreitet worden, die nicht
angenommen wurden. Zuletzt ist eine Zeit im Bürgerbad Handorf und im Hallenbad
Roxel ausgeschlagen worden.

Angeboten wurden den Schulen Ausweichzeiten in den städtischen Hallenbädern Roxel und
Ost (die anderen Hallenbäder sind zu weit weg) sowie im Bürgerbad Handorf. Besonders
Offerten in Handorf und im Hallenbad Ost wurden aufgrund des Aufwandes, den die Schulen
betreiben müssten, nicht angenommen.

Mit den Schulen, die aktuell keinen Bedarf angemeldet haben, ist vereinbart, dass sie sich
bei Bedarf im Sportamt melden.

Das Sportamt überprüft laufend, ob und ggfls. welche Freiräume für Verlagerungen
zugunsten der Schulen aus Kinderhaus entstehen. Insbesondere steht das Sportamt
weiterhin mit dem Betreiberverein des Bürgerbades Handorf in Kontakt, um ggfls. dort Zeiten
für die Schulen anzumieten.

Weil eine anderweitige Unterbringung der ausfallenden Schwimmzeiten nicht durchgängig
erfolgen konnte, ist darüber hinaus bei der Papst-Johannes-Schule und den LWL-Schulen
bezüglich der dort vorhandenen Schwimmbäder angefragt worden:

1. In der Papst-Johannes-Schule existiert nur ein Lehrschwimmbecken, so dass eine
Nutzung allenfalls für Grundschulen in Betracht kommt. Derzeit überprüft die Schule,
ob freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. Das Sportamt steht mit der Schule in
Kontakt und erwartet eine Rückmeldung.

2. Das Schwimmbad des LWL am Bröderichweg hat im Schwimmbeckenbereich keine
freien Kapazitäten. Das zusätzlich vorhandene Bewegungsbad ist für das
Schulschwimmen aufgrund der Größe, Wassertiefe und sonstigen Gegebenheiten
nicht geeignet.

Festzustellen bleibt, dass die Schulen, die nach Rückfrage des Sportamtes einen
unmittelbaren Bedarf an der Fortführung des Schulschwimmens angemeldet hatten,
Alternativen angeboten bekommen haben, so dass zurzeit dringender Handlungsbedarf nicht
gegeben ist. Das Sportamt steht weiterhin mit den Schulen, die noch nicht anderweitig
untergebracht werden konnten, in engem Kontakt, bzw. werden sich die Schulen, die zurzeit
keinen Bedarf angemeldet haben, im Sportamt melden.

Hier noch ein Hinweis zur Lage bei den Vereinen, die in Kinderhaus Schwimmzeiten hatten:

Das Sportamt hatte die betroffenen Vereine eingeladen, um Verlagerungsmöglichkeiten
herauszuarbeiten. Von den 5 Vereinen kamen 3 zu dem Termin. Im Ergebnis konnten den
drei Vereinen andernorts Ausweichzeiten angeboten werden, die auch angenommen
wurden. Die zwei verbleibenden Vereine haben auch auf Rückfrage keinen Bedarf an
Ausweichzeiten angemeldet.

Dr. Hanke

Beratungsverlauf (1)

30.09.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bröderichweg
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0015/2014
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
22.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37