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3181/2021

Kölner Sportstätten GmbH; Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 17.5

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3604 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3181/2021 
Freigabedatum 
06.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Sportstätten GmbH; Entsendung in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet an Stelle von Herrn William Wolfgramm 
 
Herrn Beigeordneten Robert Voigtsberger 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der 
Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
in den Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH: 
 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall 
mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der 
Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von 
ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der 
Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Kölner Sportstätten GmbH. 
 
In § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kölner Sportstätten GmbH ist die Zusammensetzung des 
Aufsichtsrates wie folgt geregelt: 
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 13 Mitgliedern. 
 
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Rat der Stadt Köln entsandt. Unter ihnen muss 
sich die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. 
ihm vorgeschlagene Di enstkraft befinden. Dem Aufsichtsrat gehört ferner ein 
Arbeitnehmervertreter an. Dieser wird nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW 
vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der 
Wahlverordnung für Arbeitnehmerv ertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen 
Aufsichtsräten (AvAr-WahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristisc hen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. 
§ 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die 
Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, 
den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser 
Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09.07.2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10. 37). 
Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter 
Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.  
 
Die Benennung erfolgt gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin  
Reker.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Rat
TOP 17.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3181/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.09.2021
Erstellt
02.09.2021 11:43