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AN/0997/2025

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, betr.: Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Änderungsantrag BV4 (SPD) 24.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.06.2025

Änderungsantrag (SPD BV4)

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Änderungsantrag (SPD BV4)

3346 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0997/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, betr.: Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet die Beschlussvorlage 1656/2025 zu ergänzen: 
 
Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden um folgende Punkte ergänzte Fassung. 
 
1. Die Fristen für die Einreichung von Anträgen gemäß § 38 Absatz 1a werden an die Regelungen des 
§ 3 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anträge mit schriftlicher Begründung und einem 
Beschlussentwurf spätestens am 8. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der 
Bezirksvertretung einzureichen und dürfen keinen beleidigenden Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB 
haben. 
 
2. Die Fristen für die Einreichung von Anfragen gemäß § 38 Absatz 2 werden an die Regelungen des § 
4 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anfragen spätestens am 3. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 
Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen und dürfen keinen beleidigenden 
Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB haben. 
 
Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung des Rates in Kraft. Zugleich tritt die 
seit dem 01.07.2020 geltende Geschäftsordnung außer Kraft. 
 
Begründung:   
 
Die aktuell im § 38 der Geschäftsordnung festgelegten Fristen für Anträge und Anfragen weichen von 
den allgemeinen Fristen gemäß §§ 3 und 4 ab. Eine Angleichung schafft mehr Einheitlichkeit

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
innerhalb der Verfahrensabläufe und erleichtert sowohl den Fraktionen als auch der Verwaltung die 
Organisation und Bearbeitung von Anträgen und Anfragen.   
 
Darüber hinaus sind die Ratsfraktionen mit hauptamtlich besetzten Geschäftsstellen ausgestattet, 
während die Fraktionen der Bezirksvertretung ausschließlich ehrenamtlich arbeiten. Die bestehenden 
längeren Fristen für die Bezirksvertretung stellen daher eine unnötige zusätzliche Belastung dar. Durch 
die Anpassung wird sichergestellt, dass die Bezirksvertretung unter denselben zeitlichen Bedingungen 
arbeitet wie andere Gremien der Stadt. 
 
Zusätzlich trägt die Änderung zur Stärkung der Bezirke bei, da ehrenamtlich tätige 
Bezirksvertreter*innen oft weniger Zeitressourcen haben als Ratsfraktionen mit hauptamtlichen 
Mitarbeitenden. Durch kürzere Fristen wird gewährleistet, dass Anträge und Anfragen zeitnah und 
ohne übermäßigen administrativen Aufwand eingebracht werden können.   
 
Die Angleichung der Fristen fördert zudem eine bessere Abstimmung zwischen der Bezirksvertretung 
und dem Rat, da vergleichbare Fristen die Zusammenarbeit erleichtern und eine schnellere Bearbeitung 
von wichtigen Themen ermöglichen 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Petra Bossinger 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0997/2025
Typ
Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
24.06.2025
Erstellt
24.06.2025 13:07