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Änderungsantrag der SPD-Fraktion, betr.: Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln
Änderungsantrag BV4 (SPD) AN/0997/2025 vom 24.06.2025
Stand: Am 30.06.2025 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag (SPD BV4)
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0997/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, betr.: Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet die Beschlussvorlage 1656/2025 zu ergänzen: Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden um folgende Punkte ergänzte Fassung. 1. Die Fristen für die Einreichung von Anträgen gemäß § 38 Absatz 1a werden an die Regelungen des § 3 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anträge mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 8. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen und dürfen keinen beleidigenden Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB haben. 2. Die Fristen für die Einreichung von Anfragen gemäß § 38 Absatz 2 werden an die Regelungen des § 4 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anfragen spätestens am 3. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen und dürfen keinen beleidigenden Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB haben. Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung des Rates in Kraft. Zugleich tritt die seit dem 01.07.2020 geltende Geschäftsordnung außer Kraft. Begründung: Die aktuell im § 38 der Geschäftsordnung festgelegten Fristen für Anträge und Anfragen weichen von den allgemeinen Fristen gemäß §§ 3 und 4 ab. Eine Angleichung schafft mehr Einheitlichkeit SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld innerhalb der Verfahrensabläufe und erleichtert sowohl den Fraktionen als auch der Verwaltung die Organisation und Bearbeitung von Anträgen und Anfragen. Darüber hinaus sind die Ratsfraktionen mit hauptamtlich besetzten Geschäftsstellen ausgestattet, während die Fraktionen der Bezirksvertretung ausschließlich ehrenamtlich arbeiten. Die bestehenden längeren Fristen für die Bezirksvertretung stellen daher eine unnötige zusätzliche Belastung dar. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass die Bezirksvertretung unter denselben zeitlichen Bedingungen arbeitet wie andere Gremien der Stadt. Zusätzlich trägt die Änderung zur Stärkung der Bezirke bei, da ehrenamtlich tätige Bezirksvertreter*innen oft weniger Zeitressourcen haben als Ratsfraktionen mit hauptamtlichen Mitarbeitenden. Durch kürzere Fristen wird gewährleistet, dass Anträge und Anfragen zeitnah und ohne übermäßigen administrativen Aufwand eingebracht werden können. Die Angleichung der Fristen fördert zudem eine bessere Abstimmung zwischen der Bezirksvertretung und dem Rat, da vergleichbare Fristen die Zusammenarbeit erleichtern und eine schnellere Bearbeitung von wichtigen Themen ermöglichen Mit freundlichen Grüßen gez. Petra Bossinger Fraktionsvorsitzende
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