1252/2025
Verwendung der in der Förderposition "Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung" zugesetzten Finanzmittel aus dem politischen Veränderungsnachweis 2025/2026 im Haushaltsteilplan 0604
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 16.05.2025 1252/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 Verwendung der in der Förderposition "Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung" zugesetzten Finanzmittel aus dem politischen Veränderungsnachweis 2025/2026 im Haushaltsteilplan 0604 Jugendhilfeausschuss und Finanzausschuss haben im Rahmen der Haushaltsberatungen in ihren Sitzungen am 17.01.2025 im Haushaltsteilplan 0604 in der Position „Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung“ Finanzmittel in Höhe von 350.000 Euro zugesetzt. Die Verwal- tung beabsichtigt folgende Mittelverwendung: Projektförderungen „Kinder stärken und schützen“ Träger Maßnahmen Betrag 2025 Betrag 2026 Kölner Freiwilligen- agentur Projekt „Lesewel- ten“ 50.000 Euro 50.000 Euro Hennamond Projektförderung 59.000 Euro 59.000 Euro ART e.V. Projektförderung 45.000 Euro 45.000 Euro Fair Stärken Projektförderung 46.000 Euro 46.000 Euro Süße Zitronen Projektförderung 50.000 Euro 50.000 Euro Gesamt 250.000 Euro 250.000 Euro Die Zusetzung der Mittel erfolgte einmalig zum Doppelhaushalt 2025/2026. Eine verstetigte Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. Weitere Projektförderungen Träger Maßnahmen Betrag 2025 Betrag 2026 Jugendzentren Köln gGmbH Projekt „Ma- kerspace“ im Ju- gendzentrum Neu- brück 25.000 Euro 25.000 Euro Gesamt 25.000 Euro 25.000 Euro Die Zusetzung der Mittel erfolgte einmalig zum Doppelhaushalt 2025/2026. Eine verstetigte Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. Die Förderung für die Fachberatungsstelle bei anyway e.V. als Maßnahme im aktuellen Kin- der- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 wurde von Seiten der Verwaltung im regulären Haushaltsplanentwurf für 2025 berücksichtigt. In 2026 läuft die Maßnahme zusammen mit dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan aus. 2 Träger Maßnahme Betrag 2025 Betrag 2026 Kölnische Gesell- schaft für Christlich- Jüdische Zusam- menarbeit e.V. Projektförderung 11.500 Euro 25.000 Euro Die Zusetzung der Mittel erfolgte einmalig zum Doppelhaushalt 2025/2026. Eine verstetigte Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. Maßnahme Betrag 2026 Veedels-Check 2026 50.000 Euro Die Zusetzung der Mittel erfolgte einmalig zum Doppelhaushalt 2025/2026. Eine verstetigte Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung des Dezernates II - Finanzen und Recht - vom 23.04.2025 sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistun- gen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entsprechender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. Angebote der Jugendförderung im Rahmen der §§ 11 bis 14 des SGB VIII, die hier dargestellt sind, bieten jungen Menschen die Möglichkeit, jenseits formaler Leistungsanforderungen durch die Auseinandersetzung mit den eigenen Interessen und Bedürfnissen Kompetenzen für eine soziale, kulturelle und politische Teilhabe zu entwickeln und nötige Beratung und Un- terstützung zu erhalten. In einem offenen, gestaltbaren, lebensweltnahen und inklusiven Rahmen können Kinder und Jugendliche ihre Ideen umsetzen, ihre Fähigkeiten erkennen und erproben sowie erfahren, dass sie etwas bewirken können. Jungen Menschen wird im Rahmen der Angebote die Unterstützung gegeben, die sie benöti- gen, um die eigenen schulischen oder persönlichen Herausforderungen zu bewältigen, sich mit den für sie wichtigen gesellschaftlichen und individuellen Fragen auseinanderzusetzen und sich dabei als Persönlichkeiten weiterzuentwickeln. Insgesamt haben alle Angebote der Jugendförderung einen präventiven Charakter und zahlen auf die Vermeidung von kostenintensiven Hilfen zur Erziehung ein. Insofern sind die Zu- schüsse im Förderbereich „Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung“ in voller Höhe des für das Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Budgets auszuzahlen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1252/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 24.04.2025 12:16