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1252/2025

Verwendung der in der Förderposition "Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung" zugesetzten Finanzmittel aus dem politischen Veränderungsnachweis 2025/2026 im Haushaltsteilplan 0604

Mitteilung Ausschuss 16.05.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.05.2025, TOP 8.4.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4432 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 16.05.2025 
 1252/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 
 
Verwendung der in der Förderposition "Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung" 
zugesetzten Finanzmittel aus dem politischen Veränderungsnachweis 2025/2026 im 
Haushaltsteilplan 0604 
Jugendhilfeausschuss und Finanzausschuss haben im Rahmen der Haushaltsberatungen in 
ihren Sitzungen am 17.01.2025 im Haushaltsteilplan 0604 in der Position „Maßnahmen der 
Kinder- und Jugendförderung“ Finanzmittel in Höhe von 350.000 Euro zugesetzt. Die Verwal-
tung beabsichtigt folgende Mittelverwendung:  
 
Projektförderungen „Kinder stärken und schützen“ 
 
Träger Maßnahmen Betrag 2025 Betrag 2026 
Kölner Freiwilligen-
agentur  
Projekt „Lesewel-
ten“ 
50.000 Euro 50.000 Euro  
Hennamond  Projektförderung  59.000 Euro  59.000 Euro  
ART e.V.  Projektförderung 45.000 Euro  45.000 Euro  
Fair Stärken  Projektförderung 46.000 Euro  46.000 Euro  
Süße Zitronen  Projektförderung 50.000 Euro  50.000 Euro  
Gesamt   250.000 Euro  250.000 Euro  
 
Die Zusetzung der Mittel erfolgte einmalig zum Doppelhaushalt 2025/2026. Eine verstetigte 
Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. 
 
Weitere Projektförderungen  
 
Träger Maßnahmen Betrag 2025 Betrag 2026 
Jugendzentren Köln 
gGmbH 
Projekt „Ma-
kerspace“ im Ju-
gendzentrum Neu-
brück  
25.000 Euro 25.000 Euro  
Gesamt   25.000 Euro  25.000 Euro  
 
Die Zusetzung der Mittel erfolgte einmalig zum Doppelhaushalt 2025/2026. Eine verstetigte 
Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. 
 
Die Förderung für die Fachberatungsstelle bei anyway e.V. als Maßnahme im aktuellen Kin-
der- und Jugendförderplan 2021 bis 2025 wurde von Seiten der Verwaltung im regulären 
Haushaltsplanentwurf für 2025 berücksichtigt. In 2026 läuft die Maßnahme zusammen mit 
dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan aus.

2 
 
 
Träger Maßnahme Betrag 2025 Betrag 2026 
Kölnische Gesell-
schaft für Christlich-
Jüdische Zusam-
menarbeit e.V.  
Projektförderung 11.500 Euro  25.000 Euro  
 
Die Zusetzung der Mittel erfolgte einmalig zum Doppelhaushalt 2025/2026. Eine verstetigte 
Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. 
 
Maßnahme Betrag 2026 
Veedels-Check  
2026 
50.000 Euro  
 
Die Zusetzung der Mittel erfolgte einmalig zum Doppelhaushalt 2025/2026. Eine verstetigte 
Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. 
 
Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung des Dezernates II - Finanzen und Recht - vom 
23.04.2025 sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen 
Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben 
zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistun-
gen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen 
Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung 
entsprechender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. 
 
Angebote der Jugendförderung im Rahmen der §§ 11 bis 14 des SGB VIII, die hier dargestellt 
sind, bieten jungen Menschen die Möglichkeit, jenseits formaler Leistungsanforderungen 
durch die Auseinandersetzung mit den eigenen Interessen und Bedürfnissen Kompetenzen 
für eine soziale, kulturelle und politische Teilhabe zu entwickeln und nötige Beratung und Un-
terstützung zu erhalten.  
 
In einem offenen, gestaltbaren, lebensweltnahen und inklusiven Rahmen können Kinder und 
Jugendliche ihre Ideen umsetzen, ihre Fähigkeiten erkennen und erproben sowie erfahren, 
dass sie etwas bewirken können. 
 
Jungen Menschen wird im Rahmen der Angebote die Unterstützung gegeben, die sie benöti-
gen, um die eigenen schulischen oder persönlichen Herausforderungen zu bewältigen, sich 
mit den für sie wichtigen gesellschaftlichen und individuellen Fragen auseinanderzusetzen 
und sich dabei als Persönlichkeiten weiterzuentwickeln.  
 
Insgesamt haben alle Angebote der Jugendförderung einen präventiven Charakter und zahlen 
auf die Vermeidung von kostenintensiven Hilfen zur Erziehung ein. Insofern sind die Zu-
schüsse im Förderbereich „Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung“ in voller Höhe des 
für das Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Budgets auszuzahlen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

20.05.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1252/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.05.2025
Erstellt
24.04.2025 12:16