4178/2021
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 20/21 des Friedhofs Dünnwald
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlagen 2 bis 5
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Ar FELD 19 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln - Dünnwald“ der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Gestaltungskonzept Friedhof Köln-Dünnwald, Flur 20/21 Anlage 4, Seite 1 LP/ 18.11.2021 - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Naturwiese € Auengarten Bauerngarten Rosengarten Grabstellen Neuanlage/ Naturwiese, angelegt | Hochbeete aus erprobte und aufeinander Grundbepflanzung | durch Aussaat von Kalksandsteinmauern | abgestimmte Blatt- und Wildblumen; mit Bepflanzung z.B. | Blütenstaudenmischungen Obstbäume als aus Lavendel, Solitäre mit neun Kräutern, Sukkulenten Grabstellen ringsum | u.a. Begleitstauden 27 Stellen (Ume); max. 2 Beisetz./Grab Liegestein; beschriftet; eingebettet in Natursteineinfassung ohne Grabmal; Bronzeschriftzug auf Kalksandsteinmauer 98 Stellen (Ume); max. 2 Beisetz./Grab 9/33 Stellen (Sarg/Urme); max. 2 Beisetz./Grab (2 Särge, 2 Umen, Sarg+Urne) 24/58 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetz./Grab (2 Särge, 2 Umnen, Sarg+Ume) (2 Särge, 2 Umen, Sarg+Urme) 29 / 20 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetz./Grab Basaltstele, natürlich geformt, mit eingehauener Inschrift Findlinge od. stehende Naturstein-Stelen; nach Absprache mit Steinmetz Bepflanzung ähnlich eines rustikalen Bauerngartens; Abgrenzung mit Staketenzaun-Elementen; niedrige Heckeneinfassung; Spalierobst, Stauden, etc. (z.B. Waldsteinia); zusätzl. Patio- und Bodendeckerrosen Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung Stumpfstele, rechteckig; versch. Natursteinmaterial; mit eingehauener Inschrift Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen in Sorten mit Begleitstauden Blumenschmuck/ keine Blumenbeete keine Blumenbeete keine Blumenbeete keine Blumenbeete Jjahreszeitlich wechselnde Wechselbepflanzung vorgesehen; vorgesehen; vorgesehen; vorgesehen; Blumenbeete vorgesehen; Wegeanlagen Schotterrasen oder Wassergebundene Mulchwege ohne Wassergebundene Wassergebundene . Rollrasen; Wegedecke oder verfestigten Unterbau und | Wegedecke; Wegedecke; Wegeinfassung aus Schotterwege; wassergebundene Wegeinfassung aus Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster | Wegeinfassung aus Wegedecke; Natursteinkleinpflaster Natursteinkleinpflaster Natursteinkleinpflaster | Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster Erneuerun Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Seite 1/2 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln — Dünnwald“ der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - Leistungskatalog für Dauergrabpflege - (gültig für die Bestattungsgärten Köln) Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. Gärtnerische Neuanlage - fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers - Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes - bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive Jahreszeitliche Grabpflege - wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) - dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna — oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) - fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) Notwendige Inst: - bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen in der Liegezeit) - Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen -Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischem Erfordernis) Anlage 4, Seite 2 LP/ 18.11.2021 Seite 2/2 Anlage 5, Seite 1 Preisblatt-Muster Kooperationsgemeinschaft DZ Stadt Köln Stand: 10.02.2021 Genossenschat Kölner gültig ab 01.03.2021; Friedhofsgärtner Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Friedhof: Flur: Dünnwald 20/21 1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013 .945,00 € [Gebühr für den Erwerb des 1.905,00 € - |Nutzungsrechtes für 25 Jahre 775,00 € [Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 € Nutzungsrechtes für 25 Jahre Gebühr für eine Sargbestattung in Normallage Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle 77,80€ und pro Jahr und pro Jahr Tieflage liegenden Grabstein liegenden Grabstein 346,00 € [Genehmigungsgebühr für einen stehenden Grabstein stehenden Grabstein 2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte 3.848,86 € Grabpflegevertrag C (Naturwiese), 534,24 € Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 125-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag C (Naturwiese), [Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten 4.725,48 € 775,92 € Grabpflegevertrag C (Naturwiese), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag C (Naturwiese), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag C (Naturwiese), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag C (Naturwiese), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung ohne Bestattung Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 125 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für INeubepflanzung/Grabmal aufgrund IZubestattung innerhalb des 25-jährigen Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Hinweis: Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer 18.11.2021 Seite 1von3 Preisblatt-Muster Grabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag E (Auengarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag E (Auengarten), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag E (Auengarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Pflegevertrages. Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Grabpflegevertrag H (Roseng. Basis), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag H (Roseng. Basis), Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag H (Roseng. Basis), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Hinweis: Zubestattung innerhalb des 25-jährigen Anlage 5, Seite 2 IGrabpflegevertrag D (Spuren des Lebens), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 6.327,14 € [Grabpflegevertrag E (Auengarten), 4.808,16 € Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 1.273,06 € [Grabpflegevertrag E (Auengarten), 584,06 € Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal " aufgrund Zubestattung innerhalb des 125-jährigen Pflegevertrages. 128,00 € [Grabpflegevertrag E (Auengarten), 106,00 € Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 8.761,96 € 6.204,18 € 1.648,30 € 946,58 € BR. 3 9.585,58 € IGrabpflegevertrag H (Roseng. Basis), 7.438,02 € Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. 1.675,86 € [Grabpflegevertrag H (Roseng. Basis), 917,965 € Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 125-jährigen Pflegevertrages. 192,00 € JGrabpflegevertrag H (Roseng. Basis), 164,00 € Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung IGrabpflegevertrag G (Bauerngarten), Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Aufpreis für die Neubepflanzung/Grabmal aufgrund IZubestattung innerhalb des 25-jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag G (Bauerngarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer 18.11.2021 Seite2von3 Preisblatt-Muster Grabpflegevertrag | (Rosengarten), 11.917,58 € Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Aufpreis für die 1.675,86 € Neubepflanzung/Grabmal aufgrund Zubestattung innerhalb des 25 jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 280,00 € Unterschrift Kooperationspartner Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Weinsbergstraße 138 50823 Köln Ansprechpartner: Herr Lutz Pakendorf Tel.: +49/221/5691048-12 Hinweis: Anlage 5, Seite 3 18.11.2021 IGrabpflegevertrag | (Rosengarten), 7.888,52 € Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt. Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Aufpreis für die INeubepflanzung/Grabmal aufgrund IZubestattung innerhalb des 25 jährigen Pflegevertrages. Grabpflegevertrag I (Rosengarten), Pflegerische Unterhaltungskosten pro yahr beim Graberwerb zu Lebzeiten ohne Bestattung 917,96 € 181,00 € Unterschrift Stadt Köln Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Friedhofsverwaltung - Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ansprechpartner: Herr Sascha Haake Tel.: +49/2 21/2 21-25 108 Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer Seite 3von3
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/672 Vorlagen-Nummer 4178/2021 Freigabedatum 02.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 20/21 des Friedhofs Dünnwald Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für ein Kooperationsgrabfeld auf dem Fried- hof Dünnwald. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes mit der Genossen- schaft die Details der Kooperation vertraglich zu vereinbaren und, soweit von grundlegenden Re- gelungen des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) im August 2015 beschlossenen Kooperationsvertrages (B eschlussvorlage Nr. 2112/2015) abgewichen wird, diesen dem AVR zur Genehmigung vorzulegen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Ab s. 2 dieser Satzung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuer- bestattungsanlage der Stadt Köln aufgehobe n. Mit Beschluss des Ausschuss für Umwelt und Grün am 18.08.2015 sowie des AVR am 31.08. 2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen einge- führt. Die Genossenschaft der Köln er Friedhofsgärtner hat am 18.11.2021 den Antrag auf Genehmi- gung eines Kooperationsgrabfeldes auf dem Friedhof Dünnwald gestellt. Es soll auf Flur 20/21 des Friedhofs (Anlage 2) mit einer Größe von ca. 2160 qm m² realisiert werden. Die Planung ent- spricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus gefor- derten Nachweise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Die Details der Planung sin d dem beigefügten Konzept (Anlage 4) sowie dem dazugehörigen Gestaltungsplan (Anlage 3) zu entnehmen. Die denkmalpflegerische Erlaubnis zu der beantrag- ten Gestaltungsplanung liegt vor. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Graba ngebote ist als Anlage 5 beigefügt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672
Vorlagen-Nummer
4178/2021
Stand: 23.09.2025
Sachstandsbericht
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 20/21
des Friedhofs Dünnwald
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für ein Kooperationsgrabfeld auf dem
Friedhof Dünnwald.
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes mit der Genossen-
schaft die Details der Kooperation vertraglich zu vereinbaren und, soweit von grundlegenden
Regelungen des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allge-
meine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) im August 2015 be-
schlossenen Kooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) abgewichen wird, die-
sen dem AVR zur Genehmigung vorzulegen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bauabnahme erfolgte am 27.04.2023. Seitdem ist das Kooperationsgrabfeld für Beiset-
zungen freigegeben.
Dieser Sachstandbericht wurde im Rahmen des digitalen Beschlusscontrollings erstellt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4178/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.12.2021
- Erstellt
- 26.11.2021 15:49