1886/2024
Schriftliche Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 13.06.2024 (AN/0927/2024) betreffend "Umweltbelastungen während des Ost-West-Achsen-Ausbaus"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4523 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 13.06.2024 1886/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 Schriftliche Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 13.06.2024 (AN/0927/2024) betreffend "Umweltbelastungen während des Ost-West-Achsen-Ausbaus" Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgende Fragen zu den Umweltbelastungen zum Bau der Ost-West-Achse in der Innenstadt. „Der Ausbau der Ost-West-Achse macht umfangreiche Bauarbeiten über mehrere Jahre in der Innenstadt notwendig. Dabei ist mit vielfältigen Umweltbelastungen zu rechnen. 1. Zu welchem Zeitpunkt wurden bzw. werden das Umweltamt sowie das Grünflächenamt zur Beratung und Mitzeichnung beteiligt? 2. In welchem Ausmaß sind Baustelleneinrichtungen im Landschaftsschutzgebiet Grün- gürtel geplant und sind Baumfällungen dafür notwendig? 3. Auf welche Luft- Schall- und Schwingungsemissionen müssen sich die Anwohnende und Geschäftstreibenden während der jeweiligen Bauzeiten einstellen? 4. In welchem Umfang ist mit Luft-, Schall- und Schwingungsemissionen in der Nacht zu rechnen? 5. Wie schätzt die Verwaltung das Risiko von Komplikationen durch Grund- oder Hoch- wasser während der Bautätigkeiten ein? Bitte für beide Varianten für die einzelnen Bauabschnitte aufschlüsseln.“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1 Das Umweltamt sowie das Grünflächenamt sind seit Beginn der Planungsphase im Jahr 2021 an Beratungen und Mitzeichnungen beteiligt. Antwort der Verwaltung zu Frage 2 Im Bereich des Aachener Weihers wurden für beide Planungsalternativen Flächen für eine mögliche Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) ermittelt. Ob und in welchem Umfang diese genutzt werden können, ergibt sich mit der weiteren Planung. Möglichweise können nur die Flächen im Bereich der zurück zubauenden freifließenden Abbiegefahrbahnen genutzt werden. Bei zu wenig Platz gibt es auch die Möglichkeiten BE-Flächen in die Höhe zu bauen. Wie in der gesamten Maßnahme sollen Baumfällungen nach Möglichkeit vermieden werden. 2 Antwort der Verwaltung zu Frage 3 Für beide Planungsalternativen gilt, dass die Schall- und Erschütterungsemissionen während der Bauzeit Gegenstand eines separaten Gutachtens in der kommenden Planungsphase wer- den. Daraus ergeben sich Auflagen für die zulässigen Verfahren und Geräte. In der Regel werden lärm- und erschütterungsarme Verfahren und Baugeräte vorgeschrieben. Zudem wird die zulässige Staubemission begrenzt. Antwort der Verwaltung zu Frage 4 Die Nachtruhe wird durch die Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und die Landes-Immis- sionsschutzgesetze (LImSchG) geregelt. Während dieser gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten werden keine Arbeiten durchgeführt, bei denen die zulässigen Geräusch- und Erschütterungs- pegel überschritten werden. Nur bei begründeten Ausnahmen sind Ausnahmegenehmigungen zur Verkürzung der Abend- ruhe möglich. Diese Genehmigungen müssen jedoch einzeln eingeholt und genehmigt wer- den. Dies gilt für beide Planungsalternativen. Antwort der Verwaltung zu Frage 5 Die StEB-Überflutungskarten weisen im Bereich der Ost-West-Achse nur im Bereich der Hst. Heumarkt kleinere betroffene Flächen außerhalb der Gleistrasse und Haltestelle aus. Diese Flächen sind nur bei einem extremen Hochwasser (12,90m Rheinwasserstand am Kölner Pe- gel) und extremem Grundwasserspiegelanstieg von einer Überflutung potentiell gefährdet. Bei der oberirdischen Trassenführung sind, nach derzeitigem Planungsstand, keine Grund- wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Bei der unterirdischen Trassenführung werden grundsätzlich Grundwasserhaltungsmaßnah- men erforderlich, denn die Baugruben und die Tunnelröhren liegen in der Regel im Grundwas- serleiter. Die Baugruben werden durch Schlitzwände umschlossen und so tief im Tertiär ein- gebunden, dass der Zufluss von Grundwasser über die Baugrubensohle nur reduziert möglich ist. Denkbare Undichtigkeiten im Bereich der Schlitzwandfugen werden beim Baugrubenaus- hub erkannt und fortlaufend abgedichtet. Nach Einbau der Unterwasserbetonsohlen sind die Baugrubensohlen als „dicht“ zu bezeichnen. Dieses System ist auch unabhängig von den na- türlich auftretenden Grundwasserschwankungen. Auf eine Wasserhaltung dieser Baugruben kann dadurch weitestgehend verzichtet werden. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1886/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 10.06.2024 14:14