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Zusätzliche Ordnungskräfte für den Stadtbezirk Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0619/2017 vom 23.04.2017

Stand: Am 08.05.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig zurückgezogen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0619/2017 Stand: 07.07.2022 Sachstandsbericht Zusätzliche Ordnungskräfte für den Stadtbezirk Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.11 Zusätzliche Ordnungskräfte für den Stadtbezirk Rodenkirchen; Antrag der SPD Fraktion AN/0619/2017 Der Antrag wird durch Herr Klusemann zurückgezogen. Status erledigt
  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0619/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 Zusätzliche Ordnungskräfte für den Stadtbezirk Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.05.2017 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt den Ordnungsdienst im Stadtbezirk Rodenkirchen auszu- bauen und durch Schaffung von mindestens 10 neuen Stellen personell zu verstärken. Diese zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen auf die einzelnen Stadtteile verteilt und diesen zuständigkeitshalber fest zugeordnet werden. Eine Präsenz und Erreichbarkeit der Ordnungsdienstmitarbeiter soll unter der Woche und am Wochenende auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten im Stadtteil gewährleistet ist. Die Verwaltung wird beauftragt zur weiteren Stärkung der Sicherheitsinfrastruktur im Stadtbezirk Rodenkirchen unter enger Einbeziehung der Bezirksvertretungen und der weiteren maßgeblichen Beteiligten bereits bestehende örtliche Kriminalpräventive Räte zu unterstützen. Dabei ist den unterschiedlichen Sozialstrukturen, Bedürfnisse und Problemlagen in den einzelnen Bezirken Rechnung zu tragen. Begründung Kernelement für die Steigerung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheits- empfindens ist die Stärkung der Präsenz von Sicherheitskräften auf den Straßen und - 2 - Plätzen des Stadtbezirkes. Es muss gewährleistet sein, dass die bestehenden Regeln im gesamten Stadtgebiet eingehalten und regelwidriges Verhalten konsequent geahndet wird. Die Stadt muss mehr Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum übernehmen. Die Aufstockung des Ordnungsdienstes um 100 zusätz- liche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gesamte Stadt Köln war nur ein erster Schritt. Er bildet allerdings noch nicht ab, dass insbesondere die Veedel unter einer strukturellen Benachteiligung, u.a. bei der Präsenz des Ordnungsdienstes, leiden. Aber gerade dort wo die Menschen wohnen und leben, erleben die Kölnerinnen und Kölner die tägliche Unsicherheit und Verwahrlosung des Straßenbildes als besonders problematisch. Die personelle Ausstattung des Bezirksordnungsdienstes muss deshalb so bemessen sein, dass auch tatsächlich eine höhere Präsenz in den Veedeln gewährleistet ist. Die Außen- dienstkräfte müssen auch tatsächlich auf die Straße kommen und von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden können. Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Sicherheit in den einzelnen Stadt- teilen endet nicht um 17:00 Uhr. Es ist wichtig, dass die Ordnungskräfte im Stadtteil auch außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten Präsenz zeigen und insbesondere in diesen Zeiten aktiv und initiativ auf Regelverstöße reagieren können. Die Themen Ruhestörung und Einhaltung des Nichtraucherschutzes etc. spielen naturgemäß an den Wochenenden und in den Abendstunden eine größere Rolle. Es darf nicht dem reinen Zufall oder der Meldung von Bürgerinnen und Bürgern überlassen werden, ob entsprechende Verstöße erfasst und geahndet werden. Das Thema Sicherheit muss ganzheitlich gedacht werden. Das gilt im besonderen Maße für die verschiedenen Stadtteile mit ihren teils sehr unterschiedlichen Bedürfnissen. Es ist deshalb essentiell, dass sich die maßgeblichen Akteure, angefangen bei den verschie- denen städtischen Dienststellen, der Polizei, den Streetworkern, den Trägern der Sozialen Dienste, den Sozialraumkoordinator/innen über die KVB bis zu den Abfallwirtschafts- betrieben vernetzen. Der Kriminalpräventive Rat in Rodenkirchen kann eine entsprechende koordinierende und bündelnde Funktion übernehmen und zudem eine integrierende und aktivierende Rolle für bürgerschaftliches Engagement darstellen. Sie sollen lokale Problemlagen und aktuelle sowie zukünftige Handlungsbedarfe identifizieren und durch zielgerichtete Maßnahmen eine Verbesserung der Situation vor Ort ermöglichen. Dr. Jörg Klusemann Elke Bussmann

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.11, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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