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3230/2018

Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Lindenthal zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 10.12.2018, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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3 FINAL Lindenthal Spielplatzbedarfsplanung 2018

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4672 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 3230/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 
Lindenthal zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im 
öffentlichen Raum 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal 
 
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, 
Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk 
Lindenthal.“ 
 
(2) Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abge-
stimmten Maßnahmen in den Folgejahren. 
 
(3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal-
tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. 
 
Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 10.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 
2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 
2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. 
Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von 
„Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die 
Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des 
öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche 
Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika-
tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es 
sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen 
sowie Familienparks. 
Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern 
und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung 
und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be-
darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und 
hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. 
Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän-
digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende 
Beschlussbestandteile vorgelegt.  
 Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten 
Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. 
Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs-
gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche 
im öffentlichen Raum.  
 Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über 
ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von 
Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe-
schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie 
Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in 
der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah-
menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen-
planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen-
den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor 
Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe-
richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei-
chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun-
des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen 
oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die 
Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be-
zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. 
 
 
Anlagen

3 FINAL Lindenthal Spielplatzbedarfsplanung 2018

29851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen  
für Kinder und Jugendliche  
im öffentlichen Raum 
 
 
 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018  
 
 
 
Maßnahmenplanung  
Stadtbezirk Lindenthal 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
 
 
 
 
 
 
 
Köln, im September 2018 
Integrierte Jugendhilfe- und  
Schulentwicklungsplanung 
 
Amt für Kinder, Jugend und Familie, 
Kinderinteressen und Jugendförderung

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 2

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 3 
Inhalt 
 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 
1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und 
Programmen ........................................................................................................... 6 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 
(2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/ 2018 ...................................................... 8 
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote ................................................ 10 
2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote ..................................................... 11 
2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 13 
2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 16

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 4 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 
 
1.1 Hintergrund und Ziele 
 
Die Kinder - und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e-
wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t-
schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 00 66/2012) vor und setzt 
damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, 
den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung 
der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: 
 
 Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts-
standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender 
Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von 
Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen 
Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf 
Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s-
tens der quantitative Bedarfswert von 2  qm Nettospielfläche je Einwohner*in  wichtig, 
der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt,  
und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität 
von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten 
analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s-
lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der 
Stadtteile differenzier t zu beschreiben.  Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n-
kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben 
sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den 
privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1).  
 
 Festlegung des quantitativen Richtwertes  von 2qm Nettospielfläche je Einwo h-
ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und 
Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig be stehen in den Stadtteilen teilweise 
jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l-
lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e-
rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal-
tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und 
Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net-
tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsgelegenheiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r-
renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von 
Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h-
tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je 
Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt.  Ein 
Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, 
dieses Vorgehen, insbesondere mi t Blick auf neue Wohnbaugebiete, durch Ratsb e-
schluss zu bestätigen.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 5 
 
 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b-
schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt 
die Folie dar, auf der in stadtbezirklic her Differenzierung konkrete Maßnahmenpl a-
nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt 
werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s-
gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*in nen der Bezirksvertretungen durc h-
geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt 
und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r-
tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezi rkliche Maßna h-
menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten 
stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e-
rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im 
Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in 
Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können 
zum einen gesamtstädtische  pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  für die 
Spielplatzbedarfsplanung festgelegt werden. Zum anderen werden gleichzeitig die 
Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e-
genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. 
 
 Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- 
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: 
Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u-
gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü-
gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebauliche Entwic k-
lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l-
zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i-
nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB).  
Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im 
Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung 
klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche 
Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB 
und § 3 Absatz 1 BauGB).  
  
Als Expertinnen und Expert en ihrer eigenen L e-
benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden 
Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n-
nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in 
und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, 
in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen 
Spielraumplanungen beteiligt. Die Spielplatzb e-
darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es 
im Rahmen immer größer werdender Wohnba u-
projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche 
schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k-

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 6 
lung in Stadtplanung und Stadte ntwicklung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 
2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr 
konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden 
hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt.  
Im Rahmen des Akt ionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln 
die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in 
Stadtplanung und Stadtentwicklung. 
 
 Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum –
konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert 
den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und 
Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgese llschaft und bietet einen konze p-
tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu 
eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e-
wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunikation und Be-
gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt 
es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a-
teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden be vorzugt 
von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen 
offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z-
paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz 
grundsätzlich mit über die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es 
auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s-
flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r-
bindungslinie zur laufenden Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln besteht. 
Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f-
fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle 
sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus 
dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 
 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o-
grammen 
 
Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplan ung weist eine Reihe von Verbi n-
dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser 
Stelle drei  besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e-
danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: 
 
 Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig 
eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e-
biet Kölns und alle Bevölk erungsgruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e-
samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t-
genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit 
Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen sta rke Verbindungslinien zur Spielplat z-

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 7 
bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e-
menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide 
Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komple mentäre Planung. 
Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in 
dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen 
im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s-
möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung 
einen Schub. 
 
 Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e-
gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner  Per-
spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge -
richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische 
Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h-
tung von Wirkungszusammenhängen und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s-
lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e-
zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d-
tische Strategien ergänzt; L eitprojekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mit 
einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ 
ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s-
schwerpunkten (sogenannte Zukunftsrä ume) und von konkreten Leitprojekten in A b-
stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen 
einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten 
Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse der vo r-
liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u-
fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. 
 
 Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla-
nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun.  
Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t-
wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan-
gieren die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i-
chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial 
integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o-
operationen mit Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei 
der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine 
entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. 
bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 
 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung 
 
Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der 
Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirklic he Maßnahmen-
planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 8 
dargestellt werden.  Die Ratsvorlage zur Spielplatzbedarfsplanung zu Richtwert , Pädagog i-
schen Leitlinien und Qualitätsstandards ergänzt die bezirkliche Maßnahmenplanung.  
 
 
(2) Maßnahmenplanung 
 
Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 
7 Jahren gegeben. Flankierend finden sich über den Text verteilt einige Fotos der entsta n-
denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übersicht zu dem 
Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit 
Spielflächen und der qualitativen Bewertung des Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u-
grunde legt . Eine ausführliche Dar stellung des Analysemodells  und der bauplanerischen 
Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielp latzbedarfsplanung, welcher dem  
Rat der Stadt Köln zur B eschlussfassung vorgelegt wird.  Anschließend folgt die Da rstellung 
der zukünftigen Maßnahmen  im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarungen mit den B e-
zirksvertretungen.  
 
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/ 2018 
 
 In dem o.g. Zeitraum wurden insgesamt 47 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbe s-
serung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätze n durc hgeführt inkl. 
des Baus von fünf Neuanlagen.  
 neue öffentliche Spiel- und Bolzplätze sowie weitere Bewegungs - und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche konnten z.B. auch mit Investoren von Wohnungsba umaß-
nahmen umgesetzt werden, wie den Spielplät zen „Elisabeth -Schiemann-Weg“ in 
Müngersdorf bzw. „Willi-Lauf-Allee“ in Junkersdorf. 
 
  
Spiel-, Bewegungs- und  
Aktionsfläche 
Art der Maßnah-
me 
Fertigstellung 
Klettenberg Hochwaldstraße Umgestaltung 2011 
Klettenbergpark Umgestaltung 2014 
Sülz Linzer Straße/Düstemichstraße Ersatzbeschaffung 2013 
Paula-Kleinmann-Weg Umgestaltung 2014 
Neuenhöfer Allee/Beethovenpark Ersatzbeschaffung 2014 
Linzer Straße/Düstemichstraße Neugestaltung 2014 
Euskirchener Straße/Hollerather Str. Ersatzbeschaffung 2016 
Neuenhöfer Allee/Beethovenpark Ersatzbeschaffung 2016 
De-Noel-Platz Umgestaltung 2017 
Hochwaldstraße Umgestaltung 2018 
Lindenthal Stadtwald (Wildpark) Ersatzbeschaffung 2013 
Lindenthalgürtel/H.-A.-Müllerheim Umgestaltung 2014 
Skateparcurs Friedrich-Schmidt-Str. Ersatzbeschaffung 2014

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 9 
Frechener Platz Umgestaltung 2016 
Bruckner-Str./Karl-Schwering-Platz Umgestaltung 2017 
Braunsfeld Geilenkircher Straße/Paulistraße Ersatzbeschaffung 2013 
Alsdorfer Straße Umgestaltung 2014 
Pauliplatz Ersatzbeschaffung 2014 
Losheimer Straße/Echternacher Stra-
ße Umgestaltung 2016 
Geilenkircher Straße/Paulistraße Ersatzbeschaffung 2016 
Losheimer Straße/Echternacher Str. Umgestaltung 2016 
Geilenkircher Straße/Paulistraße Ersatzbeschaffung 2017 
Müngersdorf Kämpchensweg Neugestaltung 2012 
Im Rapsfeld/Egelspfad Umgestaltung 2012 
Elisabeth-Schiemann-Weg Neuanlage 2016 
Junkersdorf Blumenallee (Ginsterweg) Umgestaltung 2015 
Blumenallee (Ginsterweg) Ersatzbeschaffung  2016 
Willi-Lauf-Allee Neuanlage 2016 
Else-Lang-Straße Neuanlage 2016 
Eschenweg/Ulmenweg Neuanlage 2017 
Blumenallee (Ginsterweg) Ersatzbeschaffung 2018 
Weiden Schillerstraße Ersatzbeschaffung 2013 
Kapellenhofweg Umgestaltung 2014 
Freiburger Straße Ersatzbeschaffung 2014 
Stormstraße/Ludwig-Jahn-Straße Umgestaltung 2016 
Kronstädter Straße/Bistritzer Straße Ersatzbeschaffung 2017 
Kronstädter Straße/Bistritzer Straße Ersatzbeschaffung 2017 
Lövenich Am Heidstamm Umgestaltung 2012 
Dukatenweg Ersatzbeschaffung 2018 
Dr.-Johannes-Honnef-Straße-
Paulipark Neugestaltung 2018 
Widdersdorf Im Buschfelde Umgestaltung 2014 
Bethlehemplatz Umgestaltung 2014 
Im Buschfelde Ersatzbeschaffung 2016 
Eichenweg Ersatzbeschaffung 2017 
Im Buschfelde Umgestaltung 2017 
Neue Sandkaul Neugestaltung 2018 
    47 Maßnah-
men 
20 Ersatzbeschaffungen 
19 Umgestaltungen 
4 Neugestaltungen 
4 Neuanlagen

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 10 
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote 
 
Die Maßnahmenplanung unterliegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer  Analyse relevanter 
Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrastruktur, Spielangebote bzw. Spie lwert auf 
den umliegenden Spielplätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausreichende planb a-
re Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und personelle Ressourcen). 
 
Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorgungsquote lässt sich anhand des  
Koordinatensystems auf Seite 13  ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen 
einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwertes oder der Versorgungsquote erkennen.  
 
Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen 
nicht immer in unmittelbarer Ableitung zum Analysemodell abarbeiten und priorisieren la s-
sen. 
 
Diese sind insbesondere:  
 Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen 
 Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden 
 Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren 
 Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) 
 Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) 
 Ersatzbeschaffungen 
 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung 
des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. 
 
Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote 
Spielwert 
 
Innerhalb d ieser Hauptkategorien 
wurden mehrere Teilaspekte mit 
Punkten von 0 bis 6 bewertet. 
 
Zur Ermittlung des Gesamtwerts des 
Hauptkriteriums wurde aus den ei n-
zelnen Teilaspekten ein Durc h-
schnittswert gebildet. 
Standort 
Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck 
des Platzes 
Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und 
Aktionsflächen 
 
Erlebniswert für Kinder und Jugendliche 
Aufenthaltswert für die verschiedenen Alter s-
gruppen 
Versorgungsquote 
 
Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n-
wohner

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 11 
 
 
 
Links Junkersdorf: Neuanlage „Eschenweg/Ulmenweg“, Rechts Sülz: Umgestaltung „Paula-Kleinmann-Weg“ 
 
2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote 
 
Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität der Lindenthaler Spielplätze gehalten 
werden. Bei der Versorgungsquote liegt Lindenthal weit unter dem städtischen Durchschnitt. 
7 von 9 Stadtteilen liegen in der Versorgungsquote unterhalb des städtischen Mittels. Diese 
ist im Zeitraum 2011 bis 2018 gesunken.  Einer der Gründe für den Verlust vo n Flächen ist 
die Neuberechnung und Bereinigung der tatsächlich nutzba ren Spielflächen. Um ein realisti-
sches Bild von der tatsächlich nutzbaren Gesamtfläche zu erhalten wurde eine Neubewe r-
tung notwendig. Dadurch hat sich die Gesamtsumme an  Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflä-
chen verringert. Ein we iterer Aspekt für die Versorgungslücken liegt in dem Mangel an Fl ä-
chen zum Ausbau von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen in den immer stärker verdich-
teten Stadtteilen.  Die zusätzlich gewonnenen Flächen (4  Neuanlagen) konnten die Versor-
gungsquote nicht erhöhen.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 12 
 
Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplä t-
ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n-
wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die Anzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stadtteile 
mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind 
mit gesondertem Icon gekennzeichnet.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
 13 
2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 
 
 Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso r-
gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die politischen 
Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbauflächen im Stadtbezirk Lindenthal im 
Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnung s-
bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren in frastrukturelle Bedarfe aus den 
Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. 
o Für die relativ kleinen Flächen Piusstraße/Geleniusstraße in Lindenthal sowie 
Hermeskeiler Platz in Sülz wurde  auf die Anmeldung von  Spielplatzflächen 
verzichtet. Für die Fläche in Sülz ist aufgrund der sehr hohen Bedarfe an Ki n-
dertagesbetreuung allerdings eine Kita angemeldet worden und im Fläche n-
pass 3.05 vermerkt worden („anteilig andere Nutzung berücksichtigt (Kita)“). 
o Hinsichtlich der von Seiten der Bezirksvertret ung vorgeschlagenen Fläche 
Kölner Westen in Lövenich mit rund 70 ha wurde  im Rahmen des Stadten t-
wicklungskonzeptes Wohnen festgehalten, dass die Fläche nicht mehr im Al l-
gemeinen Siedlungsbereich (ASB) des aktuell gültigen Regionalplans liegt, 
die Verwaltung die Fläche im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans 
als Flächenpotenzial für Wohnen weiter nutzen möchte. In diesem Fall wü r-
den von Seiten der Bildungs - und Jugendverwaltung eine Reihe von bedarf s-
gerechten Maßnahmen für Bildungs - und Jugendinfrastr uktur vorgesehen 
werden, u.a. Spielflächen. 
 
 Bei der quantitativen Versorgung legt die Verwaltung insbesondere ihren Fokus auf 
die Stadtteile Klettenberg, Lindenthal, Junkersdorf, Braunsfeld , Weiden und Sülz. 
Neue Spielflächen werden durch Neuanlagen in B raunsfeld und Junkersdorf hinz u-
gewonnen. In Weiden konnten viele Maßnahmen durchgeführt werden, leider fehlt es 
an einer Fläche für eine Neuanlage.  Dort wo keine Flächen zur Verfügung stehen 
wird weiterhin durch Ersatzbeschaffung, Um gestaltung und Neugesta ltung der Spie l-
wert erhöht. 
 
 Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt weiterhin 
nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu finden. Ein Lösungsansatz besteht 
insbesondere im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. 
 
 Der Ausbau jugendgerechter Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen wird durch die 
Gestaltung folgender Flächen weiter fortgeführt: 
o Widdersdorf /“Neue Sandkaul“ durch einen Jugendunterstand (2018) 
o Widdersdorf/ „  im Kamp/ Dachsweg “ durch jugendgerechte Aus gestaltung 
(Eröffnung in Kürze) 
o Sülz / „ Neuenhöfer Allee/Beethovenpark -Süd“ durch jugendgerechte Ausg e-
staltung (in Planung)

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
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Darüber hinaus wird die Kinder - und Jugendverwaltung alle in und um Widdersdorf und  
Lövenich liegenden unbebauten Flächen anhand de r oben beschriebenen Kriterien nach 
einem geeigneten Standort für eine Skateanlage überprüfen.  In einem Beteiligungsverfahren 
mit Jugendlichen in Widdersdorf und Lövenich wird ermittelt, ob hier der Bedarf für die E r-
richtung einer Skateanlage besteht. 
 
 
 
 
Lindenthal: Ersatzbeschaffung „Skateparcurs Friedrich-Schmidt-Straße“ 
 
Im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenbesprechung der Bezirksvertretung Lindenthal  vom 
01.02.2018 hat die Kinder - und Jugendverwaltung  folgende Maßnahmenplanunge n vorg e-
stellt und  gemeinsam abgestimmt.  
 
  Spiel-, Bewegungs- und  
Aktionsfläche 
Art der Maßnahme 
Klettenberg 
Klettenbergpark-Nord / Luxemburger 
Straße 
Neugestaltung des ge-
samten Spielplatzes (BV 
Beschluss) 
Sülz Asbergplatz  Umgestaltung 
Bolzplatz Münstereifeler Straße 
(Sülzburgstraße) 
Umgestaltung Bolzplatz, 
neuer Bodenbelag 
Bolzplatz De-Noel-Platz Umgestaltung, neuer 
Bodenbelag  
Nikolausplatz Ersatzbeschaffung  
Linzer Straße Ersatzbeschaffung 
Neuenhöfer Allee/Beethovenpark-
Süd 
Umgestaltung in Koope-
ration mit Investor (Ju-
gendangebot) 
Hochwaldstraße Ersatzbeschaffung 
Lindenthal 
Dürener Straße (Stadtwaldgürtel) 
Neugestaltung des 
Spielbereiches (zum 
Teil) 
Lindenthalgürtel (H.-A.-Müllerheim-
Park) Ersatzbeschaffung 
Bruckner Straße/Karl-Schwering-
Platz Ersatzbeschaffung

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
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Frechener Platz Ersatzbeschaffung (Bür-
gerhaushalt 2016) 
Mommsenstraße/Gleueler Straße Ersatzbeschaffung (Bür-
gerhaushalt 2016) 
Braunsfeld Stolberger Straße /Geilenkircher 
Straße 
Neugestaltung der ge-
samten Spielfläche 
Braunsfelder Markt Neuanlage (Investor) 
Müngersdorf Manstedter Weg Neugestaltung des ge-
samten Spielplatzes 
Im Rapsfeld/Egelspfad Neugestaltung des 
Spielbereichs (zum Teil) 
Kämpchensweg Ersatzbeschaffung 
Junkersdorf Ludwig-Jahn-Straße Neuanlage (Investor) 
Weiden Kronstädter Straße Ersatzbeschaffung 
Schulstraße/ Ostlandstraße Neugestaltung 
Lövenich  St.-Georg-Straße Umgestaltung der ge-
samten Spielfläche 
Dukatenweg/Groschenweg Ersatzbeschaffung 
Fuchsweg Ersatzbeschaffung 
Lahnstraße Ersatzbeschaffung 
Widdersdorf Bethlehemplatz Umgestaltung 
Im Kamp/Dachsweg Neuanlage (Investor) 
Iltisweg Ersatzbeschaffung 
Im Buschfelde Ersatzbeschaffung 
 
Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät 
ersetzt (eine 1:1 Beschaffung).  
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö-
hung des Spielwertes.  
Neugestaltung Komplettrevision: Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielan-
gebot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. 
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche 
zu einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 
 
 
 
 
Weiden: Umgestaltung „Stormstraße/Ludwig-Jahn-Straße“

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Lindenthal 
 
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2.5. Weitere Vereinbarungen 
 
Die Kinder - und Jugendverw altung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e-
schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: 
 
 Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen  be-
troffen sind. 
 Bei Nichtberücksichtigun g von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen  
im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. 
 Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß-
nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. 
 Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. 
 Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . 
 Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä-
chen vor dem Hintergrund stark st eigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und 
Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen 
und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. 
 
Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand,  der aktuellen Bedarf s-
lage und der  Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsb e-
richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres. 
 
 
 
 
Lövenich: Neuanlage „Dr.-Johannes-Honnef-Straße-Paulipark“

Beratungsverlauf (2)

06.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3230/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.10.2018
Erstellt
04.10.2018 15:41