0753/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken in der Straße "Im Beginenwäldchen" in Köln-Poll (Az.: 02-1600-176/17)
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Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Straße "Im Beginenwäldchen" in Poll mit Verkehrszeichen ausgestattet werden kann. Begründung: Nachdem ich vor wenigen Monaten mit meiner Familie in das Mehrfamilienhaus "Im Beginenwäldchen Hausnummer … " gezogen bin, haben wir eine "besondere" Parksituation vorgefunden. Konkret geht es um die Parkflächen am Fahrbahnrand in Höhe der geraden Hausnummern (Im Beginenwäldchen 2, 4, 6, 8, 10, 12 und 14). Das Halten und/oder Parken anderer Fahrzeuge am Fahrbahnrand in Höhe der oben genannten Hausnummern wird von den dortigen Bewohnern nicht geduldet (diverse mündliche Verweise auf private Parkplätze). Dies hat zu unserem Bedauern zu zahlreichen teils sehr unschönen Situationen geführt: Ich bin in Anwesenheit meiner Ehefrau und unseres erst wenige Monate alten Sohnes bereits am Einparkversuch vor Hausnummer … gehindert worden (die dortige Bewohnerin stellte sich uns einfach in den Weg), wir sind von der Bewohnerin der Hausnummer … mehrfach angeschrien sowie beleidigt worden, uns sind Zettel unter die Scheibenwischer gelegt worden, wir sind zugeparkt worden (buchstäblich Stoßstange an Stoßstange), man hatte uns mehrfach regelrecht aufgelauert, der Parkplatz wurde von einer Bewohnerin mittels Mülltonne"gesichert" usw. Sachliche Gesprächsversuche mit den dortigen Bewohnern sind leider gescheitert. Im Laufe der Zeit erfuhren wir von verschiedenen Nachbarn aus unserem Haus, dass es sich hier um eine bereits seit vielen Jahren existierende Problematik handle. In der Vergangenheit habe es zahlreiche Streitigkeiten gegeben. Irgendwann sei der psychische Druck allerdings so groß geworden, dass man resigniert habe. Folglich gelten die Parkflächen vor den geraden Hausnummern als regelrechter Angstraum, der nicht betreten wird. Lediglich Hausnummer 8 ist davon nicht betroffen. Die dortigen Bewohner besitzen kein Kraftfahrzeug. Bitte beachten Sie: In dem Mehrfamilienhaus (Hausnummer …) wohnen sowohl ältere Personen, die kurz vor dem Eintritt ins Rentenalter stehen, als auch mehrere Familien mit Kleinkindern. Eine Familie hat gar vier Kinder. Hier werden Einkäufe teils über weite Wege getragen, um ja nicht mit den Bewohnern der Einfamilienhäuser … bis … in Streit zu geraten. Meine Ehefrau ist derart eingeschüchtert, dass sie sich gar nicht traut ihr Fahrzeug dort abzustellen. Statt dessen trägt sie unseren Säugling trotz chronischer Erkrankung von ferneren Parkplätzen nach Hause. Die örtlichen Gegebenheiten weisen weder abgesenkte Bordsteine, noch städtische Verkehrszeichen aus. Lediglich unterhalb des Wohnzimmerfensters vor Hausnummer 2 existiert ein blaues Schild mit der Aufschrift "P". Hausnummer 2 nutzt sowohl den Vorgarten, als auch den dahinter befindlichen Bereich am Randes des Fahrbahnrandes als Parkplatz. Alle anderen Bewohner nutzen den Fahrbahnrand als Parkplatz. Nachdem wir in Erfahrung bringen konnten, dass es sich bei sämtlichen Häusern mit gerader Hausnummer um gemietete Einfamilienhäuser handelt, hatten wir uns mehrfach sowohl schriftlich, als auch telefonisch Hilfe suchend an den Eigentümer (Gemeinnützige Wohnungs- Genossenschaft 1897 Köln rrh. eG.) gewandt. Der Eigentümer teilte uns via Mail unter anderem Folgendes mit: "Wir sehen nur die Parkfläche mit den Rasengittersteinen als Parkplatz für die Bewohner des Hauses Im Beginenwäldchen 2 an. Da sollte man nicht parken. Gehören zum Haushalt mehr Fahrzeuge, müssen sich die Besitzer, wir jeder andere einen Parkplatz suchen. Es gibt noch eine solche Fläche Im Beginenwäldchen 10, wo man dem Mieter die Möglichkeit des Parkens eingeräumt hat. Am Fahrbahnrand sind von unserer Seite keine Parkplätze vergeben worden, da wir nicht Eigentümer der Straße Im Beginenwäldchen und Zum Gremberger Wäldchen sind. Das vorhandene Halteverbotsschild wurde sicher von der Stadt Köln aufgestellt." Wir baten ausdrücklich darum, sich mit den eigenen Mietern in Verbindung zu setzen. Unserer Bitte kam man zu unserem Bedauern nicht nach. Zu Hausnummer 2: Liegt eine Genehmigung für das Parken im Vorgarten vor? Wie verhält es sich mit der Fläche am Fahrbahnrand davor? Handelt es sich bei dem Schild tatsächlich um ein städtisches Schild? Sofern die Hausnummern 2 und 10 besondere Rechte genießen, unterliegen diese einer Kennzeichnungspflicht? Unsere Bitte auf Prüfung erstreckt sich auch auf die Flächen rund um die Shisha-Bar an der Ecke "Zum Gremberger Wäldchen/Im Beginenwäldchen" (insbesondere die zwei Flächen am Fahrbahnrand, an denen der Zaun unterbrochen ist). Ferner wird der Wendehammer am Ende der Straße regelmäßig zugeparkt. Im Falle eines Brandes könnte dies zu Behinderungen für etwaige Einsatzfahrzeuge führen. Bitte berücksichtigen Sie im Rahmen Ihrer Prüfung auch den Tatbestand, dass vor wenigen Jahren vier Parkplätze schräg vor Hausnummer 1 den Abfalltonnen der AWB gewichen sind. Die aktuelle Situation stellt eine erhebliche und vermeidbare Belastung der Anwohner sowie deren Besucher dar. Die Sachlage ließe sich unter Umständen im Zuge einer Ausstattung mit Verkehrszeichen endgültig klären. Mit freundlichem Gruß
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 0753/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken in der Straße "Im Beginenwäldchen" in Köln-Poll (Az.: 02-1600-176/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für seine Eingabe, beschließt aber der Anregung nicht zu folgen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018 2 Begründung: Der Petent regt an, dass die Verwaltung prüfen soll, inwieweit die Straße "Im Beginenwäldchen" in Poll mit Verkehrszeichen ausgestattet werden kann (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit ist das Parken am rechten Fahrbahnrand für die Allgemeinheit erlaubt. Eine Reservierung des öffentlichen Straßenlandes für Privatpersonen zum allgemeinen Parken ist in der Straßenverkehrs- ordnung nicht vorgesehen. Sofern öffentliches Straßenland durch Gegenstände (wie beispielsweise eine Mülltonne außerhalb der Abfuhrtage) blockiert wird um Parkraum freizuhalten, handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung. Dies kann durch die Fachdienststelle des Ordnungsamtes fest- gestellt und geahndet werden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, das Servicetelefon des Ord- nungs- und Verkehrsdienstes mit der Rufnummer 0221/ 221-32000 in Anspruch zu nehmen. Eine Genehmigung für das Abstellen von Kfz auf Privatgelände ist nicht erforderlich. Lediglich die zur Nutzung des Privatgeländes notwendige Gehwegüberfahrt muss genehmigt werden. Da in dieser Straße jedoch kein baulich gestalteter Gehweg vorhanden ist, ist auch die Erteilung einer Genehmi- gung zur Gehwegüberfahrt nicht notwendig. Das auf dem Privatgrundstück angebrachte Verkehrszeichen ist kein städtisches Schild. Es dient ausschließlich der Verdeutlichung einer Zufahrt, die sowieso entsprechend der Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung freizuhalten ist. Aus oben genannten Gründen sieht die Verwaltung keine Veranlassung, Parkregelungen durch die Anordnung von Verkehrszeichen zu schaffen. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0753/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.03.2018
- Erstellt
- 07.03.2018 14:39