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0753/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken in der Straße "Im Beginenwäldchen" in Köln-Poll (Az.: 02-1600-176/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.04.2018, TOP 2.1

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

5293 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung 
NRW folgende Anregung: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Straße "Im Beginenwäldchen" in Poll mit 
Verkehrszeichen ausgestattet werden kann. 
Begründung: 
Nachdem ich vor wenigen Monaten mit meiner Familie in das Mehrfamilienhaus "Im 
Beginenwäldchen Hausnummer … " gezogen bin, haben wir eine "besondere" Parksituation 
vorgefunden. Konkret geht es um die Parkflächen am Fahrbahnrand in Höhe der geraden 
Hausnummern (Im Beginenwäldchen 2, 4, 6, 8, 10, 12 und 14). Das Halten und/oder Parken 
anderer Fahrzeuge am Fahrbahnrand in Höhe der oben genannten Hausnummern wird von den 
dortigen Bewohnern nicht geduldet (diverse mündliche Verweise auf private Parkplätze). Dies hat 
zu unserem Bedauern zu zahlreichen teils sehr unschönen Situationen geführt: 
Ich bin in Anwesenheit meiner Ehefrau und unseres erst wenige Monate alten Sohnes bereits am 
Einparkversuch vor Hausnummer … gehindert worden (die dortige Bewohnerin stellte sich uns 
einfach in den Weg), wir sind von der Bewohnerin der Hausnummer … mehrfach angeschrien sowie 
beleidigt worden, uns sind Zettel unter die Scheibenwischer gelegt worden, wir sind zugeparkt 
worden (buchstäblich Stoßstange an Stoßstange), man hatte uns mehrfach regelrecht aufgelauert, 
der Parkplatz wurde von einer Bewohnerin mittels Mülltonne"gesichert" usw. Sachliche 
Gesprächsversuche mit den dortigen Bewohnern sind leider gescheitert. 
Im Laufe der Zeit erfuhren wir von verschiedenen Nachbarn aus unserem Haus, dass es sich hier 
um eine bereits seit vielen Jahren existierende Problematik handle. In der Vergangenheit habe es 
zahlreiche Streitigkeiten gegeben. Irgendwann sei der psychische Druck allerdings so groß 
geworden, dass man resigniert habe. Folglich gelten die Parkflächen vor den geraden 
Hausnummern als regelrechter Angstraum, der nicht betreten wird. Lediglich Hausnummer 8 ist 
davon nicht betroffen. Die dortigen Bewohner besitzen kein Kraftfahrzeug. 
Bitte beachten Sie: In dem Mehrfamilienhaus (Hausnummer …) wohnen sowohl ältere Personen, 
die kurz vor dem Eintritt ins Rentenalter stehen, als auch mehrere Familien mit Kleinkindern. Eine 
Familie hat gar vier Kinder. Hier werden Einkäufe teils über weite Wege getragen, um ja nicht mit 
den Bewohnern der Einfamilienhäuser … bis … in Streit zu geraten. Meine Ehefrau ist derart 
eingeschüchtert, dass sie sich gar nicht traut ihr Fahrzeug dort abzustellen. Statt dessen trägt sie 
unseren Säugling trotz chronischer Erkrankung von ferneren Parkplätzen nach Hause. 
Die örtlichen Gegebenheiten weisen weder abgesenkte Bordsteine, noch städtische 
Verkehrszeichen aus. Lediglich unterhalb des Wohnzimmerfensters vor Hausnummer 2 existiert ein 
blaues Schild mit der Aufschrift "P". Hausnummer 2 nutzt sowohl den Vorgarten, als auch den 
dahinter befindlichen Bereich am Randes des Fahrbahnrandes als Parkplatz. Alle anderen Bewohner 
nutzen den Fahrbahnrand als Parkplatz. 
Nachdem wir in Erfahrung bringen konnten, dass es sich bei sämtlichen Häusern mit gerader 
Hausnummer um gemietete Einfamilienhäuser handelt, hatten wir uns mehrfach sowohl schriftlich, 
als auch telefonisch Hilfe suchend an den Eigentümer (Gemeinnützige Wohnungs-
Genossenschaft 1897 Köln rrh. eG.) gewandt. Der Eigentümer teilte uns via Mail unter anderem 
Folgendes mit: 
"Wir sehen nur die Parkfläche mit den Rasengittersteinen als Parkplatz für die Bewohner des 
Hauses Im Beginenwäldchen 2 an. Da sollte man nicht parken. Gehören zum Haushalt mehr 
Fahrzeuge, müssen sich die Besitzer, wir jeder andere einen Parkplatz suchen. Es gibt noch eine 
solche Fläche Im Beginenwäldchen 10, wo man dem Mieter die Möglichkeit des Parkens eingeräumt 
hat. Am Fahrbahnrand sind von unserer Seite keine Parkplätze vergeben worden, da wir nicht 
Eigentümer der Straße Im Beginenwäldchen und Zum Gremberger Wäldchen sind. Das vorhandene 
Halteverbotsschild wurde sicher von der Stadt Köln aufgestellt." 
Wir baten ausdrücklich darum, sich mit den eigenen Mietern in Verbindung zu setzen. Unserer Bitte 
kam man zu unserem Bedauern nicht nach.

Zu Hausnummer 2: Liegt eine Genehmigung für das Parken im Vorgarten vor? Wie verhält es sich 
mit der Fläche am Fahrbahnrand davor? Handelt es sich bei dem Schild tatsächlich um ein 
städtisches Schild? 
Sofern die Hausnummern 2 und 10 besondere Rechte genießen, unterliegen diese einer 
Kennzeichnungspflicht? 
Unsere Bitte auf Prüfung erstreckt sich auch auf die Flächen rund um die Shisha-Bar an der Ecke 
"Zum Gremberger Wäldchen/Im Beginenwäldchen" (insbesondere die zwei Flächen am 
Fahrbahnrand, an denen der Zaun unterbrochen ist). 
Ferner wird der Wendehammer am Ende der Straße regelmäßig zugeparkt. Im Falle eines Brandes 
könnte dies zu Behinderungen für etwaige Einsatzfahrzeuge führen. 
Bitte berücksichtigen Sie im Rahmen Ihrer Prüfung auch den Tatbestand, dass vor wenigen Jahren 
vier Parkplätze schräg vor Hausnummer 1 den Abfalltonnen der AWB gewichen sind. 
Die aktuelle Situation stellt eine erhebliche und vermeidbare Belastung der Anwohner sowie deren 
Besucher dar. Die Sachlage ließe sich unter Umständen im Zuge einer Ausstattung mit 
Verkehrszeichen endgültig klären. 
Mit freundlichem Gruß

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2146 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0753/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken in der Straße "Im Beginenwäldchen" in Köln-Poll 
(Az.: 02-1600-176/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für seine Eingabe, beschließt aber der Anregung 
nicht zu folgen.  
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018

2 
Begründung: 
Der Petent regt an, dass die Verwaltung prüfen soll, inwieweit die Straße "Im Beginenwäldchen" in 
Poll mit Verkehrszeichen ausgestattet werden kann (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Derzeit ist das Parken am rechten Fahrbahnrand für die Allgemeinheit erlaubt. Eine Reservierung des 
öffentlichen Straßenlandes für Privatpersonen zum allgemeinen Parken ist in der Straßenverkehrs-
ordnung nicht vorgesehen. Sofern öffentliches Straßenland durch Gegenstände (wie beispielsweise 
eine Mülltonne außerhalb der Abfuhrtage) blockiert wird um Parkraum freizuhalten, handelt es sich 
um eine unerlaubte Sondernutzung. Dies kann durch die Fachdienststelle des Ordnungsamtes fest-
gestellt und geahndet werden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, das Servicetelefon des Ord-
nungs- und Verkehrsdienstes mit der Rufnummer 0221/ 221-32000 in Anspruch zu nehmen. 
 
Eine Genehmigung für das Abstellen von Kfz auf Privatgelände ist nicht erforderlich. Lediglich die zur 
Nutzung des Privatgeländes notwendige Gehwegüberfahrt muss genehmigt werden. Da in dieser 
Straße jedoch kein baulich gestalteter Gehweg vorhanden ist, ist auch die Erteilung einer Genehmi-
gung zur Gehwegüberfahrt nicht notwendig. 
 
Das auf dem Privatgrundstück angebrachte Verkehrszeichen ist kein städtisches Schild. Es dient 
ausschließlich der Verdeutlichung einer Zufahrt, die sowieso entsprechend der Vorgaben aus der 
Straßenverkehrsordnung freizuhalten ist.  
 
Aus oben genannten Gründen sieht die Verwaltung keine Veranlassung, Parkregelungen durch die 
Anordnung von Verkehrszeichen zu schaffen. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

26.04.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0753/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.03.2018
Erstellt
07.03.2018 14:39