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3494/2018

Ossendorfer Weg/Mühlenweg in Köln-Bickendorf; Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 07.01.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.02.2019, TOP 10.1

Anlage 3 Planungskonzept

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Ansehen

Anlage1

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Ansehen

Anlage 2 Erläuterungstext

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Planungskonzept

20962 Zeichen

A N L A G E  3
47,5
47,5
47,5
47,5
47,5
47,3
47,5
48
48
48
48
48,5
48,5
48,5
48,5
48
47
47
Müll
Müll
Müll
Müll
Müll
Müll
Müll
Müll
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
4x Parkplatz
12x Parkplatz
3x Parkplatz
3x Parkplatz
Sitzbank
Sitzbank
Sitzbank
Kinderspiel
Kinderspiel
Kinderspiel
SPIELPLATZ
große Tafel
Garten
Garten
Sonnensegel
Sitzbank
Sitzbank
Sitzbank
KITA I
KITA II
Baumhain
Baumhain
Baumhain
Baumhain
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Sonnensegel
Schlafr.
Schlafr.
GruppenraumNebenr.
Nebenr.
Gruppenraum
Nebenraum Gruppenraum
Nebenr. Gruppenraum
Nebenr
.
Gruppenraum
Mehrzweckraum
Wäsche
Foyer
Leitung
Personal
Küche
Technik
Geräte
Außengeräte
Foyer
Mehrzweckraum
Küche
Leitung
Personal
Wäsche
Technik
Geräte
PuMi
Kinderwagenraum
 für beide
 KiTas
Außengeräte
2 Zi WE61,0 qm
4 Zi WE100,5 qm
3 Zi WE79,5 qm
4 Zi
 WE
108
,5 qm
5 Zi
 WE
119
,5 qm
5 Zi WE124
,0 qm
5 Zi WE115,0 qm
3 Zi
 WE
81
,5
  qm
5 Zi
 WE
122
,0
  qm
4 Zi
 WE
100
,5
  qm
2 Zi
 WE
61
,0
  qm 5 Zi WE111,0 qm
2 Zi WE61,5 qm
4 Zi WE97,0 qm
5 Zi WE107
,5 qm
1 Zi WE48,5 qm
4 Zi WE105
,5 qm
5 Zi WE111,0 qm
5 Zi
 WE
111
,0  qm
KITA
 3-gruppig648
,5
  qm
KITA 5-gruppig
1.024,5  qm
Nebenraum
Gruppenraum
Gruppenraum
Nebenraum
Schlafraum
Gruppenraum
Nebenraum
Toilette
beh./Pers.Toilette
Trafostation
MEHRFACHBEAUFTRAGUNG
WOHNEN AM OSSENDORFER WEG  |  KÖLN-BICKENDORF
Erdgeschoss | M 1:200
Städtebau
Das Areal in Köln-Bickendorf liegt an der Schnittstelle zwischen Wohnen, Gewer- 
be und Kleingartenanlagen. Prägend sind die auf der Südseite liegenden 
Y-förmigen Wohngebäude, die qualitätvolle Binnenbereiche aufweisen. 
Die Nordwest- und Nordostflanke des Grundstücks ist sowohl durch Verkehrs- als 
auch Gewerbelärm stark belastet, wohingegen die Südseite zum Ossendorfer Weg 
geradezu beschaulich wirkt. In dieser heterogenen Umgebungsstruktur bildet das 
Areal, auch durch seine dreieckige Form, eine Insellage.
Ziel des Entwurfs ist es, mit wenigen, ruhigen Baukörpern ein qualitätvolles 
städtebauliches Ensemble zu schaffen, das den verschiedenen Anforderungen aus 
dem Umfeld gerecht wird und gleichzeitig eine selbstbewusste und eigenständige 
Lösung darstellt. Diese soll den zukünftigen Bewohnern neben zeitgemäß 
optimalen Wohnungen auch einen gemeinsamen qualitätvollen Freiraum bieten, 
gleichzeitig städtebaulich in angemessener Form auf das Umfeld reagieren und 
von Norden kommend einen prägenden Auftakt in das Wohngebiet ausbilden. 
Über drei in sich leicht geknickte Baukörper wird ein halböffentlicher, vor 
Immissionen geschützter Hofraum erzeugt. Präzise gesetzte und durch jeweils 
einen leichten Versatz ausformulierte Öffnungen verknüpfen das neue Quartier 
mit der Nachbarschaft. Die Gebäude mäandrieren entlang der Grundstücksgrenze 
und formulieren so unterschiedliche Kanten Durch diese Knicke und Faltungen 
entsteht eine Maßstäblichkeit, die die einzelnen Häuser über ihre Hauseingänge 
erlebbar macht. An den drei Ecken werden durch Zurückspringen der Gebäude 
grüne Auftaktplätze ausgebildet. 
Die, von Südost nach Nordwest von IV auf VI-geschossig ansteigende 
Höhenentwicklung der Gebäude ermöglicht neben der Schutzfunktion vor 
Lärmimmisionen eine optimale Belichtung sämtlicher Wohnungen. Die präzise 
Gebäudesetzung und die innere Gebäudestruktur reagieren so auf die vorhandene 
Schallimmission, sie erzeugen eine durchgängige Abschirmung zur vorhandenen, 
im Norden liegenden Lärmbelastung. Nach Süden öffnet sich die Bebauung, so 
dass der grüne Hofraum sich mit dem benachbarten Binnenraum der südlich 
angrenzenden Wohngebäude verbindet.
Innere Struktur / Erschließung
Die Baukörper werden grundsätzlich von den Straßenseiten und ab- 
hängig von der  Wohnungsverteilung über 2-4-spännige Erschließungen 
und im nördlichen, am stärksten lärmbelasteten Bereich über kurze 
Laubengänge erschlossen. Die klare Erschließungsstruktur erlaubt eine 
beidseitige Orientierung aller 3- und 4-Zimmer-Wohnungen und eine 
einseitige Orientierung der 1- und 2-Zimmer-Wohnungen zum Innenhof 
oder zur lärmabgewandten Südseite.
Die Verteilung der Wohnungen erfolgt je nach Himmelsrichtung, Grün- 
raumqualität und Lärmbelastung. Im nördlichen, vom Lärm am stärksten 
betroffenen Baukörper sind sämtliche Aufenthaltsbereiche  der 
Wohnungen ausschließlich zum ruhigeren Binnenbereich hin orientiert. 
Nahezu alle 4- bis 5-Zimmer-Wohnungen für Familien sind im 
Erdgeschoss mit angrenzenden, privaten Mietergärten situiert. 
Die Gebäudestruktur ist durch die Konstruktion mit der innenliegenden 
Funktionsschiene flexibel schaltbar und kann auf den geforderten 
Wohnungsschlüssel entsprechend reagieren. Unterhalb des Binnen- 
raums befindet sich eine zusammenhängende Tiefgarage, die – in zwei 
Bauabschnitten gebaut – direkt an die Untergeschosse und Kerne der 
jeweiligen Gebäudeteile angeschlossen ist.
Wie in der Auslobung gefordert, sind die Kindergärten im 1. 
Bauabschnitt situiert. Diese sind durch ihre eingeschossige Ausbildung 
und ihre Raumanordnung optimal nutzbar. Durch den Verzicht auf eine 
notwendige innere Erschließung bei zweigeschossiger Bauweise weisen 
sie zudem eine hohe Wirtschaftlichkeit auf. Die Außenspielfläche der 
Kindergärten gliedert sich harmonisch in das Freiraumkonzept des 
gemeinsamen Binnenraums ein. 
Fassade / Farbkonzept
Während das äußere Erscheinungsbild des Quartiers vor allem zu den 
belasteten Seiten durch einen geringeren Fensteranteil und Loggien ge- 
prägt ist, öffnen sich die Fassaden zum Innenhof mit großen, boden- 
tiefen Fenstertüranlagen und Balkonen. Die Gebäude erscheinen als 
farblich abgestufte Putzbauten, wobei die Außenerscheinung dunkler 
als der Innenhof gehalten ist. 
Für die Sockelausbildung sind Klinkerriemchen vorgesehen, die 
ebenfalls nach außen dunkler als zum Innenhof gehalten sind, jedoch 
jeweils im selben Farbkanon. Die in Kratzputz ausgeführten Fassaden 
werden durch helle Filzputzintarsien aufgelockert, die wie die Balkone in 
Weiß gehalten sind. Im Gegensatz dazu werden die Faschenflächen an 
den Außenfassaden des Quartiers dunkler als der Grundton ausgeführt. 
Die Farbgestaltung der Fassade führt das mäandrierende Baukörper- 
konzept fort. Die äußeren Kanten werden durch die einheitlichen, den 
Straßenraum begleitenden Farben wahrgenommen. An der Innenseite 
werden die Gebäudeknicke durch ein helleres Erscheinungsbild in 
verschiedenen Abstufungen akzentuiert.
Freiraumgestaltung 
Die Baukörper strukturieren das Baufeld in drei thematische 
Freiräume. Ein vor den Gebäuden umlaufender Grünstreifen stellt 
den städtebaulich notwendigen Abstand zu den Straßenräumen 
her und bietet funktionale Flächen zur Anordnung von Eingangs- 
bereichen, Fahrradständern, Unterflurmüllcontainern und Be- 
sucherstellplätzen an. In den Spitzen des dreieckigen Baufelds 
werden öffentliche Vorplätze als Begegnungs- und Aufenthalts- 
räume unter Baumgruppen angeboten. Der Innenhof wird zu einer 
öffentlich zugänglichen, jedoch autofreien Talraumsituation mit 
treibenden Bauminseln und Aktionsräumen entwickelt.
Die Höhenlage der Baukörper mit ihren zum Straßenraum ge- 
richteten Eingangssituationen orientiert sich an den Bestands- 
höhen der angrenzenden Straßenräume, so dass im Innenhof ein 
Höhenunterschied von bis zu 100 cm mittels Böschungen 
abgefangen werden muss. Die nördlichen Baukörper liegen daher 
auf Schollen, die 50 bis 100 cm über dem zentralen Wegeraum 
liegen. Die Freiflächen der Kitas fallen leicht nach Norden ab, so 
dass auch hier ein Niveauunterschied von max. 50 cm entsteht. 
Durch diese differenzierten Niveaus entstehen klar ablesbare 
öffentliche Wege- und Spielflächen und geschützte private 
Grünflächen der Hausgärten und Kita-Freiflächen.
Entlang der Schollen des Talraums liegen insgesamt drei Aktions- 
räume: zentraler Spielplatz im Westen, Aufenthaltsbereich mit 
großer Tafel in der Mitte und eine gepflasterte Bewegungsfläche 
mit Kleinkindspiel im Osten. Verbunden werden diese Aktions- 
räume durch eine zentrale Wegeachse von West nach Ost mit 
einem Anschluss an die nördliche Straße. Räumlich gefasst wird der 
Talraum durch beidseitige Bauminseln aus kleinkronigen, hoch 
aufgeasteten Bäumen. Die drei Aktionsräume erhalten jeweils einen 
charakteristischen großkronigen Hofbaum.
Die Bauminseln im Innern kommen bis auf 4,50 m an die Fassaden 
heran, so dass entlang der Fassaden ein interessantes Schatten- 
spiel auf den Terrassen erzeugt wird. Angrenzend an die Terrassen 
befinden sich Rasenflächen mit Strauch- und Graspflanzungen, die 
eine räumliche Fassung der Gärten bilden.
Die Wegeflächen des Talraums sind mit länglichem Betonstein- 
pflaster befestigt, das mit weiten Rasenfugen ebenfalls die 
Böschungen stabilisiert, so dass diese sehr robust gebaut sind. 
Entlang des Talraums sind zahlreiche Bänke sowie die große Tafel – 
eine Bank-Tisch-Kombination für bis zu 20 Personen – als soziale 
Begegnungsorte platziert.
Der zentrale Talraum dient darüber hinaus als Retentionsfläche für 
Starkregenereignisse. Das angestaute Regenwasser wird entweder 
verzögert in die Kanalisation geleitet oder in den angrenzenden 
unbefestigten Flächen versickert. Im Bereich des Spielplatzes und 
der nördlichen Kitafreiflächen ist der Freiraum nicht durch 
Tiefgaragen unterbaut, so dass in diesen Bereichen Regenwasser 
gezielt versickert werden kann.
Durch die gruppierten Baumstellungen entlang der Talachse 
entstehen differenzierte Schattenbereiche, die im Sinne der 
Klimaanpassung zur Temperaturreduktion innerhalb des Quartiers 
beitragen.
B-B
A-A
V
VI
V
IV
V+S
V
IV
IV+S
I
Geländeschnitt D-D | M 1:500
Geländeschnitt C-C | M 1:500
Schemagrundriss Tiefgarage | M 1:500 Piktogramme
(I) IV-V
IV
V-VI
I
46
 WE
 + 21
 APP
56 WE
43 WE
Förderweg
 B
Förderweg
 A
Förderweg A
31 WE
frei
 finanziert
KiWa
KiWa
KiWa
KiWa
ca. 79qm
 = 49
 
Fahrrad-Stellplätze
 
ca. 79qm
 = 49
 
Fahrrad-Stellplätze
 
Hausanschlüsse Technik/Heizung
Hausmeister
KiWa
Heizung/Technik
Hausanschlüsse
ca. 216qm
 = 135 Fahrrad-Stellplätze
 
KiWa
KiWa
KiWa
KiWa
KiWa
KiWa
KiWa
KiWa
KiWa
Hausanschlüsse
Technik
ca. 89qm 
= 55 Fahrrad-Stellplätze 
ca. 242qm = 151 Fahrrad-Stellplätze
 
Verteilung Wohnungen Grün
ErschließungGeschossigkeit
Schwarzplan | M 1:2000
x
Lageplan | M 1:500
48,00
44,00
50,90
53,80
56,70
59,60
62,50
47.38
65,90
47,50
48,00
48,50
47,50
44,00 44,40
49,02 48,98
51,40
54,30
57,20
47,0146,86
51,40
54,30
57,20
60,10
48,50
60,60
63,50
47,50 47,50
Geländeverlauf alt
47,5048,00
44,0044,00
48,42 48,46
46,76
50,90
53,80
56,70
59,60
51,40
54,30
57,20
60,10
63,5063,00
47,50
Geländeverlauf alt
Geländeverlauf alt
Isometrie Wohnungsverteilungen
Erdgeschoss
1. Obergeschoss
2. Obergeschoss
3. Obergeschoss
4. Obergeschoss
5. Obergeschoss
5-Zimmer WE
4-Zimmer WE
3-Zimmer WE
2-Zimmer WE
1-Zimmer WE
Ansicht Mühlenweg | M 1:200 Schnittansicht B-B | M 1:200
D-D
D-D
C-C
C-C
47,5
47,5
47,5
47,5
47,5
47,3
47,5
48
48
48
48
48,5
48,5
48,5
48,5
48
47
47
Müll
Müll
Müll
Müll
Müll
Müll
Müll
Müll
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
Fahrräder
4x Parkplatz
12x Parkplatz
3x Parkplatz
3x Parkplatz
Sitzbank
Sitzbank
Sitzbank
Kinderspiel
Kinderspiel
Kinderspiel
SPIELPLATZ
große Tafel
Garten
Garten
Sonnensegel
Sitzbank
Sitzbank
Sitzbank
KITA I
KITA II
Baumhain
Baumhain
Baumhain
Baumhain
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Gräserpflanzung
Sonnensegel
Schlafr.
Schlafr.
GruppenraumNebenr.
Nebenr.
Gruppenraum
Nebenraum Gruppenraum
Nebenr. Gruppenraum
Nebenr
.
Gruppenraum
Mehrzweckraum
Wäsche
Foyer
Leitung
Personal
Küche
Technik
Geräte
Außengeräte
Foyer
Mehrzweckraum
Küche
Leitung
Personal
Wäsche
Technik
Geräte
PuMi
Kinderwagenraum
 für beide
 KiTas
Außengeräte
2 Zi WE61,0 qm
4 Zi WE100,5 qm
3 Zi WE79,5 qm
4 Zi
 WE
108
,5 qm
5 Zi
 WE
119
,5 qm
5 Zi WE124
,0 qm
5 Zi WE115,0 qm
3 Zi
 WE
81
,5
  qm
5 Zi
 WE
122
,0
  qm
4 Zi
 WE
100
,5
  qm
2 Zi
 WE
61
,0
  qm 5 Zi WE111,0 qm
2 Zi WE61,5 qm
4 Zi WE97,0 qm
5 Zi WE107
,5 qm
1 Zi WE48,5 qm
4 Zi WE105
,5 qm
5 Zi WE111,0 qm
5 Zi
 WE
111
,0  qm
KITA
 3-gruppig648
,5
  qm
KITA 5-gruppig
1.024,5  qm
Nebenraum
Gruppenraum
Gruppenraum
Nebenraum
Schlafraum
Gruppenraum
Nebenraum
Toilette
beh./Pers.Toilette
Trafostation
MEHRFACHBEAUFTRAGUNG
WOHNEN AM OSSENDORFER WEG  |  KÖLN-BICKENDORF
Erdgeschoss | M 1:200
Städtebau
Das Areal in Köln-Bickendorf liegt an der Schnittstelle zwischen Wohnen, Gewer- 
be und Kleingartenanlagen. Prägend sind die auf der Südseite liegenden 
Y-förmigen Wohngebäude, die qualitätvolle Binnenbereiche aufweisen. 
Die Nordwest- und Nordostflanke des Grundstücks ist sowohl durch Verkehrs- als 
auch Gewerbelärm stark belastet, wohingegen die Südseite zum Ossendorfer Weg 
geradezu beschaulich wirkt. In dieser heterogenen Umgebungsstruktur bildet das 
Areal, auch durch seine dreieckige Form, eine Insellage.
Ziel des Entwurfs ist es, mit wenigen, ruhigen Baukörpern ein qualitätvolles 
städtebauliches Ensemble zu schaffen, das den verschiedenen Anforderungen aus 
dem Umfeld gerecht wird und gleichzeitig eine selbstbewusste und eigenständige 
Lösung darstellt. Diese soll den zukünftigen Bewohnern neben zeitgemäß 
optimalen Wohnungen auch einen gemeinsamen qualitätvollen Freiraum bieten, 
gleichzeitig städtebaulich in angemessener Form auf das Umfeld reagieren und 
von Norden kommend einen prägenden Auftakt in das Wohngebiet ausbilden. 
Über drei in sich leicht geknickte Baukörper wird ein halböffentlicher, vor 
Immissionen geschützter Hofraum erzeugt. Präzise gesetzte und durch jeweils 
einen leichten Versatz ausformulierte Öffnungen verknüpfen das neue Quartier 
mit der Nachbarschaft. Die Gebäude mäandrieren entlang der Grundstücksgrenze 
und formulieren so unterschiedliche Kanten Durch diese Knicke und Faltungen 
entsteht eine Maßstäblichkeit, die die einzelnen Häuser über ihre Hauseingänge 
erlebbar macht. An den drei Ecken werden durch Zurückspringen der Gebäude 
grüne Auftaktplätze ausgebildet. 
Die, von Südost nach Nordwest von IV auf VI-geschossig ansteigende 
Höhenentwicklung der Gebäude ermöglicht neben der Schutzfunktion vor 
Lärmimmisionen eine optimale Belichtung sämtlicher Wohnungen. Die präzise 
Gebäudesetzung und die innere Gebäudestruktur reagieren so auf die vorhandene 
Schallimmission, sie erzeugen eine durchgängige Abschirmung zur vorhandenen, 
im Norden liegenden Lärmbelastung. Nach Süden öffnet sich die Bebauung, so 
dass der grüne Hofraum sich mit dem benachbarten Binnenraum der südlich 
angrenzenden Wohngebäude verbindet.
Innere Struktur / Erschließung
Die Baukörper werden grundsätzlich von den Straßenseiten und ab- 
hängig von der  Wohnungsverteilung über 2-4-spännige Erschließungen 
und im nördlichen, am stärksten lärmbelasteten Bereich über kurze 
Laubengänge erschlossen. Die klare Erschließungsstruktur erlaubt eine 
beidseitige Orientierung aller 3- und 4-Zimmer-Wohnungen und eine 
einseitige Orientierung der 1- und 2-Zimmer-Wohnungen zum Innenhof 
oder zur lärmabgewandten Südseite.
Die Verteilung der Wohnungen erfolgt je nach Himmelsrichtung, Grün- 
raumqualität und Lärmbelastung. Im nördlichen, vom Lärm am stärksten 
betroffenen Baukörper sind sämtliche Aufenthaltsbereiche  der 
Wohnungen ausschließlich zum ruhigeren Binnenbereich hin orientiert. 
Nahezu alle 4- bis 5-Zimmer-Wohnungen für Familien sind im 
Erdgeschoss mit angrenzenden, privaten Mietergärten situiert. 
Die Gebäudestruktur ist durch die Konstruktion mit der innenliegenden 
Funktionsschiene flexibel schaltbar und kann auf den geforderten 
Wohnungsschlüssel entsprechend reagieren. Unterhalb des Binnen- 
raums befindet sich eine zusammenhängende Tiefgarage, die – in zwei 
Bauabschnitten gebaut – direkt an die Untergeschosse und Kerne der 
jeweiligen Gebäudeteile angeschlossen ist.
Wie in der Auslobung gefordert, sind die Kindergärten im 1. 
Bauabschnitt situiert. Diese sind durch ihre eingeschossige Ausbildung 
und ihre Raumanordnung optimal nutzbar. Durch den Verzicht auf eine 
notwendige innere Erschließung bei zweigeschossiger Bauweise weisen 
sie zudem eine hohe Wirtschaftlichkeit auf. Die Außenspielfläche der 
Kindergärten gliedert sich harmonisch in das Freiraumkonzept des 
gemeinsamen Binnenraums ein. 
Fassade / Farbkonzept
Während das äußere Erscheinungsbild des Quartiers vor allem zu den 
belasteten Seiten durch einen geringeren Fensteranteil und Loggien ge- 
prägt ist, öffnen sich die Fassaden zum Innenhof mit großen, boden- 
tiefen Fenstertüranlagen und Balkonen. Die Gebäude erscheinen als 
farblich abgestufte Putzbauten, wobei die Außenerscheinung dunkler 
als der Innenhof gehalten ist. 
Für die Sockelausbildung sind Klinkerriemchen vorgesehen, die 
ebenfalls nach außen dunkler als zum Innenhof gehalten sind, jedoch 
jeweils im selben Farbkanon. Die in Kratzputz ausgeführten Fassaden 
werden durch helle Filzputzintarsien aufgelockert, die wie die Balkone in 
Weiß gehalten sind. Im Gegensatz dazu werden die Faschenflächen an 
den Außenfassaden des Quartiers dunkler als der Grundton ausgeführt. 
Die Farbgestaltung der Fassade führt das mäandrierende Baukörper- 
konzept fort. Die äußeren Kanten werden durch die einheitlichen, den 
Straßenraum begleitenden Farben wahrgenommen. An der Innenseite 
werden die Gebäudeknicke durch ein helleres Erscheinungsbild in 
verschiedenen Abstufungen akzentuiert.
Freiraumgestaltung 
Die Baukörper strukturieren das Baufeld in drei thematische 
Freiräume. Ein vor den Gebäuden umlaufender Grünstreifen stellt 
den städtebaulich notwendigen Abstand zu den Straßenräumen 
her und bietet funktionale Flächen zur Anordnung von Eingangs- 
bereichen, Fahrradständern, Unterflurmüllcontainern und Be- 
sucherstellplätzen an. In den Spitzen des dreieckigen Baufelds 
werden öffentliche Vorplätze als Begegnungs- und Aufenthalts- 
räume unter Baumgruppen angeboten. Der Innenhof wird zu einer 
öffentlich zugänglichen, jedoch autofreien Talraumsituation mit 
treibenden Bauminseln und Aktionsräumen entwickelt.
Die Höhenlage der Baukörper mit ihren zum Straßenraum ge- 
richteten Eingangssituationen orientiert sich an den Bestands- 
höhen der angrenzenden Straßenräume, so dass im Innenhof ein 
Höhenunterschied von bis zu 100 cm mittels Böschungen 
abgefangen werden muss. Die nördlichen Baukörper liegen daher 
auf Schollen, die 50 bis 100 cm über dem zentralen Wegeraum 
liegen. Die Freiflächen der Kitas fallen leicht nach Norden ab, so 
dass auch hier ein Niveauunterschied von max. 50 cm entsteht. 
Durch diese differenzierten Niveaus entstehen klar ablesbare 
öffentliche Wege- und Spielflächen und geschützte private 
Grünflächen der Hausgärten und Kita-Freiflächen.
Entlang der Schollen des Talraums liegen insgesamt drei Aktions- 
räume: zentraler Spielplatz im Westen, Aufenthaltsbereich mit 
großer Tafel in der Mitte und eine gepflasterte Bewegungsfläche 
mit Kleinkindspiel im Osten. Verbunden werden diese Aktions- 
räume durch eine zentrale Wegeachse von West nach Ost mit 
einem Anschluss an die nördliche Straße. Räumlich gefasst wird der 
Talraum durch beidseitige Bauminseln aus kleinkronigen, hoch 
aufgeasteten Bäumen. Die drei Aktionsräume erhalten jeweils einen 
charakteristischen großkronigen Hofbaum.
Die Bauminseln im Innern kommen bis auf 4,50 m an die Fassaden 
heran, so dass entlang der Fassaden ein interessantes Schatten- 
spiel auf den Terrassen erzeugt wird. Angrenzend an die Terrassen 
befinden sich Rasenflächen mit Strauch- und Graspflanzungen, die 
eine räumliche Fassung der Gärten bilden.
Die Wegeflächen des Talraums sind mit länglichem Betonstein- 
pflaster befestigt, das mit weiten Rasenfugen ebenfalls die 
Böschungen stabilisiert, so dass diese sehr robust gebaut sind. 
Entlang des Talraums sind zahlreiche Bänke sowie die große Tafel – 
eine Bank-Tisch-Kombination für bis zu 20 Personen – als soziale 
Begegnungsorte platziert.
Der zentrale Talraum dient darüber hinaus als Retentionsfläche für 
Starkregenereignisse. Das angestaute Regenwasser wird entweder 
verzögert in die Kanalisation geleitet oder in den angrenzenden 
unbefestigten Flächen versickert. Im Bereich des Spielplatzes und 
der nördlichen Kitafreiflächen ist der Freiraum nicht durch 
Tiefgaragen unterbaut, so dass in diesen Bereichen Regenwasser 
gezielt versickert werden kann.
Durch die gruppierten Baumstellungen entlang der Talachse 
entstehen differenzierte Schattenbereiche, die im Sinne der 
Klimaanpassung zur Temperaturreduktion innerhalb des Quartiers 
beitragen.
B-B
A-A
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Ossendorfer Weg/Mühlenweg
in Köln - Bickendorf
Maßstab  1 : 2 500
0
ohne Maßstab

Anlage1

378 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes2VVHQGRUIHU:HJ0KOHQZHJLQ.|OQ%LFNHQGRUI
0 10050 200300 Meter

Anlage 2 Erläuterungstext

16362 Zeichen

/ 2 
Anlage 2 
 
 
Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept 
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Ossendorfer Weg/Mühlenweg in Köln-Bickendorf 
___________________________________________________________________________  
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Die GAG Immobilien AG hat mit Schreiben vom 21.09.2018 bei der Verwaltung die 
Einleitung eines Verfahrens gemäß §12 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, im Bereich zwischen 
Ossendorfer Weg, Mühlenweg und Mathias-Brüggen-Straße in Köln-Bickendorf den 
vorhandenen Wohnungsbestand zu erneuern. Geplant ist der Neubau von 
Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 190 Wohneinheiten und einem Mix von ca. 80 bis 
85 % öffentlich geförderten Mietwohnungen und ca. 15 bis 20 % frei finanzierten 
Mietwohnungen, sowie die Errichtung von zwei Kindertagesstätten.  
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen 
werden.  
Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB 
durchgeführt werden. 
Das Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem 
zeitgemäßem Wohnraum bei.  
2. Bebauungsplan der Innenentwicklung 
Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der 
Innenentwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB, da er dazu dient, eine derzeit 
wohnbaulich genutzte innerstädtische Fläche einer weitergehenden wohnbaulichen 
Entwicklung zuzuführen. 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplans beträgt weniger als 20.000 m², da die Plangebietsgröße nur 
13.500 m² ist, und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 
Nummer 1 BauGB. Dabei werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen 
und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. 
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von 
Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung 
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz 
über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) 
unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB 
genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische 
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Auch 
bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder 
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.  
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der 
vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei 
werden die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in

/ 3 
Anspruch genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem 
Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a 
Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. 
Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes  
Beim Planbereich handelt es sich insgesamt um eine Fläche von ca. 13.500 m², die durch 
die Straßen Ossendorfer Weg im Süden, Mühlenweg im Nordosten und Mathias-Brüggen-
Straße im Westen begrenzt wird. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Ehrenfeld im Stadtteil 
Bickendorf.  
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 196, 197, 1899, 1900 sowie Teilflächen aus Flurstück 
2121, Flur 80, Gemarkung Müngersdorf. 
3.2 Vorhandene Struktur 
Bei dem Plangebiet handelt es sich derzeit um eine zum Großteil wohnbaulich genutzte 
Fläche. Innerhalb des Plangebietes befinden sich städtische soziale Einrichtungen ebenso 
wie Mehrfamilienhäuser der Grund und Boden GmbH (Grubo) und insgesamt zwei 
Kindertageseinrichtungen. Südlich des Plangebiets befinden sich die sogenannten Y-
Geschosswohnungsbauten der GAG. Nordöstlich des Plangebietes befindet sich eine 
Kleingartenanlage des „Alt-Bickendorf e.V.“ Nördlich schließt ein Gewerbegebiet an. In 
östliche Richtung über die Bahngleise hinüber besteht eine öffentliche Grünfläche zwischen 
Sandweg und Frohnhofstraße. Direkt westlich an das Plangebiet grenzt eine Grünfläche an, 
auf der sich ein Bolzplatz und ein Basketballplatz befinden. Weiter westlich schließt sich ein 
Wohngebiet (Westendsiedlung) an, das von Geschosswohnungsbau geprägt ist.  
3.3 Erschließung 
Die Erschließung durch den ÖPNV ist über die Haltestellen Mühlenweg (Buslinie 139), 
Blériotstraße (ca. 500 m Entfernung, Buslinie 139) und Hugo-Eckener-Straße (ca. 800 m 
Entfernung, Buslinien 127, 139) gewährleistet. In fußläufiger Erreichbarkeit befinden sich 
außerdem die U-Bahnhaltestellen Wolffsohnstraße (ca. 700 m Entfernung, U-Bahn Linien 3, 
4) und Margaretastraße (ca. 900 m Entfernung, U-Bahn Linie 5), die den Anschluss an den 
Kölner Hauptbahnhof bilden. 
Über den Ossendorfer Weg und die Mathias-Brüggen-Straße ist eine Anbindung an das 
örtliche und überörtliche Straßennetz gegeben. Die Mathias-Brüggen-Straße mündet im 
Süden auf die Venloer Straße (B59), die sowohl in die Innenstadt als auch unmittelbar zur 
Militärringstraße und zum Anschluss Köln-Bocklemünd auf die BAB 1 führt. Im Norden führt 
die Mathias-Brüggen-Straße auf die Hugo-Eckener-Straße (K4), über die der Anschluss an 
die Militärringstraße (L34) sowie zur Anschlussstelle Köln-Bickendorf (BAB 57) möglich ist.

/ 4 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 
4.2 Flächennutzungsplan 
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche (G) dargestellt. Der 
Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nach § 13a Absatz 2, Nr. 2, 3. Halbsatz 
BauGB anzupassen.  
4.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. 
4.4 Bebauungsplan 
Für das Plangebiet liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. 
4.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK) Wohnen  
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK 
Wohnen) beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 
in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 
2011. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 
1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf 
beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 
2019. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss 
vom 20.12.2016 – zu entnehmen. 
4.5 Kooperatives Baulandmodell 
Für das Vorhaben – circa 190 Wohneinheiten – kommt das kooperative Baulandmodell Köln 
(KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 
10.05.2017 – zur Anwendung.  
Die Vorhabenträgerin hat am 25.10.2018 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des 
KoopBLM unterzeichnet. 
5. Städtebauliches Konzept 
Das Bestandsgrundstück der Grubo soll einer städtebaulichen Neuordnung unterzogen 
werden. Hierfür soll es durch städtische Grundstücke ergänzt werden. Die auf dem 
Grundstück vorhandenen Gebäude sollen abgerissen werden.  
Geplant ist eine Neubebauung mit Geschosswohnungsbau sowie zwei Kindertagesstätten.  
Um eine möglichst hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erlangen, wurde 
von Oktober 2018 bis Dezember 2018 durch die GAG Immobilien AG eine 
Mehrfachbeauftragung mit sieben Büros durchgeführt. Der Beitrag des Architekturbüros 
Lorber Paul Architekten GmbH (in Zusammenarbeit mit scape Landschaftsarchitekten 
GmbH) wurde von der Jury aus den sieben erarbeiteten und von den Teilnehmern 
vorgestellten Entwürfen für die weitere Planung ausgewählt und soll nun die Grundlage für 
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sein.

/ 5 
Der Entwurf schafft ein qualitätsvolles städtebauliches Ensemble, das den verschiedenen 
Anforderungen aus dem Umfeld gerecht wird und gleichzeitig eine selbstbewusste und 
eigenständige Lösung darstellt. Diese soll den zukünftigen Bewohnern neben zeitgemäß 
optimalen Wohnungen auch einen gemeinsamen qualitätsvollen Freiraum bieten, gleichzeitig 
städtebaulich in angemessener Form auf das Umfeld reagieren und von Norden kommend 
einen prägenden Auftakt in das Wohngebiet ausbilden. 
Über drei in sich leicht geknickte Baukörper wird ein vor Immissionen geschützter Hofraum 
erzeugt, der über drei Öffnungen öffentlich zugänglich ist. An den drei Ecken werden durch 
Zurückspringen der Gebäude grüne Auftaktplätze ausgebildet. Die Höhenentwicklung steigt 
von Südost nach Nordwest von IV auf VI-geschossig an, wobei das VI. Geschoss als nicht-
Vollgeschoss ausgebildet ist. Die Gebäudesetzung und die innere Gebäudestruktur 
reagieren so auf die vorhandenen Schallimmissionen, sie erzeugen eine durchgängige 
Abschirmung zu vorhandenen Lärmquellen wie Gewerbe und Bolzplatz. Nach Süden zum 
Ossendorfer Weg öffnet sich die Bebauung, so dass der grüne Hofraum eine Verbindung zu 
den südlich angrenzenden Y-Gebäuden schafft. Die Baukörper werden von den 
Straßenseiten erschlossen.  
Der vorliegende Entwurf weist eine GRZ von ca. 0,4 und eine GFZ von 1,43 auf. Die 
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht 
beeinträchtigt, die GFZ wird als städtebaulich verträglich angesehen.  
Um den Betrieb der vorhandenen Kindertageseinrichtungen während der Neuerrichtung zu 
gewährleisten und einen problemlosen Umzug sicherzustellen, muss die Neubaumaßnahme 
der zwei Kindertagesstätten im ersten Bauabschnitt realisiert werden.  
Der ruhende Verkehr wird größtenteils in einer Tiefgarage untergebracht, zusätzlich sind 
oberirdisch ca. 15 Stellplätze am Ossendorfer Weg verortet. Die Erschließung der Tiefgarage 
erfolgt über den Ossendorfer Weg.  
Um den Ansprüchen an Grün- und Freiflächen gerecht zu werden und den Bedarf des Fuß- 
und Radverkehrs nachzukommen, soll der Innenbereich öffentlich zugänglich werden und so 
eine Anbindung an die westlich und östlich gelegenen Grünflächen in der Umgebung 
erfolgen.  
6. Umweltbelange 
Da ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von 
einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a 
BauGB abgesehen. Im Bebauungsplanverfahren sind jedoch die Umweltbelange gemäß § 1 
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB zu prüfen und in die Abwägung einzustellen. Nach 
derzeitigem Kenntnisstand sind dabei insbesondere folgende Schutzgüter bzw. 
Umweltbelange von besonderer Bedeutung: 
6.1 Tiere 
Es sind die Anforderungen an den Artenschutz zu beachten. Hierfür ist das Vorliegen der 
Tatbestandsvoraussetzungen der Zugriffsverbote aus § 44 BNatSchG mittels einer 
artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) Stufe I auszuschließen. 
6.2 Pflanzen 
Nach § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, da für das Plangebiet 
bereits Baurecht besteht. Gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 4 BauGB gelten im beschleunigten 
Verfahren zudem Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu 
erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen 
Entscheidung erfolgt oder zulässig. Für die Darstellung und Bewertung der 
naturschutzfachlichen und grünplanerischen Belange wird im weiteren Verfahren ein

/ 6 
Grünordnungsplan (GOP) inklusive einer Freiraumplanung erarbeitet. Zudem wird der Baum- 
und Gehölzbestand entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Köln kartiert und 
bewertet. Zusätzlich werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt und 
entsprechende Festsetzungsvorschläge für den Bebauungsplan ausgearbeitet. 
Aufgrund der Lage der Fläche zwischen dem Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ (L 11), mit dem Westfriedhof, und dem 
Landschaftsschutzgebiet „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende 
Grünverbindung“ (L 10), ist das Thema Grün- und Freiflächenvernetzung für die Planung 
besonders relevant. Die Freiraumplanung soll daher auch Aussagen zur Grünvernetzung 
machen. 
6.3 Boden 
Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen vor. Dort 
wo eine Kita Nutzung geplant ist, soll entweder durch eine Beprobung des Oberbodens 
(obere 35 cm) oder durch das Aufbringen von nachweislich „sauberem“ Bodenmaterial 
ausgeschlossen werden, dass vom Oberboden über den Wirkungspfad Boden-Mensch eine 
Gefahr für spielende Kinder ausgeht. 
6.4 Wasser 
Innerhalb des Plangebietes gibt es ein geringes Überflutungsrisiko (0,10-0,30 m) im 
Starkregenfall (100 jährliches Ereignis). Insbesondere auf den bestehenden 
Freibereichsflächen der Kindergärten kann sich bei Starkregen Niederschlagswasser stauen. 
Vor diesem Hintergrund und da die vorhandene Kanalisation nur ein Teil des 
Niederschlagswassers aufnehmen kann, wird die Versickerungseignung im weiteren 
Verfahren untersucht. Zudem werden geeignete Schutzmaßnahmen zur Risikovorsorge 
geplant, um das Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen abzuleiten oder 
rückzuhalten. 
6.5 Klima 
Das Plangebiet ist als klimaaktive Freifläche eingestuft (vgl. Vorlage Nr. 1081/2017). Für 
diese Flächen gilt:  
 Innenentwicklung vor Außenentwicklung  
 § 35 BauGB-Flächen sind von Bebauung und Versiegelung freizuhalten. Eingriffe 
sind lokal klimafunktional zu kompensieren.  
 Freiflächenvernetzung sollte angestrebt werden. Hier könnten die Pflanzung von Al-
leebäumen und die Anlage von kleineren Grünstreifen als Klimaschneisen dienen.  
 Bauliche Arrondierungen müssen angepasst an den Klimawandel sein und dürfen 
keine zusätzliche Erwärmung verursachen.  
Das städtebauliche Konzept soll daher ein besonderes Augenmerk auf die Themen Klima, 
Durchlüftung und Besonnung legen. Die städtebauliche Dichte und die Gebäudestellung sind 
entsprechend den Anforderungen anzupassen bzw. stadtklimatische 
Minderungsmaßnahmen (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen) 
vorzusehen. Der vorhandene Baumbestand soll wenn möglich erhalten bleiben.  
6.6 Lärm 
Die Beurteilungspegel durch den Verkehrslärm liegen nach dem bisherigen Kenntnisstand 
bei freier Schallausbreitung im Plangebiet nachts überall bei größer 45 dB(A). Zur Tagzeit

/  
liegen die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm an der Grundstücksgrenze zum 
Mühlenweg und zur Mathias-Brüggen-Straße bei 66 bis 69 dB(A). 
Nördlich des Plangebiets an der Mathias-Brüggen-Straße befinden sich gewerbliche 
Nutzungen u.a. mit 24-Stunden-Betrieb. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bei freier 
Schallausbreitung nachts der Richtwert der TA Lärm von 40 dB(A) für Allgemeine 
Wohngebiete (WA) nicht eingehalten wird.  
Nordwestlich des Plangebietes befinden sich zusätzlich in ca. 70 m Entfernung ein Bolzplatz 
und ein Basketballfeld, von denen sich Lärmemissionen besonders auf den nordwestlichen 
Bereich des Plangebietes auswirken. 
Im weiteren Verfahren erfolgt daher eine schalltechnische Untersuchung. Aus 
Vorsorgegründen sieht das architektonische Konzept Lärmschutzmaßnahmen vor.  
6.7 Denkmalschutz 
Im Zuge der Neuplanung ist eine baubegleitende archäologische Überwachung auf 
Grundlage von §§ 15 und 16 DSchG NW erforderlich, da nach den vorliegenden 
Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich eine südlich des Ossendorfer 
Weges gefundene römische Siedlung bis in das Plangebiet ausdehnt. 
7. Planverwirklichung 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 
BauGB geschaffen werden. Die Aufstellung erfolgt auf Grundlage des § 13a BauGB 
(Bebauungspläne der Innenentwicklung). Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin 
wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchführungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt 
sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommen wird.  
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- 
und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt Köln 
entstehen nicht.

Beschlussvorlage Ausschuss

5824 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 rhei ma 
Vorlagen-Nummer 
 3494/2018 
Freigabedatum 07.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Ossendorfer Weg/Mühlenweg in Köln-Bickendorf 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Gebiet zwischen Ossendorfer Weg, Mühlenweg und Mathias-Brüggen-Straße (Flurstücke 196, 
197, 1899, 1900 und Teilflächen des Flurstücks 2121, Flur 80, Gemarkung Müngersdorf) —
Arbeitstitel: Ossendorfer Weg/Mühlenweg in Köln-Bickendorf— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen 
und zwei Kindertagesstätten festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
Alternative: keine Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 21.09.2018 hat die GAG Immobilien AG bei der Verwaltung die Einleitung eines 
Verfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes beantragt mit dem Ziel, im Bereich zwischen Ossendorfer Weg, Mühlenweg und Mathias-
Brüggen-Straße in Köln-Bickendorf den vorhandenen Wohnungsbestand zu erneuern. Geplant sind 
der Neubau von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 190 Wohneinheiten mit einem Mix von ca. 80 
bis 85 % öffentlich geförderten Mietwohnungen und ca. 15 bis 20 % freifinanzierten Mietwohnungen 
sowie die Errichtung von zwei Kindertagesstätten.  
 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden.  
 
Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt 
werden. 
 
Das Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem, zeitge-
mäßem Wohnungsbau bei. 
 
Um eine möglichst hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erlangen, wurde von Okto-
ber 2018 bis Dezember 2018 durch die GAG Immobilien AG eine Mehrfachbeauftragung mit sieben 
Büros durchgeführt. Die abschließende Jurysitzung hat am 12.12.2018 stattgefunden. In die Jury wa-
ren Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltung, Politik, GAG sowie externe Architekten einbezogen.  
 
Folgende Parameter sind in die Auslobung für die Mehrfachbeauftragung eingeflossen: 
 Geschosswohnungsbau mindestens III, maximal V Vollgeschosse (zuzüglich eines weiteren 
Nicht-Vollgeschosses, dessen Fläche max. 2/3 des darunterliegenden Vollgeschosses betragen 
darf), 
 Ausnutzung der Grundstücke für den Geschosswohnungsbau bei einer Grundflächenzahl 
(GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2, 
 Errichtung von zwei Kindertagesstätten (3- und 5-gruppig), 
 Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage, oberirdische Stellplätze sind für Besucher und 
Kindertagesstätte vorzusehen, 
 Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über den Ossendorfer Weg, das Innere des Plangebiets 
soll autofrei gehalten werden, keine Zufahrt über die Mathias-Brüggen-Straße,  
 Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs der Kindertagesstätten über den Ossendorfer Weg, 
eine direkte Erschließung der Kindertagesstätten über die Mathias-Brüggen-Straße wird auf-
grund des vorhandenen hohen Verkehrsaufkommens ausgeschlossen,  
 Berücksichtigung eines öffentlich zugänglichen, vernetzenden Grünzugs, der das Plangebiet in 
West-Ost-Richtung durchquert und die angrenzenden Grünräume (Grünfläche Erlen-
weg/Sandweg und Parkfläche Mühlenweg) miteinander verbindet. Der vorhandene Baumbe-
stand soll im Planungskonzept nach Möglichkeit berücksichtigt werden. 
 Entlang des Mühlenwegs und entlang der Mathias-Brüggen-Straße sind in Teilbereichen ab-
schirmende Gebäuderiegel mit sogenannten Lärmschutzgrundrissen zu planen aufgrund des 
nördlich angrenzenden Gewerbegebietes und des westlich gelegenen Bolz- und Basketballfel-
des.  
 
Der Beitrag des Architekturbüros Lorber Paul Architekten GmbH (in Zusammenarbeit mit scape 
Landschaftsarchitekten GmbH) wurde von der Jury aus den sieben erarbeiteten und von den Teil-
nehmern vorgestellten Entwürfen für die weitere Planung ausgewählt und soll nun die Grundlage für 
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sein.

3 
Folgende Empfehlungen zur Überarbeitung wurden von der Jury benannt: 
 Justierung des „Knicks“ am Mühlenweg, ohne diesen gänzlich wegzunehmen 
 Überarbeitung des Freiraums im Hinblick auf notwendige Kita- und Kinderspielflächen 
 Vorhandenen Baumbestand nach Möglichkeit einbeziehen  
 Durchgesteckte Treppenhäuser, wo diese sinnvoll und möglich sind, um eine gute Zugänglich-
keit der Bewohnerinnen und Bewohner in den Innenhof zu gewährleisten 
 
Der ausgewählte Entwurf weist eine GFZ von 1,43 auf, welche aber als städtebaulich verträglich an-
gesehen wird. 
Für den Knotenpunkt Mathias-Brüggen-Straße/Mühlenweg ist die Gestaltung eines Kreisverkehres 
vorgesehen; ebenso soll der Mühlenweg ausgebaut werden. Die Planungen werden im weiteren Ver-
fahren berücksichtigt. 
 
 
Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen-
dung in Bebauungsplanverfahren– in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. 
 
Die Vorhabenträgerin hat am 25.10.2018 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM 
unterzeichnet. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Begründung 
Anlage 3 Lageplan

Beratungsverlauf (2)

28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Hugo-Eckener-Straße
  • Margaretastraße
  • Mathias-Brüggen-Straße
  • Venloer Straße
  • Militärringstraße
  • Ossendorfer Weg
  • Mühlenweg
  • Sandweg
  • Wolffsohnstraße
  • Frohnhofstraße
  • Blériotstraße

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Details

Aktenzeichen
3494/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.01.2019
Erstellt
24.10.2018 11:09