3494/2018
Ossendorfer Weg/Mühlenweg in Köln-Bickendorf; Einleitungsbeschluss
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Anlage 3 Planungskonzept
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A N L A G E 3 47,5 47,5 47,5 47,5 47,5 47,3 47,5 48 48 48 48 48,5 48,5 48,5 48,5 48 47 47 Müll Müll Müll Müll Müll Müll Müll Müll Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder 4x Parkplatz 12x Parkplatz 3x Parkplatz 3x Parkplatz Sitzbank Sitzbank Sitzbank Kinderspiel Kinderspiel Kinderspiel SPIELPLATZ große Tafel Garten Garten Sonnensegel Sitzbank Sitzbank Sitzbank KITA I KITA II Baumhain Baumhain Baumhain Baumhain Gräserpflanzung Gräserpflanzung Gräserpflanzung Gräserpflanzung Gräserpflanzung Gräserpflanzung Sonnensegel Schlafr. Schlafr. GruppenraumNebenr. Nebenr. Gruppenraum Nebenraum Gruppenraum Nebenr. Gruppenraum Nebenr . Gruppenraum Mehrzweckraum Wäsche Foyer Leitung Personal Küche Technik Geräte Außengeräte Foyer Mehrzweckraum Küche Leitung Personal Wäsche Technik Geräte PuMi Kinderwagenraum für beide KiTas Außengeräte 2 Zi WE61,0 qm 4 Zi WE100,5 qm 3 Zi WE79,5 qm 4 Zi WE 108 ,5 qm 5 Zi WE 119 ,5 qm 5 Zi WE124 ,0 qm 5 Zi WE115,0 qm 3 Zi WE 81 ,5 qm 5 Zi WE 122 ,0 qm 4 Zi WE 100 ,5 qm 2 Zi WE 61 ,0 qm 5 Zi WE111,0 qm 2 Zi WE61,5 qm 4 Zi WE97,0 qm 5 Zi WE107 ,5 qm 1 Zi WE48,5 qm 4 Zi WE105 ,5 qm 5 Zi WE111,0 qm 5 Zi WE 111 ,0 qm KITA 3-gruppig648 ,5 qm KITA 5-gruppig 1.024,5 qm Nebenraum Gruppenraum Gruppenraum Nebenraum Schlafraum Gruppenraum Nebenraum Toilette beh./Pers.Toilette Trafostation MEHRFACHBEAUFTRAGUNG WOHNEN AM OSSENDORFER WEG | KÖLN-BICKENDORF Erdgeschoss | M 1:200 Städtebau Das Areal in Köln-Bickendorf liegt an der Schnittstelle zwischen Wohnen, Gewer- be und Kleingartenanlagen. Prägend sind die auf der Südseite liegenden Y-förmigen Wohngebäude, die qualitätvolle Binnenbereiche aufweisen. Die Nordwest- und Nordostflanke des Grundstücks ist sowohl durch Verkehrs- als auch Gewerbelärm stark belastet, wohingegen die Südseite zum Ossendorfer Weg geradezu beschaulich wirkt. In dieser heterogenen Umgebungsstruktur bildet das Areal, auch durch seine dreieckige Form, eine Insellage. Ziel des Entwurfs ist es, mit wenigen, ruhigen Baukörpern ein qualitätvolles städtebauliches Ensemble zu schaffen, das den verschiedenen Anforderungen aus dem Umfeld gerecht wird und gleichzeitig eine selbstbewusste und eigenständige Lösung darstellt. Diese soll den zukünftigen Bewohnern neben zeitgemäß optimalen Wohnungen auch einen gemeinsamen qualitätvollen Freiraum bieten, gleichzeitig städtebaulich in angemessener Form auf das Umfeld reagieren und von Norden kommend einen prägenden Auftakt in das Wohngebiet ausbilden. Über drei in sich leicht geknickte Baukörper wird ein halböffentlicher, vor Immissionen geschützter Hofraum erzeugt. Präzise gesetzte und durch jeweils einen leichten Versatz ausformulierte Öffnungen verknüpfen das neue Quartier mit der Nachbarschaft. Die Gebäude mäandrieren entlang der Grundstücksgrenze und formulieren so unterschiedliche Kanten Durch diese Knicke und Faltungen entsteht eine Maßstäblichkeit, die die einzelnen Häuser über ihre Hauseingänge erlebbar macht. An den drei Ecken werden durch Zurückspringen der Gebäude grüne Auftaktplätze ausgebildet. Die, von Südost nach Nordwest von IV auf VI-geschossig ansteigende Höhenentwicklung der Gebäude ermöglicht neben der Schutzfunktion vor Lärmimmisionen eine optimale Belichtung sämtlicher Wohnungen. Die präzise Gebäudesetzung und die innere Gebäudestruktur reagieren so auf die vorhandene Schallimmission, sie erzeugen eine durchgängige Abschirmung zur vorhandenen, im Norden liegenden Lärmbelastung. Nach Süden öffnet sich die Bebauung, so dass der grüne Hofraum sich mit dem benachbarten Binnenraum der südlich angrenzenden Wohngebäude verbindet. Innere Struktur / Erschließung Die Baukörper werden grundsätzlich von den Straßenseiten und ab- hängig von der Wohnungsverteilung über 2-4-spännige Erschließungen und im nördlichen, am stärksten lärmbelasteten Bereich über kurze Laubengänge erschlossen. Die klare Erschließungsstruktur erlaubt eine beidseitige Orientierung aller 3- und 4-Zimmer-Wohnungen und eine einseitige Orientierung der 1- und 2-Zimmer-Wohnungen zum Innenhof oder zur lärmabgewandten Südseite. Die Verteilung der Wohnungen erfolgt je nach Himmelsrichtung, Grün- raumqualität und Lärmbelastung. Im nördlichen, vom Lärm am stärksten betroffenen Baukörper sind sämtliche Aufenthaltsbereiche der Wohnungen ausschließlich zum ruhigeren Binnenbereich hin orientiert. Nahezu alle 4- bis 5-Zimmer-Wohnungen für Familien sind im Erdgeschoss mit angrenzenden, privaten Mietergärten situiert. Die Gebäudestruktur ist durch die Konstruktion mit der innenliegenden Funktionsschiene flexibel schaltbar und kann auf den geforderten Wohnungsschlüssel entsprechend reagieren. Unterhalb des Binnen- raums befindet sich eine zusammenhängende Tiefgarage, die – in zwei Bauabschnitten gebaut – direkt an die Untergeschosse und Kerne der jeweiligen Gebäudeteile angeschlossen ist. Wie in der Auslobung gefordert, sind die Kindergärten im 1. Bauabschnitt situiert. Diese sind durch ihre eingeschossige Ausbildung und ihre Raumanordnung optimal nutzbar. Durch den Verzicht auf eine notwendige innere Erschließung bei zweigeschossiger Bauweise weisen sie zudem eine hohe Wirtschaftlichkeit auf. Die Außenspielfläche der Kindergärten gliedert sich harmonisch in das Freiraumkonzept des gemeinsamen Binnenraums ein. Fassade / Farbkonzept Während das äußere Erscheinungsbild des Quartiers vor allem zu den belasteten Seiten durch einen geringeren Fensteranteil und Loggien ge- prägt ist, öffnen sich die Fassaden zum Innenhof mit großen, boden- tiefen Fenstertüranlagen und Balkonen. Die Gebäude erscheinen als farblich abgestufte Putzbauten, wobei die Außenerscheinung dunkler als der Innenhof gehalten ist. Für die Sockelausbildung sind Klinkerriemchen vorgesehen, die ebenfalls nach außen dunkler als zum Innenhof gehalten sind, jedoch jeweils im selben Farbkanon. Die in Kratzputz ausgeführten Fassaden werden durch helle Filzputzintarsien aufgelockert, die wie die Balkone in Weiß gehalten sind. Im Gegensatz dazu werden die Faschenflächen an den Außenfassaden des Quartiers dunkler als der Grundton ausgeführt. Die Farbgestaltung der Fassade führt das mäandrierende Baukörper- konzept fort. Die äußeren Kanten werden durch die einheitlichen, den Straßenraum begleitenden Farben wahrgenommen. An der Innenseite werden die Gebäudeknicke durch ein helleres Erscheinungsbild in verschiedenen Abstufungen akzentuiert. Freiraumgestaltung Die Baukörper strukturieren das Baufeld in drei thematische Freiräume. Ein vor den Gebäuden umlaufender Grünstreifen stellt den städtebaulich notwendigen Abstand zu den Straßenräumen her und bietet funktionale Flächen zur Anordnung von Eingangs- bereichen, Fahrradständern, Unterflurmüllcontainern und Be- sucherstellplätzen an. In den Spitzen des dreieckigen Baufelds werden öffentliche Vorplätze als Begegnungs- und Aufenthalts- räume unter Baumgruppen angeboten. Der Innenhof wird zu einer öffentlich zugänglichen, jedoch autofreien Talraumsituation mit treibenden Bauminseln und Aktionsräumen entwickelt. Die Höhenlage der Baukörper mit ihren zum Straßenraum ge- richteten Eingangssituationen orientiert sich an den Bestands- höhen der angrenzenden Straßenräume, so dass im Innenhof ein Höhenunterschied von bis zu 100 cm mittels Böschungen abgefangen werden muss. Die nördlichen Baukörper liegen daher auf Schollen, die 50 bis 100 cm über dem zentralen Wegeraum liegen. Die Freiflächen der Kitas fallen leicht nach Norden ab, so dass auch hier ein Niveauunterschied von max. 50 cm entsteht. Durch diese differenzierten Niveaus entstehen klar ablesbare öffentliche Wege- und Spielflächen und geschützte private Grünflächen der Hausgärten und Kita-Freiflächen. Entlang der Schollen des Talraums liegen insgesamt drei Aktions- räume: zentraler Spielplatz im Westen, Aufenthaltsbereich mit großer Tafel in der Mitte und eine gepflasterte Bewegungsfläche mit Kleinkindspiel im Osten. Verbunden werden diese Aktions- räume durch eine zentrale Wegeachse von West nach Ost mit einem Anschluss an die nördliche Straße. Räumlich gefasst wird der Talraum durch beidseitige Bauminseln aus kleinkronigen, hoch aufgeasteten Bäumen. Die drei Aktionsräume erhalten jeweils einen charakteristischen großkronigen Hofbaum. Die Bauminseln im Innern kommen bis auf 4,50 m an die Fassaden heran, so dass entlang der Fassaden ein interessantes Schatten- spiel auf den Terrassen erzeugt wird. Angrenzend an die Terrassen befinden sich Rasenflächen mit Strauch- und Graspflanzungen, die eine räumliche Fassung der Gärten bilden. Die Wegeflächen des Talraums sind mit länglichem Betonstein- pflaster befestigt, das mit weiten Rasenfugen ebenfalls die Böschungen stabilisiert, so dass diese sehr robust gebaut sind. Entlang des Talraums sind zahlreiche Bänke sowie die große Tafel – eine Bank-Tisch-Kombination für bis zu 20 Personen – als soziale Begegnungsorte platziert. Der zentrale Talraum dient darüber hinaus als Retentionsfläche für Starkregenereignisse. Das angestaute Regenwasser wird entweder verzögert in die Kanalisation geleitet oder in den angrenzenden unbefestigten Flächen versickert. Im Bereich des Spielplatzes und der nördlichen Kitafreiflächen ist der Freiraum nicht durch Tiefgaragen unterbaut, so dass in diesen Bereichen Regenwasser gezielt versickert werden kann. Durch die gruppierten Baumstellungen entlang der Talachse entstehen differenzierte Schattenbereiche, die im Sinne der Klimaanpassung zur Temperaturreduktion innerhalb des Quartiers beitragen. B-B A-A V VI V IV V+S V IV IV+S I Geländeschnitt D-D | M 1:500 Geländeschnitt C-C | M 1:500 Schemagrundriss Tiefgarage | M 1:500 Piktogramme (I) IV-V IV V-VI I 46 WE + 21 APP 56 WE 43 WE Förderweg B Förderweg A Förderweg A 31 WE frei finanziert KiWa KiWa KiWa KiWa ca. 79qm = 49 Fahrrad-Stellplätze ca. 79qm = 49 Fahrrad-Stellplätze Hausanschlüsse Technik/Heizung Hausmeister KiWa Heizung/Technik Hausanschlüsse ca. 216qm = 135 Fahrrad-Stellplätze KiWa KiWa KiWa KiWa KiWa KiWa KiWa KiWa KiWa Hausanschlüsse Technik ca. 89qm = 55 Fahrrad-Stellplätze ca. 242qm = 151 Fahrrad-Stellplätze Verteilung Wohnungen Grün ErschließungGeschossigkeit Schwarzplan | M 1:2000 x Lageplan | M 1:500 48,00 44,00 50,90 53,80 56,70 59,60 62,50 47.38 65,90 47,50 48,00 48,50 47,50 44,00 44,40 49,02 48,98 51,40 54,30 57,20 47,0146,86 51,40 54,30 57,20 60,10 48,50 60,60 63,50 47,50 47,50 Geländeverlauf alt 47,5048,00 44,0044,00 48,42 48,46 46,76 50,90 53,80 56,70 59,60 51,40 54,30 57,20 60,10 63,5063,00 47,50 Geländeverlauf alt Geländeverlauf alt Isometrie Wohnungsverteilungen Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss 5-Zimmer WE 4-Zimmer WE 3-Zimmer WE 2-Zimmer WE 1-Zimmer WE Ansicht Mühlenweg | M 1:200 Schnittansicht B-B | M 1:200 D-D D-D C-C C-C 47,5 47,5 47,5 47,5 47,5 47,3 47,5 48 48 48 48 48,5 48,5 48,5 48,5 48 47 47 Müll Müll Müll Müll Müll Müll Müll Müll Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder Fahrräder 4x Parkplatz 12x Parkplatz 3x Parkplatz 3x Parkplatz Sitzbank Sitzbank Sitzbank Kinderspiel Kinderspiel Kinderspiel SPIELPLATZ große Tafel Garten Garten Sonnensegel Sitzbank Sitzbank Sitzbank KITA I KITA II Baumhain Baumhain Baumhain Baumhain Gräserpflanzung Gräserpflanzung Gräserpflanzung Gräserpflanzung Gräserpflanzung Gräserpflanzung Sonnensegel Schlafr. Schlafr. GruppenraumNebenr. Nebenr. Gruppenraum Nebenraum Gruppenraum Nebenr. Gruppenraum Nebenr . Gruppenraum Mehrzweckraum Wäsche Foyer Leitung Personal Küche Technik Geräte Außengeräte Foyer Mehrzweckraum Küche Leitung Personal Wäsche Technik Geräte PuMi Kinderwagenraum für beide KiTas Außengeräte 2 Zi WE61,0 qm 4 Zi WE100,5 qm 3 Zi WE79,5 qm 4 Zi WE 108 ,5 qm 5 Zi WE 119 ,5 qm 5 Zi WE124 ,0 qm 5 Zi WE115,0 qm 3 Zi WE 81 ,5 qm 5 Zi WE 122 ,0 qm 4 Zi WE 100 ,5 qm 2 Zi WE 61 ,0 qm 5 Zi WE111,0 qm 2 Zi WE61,5 qm 4 Zi WE97,0 qm 5 Zi WE107 ,5 qm 1 Zi WE48,5 qm 4 Zi WE105 ,5 qm 5 Zi WE111,0 qm 5 Zi WE 111 ,0 qm KITA 3-gruppig648 ,5 qm KITA 5-gruppig 1.024,5 qm Nebenraum Gruppenraum Gruppenraum Nebenraum Schlafraum Gruppenraum Nebenraum Toilette beh./Pers.Toilette Trafostation MEHRFACHBEAUFTRAGUNG WOHNEN AM OSSENDORFER WEG | KÖLN-BICKENDORF Erdgeschoss | M 1:200 Städtebau Das Areal in Köln-Bickendorf liegt an der Schnittstelle zwischen Wohnen, Gewer- be und Kleingartenanlagen. Prägend sind die auf der Südseite liegenden Y-förmigen Wohngebäude, die qualitätvolle Binnenbereiche aufweisen. Die Nordwest- und Nordostflanke des Grundstücks ist sowohl durch Verkehrs- als auch Gewerbelärm stark belastet, wohingegen die Südseite zum Ossendorfer Weg geradezu beschaulich wirkt. In dieser heterogenen Umgebungsstruktur bildet das Areal, auch durch seine dreieckige Form, eine Insellage. Ziel des Entwurfs ist es, mit wenigen, ruhigen Baukörpern ein qualitätvolles städtebauliches Ensemble zu schaffen, das den verschiedenen Anforderungen aus dem Umfeld gerecht wird und gleichzeitig eine selbstbewusste und eigenständige Lösung darstellt. Diese soll den zukünftigen Bewohnern neben zeitgemäß optimalen Wohnungen auch einen gemeinsamen qualitätvollen Freiraum bieten, gleichzeitig städtebaulich in angemessener Form auf das Umfeld reagieren und von Norden kommend einen prägenden Auftakt in das Wohngebiet ausbilden. Über drei in sich leicht geknickte Baukörper wird ein halböffentlicher, vor Immissionen geschützter Hofraum erzeugt. Präzise gesetzte und durch jeweils einen leichten Versatz ausformulierte Öffnungen verknüpfen das neue Quartier mit der Nachbarschaft. Die Gebäude mäandrieren entlang der Grundstücksgrenze und formulieren so unterschiedliche Kanten Durch diese Knicke und Faltungen entsteht eine Maßstäblichkeit, die die einzelnen Häuser über ihre Hauseingänge erlebbar macht. An den drei Ecken werden durch Zurückspringen der Gebäude grüne Auftaktplätze ausgebildet. Die, von Südost nach Nordwest von IV auf VI-geschossig ansteigende Höhenentwicklung der Gebäude ermöglicht neben der Schutzfunktion vor Lärmimmisionen eine optimale Belichtung sämtlicher Wohnungen. Die präzise Gebäudesetzung und die innere Gebäudestruktur reagieren so auf die vorhandene Schallimmission, sie erzeugen eine durchgängige Abschirmung zur vorhandenen, im Norden liegenden Lärmbelastung. Nach Süden öffnet sich die Bebauung, so dass der grüne Hofraum sich mit dem benachbarten Binnenraum der südlich angrenzenden Wohngebäude verbindet. Innere Struktur / Erschließung Die Baukörper werden grundsätzlich von den Straßenseiten und ab- hängig von der Wohnungsverteilung über 2-4-spännige Erschließungen und im nördlichen, am stärksten lärmbelasteten Bereich über kurze Laubengänge erschlossen. Die klare Erschließungsstruktur erlaubt eine beidseitige Orientierung aller 3- und 4-Zimmer-Wohnungen und eine einseitige Orientierung der 1- und 2-Zimmer-Wohnungen zum Innenhof oder zur lärmabgewandten Südseite. Die Verteilung der Wohnungen erfolgt je nach Himmelsrichtung, Grün- raumqualität und Lärmbelastung. Im nördlichen, vom Lärm am stärksten betroffenen Baukörper sind sämtliche Aufenthaltsbereiche der Wohnungen ausschließlich zum ruhigeren Binnenbereich hin orientiert. Nahezu alle 4- bis 5-Zimmer-Wohnungen für Familien sind im Erdgeschoss mit angrenzenden, privaten Mietergärten situiert. Die Gebäudestruktur ist durch die Konstruktion mit der innenliegenden Funktionsschiene flexibel schaltbar und kann auf den geforderten Wohnungsschlüssel entsprechend reagieren. Unterhalb des Binnen- raums befindet sich eine zusammenhängende Tiefgarage, die – in zwei Bauabschnitten gebaut – direkt an die Untergeschosse und Kerne der jeweiligen Gebäudeteile angeschlossen ist. Wie in der Auslobung gefordert, sind die Kindergärten im 1. Bauabschnitt situiert. Diese sind durch ihre eingeschossige Ausbildung und ihre Raumanordnung optimal nutzbar. Durch den Verzicht auf eine notwendige innere Erschließung bei zweigeschossiger Bauweise weisen sie zudem eine hohe Wirtschaftlichkeit auf. Die Außenspielfläche der Kindergärten gliedert sich harmonisch in das Freiraumkonzept des gemeinsamen Binnenraums ein. Fassade / Farbkonzept Während das äußere Erscheinungsbild des Quartiers vor allem zu den belasteten Seiten durch einen geringeren Fensteranteil und Loggien ge- prägt ist, öffnen sich die Fassaden zum Innenhof mit großen, boden- tiefen Fenstertüranlagen und Balkonen. Die Gebäude erscheinen als farblich abgestufte Putzbauten, wobei die Außenerscheinung dunkler als der Innenhof gehalten ist. Für die Sockelausbildung sind Klinkerriemchen vorgesehen, die ebenfalls nach außen dunkler als zum Innenhof gehalten sind, jedoch jeweils im selben Farbkanon. Die in Kratzputz ausgeführten Fassaden werden durch helle Filzputzintarsien aufgelockert, die wie die Balkone in Weiß gehalten sind. Im Gegensatz dazu werden die Faschenflächen an den Außenfassaden des Quartiers dunkler als der Grundton ausgeführt. Die Farbgestaltung der Fassade führt das mäandrierende Baukörper- konzept fort. Die äußeren Kanten werden durch die einheitlichen, den Straßenraum begleitenden Farben wahrgenommen. An der Innenseite werden die Gebäudeknicke durch ein helleres Erscheinungsbild in verschiedenen Abstufungen akzentuiert. Freiraumgestaltung Die Baukörper strukturieren das Baufeld in drei thematische Freiräume. Ein vor den Gebäuden umlaufender Grünstreifen stellt den städtebaulich notwendigen Abstand zu den Straßenräumen her und bietet funktionale Flächen zur Anordnung von Eingangs- bereichen, Fahrradständern, Unterflurmüllcontainern und Be- sucherstellplätzen an. In den Spitzen des dreieckigen Baufelds werden öffentliche Vorplätze als Begegnungs- und Aufenthalts- räume unter Baumgruppen angeboten. Der Innenhof wird zu einer öffentlich zugänglichen, jedoch autofreien Talraumsituation mit treibenden Bauminseln und Aktionsräumen entwickelt. Die Höhenlage der Baukörper mit ihren zum Straßenraum ge- richteten Eingangssituationen orientiert sich an den Bestands- höhen der angrenzenden Straßenräume, so dass im Innenhof ein Höhenunterschied von bis zu 100 cm mittels Böschungen abgefangen werden muss. Die nördlichen Baukörper liegen daher auf Schollen, die 50 bis 100 cm über dem zentralen Wegeraum liegen. Die Freiflächen der Kitas fallen leicht nach Norden ab, so dass auch hier ein Niveauunterschied von max. 50 cm entsteht. Durch diese differenzierten Niveaus entstehen klar ablesbare öffentliche Wege- und Spielflächen und geschützte private Grünflächen der Hausgärten und Kita-Freiflächen. Entlang der Schollen des Talraums liegen insgesamt drei Aktions- räume: zentraler Spielplatz im Westen, Aufenthaltsbereich mit großer Tafel in der Mitte und eine gepflasterte Bewegungsfläche mit Kleinkindspiel im Osten. Verbunden werden diese Aktions- räume durch eine zentrale Wegeachse von West nach Ost mit einem Anschluss an die nördliche Straße. Räumlich gefasst wird der Talraum durch beidseitige Bauminseln aus kleinkronigen, hoch aufgeasteten Bäumen. Die drei Aktionsräume erhalten jeweils einen charakteristischen großkronigen Hofbaum. Die Bauminseln im Innern kommen bis auf 4,50 m an die Fassaden heran, so dass entlang der Fassaden ein interessantes Schatten- spiel auf den Terrassen erzeugt wird. Angrenzend an die Terrassen befinden sich Rasenflächen mit Strauch- und Graspflanzungen, die eine räumliche Fassung der Gärten bilden. Die Wegeflächen des Talraums sind mit länglichem Betonstein- pflaster befestigt, das mit weiten Rasenfugen ebenfalls die Böschungen stabilisiert, so dass diese sehr robust gebaut sind. Entlang des Talraums sind zahlreiche Bänke sowie die große Tafel – eine Bank-Tisch-Kombination für bis zu 20 Personen – als soziale Begegnungsorte platziert. Der zentrale Talraum dient darüber hinaus als Retentionsfläche für Starkregenereignisse. Das angestaute Regenwasser wird entweder verzögert in die Kanalisation geleitet oder in den angrenzenden unbefestigten Flächen versickert. Im Bereich des Spielplatzes und der nördlichen Kitafreiflächen ist der Freiraum nicht durch Tiefgaragen unterbaut, so dass in diesen Bereichen Regenwasser gezielt versickert werden kann. Durch die gruppierten Baumstellungen entlang der Talachse entstehen differenzierte Schattenbereiche, die im Sinne der Klimaanpassung zur Temperaturreduktion innerhalb des Quartiers beitragen. B-B A-A Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ossendorfer Weg/Mühlenweg in Köln - Bickendorf Maßstab 1 : 2 500 0 ohne Maßstab
Anlage1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes2VVHQGRUIHU:HJ0KOHQZHJLQ.|OQ%LFNHQGRUI 0 10050 200300 Meter
Anlage 2 Erläuterungstext
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/ 2 Anlage 2 Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) Arbeitstitel: Ossendorfer Weg/Mühlenweg in Köln-Bickendorf ___________________________________________________________________________ 1. Anlass und Ziel der Planung Die GAG Immobilien AG hat mit Schreiben vom 21.09.2018 bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß §12 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, im Bereich zwischen Ossendorfer Weg, Mühlenweg und Mathias-Brüggen-Straße in Köln-Bickendorf den vorhandenen Wohnungsbestand zu erneuern. Geplant ist der Neubau von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 190 Wohneinheiten und einem Mix von ca. 80 bis 85 % öffentlich geförderten Mietwohnungen und ca. 15 bis 20 % frei finanzierten Mietwohnungen, sowie die Errichtung von zwei Kindertagesstätten. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem zeitgemäßem Wohnraum bei. 2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB, da er dazu dient, eine derzeit wohnbaulich genutzte innerstädtische Fläche einer weitergehenden wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans beträgt weniger als 20.000 m², da die Plangebietsgröße nur 13.500 m² ist, und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. Dabei werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei werden die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in / 3 Anspruch genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Beim Planbereich handelt es sich insgesamt um eine Fläche von ca. 13.500 m², die durch die Straßen Ossendorfer Weg im Süden, Mühlenweg im Nordosten und Mathias-Brüggen- Straße im Westen begrenzt wird. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Ehrenfeld im Stadtteil Bickendorf. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 196, 197, 1899, 1900 sowie Teilflächen aus Flurstück 2121, Flur 80, Gemarkung Müngersdorf. 3.2 Vorhandene Struktur Bei dem Plangebiet handelt es sich derzeit um eine zum Großteil wohnbaulich genutzte Fläche. Innerhalb des Plangebietes befinden sich städtische soziale Einrichtungen ebenso wie Mehrfamilienhäuser der Grund und Boden GmbH (Grubo) und insgesamt zwei Kindertageseinrichtungen. Südlich des Plangebiets befinden sich die sogenannten Y- Geschosswohnungsbauten der GAG. Nordöstlich des Plangebietes befindet sich eine Kleingartenanlage des „Alt-Bickendorf e.V.“ Nördlich schließt ein Gewerbegebiet an. In östliche Richtung über die Bahngleise hinüber besteht eine öffentliche Grünfläche zwischen Sandweg und Frohnhofstraße. Direkt westlich an das Plangebiet grenzt eine Grünfläche an, auf der sich ein Bolzplatz und ein Basketballplatz befinden. Weiter westlich schließt sich ein Wohngebiet (Westendsiedlung) an, das von Geschosswohnungsbau geprägt ist. 3.3 Erschließung Die Erschließung durch den ÖPNV ist über die Haltestellen Mühlenweg (Buslinie 139), Blériotstraße (ca. 500 m Entfernung, Buslinie 139) und Hugo-Eckener-Straße (ca. 800 m Entfernung, Buslinien 127, 139) gewährleistet. In fußläufiger Erreichbarkeit befinden sich außerdem die U-Bahnhaltestellen Wolffsohnstraße (ca. 700 m Entfernung, U-Bahn Linien 3, 4) und Margaretastraße (ca. 900 m Entfernung, U-Bahn Linie 5), die den Anschluss an den Kölner Hauptbahnhof bilden. Über den Ossendorfer Weg und die Mathias-Brüggen-Straße ist eine Anbindung an das örtliche und überörtliche Straßennetz gegeben. Die Mathias-Brüggen-Straße mündet im Süden auf die Venloer Straße (B59), die sowohl in die Innenstadt als auch unmittelbar zur Militärringstraße und zum Anschluss Köln-Bocklemünd auf die BAB 1 führt. Im Norden führt die Mathias-Brüggen-Straße auf die Hugo-Eckener-Straße (K4), über die der Anschluss an die Militärringstraße (L34) sowie zur Anschlussstelle Köln-Bickendorf (BAB 57) möglich ist. / 4 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 4.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche (G) dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nach § 13a Absatz 2, Nr. 2, 3. Halbsatz BauGB anzupassen. 4.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. 4.4 Bebauungsplan Für das Plangebiet liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. 4.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK) Wohnen Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basiert auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage „Umsetzung STEK Wohnen“ – Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. 4.5 Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben – circa 190 Wohneinheiten – kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 25.10.2018 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 5. Städtebauliches Konzept Das Bestandsgrundstück der Grubo soll einer städtebaulichen Neuordnung unterzogen werden. Hierfür soll es durch städtische Grundstücke ergänzt werden. Die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude sollen abgerissen werden. Geplant ist eine Neubebauung mit Geschosswohnungsbau sowie zwei Kindertagesstätten. Um eine möglichst hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erlangen, wurde von Oktober 2018 bis Dezember 2018 durch die GAG Immobilien AG eine Mehrfachbeauftragung mit sieben Büros durchgeführt. Der Beitrag des Architekturbüros Lorber Paul Architekten GmbH (in Zusammenarbeit mit scape Landschaftsarchitekten GmbH) wurde von der Jury aus den sieben erarbeiteten und von den Teilnehmern vorgestellten Entwürfen für die weitere Planung ausgewählt und soll nun die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sein. / 5 Der Entwurf schafft ein qualitätsvolles städtebauliches Ensemble, das den verschiedenen Anforderungen aus dem Umfeld gerecht wird und gleichzeitig eine selbstbewusste und eigenständige Lösung darstellt. Diese soll den zukünftigen Bewohnern neben zeitgemäß optimalen Wohnungen auch einen gemeinsamen qualitätsvollen Freiraum bieten, gleichzeitig städtebaulich in angemessener Form auf das Umfeld reagieren und von Norden kommend einen prägenden Auftakt in das Wohngebiet ausbilden. Über drei in sich leicht geknickte Baukörper wird ein vor Immissionen geschützter Hofraum erzeugt, der über drei Öffnungen öffentlich zugänglich ist. An den drei Ecken werden durch Zurückspringen der Gebäude grüne Auftaktplätze ausgebildet. Die Höhenentwicklung steigt von Südost nach Nordwest von IV auf VI-geschossig an, wobei das VI. Geschoss als nicht- Vollgeschoss ausgebildet ist. Die Gebäudesetzung und die innere Gebäudestruktur reagieren so auf die vorhandenen Schallimmissionen, sie erzeugen eine durchgängige Abschirmung zu vorhandenen Lärmquellen wie Gewerbe und Bolzplatz. Nach Süden zum Ossendorfer Weg öffnet sich die Bebauung, so dass der grüne Hofraum eine Verbindung zu den südlich angrenzenden Y-Gebäuden schafft. Die Baukörper werden von den Straßenseiten erschlossen. Der vorliegende Entwurf weist eine GRZ von ca. 0,4 und eine GFZ von 1,43 auf. Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht beeinträchtigt, die GFZ wird als städtebaulich verträglich angesehen. Um den Betrieb der vorhandenen Kindertageseinrichtungen während der Neuerrichtung zu gewährleisten und einen problemlosen Umzug sicherzustellen, muss die Neubaumaßnahme der zwei Kindertagesstätten im ersten Bauabschnitt realisiert werden. Der ruhende Verkehr wird größtenteils in einer Tiefgarage untergebracht, zusätzlich sind oberirdisch ca. 15 Stellplätze am Ossendorfer Weg verortet. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über den Ossendorfer Weg. Um den Ansprüchen an Grün- und Freiflächen gerecht zu werden und den Bedarf des Fuß- und Radverkehrs nachzukommen, soll der Innenbereich öffentlich zugänglich werden und so eine Anbindung an die westlich und östlich gelegenen Grünflächen in der Umgebung erfolgen. 6. Umweltbelange Da ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Im Bebauungsplanverfahren sind jedoch die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB zu prüfen und in die Abwägung einzustellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind dabei insbesondere folgende Schutzgüter bzw. Umweltbelange von besonderer Bedeutung: 6.1 Tiere Es sind die Anforderungen an den Artenschutz zu beachten. Hierfür ist das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Zugriffsverbote aus § 44 BNatSchG mittels einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) Stufe I auszuschließen. 6.2 Pflanzen Nach § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, da für das Plangebiet bereits Baurecht besteht. Gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 4 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren zudem Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Für die Darstellung und Bewertung der naturschutzfachlichen und grünplanerischen Belange wird im weiteren Verfahren ein / 6 Grünordnungsplan (GOP) inklusive einer Freiraumplanung erarbeitet. Zudem wird der Baum- und Gehölzbestand entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Köln kartiert und bewertet. Zusätzlich werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt und entsprechende Festsetzungsvorschläge für den Bebauungsplan ausgearbeitet. Aufgrund der Lage der Fläche zwischen dem Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ (L 11), mit dem Westfriedhof, und dem Landschaftsschutzgebiet „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindung“ (L 10), ist das Thema Grün- und Freiflächenvernetzung für die Planung besonders relevant. Die Freiraumplanung soll daher auch Aussagen zur Grünvernetzung machen. 6.3 Boden Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen vor. Dort wo eine Kita Nutzung geplant ist, soll entweder durch eine Beprobung des Oberbodens (obere 35 cm) oder durch das Aufbringen von nachweislich „sauberem“ Bodenmaterial ausgeschlossen werden, dass vom Oberboden über den Wirkungspfad Boden-Mensch eine Gefahr für spielende Kinder ausgeht. 6.4 Wasser Innerhalb des Plangebietes gibt es ein geringes Überflutungsrisiko (0,10-0,30 m) im Starkregenfall (100 jährliches Ereignis). Insbesondere auf den bestehenden Freibereichsflächen der Kindergärten kann sich bei Starkregen Niederschlagswasser stauen. Vor diesem Hintergrund und da die vorhandene Kanalisation nur ein Teil des Niederschlagswassers aufnehmen kann, wird die Versickerungseignung im weiteren Verfahren untersucht. Zudem werden geeignete Schutzmaßnahmen zur Risikovorsorge geplant, um das Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen abzuleiten oder rückzuhalten. 6.5 Klima Das Plangebiet ist als klimaaktive Freifläche eingestuft (vgl. Vorlage Nr. 1081/2017). Für diese Flächen gilt: Innenentwicklung vor Außenentwicklung § 35 BauGB-Flächen sind von Bebauung und Versiegelung freizuhalten. Eingriffe sind lokal klimafunktional zu kompensieren. Freiflächenvernetzung sollte angestrebt werden. Hier könnten die Pflanzung von Al- leebäumen und die Anlage von kleineren Grünstreifen als Klimaschneisen dienen. Bauliche Arrondierungen müssen angepasst an den Klimawandel sein und dürfen keine zusätzliche Erwärmung verursachen. Das städtebauliche Konzept soll daher ein besonderes Augenmerk auf die Themen Klima, Durchlüftung und Besonnung legen. Die städtebauliche Dichte und die Gebäudestellung sind entsprechend den Anforderungen anzupassen bzw. stadtklimatische Minderungsmaßnahmen (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen) vorzusehen. Der vorhandene Baumbestand soll wenn möglich erhalten bleiben. 6.6 Lärm Die Beurteilungspegel durch den Verkehrslärm liegen nach dem bisherigen Kenntnisstand bei freier Schallausbreitung im Plangebiet nachts überall bei größer 45 dB(A). Zur Tagzeit / liegen die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm an der Grundstücksgrenze zum Mühlenweg und zur Mathias-Brüggen-Straße bei 66 bis 69 dB(A). Nördlich des Plangebiets an der Mathias-Brüggen-Straße befinden sich gewerbliche Nutzungen u.a. mit 24-Stunden-Betrieb. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bei freier Schallausbreitung nachts der Richtwert der TA Lärm von 40 dB(A) für Allgemeine Wohngebiete (WA) nicht eingehalten wird. Nordwestlich des Plangebietes befinden sich zusätzlich in ca. 70 m Entfernung ein Bolzplatz und ein Basketballfeld, von denen sich Lärmemissionen besonders auf den nordwestlichen Bereich des Plangebietes auswirken. Im weiteren Verfahren erfolgt daher eine schalltechnische Untersuchung. Aus Vorsorgegründen sieht das architektonische Konzept Lärmschutzmaßnahmen vor. 6.7 Denkmalschutz Im Zuge der Neuplanung ist eine baubegleitende archäologische Überwachung auf Grundlage von §§ 15 und 16 DSchG NW erforderlich, da nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich eine südlich des Ossendorfer Weges gefundene römische Siedlung bis in das Plangebiet ausdehnt. 7. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Die Aufstellung erfolgt auf Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchführungsvertrag abgeschlossen. Dieser stellt sicher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommen wird. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Kosten für die Stadt Köln entstehen nicht.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 rhei ma Vorlagen-Nummer 3494/2018 Freigabedatum 07.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Ossendorfer Weg/Mühlenweg in Köln-Bickendorf Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Ossendorfer Weg, Mühlenweg und Mathias-Brüggen-Straße (Flurstücke 196, 197, 1899, 1900 und Teilflächen des Flurstücks 2121, Flur 80, Gemarkung Müngersdorf) — Arbeitstitel: Ossendorfer Weg/Mühlenweg in Köln-Bickendorf— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und zwei Kindertagesstätten festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Schreiben vom 21.09.2018 hat die GAG Immobilien AG bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes beantragt mit dem Ziel, im Bereich zwischen Ossendorfer Weg, Mühlenweg und Mathias- Brüggen-Straße in Köln-Bickendorf den vorhandenen Wohnungsbestand zu erneuern. Geplant sind der Neubau von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 190 Wohneinheiten mit einem Mix von ca. 80 bis 85 % öffentlich geförderten Mietwohnungen und ca. 15 bis 20 % freifinanzierten Mietwohnungen sowie die Errichtung von zwei Kindertagesstätten. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem, zeitge- mäßem Wohnungsbau bei. Um eine möglichst hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erlangen, wurde von Okto- ber 2018 bis Dezember 2018 durch die GAG Immobilien AG eine Mehrfachbeauftragung mit sieben Büros durchgeführt. Die abschließende Jurysitzung hat am 12.12.2018 stattgefunden. In die Jury wa- ren Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltung, Politik, GAG sowie externe Architekten einbezogen. Folgende Parameter sind in die Auslobung für die Mehrfachbeauftragung eingeflossen: Geschosswohnungsbau mindestens III, maximal V Vollgeschosse (zuzüglich eines weiteren Nicht-Vollgeschosses, dessen Fläche max. 2/3 des darunterliegenden Vollgeschosses betragen darf), Ausnutzung der Grundstücke für den Geschosswohnungsbau bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2, Errichtung von zwei Kindertagesstätten (3- und 5-gruppig), Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage, oberirdische Stellplätze sind für Besucher und Kindertagesstätte vorzusehen, Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über den Ossendorfer Weg, das Innere des Plangebiets soll autofrei gehalten werden, keine Zufahrt über die Mathias-Brüggen-Straße, Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs der Kindertagesstätten über den Ossendorfer Weg, eine direkte Erschließung der Kindertagesstätten über die Mathias-Brüggen-Straße wird auf- grund des vorhandenen hohen Verkehrsaufkommens ausgeschlossen, Berücksichtigung eines öffentlich zugänglichen, vernetzenden Grünzugs, der das Plangebiet in West-Ost-Richtung durchquert und die angrenzenden Grünräume (Grünfläche Erlen- weg/Sandweg und Parkfläche Mühlenweg) miteinander verbindet. Der vorhandene Baumbe- stand soll im Planungskonzept nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Entlang des Mühlenwegs und entlang der Mathias-Brüggen-Straße sind in Teilbereichen ab- schirmende Gebäuderiegel mit sogenannten Lärmschutzgrundrissen zu planen aufgrund des nördlich angrenzenden Gewerbegebietes und des westlich gelegenen Bolz- und Basketballfel- des. Der Beitrag des Architekturbüros Lorber Paul Architekten GmbH (in Zusammenarbeit mit scape Landschaftsarchitekten GmbH) wurde von der Jury aus den sieben erarbeiteten und von den Teil- nehmern vorgestellten Entwürfen für die weitere Planung ausgewählt und soll nun die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sein. 3 Folgende Empfehlungen zur Überarbeitung wurden von der Jury benannt: Justierung des „Knicks“ am Mühlenweg, ohne diesen gänzlich wegzunehmen Überarbeitung des Freiraums im Hinblick auf notwendige Kita- und Kinderspielflächen Vorhandenen Baumbestand nach Möglichkeit einbeziehen Durchgesteckte Treppenhäuser, wo diese sinnvoll und möglich sind, um eine gute Zugänglich- keit der Bewohnerinnen und Bewohner in den Innenhof zu gewährleisten Der ausgewählte Entwurf weist eine GFZ von 1,43 auf, welche aber als städtebaulich verträglich an- gesehen wird. Für den Knotenpunkt Mathias-Brüggen-Straße/Mühlenweg ist die Gestaltung eines Kreisverkehres vorgesehen; ebenso soll der Mühlenweg ausgebaut werden. Die Planungen werden im weiteren Ver- fahren berücksichtigt. Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen- dung in Bebauungsplanverfahren– in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 25.10.2018 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Begründung Anlage 3 Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Hugo-Eckener-Straße
- Margaretastraße
- Mathias-Brüggen-Straße
- Venloer Straße
- Militärringstraße
- Ossendorfer Weg
- Mühlenweg
- Sandweg
- Wolffsohnstraße
- Frohnhofstraße
- Blériotstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3494/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.01.2019
- Erstellt
- 24.10.2018 11:09