RR 48/2022
Beschlussfassung über „Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben“ gem. § 38 a LPlG NRW
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Sitzungsvorlage RR (2022_12_05_ TOP 7 Anlage)
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Bezirksregierung Köln Anlage Abgestimmten Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben gemäß § 38 a Landesplanungsgesetz NRW Planungen und für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben zur Transformation der Industrie im Rheinischen Revier hin zu klimaschonenden Produktionsweisen gemäß § 38 a Landesplanungsgesetz NRW müssen einem der nachfolgend aufgeführten Kriterien entsprechen (nicht kumulativ): • Vorhaben, die einen Beitrag zur Transformation hin zu einer nachfossilen Energieversorgung oder der Kreislaufwirtschaft leisten; • Vorhaben zur Entwicklung und Anwendung von Technologien für ein klimafreundliches Energiesystem der Zukunft; • Vorhaben, die einen Beitrag zur Transformation der Industrie hin zu einer nachfossilen Industrie und für eine klimaschonende bis klimaneutrale Produktion leisten; • Vorhaben, die der Entwicklung und Profilierung von Zero- Emission-Gewerbe- und Industriegebieten dienen, bei deren Errichtung und Betrieb bilanziell keine CO2 Emissionen entstehen; • Vorhaben und Vorhabenverbünde für Produkt - und Prozessinnovationen in innovativen oder zukunftsträchtigen Bereichen, die den Strukturwandel im Rheinischen Revier mit dem Ziel unterstützen, idealerweise tarifgebundene Arbeitsplätze und Ausbil dungsplätze zu schaffen sowie Wertschöpfung zu erhalten und neue Wertschöpfung zu organisieren; • Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zur Entwicklung innovativer Prozesse und Produktion; • Ansiedlung und Ausbau von Dateninfrastrukturen und Digitalisierung für die Transformation des Rheinischen Reviers; • Vorhaben, die nicht von den vorstehenden Kriterien erfasst werden, die aber einen besonderen Beitrag zum Strukturwandel im Sinne des Wirtschafts - und Strukturprogramms (WSP 1.1) des Rheinischen Reviers leisten; • Vorhaben, die der Umschulung und Qualifizierung von Beschäftigten aus von der Transformation betroffenen Betrieben und deren Zulieferer dienen; • Die Kriterien werden fünf Jahre nach Beschlussfassung überpr üft und bei Bedarf weiterentwickelt, darüber hinaus aus Anlass der Fortschreibung des Wirtschafts- und Strukturprogramms 1.1.
Sitzungsvorlage RR (Beschlussfassung über „Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben“ gem. § 38 a LPlG NRW)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 48/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Petra Hoff Telefon 0221-147-4176 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 05.12.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 09.12.2022 7. beschließend TOP: Beschlussfassung über „Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders be- deutsame Vorhaben“ gem. § 38 a LPlG NRW Vorschlag: Der Regionalrat beschließt die in der Anlage aufgeführten abgestimmten Kriterien zu für den Struk- turwandel besonders bedeutsame Vorhaben gemäß § 38 a Landesplanungsgesetz NRW Erläuterungen: Gemäß § 38 a Landesplanungsgesetz NRW „Flächen für die Transformation der Industrie im Rhei- nischen Revier“ soll die Regionalplanung für das Rheinische Revier einen besonders langen Pla - nungszeitraum bei der Ermittlung der Wirtschaftsflächen gemäß Ziel 6.1-1 Landesentwicklungsplan NRW zugrunde legen. Dies soll dazu dienen, den erhöhten Flächenbedarfen Rechnung zu tragen, die für die Transformation der Industrie hin zu klimaschonenden Produktionsweisen erforderlich sind. Der § 38 a LPlG enthält in seinem Wortlaut u.a. folgende Regelung: „Bei der Entscheidung, welche für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben auf diesen Flächen umgesetzt werden sollen, sind abgestimmte Kriterien zugrunde zu legen.“ Die Festlegung dieser Kriterien hat in gemeinsamer Abstimmung der beiden Regionalräte Köln und Düsseldorf zu erfolgen. Die in der Anlage enthaltenen Kriterien sind das Ergebnis dieser konsensu- alen Abstimmung der beiden Regionalräte. Die Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirt - schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW hat nach Vorlage der Kriterien keine Bedenken geäußert. Der Regionalrat des Regierungsbezirk Düsseldorf wird in seiner Sitzung am 15.12.2022 ebenfalls diese Kriterien beschließen. Sitzungsvorlage RR RR 48/2022 Seite 2 von 2 Planungen und Vorhaben unter Anwendung des § 38 a LPlG müssen mindestens einem dieser Kriterien entsprechen; die Kriterien müssen nicht kumulativ, d.h. in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Die Kriterien stellen eine Auslegungshilfe für den Wortlaut des § 38 a LPlG dar. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bei der Anwendung des § 38 a LPlG neben der Entspre - chung von mindestens einem dieser Kriterien die weiteren im Gesetzestext zu § 38 a LPlG aufge - führten Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Ermittlung der Wirtschaftsflächenbedarfe gemäß Ziel 6.1-1 LEP NRW mit Anwendung des besonders langen Planungszeitraums auf Grundlage von § 38 a LPlG, Berücksichtigung besonders schutzwürdiger Böden mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit). Anlage(n): 1. Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben gemäß § 38 a Landesplanungsgesetz NRW
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 48/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 09.12.2022
- Erstellt
- 05.12.2022 10:50