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RR 48/2022

Beschlussfassung über „Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben“ gem. § 38 a LPlG NRW

Sitzungsvorlage RR 09.12.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 09.12.2022, TOP 7.

Sitzungsvorlage RR (2022_12_05_ TOP 7 Anlage)

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Sitzungsvorlage RR (Beschlussfassung über „Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben“ gem. § 38 a LPlG NRW)

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2253 Zeichen

Bezirksregierung Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 
Abgestimmten Kriterien zu für den Strukturwandel 
besonders bedeutsame Vorhaben gemäß  
§ 38 a Landesplanungsgesetz NRW

Planungen und für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben zur 
Transformation der Industrie im Rheinischen Revier hin zu klimaschonenden 
Produktionsweisen gemäß § 38 a Landesplanungsgesetz NRW müssen einem der 
nachfolgend aufgeführten Kriterien entsprechen (nicht kumulativ): 
• Vorhaben, die einen Beitrag zur Transformation hin zu einer nachfossilen 
Energieversorgung oder der Kreislaufwirtschaft leisten; 
 
• Vorhaben zur Entwicklung und Anwendung von Technologien für ein 
klimafreundliches Energiesystem der Zukunft; 
 
• Vorhaben, die einen Beitrag zur Transformation der Industrie hin zu einer 
nachfossilen Industrie und für eine klimaschonende bis klimaneutrale 
Produktion leisten; 
 
• Vorhaben, die der Entwicklung und Profilierung von Zero- Emission-Gewerbe- 
und Industriegebieten dienen, bei deren Errichtung und Betrieb bilanziell keine 
CO2 Emissionen entstehen; 
 
• Vorhaben und Vorhabenverbünde für Produkt - und Prozessinnovationen in 
innovativen oder zukunftsträchtigen Bereichen, die den Strukturwandel im 
Rheinischen Revier mit dem Ziel unterstützen, idealerweise tarifgebundene 
Arbeitsplätze und Ausbil dungsplätze zu schaffen sowie Wertschöpfung zu 
erhalten und neue Wertschöpfung zu organisieren; 
 
• Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers zwischen Wissenschaft und 
Wirtschaft zur Entwicklung innovativer Prozesse und Produktion; 
 
• Ansiedlung und Ausbau von Dateninfrastrukturen und Digitalisierung für die 
Transformation des Rheinischen Reviers; 
 
• Vorhaben, die nicht von den vorstehenden Kriterien erfasst werden, die aber 
einen besonderen Beitrag zum Strukturwandel im Sinne des Wirtschafts - und 
Strukturprogramms (WSP 1.1) des Rheinischen Reviers leisten; 
 
• Vorhaben, die der Umschulung und Qualifizierung von Beschäftigten aus von 
der Transformation betroffenen Betrieben und deren Zulieferer dienen; 
 
• Die Kriterien werden fünf Jahre nach Beschlussfassung überpr üft und bei 
Bedarf weiterentwickelt, darüber hinaus aus Anlass der Fortschreibung des 
Wirtschafts- und Strukturprogramms 1.1.

Sitzungsvorlage RR (Beschlussfassung über „Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben“ gem. § 38 a LPlG NRW)

2864 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 48/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Petra Hoff 
Telefon 0221-147-4176 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 05.12.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 09.12.2022 7. beschließend 
 
TOP: 
Beschlussfassung über „Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders be-
deutsame Vorhaben“ gem. § 38 a LPlG NRW 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat beschließt die in der Anlage aufgeführten abgestimmten Kriterien zu für den Struk-
turwandel besonders bedeutsame Vorhaben gemäß § 38 a Landesplanungsgesetz NRW 
 
 
Erläuterungen: 
Gemäß § 38 a Landesplanungsgesetz NRW „Flächen für die Transformation der Industrie im Rhei-
nischen Revier“ soll die Regionalplanung für das Rheinische Revier einen besonders langen Pla -
nungszeitraum bei der Ermittlung der Wirtschaftsflächen gemäß Ziel 6.1-1 Landesentwicklungsplan 
NRW zugrunde legen. Dies soll dazu dienen, den erhöhten Flächenbedarfen Rechnung zu tragen, 
die für die Transformation der Industrie hin zu klimaschonenden Produktionsweisen erforderlich 
sind.  
 
Der § 38 a LPlG enthält in seinem Wortlaut u.a. folgende Regelung: 
 
„Bei der Entscheidung, welche für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben auf diesen 
Flächen umgesetzt werden sollen, sind abgestimmte Kriterien zugrunde zu legen.“ 
 
Die Festlegung dieser Kriterien hat in gemeinsamer Abstimmung der beiden Regionalräte Köln und 
Düsseldorf zu erfolgen. Die in der Anlage enthaltenen Kriterien sind das Ergebnis dieser konsensu-
alen Abstimmung der beiden Regionalräte. Die Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirt -
schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW hat nach Vorlage der Kriterien keine Bedenken 
geäußert. 
Der Regionalrat des Regierungsbezirk Düsseldorf wird in seiner Sitzung am 15.12.2022 ebenfalls 
diese Kriterien beschließen.

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Planungen und Vorhaben unter Anwendung des § 38 a LPlG müssen mindestens einem dieser 
Kriterien entsprechen; die Kriterien müssen nicht kumulativ, d.h. in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Die 
Kriterien stellen eine Auslegungshilfe für den Wortlaut des § 38 a LPlG dar.  
 
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bei der Anwendung des § 38 a LPlG neben der Entspre -
chung von mindestens einem dieser Kriterien die weiteren im Gesetzestext zu § 38 a LPlG aufge -
führten Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Ermittlung der Wirtschaftsflächenbedarfe gemäß Ziel 
6.1-1 LEP NRW mit Anwendung des besonders langen Planungszeitraums auf Grundlage von § 38 
a LPlG, Berücksichtigung besonders schutzwürdiger Böden mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit). 
 
 
Anlage(n): 
1. Abgestimmte Kriterien zu für den Strukturwandel besonders bedeutsame Vorhaben 
gemäß § 38 a Landesplanungsgesetz NRW

Beratungsverlauf (1)

09.12.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 7.
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Details

Aktenzeichen
RR 48/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
09.12.2022
Erstellt
05.12.2022 10:50