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3541/2022

Kunststoff-Granulat auf Kunststoffrasenplätzen

Mitteilung Ausschuss 25.10.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.10.2022, TOP 6.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2248 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer  25.10.2022 
 3541/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 27.10.2022 
 
Kunststoff-Granulat auf Kunststoffrasenplätzen 
Hier: EU-Kommission schlägt Verbot des Inverkehrbringens von Kunststoff-Granulat auf 
Kunststoffrasenplätzen vor 
Im Dezember 2020 wurden die Stellungnahmen von RAC (Ausschuss für Risikobeurteilung) und SE-
AC (Ausschuss für sozioökonomische Analyse) mit dem Vorschlag zur Beschränkung von absichtlich 
hinzugefügtem Mikroplastik der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) übergeben. Die Europäi-
sche Kommission schlägt nun ein Verbot des Inverkehrbringens von Kunststoff-Granulaten für Kunst-
stoffrasenplätze vor. Das Verbot soll mit einer Übergangsfrist von 6 Jahren ab Inkrafttreten der Ver-
ordnung wirksam werden. Sollte im weiteren Verfahren dem Vorschlag gefolgt werden, dürften vo-
raussichtlich ab dem Jahr 2029 EU-weit keine Kunststoff-Granulate mehr als Füllstoff für Kunststoff-
rasenplätze verkauft werden. Der Vorschlag der EU-Kommission wird in den kommenden Monaten im 
EU-REACH-Ausschuss, in dem die Fachministerien der Mitgliedsstaaten vertreten sind, beraten und 
abgestimmt. 
 
Der Beschränkungsvorschlag sieht keine Nutzungseinschränkungen von Kunststoffrasenplätzen vor, 
die bereits mit Kunststoff-Granulat befüllt sind. Die Nutzung von Kunststoffrasenplätzen bleibt durch 
den Vorschlag der Kommission unberührt. 
 
Seit der RAL-Zertifizierung von Kork als Füllstoff für Kunststoffrasenbeläge im Jahr 2018 verzichtet 
das Sportamt der Stadt Köln bei Belagswechseln und Neubauten von Kunststoffrasenplätzen auf 
Kunststoffgranulate und verwendet ausschließlich Kunststoffrasensysteme mit einer Kork/Sand- oder 
reinen Sandfüllung.  
 
Bei der Pflege, Wartung und Instandhaltung von verfüllten Kunststoffrasenplätzen ist auf eine ausrei-
chende Füllhöhe und eine gleichmäßige Verteilung der Füllstoffe zu achten. Großflächiges Nachver-
füllen von Kunststoffrasenplätzen mit Kunststoffgranulat/Sandfüllung fand und findet bisher auf allen 
Plätzen, die in der Verwaltung des Sportamtes liegen, mit Quarzsand statt. Auf den Plätzen mit einer 
Kork-/Sandfüllung wird mit Kork und Quarzsand nachverfüllt. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Sportausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3541/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.10.2022
Erstellt
21.10.2022 12:58