3541/2022
Kunststoff-Granulat auf Kunststoffrasenplätzen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 25.10.2022 3541/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 27.10.2022 Kunststoff-Granulat auf Kunststoffrasenplätzen Hier: EU-Kommission schlägt Verbot des Inverkehrbringens von Kunststoff-Granulat auf Kunststoffrasenplätzen vor Im Dezember 2020 wurden die Stellungnahmen von RAC (Ausschuss für Risikobeurteilung) und SE- AC (Ausschuss für sozioökonomische Analyse) mit dem Vorschlag zur Beschränkung von absichtlich hinzugefügtem Mikroplastik der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) übergeben. Die Europäi- sche Kommission schlägt nun ein Verbot des Inverkehrbringens von Kunststoff-Granulaten für Kunst- stoffrasenplätze vor. Das Verbot soll mit einer Übergangsfrist von 6 Jahren ab Inkrafttreten der Ver- ordnung wirksam werden. Sollte im weiteren Verfahren dem Vorschlag gefolgt werden, dürften vo- raussichtlich ab dem Jahr 2029 EU-weit keine Kunststoff-Granulate mehr als Füllstoff für Kunststoff- rasenplätze verkauft werden. Der Vorschlag der EU-Kommission wird in den kommenden Monaten im EU-REACH-Ausschuss, in dem die Fachministerien der Mitgliedsstaaten vertreten sind, beraten und abgestimmt. Der Beschränkungsvorschlag sieht keine Nutzungseinschränkungen von Kunststoffrasenplätzen vor, die bereits mit Kunststoff-Granulat befüllt sind. Die Nutzung von Kunststoffrasenplätzen bleibt durch den Vorschlag der Kommission unberührt. Seit der RAL-Zertifizierung von Kork als Füllstoff für Kunststoffrasenbeläge im Jahr 2018 verzichtet das Sportamt der Stadt Köln bei Belagswechseln und Neubauten von Kunststoffrasenplätzen auf Kunststoffgranulate und verwendet ausschließlich Kunststoffrasensysteme mit einer Kork/Sand- oder reinen Sandfüllung. Bei der Pflege, Wartung und Instandhaltung von verfüllten Kunststoffrasenplätzen ist auf eine ausrei- chende Füllhöhe und eine gleichmäßige Verteilung der Füllstoffe zu achten. Großflächiges Nachver- füllen von Kunststoffrasenplätzen mit Kunststoffgranulat/Sandfüllung fand und findet bisher auf allen Plätzen, die in der Verwaltung des Sportamtes liegen, mit Quarzsand statt. Auf den Plätzen mit einer Kork-/Sandfüllung wird mit Kork und Quarzsand nachverfüllt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3541/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.10.2022
- Erstellt
- 21.10.2022 12:58