mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

TOP 10.25: Förderprogramm „ Dritte Orte „

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1010/2021 vom 06.05.2021

Stand: Am 06.05.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2021 AN/1010/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.05.2021 TOP 10.25: Förderprogramm „ Dritte Orte „ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 06.05.2021 zu setzen. Beschluss: 1. Ziffer 2 wird wie folgt geändert: Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förde- rung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zu- gesetzten Teilansätze „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und sozio- kulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begeg- nungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen. Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliede- rungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instand- setzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen. - 2 - Der Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der Budgethoheit der Bezirksbürgeräm- ter und der Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen.“ 2. In Anlage 1 Förderprogramm, S. 4, II.2 „Projektkostenzuschuss“ wird bei der Aufzäh- lung der Handlungsfelder als erster Spiegelstrich „Bürgerschaftliche Begegnung“ auf- geführt, dann folgen die weiteren Punkte. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von 2 Förderantragsfristen im Jahr eingerichtet werden kann. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Lucas Sickmöller FDP-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer gez. Karina Syndicus/Thor Zimmermann Ratsgruppe GUT Köln

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2021

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz