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AN/1010/2021

TOP 10.25: Förderprogramm „ Dritte Orte „

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 06.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2746 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2021 
 
AN/1010/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.05.2021 
 
TOP 10.25:  Förderprogramm „ Dritte Orte „ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden bitten Sie nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des 
Rates am 06.05.2021 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Ziffer 2 wird wie folgt geändert: 
 
 Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 
2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förde-
rung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zu-
gesetzten Teilansätze  „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und sozio-
kulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für 
Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie 
„Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 
350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begeg-
nungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine 
flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.  
 
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliede-
rungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instand-
setzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 
Euro dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen.

- 2 - 
 
Der Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der Budgethoheit der Bezirksbürgeräm-
ter und der Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen.“ 
 
2. In Anlage 1 Förderprogramm, S. 4, II.2 „Projektkostenzuschuss“ wird bei der Aufzäh-
lung der Handlungsfelder als erster Spiegelstrich „Bürgerschaftliche Begegnung“ auf-
geführt, dann folgen die weiteren Punkte. 
 
 
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von 2 Förderantragsfristen 
im Jahr eingerichtet werden kann. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Ulrich Breite       gez. Lucas Sickmöller 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer    Volt-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Karina Syndicus/Thor Zimmermann 
Ratsgruppe GUT Köln

Beratungsverlauf (1)

06.05.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1010/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
06.05.2021
Erstellt
06.05.2021 07:59