4260/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gesicherte Querungsmöglichkeit der Herler Straße in Höhe der KVB-Haltestelle Herler Straße (Az.: 02-1600-173-22)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 4260/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gesicherte Querungsmöglichkeit der Herler Straße in Höhe der KVB-Haltestelle Herler Straße (Az.: 02-1600-173-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für ihre Eingabe. Die Verwaltung wird an der genannten Örtlichkeit eine Verkehrszählung durchführen. Sobald das Ergebnis dieser Zählung vorliegt, werden die Petenten über etwaige Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten beantragen eine gesicherte Querungsmöglichkeit der Herler Straße in Höhe der KVB-Haltestelle Herler Straße (s. Anlage). Der Verwaltung liegt eine Unterschriftenliste mit 46 Unterschriften vor. Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrs- einrichtungen (z. B. Fußgängerüberwege oder Querungshilfen) nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diesbezüglich sind für die Errichtung von Fußgängerüberwegen/Querungshilfen die Richtli- nien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) maßgebend. Die Anordnung von Fußgängerüberwegen/Querungshilfen kann nur erfolgen, wenn eine er- sichtliche Verkehrsstärke (Fahrzeug- und Fußgängerverkehr) vorliegt. Die Fußgängerver- kehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichen Verkehr. Das bedeutet, dass eine Verkehrszählung erhoben werden muss, um die tatsächliche Ver- kehrsstärke ermitteln zu können. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe
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Anlage Bürgerantrag für eine gesicherte Querungsmöglichkeit der Herler Straße in Höhe der KVBHaltestelle Herler Staße Nach Bezug der ersten von 237 neuen Wohnungen im Neubaugebiet zwischen Herler Str. und Wuppertaler Str. hat sich herausgestellt, dass für den Weg vom Wohngebiet zur Stadtbahn-/Bushaltestelle Buchheim Herler Straße ein gesicherer Überweg für Fußgänger:imen über die Herler Straße nur an der Kreuzung mit der Deutschordensstraße/ Dombacher Straße existiert. Für ältere Menschen und Familien mit Kleinkindem könnte dieser Umweg zu weit sein, so dass sie die Herler Straße ungesichert überqueren könnten. Besucher:innel der in den Häusem Herler Str 99-105 ansässigen Praxen (Zahnarzt, Physiotherapie, Logopädie und lnnere Medizin) kommen hinzu. Außerdem endet der nördliche Bürgersteig unmittelbar vor der Kurve mit Buswendeschleife. In Ergänzung ist anzunehmen, dass nach Abschluss der Bauarbeiten der Weg durch das Quartier sicherlich auch als Abkürzung zum Erreichen der nahegelegenen Nelson-Mandela- Schule und der Kindertagesstätten im Bereich Wuppertaler Straße genutzt werden wird. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist zu beobachten, dass insbesondere Fahrgäste der K\/B hier regelmäßig im Kurvenbereich die Herler Straße queren. Durch die Biegung der Straßenflucht und die geparkten Autos ist hier die Einsehbarkeit in beide Fahrtrichtungen nicht ideal. Wir bitten daher die Bezirksvertretung, die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) oder einer Querungshilfe in der Nähe der Haltestelle zu prüfen und sich für die Einrichtung einzusetzen. Auch die früher vorhandene und in einigen Autonavis noch angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Fahrtrichtung Mülheim sollte wieder ausgeschildert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4260/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.01.2023
- Erstellt
- 15.12.2022 10:23