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4260/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gesicherte Querungsmöglichkeit der Herler Straße in Höhe der KVB-Haltestelle Herler Straße (Az.: 02-1600-173-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2023, TOP 2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1951 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4260/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gesicherte Querungsmöglichkeit der Herler Straße 
in Höhe der KVB-Haltestelle Herler Straße (Az.: 02-1600-173-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für ihre Eingabe. Die Verwaltung wird an 
der genannten Örtlichkeit eine Verkehrszählung durchführen. Sobald das Ergebnis dieser 
Zählung vorliegt, werden die Petenten über etwaige Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Petenten beantragen eine gesicherte Querungsmöglichkeit der Herler Straße in Höhe der 
KVB-Haltestelle Herler Straße (s. Anlage). Der Verwaltung liegt eine Unterschriftenliste mit 46 
Unterschriften vor.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen (z. B. Fußgängerüberwege oder Querungshilfen) nur dort anzubringen, wo dies 
aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.  
 
Diesbezüglich sind für die Errichtung von Fußgängerüberwegen/Querungshilfen die Richtli-
nien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) maßgebend. 
 
Die Anordnung von Fußgängerüberwegen/Querungshilfen kann nur erfolgen, wenn eine er-
sichtliche Verkehrsstärke (Fahrzeug- und Fußgängerverkehr) vorliegt. Die Fußgängerver-
kehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem 
Werktag mit durchschnittlichen Verkehr.   
 
Das bedeutet, dass eine Verkehrszählung erhoben werden muss, um die tatsächliche Ver-
kehrsstärke ermitteln zu können. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage - Eingabe

1790 Zeichen

Anlage 
 
Bürgerantrag für eine gesicherte Querungsmöglichkeit der Herler Straße in Höhe der 
KVBHaltestelle Herler Staße 
 
 
Nach Bezug der ersten von 237 neuen Wohnungen im Neubaugebiet zwischen Herler Str. 
und Wuppertaler Str. hat sich herausgestellt, dass für den Weg vom Wohngebiet zur 
Stadtbahn-/Bushaltestelle Buchheim Herler Straße ein gesicherer Überweg für 
Fußgänger:imen über die Herler Straße nur an der Kreuzung mit der Deutschordensstraße/ 
Dombacher Straße existiert. 
 
Für ältere Menschen und Familien mit Kleinkindem könnte dieser Umweg zu weit sein, so 
dass sie die Herler Straße ungesichert überqueren könnten. Besucher:innel der in den 
Häusem Herler Str 99-105 ansässigen Praxen (Zahnarzt, Physiotherapie, Logopädie und 
lnnere Medizin) kommen hinzu. 
Außerdem endet der nördliche Bürgersteig unmittelbar vor der Kurve mit Buswendeschleife. 
In Ergänzung ist anzunehmen, dass nach Abschluss der Bauarbeiten der Weg durch das 
Quartier sicherlich auch als Abkürzung zum Erreichen der nahegelegenen Nelson-Mandela-
Schule und der Kindertagesstätten im Bereich Wuppertaler Straße genutzt werden wird. 
 
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist zu beobachten, dass insbesondere Fahrgäste der K\/B hier 
regelmäßig im Kurvenbereich die Herler Straße queren. Durch die Biegung der Straßenflucht 
und die geparkten Autos ist hier die Einsehbarkeit in beide Fahrtrichtungen nicht ideal.  
 
Wir bitten daher die Bezirksvertretung, die Einrichtung eines gesicherten 
Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) oder einer Querungshilfe in der Nähe der Haltestelle zu 
prüfen und sich für die Einrichtung einzusetzen. Auch die früher vorhandene und in einigen 
Autonavis noch angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Fahrtrichtung 
Mülheim sollte wieder ausgeschildert werden.

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4260/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.01.2023
Erstellt
15.12.2022 10:23