Mandari Insight

AN/1004/2021

Änderungsantrag zu Zero-Waste-City Köln

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 06.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021

FDP Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

FDP Änderungsantrag nach § 13

4019 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2021 
AN/1004/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.05.2021 
 
Änderungsantrag zu Zero-Waste-City Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Vorlage AN/0942/2021 Zero-
Waste-City Köln auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 6. Mai 2021 
zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt folgende Ergänzungen: 
 
5. Das Kölner Abfallwirtschaftskonzept ist zu einem Kreislaufwirtschaftskonzept wei-
ter zu entwickeln. Die Verwaltung wird aufgefordert, in guter Zusammenarbeit mit ih-
ren Partnern die Mengen an Sortierabfall zu ermitteln, die bei der Sortierung Kölner 
Wertstofftonnen anfallen und als Abfall oder Ersatzbrennstoff verbrannt werden. Dem 
Rat sollen Vorschläge vorgelegt werden, wie die Sortier- und Recyclingfähigkeit der 
in den Wertstofftonnen erfassten Materialien - wo sie gut ist - erhalten und - wo sie 
unbefriedigend ist - verbessert und die Menge an verbrannten Sortierresten minimiert 
werden kann. 
 
6. Bei allen Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen ist dem Rat gegenüber trans-
parent abzuwägen, inwieweit vorgeschlagene Maßnahmen das Risiko von mehr Müll 
im Straßenraum und in Grünflächen enthalten. Anreize zum illegalen Entsorgung von 
Wertstoffen und Restmüll in Grünflächen oder in öffentlichen Abfallbehältern sind im 
Hinblick auf die Sauberkeit der Stadt zu vermeiden. 
 
7. Im Sinne einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Entwicklung ist ei-
ne Steigerung der Abfallgebühren oberhalb der Entwicklung der Nettolöhne in den 
unteren Lohngruppen zu vermeiden. 
 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Begründung: 
 
Zu Punkt 5: 
 
Ein großer Teil dessen, was vermeintlich über die „gelbe“ Tonne recycelt wird, endet als 
„Gewerbeabfall“ oder „Ersatzbrennstoff“ in Zementfabriken und Müllverbrennungsanlagen, 
weil die Sortieranlagen die angelieferten Qualitäten für eine Weiterverarbeitung nicht ausrei-
chend aufarbeiten können. Es ist bekannt, dass gerade Chargen von in dicht besiedelten 
Teilen von Großstädten gesammelte „Wertstoffe“ in den Sortieranlagen gar nicht erst in den 
Sortierprozess gelangen, weil sie die Anlage zu stark kontaminierten. Nicht sortierbare Mate-
rialien in Wertstofftonnen sind eine Verschleierung der Probleme. Diese Intransparenz ist in 
Zusammenarbeit und über geeignete Verträge mit den Verarbeitern der Kölner „Wertstoffe“ 
zu beenden. Es ist bekannt, dass Kölner Kompost aus der freiwilligen „braunen“ Wertstoff-
tonne eine gute Qualität aufweist. Auch Remondis in Köln gibt an, mit der Qualität des Pa-
pierrücklaufes zufrieden zu sein. Dagegen fallen bei der Sortierung von Leichtverpackungen 
auf der ersten Sortierstufe (Artikelebene) 30-50% Sortierreste an, auf der zweiten Stufe (Par-
tikelebene) noch einmal 30-50%.Es wäre interessant zu analysieren, warum die Menschen 
bei Biomüll und Papier gut vorsortieren und bei der Wertstofftonne kein vergleichbares Er-
gebnis erzielt wird. Nur so kann es gelingen, die Menschen in die Kreislaufwirtschaft mitzu-
nehmen. 
 
Zu Punkt 6: 
 
Bei der Vermeidung von Müll hat die Vermeidung von Müll im Straßenraum und in Grünflä-
chen („Littering“) Priorität vor der Vermeidung von Müll, der in die ordnungsgemäßen Syste-
me der Abfallverwertung und -entsorgung gelangt. Die Sauberkeit der Stadt hat Vorrang. 
Wenn z. B. Anreize gesetzt werden, über Verringerung von Volumen der Restmüllbehälter 
Geld zu sparen, besteht ein erheblicher Anreiz, Müll auf Autobahnparkplätzen, hinter Lärm-
schutzwänden oder an anderen uneinsichtigen Orten zu „vergessen“. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.05.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Remondis

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1004/2021
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
06.05.2021
Erstellt
04.05.2021 15:05