AN/1004/2021
Änderungsantrag zu Zero-Waste-City Köln
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FDP Änderungsantrag nach § 13
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2021 AN/1004/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.05.2021 Änderungsantrag zu Zero-Waste-City Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Vorlage AN/0942/2021 Zero- Waste-City Köln auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 6. Mai 2021 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt folgende Ergänzungen: 5. Das Kölner Abfallwirtschaftskonzept ist zu einem Kreislaufwirtschaftskonzept wei- ter zu entwickeln. Die Verwaltung wird aufgefordert, in guter Zusammenarbeit mit ih- ren Partnern die Mengen an Sortierabfall zu ermitteln, die bei der Sortierung Kölner Wertstofftonnen anfallen und als Abfall oder Ersatzbrennstoff verbrannt werden. Dem Rat sollen Vorschläge vorgelegt werden, wie die Sortier- und Recyclingfähigkeit der in den Wertstofftonnen erfassten Materialien - wo sie gut ist - erhalten und - wo sie unbefriedigend ist - verbessert und die Menge an verbrannten Sortierresten minimiert werden kann. 6. Bei allen Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen ist dem Rat gegenüber trans- parent abzuwägen, inwieweit vorgeschlagene Maßnahmen das Risiko von mehr Müll im Straßenraum und in Grünflächen enthalten. Anreize zum illegalen Entsorgung von Wertstoffen und Restmüll in Grünflächen oder in öffentlichen Abfallbehältern sind im Hinblick auf die Sauberkeit der Stadt zu vermeiden. 7. Im Sinne einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Entwicklung ist ei- ne Steigerung der Abfallgebühren oberhalb der Entwicklung der Nettolöhne in den unteren Lohngruppen zu vermeiden. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Begründung: Zu Punkt 5: Ein großer Teil dessen, was vermeintlich über die „gelbe“ Tonne recycelt wird, endet als „Gewerbeabfall“ oder „Ersatzbrennstoff“ in Zementfabriken und Müllverbrennungsanlagen, weil die Sortieranlagen die angelieferten Qualitäten für eine Weiterverarbeitung nicht ausrei- chend aufarbeiten können. Es ist bekannt, dass gerade Chargen von in dicht besiedelten Teilen von Großstädten gesammelte „Wertstoffe“ in den Sortieranlagen gar nicht erst in den Sortierprozess gelangen, weil sie die Anlage zu stark kontaminierten. Nicht sortierbare Mate- rialien in Wertstofftonnen sind eine Verschleierung der Probleme. Diese Intransparenz ist in Zusammenarbeit und über geeignete Verträge mit den Verarbeitern der Kölner „Wertstoffe“ zu beenden. Es ist bekannt, dass Kölner Kompost aus der freiwilligen „braunen“ Wertstoff- tonne eine gute Qualität aufweist. Auch Remondis in Köln gibt an, mit der Qualität des Pa- pierrücklaufes zufrieden zu sein. Dagegen fallen bei der Sortierung von Leichtverpackungen auf der ersten Sortierstufe (Artikelebene) 30-50% Sortierreste an, auf der zweiten Stufe (Par- tikelebene) noch einmal 30-50%.Es wäre interessant zu analysieren, warum die Menschen bei Biomüll und Papier gut vorsortieren und bei der Wertstofftonne kein vergleichbares Er- gebnis erzielt wird. Nur so kann es gelingen, die Menschen in die Kreislaufwirtschaft mitzu- nehmen. Zu Punkt 6: Bei der Vermeidung von Müll hat die Vermeidung von Müll im Straßenraum und in Grünflä- chen („Littering“) Priorität vor der Vermeidung von Müll, der in die ordnungsgemäßen Syste- me der Abfallverwertung und -entsorgung gelangt. Die Sauberkeit der Stadt hat Vorrang. Wenn z. B. Anreize gesetzt werden, über Verringerung von Volumen der Restmüllbehälter Geld zu sparen, besteht ein erheblicher Anreiz, Müll auf Autobahnparkplätzen, hinter Lärm- schutzwänden oder an anderen uneinsichtigen Orten zu „vergessen“. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Remondis
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1004/2021
- Typ
- FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 06.05.2021
- Erstellt
- 04.05.2021 15:05