V/0509/2005
Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
11551 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 29.06.2005 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 1.1 DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. zum Bau eines Carports für den Vereinsbulli, 1.2 DJK SC Nienberge 1946 e. V. für die Flachdachsanierung am Tennisheim, die Zaunsanie- rung an der Tennisanlage, die Pflasterarbeiten auf der Tennisanlage, Erneuerungen an der Tennisplatzberegnung, 1.3 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. zur Sanierung des Hockeyplatzes inclusive der Linie- rung, 1.4 Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. zur Sanierung der Versorgungsleitungen auf der Vereinsanlage. 2. Die Stadt Münster genehmigt den vier Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse unbeeinflusst, die DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. am 20.02.2005, DJK SC Nienberge 1946 e. V. am 28.02.2005, Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. am 03.12.2004, Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. am 29.11.2004 beantragte. Vorlagen-Nr.: V/0509/2005 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 04.06.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 2.2 DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V., DJK SC Nienberge 1946 e. V., Tennis- und Ho- ckeyclub Münster e. V., Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. werden sich eigenver- antwortlich und sachbezogen um weitere mögliche Förderungen anderer Stellen bemühen und sich effektiv in deren Verfahren einbringen. 2.3 DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V., DJK SC Nienberge 1946 e. V., Tennis- und Ho- ckeyclub Münster e. V., Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. werden bei der sachge- mäßen, fachgerechten Durchführung und Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen ein- schlägige Standards und Vorschriften einhalten. Die vier Sportvereine werden sich über Ab- weichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch möglich ist. 3. Der Stadt Münster werden keine Kosten dadurch entstehen, dass sie DJK Grün-Weiß A- melsbüren 1928 e. V., DJK SC Nienberge 1946 e. V., Tennis- und Hockeyclub Münster e. V., Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. nach der Sportförderrichtlinie den förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt. 4. Die Stadt Münster wird über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln, die DJK Grün- Weiß Amelsbüren 1928 e. V., DJK SC Nienberge 1946 e. V., Tennis- und Hockeyclub Müns- ter e. V., Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. beantragten, im Rahmen der Sportför- derrichtlinie ab 2006 entscheiden. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1., 2., 3. keine Kosten und keine Folgekosten entstehen werden. Begründung: A. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderrichtlinie die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. aus dem Sportetat fördern. Der Sportverein, der zu einer Baumaßnahme städtische Sportförderung beantragt, muss mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über seinen Antrag warten. Startet der Sportverei n die Maßnahme ohne städtische Erlaubnis vor der Antragsentscheidung, ist die Förderung aus dem städtischen Sportetat ausgeschlossen. Geneh- migt dagegen der Sportausschuss dem Sportverein den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, darf er nach seinem Zeitplan handeln, während das Verfahren zur Antragsentschei- dung weiterläuft. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert ohne Zwang zur Zuschussgewährung für die Stadt Münster die zügige Umsetzung von Vereins- baumaßnahmen. B. Die Vereinsbaumaßnahmen Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge Ziffer 1., 2., 3. prüfte die Verwaltung, dass die vier Sportvereine die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen. Sie unterstützt die Anträge auf Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns. 1.1 DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V., Carport für den Vereinsbulli DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. (GW Amelsbüren) führt am Häpper die städtische Sportan- lage Amelsbüren und vereinseigene Sporteinrichtungen. GW Amelsbüren baut sein Angebot mit Blick auf seine Mitgliedschaft, Gruppen im Stadtteil und Kooperationen mit anderen Einrichtungen aus. Für die Vereinsarbeit beschaffte er unlängst einen Bulli, der angemessen geschützt auf der Anlage abgestellt werden soll. Dazu möchte GW Amelsbüren ein Carport bauen. Zu 4.000 € ge- - 3 - schätztem Aufwand beantragte GW Amelsbüren am 20.02.2005 einen städtischen Baukostenzu- schuss und die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns durch den Sportausschuss. Sofern der Sportausschuss GW Amelsbüren kurzfristig den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, kann er ohne Finanzaufwand des städtischen Sportetats unverzüglich sein Fahrzeug sachgemäß abstellen. 1.2 DJK SC Nienberge 1946 e. V., verschiedene Maßnahmen der Tennisabteilung DJK SC Nienberge 1946 e. V. (SCN) führt an der Feldstiege die überlassene städtische Sportan- lage und eigene Einrichtungen. Seine Tennisanlage und ihre Einrichtungen saniert und moderni- siert er in sinnvollen Abschnitten. Für 2005 si nd eine Flachdachsanierung am Tennisheim, eine Sanierung des Zauns zwischen Tennisanlage und städtischem Freibad, Pflasterarbeiten auf der Tennisanlage und Erneuerungen an der Tennisplatzberegnung geplant. Zu dem geschätzten Auf- wand von 21.200 € (Flachdach: 11.500 €, Zaun: 2.100 €, Pflaster: 4.600 €, Beregnung: 3.000 €) beantragte SCN am 28.02.2005 einen städtischen Baukostenzuschuss und die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns durch den Sportausschuss. Sofern der Sportausschuss SCN den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, kann er die Maßnahmen ohne Finanzaufwand für die Stadt zügig durchführen. Damit kämen sie dem Spielbetrieb in der laufenden Saison zugute. Ohne die Genehmigung müsste SCN bis zur Zuschussentscheidung 2006 warten. 1.3 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V., Sanierung des Hockeyplatzes incl. der Linie- rung Der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. (THC) führt am Dingbänger Weg als Vereinsanlage u. a. einen Hockeyplatz. Zur Sicherung der Vereinsangebote, des Trainings und des Spielbetriebs und im Interesse einer zukunftsgerichteten Entwicklung des Hockeysports auf der Anlage plant der THC zunächst die Reinigung und Sanierung des Spielfeldes incl. Linierung, als zweiten Schritt die Pflasterung der Zuwegung und danach den Bau einer Flutlichtanlage und die Modernisierung des Hockeyplatzes. Ziel des THC ist die Anerkennung als Landesleistungsstützpunkt. Zur Förderung des Vereinsaufwands für die o. g. Maßnahmen richtete der THC am 03.12.2004 einen unvollständigen Zuschussantrag an die Stadt. Er beantragte auch die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns vom Sportausschuss. Die Reinigung des Spielfelds fällt nach Einschätzung der Sportverwaltung in den Bereich des An- lagenbetriebs, den die Stadt mit pauschalen Fördersätzen aus den Mitteln der Betriebskostenzu- schüsse für Vereine mit vereinseigenen Anlagen finanziert. Betriebliche Maßnahmen unterliegen nicht der Notwendigkeit zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Der Bau der Flut- lichtanlage und die Modernisierung des Hockeyplatzes sind zurzeit unzureichend geplant. Verein und Sportverwaltung tauschen sich dazu fachbezogen aus. Über den Antrag auf Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns dafür wird die Verwaltung dem Sportaus- schuss zu gegebener Zeit einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Zunächst sollte somit nur für die geplante Spielfeldsanierung incl. Linierung der förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn ge- nehmigt werden. 1.4 Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V., Sanierung der Versorgungsleitungen auf der Vereinsanlage Der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. (RFV) führt eine eigene Anlage mit Außen- und Hallenplätzen und Vereinseinrichtungen. Das Wasser, mit dem der RFV die Vereinspferde versorgt und seine Einrichtungen betreibt, ist extrem eisen- und kalkhaltig. Um die Gesundheit von Men- schen und Tieren nicht zu beeinträchtigen, möchte der RFV sein Leitungssystem sanieren und - 4 - eine Filteranlage installieren. Zu dem gesc hätzten Aufwand von 4.000 € beantragte er am 29.11.2004 einen städtischen Baukostenzuschuss aus der Sportförderung und die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn vom Sportausschuss. Mit der Genehmigung könnte der RFV die Leitungen umgehend sanieren, was seinen Vereinsmit- gliedern, den Pferden, Kooperationspartnern und Vereinsgästen zugute käme. 3. Baubeginn und städtische Förderung Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab 2006 über die beantragte Sportförderung entscheiden. Sofern sie den vier Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, können sie unabhängig vom Förderverfahren der Stadt bauen. Die Verwaltung unterstützt die Ver- einsanträge zum Baubeginn im Interesse einer unverzüglichen Bauausführung und eines mög- lichst störungsfreien Sportbetriebs auf den betroffenen Anlagen. Der Sportausschuss entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zu der beantragten Zuschussgewährung. Bei der Stadt Münster läuft das Zuschussverfahren unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das Sportamt wies die vier Sportvereine bereits ausdrücklich darauf hin. Die Vereinsvorstände werden nach der Ausschussentscheidung schriftlich bestätigen, dass sie diese Regelung zur Kenntnis ge- nommen haben. Das Sportamt wird die Vereinsbaumaßnahmen im weiteren Verfahren mit Blick auf den sportfach- lich notwendigen und angemessenen Aufwand prüfen. Für eine mögliche Förderung wird später nur der Aufwand berücksichtigt werden, der zur Sicherung der funktionalen Anforderungen erfor- derlich ist. Die vorgestellten Vereinsbaumaßnahmen müssen zudem sach- und fachgerecht durch- geführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. städtischer Sportförderung be- zahlt machen kann. Die vier betroffenen Sportvereine werden sich rechtzeitig mit dem Sportamt über Abweichungen von Standards und Vorschriften abstimmen und zur Bauausführung beraten. 4. weitere Fördermöglichkeiten Eventuell fördern andere Einrichtungen die geplanten Maßnahmen (z. B. LSB, Fachverband, Bund) und entlasten damit die Vereinskasse und - im Falle einer städtischen Förderung - den Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien anderer Stellen müssen die vier Sportvereine selbstän- dig erfragen und beachten, um sich die Fördermöglichkeiten zu erhalten. Das Sportamt unterstützt die vier Sportvereine bei Bedarf in den Zuschussverfahren. i. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Feldstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0509/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37