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V/0509/2005

Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen

Vorlage 04.06.2005

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 29.06.2005, TOP 3.5.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11551 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen auf Vereinssportanlagen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
29.06.2005 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
 
1.1 DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. zum Bau eines Carports für den Vereinsbulli,  
 
1.2 DJK SC Nienberge 1946 e. V. für die Flachdachsanierung am Tennisheim, die Zaunsanie-
rung an der Tennisanlage, die Pflasterarbeiten auf der Tennisanlage, Erneuerungen an der 
Tennisplatzberegnung,  
 
1.3 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. zur Sanierung des Hockeyplatzes inclusive der Linie-
rung, 
 
1.4 Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. zur Sanierung der Versorgungsleitungen auf der 
Vereinsanlage. 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den vier Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeiti-
gen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1  Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt 
Münster über die Baukostenzuschüsse unbeeinflusst, die DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 
e. V. am 20.02.2005, DJK SC Nienberge 1946 e. V. am 28.02.2005, Tennis- und Hockeyclub 
Münster e. V. am 03.12.2004, Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. am 29.11.2004 
beantragte. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0509/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
Barbara.Klein@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
2.2  DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V., DJK SC Nienberge 1946 e. V., Tennis- und Ho-
ckeyclub Münster e. V., Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. werden sich eigenver-
antwortlich und sachbezogen um weitere mögliche Förderungen anderer Stellen bemühen 
und sich effektiv in deren Verfahren einbringen. 
 
2.3  DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V., DJK SC Nienberge 1946 e. V., Tennis- und Ho-
ckeyclub Münster e. V., Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. werden bei der sachge-
mäßen, fachgerechten Durchführung und Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen ein-
schlägige Standards und Vorschriften einhalten. Die vier Sportvereine werden sich über Ab-
weichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener 
Austausch möglich ist. 
 
3. Der Stadt Münster werden keine Kosten dadurch entstehen, dass sie DJK Grün-Weiß A-
melsbüren 1928 e. V., DJK SC Nienberge 1946 e. V., Tennis- und Hockeyclub Münster e. V., 
Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. nach der Sportförderrichtlinie den förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt. 
 
4. Die Stadt Münster wird über die Baukostenzuschüsse aus Sportfördermitteln, die DJK Grün-
Weiß Amelsbüren 1928 e. V., DJK SC Nienberge 1946 e. V., Tennis- und Hockeyclub Müns-
ter e. V., Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. beantragten, im Rahmen der Sportför-
derrichtlinie ab 2006 entscheiden.  
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1., 2., 
3. keine Kosten und keine Folgekosten entstehen werden. 
 
 
Begründung: 
 
A. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster  
 
Die Stadt Münster kann
 nach ihrer Sportförderrichtlinie die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund 
Münster e. V. aus dem Sportetat fördern. Der Sportverein, der zu einer Baumaßnahme städtische 
Sportförderung beantragt, muss mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über 
seinen Antrag warten. Startet der Sportverei n die Maßnahme ohne städtische Erlaubnis vor der 
Antragsentscheidung, ist die Förderung aus dem städtischen Sportetat ausgeschlossen. Geneh-
migt dagegen der Sportausschuss dem Sportverein den förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn, darf er nach seinem Zeitplan handeln, während das Verfahren zur Antragsentschei-
dung weiterläuft. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert 
ohne Zwang zur Zuschussgewährung für die Stadt Münster die zügige Umsetzung von Vereins-
baumaßnahmen.  
 
B.  Die Vereinsbaumaßnahmen 
 
Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge Ziffer 1., 2., 3. prüfte die Verwaltung, dass die vier 
Sportvereine die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie erfüllen. Sie unterstützt die Anträge auf 
Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns.  
 
1.1 DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V., Carport für den Vereinsbulli  
 
DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. (GW Amelsbüren) führt am Häpper die städtische Sportan-
lage Amelsbüren und vereinseigene Sporteinrichtungen. GW Amelsbüren baut sein Angebot mit 
Blick auf seine Mitgliedschaft, Gruppen im Stadtteil und Kooperationen mit anderen Einrichtungen 
aus. Für die Vereinsarbeit beschaffte er unlängst einen Bulli, der angemessen geschützt auf der 
Anlage abgestellt werden soll. Dazu möchte GW Amelsbüren ein Carport bauen. Zu 4.000 € ge-

- 3 - 
schätztem Aufwand beantragte GW Amelsbüren am 20.02.2005 einen städtischen Baukostenzu-
schuss und die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns durch den 
Sportausschuss.  
 
Sofern der Sportausschuss GW Amelsbüren kurzfristig den förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn genehmigt, kann er ohne Finanzaufwand des städtischen Sportetats unverzüglich sein 
Fahrzeug sachgemäß abstellen.  
 
1.2 DJK SC Nienberge 1946 e. V., verschiedene Maßnahmen der Tennisabteilung  
 
DJK SC Nienberge 1946 e. V. (SCN) führt an der Feldstiege die überlassene städtische Sportan-
lage und eigene Einrichtungen. Seine Tennisanlage und ihre Einrichtungen saniert und moderni-
siert er in sinnvollen Abschnitten. Für 2005 si nd eine Flachdachsanierung am Tennisheim, eine 
Sanierung des Zauns zwischen Tennisanlage und städtischem Freibad, Pflasterarbeiten auf der 
Tennisanlage und Erneuerungen an der Tennisplatzberegnung geplant. Zu dem geschätzten Auf-
wand von 21.200 € (Flachdach: 11.500 €, Zaun: 2.100 €, Pflaster: 4.600 €, Beregnung: 3.000 €) 
beantragte SCN am 28.02.2005 einen städtischen Baukostenzuschuss und die Genehmigung des 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns durch den Sportausschuss.  
 
Sofern der Sportausschuss SCN den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, 
kann er die Maßnahmen ohne Finanzaufwand für die Stadt zügig durchführen. Damit kämen sie 
dem Spielbetrieb in der laufenden Saison zugute. Ohne die Genehmigung müsste SCN bis zur 
Zuschussentscheidung 2006 warten. 
 
1.3 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V., Sanierung des Hockeyplatzes incl. der Linie-
rung 
 
Der Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. (THC) führt am Dingbänger Weg als Vereinsanlage u. 
a. einen Hockeyplatz. Zur Sicherung der Vereinsangebote, des Trainings und des Spielbetriebs 
und im Interesse einer zukunftsgerichteten Entwicklung des Hockeysports auf der Anlage plant der 
THC zunächst die Reinigung und Sanierung des Spielfeldes incl. Linierung, als zweiten Schritt die 
Pflasterung der Zuwegung und danach den Bau einer Flutlichtanlage und die Modernisierung des 
Hockeyplatzes. Ziel des THC ist die Anerkennung als Landesleistungsstützpunkt.  
 
Zur Förderung des Vereinsaufwands für die o. g. Maßnahmen richtete der THC am 03.12.2004 
einen unvollständigen Zuschussantrag an die Stadt. Er beantragte auch die Genehmigung des 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns vom Sportausschuss. 
 
Die Reinigung des Spielfelds
 fällt nach Einschätzung der Sportverwaltung in den Bereich des An-
lagenbetriebs, den die Stadt mit pauschalen Fördersätzen aus den Mitteln der Betriebskostenzu-
schüsse für Vereine mit vereinseigenen Anlagen finanziert. Betriebliche Maßnahmen unterliegen 
nicht der Notwendigkeit zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Der Bau der Flut-
lichtanlage und die Modernisierung des Hockeyplatzes  sind zurzeit unzureichend geplant. Verein 
und Sportverwaltung tauschen sich dazu fachbezogen aus. Über den Antrag auf Genehmigung 
des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns dafür wird die Verwaltung dem Sportaus-
schuss zu gegebener Zeit einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Zunächst sollte somit nur für die 
geplante Spielfeldsanierung incl. Linierung der förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn ge-
nehmigt werden. 
 
1.4 Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V., Sanierung der Versorgungsleitungen auf 
der Vereinsanlage 
 
Der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. (RFV) führt eine eigene Anlage mit Außen- und 
Hallenplätzen und Vereinseinrichtungen. Das Wasser, mit dem der RFV die Vereinspferde versorgt 
und seine  Einrichtungen betreibt, ist extrem eisen- und kalkhaltig. Um die Gesundheit von Men-
schen und Tieren nicht zu beeinträchtigen, möchte der RFV sein Leitungssystem sanieren und

- 4 - 
eine Filteranlage installieren. Zu dem gesc hätzten Aufwand von 4.000 € beantragte er am 
29.11.2004 einen städtischen Baukostenzuschuss aus der Sportförderung und die Genehmigung 
zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn vom Sportausschuss.  
 
Mit der Genehmigung könnte der RFV die Leitungen umgehend sanieren, was seinen Vereinsmit-
gliedern, den Pferden, Kooperationspartnern und Vereinsgästen zugute käme. 
 
3. Baubeginn und städtische Förderung 
 
Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab 2006 über die beantragte Sportförderung entscheiden. 
Sofern sie den vier Sportvereinen den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, 
können sie unabhängig vom Förderverfahren der Stadt bauen. Die Verwaltung unterstützt die Ver-
einsanträge zum Baubeginn im Interesse einer unverzüglichen Bauausführung und eines mög-
lichst störungsfreien Sportbetriebs auf den betroffenen Anlagen.  
 
Der Sportausschuss entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zu der beantragten  Zuschussgewährung. Bei der 
Stadt Münster läuft das Zuschussverfahren unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das 
Sportamt wies die vier Sportvereine bereits ausdrücklich darauf hin. Die Vereinsvorstände werden 
nach der Ausschussentscheidung schriftlich bestätigen, dass sie diese Regelung zur Kenntnis ge-
nommen haben.  
 
Das Sportamt wird die Vereinsbaumaßnahmen im weiteren Verfahren mit Blick auf den sportfach-
lich notwendigen und angemessenen Aufwand prüfen. Für eine mögliche Förderung wird später 
nur der Aufwand berücksichtigt werden, der zur Sicherung der funktionalen Anforderungen erfor-
derlich ist. Die vorgestellten Vereinsbaumaßnahmen müssen zudem sach- und fachgerecht durch-
geführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. städtischer Sportförderung be-
zahlt machen kann. Die vier betroffenen Sportvereine werden sich rechtzeitig mit dem Sportamt 
über Abweichungen von Standards und Vorschriften abstimmen und zur Bauausführung beraten.  
 
4. weitere Fördermöglichkeiten 
 
Eventuell fördern andere Einrichtungen die geplanten Maßnahmen (z. B. LSB, Fachverband, 
Bund) und entlasten damit die Vereinskasse und - im Falle einer städtischen Förderung - den 
Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien anderer Stellen müssen die vier Sportvereine selbstän-
dig erfragen und beachten, um sich die Fördermöglichkeiten zu erhalten. Das Sportamt unterstützt 
die vier Sportvereine bei Bedarf in den Zuschussverfahren.  
 
i. V. 
 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Sportausschuss
TOP 3.5.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Feldstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0509/2005
Typ
Vorlage
Datum
04.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37