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V/0853/2013

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0042/2013 vom 17.09.2013 "Tempo 50 auf der B 51" (Anlage)

Vorlagen 30.10.2013

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.11.2013, TOP 2.2

Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 853-13, Anlage

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Beschlussvorlage

1629 Zeichen

/0853/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0042/2013 vom 17.09.2013 
"Tempo 50 auf der B 51" (Anlage) 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen 
für die Geschwindi gkeitsregelungen entlang des gesamten Straßenzuges der B 51 im 
Stadtgebiet Münster (zwischen der A 43 im Süden und der Stadtgrenze zu Telgte im Nor d-
osten) einschließlich eines möglichen Tempolimits von 50 km/h darzustellen. 
 
2.  Über das Ergebnis  wird im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft berichtet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 keine 
 
Begründung: 
 
Der Antrag wurde am 25.09.2013 in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss ve rwiesen.  
Anliegen des Antrages ist es, auf der B 51 im Bereich der Stadt Münster eine Geschwindigkeitsbe-
grenzung von 50 km/h einzuführen; begründet wird dies mit der vorhandenen Lärm- und Abgasbe-
lastung sowie der Verkehrssicherheit. 
 
Der Antrag soll im Ra hmen eines regulären Beteiligungsverfahrens (Polizeipräsidium Münster, 
Bezirksregierung Münster und Landesbetrieb Straßenbau NRW) geprüft werden. Ein nennenswe r-
ter Personal und Sachmittelaufwand entsteht dabei nicht. 
 
I. V.  
 
gez. 
A. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage/0853/2013
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0853/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Vechtel 
Ruf: 
492 32 80 
E-Mail: 
Vechtel@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

Vorlage Nr. 853-13, Anlage

1072 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2013 
R
atsantrag 
Tempo 50 auf der B 51 
Der Rat möge beschließen: 
Auf der B 51 im Bereich der Stadt Münster wird ein Tempolimit von 50 km/h 
eingeführt. 
Begründung: 
Aufgrund der zunehmenden Lärmemissionen, aus Gründen der Verkehrssicherheit 
und des CO2 -Ausstoßes ist es geboten, hier die Geschwindigkeit im Stadtbereich 
Münster zu reduzieren. 
In nahezu allen Teilen des Stadtgebietes gilt inzwischen ein Regel-Tempolimit von 
50km/h. Diese Maßnahmen werden inzwischen auch von einer deutlichen Mehrheit 
in der Bevölkerung unterstützt.  
§ 45 Abs. 1 StVO ermächtigt die Straßenverkehrsbehörde zu verkehrsrechtlichen
Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch zum Schutz der 
Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.  
Carsten Peters 
und Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
17.09.2013 
Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Hauptausschuss V/0853/2013

Beratungsverlauf (1)

13.11.2013 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0853/2013
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37