V/0853/2013
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0042/2013 vom 17.09.2013 "Tempo 50 auf der B 51" (Anlage)
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Beschlussvorlage
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/0853/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0042/2013 vom 17.09.2013 "Tempo 50 auf der B 51" (Anlage) Beratungsfolge 13.11.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Geschwindi gkeitsregelungen entlang des gesamten Straßenzuges der B 51 im Stadtgebiet Münster (zwischen der A 43 im Süden und der Stadtgrenze zu Telgte im Nor d- osten) einschließlich eines möglichen Tempolimits von 50 km/h darzustellen. 2. Über das Ergebnis wird im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft berichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Der Antrag wurde am 25.09.2013 in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss ve rwiesen. Anliegen des Antrages ist es, auf der B 51 im Bereich der Stadt Münster eine Geschwindigkeitsbe- grenzung von 50 km/h einzuführen; begründet wird dies mit der vorhandenen Lärm- und Abgasbe- lastung sowie der Verkehrssicherheit. Der Antrag soll im Ra hmen eines regulären Beteiligungsverfahrens (Polizeipräsidium Münster, Bezirksregierung Münster und Landesbetrieb Straßenbau NRW) geprüft werden. Ein nennenswe r- ter Personal und Sachmittelaufwand entsteht dabei nicht. I. V. gez. A. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage/0853/2013 Vorlagen-Nr.: V/0853/2013 Auskunft erteilt: Herr Vechtel Ruf: 492 32 80 E-Mail: Vechtel@stadt-muenster.de Datum: 30.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 853-13, Anlage
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2013 R atsantrag Tempo 50 auf der B 51 Der Rat möge beschließen: Auf der B 51 im Bereich der Stadt Münster wird ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt. Begründung: Aufgrund der zunehmenden Lärmemissionen, aus Gründen der Verkehrssicherheit und des CO2 -Ausstoßes ist es geboten, hier die Geschwindigkeit im Stadtbereich Münster zu reduzieren. In nahezu allen Teilen des Stadtgebietes gilt inzwischen ein Regel-Tempolimit von 50km/h. Diese Maßnahmen werden inzwischen auch von einer deutlichen Mehrheit in der Bevölkerung unterstützt. § 45 Abs. 1 StVO ermächtigt die Straßenverkehrsbehörde zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Carsten Peters und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de 17.09.2013 Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Hauptausschuss V/0853/2013
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0853/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37