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V/0232/2005

Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck-Nord"

Vorlage 23.03.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 26.04.2005, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4342 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck-Nord" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.04.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der  Ausschuss für Umweltschutz  und Bauwesen  stimmt dem  vom Tiefbauamt und vom Ing.-
Büro Sowa, Lippstadt, aufgestellten Entwurf und dem Bau der Kanalerschließung zu. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Kanalbaukosten werden insgesamt auf 4.300.000 Euro geschätzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Kanalbaumaßnahme ist lt. Haushaltsplanentwurf 2005 (Invest.-Plan 2004 – 2008) unter der 
Haushaltsstelle 7004.950.5300.7 mit der Bezeichnung „Baugebiet Wolbeck-Nord“ wie folgt veran-
schlagt: 
 
2005 = 500.000,00 Euro 
(VE = 0,00 Euro) 
2006 = 1.900.000,00 Euro 
(VE = 1.900.000,00 Euro) 
2007 = 20.000,00 Euro 
2008 = 500.000,00 Euro 
später = 1.600.000,00 Euro
 
zus. = 4.520.000,00 Euro 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines: 
 
Das Bebauungsplangebiet Nr. 415 „Wolbeck-Nord“ liegt nördlich Am Borggarten/östlich Grenkuhlen-
weg/westlich Telgter Straße und wird derzeit überwie gend als Ackerfläche genutzt. Es hat eine Plangebiets-
größe von insgesamt 53,1 ha, von der 25,7 ha als Baugrundstücks- und Straßenflächen zu entwässern sind. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0232/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Das Geländegefälle weist eine allgemeine Richtung nach Süden zum Piepenbach auf. 
 
Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im  Trennsystem mit nachgeschalteter Drosselung des 
Regenwasserabflusses. 
 
Schmutzwasserkanalisation:
 
 
Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser wird mittels Freigefälleleitungen DN 250 zum vorhandenen 
Sammler in der Straße Im Borggarten geleitet. Es gelangt dann weiter über das Pumpwerk Eschstraße zur 
Kläranlage „Am Loddenbach“. 
 
Es werden auch die derzeit mittels Kleinkläranlagen entwässerten Grundstücke Grenkuhlenweg 30, 32, 35, 
37, 39, 41, 43, Holtrode 20, Berdel 9 sowie Telgter Straße 29 angeschlossen. 
 
Regenwasserkanalisation:
 
 
Gemäß § 51 a Landeswassergesetz (LWG) ist anfallende s Regenwasser auf erstmals bebauten Flächen zu 
versickern, zu verrieseln oder ortsnah einzuleiten. 
 
Das im Vorfeld erstellte Baugrundgut achten bewertet den Untergrund als nicht versickerungsfähig. Im Bau-
gebiet stehen bereits oberflächennah schwach durchl ässige Schluffe bis praktisch undurchlässige Geschie-
bemergel sowie Kreidemergel bzw. verwitterter Mergelstein an. 
 
Das anfallende Niederschlagswasser wird in Regen wasserkanälen abgeführt und über Regenrückhaltebe-
cken gedrosselt zum Piepenbach abgeleitet. 
 
Innerhalb des westlichen Teils des Baugebietes werden vier Entwässerungsgräben angelegt, an deren be-
nachbarte Grundstücke angeschlossen werden. Hier findet eine teilweise Versickerung und Verdunstung 
des Niederschlagswassers statt. 
 
Nördlich der Straße „Am Borggarten“ wird innerhalb der öffentlichen Grünfläche ein Regenrückhaltebecken 
angelegt. 
 
Dem geplanten Entwässerungssystem hat die Bezirksregierung gemäß § 58 Abs. 1 des Landeswasserge-
setzes am 27.10.2004 zugestimmt und am 05.01.2005 die Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz für 
die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Piepenbach erteilt. 
 
Die Umsetzung und Verwirklichung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 415 erfolgt mit dem Um-
legungsverfahren nach § 45 ff BauGB. 
 
Die Erschließung des Bebauungsplangebietes ist in mindestens zwei Bauabschnitten vorgesehen. Der erste 
Bauabschnitt umfasst die Wohnbauflächen nördlich „Am Borggarten“ / südlich „Holtrode“ in 2005 – 2006. 
 
Weitere Bauabschnitte folgen nach Bedarf in späteren Jahren. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AU B im II. und III. Quartal 2005. Der Baubeginn ist für 
das IV. Quartal 2005 vorgesehen. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Se rviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig 
über die Maßnahme informiert.  
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt im Stadtge-
biet zu schaffen, werden bei Kanalbaumaßnahmen des  Tiefbauamtes die Interessen von Menschen mit Be-
hinderungen soweit wie möglich berücksichtigt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

26.04.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bebauungsplan Nr. 415 (amtlicher Umring) amtlich
  • Telgter Straße 29
  • Am Borggarten
  • Eschstraße
  • Grenkuhlenweg 30
  • Holtrode 20
  • Berdel 9

Bebauungsplan Nr. 415

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck-Nord - Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0232/2005
Typ
Vorlage
Datum
23.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37