V/0232/2005
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck-Nord"
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Beschlussvorlage
4342 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck-Nord" Beratungsfolge 26.04.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt und vom Ing.- Büro Sowa, Lippstadt, aufgestellten Entwurf und dem Bau der Kanalerschließung zu. Kosten/Folgekosten Die Kanalbaukosten werden insgesamt auf 4.300.000 Euro geschätzt. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Kanalbaumaßnahme ist lt. Haushaltsplanentwurf 2005 (Invest.-Plan 2004 – 2008) unter der Haushaltsstelle 7004.950.5300.7 mit der Bezeichnung „Baugebiet Wolbeck-Nord“ wie folgt veran- schlagt: 2005 = 500.000,00 Euro (VE = 0,00 Euro) 2006 = 1.900.000,00 Euro (VE = 1.900.000,00 Euro) 2007 = 20.000,00 Euro 2008 = 500.000,00 Euro später = 1.600.000,00 Euro zus. = 4.520.000,00 Euro Begründung: Allgemeines: Das Bebauungsplangebiet Nr. 415 „Wolbeck-Nord“ liegt nördlich Am Borggarten/östlich Grenkuhlen- weg/westlich Telgter Straße und wird derzeit überwie gend als Ackerfläche genutzt. Es hat eine Plangebiets- größe von insgesamt 53,1 ha, von der 25,7 ha als Baugrundstücks- und Straßenflächen zu entwässern sind. Vorlagen-Nr.: V/0232/2005 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 23.03.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Das Geländegefälle weist eine allgemeine Richtung nach Süden zum Piepenbach auf. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im Trennsystem mit nachgeschalteter Drosselung des Regenwasserabflusses. Schmutzwasserkanalisation: Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser wird mittels Freigefälleleitungen DN 250 zum vorhandenen Sammler in der Straße Im Borggarten geleitet. Es gelangt dann weiter über das Pumpwerk Eschstraße zur Kläranlage „Am Loddenbach“. Es werden auch die derzeit mittels Kleinkläranlagen entwässerten Grundstücke Grenkuhlenweg 30, 32, 35, 37, 39, 41, 43, Holtrode 20, Berdel 9 sowie Telgter Straße 29 angeschlossen. Regenwasserkanalisation: Gemäß § 51 a Landeswassergesetz (LWG) ist anfallende s Regenwasser auf erstmals bebauten Flächen zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah einzuleiten. Das im Vorfeld erstellte Baugrundgut achten bewertet den Untergrund als nicht versickerungsfähig. Im Bau- gebiet stehen bereits oberflächennah schwach durchl ässige Schluffe bis praktisch undurchlässige Geschie- bemergel sowie Kreidemergel bzw. verwitterter Mergelstein an. Das anfallende Niederschlagswasser wird in Regen wasserkanälen abgeführt und über Regenrückhaltebe- cken gedrosselt zum Piepenbach abgeleitet. Innerhalb des westlichen Teils des Baugebietes werden vier Entwässerungsgräben angelegt, an deren be- nachbarte Grundstücke angeschlossen werden. Hier findet eine teilweise Versickerung und Verdunstung des Niederschlagswassers statt. Nördlich der Straße „Am Borggarten“ wird innerhalb der öffentlichen Grünfläche ein Regenrückhaltebecken angelegt. Dem geplanten Entwässerungssystem hat die Bezirksregierung gemäß § 58 Abs. 1 des Landeswasserge- setzes am 27.10.2004 zugestimmt und am 05.01.2005 die Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Piepenbach erteilt. Die Umsetzung und Verwirklichung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 415 erfolgt mit dem Um- legungsverfahren nach § 45 ff BauGB. Die Erschließung des Bebauungsplangebietes ist in mindestens zwei Bauabschnitten vorgesehen. Der erste Bauabschnitt umfasst die Wohnbauflächen nördlich „Am Borggarten“ / südlich „Holtrode“ in 2005 – 2006. Weitere Bauabschnitte folgen nach Bedarf in späteren Jahren. Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AU B im II. und III. Quartal 2005. Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2005 vorgesehen. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Se rviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt im Stadtge- biet zu schaffen, werden bei Kanalbaumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen von Menschen mit Be- hinderungen soweit wie möglich berücksichtigt. I. V. gez. Joksch Stadtbaurat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Bebauungsplan Nr. 415 (amtlicher Umring) amtlich
- Telgter Straße 29
- Am Borggarten
- Eschstraße
- Grenkuhlenweg 30
- Holtrode 20
- Berdel 9
Bebauungsplan Nr. 415
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck-Nord - Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0232/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 23.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37