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1825/2017

Nördlich Colonius in Köln-Neustadt/Nord; VEP; städtebauliches Planungskonzept: Mitteilung ü.d.Ergebnis d.Qualifizierungsverfahrens sowie Beschluss z.Durchführung d.frühz.Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 22.06.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.03.2018, TOP 9.1

Anlage 4_Projektinformation_iLive

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 7_Erläuterung Entscheidungsfindung_VEP Nördlich Colonius_SUB13_Parkview Cologne_20180105_Clean CH

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Anlage 9_Konzeption der Lifestlyletowers_Entwurf

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Anlage 3_Erläuterungen

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Anlage 1_Geltungsbereich

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Anlage 0 (Begründung der Dringlichkeit)

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Anlage 8_Weiterentwicklung des Entwurfs von Carsten Roth_VEP Nördluch Colonius_SUB13_080118_clean CH

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Anlage 6

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Anlage 10

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 10 -----ungültig-----

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Anlage 5_Auszug aus der Niederschrift der BV 4_10.07.2017

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Anlage 2_Übersicht _Visualisierungen

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Anlage 4_Projektinformation_iLive

6205 Zeichen

Parkview Cologne GmbH  -  Ulmer Straße 68  -  D-73431 Aalen 
Ansprechpartner Presse: Dr. Julia S. Pietsch  -  Email: j.pietsch@i-live.de  -  Telefon: 07361-941228 
Studentisches Leben – urban am Grüngürtel 
In den Zwanziger Jahren wurde der Grüngürtel angelegt, der in Köln Urbanität und Naturverbundenheit 
zeitgleich ermöglicht. Begegnungszonen und zugleich ausreichend Privatsphäre, günstige Mieten inklusive 
digitaler Zusatz-Services - auf dem Gelände Subbelrather Straße/Ecke Innere Kanalstraße, direkt am inne-
ren Grüngürtel, planen die aus Köln kommende LIQION und die im schwäbischen Aalen ansässige i Live-
Gruppe ihr Projekt Parkview Cologne, ein Wohntower mit Mikroapartments für junge und junggebliebene 
Bewohner. 
 
Das geplante Ensemble ist ganz auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten. Im Schnitt beträgt 
die Apartmentgröße circa 23 qm. Die Bewohner sollen eine besondere Atmosphäre genießen, die Aspekte 
des Trends „Urban Living“ mit Nachhaltigkeit und innovativen digitalen Dienstleistungen verbindet.  Die 
Lage ist direkt  neben dem Fernsehturm „Colonius“  und somit nah zur Kölner Innenstadt. Großzügige 
Grünanlagen umgeben die  Wohnanlage, integriert werden  im Objekt  Gemeinschaftsräume, begrünte 
Dachterrassen und Gemeinschaftsküchen. Gleichzeitig gewährt das Objekt  seinen Bewohnern ausre i-
chend Rückzugsraum und Privatsphäre. Unterschiedlich große  Wohneinheiten vom 1 -Zimmer-Komfort-
Apartment bis zum 2-Zimmer-Apartment stehen in den beiden in eleganter Architektur ausgeführten Ge-
bäuden zur Verfügung. Alle Apartments verfügen über eine eigene Küche sowie ein eigenes Badezimmer. 
Mit funktionellen Raumkonzepten gestaltet und mit hochwertigen, belastbaren Materialien voll möbliert 
ausgestattet, bieten diese Wohneinheiten den Bewohnern ein Höchstmaß an Komfort und Privatsphäre. 
Zudem sind alle Etagen mit Hilfe des Aufzuges komfortabel zu erreichen. Die vorhandene Möblierung ver-
einfacht den Umzug für die Mieter erheblich und bietet somit einen echten Mehrwert.  Die Ausstattung 
der Comfortapartments umfasst dabei standardmäßig eine Pantry -Küche (Kühlschrank, Backofen, Glaske-
ramikkochfeld, Umluft-Dunstabzug, Spüle) und alle erforderlichen Möbel wie Bett inkl. Matratze, Kleider-
schrank, Esstisch, Stühle, Schreibtisch, Regale, Raumteiler, TV-Board, Garderobe.

Parkview Cologne GmbH  -  Ulmer Straße 68  -  D-73431 Aalen 
Ansprechpartner Presse: Dr. Julia S. Pietsch  -  Email: j.pietsch@i-live.de  -  Telefon: 07361-941228 
Mehr Wohnkomfort: Schäden melden per App, Reinigung anfordern über den Concierge 
Mit diesen Mikroapartments werden gezielt die Ansprüche junger und junggebliebener Bewohner erfüllt, 
speziell von Studenten, Assistenz -Ärzten, jungen Wissenschaftlern und Nachwuchs -Führungskräften. „An 
einem boomenden Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wie Köln suchen viele junge Menschen nach 
zentrumsnahem und bezahlbarem Wohnraum, der gleichzeitig ihre Bedürfnisse nach Komfort, unkompl i-
ziertem Wohnen und Flexibilität erfüllt – für sie ist das Objekt gedacht“, sagt Amos Engelhardt, Geschäfts-
führer i Live-Gruppe. Um sich rundum wohlzufühlen, wird den Bewohnern nicht nur eine moderne Infr a-
struktur unter anderem mit Kommunikationstechnik und Tiefgaragenplätzen geboten, sie können auch 
eine Reihe innovativer Dienstleistungen und Einrichtungen in Anspruch nehmen.  
- Die i Live-App für Smartphones belebt den Dialog sowohl unter den Bewohnern als auch zwischen 
Mietern und Hausverwaltung. Chats und Gruppenchats innerhalb der Nachbarschaft sind mö g-
lich. Eine Übersicht über alle Hausbewohner ermöglicht nach dem Einzug die unkomplizierte Kon-
taktaufnahme zu neuen Nachbarn. Die Bewohner können über die Anwendung außerdem Sch ä-
den melden und an regelmäßigen Umfragen der Hausverwaltung zur Zufriedenheit mit Wohnung 
und Wohnumfeld teilnehmen.  
- Entlastung von organisatorischen Angelegenheiten bietet der Concierge, der für die Bewohner als 
Ansprechperson vor Ort ist. Er koordiniert beispielsweise Termine für die Wäschereinigung oder 
bestellt den Zimmerreinigungsdienst.  
- Kreative und urbane Ideen, wie z.B. der i Live -Hühnerstall im Objekt Campu s Gardens in Heide l-
berg, sind kleine und witzige Gadgets, die den Unterschied ausmachen.  
- Ergänzt wird das Angebot noch durch ein Car-Sharing-Angebot. Bewohnern der einzelnen Stand-
orte stehen mehrere Fahrzeuge zur Nutzung zur Verfügung.

Parkview Cologne GmbH  -  Ulmer Straße 68  -  D-73431 Aalen 
Ansprechpartner Presse: Dr. Julia S. Pietsch  -  Email: j.pietsch@i-live.de  -  Telefon: 07361-941228 
i Live Holding GmbH 
Die i Live-Gruppe ist einer der führenden Anbieter von Mikroapartments in Deutschland. Mit dem von i Li-
ve praktizierten, konzeptionellen Ansatz wird der komplette Systemkreislauf von der Projektentwicklung 
über die Generalplanung bis hin zum Vertrieb und Betrieb inhouse abgebildet. Der Fokus der i Live liegt 
dabei auf attraktiven Standorten mit überproportional wachsenden Marktchancen im Bereich Mikro -
Wohnen. i Live steht dabei für junges, nachhaltiges und urbanes Wohnen auf höchstem Qualitätsniveau. 
Das Konzept von i Live richtet sich dabei nicht nur an Studierende, sondern auch an Pendler, Singles und 
Berufseinsteiger. Zusätzlich zu den vollmöblierten Apartments bietet i Live mit Gemeinschafts - und Fit-
nessräumen, Dachterrassen, Learning-Lounges und Waschsalons einen umfassenden Mehrwert über das 
reine Wohnen hinaus – an ausgewählten Standorten sogar mit Concierge-Service. Die i Live Holding GmbH 
verfügt darüber hinaus über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung im Bauträgergeschäft und der Entwicklung 
von Wohnbauprojekten sowie in den Bereichen Property Management, Betrieb und Finanzierung. 
 
LIQION CAPITAL GMBH 
LIQION entwickelt ehrgeizige Immobilienprojekte. Ob Neubau oder Revitalisierung von Bestandsobjekten, 
der Fokus liegt dabei auf Wohnungsbau . Wir analysieren die Standort - und Entwicklungspotenziale und 
die Marktfähigkeit jedes Objekts und entwickeln hieraus Projektideen, die das ganze Potenzial einer I m-
mobilie ausschöpfen. Unsere Bandbreite reicht von Eigentumswohnungen für Privatkunden bis hin zu 
größeren Immobilienprojekten für institutionelle Anleger.

Beschlussvorlage Ausschuss

7946 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
611 Zlon KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 1825/2017 
Freigabedatum  22.06.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept  
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord  
Mitteilung über das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens sowie Beschluss zur 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifi-
zierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbel-
rather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 
1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln-Neustadt/ 
Nord— ist mit Beschluss vom 15.09.2016 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebau-
ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) eingeleitet worden mit dem Ziel, Wohnbe-
bauung festzusetzen. Dabei wurde der Beschluss mit der Maßgabe beschlossen, 30 % geförderten 
Wohnungsbau vorzusehen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung soll das Ergebnis 
des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH) durchgeführten städtebaulichen Qualifizie-
rungsverfahrens sein. 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt/Nord im Stadtbezirk 1/Innenstadt. Es umfasst eine Fläche 
von rund 0,4 ha (4 000 m²). 
 
Das Plangebiet ist mit einem fünf- beziehungsweise einem achtgeschossigen Gebäude bebaut, wel-
che Büronutzungen sowie eine Berufsfachschule beherbergen.  
 
Die Parkview Cologne GmbH hat die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erworben 
und beabsichtigt, eine Wohnbebauung sowie ergänzende Nutzungen wie Gemeinschaftsbereiche, 
kleinere Ladeneinheiten oder Flächen für Dienstleistungen zu entwickeln. Hierdurch wird dem hohen 
Bedarf an Wohnraum, insbesondere in der Kölner Innenstadt Rechnung getragen. 
 
Das Vorhaben sieht vorwiegend komplett möblierte Apartmentwohnungen in der Größe von circa 20 
bis 50 m² vor, die zum Beispiel für studentische Wohnzwecke geeignet sind. Es wird derzeit erörtert, 
ob teilweise auch größere Wohneinheiten für studentische Wohngemeinschaften realisiert werden.  
 
Die vorhandene Bebauung ist sanierungsbedürftig und soll daher niedergelegt werden. 
 
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 25.04.2016 ihre Grundzustimmung zu den Verfahrens-
grundsätzen zum "Kooperativen Baulandmodell" in der Fassung vom 17.12.2013 erklärt.  
 
Für die Umsetzung der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht über einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan erforderlich. Die geplante Nutzung widerspricht den Darstellungen des aktuellen Flä-
chennutzungsplanes der Stadt Köln (Sondergebiet Fernmeldewesen). Der Flächennutzungsplan wird 
daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch geändert, so dass die Planung aus 
den Vorgaben der Flächennutzungsplanung entwickelt sein wird. 
 
Als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes hat die Vorhabenträgerin ein städ-
tebauliches Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit insgesamt fünf teilnehmenden Bü-
ros in zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt.  
 
Im Rahmen des Verfahrens sollte unter anderem die komplexe städtebauliche Disposition des Vorha-
bens von den Teilnehmern geklärt werden. Erwartet wurden sowohl Aussagen zur Höhenentwicklung 
sowie zur städtebaulich verträglichen Dichte, dem Volumen und der Kubatur. Gleichzeitig sollte eine 
angemessene Haltung zur heterogenen Struktur der baulichen Umgebung entwickelt werden. Dar-
über hinaus galt es, ein Gebäude zu entwerfen, welches den hohen funktionalen, nutzungsspezifi-
schen sowie wirtschaftlichen Vorgaben des Bauherrn mit einer für den Ort zeichengebenden Gestal-
tung vereint. Weitere komplexe Rahmenbedingungen bestanden in der Integration des geförderten 
Wohnungsbaus sowie im Umgang mit den Themen Lärmschutz, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, 
Mobilität, Wohnqualität im Inneren und Außenraumgestaltung. Die Herausforderung bestand in der 
Berücksichtigung und Abwägung der einzelnen Belange untereinander.

3 
 
Die Jury für das von der Parkview Cologne GmbH beauftragte Verfahren unter Vorsitz von Herrn Prof. 
Schilling aus Köln hat am 05.05.2017 getagt. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den Arbeiten 
kam die Jury einstimmig zu folgender Rangfolge: 
1. Rang:   Delugan Meissel Associated Architects, Wien/AUT 
2. Rang:  Carsten Roth, Hamburg 
3. Rang:   Kister Scheithauer Gross, Köln 
Weitere Teilnehmer:  KBNK Architekten, Hamburg  
    d.n.a. Trint Kreuder, Köln 
 
Die Jury empfahl einstimmig, das Büro Delugan Meissel Associated Architects mit weiteren Planungs-
leistungen im Sinne der Ausschreibung des Gutachterverfahrens zu beauftragen: 
"Der Entwurf bietet anstelle der zu massiven Scheibe der ersten Phase (Zwischenpräsentati-
on) zwei unterschiedliche  Türme an, die in der Ausrichtung, Höhe und Fassadengestaltung 
leicht variieren,  jedoch gemeinsam ein spannungsvolles, sehr markant erscheinendes En-
semble mit einer eindeutigen städtebaulichen Haltung bilden. Insbesondere die so entstehen-
de Spannung zum  Colonius kann die Jury überzeugen. Die unterschiedliche Tiefe der Loggi-
en ermöglicht ein Verjüngen  des Hochhauses und entwickelt eine schlichte Eleganz des Tur-
mes. Gewürdigt wird  ebenfalls die städtebaulich sinnvolle Anordnung der Baukörper auf dem 
Grundstück und zueinander  sowie mit dem Hochpunkt besetzte südliche Ecke.  Die Positio-
nierung und Organisation der Gemeinschaftsflächen ist logisch und überzeugend.  Das groß-
zügige Foyer öffnet sich in angemessener Geste zur Inneren Kanal Straße und zum  Grüngür-
tel als durchgängige Erdgeschosszone mit multifunktionalem Hofbereich gleichermaßen.  Er-
gänzende Angebote auf der Dachterrasse des Foyers runden an richtiger Stelle den  hochfre-
quentierten öffentlichen Bereich ab.  Die Appartementgeschosse sind routiniert konzeptioniert 
und die Verteilung der unterschiedlichen  Größen nachvollziehbar und gut. Die Gestaltung der 
Nordfassade des Nordgebäudes wirft  jedoch noch Fragen hinsichtlich ihrer Offenheit auf. Die 
Investitionskosten bewegen sich aufgrund  der maximalen Gebäudehöhe im oberen Bereich – 
eine Optimierung wäre hier im Weiteren  zu prüfen. Die Arbeit bietet einen hoch interessanten 
und sehr starken Ansatz, der die Diskussion  über die angemessene Höhenentwicklung ent-
lang des Grüngürtels positiv beantworten  kann." (Auszug Juryprotokoll). 
 
Zurzeit werden die drei Entwürfe der Preisträger einer genaueren Prüfung seitens der Vorhabenträge-
rin unterzogen. Parallel finden Gespräche zu den verschiedenen Förderrahmenbedingungen und 
Möglichkeiten der Umsetzung - bezogen auf das konkrete Bauvorhaben - statt. Die Vorhabenträgerin 
behält sich vor, die drei erstplatzierten Konzepte technisch und wirtschaftlich auf ihre Umsetzbarkeit 
zu prüfen, bevor eine abschließende Entscheidung für einen Entwurf als Grundlage für das weitere 
Bauleitverfahren getroffen wird. Diese Prüfung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt.  
 
 
 
 
Anlagen 
1  Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
2  Übersicht Preisträger Visualisierungen 
3  Erläuterungen Vorhaben 
4  Projektinformation iLive

Anlage 7_Erläuterung Entscheidungsfindung_VEP Nördlich Colonius_SUB13_Parkview Cologne_20180105_Clean CH

14913 Zeichen

SUB 13 - VEP Nördlich Colonius  PARKVIEW COLOGNE 
Erläuterung der Entscheidungsfindung 
Stand 05.01.2018 
 
 
 
 
 
Seite 1/7 
 
 
Anlage 7 
 
 
 
 1. Rang 2. Rang 3.Rang 
 Delugan Meissl Associ-
ated Architects, Wien 
Carsten Roth Archi-
tekten, Hamburg 
Kister Scheithauer 
Gross, Köln 
Kennwerte    
BGFa 32.360 qm 35.732 qm 34.990 qm 
davon Wohnen 16.820 qm 20.936 qm 19.299 qm 
BGFui 7.034 qm 6.532 qm 6.530 qm 
BGF gesamt 39.394 qm 42.265 qm 41.520 qm 
Hochpunkte 2 2 2 
Höhe 128 m / 61 m 87 m / 66 m 67 m / 67 m 
Geschosse 42 / 21 28 / 21 21 / 21 
Anzahl Wohnungen 724 WE 730 WE 715 WE 
davon gefördert 219 WE 217 WE 239 WE 
 
Technisch-wirtschaftliche Prüfung 
Am 05.05.2017 hat die Jury aus Experten, Politik und Investoren aus einem sehr starken Teilnehme r-
feld die drei Preisträger mit Delugan Meissl Associated Architects, Carsten Roth Architekten und Ki s-
ter Scheithauer Gross gekürt. Die Entwurfverfasser haben Entwürfe hoher städtebaulicher und arch i-
tektonischer Qualität abgeliefert, welche die Jury entsprechend mit drei Preisen würdigte. 
Im Nachgang zur Jurysitzung wurden in den letzten Monaten alle drei Entwürfe, basierend auf den 
vorliegenden Information en, bedeutend intensiveren und umfassenderen Untersuchungen durch 
Experten, Fachplaner und Bauunternehmungen mit Expertise im Hochhausbau unterzogen.  
Diese Untersuchungen haben im Besonderen sowohl die technischen Aspekte wie die Statik, den 
Schallschutz und den Brandschutz als auch die wirtschaftlichen Aspekte, wie die Effizienz, die Ertrags-

SUB 13 - VEP Nördlich Colonius  PARKVIEW COLOGNE 
Erläuterung der Entscheidungsfindung 
Stand 05.01.2018 
 
 
 
 
 
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Anlage 7 
situation und die Baukosten dezidiert betrachtet. Darüber hinaus wurde untersucht, in wieweit sich 
die drei Entwürfe für verschiedenste Anpassungen eignen. 
Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen sind nachstehend aufgeführt. Die einzelnen A s-
pekte werden in der Zusammenfassung mit einem bis drei „+“  investorenseitig bewertet. Der En t-
wurf, der die meisten „+“ Zeichen auf sich vereinen kann , ist entsprechend ihrer Bewertungskrite-
rien, die sich an der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit orientieren , den anderen beiden 
Entwürfen vorzuziehen. 
 
Technische Bewertung 
 Statik 
DMA: Das vorgesehene Tragsystem ist in den Regelgeschossen grundsätzlich gut durchdacht. Das 
Tragwerkskonzept weist jedoch Schwächen in den Sockel - und Untergeschossen auf, da die b e-
achtlichen Höhenunterschiede der Türme zu enormen Spannungsdifferenzen  führen, die nur 
durch die Planung von Gebäudefugen und zusätzlichen kostenintensiven Bohrpfä hlen kompe n-
siert werden können. Die geplante Aussteifung durch massive Wandscheiben und Flachdecken 
führt zu einer eingeschränkten Nutzungsflexibilität (z.  B. keine Zusammenlegung von WE mö g-
lich) und einem vergleichsweise sehr hohen Einsatz von Ressourcen. 
CRA: Das vorgesehene Tragsystem wurde bis in die Untergeschosse konsequent verfolgt. Zentr a-
le Kernzonen werden mit außenliegenden Stützen kombiniert, wodurch gegenüber den beiden 
anderen Entwürfen eine deutlich höhere Nutzungsflexibilität (z.  B. Zusammenlegung von WE) s i-
chergestellt ist. Aus Tragwerkssicht erscheint dieser Entwurf mit leichten erforderlichen Anpa s-
sungen an der Brückenkonstruktion am tiefsten durchdacht.  
KSG: Der Verfasser sieht für den Gebäudekomplex ein sehr regelmäßiges Tragwerk vor. Au fgrund 
von ungünstigem Schwingungsverhalten und Setzungsdifferenzen müssten die beiden empo r-
wachsenden Türme jedoch von den niedrigeren Gebäudeteilen durch eine Gebäudefuge g e-
trennt werden. Die dadurch verlorene Aussteifung müsste durch einen zusätzlichen Kern ko m-
pensiert werden. Dies würde die ungünstige Flächeneffizienz noch weiter verschlechtern.  
 
 Schallschutz 
DMA: Es ist von einer passiven Schallschutzwirkung durch das Sockelgebäude gegen den Straßen-
lärm auszugehen. Zwar besteht eine abschirmende Wirku ng durch den vorgelagerten Gebäud e-
teil, die jedoch nicht gegen die Schallreflexionen der gegenüberliegenden Bebauung wirksam ist. 
Aus diesem Grund sind zusätzliche konstruktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. zusätzliche Pral l-
schreiben vor den Loggien) vorzusehen.

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Erläuterung der Entscheidungsfindung 
Stand 05.01.2018 
 
 
 
 
 
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Anlage 7 
CRA: Das geplante zweischalige Schallschutzkonzept aus begehbaren Loggien mit verschiebbaren 
Prallscheiben stellt eine gute und konsequente Lösung dar , die dem Nutzer das größtmögliche 
Maß an Komfort und Nutzungsflexibilität bietet . Die leichte Drehung der Baukörper aus der Ac h-
se des Straßenverlaufs reduziert zudem die Schallreflektionen der gegenüberliegenden Beba u-
ung.  
KSG: Die vorgesehene einschalige Vorhangfassade ist schallschutztechnisch wirksam, macht j e-
doch eine passive Wohnraumlüftung erford erlich. Öffnungsflügel zur natürlichen Wohnraumlü f-
tung sind nicht vorgesehen. Die innenliegenden Wintergartenzellen erschweren die Belüftung 
des Wohnraums.  Der Nutzen der  geplanten Schallschutzwand ist fraglich. Denn durch die G e-
meinschaftsflächen im Innen hof werden die höheren Schallbelastungen zusätzlich noch refle k-
tiert.  
 Brandschutz 
DMA: In dem Entwurf fehlt ein zweites Sicherheitstreppenhaus, das bauordnungsrechtlich zwi n-
gend erforderlich ist. Da sich das dargestellte Treppenhaus aus Expertensicht nicht als Schachtel-
treppenhaus eignet, ist in jedem Fall ein zweites Treppenhaus erforderlich, das die Flächeneffiz i-
enz nochmals verschlechtern würde. Für den Brandschutz ist eine kosten - und wartungsintensive 
selbsttätige Feuerlöschanlage unabdingbar. 
CRA: Die auskragenden Loggien erfüllen neben ihrer schallmindernden Eigenschaft auch eine 
brandschutztechnische Funktion. Die beiden erforderlichen Sicherheitstreppenhäuser werden 
durch eine Verschachtelung in den Gebäudekernen besonders platzsparend berücksichtigt.  
KSG: Durch die vergleichsweise niedrige Gebäudehöhe werden die Anforderungen an den Brand-
schutz und die Entfluchtung deutlich vereinfacht. Die geschlossene Vorhangfassade macht eine 
Feuerlöschanlage erforderlich.  
 
 
Wirtschaftliche Bewertung  
 Flächeneffizienz (Vermietbare Wohn- und Gewerbefläche zu Bruttogeschossfläche) 
Hinweis: Die vermietbare Wohn- und Gewerbefläche beinhaltet den freien Wohnungsbau (Eigen-
tumswohnungen), den geförderten Wohnungsbau sowie die gewerblichen Nutzungen (Boarding-
House und weitere 1.800 m2 Fläche für weitere Gewerbenutzung). Die restliche Fläche ist Bewe-
gungsfläche (Treppenhäuser, Eingänge, Flure, etc.). 
DMA weist mit rd. 43 % das ungünstigste Verhältnis der drei Preisträger von vermietbarer Wohn 
und Gewerbefläche zu gesamter Bruttogeschossfläche auf. Dieses wird sich höchstwahrscheinlich

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Erläuterung der Entscheidungsfindung 
Stand 05.01.2018 
 
 
 
 
 
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Anlage 7 
aus brandschutztechnischen Gründen (s. technische Bewertung Brandschutz)  noch weiter ver-
schlechtern.  
CRA ist mit ei ner Flächeneffizienz von rd. 50  % unter den drei Preisträgern der effizie nteste Pla-
nungsbeitrag und ist durch marginale Änderungen sogar noch optimierungsfähig. 
KSG bietet lediglich einen Anteil von rd. 46 % verwertbarer Mietfläche und liegt somit in der Mit-
te. Dass die Planung keinen reinen Hochhausentwurf vorsieht und somit b auartbedingt grun d-
sätzlich eine höhere Flächeneffizienz erlauben würde, wird in dem Wert nicht widergespiegelt.  
 Ertragssituation 
Um eine Vergleichbarkeit der Ertragssituation zu erzielen, wurde ein Normwert definiert. Der 
Normwert von 100 % stellt den Ent wurf mit der geringsten Ertragskraft aus Investorensicht dar. 
Dieser Normwert reflektiert unter anderem Kriterien wie die Menge an vermietbare Fläche und 
die Abwägung der Attraktivität der Wohnfläche. Die Bewertung der Attraktivität ist auf gesetzte 
Maßstäbe der Investoren zurückzuführen  - z.B. sind aus ihrer Sicht Hochhäuser mit Innenhöfen 
weniger attraktiv als Hochhäuser ohne Innenhöfe (aufgrund der Lärmentwicklung). 
DMA erhält aufgrund der geringeren Wohnfläche bei sicherlich guter Attraktivität der Wohn flä-
che den Normwert von 100 %. 
CRA erzielt aufgrund  einer guten Kombina tion aus Wohnfläche und hoher Attraktivität der 
Wohnfläche einen Wert von 128 %. 
KSG kommt auf einen Wert von 115 %. 
 Baukosten 
Zu den dezidiert ermittelten Baukosten sei einleitend gesa gt, dass alle drei Entwürfe deutlich 
oberhalb der ursprünglichen Kalkulation der Investoren liegen. Trotz der Förderungsmöglichke i-
ten des geförderten Wohnungsbaus lässt sich jeder Quadratmeter geförderten Wohnens in di e-
sem Projekt nur deutlich defizitär ba uen. Keiner der drei Entwürfe ist ohne bauliche und konze p-
tionelle Anpassungen so realisierbar.  
Bei den Baukosten wurde ebenfalls ein Normwert zur Vergleichbarkeit definiert. Der Normwert 
100 % stellt den Entwurf mit den geringsten Baukosten pro Quadratmeter vermietbarer Wohn-
fläche dar. 
DMA: Bei diesem Entwurf führen besonders technische Erfordernisse, wie z. B. bei der Statik und 
dem Brandschutz sowie Besonderheiten in der Baustellenlogistik bei Gebäuden über 100 m (Ein-
satz von Betonpumpen, Spezialkränen und -gerüsten etc.) zu den ungünstigsten Baukosten. Der 
errechnete Wert entspricht 116 %, sprich der Entwurf hat rd. 16 % höhere Baukosten als der 
günstigste.

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Erläuterung der Entscheidungsfindung 
Stand 05.01.2018 
 
 
 
 
 
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Anlage 7 
CRA: Aufgrund der besseren Effizienz liegt der Normwert bei 101 % und ist somit nur unwesent-
lich teurer als der Entwurf mit den niedrigsten Baukosten. 
KSG bietet die attraktivsten Baukosten pro Quadratmeter vermietbarer Fläche und hat definiert 
somit den Normwert von 100 %. 
Alle drei Entwürfe wurden durch Züblin, als ein er der wenigen Generalunternehmer mit ausge-
wiesener Hochhausexpertise, einem weiteren Projektsteuerer und dem Investor einer genauen 
Prüfung hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit unterzogen. Generell hat die Überprüfung ergeben, 
dass der Anteil an gewerblicher Nutzung im Bauvorhaben erhöht werden muss, um bei Unter-
bringung eines 30%igen Anteils an gefördertem Wohnraum die grundsätzliche wirtschaftliche 
Umsetzbarkeit des Projektes sicher zu stellen.  
 
 
Eignung der Anpassungsfähigkeit 
Bei dieser Betrachtung wird bewertet, in wieweit sich die Entwürfe für notwendige A npassungen 
eignen. Hierbei sollen neben den Hinweisen der Jury zur Optimierung der Planungsergebnisse 
(gem. Protokoll zur Jurysitzung 2 vom 05.05.2017) auch Erkenntnisse, die im Nachgang zur Jur y-
sitzung gewonnen wurden (z.B. S timmen aus Politik und Stadtverwaltung) , mit abgewogen we r-
den. Im Rahmen der  Bewertung wird auch berücksichtigt, inwiefern die erforderlichen Anpas-
sungen die Wettbewerbsergebnisse ggf. verfremden. Die Beurteilung des Preisgerichts hinsich t-
lich des städteba ulichen Erscheinungsbildes und des architektonischen Charakters soll erhalten 
bleiben.  
 
DMA: Im Nachgang zu der Entscheidung für den  Entwurf von DMA als Erstplatziertem wurden 
aus der Politik und der Stadtverwaltung  der Wunsch einer Überprüfung der absoluten Höhe des 
Turmes von rd. 130  m herangetragen. Hintergrund ist einerseits, nochmalig die Ausnutzung des 
Grundstücks und die Einfügung an den Standort auf die Verträglichkeit zu überprüfen, zum and e-
ren sich besser an die Kriterien des öffentlich geförder ten Wohnungsbaus zu orientieren  (gerin-
gere Anzahl WE pro Erschließungskern). 
Dabei wurde das verträgliche Maß für Hochhäuser in Köln und den Projektstandort mit eher 
100 m Höhe beziffert, das für diesen Entwurf eine Reduzierung von 10 Vollgeschossen nach s ich 
ziehen würde. Zum Erhalt der notwendigen baulichen Masse  (zur Herstellung einer wirtschaftl i-
chen Machbarkeit des Projektes) , müsste der zweite Turm entsprechend erhöht werden . Dies 
würde zu zwei annähernd gleichhohen Türmen führen.   
Darüber hinaus sieht der Entwurf keine Loggien oder Wintergärten für die Wohneinheiten in den

SUB 13 - VEP Nördlich Colonius  PARKVIEW COLOGNE 
Erläuterung der Entscheidungsfindung 
Stand 05.01.2018 
 
 
 
 
 
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Anlage 7 
Obergeschossen vor. Diese sind jedoch aus schallschutztechnischen Gründen und zur Sicherste l-
lung der Wohnqualität erforderlich.  
Die beschriebenen Maßnahmen werden als so weitreich end bewertet, dass die Entwurfsqualit ä-
ten aufgehoben w ürden. Vor allem die von der Jury hervorgehobenen Stärken ( spannungsvolles 
Verhältnis der beiden Türme untereinander und zum Colonius, markantes Ensemble mit einde u-
tiger städtebaulicher Haltung sowie sc hlichte Eleganz durch Höhe und Verjüngung der Gebä u-
desilhouette) gingen vollständig verloren.  
CRA:
Das Preisgericht empfiehlt im Rahmen seiner Beurteilung durch einen stärkeren Höhe n-
kontrast der beiden Türme, dem Entwurf mehr Spannung zu verleihen. Zudem wird eine stärkere 
Betonung des Sockelbereichs als zuträglich gewertet.  Eine Vertiefung der Loggien  von eigentlich 
nicht nutzbaren 80 cm ist zur Sicherstellung der Wohnqualität erforderlich. 
Die benannten Anpassungen stellen bauliche Optimierungen dar, die den Entwurf gestalterisch 
aufwerten, wobei die ursprüngliche Charakteristik nahezu unberührt bleibt. 
KSG: Das Preisgericht lobt den Entwurf als kräftigen Stadtbaustein . Die Baumasse  und die G e-
bäudeproportionen sowie die Ausrichtung des Innenhofs zur Subbelrather Straße , anstatt zum 
Grüngürtel ,müssten überarbeitet werden. Auch Themen der inneren Organisation und Wegebe-
ziehungen sowie verschiedene bautechnische Defizite müssten überarbeitet werden. 
Im Ergebnis bedarf auch der Entwurf von KSG derart umfangreicher Änderungen und Anpassu n-
gen, dass der ursprüngliche Entwurf völlig verfremdet würde. 
 
Zusammenfassung  
Die nachstehende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die Bewertung der einzelnen Punkte. 
Danach ist der Entwurf den anderen vorzuziehen, der die meisten „+“ Zeichen auf sich vereint. Da die 
Kriterien nicht vergleichbar sind, wurde auf eine einfache Addition verzichtet. 
 
 Delugan Meissl Assoc i-
ated Architects, Wien 
Carsten Roth Arch i-
tekten, Hamburg 
Kister Scheithauer 
Gross, Köln 
Statik + +++ ++ 
Schallschutz ++ +++ ++ 
Brandschutz + +++ ++ 
Flächeneffizienz + +++ ++ 
Ertragssituation + +++ ++ 
Baukosten + ++ ++ 
Eignung der Anpassung s-
fähigkeit 
+ +++ ++ 
Zusammenfassung + +++ ++

SUB 13 - VEP Nördlich Colonius  PARKVIEW COLOGNE 
Erläuterung der Entscheidungsfindung 
Stand 05.01.2018 
 
 
 
 
 
Seite 7/7 
 
 
Anlage 7 
Fazit  
Es hat sich herauskristallisiert, dass k einer der drei Entwürfe ohne bauliche und konzeptionelle A n-
passungen in der Art wirtschaftlich realisierbar ist. 
Unter Abwägung aller durchgeführten Analysen und der geäußerten Belange der verschiedenen Be-
teiligten kann der Entwurf von CRA den größten Konsens gewährleisten.

Anlage 9_Konzeption der Lifestlyletowers_Entwurf

5062 Zeichen

SUB 13 - VEP Nördlich Colonius Anlage 9 
 
      PARKVIEW COLOGNE 
Konzeption der Lifestyletowers  
Stand 07.01.2018  
 
 
 
 
iLive 
Die iLive Gruppe mit Hauptsitz in Aalen ist einer der drei führenden Anbieter für Mikroapartmentwohnen in 
Deutschland. Als 360° Grad Systemdienstleister bildet die iLive alle Belange beginnend von der 
Standortentwicklung über den Bau bis hin zum späteren Betrieb ab. Gegenwärtig betreibt die iLive 15 
Häuser mit rund 2.500 Apartments. Rund 1.500 Apartments befinden sich im Bau und werden bis Ende 
2018 fertig gestellt werden. Zusätzlich befinden sich weiter 3.000 Einheiten in der Entwicklung. welche bis 
Ende 2020 fertig gestellt sein werden. 
Die Mikroapartments werden in der klassischen Wohnform Studenten, Pendlern und Singlehaushalten 
gleichermaßen genutzt. In der Form von Boarding Houses werden die Apartments mehrheitlich von 
Arbeitnehmer auf Projektbasis genutzt. 
 
 
Konzept 
Gemäß dem Namen soll nicht ein reines Wohnbauprojekt entstehen, sondern mehr einen Ort, der einen 
modernen Lifestyle ermöglicht. Aspekte wie Wohnen, Arbeiten und Erholung verschmelzen zu etwas 
Neuem, das Teilen von Ressourcen, aber auch von besonderen Momenten und Ereignissen, das Teilhaben 
an einer aktiven, internationalen und pluralistischen Community sind wesentlicher Bestandteil einer neuen 
Bedürfnis- und Lebensauffassung, nicht nur bei der sich heran entwickelnden Gerneration Y. Die 
Lebensbereiche  werden nicht mehr klassisch getrennt, sondern miteinander verbunden. Man kann an 
einem Ort Wohnen, aber zugleich auch gemeinsam mit anderen Freizeit erleben und in einem Co-Working 
Space arbeiten. Co-Studying und Co-Working spricht besonders Studenten, Young Professionals, 
Selbstständige, Kreative oder Startups an, die nicht mehr nach einer klassischen Bürosituation mit 5-Jahres 
Mietverträgen, sondern nach sich befruchtenden, flexiblen, gemeinschaftlichen Arbeitsatmosphären 
suchen. Selbst die Möglichkeit der Erholung wird den Menschen durch z.B. Sportangebote im hauseigenen 
Fitness / Spa Center, durch ein gastronomisches Angebot in verschiedenen Restaurants oder 
Rückzugebenen in Co-Gardening Bereichen oder Sinnesgärten. Die allgemeinen Community Bereiche, die 
allen Menschen zugänglich sind, runden das Konzept ab. 
 
Dieses Konzept spricht Studenten, egal ob mit Wohnberechtigungsschein oder ohne, Pendler und 
Singlenutzer genauso an, wie die eher beruflichen Nutzer im Boarding House. Das erhöht die Pluralität von 
Kultur, Herkunft und Alter in harmonischer Koexistenz.  
 
Wie das Managermagazin schon 2016 treffend beschrieb, handelt es sich dabei um „Apartmentwohnen mit 
Sozialanschluss“, oder besser gesagt: „Weg von der Isolation hin zu einem gemeinschaftlichen Leben.“ 
 
Dieser Ansatz des gemeinschaftlichen Lebens bezieht sich nicht nur auf die Bewohner des Lifestlyletowers, 
sondern ist auch für die angrenzenden Veedel gedacht. Die allgemeinen Bereiche sind öffentlich zugänglich, 
und sollen von den Nachbarn gleichermaßen genutzt werden. Das belebt zum einen das Objekt und schafft 
einen Mehrwert für den Standort als einen neuen, attraktiven Identifikations- und Anziehungspunkt.

SUB 13 - VEP Nördlich Colonius Anlage 9 
 
      PARKVIEW COLOGNE 
Konzeption der Lifestyletowers  
Stand 07.01.2018  
 
 
 
 
 
Im Detail 
Um als Anziehungspunkt in das Quartier hineinwirken zu können, 
werden landschaftsplanerisch attraktive Außenbereiche und 
Zuwegungen geplant, die den öffentlichen Stadtraum mit dem inneren 
Nutzungsangebot verbinden. Um quartiersbildend zu wirken, werden 
Quartiersplätze und Bewegungsfelder mit entsprechend hoher Qualität, 
als Orte zum Zusammentreffen und Verweilen, im direkten 
Wohnumfeld angelegt und möbliert. Bestandteil hiervon ist eine Open 
Air Tribüne. 
 
Die Erschließungszonen und Gemeinschaftsflächen werden hinsichtlich Aufenthaltsqualität, Orientierung 
und Organisation im Gebäudekomplex und bezüglich ihrer Angebotsattraktivität und Qualität so konzipiert, 
dass sie Interaktion nach innen wie nach außen ermöglichen und fördern; über eine „Architektur die 
verbindet“ entstehen Sichtbeziehungen, Wegeverbindungen und Kreuzungspunkte an 
Gemeinschaftsflächen.  
 
Genauso wie die baulichen Voraussetzungen, werden personelle 
Voraussetzungen geschaffen um nicht nur das gemeinschaftliche 
Miteinander zu unterstützen, sondern auch um die Sicherheit zu 
gewährleisten. 
Community Manager helfen nicht nur bei alltäglichen Belangen und in 
Notfällen, sie unterstützen bei Fragen von Neuankömmlingen, bei 
Sprachproblemen und Orientierung internationaler Bewohner, wirken 
dem Entstehen von Konflikten entgegen und organisieren zudem 
Gemeinschaftsleben über Kochkurse, Sportturniere, Welcome-Partys, 
Ski-Ausfahrten und ähnliche Angebote. 
 
Wenn gewünscht, stehen den Bewohern auch haushaltsnahe, unterstützende Dienstleistungen und 
Angebote zur Verfügung.  
 
Als Referenz für die Stimmigkeit und hohe Akzeptanz des Konzeptes kann iLive vollständig ausgelastete 
Häuser und höchste Zufriedenheitsrückmeldung durch ihre Bewohner ausweisen.

Anlage 3_Erläuterungen

17853 Zeichen

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A N L A G E  3  
611Zlon1825-2017Ke3SB 
 
 
Erläuterungen  
zum städtebaulichen Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord 
  
 
 
1. Anlass, Verfahren und Ziel der Planung 
 
Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, Parkview Cologne GmbH - eine gemeinsame 
Gesellschaft der Liqion XVI. GmbH & Co. KG aus Köln und der i Live Holding GmbH aus Aalen - 
beabsichtigt, ein Gebäude mit Mikroapartments für Studenten sowie für temporäres Wohnen zu 
errichten. 
 
Bereits heute ist die Wohnungsnachfrage, insbesondere in der Kölner Innenstadt, sehr hoch. Das 
Vorhaben, welches die Errichtung von Wohngebäuden mit Tiefgaragen und einzelnen Gewerbe-
einheiten vorsieht, trägt zu einer Verbesserung der Wohnsituation in Köln bei. Durch die Realisie-
rung von kleinen Wohneinheiten wird zudem insbesondere der hohen Nachfrage nach studenti-
schem Wohnen in der Kölner Innenstadt Rechnung getragen. Zugleich entspricht die Umnutzung 
der innerstädtischen Fläche dem städtebaulichen Grundsatz einer freiraumschonenden Innenent-
wicklung und Nachverdichtung. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt daher, die Bestandsgebäude 
vollständig niederzulegen und das Grundstück neu zu bebauen. Zu diesem Zweck hat die Vorha-
benträgerin die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Verwaltung beantragt. 
 
Der Einleitungsbeschluss wurde nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 
07.07.2016 im Stadtentwicklungsausschuss am 15.09.2016 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der 
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde vom 05.07. bis zum 
10.08.2016 durchgeführt. Im Anschluss wurde ein Auslobungstext abgestimmt und eine Mehrfach-
beauftragung durchgeführt (siehe 2.). Mit den vorliegenden Unterlagen soll jetzt die frühzeitige Be-
teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durchgeführt werden. 
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Umwelt-
bericht aufgestellt. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und 
Erschließungsplan. Im Durchführungsvertrag wird sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der 
Planung verpflichten.  
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Errichtung eines Apartmenthauses mit kleineren Gewerbeeinheiten geschaffen werden.  
 
 
2. Mehrfachbeauftragung 
 
Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wurde eine Mehrfachbeauftra-
gung vorbereitet und durchgeführt.  
 
Das Gutachterverfahren wurde mit insgesamt fünf Büros in zwei Bearbeitungsphasen durchge-
führt. Im Rahmen des Verfahrens sollte unter anderem die komplexe städtebauliche Disposition 
des Vorhabens von den Teilnehmern geklärt werden. Erwartet wurden sowohl Aussagen zur Hö-
henentwicklung sowie zur städtebaulich verträglichen Dichte, dem Volumen und der Kubatur. 
Gleichzeitig sollte eine angemessene Haltung zur heterogenen Struktur der baulichen Umgebung 
entwickelt werden. Darüber hinaus galt es, ein Gebäude zu entwerfen, welches den hohen funktio-
nalen, nutzungsspezifischen sowie wirtschaftlichen Vorgaben der Vorhabenträgerin mit einer für

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/ 3 
 
den Ort zeichengebenden Gestaltung vereint. Weitere komplexe Rahmenbedingungen bestanden 
in der Integration des geförderten Wohnungsbaus sowie im Umgang mit den Themen Lärmschutz, 
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, Mobilität, Wohnqualität im Inneren und Außenraumgestaltung. 
Die Herausforderung bestand in der Berücksichtigung und Abwägung der einzelnen Belange un-
tereinander.  
 
Die Jury für das von der Parkview Cologne GmbH beauftragte Verfahren unter Vorsitz von Herrn 
Prof. Schilling aus Köln hat am 05.05.2017 getagt. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den 
Arbeiten kam die Jury einstimmig zu folgender Rangfolge: 
1. Rang:   Delugan Meissel Associated Architects, Wien/AUT 
2. Rang:  Carsten Roth, Hamburg 
3. Rang:   Kister Scheithauer Gross, Köln 
Weitere Teilnehmer:  KBNK Architekten, Hamburg  
    d.n.a. Trint Kreuder, Köln 
 
Die Jury empfahl einstimmig, das Büro Delugan Meissel Associated Architects mit weiteren Pla-
nungsleistungen im Sinne der Ausschreibung des Gutachterverfahrens zu beauftragen: 
 
Zurzeit werden die drei Entwürfe der Preisträger einer genaueren Prüfung seitens der Vorhabenträ-
gerin unterzogen. Parallel finden Gespräche zu den verschiedenen Förderrahmenbedingungen und 
Möglichkeiten der Umsetzung - bezogen auf das konkrete Bauvorhaben - statt. Die Vorhabenträge-
rin behält sich vor, die drei erstplatzierten Konzepte technisch und wirtschaftlich auf ihre Umsetzbar-
keit zu prüfen, bevor eine abschließende Entscheidung für einen Entwurf als Grundlage für das wei-
tere Bauleitplanverfahren getroffen wird. Diese Prüfung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt.  
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neustadt/Nord, im nördlichen Innenstadtbereich von Köln.  
Die fußläufige Entfernung zum Kölner Hauptbahnhof und dem Kölner Dom beträgt circa 2 000 m. 
Das circa 3 971 m² große Plangebiet entspricht nach dem aktuellen Katasterplan den Flurstücken 
1473, 1474, 1494 und 1495 der Flur 70 in der Gemarkung Ehrenfeld.  
 
Im Nordosten wird das Grundstück durch die Subbelrather Straße, im Nordwesten durch die Innere 
Kanalstraße, im Südosten durch die Grünflächen des inneren Grüngürtels und im Südwesten 
durch das Grundstück des Fernmeldeturms Colonius begrenzt.  
 
3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
 
Das Plangebiet ist bereits bebaut und nahezu vollständig versiegelt. Das Grundstück ist mit zwei 
Gebäuden bebaut, die unter anderem eine Büronutzung sowie eine Berufsfachschule beherber-
gen. Zur Subbelrather Straße wurde 1954 ein fünfgeschossiges Gebäude errichtet, das eine 
Traufhöhe von 67,2 m über Normalhöhennull (NHN) aufweist. Dies entspricht einer Höhe von circa 
17 m über Straßenniveau. Südlich grenzt ein achtgeschossiges Gebäude von 1979/1980 an. Die 
Traufe liegt bei 85,7 m über NHN, was einer Höhe von 34,4 m über Straßenniveau entspricht. Bei-
de Gebäude sind sanierungsbedürftig.  
 
Auf dem Grundstück sind circa 29 ebenerdige Stellplätze und circa 91 Stellplätze in einer zweige-
schossigen Tiefgarage errichtet worden. An den Grundstücksgrenzen zum Fernmeldeturm sowie 
zu den Straßen und dem inneren Grüngürtel sind teilweise baumbestandene Grünstreifen sowie 
einige Einzelbäume vorhanden.

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/ 4 
 
Das Umfeld des Plangebietes ist durch eine heterogene Bebauung geprägt und entspricht von den 
Nutzungen her einem Mischgebietscharakter. Südwestlich grenzt das Grundstück mit dem Fern-
meldeturm "Colonius" an. Auf der nordwestlichen Seite schließen sich an der Kreuzung Innere Ka-
nalstraße/Subbelrather Straße fünf- bis siebengeschossige Gebäude in blockähnlichen Strukturen 
an. In den Erdgeschosszonen befindet sich ein Möbelgeschäft sowie auf der gegenüberliegenden 
Seite ein Sportfachgeschäft. Die Obergeschosse sind durch Dienstleistungs- und Wohnnutzung 
geprägt.  
 
Südöstlich grenzt an das Plangebiet der innere Grüngürtel an. Innerhalb dieses Grünzuges liegen 
in den Offenlandbereichen Spiel- und Freizeitangebote für Naherholungssuchende. Die Grünflä-
chen sind durch bewaldete Bereiche eingefasst. 
 
3.3 Erschließung 
 
Das Plangebiet ist über die Subbelrather Straße an das Straßennetz angebunden. Über diese 
Straße erfolgte auch die bisherige Andienung. Über sie ist das Plangebiet gut an das überörtliche 
Straßenverkehrsnetz mit der Inneren Kanalstraße und im Weiteren der Bundesautobahn A 57 an-
gebunden. 
 
Die nächstgelegene Haltestelle für Stadtbahnen "Gutenbergstraße" ist fußläufig circa 450 m ent-
fernt; den Hans-Böckler-Platz/Bahnhof Köln West erreicht man in circa 600 m. Von dem Bahnhof 
Köln-West hat man Anschluss an den Regional- und Fernverkehr der Deutsche Bahn AG. 
 
Das Plangebiet ist derzeit mit Wasser und Energie versorgt. Darüber hinaus befinden sich im 
Plangebiet Erdgas- und Stromversorgungsleitungen beziehungsweise -anlagen.  
 
Der innere Grüngürtel stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrer von den nördlichen Stadtteilen 
zu den südlichen Stadtbezirken dar. Über die Subbelrather Straße und die Venloer Straße sind die 
Innenstadt sowie der Kölner Hauptbahnhof für Radfahrer gut erreichbar 
 
 
4.  Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
 
Der Regionalplan stellt für den südöstlich an die Innere Kanalstraße angrenzenden Bereich "Wald-
bereich" sowie "Regionaler Grünzug" dar. Im weiteren Bebauungsplan-Verfahren ist eine landes-
planerische Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz durchzuführen. 
 
4.2 Flächennutzungsplan, Entwicklungskonzept Innenstadt 
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als "Sondergebiet Post/Fernmeldeturm" (SO) 
dargestellt. Das Sondergebiet diente ursprünglich der Unterbringung von Einrichtungen der Bun-
despost. Zwischenzeitlich sind in diesem Gebiet Anlagen der Telekom, wie zum Beispiel der 
Fernmeldeturm untergebracht. Der FNP wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB 
zum Bebauungsplan geändert, so dass der Bebauungsplan aus dem FNP entwickelt sein wird. 
 
4.3 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. Unmittelbar an das 
Grundstück grenzt in südöstlicher Richtung ein Landschaftsschutzgebiet - L 16 an. 
 
4.4 Bebauungsplan 
 
Für den Planbereich liegt kein Bebauungsplan vor.

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4.5 Planfeststellung 
 
Im nördlichen Bereich verläuft die planfestgestellte U-Bahnstrecke der Linie 5, die von dem Hans-
Böckler-Platz/Kölner Westbahnhof (Venloer Straße) in den inneren Grüngürtel und weiter auf die 
Subbelrather Straße geführt wird. 
 
 
5.  Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Für das neue Vorhaben ist eine Wohnnutzung mit komplett möblierten Apartmentwohnungen in der 
Größe circa 20 bis 50 m² vorgesehen, die insbesondere für studentische Wohnzwecke geeignet 
sind. Es wird derzeit erörtert, ob teilweise auch größere Wohneinheiten für studentische Wohnge-
meinschaften realisiert werden. Grundsätzlich sind neben Studenten und Akademikern auch andere 
Zielgruppen, wie temporär Beschäftigte oder auch Pendler mit Zweitwohnsitz denkbar, die modern, 
urban, zentrumsnah und verkehrsgünstig wohnen wollen, ohne sich auf Dauer häuslich einrichten 
zu wollen. Es wird angestrebt, darüber hinaus auch Gemeinschaftsräume und Begegnungsflächen 
anzubieten und ergänzende Nutzungen aus dem tertiären Sektor, wie zum Beispiel kleinere Laden-
einheiten, ein Café, einen Waschsalon, ein Fitnessstudio oder auch eine Büronutzung sowie Nut-
zungen und Serviceflächen zur Umsetzung des "iLive"-Konzeptes unterzubringen.  
 
Aus diesen Gründen wird für das Baufenster an der Subbelrather Straße eine Festsetzung "Woh-
nen" für Wohnnutzungen avisiert. Zusätzlich können dann Nutzungen der Versorgung des Gebie-
tes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sonstige nicht 
störende Gewerbebetriebe sowie Verwaltung zugelassen werden. 
 
Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung wurde die städtebaulich verträgliche und vertretbare Ver-
dichtung, insbesondere mit Blick auf die Höhenentwicklung des Entwurfes untersucht. 
 
Allen drei Siegerentwürfen gemeinsam ist die Verteilung der Geschossfläche auf zwei Hochpunkte 
mit einem gemeinsamen Sockel. Der Entwurf von Delugan Meissl Associated Architects, Wien, 
bietet zwei unterschiedlich hohe Türme an, die in Ausrichtung und Fassadengestaltung leicht vari-
ieren. Die städtebauliche Anordnung der Baukörper auf dem Grundstück mit dem Hochpunkt in der 
südlichen Ecke führt zu klarer Adressbildung. Im Entwurf von Carsten Roth, Hamburg, wird die 
Baumasse auf zwei durch eine bauliche Verbindung im 17. Obergeschoss (OG) verbundene Tür-
me verteilt. Die verbindende Brücke verleiht dem Entwurf seinen besonderen Charakter und stellt 
zugleich einen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität dar. Der ebenerdige Durchgang zwischen den 
beiden Baukörpern schafft die gewünschte öffentliche Durchwegung. Kister Scheithauer Gross, 
Köln, schlägt einen Gebäudekomplex mit zwei Hochpunkten und einem großzügigen Foyer bezie-
hungsweise Eingangsbereich vor. Der großflächig angelegte Platz schafft eine klare Adresse zum 
städtischen Raum. 
 
Die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) erfolgt erst nach 
Abschluss der technischen und wirtschaftlichen Prüfung der drei Siegerentwürfe durch die Vorha-
benträgerin und Entscheidung für eines der drei Konzepte. Dieses Konzept wird dann die Grundla-
ge für das weitere Bebauungsplanverfahren bilden.  
 
Die erforderlichen Stellplätze für Fahrräder und Pkw werden unterirdisch in einer Tiefgarage unter-
gebracht, die von der Subbelrather Straße aus erschlossen wird. Im weiteren Verfahren wird der 
Umfang der Verkehrserzeugung ermittelt und mit der derzeitigen Situation verglichen.

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6.  Umweltbelange 
 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung mit Umweltbericht 
erarbeitet. Insbesondere folgende Umweltbelange sind vertiefend zu betrachten und zu bewerten: 
 
6.1 Klima/Luftschadstoffe 
 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden Minderungsmaßnahmen (Dachbegrünung, Begrü-
nung Tiefgarage [TG], Fassadenbegrünung, sonstige Bepflanzung) geprüft, gegebenenfalls im 
Bebauungsplan festgesetzt und im Durchführungsvertrag gesichert.  
 
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Ersteinschätzung zu Luftschadstoffen 
erarbeitet. Eine Überschreitung der Grenzwerte einzelner Schadstoffkomponenten der 39. BIm-
SchV ist aufgrund der Kfz-bedingten Luftschadstoffe im Erdgeschoss nicht auszuschließen, ab 
dem ersten Obergeschoss ist durch die rasche Verdünnung der Luftschadstoffe keine Überschrei-
tung mehr zu erwarten. Bezüglich der Bestandsbebauung ist keine wesentliche Verschlechterung 
zu erwarten, da die Straßenräume recht ausgedehnt sind und auf dem Plangebiet derzeit höhere 
Gebäude bereits vorhanden sind. Zudem führen neue Hochhäuser in der Regel zu einer Verbesse-
rung der lokalen Luftsituation, indem sie frische Luft aus den Luftschichten der oberen Geschosse 
in Bodennähe leiten können. Zum Bebauungsplanverfahren wird ein Gutachten zur Bewertung der 
Kfz-bedingten Luftschadstoffe erarbeitet. 
 
6.2 Lärm 
 
Sowohl die Einwirkungen auf das Plangebiet (Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Gewer-
belärm aus umgebenden Betrieben), als auch die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung 
sind zu untersuchen. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage im Eckbereich Subbelrather Straße/ 
Innere Kanalstraße durch Straßenverkehrslärm sowie durch die stark frequentierte Gleistrasse der 
Deutsche Bahn AG circa 300 m südöstlich des Grundstücks erheblich vorbelastet. Im Vorfeld der 
Planung wurde eine Ersteinschätzung auf der Basis vorläufiger Belastungszahlen zur Lärmsituati-
on erarbeitet. Zu den Straßenseiten Innere Kanalstraße und Subbelrather Straße liegen die höchs-
ten Belastungen vor. Insgesamt werden die sogenannten Sanierungspegel von 70 dB(A) tags und 
60 dB(A) nachts zum Teil deutlich überschritten. Insofern werden Maßnahmen im Rahmen des 
Bebauungsplanes festzusetzen sein, die über den Einbau von Schallschutzfenstern hinausgehen. 
So wird beispielsweise eine transparente Lärmschutzwand zu einer deutlichen Reduzierung der 
Belastung führt. Aufgrund der Einwirkungen durch den Schienenverkehr sind auch auf der zu dem 
inneren Grüngürtel vorgesehenen Fassade Maßnahmen für Räume mit Schlaffunktion vorzusehen, 
wie zum Beispiel schallgedämmte fensterunabhängige Lüftungen oder kontrollierte Wohnraumlüf-
tung. Im weiteren Verfahren wird ein Schallgutachten erarbeitet, das auf der Grundlage der zu er-
mittelnden aktuellen Belastungszahlen auf den Straßen und der Gleistrasse die Einwirkungen er-
mittelt und bewertet. Des Weiteren werden Maßnahmen beschrieben, die mit dem vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan festzusetzen sind. Aufgrund der künftigen Nutzungen sind auch die Auswir-
kungen der Planung zu ermitteln und zu bewerten. 
 
6.3 Erschütterungen 
 
Aufgrund der vorhandenen U-Bahntrasse, die das Grundstück im nordwestlichen Bereich gering-
fügig tangiert, sind im weiteren Verfahren die Auswirkungen zu prüfen. Gegebenenfalls müssen 
schwingungsentkoppelnde Gründungsmaßnahmen entwickelt werden. 
 
6.4 Artenschutz 
 
Habitate planungsrelevanter gebäudebewohnender Vogel- und Säugetierarten (zum Beispiel Fle-
dermäuse) sind aufgrund des Gebäudebestandes sowie der vorhandenen Grünstrukturen nicht 
auszuschließen. Eine Artenschutzprüfung (ASP I) wird daher im weiteren Verfahren durch einen 
Fachgutachter erarbeitet.

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6.5 Altstandort 
 
Nach einer ersten Recherche ergaben sich keine Hinweise auf Altstandorte. Im weiteren Verfahren 
wird geprüft, ob Altstandorte vorhanden und zu berücksichtigen sind. 
 
6.6 Kulturgüter 
 
In der Umgebung des Plangebietes sind Denkmäler vorhanden, wie zum Beispiel der "Innere 
Grüngürtel". Diese sind zu berücksichtigen und dürfen nicht beeinträchtigt werden.  
 
 
7.  Planverwirklichung 
 
Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Der 
Stadt Köln entstehen durch die Mehrfachbeauftragung und die Planung keine Kosten. Nach Ab-
schluss der Mehrfachbeauftragung und des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurzfristige Umset-
zung der Planung vorgesehen. 
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Öffentliche Flächen sind von der 
Planung nicht betroffen. Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsver-
trag abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des geplanten Vorhabens innerhalb einer be-
stimmten Frist.

Anlage 1_Geltungsbereich

409 Zeichen

\

Stadt Köln N

IN

#

Stadtplanungsamt

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Nördlich Colonius

in Köln - Neustadt/Nord

Maßstab 1: 2500

Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

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S
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150 Meter

100

Anlage 0 (Begründung der Dringlichkeit)

694 Zeichen

A N L A G E  0  
611Zlon1825-2017Ke0SB 
 
 
Städtebauliches Planungskonzept  
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord  
Mitteilung über das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens sowie Beschluss zur Durchführung 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Vorlage 1825/2017 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
 
 
 
Die Verwaltung bittet, auch im Namen der Vorhabenträgerin, die Vorlage im kommenden Turnus 
zu behandeln, damit das Verfahren zur Schaffung von Baurecht für den dringend benötigen Wohn-
raum zügig fortgeführt werden kann.  
 
Bei Zustimmung könnte die frühzeitige Beteiligung kurzfristig nach den Sommerferien erfolgen, 
andernfalls erst im Oktober 2017.

Anlage 8_Weiterentwicklung des Entwurfs von Carsten Roth_VEP Nördluch Colonius_SUB13_080118_clean CH

13389 Zeichen

SUB	13	‐	VEP	Nördlich	Colonius		 Anlage	8	
	
	 			 PARKVIEW	COLOGNE	
Weiterentwicklung	des	Entwurfs	von	Carsten	Roth		
Stand	08.01.2018  
	
	
	
	
Weiterentwicklung	des	Entwurfs	von	Carsten	Roth	
	
Im Nachgang zur Jurysitzung vom 05.05.2017 wurden in den letzten Monaten investorenseitig alle drei 
Entwürfe, basierend auf den vorliegenden Informationen, bedeutend intensiveren und umfassenderen 
Untersuchungen unterzogen. Schwerpunkt waren technisch – wirtschaftliche Aspekte in Bezug auf die 
Umsetzung.  Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist ausführlich im „Erläuterungsbericht zur 
Entscheidungsfindung“ dargestellt (vgl. Anlage 7). 
Danach ist der Entwurf von Carsten Roth Architekten aus Hamburg der für die realistische Umsetzung des 
Bauprojektes der am Besten geeignete.  
Gleichwohl hat sich herausgestellt, dass auch dieser Entwurf zur Sicherstellung der Realisierbarkeit in 
verschieden Punkten optimiert werden muss.  
Zusammen mit Carsten Roth wurden unterschiedliche Ansätze erarbeitet, um die wirtschaftlich‐
technischen Anforderungen an die Architektur,  sowie den Empfehlungen der Jury und den Belangen der 
Politik, der Stadt und der Investoren zur erfolgreichen Realisierung des Projektes Rechnung zu tragen. Die 
einzelnen Ansätze werden hier dargestellt.  
 
 
1) Optimierung der Architektur 
 
 Erhöhung der Spannung 
Die von verschiedener Seite gewünschte Erhöhung der Spannung zwischen den Türmen wurde wie 
folgt umgesetzt: 
 
a) Der höhere Turm wurde um 2 Geschosse erhöht, sprich von 87 m auf 94 m Höhe. 
b) Der niedrigere Turm wurde um 1 Geschoss verkleinert, sprich von 67 m auf 63 m Höhe. 
 
Dadurch erhöht sich die Baumasse um rund 816 m
2 BGF (siehe Abbildung 1,2). 
 
Insgesamt erhöht sich, verteilt auf folgende drei Maßnahmen: 
 
o Erhöhung der Spannung (s. oben) 
o Stärkung des Sockelzone (s. Erläuterung weiter unten) 
o Verbreiterung der Gebäudeausmaße (s. Erläuterung weiter unten) 
 
die Gesamtbaumasse um 4.175 m
2 von 35.732 m2 auf 39.907 m2 BGF. 
 
Durch diese Maßnahme können 18 zusätzliche Apartments untergebracht werden. 
 
Insgesamt erhöht sich durch die oben genannten drei Maßnahmen die Anzahl der 
Gesamtapartments von 730 auf 820. 
 
 
 
 Stärkung der Sockelzone 
Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein höherer gewerblicher Anteil im Bauprojekt erforderlich. Dazu  
erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit der Hochhausrichtlinie der Stadt Köln, welche bei 
Hochhäusern die Ausbildung einer starken Sockelzone vorsieht.

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Weiterentwicklung	des	Entwurfs	von	Carsten	Roth		
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Die Sockelzone wird von zwei auf drei Geschosse erweitert. Dadurch wird die architektonische 
Struktur optimiert und die Stärke des Gebäudes hervorgehoben. Der daraus resultierende 
Anteil von Gewerbenutzung erhöht sich um rund 1.527 m2 BGF von 4.673 m2auf insgesamt 
6.200 m2 BGF für alle drei Sockelgeschosse. Der gewerbliche Teil soll mit Elementen wie 
Gastronomie, Co‐Working Spaces, Co‐Cooking Spaces, einem Fitnesscenter und eventuell 
einem kleinen Lebensmitteleinzelhandel belebt werden. Dieses Angebot, welches auch für die 
Bewohner des angrenzenden Veedels nutzbar sein soll, stärkt darüber hinaus das Miteinander 
der unterschiedlichen Bewohner im Gebäude  
(s. Abbildung 14‐17). 
 
 
 Verschattungsstudie  
Die Verschattungsstudie zum Entwurf von CRA stellt heraus, dass es keine 
maßgebliche Verschattung der angrenzenden Parkanlage zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr gibt 
(s. Abbildung 6 bis 8). 
 
 
 Sichtbeziehungsstudie  
Eine Studie der Sichtbeziehungen zum Dom führt zum Ergebnis, dass diese nicht Hinsicht 
beeinträchtigt werden (s. Abbildung  9 bis 13). 
 
 
 
 
1) Sicherstellung der wirtschaftlichen Machbarkeit  
 
Auch wenn CRA im Rahmen der technisch‐wirtschaftlichen Prüfung als der Entwurf herauskam, 
der den größten Konsens aller Beteiligten auf sich vereinen kann, ist auch dieser ohne 
Veränderungen nicht in der Lage, die wirtschaftliche Machbarkeit sicherzustellen. 
Folgende Anpassungen sind notwendig: 
 
 Veränderung des Nutzungskonzeptes  
Um die wirtschaftliche Realisierbarkeit überhaupt erst sicherzustellen, ist eine Modifikation des 
Nutzungskonzeptes notwendig. Dies beinhaltet eine Einbindung einer gewerblichen Nutzung in 
Form einer Boardinghouse‐Komponente und der Stärkung des gewerblichen Anteils in der 
Sockelzone. Der Lifestyle Mikrotower enthält in dem angepassten Nutzungskonzept (siehe 
Anlage 9) gefördertes Wohnen, freies Wohnen, eine Boardinghouse Komponente und kleinere 
Gewerbeeinheiten. Dies führt nicht nur zur Sicherstellung der grundsätzlich wirtschaftlichen 
Machbarkeit, sondern auch zu einer sich positiv auswirkenden Durchmischung der 
Bewohner/Nutzerstrukturen. Damit wird auch den Bedenken Rechnung getragen, dass sich 
eine Monokultur ausbilden könnte. Die Bewohner aus dem angrenzenden Quartier können die 
gewerblichen Angebote ebenso nutzen. 
Insgesamt werden ca. 820 Ein‐Zimmer‐Apartments errichtet, die sich auf 359 freie Apartments 
(Eigentumswohnungen), 309 Boardinghouse Einheiten und 152 geförderte Wohneinheiten 
(Studierendenwohnungen) aufteilen lassen. In Fläche entspricht das rund 3.608 m2 BGF 
Gewerbefläche, rund 15.899 m2 BGF freies Wohnen, rund 13.513 m2 BGF gewerbliches Wohnen 
und rund 6.887 m2 BGF gefördertes Wohnen.

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Die Boardinghouse Einheiten sollen vollständig in dem kleineren Turm untergebracht werden 
und der freie und der geförderte Wohnungsbau werden gemeinsam in dem höheren Turm 
untergebracht (s. Abbildung 5 ). 
 
Geförderter Wohnungsbau 
Wie oben beschrieben sieht das Konzept eine Realisierung von rund 152 Wohneinheiten, sprich 
30% der gesamten Wohneinheiten vor. Diese werden
 nach dem 
Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB) errichtet. Die Wohneinheiten werden in den 
Etagen 3 bis 13 des  höheren Turms untergebracht werden. Der verbindende Sockelbereich in 
den Etagen 1 bis 3 wird mit allen Elementen, wie der Gastronomie, den Co‐Working Spaces, 
den Co‐Cooking Spaces und dem Fitnesscenter allen Bewohnern gleichermaßen zugängig sein. 
Es werden keine sozialen Unterscheidungen gemacht werden. 
 
 
 
 Verbreiterung der Gebäudeausmaße 
Die ursprünglichen Gebäudemaße der beiden Türme wurden marginal umlaufend um ca. 35 cm 
verbreitert von 25,8 x 27,3 m auf 26,5 x 28,0 m. 
Diese Maßnahme, kombiniert mit der Optimierung der Grundrisse, ermöglicht zwei zusätzliche 
Apartments auf jedem
 Geschoss zu realisieren, was für die Wirtschaftlichkeit des Projektes 
unerlässlich ist. Auch ermöglicht diese Verbreiterung eine erstmalige Nutzbarkeit der Loggien. 
Die ursprünglich nicht richtig nutzbaren Loggien werden von 80 cm auf 125 cm verbreitert und 
erhöhen die Wohnqualität signifikant.  
Durch die Verbreiterung der Gebäudemaße erhöht sich die Baumasse um rund 1.832 m2 BGF. 
 
 
 
Zusammenfassung 
 
Mit der Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen entsteht ein städtebaulich und architektonisch 
wertvolles Gebäude, welches seine Grundlage in der durchgeführten Mehrfachbeauftragung hat. Unter 
Berücksichtigung aller relevanten Aspekte wie Schallschutz, Brandschutz, Verschattung, Sichtbeziehungen 
etc. kann durch die oben beschriebenen Anpassungsmaßnahmen eine wirtschaftliche Machbarkeit 
gewährleistet werden. 
 
Die Herausforderung,  30% der Geschossfläche für Wohnen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in 
Form von 152 Studierendenapartments nach Studierendenwohnheimbestimmungen zu integrieren, wird in 
einem nächsten Schritt erfolgen. 
 
Auf dieser Grundlage kann gemeinsam mit der Stadt Köln, der Politik und dem Investor ein 
zukunftsorientiertes Leuchtturmprojekt realisiert werden, was den modernen Wohnformen entspricht und 
das Miteinander verschiedenster Bewohner 
zu marktfähigen Mietpreisen ermöglicht. Es kann auch als 
richtungsweisendes Beispiel  für die Unterbringung  gefördertem Wohnraum in Hochhäusern gelten.

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Abbildung 5: Verteilungsstruktur der unterschiedlichen Bewohner

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Abbildung 14: Raumprogramm – Grundriss Erdgeschoss nach Weiterentwicklung (Sockelgeschoss)

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Abbildung 15: Raumprogramm – Grundriss 1. OG nach Weiterentwicklung (Sockelgeschoss)

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Abbildung 16: Raumprogramm – Grundriss 2. OG nach Weiterentwicklung (Sockelgeschoss)

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Abbildung 17: Raumprogramm – Grundriss 3. OG nach Weiterentwicklung (Sockelgeschoss)

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Abbildung 18: Raumprogramm – Grundriss 4. ‐15 OG nach Weiterentwicklung

Anlage 6

5534 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage 1825/2017 
 
 
Ergänzung zur Vorlage 1825/2017 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) „Nörd-
lich Colonius“ in Köln-Neustadt/Nord  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.09.2017 beschlossen, dass in 
einer weiteren Anlage zur o.g. Vorlage darzustellen ist, welche Höhe und Ausnutzung ver-
träglich auf dem Grundstück des VEP Nördlich Colonius realisierbar ist. Die Verwaltung wur-
de beauftragt, mit dem Entwickler die Entwürfe des 2-stufigen Wettbewerbsverfahrens nach 
den, von der Verwaltung erachteten verträglichen Vorgaben, überarbeiten zu lassen und 
dem Stadtentwicklungsausschuss (SteA) vorzulegen. Das Ergebnis liegt nunmehr vor. 
Die Vorgaben der Auslobung zur Eingliederung des zukünftigen Baukörpers in die Umge-
bung wurden wie folgt formuliert: 
„Aus der städtebaulichen Morphologie muss eine vermittelnde und verträgliche Gliederung 
des neuen Baukörpers gefunden werden. Als neuer Baustein im direkten Wirkungsfeld vom 
Fernmeldeturm Colonius, vom hochgeschossigen Herkules-Hochhaus und Verwaltungsge-
bäude der Deutschen Telekom muss sich der Neubau sensibel in die bestehende Stadtfigur 
einpassen ohne die angrenzende Bestandsbebauung in ihrem Erscheinungsbild zu schwä-
chen. Neben der Nahwirkung ist die Fernwirkung ebenso stadträumlich verträglich zu gestal-
ten: Die Integrität des Baudenkmals Kölner Dom ist zu berücksichtigen und etwaige Störun-
gen der relevanten Sichtachsen grundsätzlich zu vermeiden.“ 
Aus der Beurteilung der Jury zu den Entwürfen des Preisträgers (Delugan Meissl Architects, 
(DMA)) und des Zweitplatzierten (Carsten Roth Architekten Hamburg, (CRA)) werden die 
Einbindung in die Umgebung, die Gebäudekubaturen und die Gebäudemasse der Entwürfe 
als positiv bewertet: 
„Die Investitionskosten bewegen sich aufgrund der maximalen Gebäudehöhe im oberen Be-
reich – eine Optimierung wäre hier im Weiteren zu prüfen. Die Arbeit bietet einen hoch inte-
ressanten und sehr starken Ansatz, der die Diskussion über die angemessene Höhenent-
wicklung entlang des Grüngürtels positiv beantworten kann.“ (DMA) 
 
„Dieses Element verleiht dem Entwurf einen besonderen Charakter und stellt zugleich einen 
Ort mit hoher Aufenthaltsqualität dar. Diese Türme sind geschickt in der Höhe zu einander 
positioniert und dimensioniert, dass der Betrachter den Eindruck erhält, die Türme seien 
gleichhoch. Dennoch könnten die Türme durch einen stärkeren Höhenkontrast noch mehr 
Spannung vertragen. Städtebaulich ist das Volumen jedoch angemessen auf dem Grund-
stück gewählt.“ (CRA) 
 
Der Beurteilung der Jury folgend, sind die Höhe der Entwürfe und damit die mögliche Aus-
nutzung der Fläche angemessen und verträglich realisierbar. 
 
Die Jury hatte drei Preise vergeben (Delugan Meissl Architects (1), Carsten Roth Architekten 
(2), Kiste Scheithauer Gross (3)). Innerhalb dieser Auswahl hatte der Investor sich vorbehal-
ten, die wirtschaftlich-technische Umsetzung der drei Entwürfe zu prüfen. Die Entschei-
dungsfindung sollte transparent gestaltet werden. 
Seitens der Verwaltung wurde für die Überarbeitung des ursprünglich angedachten ersten 
Preisträgers eine niedrigere Höhe des Gebäudes sowie ein Wohnungsmix gefordert, um sich 
u.a. den Kriterien des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entsprechend annähern zu kön-
nen.  
Im Ergebnis der technisch-wirtschaftlichen Prüfung hat sich der Vorhabenträger für die Um-
setzung mit dem Zweitplatzierten, dem Büro Carsten Roth aus Hamburg, entschieden. Die

Begründung dazu ist in der Anlage 7 – Erläuterung der Entscheidungsfindung – dargestellt. 
In der Anlage 8 ist die Weiterentwicklung des Entwurfes von Carsten Roth aufgrund der Vor-
gaben der Verwaltung, der Jury sowie der Belange des Investors beschrieben. 
Primär werden nach Aussagen des Investors Ein-Zimmer-Apartments ca. 820 WE errichtet. 
Es ist vorgesehen, die Konstruktion der einzelnen Apartments so anzupassen, dass eine 
Zusammenlegung zu größeren Wohnungen möglich wird. 
Aufgrund der in den Anlagen beschriebenen Wirtschaftlichkeitsberechnung haben sich im 
Entwurf u.a. folgende Änderungen ergeben: 
1. Veränderung des Nutzungskonzeptes: Neben dem Anteil Wohnen (frei finanziert und 
öffentlich gefördert) muss ein Anteil an gewerblicher Nutzung in Form eines Boarding-
Hauses eingebunden werden. Auch wenn sich die absolute Anzahl der geförderten 
Wohnungen dadurch reduziert (von ursprünglich 210 WE auf nunmehr rd. 152 WE), 
verbleibt der Anteil an gefördertem Wohnraum bei 30% der Wohneinheiten / Wohn-
fläche. 
2. Erhöhung der Baumasse von rd. 35.730 m2 auf 39.900 m2. Diese ist nach Aussage 
der Investoren für die Realisierung des Vorhabens unabdingbar.  
Aus Sicht der Verwaltung sind die Änderungen vor dem Hintergrund einer nur so möglichen 
Realisierung des Projektes tragbar bzw. verträglich. 
Der öffentlich geförderte Teil der Apartments soll nach den Studierendenwohnheimbestim-
mungen gebaut werden. Die Frage der Förderfähigkeit des Projektes (mit der Umsetzung 
von 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau) ist noch nicht abschließend geklärt. Die An-
forderungen der Verwaltung hierzu (Reduktion der Anzahl der Wohneinheiten pro Erschlie-
ßungskern und ein Wohnungsmix) sind noch nicht ausreichend belegt. Dies sowie die Ab-
stimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
Nordrhein-Westfalen erfolgt im weiteren Verfahren. 
Mit der weiterentwickelten Planung des Büros Carsten Roth soll nunmehr die Öffentlichkeits-
beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlage 10

746 Zeichen

A N L A G E  10   
  
 
Ergänzung zur Vorlage 1825/2017 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP); 
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord 
  
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und be-
schließt 
 
1. auf Empfehlung in der Anlage 6, die Arbeit in der überarbeiteten Fassung des 2. Preisträgers 
Carsten Roth Architekt /HH (Anlage 8) zur Grundlage des weiteren Bauleitplanverfahrens zu 
machen. 
 
2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung). 
 
3. für die BV Ehrenfeld eine Mitteilung zur überarbeiteten Fassung des 2. Preisträgers. 
 
 
 
 
Alternative: keine

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1778 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611 Zlon KeSB 
 
Vorlagen-Nummer 
1825/2017
Stand: 24.08.2023 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept  
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord  
Mitteilung über das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens sowie  
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Status    abgeschlossen  Qualifizierungsverfahren 
 
    aufgegeben   Bebauungsplanverfahren 
 
Beschluss vom 21.09.2017: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens zur städtebaulichen 
Qualifizierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur 
Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang) 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Zu 1.: Das Gutachterverfahren zur städtebaulichen Qualifizierung zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan „Nördlich Colonius“ wurde abgeschlossen (1825/2017). 
 
Zu 2. – 3.: Aufgrund eines Eigentümerwechsel für die Flächen im Geltungsbereich des o.g. 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans haben sich geänderte Zielsetzungen ergeben. Die ak-
tuelle Eigentümerin möchte eine gewerbliche Nutzung, anstatt der ehemals geplanten Wohn-
nutzung realisieren. Mit der Vorlagennummer 0302/2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss 
daher u.a. den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (1567/2016) mit dem Arbeits-
titel „Colonius Nord“ aufgehoben. Es wurde ein neuer Einleitungsbeschluss gefasst 
(0302/2022). 
 
Nächste Schritte: 
 
Verfahren ist abgeschlossen. 
 
Der nächste Sachstandbericht ist geplant für den: 
 
Fehlanzeige. Ein Sachstandsbericht zum aktuellen Vorhaben ist unter folgender Vorlagen-
nummer abzurufen: 0302/2022.

Anlage 10 -----ungültig-----

746 Zeichen

A N L A G E 10   
  
 
Ergänzung zur Vorlage 1824/2017  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP); 
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord 
  
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und be-
schließt 
 
1. auf Empfehlung in der Anlage 6, die Arbeit in der überarbeiteten Fassung des 2. Preisträgers 
Carsten Roth Architekt /HH (Anlage 8) zur Grundlage des weiteren Bauleitplanverfahrens zu 
machen. 
 
2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung). 
 
3. für die BV Ehrenfeld eine Mitteilung zur überarbeiteten Fassung des 2. Preisträgers. 
 
 
 
 
Alternative: keine

Anlage 5_Auszug aus der Niederschrift der BV 4_10.07.2017

5866 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 04.08.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017 
öffentlich 
10.4 Städtebauliches Planungskonzept  
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord  
Mitteilung über das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens sowie  
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung 
1825/2017 
Herr Bezirksbürgermeister Wirges weist darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Pla-
nungskonzept um eine Angelegenheit des Stadtbezirks Innenstadt handele. Nach Rückspra-
che mit Herrn Bezirksbürgermeister Hupke habe er den Wunsch geäußert, diese Vorlage 
aufgrund der besonderen Bedeutung der Angelegenheit ebenfalls auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen. 
 
Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) führt aus, dass das Bauvorhaben durchaus 
Auswirkungen auf den Stadtbezirk Ehrenfeld habe. Zahlreiche zukünftige Bewohnerinnen 
und Bewohner werden die ÖPNV Anbindung in Ehrenfeld nutzen. Des Weiteren müsse über-
legt werden, in dem Gebäude eine gewisse Infrastruktur zu schaffen, da im Umkreis nur we-
nige Einkaufsmöglichkeiten vorhanden seien. Der Schlagschatten des Gebäudes sei zu be-
achten. Dies gehe aus der Anlage 2 nur sehr ungenau hervor.  
 
Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet die vorgelegte Pla-
nung als katastrophal. Es sei bei dem geplanten Standort im Inneren Grüngürtel nicht nach-
vollziehbar, warum die Thematik „Grüngürtel“ nicht bei den Planungen berücksichtigt wurde. 
Die Nutzungsidee der Gebäude sei zu hinterfragen. Aus den Planungen sei die Errichtung 
von Einzimmer-Komfort-Appartements bis Zweizimmerwohnungen zu entnehmen. Als Ziel-
gruppe seien Assistenzärzte, Singles und Pendler genannt. Es sei zu bezweifeln, ob man 
diese Personengruppen in dieser Größenordnung dort ansiedeln sollte. 
 
Bezirksvertreter Dr. Fischer (CDU-Fraktion) zeigt sich ebenfalls entsetzt über die Planungen. 
Er bezweifelt, ob durch diese Baumaßnahme die Integrität des Kulturgutes Innerer Grüngür-
tel an dieser Stelle noch gewährleistet sei. Die geplante Nutzung sei ebenfalls intensiv zu 
betrachten und hinsichtlich einer Umnutzung zu kontrollieren.

Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) äußert sich ebenfalls kritisch zu der geplanten 
Nutzung. Die Schaffung von Luxus-Appartements sei nicht im Sinne der Studierenden. 
 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) schließt sich der Kritik vollumfänglich an. 
Die vorgelegte Planung bestätige ihre Skepsis gegenüber Hochhäusern. 
 
Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) weist darauf hin, dass der Innere Grüngürtel unter 
Denkmalschutz stehe. Ein Gebäude in einer denkmalgeschützten Grünfläche sollte sich ar-
chitektonisch einfügen. Laut den Planungen sollen Zufahrtswege durch die denkmalge-
schützten Grünanlagen führen. 
 
Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass nach Errichtung der geplan-
ten Gebäude zukünftige Baumaßnahmen auch auf Ehrenfelder Seite das Recht hätten sol-
che Höhen einzuhalten. Theoretisch könnten somit in der Umgebung weitere Hochhäuser 
entstehen. Sie verweist auf die Negativbeispiele West-Center am Rochusplatz und Herku-
leshochhaus. Der Bezirksvertretung seien die Planungen nicht vorgestellt worden. Mit der 
Ablehnung der Planungen sollte ein Zeichen gesetzt werden. 
 
Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) differenziert die grundsätzliche 
Kritik und die Kritik über die geplante Form. Es würden Wohnungen gebraucht und der 
Standort sei hierfür geeignet. Architektur und Nutzungskonzept sehe sie aber als problema-
tisch an. Daher spricht sie sich gegen eine grundsätzlich Ablehnung der Vorlage aus. Dies 
sei ein Signal gegen die Wohnnutzung. Vielmehr sollte die Vorlage hinsichtlich Architektur 
und Nutzungskonzept geändert beschlossen werden. 
 
Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) verweist auf Ziffer 6.6 der Anlage 3, wonach die 
in der Umgebung vorhandenen Kulturgüter, worunter auch der Innere Grüngürtel falle, nicht 
beeinträchtigt werden dürfen. Die Planungen seien ein Widerspruch hierzu. 
 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) stellt dar, dass sie grundsätzlich kein Prob-
lem mit einem Bauvorhaben an dieser Stelle habe, wohl aber mit der angestrebten Ge-
schossgröße. Es solle geprüft werden, inwieweit an dieser Stelle preisgünstiger Wohnraum 
für Studenten geschaffen werden kann. 
 
Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt folgende Ergänzung des 
Beschlusstextes an: 
 
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages: 
 „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt Ausmaß, Architektur und Nutzungskonzept des Vor-
habens ab. Sie sieht einen Widerspruch zu Ziffer 6.6 der Anlage 3, da z.B: Zufahrten zum 
Gebäude das Denkmal „Innerer Grüngürtel“ gefährden.“ 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge-
änderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens zur städtebaulichen 
Qualifizierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur 
Kenntnis.  
  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt Ausmaß, Architektur und Nutzungskon-
zept des Vorhabens ab. Sie sieht einen Widerspruch zu Ziffer 6.6 der Anlage 3, 
da z.B: Zufahrten zum Gebäude das Denkmal „Innerer Grüngürtel“ gefährden.

2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2_Übersicht _Visualisierungen

319 Zeichen

1. PREIS: DELUGAN MEISSEL ASSOCIATED ARCHITECTS - Wien
Lageplan
Visualisierungen - Wettbewerbsbeiträge
       ANLAGE 2

2. PREIS: CARSTEN ROTH - Hamburg
Lageplan

3. PREIS: KISTER SCHEITHAUSER GROSS - Köln
Lageplan

KBNK ARCHITEKTEN - Hamburg
Lageplan

D.N.A – TRINT KREUDER (KÖLN)
D.N.A - TRINT KREUDER - Köln
Lageplan

Beratungsverlauf (4)

29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.20 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Subbelrather Straße
  • Ulmer Straße 68
  • Innere Kanalstraße
  • Gutenbergstraße
  • Venloer Straße
  • Hans-Böckler-Platz
  • Rather Straße
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
1825/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27