2010/0112
Haushaltssicherungskonzept 2010 ff der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Stand nach Magistrat
Haushaltssicherungskonzept 2010 ff.
der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
2
Inhaltsverzeichnis
1 Ausgangslage ........................................................................................................... 3
1.1 Finanzlage........................................................................................................................... 3
1.1.1 Kernhaushalt............................................................................................................................... .............3
1.1.2 Eigenbetriebe............................................................................................................................... ............4
1.1.3 Gesamtverschuldung der Stadt Darmstadt .....................................................................................5
1.2. Aussichten........................................................................................................................... 5
2 Grundsätzliche Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung........................................... 6
2.1 Haushaltssicherungskonzept................................................................................................ 6
2.2 Voraussetzungen .................................................................................................................7
2.3 Ziele .................................................................................................................................... 8
2.4 Grundsatzbeschlüsse........................................................................................................... 8
3 Sofortmaßnahmen.................................................................................................... 9
3.1 Keine Neuverschuldung...................................................................................................... 10
3.2 Personalreduzierung.......................................................................................................... 11
3.3 Erhöhung von Gebühren, Steuern und sonstigen Erträgen .................................................. 12
3.4 Sonstige Einzelmaßnahmen............................................................................................... 12
4 Mittel– und langfristige Maßnahmen........................................................................... 15
4.1 Strukturveränderungen in der Kernverwaltung.................................................................... 16
4.2 Übertragung von Aufgaben an externe Dritte ...................................................................... 17
4.3 Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit ................................................................. 17
4.4 Verkauf von Liegenschaften................................................................................................ 17
4.5 Verwendung der Gewinn- und Sonderausschüttungen von städtischen Beteiligungen .......... 18
4.6 Überprüfung von freiwilligen Leistungen............................................................................. 18
5. Schlussbemerkungen.............................................................................................. 19
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1 Ausgangslage
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2009 beschlossen, den zuvor im Oktober 2009
festgestellten Etatentwurf für das Jahr 2010 nicht in die Stadtverordnetenversammlung ein-
zubringen, sondern nochmals innerhalb der Verwaltung zu überarbeiten.
Ursächlich hierfür waren Hinweise der Aufsichtsbehörde, wonach davon auszugehen ist,
dass der Haushaltsplanentwurf 2010 in der im Oktober vom Magistrat festgestellten Form als
nicht genehmigungsfähig eingestuft wird. Hierbei wird insbesondere auf die im Entwurf des
Haushaltes 2010 und in der Mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesene Netto-
Neuverschuldung bei gleichzeitig steigenden Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt abgestellt.
Die gleiche Einschätzung gilt auch für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt.
Das nun gewählte Verfahren, den Haushaltsplanentwurf 2010 zu überarbeiten und voraus-
sichtlich im ersten Quartal 2010 in die Gremien einen Haushaltsplanentwurf für das Jahr
2010 nebst einem begleitenden Konsolidierungskonzept einzubringen, wurde mit der Auf-
sichtsbehörde erörtert und abgestimmt.
Diese Verfahrensweise gibt dem Magistrat die Gelegenheit, eigenständig notwendige Schritte
zur Konsolidierung einzuleiten. Gleichzeitig können die Haushaltsansätze aktualisiert und
Belastungen für den Haushalt, die aus der globalen Wirtschaftskrise und dem damit einher-
gehenden Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung resultieren, eingearbeitet
werden.
1.1 Finanzlage
Die aktuelle Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist mit folgenden Kennzahlen zu
beschreiben (Stand Nachtragshaushalt 2009 sowie vom Magistrat am 16.12.2009 zurückge-
zogener Haushaltsplanentwurf 2010):
1.1.1 Kernhaushalt
a) Fehlbeträge Ergebnishaushalt
aufgelaufene Fehlbeträge Ergebnishaushalt,
Stand 31.12.2008
198,253 Mio. €
Fehlbetrag Nachtragshaushalt 2009 27,058 Mio. €
Fehlbetrag 2010 52,430 Mio. €
Fehlbetrag 2011 50,154 Mio. €
Fehlbetrag 2012 47,424 Mio. €
Fehlbetrag 2013 44,939 Mio. €
kumulierte Fehlbeträge zum 31.12.2013 420,258 Mio. €
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b) Verschuldung für Investitionen
Verschuldung Stand 31.12.2008 231,239 Mio. €
Netto-Neuverschuldung 2009 13,238 Mio. €
Netto-Neuverschuldung 2010 9,026 Mio. €
Netto-Neuverschuldung 2011 -3,104 Mio. €
Netto-Neuverschuldung 2012 9,396 Mio. €
Netto-Neuverschuldung 2013 12,376 Mio. €
kumulierte Verschuldung zum 31.12.2013 272,171 Mio. €
c) voraussichtliche Gesamtverschuldung des Kernhaushaltes
zum 31.12.2013 692,429 Mio. €
1.1.2 Eigenbetriebe
a) Erfolgspläne / nicht gedeckte Fehlbeträge aus dem operativen Geschäft
Die Eigenbetriebe Kulturinstitute, Bäder, Bürgerhäuser und Märkte sowie IDA weisen
in den Entwürfen ihrer Wirtschaftspläne 2010 folgende, nicht durch Verlustzuweisun-
gen aus dem Kernhaushalt gedeckte Fehlbeträge aus:
Eigenbetrieb Kulturinstitute 1,112 Mio. €
Eigenbetrieb Bäder 0,374 Mio. €
Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte 0,375 Mio. €
Eigenbetrieb IDA 4,264 Mio. €
Kumulierte Fehlbeträge der Eigenbetriebe 6,125 Mio. €
Diese Fehlbeträge müssen, wenn sie nicht durch den Kernhaushalt im Wege eines Zu-
schusses ausgeglichen werden, gegen das Eigenkapital des jeweiligen Eigenbetriebs
gebucht werden und belasten somit letztendlich doch den Kernhaushalt.
Für die Folgejahre ist mit erhöhten nicht gedeckten Fehlbeträgen der Eigenbetriebe zu
rechnen, nicht zuletzt durch die bereits angekündigten reduzierten Gewinnausschüt-
tungen der HEAG.
b) Vermögenspläne / Verschuldung für Investitionen
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe (einschließlich
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen sowie
des EAD) weisen zum 31.12.2009 eine Verschuldung für
Investitionen in Höhe von
aus.
182,519 Mio. €
In den Jahren 2010 bis 2013 ist im Bereich der Eigenbe-
triebe die zusätzliche Netto-Neuverschuldung wie folgt ge-
plant:
Netto-Neuverschuldung 2010 9,706 Mio. €
Netto-Neuverschuldung 2011 22,756 Mio. €
5
Netto-Neuverschuldung 2012 15,528 Mio. €
Netto-Neuverschuldung 2013 11,726 Mio. €
Voraussichtliche Verschuldung der Eigenbetriebe für Inves-
titionen zum 31.12.2013
242,235 Mio. €
1.1.3 Gesamtverschuldung der Stadt Darmstadt
Die voraussichtliche Gesamtverschuldung der Stadt Darm-
stadt einschließlich ihrer Eigenbetriebe wird bis zum
31.12.2013 damit voraussichtlich auf
ansteigen.
934,664 Mio. €
Bei einem angenommenen Zinssatz von durchschnittlich
4,5 % errechnet sich hieraus eine jährliche Zinsbelastung
von
42,060 Mio. €
(derzeit lt. Entwurf des HH-Planes 2010 sowie der Wirt-
schaftspläne der Eigenbetriebe)
(25,360 Mio. €)
Eine Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes um
1,0 %-Punkte bedeutet eine Mehrbelastung von
9,347 Mio. €
1.2. Aussichten
Die wirtschaftliche Lage der Stadt wird sich in den nächsten Jahren, zumindest im Bereich
der Erträge aus Steuern, Schlüsselzuweisungen sowie Zuweisungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich, nicht verbessern. Vielmehr ist mit weiter rückläufigen Erträgen zu rechnen,
die auch deutlich unter den Ansätzen in der Finanzplanung liegen können. Der Sozialetat so-
wie die Aufwendungen für Kinderbetreuung werden voraussichtlich weiter überproportional
steigen. Die steigende Zinsbelastung wird ebenfalls die Fehlbeträge vergrößern.
Die Situation ist auch darin begründet, dass infolge der Wirtschaftskrise derzeit insgesamt
weniger Steuereinnahmen generiert werden und dies sich zeitversetzt auf die Steuereinnah-
men des kommunalen Sektors auswirkt. Zudem ist mit einer Besserung nicht zu rechnen, da
für 2010 und die Folgejahre nur mit einem geringen Wirtschaftswachstum gerechnet wird.
Das wiederum hat negative Auswirkungen auf die Einnahmesituation, aber in der Regel auch
negative Auswirkungen in Form von höheren zu zahlenden Sozialleistungen, hervorgerufen
durch eine steigende Arbeitslosigkeit.
Zudem werden durch das in 2009 initiierte Sonderinvestitionsprogramm in den Folgejahren
vermehrt Zins- und Tilgungsleistungen fällig, die insgesamt den städtischen Haushalt weiter
belasten werden. Hinzu kommen Aufwendungen in Form von Abschreibungen sowie langfris-
tig zusätzliche Unterhaltungsaufwendungen, die zusätzlich den Ergebnishaushalt belasten.
Erschwerend und für die kommunalen Haushalte nicht zu verkraften ist, dass auch die hessi-
sche Landesregierung ab dem Jahr 2011 eine Absenkung des kommunalen Finanzausgleichs
in Höhe von 400 Mio. € jährlich festgeschrieben hat.
Die Aufsichtsbehörde hat die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes mit einer verbind-
lichen Auflistung von konkreten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zur absoluten Voraus-
setzung für eine mögliche Genehmigung des Haushaltsplanes 2010 erklärt.
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Ohne ein solches Haushaltssicherungskonzept werde der Haushaltsplan 2010 ohne Geneh-
migung an die Stadt Darmstadt zurückgegeben. Aber auch mit einem von der Stadtverordne-
tenversammlung beschlossenen Haushaltssicherungskonzept wird die Aufsichtsbehörde den
Haushalt 2010 allenfalls nur mit Auflagen genehmigen, die voraussichtlich erheblich über die
bisher bekannten Auflagen hinausgehen.
Es gilt zu vermeiden, dass die Aufsichtsbehörde neben den bisher verfügten Auflagen zusätz-
liche Bedingungen an die Genehmigung knüpft, die die Handlungsfähigkeit der Stadt unver-
hältnismäßig beschränken.
2 Grundsätzliche Überlegungen zur
Haushaltskonsolidierung
2.1 Haushaltssicherungskonzept
Nach § 92 der HGO in der Fassung vom 1. April 2005 ist die Verpflichtung zur Erstellung ei-
nes Haushaltssicherungskonzeptes bei nicht gegebenem Haushaltsausgleich gesetzlich fest-
geschrieben.
Zur Haushaltskonsolidierung hat das HmdIuS mit Erlass vom 3. August 2005 (StAnz. S.
3261), geändert durch Erlass vom 27. September 2005 (StAnz. S. 4198), den Aufsichtsbe-
hörden die „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der
kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemein-
den“ vorgegeben. Darin werden Vorgaben hinsichtlich der Personalkosten, Gebühren und
Beiträge, Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen, Freiwillige Leistungen, Ämter-
strukturen, Kommunale Kooperationen, PPP, Kreisumlage, Anhörung der Bürgermeister,
Nettoneuverschuldung, Einzelkreditgenehmigungen, Bürgschaften, Steuerhebesätze, Haus-
haltsaugaberechte, Konsolidierungsmaßnahmen, Auflagen und einer Evaluierung gemacht.
Nachfolgend eine Zusammenstellung der wesentlichsten Festlegungen:
Bei defizitären Haushalten dürfen in den klassischen Gebührenhaushalten grundsätz-
lich keine Unterdeckungen entstehen.
Die auf andere Weise nicht gedeckten Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen sind
durch Elternentgelte zu finanzieren. Mindereinnahmen, die dadurch entstehen, dass
Eltern aus sozialen Gründen ganz oder nur teilweise (Sozialstaffel) von der Entgeltzah-
lung befreit sind, dürfen den tatsächlich erhobenen Entgelten zugerechnet werden.
Bei den freiwilligen Leistungen ist ein Prüfraster mit dem Ziel einer strikten Wirkungs-
kontrolle anzuwenden. Dabei ist zu prüfen, ob für die Wahrnehmung der einzelnen
Aufgaben ein zwingendes öffentliches Bedürfnis besteht, ob die Zuschusshöhe dem
angestrebten Ziel angemessen ist und wie die eigene Leistungsfähigkeit der letztendli-
chen Nutzer zu bewerten ist. Außerdem müssen die Zuschussvergabe und die Ver-
wendungskontrolle die Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses entsprechen. Explizit
ausgenommen ist die Erhebung von Gebühren für Sportvereine bei der Nutzung kom-
munaler Sportstätten.
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2.2 Voraussetzungen
Grundvoraussetzung dafür, mit der Haushaltskonsolidierung überhaupt Erfolg haben zu kön-
nen, ist eine transparente und allumfassende Dokumentation der Finanzsituation der Stadt
und ein Grundkonsens der politischen Kräfte.
Zur Vorbereitung der Haushaltskonsolidierung sind zwingend erforderlich:
1. Vollständige Dokumentation aller geplanten Haushaltsfehlbeträge, nicht nur für den
Kernhaushalt, sondern auch die „versteckten“ Fehlbeträge in den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe
2. Planung „echter“ Haushalte / Wirtschaftspläne ohne künstlich reduzierte Fehlbeträge,
das heißt z.B.
Planung der Personalaufwendungen in der tatsächlich zu erwartenden Höhe ohne
nicht realisierbare Einsparerwartung;
Planung der Folgekosten der bereits begonnenen Investitionen, z. B. im Bereich des
Ausbaus der Kinderbetreuung;
Verzicht auf unrealistische pauschale Einsparvorgaben;
Planung der Verlustzuweisungen an die Eigenbetriebe in ihrer tatsächlich erforder-
lichen Höhe;
3. Offensive Darstellung der angespannten Haushalts-, Finanz- und Verschuldungslage
der Stadt in der Öffentlichkeit mit der klaren Prognose, wohin die Entwicklung führen
wird, wenn es nicht zu einem radikalen Umsteuern kommt
4. Einbindung aller politischen Kräfte sowie Herbeiführen eines politischen Konsens
5. Keine Tabuisierung einzelner Bereiche, sondern flächendeckende Überprüfung aller
Dienstleistungsbereiche der Stadt
6. Die Haushaltskonsolidierung wird zwangsläufig zu Leistungseinschränkungen für die
Bevölkerung führen.
Weitere wesentliche Elemente einer erfolgreichen Konsolidierung sind:
1. Fortschreibung und Weiterentwicklung dieser Bestandaufnahme und
2. Beauftragen einer zentralen Institution, die einzelne Konsolidierungsprojekte
beauftragt, überwacht und den Entscheidungsgremien darüber berichtet. Als
zentrale Institution werden diese Aufgab en der AG Strukturkommission übertragen.
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2.3 Ziele
Folgende strategische Zielsetzungen müssen mit der Konsolidierung verfolgt werden:
1. Ergebnishaushalt / Erfolgspläne der Eigenbetriebe
kurzfristig: sofortige Reduzierun g der periodenbezogenen Fehlbeträge
mittelfristig: vollständige Vermeidung neuer periodenbezogener Fehlbeträge
langfristig: Einstieg in den Abbau der Altfehlbeträge (Zurückführung der in
Anspruch genommenen Kassenkredite)
2. Finanzhaushalt / Vermögenspläne der Eigenbetriebe
kurzfristig: radikale Reduzierung der Investitionstätigkeit, verbindliche
Umsetzung der Vorgabe einer Netto-Neuverschuldung = „0“
für die Jahre 2010 bis 2013
mittelfristig: Abbau der Verschuldung, z. B. durch den Einsatz der erhöh-
ten Ausschüttung der HEAG (HSE) in den Jahren 2013 und 2016
(siehe 4.5.)
langfristig: Begrenzung der städtischen Investitionstätigkeit auf die Höhe
der jährlichen Abschreibungen zuzüglich der Mittel aus Investi-
tionszuschüssen und Beiträgen
2.4 Grundsatzbeschlüsse
Zukünftig müssen mehr als bisher alle anstehenden Entscheidungen unter dem Primat der
Haushaltskonsolidierung beraten und entscheiden werden. Hierfür sind folgende verbindliche
Vorgaben hilfreich:
1. Verbindlicher Beschluss der Gremien, keine neuen Aufgaben in Angriff zu nehmen, die
zu zusätzlichen Belastungen im Ergebnishaushalt führen. Hierzu zählen alle Projekte,
die direkte neue Aufwendungen (Personalkosten, Sachkosten, Miete, Zuschüsse) nach
sich ziehen ebenso wie Investitionen, die zu zusätzlichen Abschreibungen und Zinsbe-
lastungen führen.
2. Das Gleiche gilt für bereits in der Planung befindliche Projekte, die sich noch nicht in
der Ausführungsphase befinden. Hier ist bis zum Stichtag 30.06.2010 für jeden Ein-
zelfall von der Fachverwaltung ein Gremienbeschluss herbeizuführen, inwieweit die
begonnene Planung unter dem Aspekt, dass eine Realisierung des Projektes mittel-
und langfristig finanziell nicht darstellbar ist, zu Ende geführt oder abgebrochen wer-
den soll. Insbesondere ist darzustellen, welche noch nicht verbrauchten Planungskos-
ten eingespart werden können.
3. Verbindlicher Beschluss, dass ausschließlich Zielplanungen (Entwicklungsplanungen)
die zu Einsparungen führen in Auftrag gegeben werden dürfen. Laufende Zielplanun-
gen, die nicht zu Einsparungen führen sind einzufrieren.
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4. Verbindlicher Beschluss, dass Einsparungen durch Wegfall von Aufgaben oder Über-
nahme der Kosten durch einen anderen Kostenträger oder sonstige Entlastungen aus-
schließlich zur Entlastung des Ergebnishaushaltes und zum Abbau des Fehlbetrages
verwandt werden dürfen. Die Finanzierung neuer Maßnahmen/Projekte aus solchen
Einsparungen wird ausgeschlossen. Über wegfallende Aufgaben ist von den Fachäm-
tern halbjährlich an den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.
5. Verbindlicher Beschluss der Gremien, kein externes Personal auf frei werdenden Stel-
len einzusetzen, wenn vergleichbar qualifiziertes oder zu qualifizierendes städtisches
Personal vorhanden ist. Die Vorgaben des Konzeptes zur Stellen- und zur Personal-
börse strikt einzuhalten.
6. Verbindlicher Beschluss der Gremien zum mittelfristigen Personalabbau im Sinne der
Stellen- und Personalbörse, über die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Personal-
kostenkonsolidierung hinaus. Alle sich im Verfahren befindlichen Wiederbesetzungsan-
träge sind zu stoppen und in die Stellen- und Personalbörse zu übertragen. Über den
weiteren Einsatz entscheidet der Stadtkämmerer in Verbindung mit dem Personalde-
zernenten.
3 Sofortmaßnahmen
Aufgrund der aktuellen Situation muss allen Beteiligten bewusst sein, dass die Konsolidie-
rung des Haushalts in den nächsten Jahren im Fokus aller Überlegungen und Entscheidun-
gen stehen wird. Nachhaltige Konsolidierungserfolge sind davon abhängig, inwieweit inner-
halb der Entscheidungsorgane Einigung darüber erzielt werden kann, welche Dienstleis-
tungsbereiche zukünftig reduziert oder gänzlich eingestellt werden.
Hierzu ist ein zeitintensiver Kommunikationsprozess erforderlich. Darüber hinaus können
strukturelle Veränderungen nicht sofort umgesetzt werden. Mögliche Einsparungen daraus
resultierend greifen erst in einigen Jahren.
Andererseits sind seitens der Stadt dringend Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten, zu-
mindest, um das für 2010 prognostizierte hohe Defizit ein wenig abzufedern.
Aus diesem Grunde heraus ergeben sich kurzfristige Maßnahmen, die bereits etatwirksam im
Jahr 2010 realisiert werden können, sowie mögliche Maßnahmen, die über einen kurzfristi-
gen Zeithorizont hinausgehen.
Als kurzfristige Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung des Haushalt, sowie auch um einen
notwendigen Kommunikationsprozess ohne zeitlichen Druck führen und Planungssicherheit
gewinnen zu können, wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Keine Nettoneuverschuldung im Finanzhaushalt und in der Mittelfristigen Finanz-
planung
Personalreduzierung in 2010 und 2011
Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaf-
tet wird, in vertretbarem Umfang anzupassen
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Weitere kurzfristige Maßnahmen, die bereits in 2010 und 2011 etatwirksam umge-
setzt werden könnten
3.1 Keine Netto-Neuverschuldung
Maßnahmen zur Beseitigung der Netto-Neuverschuldung:
a) Endgültige Streichung von Investitionsansätzen im Kernhaushalt / Finanzhaushalt in
Höhe von
2010 9,023 Mio. €
2011 -3,104 Mio. €
2012 9,396 Mio. €
2013 12,376 Mio. €
Hierbei muss es sich um Netto-Beträge handeln, d. h. ggf. im Zusammenhang mit
den Ausgabeansätzen stehende Einnahmen, z. B. aus Beiträgen oder GVFG-Mitteln
sind zu berücksichtigen. Die Streichung muss entsprechend höher ausfallen.
b) Endgültige Streichung von Investitionsansätzen in den Vermögensplänen der Eigen-
betriebe in Höhe von
2010 9,706 Mio. €
2011 22,756 Mio. €
2012 15,528 Mio. €
2013 11,726 Mio. €
Bezüglich der hier ggf. ebenfalls enthaltenen Gegenfinanzierung gilt das Gleiche wie bei den
Investitionen im Kernhaushalt.
Beim Eigenbetrieb Bäder ist der Neubau des Nordbades in den Gesamtsummen enthalten.
Hierüber ist eine gesonderte Entscheidung in Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde herbeizu-
führen. (ggf. Finanzierung des Nordbades über die Sonderausschüttung der HSE). Ziel ist die
vollständige Übertragung der Bäder an die HSE.
Beim Eigenbetrieb EAD ist die Restfinanzierung des Umzugs auf die Knell enthalten. Da die
Folgekosten über die Gebührenhaushalte abgewickelt werden, kann insoweit die Netto-
Neuverschuldung des EAD unberücksichtigt bleiben. Problematisch wird es allerdings, wenn
aufgrund der Investitionen auf der Knell die Kostenerstattungen aus dem Kernhaushalt an
den EAD steigen sollten.
An dieser Stelle ist nochmals zu betonen, dass ein Etatentwurf mit einer vorgesehenen Neu-
verschuldung von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt werden wird. Bereits im Jahre 2008
hat dies zu einem entsprechenden Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung ge-
führt, als damals ebenfalls ein Etatentwurf mit einer erheblichen Neuverschuldung zur Ge-
nehmigung vorgelegt wurde.
Ebenfalls muss deutlich werden, dass auch in Zukunft (2011 ff.) eine Neuverschuldung nur
dann durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden wird, wenn es sich im Einzelfall um in-
vestive Maßnahmen im rentierlichen Bereich handelt. Es ist davon auszugehen, dass eine
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Kreditaufnahme für konsumtive Zwecke bei gleich bleibender Haushaltslage auch zukünftig
nicht mehr genehmigt werden wird.
3.2 Personalreduzierung
Erstmals im Stellenplan zum Haushalt 2009 wurden so genannte kw-ü-Stellen (künftig weg-
fallend überplanmäßig) eingerichtet. Damit wurde einer Auflage des Regierungspräsidenten
Darmstadt Folge geleistet, so dass für jeden Beschäftigten eine Stelle im Stellenplan ausge-
wiesen wird (eine Ausnahme hierzu bilden die Auszubildenden und Anwärter, die ihre Ausbil-
dung bzw. ihren Vorbereitungsdienst beenden und für die erst im Stellenplan des darauf fol-
genden Jahres eine Stelle abgebildet wird). Eine Rückschau auf mehrjährige Zeitreihen ist
aufgrund dieser Umstellung in der Stellenplansystematik nicht aussagekräftig; auf diese ist
somit zu verzichten.
Des Weiteren erscheint die Beurteilung der Entwicklung der Personalkostenansätzen auf-
grund exogener Aspekte (nicht beeinflussbare Tarif- und Besoldungsanpassungen und Ver-
änderung der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen) nicht sachgerecht.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ab dem Stellenplan 2012, sofern ein Nachtrag zum
Stellenplan für 2011 erforderlich wird, bereits ab diesem Teilzeitstellen im Stellenplan als
vollzeitäquivalente Dezimalstellen ab bilden; ein gesonderter Ausweis von Vollzeitstellen und
Teilzeitstellen entfällt somit. Nach dieser zweiten Änderung der Stellenplansystematik wird
die Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Zukunft auch in Zeitreihen dar-
stellbar sein. Ebenso wird dadurch ein interkommunaler Vergleich eher möglich.
Basis für alle zukünftigen Überlegungen und Ansätze ist also die Summe der vollzeitäquiva-
lenten Stellen des Regiebetriebes Stadt (Kernverwaltung) und der Eigenbetriebe. Bei der Be-
rechnung dieser Datengrundlage werden die Eigenbetriebe EAD und Darmstädter Werkstät-
ten und Wohneinrichtungen nicht berücksichtigt, da für diese die Auflagen der Aufsichtsbe-
hörde zur Personalbewirtschaftung nicht gelten.
Für das Jahr 2010 und 2011ff. ist ein Abbau von 75 % der freiwerdenden Stellen vorgesehen.
Zum Erfüllen dieser Zielvorgabe sind für die Jahre 2010 und 2011 folgende konkrete Maß-
nahmen vorgesehen:
Es werden jeweils weniger Auszubildende und Beamtenanwärter/-anwärterinnen als
in den Vorjahren eingestellt.
Auszubildende, die ihre Ausbildung in den genannten Jahren beenden, werden be-
fristet für ein Jahr übernommen, sofern sie ihre Ausbildung mit der Gesamtnote
Sehr gut oder Gut beenden, sofern Bedarf vorhanden ist.
Auszubildende, die ihre Ausbildung in den genannten Jahren mit der Gesamtnote
Befriedigend oder schlechter beenden, werden nicht übernommen.
Ein völliger Verzicht auf die Einstellung und Ausbildung von Nachwuchskräften ist für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt aus personalwirtschaftlichen und demografischen Aspekten
und insbesondere wegen der volkswirtschaftlichen Lenkungs- und Vorbildfunktion der öffent-
lichen Hand nicht darstellbar.
Zusätzlich zu den genannten Einzelmaßnahmen muss eine Personalreduzierung durch die
natürliche Personalfluktuation erfolgen.
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3.3 Erhöhung von Gebühren, Steu ern und sonstigen Erträgen
Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage im Ergebnishaushalt:
1. Überprüfung der Hebesätze insbesondere der Grundsteuer B im Rahmen einer konzer-
tierten Aktion mit anderen Kommunen (wie vom Hessischen Städtetag empfohlen) mit
dem Ziel, die notwendigen Reduzierung der Aufwendungen perspektivisch auch mit ei-
ner Verbesserung der Ertragsseite zu flankieren.
2. Erhöhung der Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern bei der Überwachung des
ruhenden und fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtüberwa-
chung) durch Verstärkung der Überwachungstätigkeit, z. B. durch Aufhebung des Be-
schlusses, dass Fahrzeuge zur Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund eines einzel-
nen Vorkommnisses immer mit zwei Beschäftigten besetzt sein müssen (gibt es im
Landkreis nicht).
Ferner setzt sich der Magistrat dafür ein, die Zuständigkeit für die Verfolgung und
Vereinnahmung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Regierungspräsidium Kassel
auf die Städte und Gemeinden zu übertragen.
3. Die Einführung einer Zweitwohnungssteuer ist, nebst anderen effektiven Alternativen,
zu prüfen. Ziel der Zweitwohnungssteuer ist es unter anderem, Inhaber einer Zweit-
wohnung (Nebenwohnung) zu animieren, diesen Wohnsitz als Erstwohnung (Haupt-
wohnung) anzumelden und somit die Einwohnerzahl dauerhaft zu erhöhen. Als Folge
dessen erhöhen sich die Erträge aus Schlüsselzuweisungen dauerhaft.
4. Vermietung des städtischen Kommunikationsnetzes an Dritte.
5. Prüfung der Einführung eines externen Inkasso
Die zuständigen Dienststellen haben die Prüfergebnisse (Vorschläge zur Umsetzung der
Maßnahme, Ertragspotentiale) zu den vorgenannten Punkten der AG Strukturkommission bis
zum 01. Mai 2010 vorzulegen. Hiervon nicht umfasst sind Maßnahmen, für die die politi-
schen Entscheidungsträger zuständig sind.
3.4 Sonstige Ei nzelmaßnahmen
Maßnahmen zur Begrenzung oder zur Reduzierung des Aufwandes im Ergebnishaushalt:
1. Zusammenlegung der Stadtteilbibliotheken Arheilgen und Kranichstein und Schlie-
ßung der Stadtteilbibliothek Bessungen
2. Verzicht auf den Bücherbus
3. Kritische Bewertung der Bezirksverwaltungen, Schließung der Verwaltungsaußenstel-
len, Auflösung der Meldestellen in den Stadtteilen mit Ausnahme in Wixhausen und
Verzicht auf eine neue Einrichtung in Eberstadt-Süd
4. Reduzierung des Betriebskostenzuschusses für das Vivarium
5. Überprüfung der Übertragung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns auf den EAD mit
Vorgabe einer festen jährlichen Kostenreduzierung
13
6. Überprüfung der Übertragung der vollständigen Pflege der Grünanlagen auf den EAD
mit Vorgabe einer festen jährlichen Kostenreduzierung
7. Auflösung der Doppelstrukturen im Bereich Straßenunterhaltung und Kanalunterhal-
tung beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt sowie beim EAD
Für den Bereich Straßenunterhaltung Festlegu ng einer Obergrenze für die operativen
Mittel einschließlich Personalaufwand
8. Alleinige Zuständigkeit des EAD für den Gesamtkomplex Abwasserbeseitigung (ein-
schließlich der bisher in der Finanzverwaltung angesiedelten Aufgaben)
9. Betrieb der Friedhöfe durch den EAD (Krematorium ist bereits dort angesiedelt). Ziel:
Reduzierung des jährlichen Fehlbetrages
10. Schließung des Schul- und Trainingsbades nach der Inbetriebnahme des Neubaus
„Nordbad“
11. Reduzierung des Aufwands für die Öffentlichkeitsarbeit der Dezernate und der
Fachämter, z. B. Beilagen zum Darmstädter Echo, „Wegweiser“, sonstige Infobroschü-
ren um mindestens 50 %
12. Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse an
Wissenschafts- und Kongresszentrum
Eigenbetrieb Bäder
Eigenbetrieb Kulturinstitute
Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte
Die Betriebsleitungen sind zu verpflichten, Konzepte zur Reduzierung der Betriebskos-
tenzuschüsse nach entsprechender Zielvorgabe vorzulegen. Hier müssen zukünftig
Leistungsanreize über Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Entgeltstrukturen
gesetzt werden, soweit dies möglich ist.
13. Zusammenfassung der Aufgaben des Personalamtes, der Organisationsabteilung und
der Personal- und Strukturentwicklung unter einer einheitlichen verantwortlichen Füh-
rung, die dann an den finanziellen Erfolgen der entwickelten Konzepte gemessen wer-
den kann. Ziel ist eine zusätzliche Stelleneinsparung über die in Ziff. 3.3 genannte
hinaus
14. Abbau von Ingenieursstellen bei 66, 67 und IDA
Durch die Reduzierung der Investitionen im Finanzhaushalt bzw. im Vermögensplan
IDA muss technisches Personal für den Neubau entbehrlich werden bzw. sollte ein
Personalabbau im techn. Bereich über das in der Stadt übliche Niveau hinaus erfolgen
15. Prüfung der Beteiligung der Vereine an den Unterhaltungskosten für Sportstätten,
Übertragung der Unterhaltung von Sportstätten auf die Vereine ohne Kostenerstattung
durch die Stadt
14
16. Prüfung der Einführung einer Festbetragsregelung für die städtischen Zahlungen an
nicht städtische Kinderbetreuungseinrichtungen anstelle der in der Höhe unbegrenz-
ten Übernahme von 75 % der nicht gedeckten Kosten
17. Einfrieren des Etats des Staatstheaters auf dem Stand von 2009
18. Reduzierung der städtischen Repräsentationsmittel auf 75 % des derzeitigen Ansatzes
mit der Maßgabe, dass zusätzliche Mittel weder über einen Nachtragshaushalt noch
überplanmäßig bereitgestellt werden können, z. B. Reduzierung der Standards bei
Veranstaltungen wie Grenzgang, Begegnungsfest, Rathaussturm
19. Reduzierung der Sach- und Personalmittel im Bereich Städteverschwisterung
20. Streichung des städtischen Zuschusses für die Anmietung von Parkplätzen für Be-
schäftigte im Parkhaus
21. Verzicht auf das Projekt „Job-Ticket“, sofern eine städtische Kostenbeteiligung erfor-
derlich wird, Auflösung der Arbeitsgruppe
22. Streichung Umweltdiplom (ab 2011)
23. Teilweise Schließung der öffentlichen Toilettenanlagen. Prüfung des Projekts „Nette
Toiletten“
24. Grundlegende Überprüfung der Standards bei den sogenannten „Pflichtleistungen“
und Reduzierung der Leistungen auf den tatsächlich gesetzlich vorgeschriebenen Min-
deststandard
25. Reduzierung des Aufwandes im Sozialetat durch „passgenaue Hilfen“ zum einen und
durch entsprechende Kontrollen auf Leistungsmissbrauch zum anderen
26. Reduzierung der Ausgaben in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
durch zügige Umsetzung des entsprechenden Konzeptes
27. Kostenoptimierung in der Altenhilfe mit dem Fachdienst Pflege durch individuelle
Steuerungsmöglichkeiten und Hilfeplanung zur Ermittlung der bedarfsgerechten
Sozialhilfeleistungen
28. Verlagerung der Beihilfeabrechnung auf externen Dienstleister
29. Verlagerung der Aufgaben der Familienkasse auf externen Dienstleister
30. Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in den Ämtern (z. B. Getränke bei Bespre-
chungen, Beschränkungen oder Verzicht auf Druck von Visitenkarten für Beschäftigte,
Verbot des innerstädtischen Postversandes von Glückwunschkarten zu Festtagen)
31. Überprüfung bzw. Einschränkung der Nutzung von dienstl. genutzten Mobiltelefonen
32. Überprüfung und Optimierung der städtischen Telekommunikationskosten, sowohl
Festnetz, Verkabelung und Mobilfunk mit dem Ziel einheitlicher und kostengünstiger
Vertragsstrukturen
33. Prüfung der Eigenkapitalverzinsung bzw. Ausschüttung des EAD an die Stadt
15
34. Verstärkte Einwerbung von Sponsorengeldern für freiwillige Veranstaltungen im Be-
reich Familie, Kinderbetreuung und Sport (Spielfest, Sportlerehrung, etc.)
35. Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit des EAD mit dem Zweckverband Ab-
fall- u Wertstoffeinsammlung des Landkreis Darmstadt-Dieburg
36. Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Personenstands-
wesens (Standesämter)
37. Einführung des Modellprojekts „Vollbudgetierung“ im Dezernat IV
38. Gründung einer Service GmbH für kommunalersetzende nichthoheitliche Leistungen
39. Schließung der PTA-Lehranstalt
40. Überprüfung von Doppelnutzung von Büros von Teilzeitkräften
41. Überprüfung der Zusammenlegung der Kfz-Werkstätten des EAD und der HEAG-Mobilo
42. Überprüfung der Übertragung des Schulbusbetriebs vom EAD an die HEAG-Mobilo
43. Übernahme der städtischen Reinigungskräfte durch den EAD
44. Reduzierung der freiwilligen Leistungen im Sinne von Ziffer 2.1, Punkt 3 dieses Haus-
haltssicherungskonzepts in allen Dezernaten
Die zuständigen Dienststellen haben die Prüfergebnisse (Vorschläge zur Umsetzung der
Maßnahme, Einsparpotentiale) zu den vorgenannten Punkten der AG Strukturkommission bis
zum 01. Mai 2010 vorzulegen. Hiervon nicht umfasst sind Maßnahmen, für die die politi-
schen Entscheidungsträger zuständig sind.
4 Mittel– und langfristige Maßnahmen
Neben den Sofortmaßnahmen sind weitere flankierende Maßnahmen einzuleiten, die noch
nicht in den Jahren 2010 und 2011 abschließend realisierbar sind. Diese Maßnahmen sind,
insbesondere im Hinblick darauf, dass die Sofortmaßnahmen nicht ausreichen können und
werden, den Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachhaltig zu konsolidieren, unum-
gänglich. Die mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind teilwei-
se erst dann zielgerichtet umsetzbar, sobald Vorgaben über die Priorisierung, Reduzierung
oder gänzliche Einstellung von Dienstleistungen vorliegen.
Zu den mittel- und langfristigen Maßnahmen zählen im Einzelnen:
Strukturveränderungen in der Kernverwaltung
Übertragung von Aufgaben an externe Dritte
Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit
Verkauf von Liegenschaften
16
Optimierung der Gewinn- und Sonderausschüttungen von städtischen Beteiligungen
Überprüfung von freiwilligen Leistungen
4.1 Strukturveränderungen in der Kernverwaltung
Es muss allen Entscheidungsträgern bewusst sein, dass eine fortdauernde Personalreduzie-
rung, ohne gleichzeitigen signifikanten Abbau des Dienstleistungsangebots, zu einer erhebli-
chen Mehrbelastung des verbleibenden aktiven Personals führt. Zwangsläufig besteht somit
die Gefahr, dass durch fortdauernde Überlastung des verbleibenden Personals auch mit qua-
litativ schlechteren Leistungsergebnissen zu rechnen sein wird.
Aus diesem Zielkonflikt heraus muss die Verwaltung in Zukunft mehr als bisher darauf be-
strebt sein, eine effiziente und effektive Leistungserbringung dauerhaft sicherzustellen. Dies
bedingt darüber nachzudenken, inwieweit die derzeitige Organisationsstruktur diesen Anfor-
derungen noch gewachsen ist.
Handlungsoptionen bestehen darin, die Verwaltungsorganisation auf mögliche Schwachstel-
len zu hinterfragen. Hierbei spielt die Zuordnung der Aufgaben und die Organisationsstruktur
eine besondere Rolle.
Basierend auf dem Ist-Zustand der Verwaltungsorganisation sind folgende Strukturverände-
rungen vorzunehmen:
1. Aufbau einer zentralen Steuerungseinheit in der ganzheitlich Personal- und Finanzres-
sourcen nach den strategischen Zielsetzungen der Stadtverwaltungen bewirtschaftet
und sichergestellt werden. Dabei kann die derzeitige Amtsstruktur beibehalten wer-
den. Die notwendige Aufstellung erfolgt dann über ein institutionell festgelegtes Steue-
rungsgremium, in das alle Verantwortlichen für die Personal- und Haushaltsbewirt-
schaftung integriert sind.
2. Bündelung und Zentralisierung aller typischen Verwaltungstätigkeiten, z.B. Haushalt,
Personal, EDV sowie evtl. Innenrevision innerhalb der Dezernate durch die Implemen-
tierung von Verwaltungsserviceeinrichtungen innerhalb der Dezernate.
3. Implementierung eines Verwaltungscontrollings. Hierzu wird eine zentrale Controlling-
stelle implementiert. Diese ist für eine gesamtstädtische Rahmenkonzeption verant-
wortlich. Hierzu gehören der Aufbau und die Pflege eines einheitlichen, stadtverwal-
tungsweiten Berichtwesens. Das Berichtswesen ist mit den einzelnen Dezernaten ab-
zustimmen. Ebenfalls wird empfohlen, innerhalb der Dezernate eine entsprechende
Funktion in direkter Nähe zur Dezernatsleitung zu implementieren.
4. Abbau von Schnittstellen und Doppelfunktionen.
5. Zusammenlegung von fachlich eng zusammenhängenden Fachbereichen.
6. Zusammenlegung von Verwaltungsdienststellen zu leistungsfähigen Einheiten anhand
von klar definierten Führungs- und Leitungsspannen, um so genannte Insellösungen
und personalintensive Mini-Ämter abzubauen und zukünftig zu vermeiden.
7. Ausbau des Servicecharakters und des Serviceverständnisses im Bereich der internen
Dienstleister.
17
Erst wenn diese strukturellen Defizite innerhalb der Stadtverwaltung überwunden werden,
können weitere Elemente des sog. Neuen Steuerungsmodells entwickelt und implementiert
werden.
Daneben sind weitere Elemente, wie z.B. die Einführung einer leistungsorientierten Bezah-
lung, als wesentliches Ziel weiter zu verfolgen.
Letztlich muss auch eine Neuaustarierung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Ver-
waltungsdienstleistungen in den Dezernaten und der sog. Zentralverwaltung erfolgen.
4.2 Übertragung von Aufgaben an externe Dritte
Bereits in der Vergangenheit wurde ein Teil der städtischen Dienstleistungen auf Dritte, sei
es auf städtische Beteiligungsgesellschaften oder externe Unternehmen, übertragen. Es ist
weiterhin zu prüfen, welche städtischen Aufgaben unter den Gesichtspunkten der rechtlichen
Gegebenheiten, des politisch gewünschten Grades der Einflussnahme und der Wirtschaftlich-
keit, auf Dritte übertragen werden können.
4.3 Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist zu prüfen, welche Aufgaben zukünftig
mit anderen kommunalen Trägern gemeinsam erbracht werden können.
Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Stadt für andere kommunale Träger zukünftig Auf-
gaben gegen Kostenersatz übernimmt. Dies bedingt aber, dass mit dem vorhandenen Perso-
nal Aufgaben übernommen werden. Denn nur so kann ein zusätzlicher Deckungsbeitrag er-
zielt werden.
Eine mögliche weitere interkommunale Zusammenarbeit wäre in folgenden Aufgabenberei-
chen zu prüfen:
Führerschein– und Kfz-Zulassungsstelle
Ausländerbehörde
Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Bereich des städtischen Veterinäramtes
mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
4.4 Verkauf von Liegenschaften
Das Immobilienportfolio der Stadt ist dahingehend zu überprüfen, welche repräsentativen,
lukrativen Immobilien für einen Verkauf zur Verfügung stehen. Hierfür sind sowohl derzeitige
Nutzungsgesichtspunkte, fortlaufende Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten als auch
mögliche Verkaufserlöse zu analysieren.
18
Konkret ist zum derzeitigen Zeitpunkt der Verkauf der städtischen Areale
Hermannstraße
Marienplatz
Annastraße
zu nennen.
Der Gesamtbestand städtischer Wohnungen ist an die Bauverein AG zu veräußern, unter Be-
rücksichtigung von Belegungsrechten des Amtes für Wohnungswesen, um die städtische Auf-
gabe der Wohnungssicherung nach wie vor erfüllen zu können.
Die Verkaufserlöse sind für den Abbau von Altschulden einzusetzen, damit eine Entlastung
des Ergebnishaushaltes in Form von Unterhaltungskosten, Abschreibungen und Zinsbelas-
tungen erzielt werden kann.
4.5 Verwendung der Gewinn- und Sonderausschüttungen von
städtischen Beteiligungen
Die Gewinnausschüttungen und Sonderausschüttungen städtischer Beteiligungsge-
sellschaften sind anteilig für den Schuldenabbau zu verwenden. Für die Verwendung zur
Finanzierung von Investitionen muss das bisher zu dieser Thematik dargestellte gelten.
Durch einen Schuldenabbau kann der Ergebnishaushalt in Form von geringeren Zinsbelas-
tungen verbessert werden.
4.6 Überprüfung von frei willigen Leistungen
Das Leistungsangebot der Stadtverwaltung wurde in der Vergangenheit in Zusammenarbeit
mit den zuständigen Fachdezernaten und Fachämtern bereits hinreichend dokumentiert.
Durch Magistratsvorlage 2009/0090 - Freiwillige Leistungen und Pflichtleistungen der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt- wurde eine entsprechende Dokumentation den Entscheidungs-
gremien zur Verfügung gestellt. Diese liegt diesem Papier nochmals anbei. Eine zusätzliche
detaillierte Aufschlüsselung der von den jeweiligen Verwaltungseinheiten erbrachten Einzel-
leistungen muss als Grundlage für weitere Entscheidungen erarbeitet werden.
Neben der Überprüfung von freiwilligen Leistungen ist auch zu prüfen, in wie weit eine hun-
dertprozentige Bindung bei den Weisung- und Auftragsangelegenheiten vorliegt. Im Rahmen
der Ausführung und Ausgestaltung von Weisungs- und Auftragsangelegenheiten fließen teil-
weise auch freiwillige Komponenten in Form von Ermessenspielräumen mit ein, die strikt zu
hinterfragen sind.
19
5. Schlussbemerkungen
Mit dem vorliegenden Haushaltssicherungskonzept werden die aktuellen Risiken des städti-
schen Kernhaushaltes sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe aufgezeigt. Ohne den
Willen zu spürbaren und dauerhaften Einschnitten in das städtische Leistungsspektrum kann
die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht wieder erreicht und auf Dauer sichergestellt
werden.
Ein erster Schritt ist die Reduzierung der Investitionstätigkeit zur Begrenzung der Neuauf-
nahme von Krediten auf die Tilgungsleistungen der Altschulden. Diese Vorgabe muss min-
desten für den aktuellen Finanzplanungszeitraum eingehalten werden.
Mit den Beschlüssen zur Reduzierung des Leistungsangebotes im Ergebnishaushalt weist die
Stadt ihr Bemühen und ihren Willen zur Haushaltskonsolidierung nach, auch wenn diese
Maßnahmen ohne eine spürbare Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen nicht
ausreichen werden, mittelfristig wieder einen ausgeglichen Haushalt vorlegen und beschlie-
ßen zu können.
Darmstadt, den
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
Anlage
Anlage zum
Haushaltssicherungskonzept 2010 ff.
der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Ertrags-
potential in €
1 Überprüfung der Hebesätze
2 Erhöhung Erträge aus der Überwachung ruhender und fließender Verkehr 150.000,00 €
3 Zweitwohnungssteuer oder Alternative zur Erhöhung der Erstwohnsitze 450.000,00 €
4 Vermietung des städtischen Kommunikationsnetzes an Dritte 150.000,00 €
5 Einführung einer externen Inkasso
Mögliches Ertragspotential 750.000,00 €
Ansatz
1 HH-Ew 2010
60.000,00 €
2 Verzicht auf den Bücherbus 4.900,00 €
213.840,00 €
4 Reduzierung des Betriebskostenzuschusses für das Vivarium 966.520,00 €
5 Überprüfung der Übertragung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns auf den EAD mit Vorgabe einer festen
jährlichen Kostenreduzierung
10 Schließung des Schul- und Trainingsbades nach der Inbetriebnahme des Neubaus „Nordbad“ (Zuschussbedarf) 232.000,00 €
11 Reduzierung des Aufwands für die Öffentlichkeitsarbeit der Dezernate und der Fachämter, z. B. Beilagen zum
Darmstädter Echo, „Wegweiser“, sonstige Infobroschüren um mindestens 50 %
Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse an
● Wissenschafts- und Kongresszentrum 3.190.000,00 €
● Eigenbetrieb Bäder 4.323.780,00 €
● Eigenbetrieb Kulturinstitute 7.926.490,00 €
● Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte 1.447.990,00 €
Die Betriebsleitungen sind zu verpflichten, Konzepte zur Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse nach entsprechender Zielvorgabe
vorzulegen. Hier müssen zukünftig Leistungsanreize über Zielvereinbarungen und leistungsorientierten Entgeltstrukturen gesetzt
werden, soweit dies möglich ist.
13 Zusammenfassung der Aufgaben des Personalamtes, der Organisationsabteilung und der Personal- und Strukturentwicklung unter
einer einheitlichen verantwortlichen Führung, die dann an den finanziellen Erfolgen der entwickelten Konzepte gemessen werden
kann. Ziel ist eine zusätzliche Stelleneinsparung über die in Ziff. 3.3 genannte hinaus.
14 Abbau von Technikerstellen bei 66, 67 und IDA.
Durch die Reduzierung der Investitionen im Finanzhaushalt bzw. im Vermögensplan IDA muss technisches Personal für den Neubau
entbehrlich werden bzw. sollte ein Personalabbau im techn. Bereich über das in der Stadt übliche Niveau hinaus erfolgen.
15 Prüfung der Beteiligung der Vereine an den Unterhaltungskosten für Sportstätten, Übertragung der Unterhaltung von Sportstätten auf
die Vereine ohne Kostenerstattung durch die Stadt
586.140,00 €
16 Prüfung der Einführung einer Festbetragsregelung für die städtischen Zahlungen an nicht städtische Kinderbetreuungseinrichtungen
anstelle der in der Höhe unbegrenzen Übernahme von 75 % der nicht gedeckten Kosten.
Erhöhung von Gebühren, Steuern und sonstigen Erträgen
Maßnahmen zur Begrenzung oder zur Reduzierung des Aufwandes im Ergebnishaushalt mit Einsparpotential
9
12
Betrieb der Friedhöfe durch den EAD (Krematorium ist bereits dort angesiedelt). Ziel: Reduzierung des jährlichen Fehlbetrages
(Zuschussbedarf der Kostenstelle)
8
1.275.950,00 €
Kritische Bewertung der Bezirksverwaltungen, Schließung der Verwaltungsaußenstellen,
Auflösung der Meldestellen in den Stadtteile mit Ausnahme in Wixhausen,
Verzicht auf eine neue Einrichtung in Eberstadt-Süd
Auflösung der Doppelstrukturen im Bereich Straßenunterhaltung und Kanalunterhaltung bei Straßenverkehrs- und Tiefbauamt sowie
beim EAD. Für den Bereich Straßenunterhaltung Festlegung einer Obergrenze für die operativen Mittel einschließlich
Personalaufwand.
Alleinige Zuständigkeit des EAD für den Gesamtkomplex Abwasserbeseitigung (einschließlich der bisher in der Finanzverwaltung
angesiedelten Aufgaben)
1.010.730,00 €
1 Zusammenlegung der Stadtteilbibliotheken Arheilgen und Kranichstein
und Schließung der Stadtbibliothek Bessungen
3
6
7
Überprüfung der Übertragung der vollständigen Pflege der Grünanlagen auf den EAD mit Vorgabe einer festen jährlichen
Kostenreduzierung (Ansatz einschl. UH Spielplätze)
17 Einfrieren des Etats des Staatstheaters auf den Stand von 2009
18 Reduzierung der städtischen Repräsentationsmittel auf 75 % des derzeitigen Ansatzes mit der Maßgabe, dass zusätzliche Mittel
weder über einen Nachtragshaushalt noch überplanmäßig bereitgestellt werden können, z. B. Reduzierung der Standards bei
Veranstaltungen wie Grenzgang, Begegnungsfest, Rathaussturm
21.940,00 €
19 Reduzierung der Sach- und Personalmittel im Bereich Städteverschwisterung 354.020,00 €
20 Streichung des städtischen Zuschusses für die Anmietung von Parkplätzen für Beschäftigte im Parkhaus 62.470,00 €
21 Verzicht auf das Projekt „Job-Ticket“, sofern eine städtische Kostenbeteiligung erforderlich wird, Auflösung der Arbeitsgruppe 0,00 €
22 Streichung Umweltdiplom (ab 2011) 35.000,00 €
23 Teilweise Schließung der öffentlichen Toilettenanlagen. Prüfung des Projekts "Nette Toiletten" 392.920,00 €
24 Grundlegende Überprüfung der Standards bei den sogenannten „Pflichtleistungen“ und Reduzierung der Leistungen auf den tatsächlich
gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard
25 Reduzierung de Aufwandes im Sozialetat durch „passgenaue Hilfen“ zum einen und durch entsprechende Kontrollen auf
Leistungsmissbrauch zum anderen
26 Reduzierung der Ausgaben in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche durch zügige Umsetzung des entsprechenden
Konzeptes
7.659.150,00 €
27 Kostenoptimierung in der Altenhilfe mit dem Fachdienst Pflege durch individuelle Steuerungsmöglichkeiten und Hilfeplanung zur
Ermittlung der bedarfsgerechten Sozialhilfeleistungen
13.729.080,00 €
28 Verlagerung der Beihilfeabrechnung auf externen Dienstleister
29 Verlagerung der Aufgaben der Familienkasse auf externen Dienstleister
30 Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in den Ämtern (z. B. Getränke bei Besprechungen, Beschränkungen oder Verzicht auf
Druck von Visitenkarten für Beschäftigte, Verbot des innerstädtischen Postversandes von Glückwunschkarten zu Festtagen)
31 Überprüfung bzw. Einschränkung der Nutzung von dienstl. genutzten Mobiltelefonen 47.470,00 €
32 Überprüfung und Optimierung der städtischen Telekommunikationskosten, sowohl Festnetz, Verkabelung und Mobilfunk mit dem
Ziel einheitlicher und kostengünstiger Vertragsstrukturen
354.030,00 €
33 Prüfung der Eigenkapitalverzinsung bzw. Ausschüttung des EAD an die Stadt
34 Verstärkte Einwerbung von Sponsorengeldern für freiwillige Veranstaltungen im Bereich Familie, Kinderbetreuung und Sport
(Spielfest, Sportlerehrung, etc.)
35 Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit des EAD mit dem Zweckverband Abfall- u Wertstoffeinsammlung des Landkreis
Darmstadt-Dieburg
36 Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Personenstandeswesens (Standesämter)
37 Einführung des Modellprojekts „Vollbudgetierung“ im Dezernat I
38 Gründung einer Service GmbH für kommunalersetzende nichthoheitliche Leistungen
39 Überführung der städtischen Trägerschaft für die PTA-Lehranstalt auf Dritte oder erforderlichenfalls ggf. Schließung der Einrichtung 200.130,00 €
40 Überprüfung von Doppelnutzung von Büros von Teilzeitkräften
41 Zusammenlegung der Kfz-Werkstätten des EAD und der HEAG-Mobilo
42 Übertragung des Schulbusbetriebs vom EAD an die HEAG-Mobilo 948.300,00 €
43 Übernahme der städitschen Reinigungskräfte durch den EAD
44 Reduzierung der freiwilligen Leistungen im Sinne von Ziffer 2.1, Punkt 3 dieses
Haushaltssicherungskonzepts in allen Dezernaten
Summe aller Haushaltsansätze 45.042.850,00 €
2010/0112
182 Zeichen
Vorlage-Nr. 2010/0112 Haushaltssicherungskonzept 2010 ff der Wissenschaftsstadt Darmstadt Siehe Anlage /head2right Haushaltssicherungskonzept 2010 (Stand nach Magistrat)
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Hermannstraße
- Annastraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0112
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.03.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00