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2297/2020

Beantwortung AN/0683/2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2012 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2297/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Beantwortung AN/0683/2020 
Frau Eike Danke stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler folgende Fragen hinsichtlich 
der Ausstattung von Laptops und Medienecken der Kölner Schulen: 
 
1. Wer ist Eigentümer der Laptops und Medienecken? 
2. Was geschieht mit den Laptops und Medienecken, wenn diese regelmäßig ausgetauscht oder im 
Zuge der Digitalisierung durch andere Geräte ersetzt werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Gem. § 79 SchulG NW ist der Schulträger verpflichtet u.a. eine am allgemeinen Stand der Technik 
und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unter diese Kategorie fallen auch die Medienecken, bestehend aus PC, Monitor und Peripherie-
Geräte sowie Notebooks. 
Der Schulträger Stadt Köln stellt diese Geräte den Schulen zur Nutzung im Rahmen der Unterrichts-
gestaltung zur Verfügung und ist Eigentümer der Geräte. 
Es kann aus verschiedenen Gründen zum Austausch der Geräte kommen, die folgend kurz beschrie-
ben werden: 
- Defekt des Gerätes – die Geräte werden nach Prüfung der Garantieansprüche entweder durch 
den Lieferanten oder den Schulträger ersetzt, 
- turnusmäßige Erneuerung – nach Ablauf einer festgelegten Nutzungsdauer werden die Geräte 
durch Neugeräte ersetzt (z.B. PC 5 Jahre) oder 
- Migration auf ein neues Betriebssystem – die Einführung eines neuen Betriebssystems kann 
es notwendig machen, das die Hardware (PC, Notebooks) aufgrund von Inkompatibilität aus-
getauscht werden muss; aktuell Migration nach Windows 10. 
Im Zuge der Digitalisierung wurden zwischenzeitlich PC und Notebooks entweder durch mobile End-
geräte z.B. iPads ergänzt oder ersetzt. 
Defekte, wie auch durch Austausch ersetzte Geräte, werden gem. festgelegter Regeln der daten-
schutzkonformen Entsorgung zugeführt.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2297/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.08.2020
Erstellt
27.07.2020 13:07