Beantwortung AN/0683/2020
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2297/2020 vom 04.08.2020
Stand: Am 20.08.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 2297/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Beantwortung AN/0683/2020 Frau Eike Danke stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler folgende Fragen hinsichtlich der Ausstattung von Laptops und Medienecken der Kölner Schulen: 1. Wer ist Eigentümer der Laptops und Medienecken? 2. Was geschieht mit den Laptops und Medienecken, wenn diese regelmäßig ausgetauscht oder im Zuge der Digitalisierung durch andere Geräte ersetzt werden? Antwort der Verwaltung: Gem. § 79 SchulG NW ist der Schulträger verpflichtet u.a. eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unter diese Kategorie fallen auch die Medienecken, bestehend aus PC, Monitor und Peripherie- Geräte sowie Notebooks. Der Schulträger Stadt Köln stellt diese Geräte den Schulen zur Nutzung im Rahmen der Unterrichts- gestaltung zur Verfügung und ist Eigentümer der Geräte. Es kann aus verschiedenen Gründen zum Austausch der Geräte kommen, die folgend kurz beschrie- ben werden: - Defekt des Gerätes – die Geräte werden nach Prüfung der Garantieansprüche entweder durch den Lieferanten oder den Schulträger ersetzt, - turnusmäßige Erneuerung – nach Ablauf einer festgelegten Nutzungsdauer werden die Geräte durch Neugeräte ersetzt (z.B. PC 5 Jahre) oder - Migration auf ein neues Betriebssystem – die Einführung eines neuen Betriebssystems kann es notwendig machen, das die Hardware (PC, Notebooks) aufgrund von Inkompatibilität aus- getauscht werden muss; aktuell Migration nach Windows 10. Im Zuge der Digitalisierung wurden zwischenzeitlich PC und Notebooks entweder durch mobile End- geräte z.B. iPads ergänzt oder ersetzt. Defekte, wie auch durch Austausch ersetzte Geräte, werden gem. festgelegter Regeln der daten- schutzkonformen Entsorgung zugeführt.
Beratungsverlauf
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20.08.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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