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1967/2023

Beantwortung einer Anfrage AN 1177/2023 der Fraktion DIE LINKE; bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich des Stadtentwicklungsausschusses

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 15.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023

Anlage 1_Bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich StEA

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 1_Bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich StEA

20748 Zeichen

Anlage 1- Synopse: Bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich des Stadtentwicklungsausschusses (Stand Juni 2023)
                     
Gestaltungsbeirat Köln Ständige Jury Mülheim Süd Begleitgremium Parkstadt Süd Begleitgremium Deutzer Hafen Wohnungsbauforum Köln
Zuständigkeit gemäß 
Beschluss 
(1) Behandlung von
a) Einzelbauvorhaben (wegen Standort, Umfeld, Nutzung, Größe 
     oder Stadtbildprägung von besonderer stadtgestalterischer 
     Bedeutung)
b) städtebauliche Planungsprojekte von besonderer Relevanz für 
     die Stadtgestaltung,
c)- besonders zu gestaltende Situationen, Stadträume und 
     Grünanlagen sowie besonders wichtige Wegebeziehungen
   - Verkehrsbauten von besonderer Bedeutung
   - sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen, z. B. 
     Werbeanlagen, Stadtmöblierung etc.
d)  Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungsleitfäden der 
      Stadt Köln, z.B. zum Gestaltungshandbuch oder Leuchten-
      konzept
(2) Zuständigkeit für Vorhaben, die in einem Qualifizierungs-
     verfahren beurteilt wurden, nur dann, wenn das tatsächlich 
     eingereichte Vorhaben von dem prämierten Ergebnis 
     wesentlich abweicht. Vorhaben, die in einem projekt-
     bezogenen Beratungsgremium beurteilt werden, werden nicht 
     zusätzlich im Gestaltungsbeirat vorgestellt.
(3) Der/ Die Vorsitzende oder eine Vertretung wird in sonstigen 
      Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im  
      Beurteilungsgremium eingebunden.
Berät die Stadt Köln sowie die Investoren und Vorhabenträger. 
(1)  Behandlung von
a)   Einzelbauvorhaben (wegen Standort, Umfeld,  Nutzung,
       Größe oder sonstiger Belange von stadtgestalterischer 
       Bedeutung)
b)  städtebaulichen Planungen als Weiterentwicklung und 
      Konkretisierung der städtebaulichen Leitidee aus dem 
      Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen"
c)  sonstigen stadtgestalterisch relevanten Maßnahmen
d)  gestalterisch-städtebaulichen Schnittstellen und Anbindungen 
      zwischen Quartieren im Mülheimer Süden sowie benach-
      barten Quartieren
(2) Frühzeitige Beteiligung bei der Formulierung von dem 
      "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" sowie von 
      Auslobungen/Grundlagen für die Qualifizierungsverfahren 
      bei allen Projekten. Die Mitglieder werden darüber hinaus 
      nach Erfordernis in die entsprechenden Qualifizierungs-
      verfahren durch die Stadt eingebunden.
Berät den StEA und die BV Rodenkirchen im Zusammenhang mit der 
inhaltlichen Weiter-entwicklung der Integrierten Planung
Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen in Fragen, die mit der Umsetzung der 
Integrierten Planung Parkstadt Süd sowie den daraus abgeleiteten 
Fachplanungen zusammenhängen.
Berät Politik, Verwaltung und moderne stadt über Fragen, die mit der 
städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen 
sowie zu einzelnen Fachthemen.  
Das Gremium begleitet die Fortschreibung des städtebaulichen 
Planungskonzeptes, um die Planung stetig weiter zu qualifizieren. Es 
unterstützt die politischen Entscheider*innen, die Verwaltung sowie 
moderne stadt, berät, führt die verschiedenen Entscheidungsebenen 
zusammen und bereitet Entscheidungen vor. 
Neben dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung 
Innenstadt können in besonderen Fällen wegen des räumlichen 
Bezugs auch die Bezirksvertretung Porz, sowie in fachlich 
begründeten Fällen auch betroffenen Fachausschüsse die zu 
beratenden Gremien sein.
Die Ziele des Wohnungsbauforums sind:
- der offene und vertrauensvolle Austausch über alle Anliegen rund um den 
Wohnungsbau in Köln
- die fachlich fundierte Beratung von Politik und Verwaltung durch die 
Vertreter/innen der Wohnungswirtschaft
- die Mitwirkung der Wohnungswirtschaft an der Willensbildung zu 
wohnstandortpolitischen Fragestellungen
Durch den Austausch und die gegenseitige Information profitieren alle 
Beteiligten. Der Gewinn durch lokal fachliche Beratung und Expertenwissen 
unterstützt die Politik und Verwaltung bei der Entwicklung und Umsetzung von 
wohnungspolitischen Aufträgen und Projekten. Im Gegenzug können 
Hemmnisse in der Realisierung von Projekten aus der Wohnungswirtschaft 
identifiziert und diskutiert werden.
Die Entscheidungsbefugnisse der politischen Gremien werden durch das 
Forum nicht berührt.
Legitimation Beschlussvorlage 1437/2022 Beschlussvorlage 0434/2021 Beschlussvorlage 1250/2018 Beschlussvorlage 4162/2021 Beschlussvorlage 3167/2020
Zusammensetzung Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, 
damit viele fachliche Aspekte durch die Experten repräsentiert werden. Bei 
drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist ein Geschäftssitz in Köln 
erforderlich.
stimmberechtigt:
- 6 Expert*innen (Architekten/Freiraumplaner
  /Stadtplaner)
Beratend:
- ein*e Vertreter*in des Landschaftsverbands Rheinland, Amt für   
  Denkmalpflege im Rheinland,
- der/die Beigeordnete des zuständigen Dezernates
- ein*e Vertreter*in des Stadtplanungsamtes
- ein*e Vertreter*in des Bauaufsichtsamtes
- je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA
- Bezirksbürgermeister*in Rodenkirchen
- bis zu sieben Verteter*innen der Stadtgesellschaft (von BV 
  Rodenkirchen zu benennen)
- 4 zugeladene Fachexperten*innen
- bei Bedarf je 2 Verteter*innen der betroffenen BVen Innenstadt 
  und Lindenthal
- je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA
- je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen der BV 
   Innenstadt
- die/der Beigeordnete des Dezernates Planen und Bauen,
- Vertreter*innen der Verwaltung
- Vertreter*innen der modernen stadt und der swk  
- Bei Bedarf werden themenbezogen Fachexpert*innen 
  hinzugeladen
Mitglieder Politik, insgesamt 6
- je ein*e Vertreter*in der im Unterausschuss Wohnen stimmberechtigt 
vertretenen Fraktionen
Mitglieder Wohnungswirtschaft/Private, insgesamt 18
- ein*e Vertreter*in der GAG Immobilien AG
- 5 Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen 
(Köln AG)
- 2 Vertreter*innen des Landesverbandes Freier Immobilien- und 
Wohnungsunternehmen NRW e.V. (BFW)
- 3 Vertreter*innen der Wohnungsbauinitiative Köln (WIK)
- ein*e Vertreter*in des Kölner Haus- u. Grundbesitzervereins
- ein*e Vertreter*in des Mietervereins Köln
- ein*e Vertreter*in der Industrie- und Handelskammer zu Köln
- ein*e Vertreter*in des Hauses der Architektur Köln
- ein*e Vertreter*in der Sparkasse Köln Bonn
- ein*e Vertreter*in der Kreissparkasse Köln
- ein*e Vertreter*in des Mehr-als-Wohnen-Paktes Köln
Mitglieder Verwaltung, insgesamt 9
- Oberbürgermeisterin (Vorsitz)
- Fachreferent*in Oberbürgermeisterin
- Dez. VI – Dezernent für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft
- Dez. V – Dezernent für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen
- Dez. III – Dezernentin für Mobilität und Liegenschaften
- VI/1 – Leiterin Wohnungsbauleitstelle
- 61 – Leiterin Stadtplanungsamt
- 56 - Amtsleitung für Wohnungswesen
- 15 – Geschäftsführung Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Sitzung/Jahr siebenmal jährlich häj lamiewzgnuztiS ehcilztäsuz fradeB ieb ,hcilrhäj lamreiv  ieb ,hcilrhäj lamiewzgnuztiS ehcilztäsuz fradeB ieb ,hcilr täsuz fradeB ieb ,hcilrhäj lamiewzgnuztiS ehcilztäsuz fradeB zliche Sitzung
Funktionsperiode/ Dauer 
der Mitgliedschaft
3 bzw. 6 Jahre, Wiederberufung nicht möglich
rollierendes System für erste Periode: 2 Mitglieder für 3 Jahre, 3 Mitglieder 
für 6 Jahre 
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, Verlängerung um 
eine weitere Wahlperiode möglich
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird 
Besetzung neu entschieden
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird 
Besetzung neu entschieden. Einmalige Wiederberufung möglich
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird Besetzung 
neu entschieden
Öffentlichkeit öffentlicher und nicht öffentlicher Teil nicht öffentlich
nicht öffentlich, um projektspezifische Themen, die sich noch in einem 
frühen Abstimmungs- und Vorbereitungsstadium befinden, in einem 
vertraulichen, arbeitsfähigen Rahmen diskutieren zu können, bevor 
sie nach entsprechender Vorbereitung in Form von 
Beschlussvorlagen in die Öffentlichkeit getragen werden. 
nicht öffentlich, bei Bedarf vorgeschaltete Bürgerfragestunde oder 
öffentl. Teil; Protokoll öffentlich 
nicht öffentlich, um projektspezifische Themen, die sich noch in einem 
frühen Abstimmungs- und Vorbereitungsstadium befinden, in einem 
vertraulichen, arbeitsfähigen Rahmen diskutieren zu können, bevor sie 
nach entsprechender Vorbereitung in Form von Beschlussvorlagen in 
die Öffentlichkeit getragen werden. Gemäß Geschäftsordnung werden 
Niederschriften angefertigt und den betroffenen Bezirksvertretungen, 
dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Ausschuss Klima, Umwelt 
und Grün zur Kenntnis gegeben, wodurch die Aktivitäten des 
Begleitgremiums dokumentiert werden.
nicht öffentlich, Protokoll öffentlich
nicht öffentlich, um projektspezifische Themen, die sich noch in einem 
frühen Abstimmungs- und Vorbereitungsstadium befinden, in einem 
vertraulichen, arbeitsfähigen Rahmen diskutieren zu können, bevor sie 
nach entsprechender Vorbereitung in Form von Beschlussvorlagen in 
die Öffentlichkeit getragen werden. Niederschriften werden den 
betroffenen Bezirksvertretungen und dem 
Stadtentwicklungsausschuss gegeben, wodurch die Aktivitäten des 
Begleitgremiums dokumentiert werden.
Die breite Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt regelmäßig durch andere 
Formate, z.B. den jährlichen ,Hafentag'
nicht öffentlich
- Austausch- und Kommunikationsgremium; keine (empfehlende) 
  Beschlussfassung im Gremium
- Gewährleistung eines offenen und vertrauenvollen Austauschs der 
  Mitglieder
- Mitglieder können sich nur durch eine*n vorab namentlich benannte*n 
  Vertreter*in vertreten lassen
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld-Müngersdorf-Ehrenfe ettiM-zroP tarieBdl Veedelsbeirat Lindweiler S eppurgsgnukneLeimonortsagneßuA sierksnoitatlusnoK tädtebaulicher Masterplan Innenstadt
Zuständigkeit gemäß 
Beschluss 
Die Zuständigkeiten des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld, 
Müngersdorf, Ehrenfeld beschränken sich auf die Zuständigkeiten der 
Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und 
inhaltlichen Umsetzung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 
einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang stehenden 
Fachplanungen. 
Der Beirat berät entsprechend die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 
Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der oben genannten 
Rahmenplanung zusammenhängen.
Die Beiratssitzungen bieten der Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich aktiv 
einzubringen. Es wird damit sichergestellt, dass die Interessen der 
Bürgerschaft und unterschiedlicher Akteurinne und Akteure an Themen, 
die das Rahmenplanungsgebiet betreffen, im Beirat entsprechend 
repräsentiert werden.
Das Integrierte Handlungskonzept Porz-Mitte beinhaltet bauliche und 
flankierende Maßnahmen in Porz-Mitte, für die Städtebaufördermittel 
von Bund und Land beantragt wurden bzw. werden sollen.
Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der 
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz-
Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der 
städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz wurde der Beirat 
Porz Mitte vom Rat der Stadt Köln gegründet.
Der Beirat bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein und soll 
sicherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils 
Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden.
Das Integrierte Handlungskonzept beinhaltet bauliche und flanierende 
Maßnahmen, für die Städtebaufördermittel von Bund und Land 
beantragt und bewilligt wurden.
Aufgabe des Gremiums ist die beratende Unterstützung bei allen 
Beschlussvorlagen zum Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. 
Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten 
Handlungskonzeptes und bindet die Akteure vor Ort mit ein. Als 
beratendes Gremium spricht der Beirat Empfehlungen aus.
Weiterhin entscheidet er über die Bewilligung der Anträge zur 
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung 
stehenden Stadtteil-Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie.
Der Verfügungsfonds ist eine flanierende Maßnahmen aus dem IHK 
Lindweiler, für den Städtebaufördermittel eingeworben werden 
konnten. 
Die Ziele des Konsultationskreises sind:
- über den aktuellen Stand des Prozesses und den Zwischenstand von 
  Regelvorschlägen zur "Anordnung und Gestaltung für die 
  Außengastronomie" zu informieren und zu diskutieren
- um schlussendlich ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, dass für 
die Gesamtstadt gilt
- die fachlich fundierte Beratung von Politik und Verwaltung durch die 
  Vertreter/innen der Barrierefreiheit, in Austausch mit der 
Gastronomie
Das Gremium begleitet die Fortschreibung des 
Gestaltungshandbuches im Hinblick auf den Themenbereich 
"Außengastronomie". Es unterstützt die politischen Entscheider*innen, 
die Verwaltung sowie Vertreter*innen der Barrierefreiheit und 
Gastronomie, berät, führt die verschiedenen Entscheidungsebenen 
und Akteure zusammen und bereitet Entscheidungen vor. 
Durch den Austausch und die gegenseitige Information profitieren alle 
Beteiligten. Der Gewinn durch lokal fachliche Beratung unterstützt die 
Politik und Verwaltung bei der Entwicklung und Umsetzung eines 
einheitlichen Regelwerks für die Außengastronomie. Zudem können 
Akteure Themenvorschläge und Hinweise für einzelne 
Regelvorschläge geben, um verschiedene Standpunkte zu 
identifizieren und zu diskutieren.
Die Lenkungsgruppe berät die Politik zu Planungen mit stadtweiter Bedeutung 
im Kontext des städtebaulichen Masterplans. Die vier externen 
Fachexpert*innen aus den Bereichen strategische Planung, Architektur und 
Städtebau sowie Verkehrs- und Freiraumplanung bilden hierbei den 
integrierten Ansatz der Beratung ab.
Auszug aus Geschäftsordnung (s. Mitteilung Nr. 1996/2021):
"(1) Die Lenkungsgruppe berät den Stadtentwicklungsausschuss und die 
Bezirksvertretung Innenstadt in Fragen, die mit der Umsetzung des 
städtebaulichen Masterplans zusammenhängen, insbesondere bei der
− Prioritätenfestlegung der einzelnen Maßnahmen,
− fachlichen Umsetzung der Maßnahmen,
− Überprüfung der Übereinstimmung von städtebaulichen Planungen mit 
   den Zielen des städtebaulichen Masterplans,
− Fortschreibung des städtebaulichen Masterplans und
− der Öffentlichkeitsarbeit."
Legitimation rovssulhcseB5002 iaM .42 mov nlöK tdatS red setaR sed ssulhcseB lage 3621/2020 Beschlussvorlage 1398/2015 Beschlussvorlage AN/0751/2019 Beschlussvorlage 5681/2008
Zusammensetzung stimmberechtigt:
- 6 Vertreter*innen der Bezirksvertretung 3 Lindenthal
- 6 Vertreter*innen der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld
beratend: 
- je ein*e Vertreter*in der Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal 
und Ehrenfeld
- Bezirksbürgermeister*in des Stadtbezirks 3 Lindenthal
- Bezirksbürgermeister*in des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld
Die stimmberechtigten Mitglieder kommen aus den Bereichen der 
gesellschaftlichen Gruppen, es sind Bewohner*innen, 
Bürgervereinigungen, gewerblich produzierende Unternehmen, 
Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer*innen, 
Projektentwickler*innen. Sie gehören auch der fachlich interessierten 
Stadtgesellschaft an. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend. 
- 12 politische Vertretungen der Bezirksvertretung Porz und des SteA 
einschließlich Bezirksbürgermeister*in (Vorsitz)
- 19 Vertretungen der vor Ort vertretenen Vereine, Organisationen, 
Institutionen und der Bürgerschaft (wie Bürgervereine, Handwerk, 
Wirtschaft, Einzelhandel, Kirche, Kultur, Soziales, Schule, Senioren, 
Migration, Polizei)
Zur fachlichen Beratung nehmen sowohl Vertreter*innen der 
modernen stadt als auch Vertreter*innen der Verwaltung an den 
öffentlichen Sitzungen des Beirates Porz Mitte teil. 
- Bezirksbürgermeister*in (Vorsitz)
stimmberechtigt:
- 11 Vertreter*innen der vor Ort vertretenen Vereine, Organisationen, 
   Institutionen und der Bürgerschaft
- 3 Personen aus der Mittel der Bezirksvertretung Chorweiler
Die Mitarbeit von Vertreter*innen der genannten Organisationen soll 
sicherstellen, dass die Interessen der Bürger*innen im Stadtteil 
angemessen repräsentiert werden.
Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik, der Behindertenbeauftragten 
der Stadt Köln und Vertreter*innen aus der Gastronomie
Verwaltung:
- BG Dez. VI + 61 (Federführung)
- Weitere Ämter: 01, 13, 16, 30, 32, VI-4, 64, 64, 66, 68, IX/2 (bisher 
nicht teilgenommen), IX-3 (bisher nicht teilgenommen), KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH
Politik:
je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA, 
Bezirksvertretung Innenstadt und teilweise auch aus Verkehrs-/ 
Wirschaftsausschuss
Gastronomie-Vertretung:
IG Kölner Gastro, Wirtegemeinschaft Schaafenstraße, Gastro Kwartier 
Latäng e.V., IG-Altstadt, Bürgergemeinschaft Altstadt, Klubkomm, 
DEHOGA Nordrhein e.V., IHK, Stadtmarketing
Themenschwerpunkt Barrierefreiheit:
Arbeitskreis barrierefreies Köln, Fuss e.V.
− Dezernent*in für Planen und Bauen, als Vorsitzender der Lenkungsgruppe
− Dezernent*in für Mobilität und Liegenschaften
− Dezernent*in für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionale 
Zusammenarbeit
− die Sprecherinnen und Sprecher der im Stadtentwicklungsausschuss 
vertretenen stimmberechtigten Fraktionen,
− Vorsitzende(r) des Gestaltungsbeirates,
− ein(e) Vertreter*in des Vereins Unternehmer für die Region Köln e. V.,
− ein(e) Vertreter*in des Büros Albert Speer + Partner,
− bis zu vier zugeladene Fachexpertinnen oder Fachexperten,
− zwei Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt,
− bei Bedarf jeweils zwei Vertreter*innen der betroffenen Bezirksvertretungen 
Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes.
Im Bedarfsfall werden auch die Vorsitzenden der Ausschüsse für Wirtschaft, 
Verkehr und Umwelt, Gesundheit und Grün beratend hinzugezogen.
Sitzung/Jahr häj lamiewzgnuztiS ehcilztäsuz fradeB ieb ,hcilrhäj lamreiv hcilrhäj lamreivgnuztiS ehcilztäsuz fradeB ieb ,hcilr 21.11.2022 erster Konsultationskreis, einmal jährlich/ nach Bedarf zweimal jährlich, bei Bedarf zusätzliche Sitzungen und Arbeitstreffen
Funktionsperiode/ Dauer 
der Mitgliedschaft
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird Besetzung 
neu entschieden
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird 
Besetzung neu entschieden
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird 
Besetzung neu entschieden
Bis zur Fertigstellung eines einheitlichen Regelwerks für die 
Gesamtstadt
Besonderheit: Keine Geschäftsordnung/ keine Geschäftsstelle 
Die Lenkungsgruppe wird eingesetzt für die Dauer einer Legislaturperiode. 
Mit jeder neuen Ratsperiode wird über die Zusammensetzung der 
Lenkungsgruppe entschieden. 
Öffentlichkeit öffentlich
Bürgerfragestunde:
In jeder Sitzung ist eine Bürgerfragestunde vorgesehen. Die anwesenden 
Bürger*innen erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der 
Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 betreffen, mündlich vorzutragen.
öffentlich
Bei Bedarf Bürgerfragestunde:
In jeder Sitzung besteht die Möglichkeit einer Bürgerfragestunde. Die 
anwesenden Bürger*innen erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die 
Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des 
Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich 
vorzutragen.
öffentlich
Bei Bedarf Bürgerfragestunde:
In jeder Sitzung besteht die Möglichkeit einer Bürgerfragestunde. Die 
anwesenden Bürger*innen erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die 
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes betreffen, mündlich 
vorzutragen.
Nicht öffentlich
- Austausch- und Kommunikationsgremium; keine (empfehlende) 
  Beschlussfassung im Gremium
- Gewährleistung eines offenen und vertrauenvollen Austauschs der 
  Mitglieder
- Mitglieder*innen können sich durch eine*n vorab namentlich 
  benannte*n Vertreter*in vertreten lassen
- Vorerst keine öffentliche Veranstaltung geplant
nicht öffentlich, Protokolle werden anlassbezogen den Vorlagen beigefügt
Die „Geschäftsordnung der Lenkungsgruppe Masterplan Innenstadt“ wurde im 
Rahmen der ersten Sitzung am 17.08.2009 (TOP 3) verabschiedet, s. hierzu 
auch die Vorlage-Nr. 4568-2012. In der GO ist verankert, dass die Sitzungen 
nicht öffentlich sind:
4. Einberufung und Tagesordnung
(1) Die Lenkungsgruppe tagt zweimal in einem Kalenderjahr. Die Sitzungen 
sind nicht öffentlich. Die Lenkungsgruppe kann nach Bedarf weitere Sitzungen 
durchführen.
Beratende Gremien; Die fachliche Begleitung hat empfehlenden, keinen beschließenden Charakter
kein Ausschuss im Sinne des §57 GO NRW
kein Ausschuss im Sinne des §57 GO NRW
Beratende Gremien; Die fachliche Begleitung hat empfehlenden, keinen beschließenden Charakter
- anlassbezogene Erweiterung des Personenkreises möglich

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2171 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer 1967/2023 
 1967/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 15.06.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage AN 1177/2023 der Fraktion DIE LINKE; bestehende 
Gremien im Zuständigkeitsbereich des Stadtentwicklungsausschusses 
Bezugnehmend auf die Anfragenbeantwortung 0512/2023 bittet die Fraktion DIE LINKE die 
Verwaltung, die bestehende Synopse aufgeführter Begleitgremien (vgl. 0146/2023) um wei-
tere Beiräte sowie deren jeweilige Zusammensetzung und Zuständigkeit zu ergänzen.   
Die Verwaltung beantwortet dies im Zuge der Erweiterung der beigefügten Synopse, die nun-
mehr über die Gremien in Zuständigkeit des Stadtplanungsamtes hinaus auch weitere Beiräte 
aufführt, die thematisch dem Stadtentwicklungsausschuss zugehörig sind. Folgende Beiräte 
werden mitsamt ihren Kompetenzen dargelegt:  
 
 Gestaltungsbeirat Köln 
 Ständige Jury Mülheim Süd 
 Begleitgremium Parkstadt Süd 
 Begleitgremium Deutzer Hafen 
 Wohnungsbauforum Köln 
 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
 Beirat Porz Mitte 
 V eedelsbeirat Lindweiler 
 Konsultationskreis Außengastronomie 
 Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt 
Zudem wird in der Synopse begründet, weshalb einzelne der beschriebenen Gremien nicht 
öffentlich tagen; die informellen Gremien sollen als arbeitsfähige, versierte Gruppen die Politik 
und die Verwaltung hingehend zukünftiger Beschlüsse beraten. Dazu sind eine fachlich tief-
greifende Diskussion sowie ein offener Austausch innerhalb der Beiräte erforderlich. Für die 
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie deren Information werden für die Projekte, deren Gremien 
nicht öffentlich tagen, regelmäßig andere Formate angeboten, die in der Regel mit einem we-
sentlich höheren organisatorischen Aufwand verbunden sind. Die grundlegende Zusammen-
setzung der Gremien (auch in Hinblick der Besetzung durch die Öffentlichkeit) ist darüber hin-
aus auf die jeweiligen politischen Beschlüsse zurückzuführen.   
 
Anlage 1  Synopse: Bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich des Stadtentwick-
lungsausschusses  
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

15.06.2023 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schaafenstraße

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Details

Aktenzeichen
1967/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
15.06.2023
Erstellt
13.06.2023 12:39