Beantwortung einer Anfrage AN 1177/2023 der Fraktion DIE LINKE; bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich des Stadtentwicklungsausschusses
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 1967/2023 vom 15.06.2023
Stand: Am 15.06.2023 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1_Bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich StEA
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Anlage 1- Synopse: Bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich des Stadtentwicklungsausschusses (Stand Juni 2023) Gestaltungsbeirat Köln Ständige Jury Mülheim Süd Begleitgremium Parkstadt Süd Begleitgremium Deutzer Hafen Wohnungsbauforum Köln Zuständigkeit gemäß Beschluss (1) Behandlung von a) Einzelbauvorhaben (wegen Standort, Umfeld, Nutzung, Größe oder Stadtbildprägung von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung) b) städtebauliche Planungsprojekte von besonderer Relevanz für die Stadtgestaltung, c)- besonders zu gestaltende Situationen, Stadträume und Grünanlagen sowie besonders wichtige Wegebeziehungen - Verkehrsbauten von besonderer Bedeutung - sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen, z. B. Werbeanlagen, Stadtmöblierung etc. d) Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungsleitfäden der Stadt Köln, z.B. zum Gestaltungshandbuch oder Leuchten- konzept (2) Zuständigkeit für Vorhaben, die in einem Qualifizierungs- verfahren beurteilt wurden, nur dann, wenn das tatsächlich eingereichte Vorhaben von dem prämierten Ergebnis wesentlich abweicht. Vorhaben, die in einem projekt- bezogenen Beratungsgremium beurteilt werden, werden nicht zusätzlich im Gestaltungsbeirat vorgestellt. (3) Der/ Die Vorsitzende oder eine Vertretung wird in sonstigen Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im Beurteilungsgremium eingebunden. Berät die Stadt Köln sowie die Investoren und Vorhabenträger. (1) Behandlung von a) Einzelbauvorhaben (wegen Standort, Umfeld, Nutzung, Größe oder sonstiger Belange von stadtgestalterischer Bedeutung) b) städtebaulichen Planungen als Weiterentwicklung und Konkretisierung der städtebaulichen Leitidee aus dem Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" c) sonstigen stadtgestalterisch relevanten Maßnahmen d) gestalterisch-städtebaulichen Schnittstellen und Anbindungen zwischen Quartieren im Mülheimer Süden sowie benach- barten Quartieren (2) Frühzeitige Beteiligung bei der Formulierung von dem "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" sowie von Auslobungen/Grundlagen für die Qualifizierungsverfahren bei allen Projekten. Die Mitglieder werden darüber hinaus nach Erfordernis in die entsprechenden Qualifizierungs- verfahren durch die Stadt eingebunden. Berät den StEA und die BV Rodenkirchen im Zusammenhang mit der inhaltlichen Weiter-entwicklung der Integrierten Planung Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Rodenkirchen in Fragen, die mit der Umsetzung der Integrierten Planung Parkstadt Süd sowie den daraus abgeleiteten Fachplanungen zusammenhängen. Berät Politik, Verwaltung und moderne stadt über Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen sowie zu einzelnen Fachthemen. Das Gremium begleitet die Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzeptes, um die Planung stetig weiter zu qualifizieren. Es unterstützt die politischen Entscheider*innen, die Verwaltung sowie moderne stadt, berät, führt die verschiedenen Entscheidungsebenen zusammen und bereitet Entscheidungen vor. Neben dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Innenstadt können in besonderen Fällen wegen des räumlichen Bezugs auch die Bezirksvertretung Porz, sowie in fachlich begründeten Fällen auch betroffenen Fachausschüsse die zu beratenden Gremien sein. Die Ziele des Wohnungsbauforums sind: - der offene und vertrauensvolle Austausch über alle Anliegen rund um den Wohnungsbau in Köln - die fachlich fundierte Beratung von Politik und Verwaltung durch die Vertreter/innen der Wohnungswirtschaft - die Mitwirkung der Wohnungswirtschaft an der Willensbildung zu wohnstandortpolitischen Fragestellungen Durch den Austausch und die gegenseitige Information profitieren alle Beteiligten. Der Gewinn durch lokal fachliche Beratung und Expertenwissen unterstützt die Politik und Verwaltung bei der Entwicklung und Umsetzung von wohnungspolitischen Aufträgen und Projekten. Im Gegenzug können Hemmnisse in der Realisierung von Projekten aus der Wohnungswirtschaft identifiziert und diskutiert werden. Die Entscheidungsbefugnisse der politischen Gremien werden durch das Forum nicht berührt. Legitimation Beschlussvorlage 1437/2022 Beschlussvorlage 0434/2021 Beschlussvorlage 1250/2018 Beschlussvorlage 4162/2021 Beschlussvorlage 3167/2020 Zusammensetzung Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, damit viele fachliche Aspekte durch die Experten repräsentiert werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist ein Geschäftssitz in Köln erforderlich. stimmberechtigt: - 6 Expert*innen (Architekten/Freiraumplaner /Stadtplaner) Beratend: - ein*e Vertreter*in des Landschaftsverbands Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, - der/die Beigeordnete des zuständigen Dezernates - ein*e Vertreter*in des Stadtplanungsamtes - ein*e Vertreter*in des Bauaufsichtsamtes - je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA - Bezirksbürgermeister*in Rodenkirchen - bis zu sieben Verteter*innen der Stadtgesellschaft (von BV Rodenkirchen zu benennen) - 4 zugeladene Fachexperten*innen - bei Bedarf je 2 Verteter*innen der betroffenen BVen Innenstadt und Lindenthal - je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA - je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen der BV Innenstadt - die/der Beigeordnete des Dezernates Planen und Bauen, - Vertreter*innen der Verwaltung - Vertreter*innen der modernen stadt und der swk - Bei Bedarf werden themenbezogen Fachexpert*innen hinzugeladen Mitglieder Politik, insgesamt 6 - je ein*e Vertreter*in der im Unterausschuss Wohnen stimmberechtigt vertretenen Fraktionen Mitglieder Wohnungswirtschaft/Private, insgesamt 18 - ein*e Vertreter*in der GAG Immobilien AG - 5 Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen (Köln AG) - 2 Vertreter*innen des Landesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen NRW e.V. (BFW) - 3 Vertreter*innen der Wohnungsbauinitiative Köln (WIK) - ein*e Vertreter*in des Kölner Haus- u. Grundbesitzervereins - ein*e Vertreter*in des Mietervereins Köln - ein*e Vertreter*in der Industrie- und Handelskammer zu Köln - ein*e Vertreter*in des Hauses der Architektur Köln - ein*e Vertreter*in der Sparkasse Köln Bonn - ein*e Vertreter*in der Kreissparkasse Köln - ein*e Vertreter*in des Mehr-als-Wohnen-Paktes Köln Mitglieder Verwaltung, insgesamt 9 - Oberbürgermeisterin (Vorsitz) - Fachreferent*in Oberbürgermeisterin - Dez. VI – Dezernent für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft - Dez. V – Dezernent für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen - Dez. III – Dezernentin für Mobilität und Liegenschaften - VI/1 – Leiterin Wohnungsbauleitstelle - 61 – Leiterin Stadtplanungsamt - 56 - Amtsleitung für Wohnungswesen - 15 – Geschäftsführung Amt für Stadtentwicklung und Statistik Sitzung/Jahr siebenmal jährlich häj lamiewzgnuztiS ehcilztäsuz fradeB ieb ,hcilrhäj lamreiv ieb ,hcilrhäj lamiewzgnuztiS ehcilztäsuz fradeB ieb ,hcilr täsuz fradeB ieb ,hcilrhäj lamiewzgnuztiS ehcilztäsuz fradeB zliche Sitzung Funktionsperiode/ Dauer der Mitgliedschaft 3 bzw. 6 Jahre, Wiederberufung nicht möglich rollierendes System für erste Periode: 2 Mitglieder für 3 Jahre, 3 Mitglieder für 6 Jahre 5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, Verlängerung um eine weitere Wahlperiode möglich 5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird Besetzung neu entschieden 5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird Besetzung neu entschieden. Einmalige Wiederberufung möglich 5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird Besetzung neu entschieden Öffentlichkeit öffentlicher und nicht öffentlicher Teil nicht öffentlich nicht öffentlich, um projektspezifische Themen, die sich noch in einem frühen Abstimmungs- und Vorbereitungsstadium befinden, in einem vertraulichen, arbeitsfähigen Rahmen diskutieren zu können, bevor sie nach entsprechender Vorbereitung in Form von Beschlussvorlagen in die Öffentlichkeit getragen werden. nicht öffentlich, bei Bedarf vorgeschaltete Bürgerfragestunde oder öffentl. Teil; Protokoll öffentlich nicht öffentlich, um projektspezifische Themen, die sich noch in einem frühen Abstimmungs- und Vorbereitungsstadium befinden, in einem vertraulichen, arbeitsfähigen Rahmen diskutieren zu können, bevor sie nach entsprechender Vorbereitung in Form von Beschlussvorlagen in die Öffentlichkeit getragen werden. Gemäß Geschäftsordnung werden Niederschriften angefertigt und den betroffenen Bezirksvertretungen, dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zur Kenntnis gegeben, wodurch die Aktivitäten des Begleitgremiums dokumentiert werden. nicht öffentlich, Protokoll öffentlich nicht öffentlich, um projektspezifische Themen, die sich noch in einem frühen Abstimmungs- und Vorbereitungsstadium befinden, in einem vertraulichen, arbeitsfähigen Rahmen diskutieren zu können, bevor sie nach entsprechender Vorbereitung in Form von Beschlussvorlagen in die Öffentlichkeit getragen werden. Niederschriften werden den betroffenen Bezirksvertretungen und dem Stadtentwicklungsausschuss gegeben, wodurch die Aktivitäten des Begleitgremiums dokumentiert werden. Die breite Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt regelmäßig durch andere Formate, z.B. den jährlichen ,Hafentag' nicht öffentlich - Austausch- und Kommunikationsgremium; keine (empfehlende) Beschlussfassung im Gremium - Gewährleistung eines offenen und vertrauenvollen Austauschs der Mitglieder - Mitglieder können sich nur durch eine*n vorab namentlich benannte*n Vertreter*in vertreten lassen Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld-Müngersdorf-Ehrenfe ettiM-zroP tarieBdl Veedelsbeirat Lindweiler S eppurgsgnukneLeimonortsagneßuA sierksnoitatlusnoK tädtebaulicher Masterplan Innenstadt Zuständigkeit gemäß Beschluss Die Zuständigkeiten des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld beschränken sich auf die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Umsetzung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 einschließlich der hieraus abgeleiteten oder in Zusammenhang stehenden Fachplanungen. Der Beirat berät entsprechend die Bezirksvertretungen 3 Lindenthal und 4 Ehrenfeld in Fragen, die mit der Umsetzung der oben genannten Rahmenplanung zusammenhängen. Die Beiratssitzungen bieten der Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Es wird damit sichergestellt, dass die Interessen der Bürgerschaft und unterschiedlicher Akteurinne und Akteure an Themen, die das Rahmenplanungsgebiet betreffen, im Beirat entsprechend repräsentiert werden. Das Integrierte Handlungskonzept Porz-Mitte beinhaltet bauliche und flankierende Maßnahmen in Porz-Mitte, für die Städtebaufördermittel von Bund und Land beantragt wurden bzw. werden sollen. Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Porz- Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz wurde der Beirat Porz Mitte vom Rat der Stadt Köln gegründet. Der Beirat bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein und soll sicherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden. Das Integrierte Handlungskonzept beinhaltet bauliche und flanierende Maßnahmen, für die Städtebaufördermittel von Bund und Land beantragt und bewilligt wurden. Aufgabe des Gremiums ist die beratende Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes und bindet die Akteure vor Ort mit ein. Als beratendes Gremium spricht der Beirat Empfehlungen aus. Weiterhin entscheidet er über die Bewilligung der Anträge zur Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Stadtteil-Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie. Der Verfügungsfonds ist eine flanierende Maßnahmen aus dem IHK Lindweiler, für den Städtebaufördermittel eingeworben werden konnten. Die Ziele des Konsultationskreises sind: - über den aktuellen Stand des Prozesses und den Zwischenstand von Regelvorschlägen zur "Anordnung und Gestaltung für die Außengastronomie" zu informieren und zu diskutieren - um schlussendlich ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, dass für die Gesamtstadt gilt - die fachlich fundierte Beratung von Politik und Verwaltung durch die Vertreter/innen der Barrierefreiheit, in Austausch mit der Gastronomie Das Gremium begleitet die Fortschreibung des Gestaltungshandbuches im Hinblick auf den Themenbereich "Außengastronomie". Es unterstützt die politischen Entscheider*innen, die Verwaltung sowie Vertreter*innen der Barrierefreiheit und Gastronomie, berät, führt die verschiedenen Entscheidungsebenen und Akteure zusammen und bereitet Entscheidungen vor. Durch den Austausch und die gegenseitige Information profitieren alle Beteiligten. Der Gewinn durch lokal fachliche Beratung unterstützt die Politik und Verwaltung bei der Entwicklung und Umsetzung eines einheitlichen Regelwerks für die Außengastronomie. Zudem können Akteure Themenvorschläge und Hinweise für einzelne Regelvorschläge geben, um verschiedene Standpunkte zu identifizieren und zu diskutieren. Die Lenkungsgruppe berät die Politik zu Planungen mit stadtweiter Bedeutung im Kontext des städtebaulichen Masterplans. Die vier externen Fachexpert*innen aus den Bereichen strategische Planung, Architektur und Städtebau sowie Verkehrs- und Freiraumplanung bilden hierbei den integrierten Ansatz der Beratung ab. Auszug aus Geschäftsordnung (s. Mitteilung Nr. 1996/2021): "(1) Die Lenkungsgruppe berät den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Innenstadt in Fragen, die mit der Umsetzung des städtebaulichen Masterplans zusammenhängen, insbesondere bei der − Prioritätenfestlegung der einzelnen Maßnahmen, − fachlichen Umsetzung der Maßnahmen, − Überprüfung der Übereinstimmung von städtebaulichen Planungen mit den Zielen des städtebaulichen Masterplans, − Fortschreibung des städtebaulichen Masterplans und − der Öffentlichkeitsarbeit." Legitimation rovssulhcseB5002 iaM .42 mov nlöK tdatS red setaR sed ssulhcseB lage 3621/2020 Beschlussvorlage 1398/2015 Beschlussvorlage AN/0751/2019 Beschlussvorlage 5681/2008 Zusammensetzung stimmberechtigt: - 6 Vertreter*innen der Bezirksvertretung 3 Lindenthal - 6 Vertreter*innen der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld beratend: - je ein*e Vertreter*in der Fraktionen in den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld - Bezirksbürgermeister*in des Stadtbezirks 3 Lindenthal - Bezirksbürgermeister*in des Stadtbezirks 4 Ehrenfeld Die stimmberechtigten Mitglieder kommen aus den Bereichen der gesellschaftlichen Gruppen, es sind Bewohner*innen, Bürgervereinigungen, gewerblich produzierende Unternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Grundeigentümer*innen, Projektentwickler*innen. Sie gehören auch der fachlich interessierten Stadtgesellschaft an. Eine Gruppenbindung ist nicht zwingend. - 12 politische Vertretungen der Bezirksvertretung Porz und des SteA einschließlich Bezirksbürgermeister*in (Vorsitz) - 19 Vertretungen der vor Ort vertretenen Vereine, Organisationen, Institutionen und der Bürgerschaft (wie Bürgervereine, Handwerk, Wirtschaft, Einzelhandel, Kirche, Kultur, Soziales, Schule, Senioren, Migration, Polizei) Zur fachlichen Beratung nehmen sowohl Vertreter*innen der modernen stadt als auch Vertreter*innen der Verwaltung an den öffentlichen Sitzungen des Beirates Porz Mitte teil. - Bezirksbürgermeister*in (Vorsitz) stimmberechtigt: - 11 Vertreter*innen der vor Ort vertretenen Vereine, Organisationen, Institutionen und der Bürgerschaft - 3 Personen aus der Mittel der Bezirksvertretung Chorweiler Die Mitarbeit von Vertreter*innen der genannten Organisationen soll sicherstellen, dass die Interessen der Bürger*innen im Stadtteil angemessen repräsentiert werden. Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik, der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln und Vertreter*innen aus der Gastronomie Verwaltung: - BG Dez. VI + 61 (Federführung) - Weitere Ämter: 01, 13, 16, 30, 32, VI-4, 64, 64, 66, 68, IX/2 (bisher nicht teilgenommen), IX-3 (bisher nicht teilgenommen), KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Politik: je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA, Bezirksvertretung Innenstadt und teilweise auch aus Verkehrs-/ Wirschaftsausschuss Gastronomie-Vertretung: IG Kölner Gastro, Wirtegemeinschaft Schaafenstraße, Gastro Kwartier Latäng e.V., IG-Altstadt, Bürgergemeinschaft Altstadt, Klubkomm, DEHOGA Nordrhein e.V., IHK, Stadtmarketing Themenschwerpunkt Barrierefreiheit: Arbeitskreis barrierefreies Köln, Fuss e.V. − Dezernent*in für Planen und Bauen, als Vorsitzender der Lenkungsgruppe − Dezernent*in für Mobilität und Liegenschaften − Dezernent*in für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionale Zusammenarbeit − die Sprecherinnen und Sprecher der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen, − Vorsitzende(r) des Gestaltungsbeirates, − ein(e) Vertreter*in des Vereins Unternehmer für die Region Köln e. V., − ein(e) Vertreter*in des Büros Albert Speer + Partner, − bis zu vier zugeladene Fachexpertinnen oder Fachexperten, − zwei Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt, − bei Bedarf jeweils zwei Vertreter*innen der betroffenen Bezirksvertretungen Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes. Im Bedarfsfall werden auch die Vorsitzenden der Ausschüsse für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt, Gesundheit und Grün beratend hinzugezogen. Sitzung/Jahr häj lamiewzgnuztiS ehcilztäsuz fradeB ieb ,hcilrhäj lamreiv hcilrhäj lamreivgnuztiS ehcilztäsuz fradeB ieb ,hcilr 21.11.2022 erster Konsultationskreis, einmal jährlich/ nach Bedarf zweimal jährlich, bei Bedarf zusätzliche Sitzungen und Arbeitstreffen Funktionsperiode/ Dauer der Mitgliedschaft 5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird Besetzung neu entschieden 5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird Besetzung neu entschieden 5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird Besetzung neu entschieden Bis zur Fertigstellung eines einheitlichen Regelwerks für die Gesamtstadt Besonderheit: Keine Geschäftsordnung/ keine Geschäftsstelle Die Lenkungsgruppe wird eingesetzt für die Dauer einer Legislaturperiode. Mit jeder neuen Ratsperiode wird über die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe entschieden. Öffentlichkeit öffentlich Bürgerfragestunde: In jeder Sitzung ist eine Bürgerfragestunde vorgesehen. Die anwesenden Bürger*innen erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 betreffen, mündlich vorzutragen. öffentlich Bei Bedarf Bürgerfragestunde: In jeder Sitzung besteht die Möglichkeit einer Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürger*innen erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutragen. öffentlich Bei Bedarf Bürgerfragestunde: In jeder Sitzung besteht die Möglichkeit einer Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürger*innen erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes betreffen, mündlich vorzutragen. Nicht öffentlich - Austausch- und Kommunikationsgremium; keine (empfehlende) Beschlussfassung im Gremium - Gewährleistung eines offenen und vertrauenvollen Austauschs der Mitglieder - Mitglieder*innen können sich durch eine*n vorab namentlich benannte*n Vertreter*in vertreten lassen - Vorerst keine öffentliche Veranstaltung geplant nicht öffentlich, Protokolle werden anlassbezogen den Vorlagen beigefügt Die „Geschäftsordnung der Lenkungsgruppe Masterplan Innenstadt“ wurde im Rahmen der ersten Sitzung am 17.08.2009 (TOP 3) verabschiedet, s. hierzu auch die Vorlage-Nr. 4568-2012. In der GO ist verankert, dass die Sitzungen nicht öffentlich sind: 4. Einberufung und Tagesordnung (1) Die Lenkungsgruppe tagt zweimal in einem Kalenderjahr. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Lenkungsgruppe kann nach Bedarf weitere Sitzungen durchführen. Beratende Gremien; Die fachliche Begleitung hat empfehlenden, keinen beschließenden Charakter kein Ausschuss im Sinne des §57 GO NRW kein Ausschuss im Sinne des §57 GO NRW Beratende Gremien; Die fachliche Begleitung hat empfehlenden, keinen beschließenden Charakter - anlassbezogene Erweiterung des Personenkreises möglich -
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VI/611/2 Vorlagen-Nummer 1967/2023 1967/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 15.06.2023 Beantwortung einer Anfrage AN 1177/2023 der Fraktion DIE LINKE; bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich des Stadtentwicklungsausschusses Bezugnehmend auf die Anfragenbeantwortung 0512/2023 bittet die Fraktion DIE LINKE die Verwaltung, die bestehende Synopse aufgeführter Begleitgremien (vgl. 0146/2023) um wei- tere Beiräte sowie deren jeweilige Zusammensetzung und Zuständigkeit zu ergänzen. Die Verwaltung beantwortet dies im Zuge der Erweiterung der beigefügten Synopse, die nun- mehr über die Gremien in Zuständigkeit des Stadtplanungsamtes hinaus auch weitere Beiräte aufführt, die thematisch dem Stadtentwicklungsausschuss zugehörig sind. Folgende Beiräte werden mitsamt ihren Kompetenzen dargelegt: Gestaltungsbeirat Köln Ständige Jury Mülheim Süd Begleitgremium Parkstadt Süd Begleitgremium Deutzer Hafen Wohnungsbauforum Köln Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Beirat Porz Mitte V eedelsbeirat Lindweiler Konsultationskreis Außengastronomie Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Zudem wird in der Synopse begründet, weshalb einzelne der beschriebenen Gremien nicht öffentlich tagen; die informellen Gremien sollen als arbeitsfähige, versierte Gruppen die Politik und die Verwaltung hingehend zukünftiger Beschlüsse beraten. Dazu sind eine fachlich tief- greifende Diskussion sowie ein offener Austausch innerhalb der Beiräte erforderlich. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie deren Information werden für die Projekte, deren Gremien nicht öffentlich tagen, regelmäßig andere Formate angeboten, die in der Regel mit einem we- sentlich höheren organisatorischen Aufwand verbunden sind. Die grundlegende Zusammen- setzung der Gremien (auch in Hinblick der Besetzung durch die Öffentlichkeit) ist darüber hin- aus auf die jeweiligen politischen Beschlüsse zurückzuführen. Anlage 1 Synopse: Bestehende Gremien im Zuständigkeitsbereich des Stadtentwick- lungsausschusses Gez. Reker
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