V/1123/2016
Basisinformationen Jobcenter
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Anlage_2_Mittelabfluss_EGT_Stand_2016_12_05
3248 Zeichen
Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT) Stand 05.12.2016 Vermittlungsbudget 724.404,47 6,04% 498.328,53 4,16% 11.878,42 0,10% 214.197,52 1,79% Reisekosten für Meldepflichten 700,00 0,01% 396,36 0,00% 0,00 0,00% 303,64 0,00% Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.329.422,82 27,78% 2.226.696,50 18,58% 84.685,18 0,71% 1.018.041,14 8,49% Summe 4.054.527,29 33,83% 2.725.421,39 22,74% 96.563,60 0,81% 1.232.542,30 10,28% Förderung berufl. Weiterbildung (FbW) 2.978.796,25 24,85% 1.636.619,49 13,66% 12.593,38 0,11% 1.329.583,38 11,09% Summe 2.978.796,25 24,85% 1.636.619,49 13,66% 12.593,38 0,11% 1.329.583,38 11,09% Eingliederungszuschüsse (EGZ) 366.403,70 3,06% 279.108,67 2,33% 8.567,05 0,07% 78.727,98 0,66% Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 37.556,65 0,31% 7.556,65 0,06% 0,00 0,00% 30.000,00 0,25% unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 653.881,13 5,46% 632.613,57 5,28% 11.867,91 0,10% 9.399,65 0,08% Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 657.218,85 5,48% 527.771,83 4,40% 0,00 0,00% 129.447,02 1,08% Einstiegsgeld 74.270,83 0,62% 65.046,38 0,54% 0,00 0,00% 9.224,45 0,08% Begleitende Hilfen für Selbstständige 20.000,00 0,17% 6.654,46 0,06% 8.575,00 0,07% 4.770,54 0,04% Summe 1.809.331,16 15,10% 1.518.751,56 12,67% 29.009,96 0,24% 261.569,64 2,18% Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 359.942,80 3,00% 320.801,37 2,68% 34.312,03 0,29% 4.829,40 0,04% Einstiegsqualifizierung (EQ) 42.612,81 0,36% 42.058,61 0,35% 324,00 0,00% 230,20 0,00% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 119.871,00 1,00% 92.664,00 0,77% 8.910,00 0,07% 18.297,00 0,15% Summe 522.426,61 4,36% 455.523,98 3,80% 43.546,03 0,36% 23.356,60 0,19% Ausbildungszuschuss 43.863,68 0,37% 26.297,32 0,22% 0,00 0,00% 17.566,36 0,15% Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.000,00 0,08% 3.409,70 0,03% 1.704,85 0,01% 4.885,45 0,04% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 105.107,02 0,88% 89.173,07 0,74% 4.560,00 0,04% 11.373,95 0,09% Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 37.528,82 0,31% 28.108,82 0,23% 0,00 0,00% 9.420,00 0,08% Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 864.191,21 7,21% 797.357,93 6,65% 17.885,84 0,15% 48.947,44 0,41% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 202.421,33 1,69% 129.909,02 1,08% 5.555,50 0,05% 66.956,81 0,56% Summe 1.263.112,06 10,54% 1.074.255,86 8,96% 29.706,19 0,25% 159.150,01 1,33% Arbeitsgelegenheit Mehraufwand 864.343,54 7,21% 715.612,69 5,97% 135.343,55 1,13% 13.387,30 0,11% Summe 864.343,54 7,21% 715.612,69 5,97% 135.343,55 1,13% 13.387,30 0,11% Freie Förderung (§ 16f SGB II) 416.312,22 3,47% 296.754,60 2,48% 18.560,74 0,15% 100.996,88 0,84% Summe 416.312,22 3,47% 296.754,60 2,48% 18.560,74 0,15% 100.996,88 0,84% Sonstiges 76.000,00 0,63% 71.066,48 0,59% 4.933,52 0,04% 0,00 0,00% Summe 76.000,00 0,63% 71.066,48 0,59% 4.933,52 0,04% 0,00 0,00% Gesamtsumme 11.984.849,13 € 100,00% 8.494.006,06 € 70,87% 370.256,97 € 3,09% 3.120.586,11 € 26,04% Beschäftigung schaffende Leistungen Freie Förderung Sonstiges Ausgaben 2016 Mittelbindungen 2016 Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Maßnahmen für Jüngere Budget % % % Verfügbares Budget % Leistungen für Menschen mit Behinderung
Berichtsvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter
Beratungsfolge
18.01.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1.) Strukturdaten, Kennzahlen und weitere Ergänzungsgrößen
Im aktuellen Berichtmonat Juli 2016 befinden sich insgesamt 21.935 Perso nen in Bedarfsg e-
meinschaften, dies sind 17 Personen weniger als im Vormonat und 141 Personen weniger als im
Vorjahr (vgl. Abbildung 1). Der Bestand der Personen im Regelleistungsbezug setzt sich zusa m-
men aus 14.672 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 6.054 nicht erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten. Im Vergleich zum Vormonat sind die Bestände dieser beiden Personengru p-
pen weitgehend konstant, gegenüber dem Vorjahr zeigen sich die Bestandszahlen reduziert.
Zum Jahresende 2016 und insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2017 wird erwartet, dass die
sukzessive Abarbeitung von offenen Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) und die vermehrte Ausstellung von humanitären Aufenthaltstiteln zu prägnan-
ten Zuwachsraten im Personenbestand des Jobcenters führen wird.
Vorlagen-Nr.:
V/1123/2016
Auskunft erteilt:
Frau Nilles
Ruf:
492-9002
E-Mail:
Nilles@stadt-muenster.de
Datum:
15.12.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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Abbildung 1: Strukturdaten
Die Ausgabensummen für Leistungen zum Lebensunterhalt und für Unterkunft und Heizung sind
weitgehend konstant (vgl. Abbildung 2). Die Quote zur Nachhaltigkeit der Integrationen ist im
Vergleich zum Vormonat erneut deutlich um 0,5 % angestiegen und liegt im Berichtsmonat April
2016 bei 68,1 %.
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Die Arbeitslosenquote liegt im Oktober 2016 unverändert bei 5,7 % (vgl. Abbildung 3). Im
Rechtskreis SGB II sind 44 Arbeitslose mehr zu zählen. Der Bestand der jungen arbeitslosen
Menschen hat sich im Vergleich zum Vormonat noch einmal reduziert, während der Bestand der
Ausländer deutlich angestiegen ist. Im Vergleich zum Vorjahr zeigen beide Personengruppen
deutliche Zuwächse im Bestand.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass in den Monaten September 2016 und Oktober 2016 ve r-
mehrt Geflüchtete in den Leistungsbezug nach dem SGB II eingemündet sind. Da die Bund e-
sagentur für Arbeit die Arbeitslosenstatistik deutlich früher als die sonstigen Daten der Grunds i-
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Juli 16 Juni 16 Abweichung Juli 15 Abweichung Durchschnitt
K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
(Monatswert) 4.152.702 4.157.794 -0,1% 4.100.081 1,3% 3.934.445
Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
(kumulierte Werte Januar bis Juli) 29.068.865 24.921.884 28.491.535 2,0%
K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Monatswert) 4.616.257 4.589.493 0,6% 4.612.275 0,1% 4.475.769
Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(kumulierte Werte Januar bis Juli) 32.067.477 27.460.723 31.978.075 0,3%
K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(Monatswert) 14.672 14.654 0,1% 14.745 -0,5% 14.447
K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen*
(Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 68,1 67,8 0,5% 64,2 6,1% 61,6
* Berichtsmonat April 2016
Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Juli 16 Juni 16 Abweichung Juli 15 Abweichung Durchschnitt
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.935 21.952 -0,1% 22.076 -0,6% 21.936
männlich 11.070 11.057 0,1% 11.047 0,2% 11.000
weiblich 10.865 10.895 -0,3% 11.029 -1,5% 10.936
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.672 14.654 0,1% 14.745 -0,5% 14.589
männlich 7.377 7.362 0,2% 7.302 1,0% 7.242
weiblich 7.295 7.292 0,0% 7.443 -2,0% 7.348
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.054 6.057 0,0% 6.230 -2,8% 6.181
männlich 3.052 3.043 0,3% 3.142 -2,9% 3.132
weiblich 3.002 3.014 -0,4% 3.088 -2,8% 3.049
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.451 4.454 -0,1% 4.558 -2,3% 4.540
abhängig erwerbstätig 4.173 4.172 0,0% 4.241 -1,6% 4.227
mit Einkommen bis zu 450 € 2.162 2.166 -0,2% 2.208 -2,1% 2.196
mit Einkommen über 450 € bis 850 € 806 817 -1,3% 824 -2,2% 842
mit Einkommen über 850 € bis 1200 € 627 632 -0,8% 620 1,1% 607
mit Einkommen über 1200 € 578 557 3,8% 589 -1,9% 582
selbständig erwerbstätig 326 331 -1,5% 365 -10,7% 365
* Berichtsmonat Juni 2016
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cherung veröffentlicht, lässt sich hieran die zu Abbildung 1 beschriebene erwartete Entwicklun g
bereits belegen. Es ist zu erkennen, dass deutlich mehr junge ausländische Arbeitslose zu b e-
treuen sind.
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
Oktober 16 September 16 Abweichung Oktober 15 Abweichung Durchschnitt
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,7 5,7 0,0% 5,7 0,0% 5,8
Anteil SGB II an Arbeitslosenquote (in %) 70,2 70,2 0,0% 68,4 2,6% 68,6
Bestand Arbeitslose SGB II 6.520 6.476 0,7% 6.348 2,7% 6.368
männlich 3.718 3.684 0,9% 3.563 4,4% 3.574
weiblich 2.802 2.792 0,4% 2.785 0,6% 2.793
15 bis unter 25 Jahre 581 587 -1,0% 494 17,6% 500
50 Jahre und älter 1.912 1.916 -0,2% 1.931 -1,0% 1.915
Schwerbehinderte 371 379 -2,1% 386 -3,9% 388
Ausländer 1.971 1.820 8,3% 1.579 24,8% 1.529
Langzeitarbeitslose 3.583 3.597 -0,4% 3.533 1,4% 3.515
Abbildung 3: Arbeitslose
Im Berichtsmonat Juli 2016 sind insgesamt 447 Sanktionen wirksam (vgl. Abbildung 4). Dies i st
ein deutlich geringerer Wert als im Vormonat und im Vorjahr. Die Sanktionsquote in Münster ist
auf 2,3 % gesunken. Die durchschnittliche Kürzungshöhe ist zuletzt angestiegen und liegt bei
98,52 €. Der Anstieg ist u. a. darauf zurückzuführen, dass der Anteil der Pflichtverletzungen (h ö-
herer Sanktionsbetrag) im Verhä ltnis zu Meldeversäumnissen (niedrigerer Sanktionsbetrag) z u-
letzt leicht gestiegen ist.
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Juli 16 Juni 16 Abweichung Juli 15 Abweichung Durchschnitt
Anzahl der wirksamen Sanktionen 447 470 -4,9% 486 -8,0% 479
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 331 353 -6,2% 371 -10,8% 372
Deutsche 264 283 -6,7% 299 -11,7% 298
Ausländer 67 70 -4,3% 72 -6,9% 74
Sanktionsquote
Münster 2,3 2,4 -6,3% 2,5 -9,9% 2,5
Nordrhein-Westfalen 2,7 2,7 1,8% 2,7 2,4% 2,8
Deutschland 3,2 3,1 3,6% 3,0 6,4% 3,0
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 98,52 € 90,77 € 8,5% 93,79 € 5,0% 91,44 €
Nordrhein-Westfalen 104,42 € 104,11 € 0,3% 103,15 € 1,2% 102,99 €
Deutschland 108,49 € 109,27 € -0,7% 107,74 € 0,7% 107,55 €
Abbildung 4: Sanktionen
Im dritten Quartal 2016 wurden 181 Vorgänge auf das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit geprüft
(vgl. Abbildung 5). Insgesamt wurden 66 Bußgeldbescheide erlassen. Im Zeitraum sind 16 Ei n-
sprüche zu zählen.
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Abbildung 5: Bußgeldverfahren
Im Jahr 2016 sind bislang 254 erfolgreich abgesch lossene Teilnahmen im Angebot „ Impulse für
Erwerbsarbeit“ des Perspektivzentrums zu verzeichnen (vgl. Abbildung 6). Dieses niederschwel-
lig angelegte Angebot richtet sich schwerpunktmäßig an Erziehende, Menschen mit geringer
Grundbildung und Menschen im Alter von über 50 Jahren1.
125 der erfolgreichen Teilnahmen sind der Einstiegsberatung zuzuordnen. Diese beinhaltet n e-
ben der Festlegung auf ein individuelles Förderziel und der weiteren Entwicklungsplanung auch
die Prognose, ob eine direkte Einmündung in bestehende Angebote und Maßnahmen des Jo b-
centers sinnvoll ist oder zuvor weitere Unterstützungsangebote des Perspektivzentrums g e-
wünscht und benötigt werden. Es zeigt sich, dass das Modul „Vertiefende berufliche und persö n-
liche Standor tbestimmung“ als Entwicklungsbaustein genutzt wird , es sind 91 Teilnah men zu
zählen (vgl. Abbildung 6).
Bei insgesamt 24 der im Jahr 2016 bislang gezählten Integrationen ins Erwerbsleben haben die
Personen in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens ein Angebot des Perspektivzentrums
erfolgreich abgeschlossen.
Abbildung 6: Perspektivzentrum
1 Vgl. hierzu auch Beschlussvorlage V/0583/2015 „Perspektivzentrum – verbesserte Angebotsstruktur“.
Ordnungswidrigkeiten
Juli 16 August 16 September 16 3. Quartal 2016
Anzahl Prüfverfahren 86 55 40 181
Anzahl Bußgeldbescheide 30 25 11 66
00,00 € bis 200,00 € 7 3 2 12
200,00 € bis 500,00 € 1 - 6 7
500,00 € bis 1.000,00 € 26 7 13 46
Eingegangene Einsprüche 10 3 3 16
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2.) Zielerreichung
Die Erreichung der mit dem Land Nordrhein -Westfalen für das Jahr 2016 vereinbarten Ziele wu r-
de durch die angespannte Personalsituation stärker beeinflusst, als dies zum Zeitpunkt der Zi el-
vereinbarungsgespräche absehbar war. Als Gründe sind insbesondere eine hohe Fluktuation und
teilweise verzögerte Nachbesetzungen der vakanten Stellen zu nennen. Die Einarbeitung neuer
MitarbeiterInnen bindet zusätzlich Ressourcen.
Die errechneten Sollwe rte zu den einzelnen Zielformulierungen werden – bis auf die Vereinb a-
rung zum Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden – auch im aktuellen Berichtsmonat Juli
2016 verfehlt. Interne aktuelle Datenauswertungen zeigen dies auch für den weiteren Jahresve r-
lauf 2016 bis in die Herbstmonate. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Entwicklung bis Jahre s-
ende noch ausgeglichen werden kann.
Hervorzuheben bleibt, dass die Zielvereinbarung mit dem Land aus Sicht des Jobcenters ambit i-
oniert geplant wurde, um die Schwerpun kte deutlicher hervorzuheben und zu unterstreichen.
Trotz Zielverfehlung konnte ein hohes Maß an – nachhaltigen - Integrationen erreicht werden,
insbesondere auch bei den schwerpunktmäßig zu fördernden Personengruppen wie jugendliche
Arbeitslose, Menschen mit Behinderungen und Kunden im Kontext von Fluchtmigration. Hierfür
hat sich das Jobcenter mit speziellen Maßnahmen positioniert und bietet eine vielfältige Ang e-
botsstruktur.
Die Ergebnisse zu den einzelnen Zielen bleiben zwar zumeist hinter den Planunge n und Erwar-
tungen des Jobcenters zurück, dennoch werden im interkommunalen Vergleich solide bis gute
Ergebnisse erreicht.
Im Folgenden sollen die einzelnen Ziele kurz erläutert werden:
a) Integrationen
Hinsichtlich der Anzahl der absoluten Integrationen im Jahresfortschritt sollen im Juli 2016 insge-
samt 1.816 Integrationen erreicht werden. Diese Planung wird um 192 Integrationen verfehlt (vgl.
Abbildung 7).
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Abbildung 7: K2 – Absolute Anzahl von Integrationen
Zur Integrationsquote wurde für den Monat Juli 2016 ein unterjähriger Sollwert von 11,9 % als
Ziel vereinbart, der tatsächlich erreichte Wert liegt bei 11,1 % (vgl. Abbildung 8).
Abbildung 8: K2 – Integrationsquote
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b) Langzeitleistungsbeziehende
Das Ziel zum Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden wird erfüllt. Im aktuellen Monat Juli
2016 wird der errechnete Höchstwert um 99 Personen unterschritten (vgl. Abbildung 9).
Abbildung 9: K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende
Hinsichtlich der ergänzenden Zielvereinbarung zur Integrationsquote der Langzeitleistungsbezi e-
henden ist festzustellen, dass die Zielverfehlung mit -0,1 Prozentpunkten knapp ausfällt (vgl. A b-
bildung 10).
Abbildung 10: K3E1 - Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
8
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c) Jugendliche
Wie im bisherigen Jahresverlauf wird das Ziel zur Jugendarbeitslosenquote im Rechtskreis SGB
II knapp nicht erreicht. Im aktuellen Monat Oktober liegt die Abweichung erneut bei 0,2 Prozen t-
punkten über dem Sollwert und die Quote bei 2,7%.
Abbildung 11: Jugendarbeitslosenquote SGB II
9
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d) Leistungsbeziehende mit Behinderung
Die deutlichste Zielverfehlung zeigt sich bei der Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwe r-
behinderten. Im Juli 2016 wird das Ziel von 13,3% um 3,8 Prozentpunkte unterschritten. Die
passgenaue Förderung und Eingliederung ins Berufsleben gestaltet sich für diesen Persone n-
kreis diffiziler als erwartet.
AbAbbildung 2: Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwerbehinderten
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 – Glossar
Anlage 2 – Mittelabflussbericht Eingliederungstitel
Anlage_1_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1123/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.12.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37