V/0095/2005
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz
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Beschlussvorlage
3875 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz Beschluss zur Aufhebung Beratungsfolge 08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 16.03.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetz- buch aufzuheben. 2. Mit dieser Vorlage sind die Punkte Nrn. 1, 2, 3, Ratsantrag Nr. 20 Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 12.10.2004 Nr. 1 Ratsantrag Nr. 24 CDU/FDP vom 02.11.2004 Nrn. I.1, I.2 Ratsantrag Nr. 28 SPD vom 08.11.2004 erledigt. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Aufhebung des Bebauungs- planes Nr. 452 keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 452 zur geplanten Errichtung einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz trat am 08.04.2004 in Kraft. Gleichzeitig wurde der Durchführungsplan Nr. 21: Ludgeriplatz / Südstraße / Hammer Straße / Moltkestraße aufgehoben und die Naturdenkmalverordnung geändert. Nach den Anträgen der Fraktionen (siehe Vorlage Nr. 956/2004) ist die Planung und Realisierung der Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz und damit auch der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 452 obsolet. Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 soll daher entsprechend dem vorstehenden Beschlussvorschlag eingeleitet werden. Vorlagen-Nr.: V/0095/2005 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 14.02.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Eine Inkraftsetzung des aufgehobenen Durchführungsplanes Nr. 21 ist aus planungsrechtlichen Gründen nicht möglich und aus städtebaulichen Gründen nicht notwendig. Die Verwaltung hat in der Vorlage Nr. 1052/2003 dargelegt, dass der Durchführungsplan Nr. 21 seine Funktion für die Wiederaufbauplanung in der Vergangenheit erfüllt hat. Mit Blick auf eine zukunftsgerichtete städte- bauliche Steuerung in diesem Bereich hat der Plan jedoch seine Funktion verloren. Die in seinem Geltungsbereich befindliche Bebauung wurde hinsichtlich Lage und Geschossigkeit teilweise deut- lich abweichend realisiert. Die Aufhebung des Durchführungsplanes ist daher städtebaulich sinn- voll und strukturell unkritisch. Diese Gründe besitzen unabhängig vom ehemaligen Projekt der Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz weiterhin Geltung. Eine städtebauliche Begründung für eine Neuaufstellung sieht die Verwaltung nicht, es besteht weder ein planerischer Regelungsbedarf noch ein städtebauliches Erfordernis. Im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 wird die Än- derung der Naturdenkmalverordnung parallel dahingehend betrieben, dass die bisherigen Natur- denkmale wieder in die Naturdenkmalverordnung aufgenommen werden; ein nachträgliches „rück- gängig machen“ des vorliegenden Ratsbeschlusses vom 16.03.2005 ist rechtssystematisch nicht möglich. Der entsprechende Ratsbeschluss soll mit dem Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 erfolgen. Nach der notwendigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung) und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die parlamentarischen Gremien (BV-Mitte, ASSVW) in einer Berichtsvorlage über die weiteren planungsrechtlichen Verfahrens- schritte (öffentliche Auslegung) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 und zur Änderung der Naturdenkmalverordnung informiert. Die weiteren Punkte der Fraktionsanträge werden in der parallel zu beratenden Berichtsvorlage an den ASSVW Nr. 98/2005 inhaltlich aufgegriffen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Südstraße
- Hammer Straße
- Moltkestraße
- Ludgeriplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0095/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 01.02.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37