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V/0095/2005

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz

Vorlage 01.02.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 19.1.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3875 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz 
Beschluss zur Aufhebung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Bebauungsplan Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetz-
buch aufzuheben. 
 
2. Mit dieser Vorlage sind die Punkte 
Nrn. 1, 2, 3,  Ratsantrag Nr. 20  Bündnis 90/Die Grünen/GAL  vom 12.10.2004  
Nr. 1   Ratsantrag Nr. 24  CDU/FDP     vom 02.11.2004 
Nrn. I.1, I.2 Ratsantrag Nr. 28 SPD     vom 08.11.2004 
erledigt. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Aufhebung des Bebauungs-
planes Nr. 452 keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 452 zur geplanten Errichtung einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz trat 
am 08.04.2004 in Kraft. Gleichzeitig wurde der Durchführungsplan Nr. 21: Ludgeriplatz / Südstraße 
/ Hammer Straße / Moltkestraße aufgehoben und die Naturdenkmalverordnung geändert. 
 
Nach den Anträgen der Fraktionen (siehe Vorlage Nr. 956/2004) ist die Planung und Realisierung 
der Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz und damit auch der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 452 
obsolet. Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 soll daher entsprechend 
dem vorstehenden Beschlussvorschlag eingeleitet werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0095/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.02.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Eine Inkraftsetzung des aufgehobenen Durchführungsplanes Nr. 21 ist aus planungsrechtlichen 
Gründen nicht möglich und aus städtebaulichen Gründen nicht notwendig. Die Verwaltung hat in 
der Vorlage Nr. 1052/2003 dargelegt, dass der Durchführungsplan Nr. 21 seine Funktion für die 
Wiederaufbauplanung in der Vergangenheit erfüllt hat. Mit Blick auf eine zukunftsgerichtete städte-
bauliche Steuerung in diesem Bereich hat der Plan jedoch seine Funktion verloren. Die in seinem 
Geltungsbereich befindliche Bebauung wurde hinsichtlich Lage und Geschossigkeit teilweise deut-
lich abweichend realisiert. Die Aufhebung des Durchführungsplanes ist daher städtebaulich sinn-
voll und strukturell unkritisch. Diese Gründe besitzen unabhängig vom ehemaligen Projekt der 
Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz weiterhin Geltung. Eine städtebauliche Begründung für eine 
Neuaufstellung sieht die Verwaltung nicht, es besteht weder ein planerischer Regelungsbedarf 
noch ein städtebauliches Erfordernis. 
 
Im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 wird die Än-
derung der Naturdenkmalverordnung parallel dahingehend betrieben, dass die bisherigen Natur-
denkmale wieder in die Naturdenkmalverordnung aufgenommen werden; ein nachträgliches „rück-
gängig machen“ des vorliegenden Ratsbeschlusses vom 16.03.2005 ist rechtssystematisch nicht 
möglich. Der entsprechende Ratsbeschluss soll mit dem Satzungsbeschluss zur Aufhebung des 
Bebauungsplanes Nr. 452 erfolgen. 
 
Nach der notwendigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung) und der Beteiligung der 
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die parlamentarischen Gremien 
(BV-Mitte, ASSVW) in einer Berichtsvorlage über die weiteren planungsrechtlichen Verfahrens-
schritte (öffentliche Auslegung) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 und zur Änderung 
der Naturdenkmalverordnung informiert. 
 
Die weiteren Punkte der Fraktionsanträge werden in der parallel zu beratenden Berichtsvorlage an 
den ASSVW Nr. 98/2005 inhaltlich aufgegriffen. 
 
I.V.  
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 12.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 19.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Südstraße
  • Hammer Straße
  • Moltkestraße
  • Ludgeriplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0095/2005
Typ
Vorlage
Datum
01.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37