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2797/2021

Aufbau der gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 30.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5157 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2021 
 2797/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
Finanzausschuss 08.11.2021 
Rat 09.11.2021 
 
Aufbau der gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 
der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. September 2019 den Bedarf für den Aufbau 
einer neuen gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale mit Gesamtkosten in Höhe von 
1.701.379 € festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt (Vorlagen-
Nr.: 2121/2019). Die Gesamtkosten betrugen 1.701.379 € und setzten sich zusammen aus Investiti-
onsauszahlungen in Höhe von 1.678.918 € und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 22.461 € für 
notwendige Schulungen. 
 
Die Einrichtung der gemeinsamen VTLZ in bestehenden Räumlichkeiten umfasst folgende Teilleis-
tungen: 
 
 Gebäudetechnische Anpassungen (Stromversorgung, Klimatisierung, Beleuchtung, Renovie-
rung) für Leitstellenraum, Serverraum und Nebenräume, 
 Datentechnische Ausstattung (Datenleitungen, Verbindung zum Serverraum, Kupfer- oder 
LWL-Bestand erhalten oder erneuern), 
 Umsetzung des Sicherungskonzeptes und besonderer Zugangsberechtigungen, 
 Ausstattung der Leitzentrale mit Arbeitsplätzen und Großbildwand für die Operatoren, 
 Ausstattung des rückwärtigen Bürobereichs und der Sozialräume, 
 Inbetriebnahme der zentralen Leitstelle und Aufschaltung von Client Lösungen auf die vorhan-
denen Systeme, Einbindung Tunnelleittechnik und Verkehrsleittechnik. 
 
Zusätzlich zu den rein technischen Teilleistungen wurden auch folgende organisatorische Teilleistun-
gen vergeben: 
 
• Erstellung eines Pflichtenheftes und eines Bauzeitenplans, 
• Erstellung einer Ausführungs- und Werksplanung, 
• Gesamtbauleitung. 
 
Aufgrund weiterer im Bauablauf entstandener Kosten erhöhen sich die aktuellen Gesamtkosten auf 
nunmehr 1.972.263 €. 
 
Die Kostenerhöhungen sind im Wesentlichen auf folgende Punkte zurückzuführen:

2 
 
 Für die ergänzenden Planungsleistungen u. a. der erforderlichen KRITIS-V gemäßen Anpas-
sungen im Projektverlauf (s. u.) war damals nicht absehbar, dass diese in den Gesamtkosten 
der Maßnahme im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses zu berücksichtigen sind. 
Einzelne Teilleistungen wurden teurer. 
 Zusätzlich notwendige Arbeiten im Zuge der Ausführung durch erhöhte Anforderungen an den 
Brandschutz. 
 Zusätzlich notwendige Arbeiten durch erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der kritischen 
Infrastruktur VTLZ aufgrund der im Sommer 2020 durchgeführten internen und externen Si-
cherheitsaudits nach B3S (Erweiterung der Schutzzone, Tausch der Schließanlagen, Ein-
bruchmeldeanlage, etc.). 
 Notwendige Erweiterungen zur Überwachung des Tunnels am Domhof zur Sicherstellung der 
Inbetriebnahme der VTLZ. 
 
Die Gesamtkostenentwicklung und die Mehrkosten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: 
 
 Ursprüngliche Ge-
samtkosten 
Aktuelle Gesamtkos-
ten 
Mehrkosten insge-
samt 
Investiv 1.678.918 €  1.955.005 €   276.087 €  
Konsumtiv      22.461 €       17.258 €      -5.203 €  
Summe: 1.701.379 €  1.972.263 €   270.884 €  
 
Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 1.678.918 € um 
276.087 € auf 1.955.005 € sowie eine Reduzierung der konsumtiven Aufwendungen von 22.461 € um 
5.203 € auf 17.258 €. 
 
Bezogen auf die neuen investiven Gesamtkosten in Höhe von 1.955.005 € wurde bis 31.08.2021 ein 
Betrag von 1.905.191 € verausgabt. Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste 
bereits ein Teilbetrag der zuvor dargestellten Kostenerhöhung beglichen werden. Es ergibt sich ein 
noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 49.814 €. 
Im Haushaltsjahr 2021 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-
1201-0-0001, Ausstattung Tunnel und Verkehrsleitzentrale, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung.  
 
Die noch erforderlichen investiven Restmittel in Höhe von 49.814 € werden im Teilfinanzplan 1201 - 
Straßen, Wege Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanzstelle 
6400-1201-0-0001, Ausstattung Tunnel und Verkehrsleitzentrale, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für 
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, im Haushaltsjahr 2021 bereit gestellt. Die Deckung 
erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-3-1053 - Berrenrather Straße, Um-
gestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, da sich die Realisierung dieser Maß-
nahme verzögert. 
 
Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen von 195.500,50 € jährlich sind für das Jahr 
2022 im HPL-Entwurf 2022ff berücksichtigt. 
Die ab 2023 anfallenden Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushalts- 
planaufstellungsprozesses 2023ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

05.10.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2797/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
30.08.2021
Erstellt
05.08.2021 17:32