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Aufbau der gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 2797/2021 vom 30.08.2021

Stand: Am 09.11.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 30.08.2021 2797/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 Aufbau der gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. September 2019 den Bedarf für den Aufbau einer neuen gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale mit Gesamtkosten in Höhe von 1.701.379 € festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt (Vorlagen- Nr.: 2121/2019). Die Gesamtkosten betrugen 1.701.379 € und setzten sich zusammen aus Investiti- onsauszahlungen in Höhe von 1.678.918 € und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 22.461 € für notwendige Schulungen. Die Einrichtung der gemeinsamen VTLZ in bestehenden Räumlichkeiten umfasst folgende Teilleis- tungen:  Gebäudetechnische Anpassungen (Stromversorgung, Klimatisierung, Beleuchtung, Renovie- rung) für Leitstellenraum, Serverraum und Nebenräume,  Datentechnische Ausstattung (Datenleitungen, Verbindung zum Serverraum, Kupfer- oder LWL-Bestand erhalten oder erneuern),  Umsetzung des Sicherungskonzeptes und besonderer Zugangsberechtigungen,  Ausstattung der Leitzentrale mit Arbeitsplätzen und Großbildwand für die Operatoren,  Ausstattung des rückwärtigen Bürobereichs und der Sozialräume,  Inbetriebnahme der zentralen Leitstelle und Aufschaltung von Client Lösungen auf die vorhan- denen Systeme, Einbindung Tunnelleittechnik und Verkehrsleittechnik. Zusätzlich zu den rein technischen Teilleistungen wurden auch folgende organisatorische Teilleistun- gen vergeben: • Erstellung eines Pflichtenheftes und eines Bauzeitenplans, • Erstellung einer Ausführungs- und Werksplanung, • Gesamtbauleitung. Aufgrund weiterer im Bauablauf entstandener Kosten erhöhen sich die aktuellen Gesamtkosten auf nunmehr 1.972.263 €. Die Kostenerhöhungen sind im Wesentlichen auf folgende Punkte zurückzuführen: 2  Für die ergänzenden Planungsleistungen u. a. der erforderlichen KRITIS-V gemäßen Anpas- sungen im Projektverlauf (s. u.) war damals nicht absehbar, dass diese in den Gesamtkosten der Maßnahme im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses zu berücksichtigen sind. Einzelne Teilleistungen wurden teurer.  Zusätzlich notwendige Arbeiten im Zuge der Ausführung durch erhöhte Anforderungen an den Brandschutz.  Zusätzlich notwendige Arbeiten durch erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der kritischen Infrastruktur VTLZ aufgrund der im Sommer 2020 durchgeführten internen und externen Si- cherheitsaudits nach B3S (Erweiterung der Schutzzone, Tausch der Schließanlagen, Ein- bruchmeldeanlage, etc.).  Notwendige Erweiterungen zur Überwachung des Tunnels am Domhof zur Sicherstellung der Inbetriebnahme der VTLZ. Die Gesamtkostenentwicklung und die Mehrkosten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Ursprüngliche Ge- samtkosten Aktuelle Gesamtkos- ten Mehrkosten insge- samt Investiv 1.678.918 € 1.955.005 € 276.087 € Konsumtiv 22.461 € 17.258 € -5.203 € Summe: 1.701.379 € 1.972.263 € 270.884 € Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 1.678.918 € um 276.087 € auf 1.955.005 € sowie eine Reduzierung der konsumtiven Aufwendungen von 22.461 € um 5.203 € auf 17.258 €. Bezogen auf die neuen investiven Gesamtkosten in Höhe von 1.955.005 € wurde bis 31.08.2021 ein Betrag von 1.905.191 € verausgabt. Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste bereits ein Teilbetrag der zuvor dargestellten Kostenerhöhung beglichen werden. Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 49.814 €. Im Haushaltsjahr 2021 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400- 1201-0-0001, Ausstattung Tunnel und Verkehrsleitzentrale, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Die noch erforderlichen investiven Restmittel in Höhe von 49.814 € werden im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanzstelle 6400-1201-0-0001, Ausstattung Tunnel und Verkehrsleitzentrale, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, im Haushaltsjahr 2021 bereit gestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-3-1053 - Berrenrather Straße, Um- gestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, da sich die Realisierung dieser Maß- nahme verzögert. Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen von 195.500,50 € jährlich sind für das Jahr 2022 im HPL-Entwurf 2022ff berücksichtigt. Die ab 2023 anfallenden Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2023ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 05.10.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 08.11.2021

    Finanzausschuss

    TOP 6.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 09.11.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 7.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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