2797/2021
Aufbau der gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5157 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 30.08.2021 2797/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 Aufbau der gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. September 2019 den Bedarf für den Aufbau einer neuen gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale mit Gesamtkosten in Höhe von 1.701.379 € festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt (Vorlagen- Nr.: 2121/2019). Die Gesamtkosten betrugen 1.701.379 € und setzten sich zusammen aus Investiti- onsauszahlungen in Höhe von 1.678.918 € und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 22.461 € für notwendige Schulungen. Die Einrichtung der gemeinsamen VTLZ in bestehenden Räumlichkeiten umfasst folgende Teilleis- tungen: Gebäudetechnische Anpassungen (Stromversorgung, Klimatisierung, Beleuchtung, Renovie- rung) für Leitstellenraum, Serverraum und Nebenräume, Datentechnische Ausstattung (Datenleitungen, Verbindung zum Serverraum, Kupfer- oder LWL-Bestand erhalten oder erneuern), Umsetzung des Sicherungskonzeptes und besonderer Zugangsberechtigungen, Ausstattung der Leitzentrale mit Arbeitsplätzen und Großbildwand für die Operatoren, Ausstattung des rückwärtigen Bürobereichs und der Sozialräume, Inbetriebnahme der zentralen Leitstelle und Aufschaltung von Client Lösungen auf die vorhan- denen Systeme, Einbindung Tunnelleittechnik und Verkehrsleittechnik. Zusätzlich zu den rein technischen Teilleistungen wurden auch folgende organisatorische Teilleistun- gen vergeben: • Erstellung eines Pflichtenheftes und eines Bauzeitenplans, • Erstellung einer Ausführungs- und Werksplanung, • Gesamtbauleitung. Aufgrund weiterer im Bauablauf entstandener Kosten erhöhen sich die aktuellen Gesamtkosten auf nunmehr 1.972.263 €. Die Kostenerhöhungen sind im Wesentlichen auf folgende Punkte zurückzuführen: 2 Für die ergänzenden Planungsleistungen u. a. der erforderlichen KRITIS-V gemäßen Anpas- sungen im Projektverlauf (s. u.) war damals nicht absehbar, dass diese in den Gesamtkosten der Maßnahme im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses zu berücksichtigen sind. Einzelne Teilleistungen wurden teurer. Zusätzlich notwendige Arbeiten im Zuge der Ausführung durch erhöhte Anforderungen an den Brandschutz. Zusätzlich notwendige Arbeiten durch erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der kritischen Infrastruktur VTLZ aufgrund der im Sommer 2020 durchgeführten internen und externen Si- cherheitsaudits nach B3S (Erweiterung der Schutzzone, Tausch der Schließanlagen, Ein- bruchmeldeanlage, etc.). Notwendige Erweiterungen zur Überwachung des Tunnels am Domhof zur Sicherstellung der Inbetriebnahme der VTLZ. Die Gesamtkostenentwicklung und die Mehrkosten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Ursprüngliche Ge- samtkosten Aktuelle Gesamtkos- ten Mehrkosten insge- samt Investiv 1.678.918 € 1.955.005 € 276.087 € Konsumtiv 22.461 € 17.258 € -5.203 € Summe: 1.701.379 € 1.972.263 € 270.884 € Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 1.678.918 € um 276.087 € auf 1.955.005 € sowie eine Reduzierung der konsumtiven Aufwendungen von 22.461 € um 5.203 € auf 17.258 €. Bezogen auf die neuen investiven Gesamtkosten in Höhe von 1.955.005 € wurde bis 31.08.2021 ein Betrag von 1.905.191 € verausgabt. Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste bereits ein Teilbetrag der zuvor dargestellten Kostenerhöhung beglichen werden. Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 49.814 €. Im Haushaltsjahr 2021 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400- 1201-0-0001, Ausstattung Tunnel und Verkehrsleitzentrale, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Die noch erforderlichen investiven Restmittel in Höhe von 49.814 € werden im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanzstelle 6400-1201-0-0001, Ausstattung Tunnel und Verkehrsleitzentrale, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, im Haushaltsjahr 2021 bereit gestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-3-1053 - Berrenrather Straße, Um- gestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, da sich die Realisierung dieser Maß- nahme verzögert. Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen von 195.500,50 € jährlich sind für das Jahr 2022 im HPL-Entwurf 2022ff berücksichtigt. Die ab 2023 anfallenden Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2023ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2797/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 05.08.2021 17:32