0604/2023/1
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Nippes - hier: Ersatz der Vorlage 0604/2023
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Anlage zum Suchauftrag für eine 4-4 zügige Gesamtschule und 5-fach-Turnhalle
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Anlage zum Suchauftrag für eine 4/4-zügige Gesamtschule im Stadtbezirk Nippes
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 zu Beschlussvorlage 0604/2023/1- Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage zur Änderung des Beschlusses 0604/2023 konnte aufgrund des Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Damit die dringend benötigten Schulplätze in Nippes rechtzeitig zur Verfügung, muss die Auftragsbekanntmachung umgehend veröffentlicht werden.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0604/2023/1 Freigabedatum 18.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche einer Investorin oder eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Nippes - hier: Ersatz der Vorlage 0604/2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Ratsbeschluss 0604/2023 vom 16. Mai 2023 wird aufgehoben und durch den nach- folgenden neuen Beschlusstext ersetzt: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Es wird ein Standort für ein Gesamtschulgebäude mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zü- gen in der Sekundarstufe II, sowie einer Fünffachsporthalle gesucht. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden, auf das sich das Such- gebiet beschränkt. Das Suchgebiet im Stadtbezirk Nippes wird wie folgt eingegrenzt: Der Suchradius umfasst die Stadtteile Bilderstöckchen, Mauenheim, Nippes und Riehl, sowie das Gebiet nördlich der Hochbahntrasse und südlich der Bremerhavener Straße. Das Gebiet ist im Westen von der Neusser Straße und im Osten vom Niehler Hafen begrenzt. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 4/4-zügigen Gesamtschule mit Fünffach- sporthalle geeignet sein. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich- tung umfassen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2024 Sportausschuss 01.02.2024 Finanzausschuss 05.02.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach einer erneuten Berechnung der Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage der aktua- lisierten städtischen Bevölkerungsprognose wurde ein geringerer Bedarf an Gesamtschulplät- zen im Stadtbezirk Nippes festgestellt. Demnach wird im Stadtbezirk Nippes – zusätzlich zu den bereits bestehenden und geplanten Schulen - statt einer mindestens 6/7-zügigen Ge- samtschule eine 4/4-zügige Gesamtschule und eine 5-fach Sporthalle benötigt. Das Suchge- biet wurde aus den beiden Varianten der Vorlagennummer 0604/2023 zusammengefasst. Gesamtschule in Köln-Nippes. Die Stadt Köln verfügt im Stadtteil Nippes nicht über ein eigenes Grundstück, um dort selbst ein Schulgebäude zu bauen. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgen- des Verfahren implementiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Nippes. Das Grundstück wird im Stadtbezirk Nippes gesucht und ist vom Investor oder von der Inves- torin zu stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf das beschriebene Suchgebiet. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der o- der die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt beziehungsweise dieses kurz- fristig erwerben kann, die Errichtung des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Ver- fahren realisieren kann. Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige Nut- zungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. Der Neubau eines Gesamtschulgebäudes im Stadtbezirk Nippes ist Bestandteil der priorisie- renden Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Vorlagen-Nummer 0398/2021). Die Maßnahme befin- det sich unter der laufenden Nummer 495 in Priorität A. Anlagen Anlage 1 - Suchgebiet
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0604/2023/1
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.01.2024
- Erstellt
- 02.01.2024 10:52