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1520/2018

Flüchtlingsunterbringung Rubensstraße (AN/0716/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.05.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2476 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 11.05.2018 
 1520/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 
 
Flüchtlingsunterbringung Rubensstraße (AN/0716/2018) 
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beantwortung der folgenden 
Fragen: 
1. Welche Gründe gab es, das Angebot der Fortsetzung des Mietvertrages bis Ende 2018 aus-
zuschlagen? 
2. Waren die Gründe so schwerwiegend, dass eine Fortsetzung des Mietvertrages ausgeschlos-
sen war? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1.  Im März 2015 wurde das Objekt in der Rubensstraße 26 durch den Eigentümer befristet für 
ein Jahr angeboten. Er machte vor Beginn des Mietvertrages deutlich, dass das Objekt nur für 
einen begrenzten Zeitpunkt angemietet werden könnte, da langfristig andere Pläne für das 
Objekt bestanden (Abbruch). Im weiteren Verlauf bot der Eigentümer jeweils nur kurzzeitige 
Vertragsverlängerungen (6 oder 12 Monate) an, was grundsätzlich ein Planungsrisiko darstellt. 
 
Das Objekt war bereits zum Zeitpunkt der Anmietung in einem schlechten baulichen Allge-
meinzustand. Insbesondere die Heizungsausstattung war nicht zufriedenstellend (teilw. defekt) 
und es gab im Haus nicht die Möglichkeit, mit einem (angesichts der jeweils nur noch kurzen 
vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer) vertretbarem Aufwand Waschmaschinenanschlüsse 
zu realisieren. Außerdem waren die Badezimmer stark sanierungsbedürftig. Die Balkone wa-
ren bei Inaugenscheinnahme zwar begehbar, die Statik wäre jedoch genauer zu prüfen gewe-
sen. 
 
Der Eigentümer bot erneut die kurzzeitige Verlängerung bis 30.06.2018 an. Die Verwaltung 
teilte dem Eigentümer mit, dass dies möglich sei, sofern er auf seine Kosten die notwendigen 
Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Herrichtung erforderlicher Wasseranschlüsse sicher-
stellt (Eigentümerobliegenheit). Dies wurde seitens des Eigentümers jedoch abgelehnt, so 
dass der Vertrag zum 31.12.2017 endete. 
 
Zu diesem Zeitpunkt wurde in der Innenstadt ein neues Objekt in der Brandenburger Str. 23 
bezugsfertig, in das ein Großteil der Bewohner einziehen konnte, ohne die örtliche Anbindung 
aufgeben zu müssen. 
 
 
Zu 2.  Ja, die oben genannten Aspekte führten in der Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine weitere 
kurzzeitigen Anmietung dieses alten, sanierungbedürftigen Objektes ausgeschlossen wurde. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rubensstraße 26
  • Brandenburger Straße 23
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
1520/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.05.2018
Erstellt
07.05.2018 14:40