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Flüchtlingsunterbringung Rubensstraße (AN/0716/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1520/2018 vom 11.05.2018

Stand: Am 17.05.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 11.05.2018 1520/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 Flüchtlingsunterbringung Rubensstraße (AN/0716/2018) Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Gründe gab es, das Angebot der Fortsetzung des Mietvertrages bis Ende 2018 aus- zuschlagen? 2. Waren die Gründe so schwerwiegend, dass eine Fortsetzung des Mietvertrages ausgeschlos- sen war? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Im März 2015 wurde das Objekt in der Rubensstraße 26 durch den Eigentümer befristet für ein Jahr angeboten. Er machte vor Beginn des Mietvertrages deutlich, dass das Objekt nur für einen begrenzten Zeitpunkt angemietet werden könnte, da langfristig andere Pläne für das Objekt bestanden (Abbruch). Im weiteren Verlauf bot der Eigentümer jeweils nur kurzzeitige Vertragsverlängerungen (6 oder 12 Monate) an, was grundsätzlich ein Planungsrisiko darstellt. Das Objekt war bereits zum Zeitpunkt der Anmietung in einem schlechten baulichen Allge- meinzustand. Insbesondere die Heizungsausstattung war nicht zufriedenstellend (teilw. defekt) und es gab im Haus nicht die Möglichkeit, mit einem (angesichts der jeweils nur noch kurzen vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer) vertretbarem Aufwand Waschmaschinenanschlüsse zu realisieren. Außerdem waren die Badezimmer stark sanierungsbedürftig. Die Balkone wa- ren bei Inaugenscheinnahme zwar begehbar, die Statik wäre jedoch genauer zu prüfen gewe- sen. Der Eigentümer bot erneut die kurzzeitige Verlängerung bis 30.06.2018 an. Die Verwaltung teilte dem Eigentümer mit, dass dies möglich sei, sofern er auf seine Kosten die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Herrichtung erforderlicher Wasseranschlüsse sicher- stellt (Eigentümerobliegenheit). Dies wurde seitens des Eigentümers jedoch abgelehnt, so dass der Vertrag zum 31.12.2017 endete. Zu diesem Zeitpunkt wurde in der Innenstadt ein neues Objekt in der Brandenburger Str. 23 bezugsfertig, in das ein Großteil der Bewohner einziehen konnte, ohne die örtliche Anbindung aufgeben zu müssen. Zu 2. Ja, die oben genannten Aspekte führten in der Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine weitere kurzzeitigen Anmietung dieses alten, sanierungbedürftigen Objektes ausgeschlossen wurde. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 17.05.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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