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Städtebauliches Planungskonzept Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz, Anhörung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 2494/2019 vom 08.08.2019

Stand: Am 19.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 4 Planungskonzept

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    Ga/ Parkhaus Ga/ Parkhaus 46,05 m 22,0 m 18,5 m 18,5 m 18,5 m 18,5 m 18,5 m 18,5 m 18,5 m 73,8 m 22,0 m 18,5 - 26,0 m 18,5 - 26,0 m 18,5 - 26,0 m 18,5 - 26,0 m 22,0 m Spielflächeöffentliche 1313 1550 1256 1549 1123 859 857 858 2195 2357860 1317 2022 655 1422 1976 505 155 4049 155 4052155 4051 1738 517 1739 1185 17373 155 155 4050 2 155 1186 1421 2260 1 155 1121 1921 19231924 1922 2007 1994 1970 2010 2002 1992 1971 19721995 2384 1965 1966 1967 20052003 2004 2453 2445 24492446 2447 2450 1998 1997 1762 1996 2366 1189 899 898 889 2448 2452 2488 1420 2529 2377 759 18,5 - 26,0 m ohne Wege SO a 0,8 2,4 FD Cam pusallee MU 2,0 VIg FD 0,7 Campusplatz 2006 2009 2385 2008 1990 Entréeplatz Ga/ Parkhaus 1975 Deutz-Kalker-Str. Betzdorfer Str. Gießener Str. Reitweg De utzer Ring Freiflächen Kita 0 100 Meter25 Anlage 4 Stand Juli 2019 Bestandsgebäude (Erhalt) Urbanes Gebiet/ Kreativquartier Urbanes Gebiet Sondergebiet Hochschule 26,0 m Maximale Gebäudehöhe SO Baufeld Öffentliche Verkehrsfläche SO mit GFR für Fußgänger und Radfahrer Städtebauliches Planungskonzept "Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)" in Köln-Deutz Öffentliche Freifläche MU 18,5 - 26,0 m Min. bis max. Gebäudehöhe Sondergebiet Hochschule/ Neubauten Straßenbegrenzungslinie MU mit Kita mit Freiflächen Abgrenzung untersch. Höhen Geltungsbereich Bebauungsplan SO mit GR für Fußgänger und Fläche für Bäume Abgrenzung Eigentum Land NRW Nutzungsgrenze SO/ MU
  • Anlage1 Überschichtsplan

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    [38 stadt köln |\ Stadtplanungsamt Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Östlich Reitweg (IWZ der FH Köln) in Köln - Deutz S Goschw.KaE I = 1) > = _ S - ® all. z / > DL - Wrreprasium ED en N /Eis-Sporzhalle‘ > a E mers! 3 Sum Er N & 5 II> ! a \ 1 “ Berutssenate na e a a a / „Berufssghul a en a 462 a Aue N ° a f v INN a a (5 ” a Pl ‚Fachhochschule‘ N / a , > Es a 2-7 , N ji S BZerg Gi 3 R ° f) A B: 9a SrRRAl Sportplätze a Sp. v2 Spielplatz u Pl. x: N umboldtpark 45 > “ Rcı 5 DD Maßstab 1:5 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 50 0 100 200 300 Meter diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Klau Az Vorlagen-Nummer 2494/2019 Freigabedatum 08.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz, Anhörung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes – Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz– gemäß der Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 3.1 zu berücksichtigen. 2. beschließt das Plangebiet an der Nutzungsgrenze zwischen dem Sondergebiet (SO) Hochschu- le und dem geplanten urbanen Gebiet (MU) gemäß der Anlage 4 zu teilen und getrennt fortzu- führen sowie 3. das Bebauungsplanverfahren für das geplante MU-Gebiet bis zur rechtlichen Klärung der Pla- nungsbegünstigung im Sinne des Kooperativen Baulandmodells Köln ruhen zu lassen. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Ziel der Planung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, das "Ingenieurwissenschaftliche Zent- rum" (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz beizubehalten und stufenweise neu zu entwickeln. Dabei werden die Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelt- technik sowie die Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenannten Fakultätsgebäude wurden überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsgebäude sollen schrittweise abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Aus der FH Köln wurde 2015 die Technische Hochschule (TH) Köln, die Bezeichnung für das frühere IWZ lautet jetzt "Campus Deutz". Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kister, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln wurde detailliert fortentwickelt und berücksichtigte insbesondere die Bedingun- gen der stufenweisen Realisierung des Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die angrenzenden Grundstücksflächen der Feuerwache, der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) und der Sozialstation Gießener Straße. Auf der Grundlage dieses TH-Masterplankonzepts soll nunmehr ein Bebauungsplan für den künftigen neu gestalteten Campus der TH Köln am Standort Deutz aufge- stellt werden, der den heutigen städtebaulichen Entwicklungszielen und Erfordernissen entspricht. Für das Areal des Campus Deutz soll eine städtebauliche und freiraumplanerische Figur bestimmt wer- den, die sich in die umgebende Stadtstruktur einfügt und gleichermaßen einen urbanen, kompakten und flächeneffizienten Campus abbildet. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 25.04.2017 in der Tagespresse sowie am 26.04.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 in der Technischen Hochschule Köln, Altbau, Karl-Schüssler-Saal durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 16.05.2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innen- stadt, Herrn Andreas Hupke, gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 2 Stellungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme fristverspätet eingegangen. Weiterführung des Verfahrens Die eingangs genannten städtebaulichen Ziele wurden zunächst nach Abschluss der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen überprüft und sollten im Bebauungsplan-Entwurf durch Festsetzungen konkretisiert werden. Auf der Grundlage der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) sollten deshalb insbesondere neben dem Maß der baulichen Nutzung ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Hochschule und ein urbanes Gebiet (MU), dem sogenannten Kreativquartier, mit nicht störendem Gewerbe und Wohnen planungsrechtlich festge- schrieben werden. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine vertiefte Abstimmung mit dem BLB NRW, bei dem es sich um ein teilrechtsfähiges Sondervermögen handelt, dem auch die ehemals im Eigentum des Lan- des Nordrhein-Westfalen stehenden Liegenschaften der TH Köln in Deutz übertragen wurden. Ge- setzlicher Auftrag des BLB NRW ist es, die übertragenen Grundstücke für öffentliche Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten. Nicht zu den Aufgaben zählt somit die Entwicklung und Realisierung der im Plangebiet befindlichen MU-Bauflächen mit etwa 130 bis 190 geplanten Wohneinheiten, die dem Kooperativen Baulandmodell Köln zugeordnet werden müssen. Insbesondere ist dem BLB NRW rechtlich verwehrt, sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Versorgung der Bevölkerung mit gefördertem 3 Wohnungsbau und zur entsprechenden Kostentragung zu verpflichten, wie es das Kooperative Bau- landmodell Köln vorsieht. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass in der zeitlichen Entwicklung der Bauvorhaben zunächst die Baumaßnahmen der TH Köln im SO-Gebiet verwirklicht sein müssen, ehe in der letzten Bauphase das MU-Gebiet (Kreativquartier) umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es vom planungsrechtlichen Verfahrensablauf erforderlich, das Plangebiet an der geplanten Nutzungsgrenze zwischen dem SO-Gebiet Hochschule und dem geplanten MU- Gebiet zu teilen und getrennt fortzuführen sowie das Bebauungsplanverfahren für das geplante MU- Gebiet bis zur rechtlichen Klärung und Konkretisierung der Planungsbegünstigung im Sinne des Ko- operativen Baulandmodells Köln (beispielsweise Erwerb der MU-Flächen durch einen Dritten) ruhen zu lassen. Die Teilung des Plangeltungsbereichs ist auch eine städtebaulich sinnvolle Lösung, um auf zukünftige Entwicklungen gezielter reagieren zu können. Aufgrund des langen Zeitraums der Entwicklung des Hochschulgeländes Campus Deutz der TH Köln im laufenden Betrieb, können die zum Abschluss der baulichen Entwicklung verfügbaren Flächen nach den dann bestehenden städtebaulichen Erforder- nissen und baulichen Bedürfnissen überplant werden. Im Zuge dessen wird dann auch die Anwen- dung des Kooperativen Baulandmodells Köln entsprechend überprüft. Städtebauliche Vorgaben für das Sondergebiet Hochschule Der Kernbereich des neuen Campus Deutz der TH Köln soll sich in fünf Baublöcke gliedern, die alle um den zentralen Campusplatz gruppiert sind. Ergänzt wird dieses bauliche Ensemble durch das Hörsaalzentrum an der Betzdorfer Straße als Solitär. Es soll durch ein neues Hörsaalgebäude auf dem heutigen Parkplatz Betzdorfer Straße ergänzt werden. Insgesamt soll auf der Grundlage des Raumprogramms aus dem Jahr 2016 für den Campus Deutz ein Bedarf von rund 47 000 m² Nutzflä- che festgesetzt werden. Ein sechster Baublock soll am südlichen Rand als eine Erweiterungsfläche mit circa 9 000 m² Nutzfläche die Neubebauung abschließen. Der Campus endet auf seiner Südost- seite am Deutzer Ring, der durch die neue Straßenrandbebauung räumlich gefasst wird. Zugleich dient die geschlossene Bebauung hier dem Schallschutz für die inneren Bereiche des Hochschulge- ländes. Die geplante Campusallee, eine Nord-Süd Erschließungsachse begrenzt den Kernbereich des Campus nach Westen. Städtebauliches Ziel ist ein dichtes, aus einzelnen Gebäuden bestehen- des und mit Baumreihen und Alleen durchzogenes Quartier zu schaffen Für die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben sich hieraus die folgenden wesentli- chen Inhalte: Art der baulichen Nutzung Das vorgesehene Nutzungskonzept erfordert für den Plangeltungsbereich mit einer Fläche von circa 10,6 ha die Festsetzung eines SO-Gebietes für Hochschulnutzungen nach der BauNVO. Dieses SO- Gebiet soll den Einrichtungen und Anlagen der Hochschule dienen, sowie untergeordneten weiteren Nutzungen, die der Hochschulnutzung zweckdienlich sind. Dies sollen beispielsweise kleinere gastro- nomische Betriebe, die die Mensa funktional ergänzen, oder auch Fachbuchhandlungen und Ähnli- ches sowie studentisches Wohnen sein. Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksflächen Der TH-Masterplan enthält ein Höhenkonzept für die Bebauung, das entsprechend im Bebauungs- plan-Entwurf umgesetzt werden soll. Die Bebauung soll an den geplanten Blockrändern viergeschos- sig sein, wobei einzelne Baukörper aus funktionalen beziehungsweise städtebaulichen Gründen hier- von auch abweichen. Für den überwiegenden Teil des Campus ergibt sich daher eine Höhenfestset- zung von maximal 18,50 m über Gelände für die Blockränder. Diese erlaubt jeweils vier Geschosse mit einer Höhe von jeweils circa 4,25 m zuzüglich einer Attika von circa 1,5 m. Am zentralen Campusplatz bilden mehrere höhere Baukörper, für die jeweils 26,0 m über Gelände vorgesehen sind, eine räumliche Betonung dieses zentralen Platzes innerhalb des Campus. Zudem ist für das Hörsaalgebäude eine größere Höhe mit 22,0 m vorgesehen, da hier für die Hörsäle größe- re Geschosshöhen als für die Labore und Büros der Fakultätsgebäude erforderlich sind. In den Blo- 4 ckinnenbereichen sollen in Teilflächen niedrigere Gebäudeteile zulässig sein. Die Grundflächenzahl soll im SO-Gebiet mit 0,8 entsprechend dem Höchstwert des § 17 BauNVO vorgesehen werden. Neben der Grundflächenzahl soll auch die Geschossflächenzahl oder alternativ die Größe der zulässigen Geschossfläche festgesetzt werden. Verkehrskonzept Für die Neugestaltung des Campus Deutz der TH Köln liegt ein Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2014 vor, das sich detailliert mit dem zu erwartenden Nutzerverhalten der Studierenden und der Be- schäftigten der TH Köln beschäftigt. Da als Datenbasis eine Verkehrserhebung aus dem Jahr 2009 zugrunde liegt, ist eine Überprüfung und Aktualisierung der Untersuchung erforderlich. Das Hochschulgelände soll durch ein Netz von Wegen erschlossen werden. Diese Campuswege sol- len weitestgehend autofrei gehalten und auf einer Breite von 6 m mit einem Geh- und Fahrrecht für die Allgemeinheit (Radfahrer und Fußgänger) belegt werden, um den angrenzenden Stadtraum mit dem Hochschulgelände zu verbinden, eine klare Orientierung schaffen und zugleich die Urbanität des Hochschulgeländes planungsrechtlich zu sichern. Freiraumkonzept Der Campus der TH Köln soll sich im Norden mit einem baumbestandenen Entréeplatz an der Deutz- Kalker Straße präsentieren. Dieser Platz dient der Adressenbildung und soll sich zum öffentlichen Straßenraum öffnen. Der neue Campusplatz im Innern des Hochschulgeländes soll als kommunikati- ver Treffpunkt vorgesehen werden. Zahlreiche Baumpflanzungen werden zur Qualität der Campus- wege und des Platzes beitragen. Weiterentwicklung des Planungskonzepts nach den frühzeitigen Beteiligungen Aus den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Be- lange ergaben sich eine Reihe von Veränderungen des städtebaulichen Planungskonzepts für den Campus Deutz der TH Köln, die in das Bebauungsplan-Verfahren als Weiterentwicklung und inhaltli- che Ergänzung des Masterplans von 2014 einbezogen werden sollen: Mobilität / Verkehr - Der Reitweg wird von Kfz-Verkehr der Hochschule freigehalten, die Zuwegung über den Reit- weg zur Hochschule dient nur dem Rad- und Fußgängerverkehr (und temporär dem Baustellen- verkehr). - Die Benutzung des Fahrrads wird durch geeignete, große Abstellanlagen auch in den Innenbe- reichen mit entsprechend breiten Fahrwegen gefördert. - Die Wegeführungen und der Campusplatz sind barrierefrei. Der Campus Deutz soll einladende bauliche Strukturen ohne künstliche Topographie, ohne Abstufungen und Rampenanlagen bie- ten. - Die anfangs geplanten oberirdischen Parkplätze im südlichen Bereich sollen entfallen. Eine re- duzierte Anzahl wird dezentral innerhalb des Campus angeordnet. Freianlagen - Die Wege auf dem Campus sollen einen klassischen Alleecharakter erhalten. Auf Pflanzbeete soll verzichtet werden. - Die Anzahl und Anordnung der Bäume soll so gewählt werden, dass Blickbezüge zum umgebe- nen Raum ermöglicht werden. Hecken und Strauchpflanzungen werden minimiert. Die städte- bauliche Kriminalprävention soll in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Energie - Der Einsatz von beispielsweise Photovoltaikanlagen wird in der weiteren Planung (Qualifizie- rungsverfahren für die einzelnen Gebäude) weiterverfolgt werden. - Die Wärmeversorgung soll voraussichtlich über Blockheizkraftwerke und den vorhandenen Fernwärmeanschluss erfolgen. Umweltbelange Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB durchge- 5 führt. Dabei werden insbesondere der Ausgleich der Eingriffe in die heute vorhandene Vegetation soweit er nicht bereits zulässig ist, der Artenschutz sowie der Schallimmissionsschutz geprüft. Nach derzeitigem Stand sind keine Beeinträchtigungen, die der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen würden, zu erwarten. Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes werden auf der Umweltbericht aufbauende, umweltbezogene Festsetzungen geprüft und gemäß den städtebaulichen Erfordernissen und planungsrechtlichen Möglichkeiten getroffen werden. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 4) zunächst einen Bebauungsplan-Entwurf nur für das Sondergebiet Hochschule auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Ver- waltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen. Vorberatungen Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühze i- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nummer 4287/2013) BV 1 20.02.2014 TOP 7.4 Einstimmig zugestimmt StEA 03.04.2014 TOP 10.9 Einstimmig zugestimmt Anlagen 1 Übersichtsplan (Befangenheit) 2 Niederschrift über die Abendveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung am 02.05.2017 3.1 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung 3.2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 4 Städtebauliches Planungskonzept (Juli 2019)
  • Anlage 2 Niederschrift-Abendveranstaltung

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    ... A N L A G E 2 611-2Klau2494-2019 Die Oberbürgermeisterin 05.05.2017 Stadtplanungsamt Herr Klaube 61, 611/2 Tel. (02 21) 2 21-2 28 64 Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 Fax (02 21) 2 21-2 24 50 50679 Köln N I E D E R S C H R I F T über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Östlich Reitweg" (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz Veranstaltungsort: Karl-Schüssler-Saal der TH Köln, Betzdorfer Straße 2, 50679 Köln Termin: Dienstag, 2. Mai 2017 Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20:00 Uhr Besucher: circa 20 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer/Teilnehmerin: Vorsitzender: Herr Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt (Podium) Verwaltung: Frau Müller, Leiterin des Stadtplanungsamtes (Podium) Planer/Bauherr: Herr Dr. Brans, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln (Podium) Herr Prof. Dr. Küchler, TH Köln (Podium) Herr Beele, H+B Stadtplanung (Podium) Niederschrift: Herr Klaube, Stadtplanungsamt Frau Meier, H+B Stadtplanung Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Östlich Reitweg" (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz - 2 - ... Herr Hupke begrüßt die Anwesenden, stellt die Beteiligten auf dem Podium vor, erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmeldezettel. Er weist darauf hin, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeichnet wird. Anschließend gibt er einen Überblick über den geplanten Ablauf der Veranstaltung: - Zunächst wird Herr Dr. Brans das Projekt vorstellen. - Dann werden Frau Müller und Herr Beele auf das Bebauungsplanverfahren eingehen. - Danach besteht die Gelegenheit für inhaltliche Rückfragen und zur Diskussion. Herr Dr. Brans erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die wichtigsten Meilensteine der Planung und den aktuellen Planungsstand. Aus einem zweiphasigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb ging das Büro Kister-Scheithauer-Groß zusammen mit Atelier Loidl als Sieger hervor. Die beiden Büros erarbeiteten anschließend bis 2014 den Masterplan, der die Grundlage für die weiteren Planungsschritte bildet. Danach wurde das Verfahren bis Anfang 2017 unterbrochen, da insbesondere notwendige Grundstücke an der Gießener Straße erworben werden mussten. Herr Dr. Brans erläutert, dass ein Großteil der Finanzierung des Projektes im Rahmen der Hochschulmodernisierungsvereinbarung im Landeshaushalt fixiert wird. Er übergibt das Wort an Herrn Beele, der zusammenfassend die Inhalte des Masterplans vorstellt. Er zeigt den städtebaulichen Kontext der Planung zwischen Deutz und Kalk und erläutert die Problematik der heutigen Gestalt der Bestandssituation: eine geringe Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, die Ringerschließung um das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum (IWZ) herum, die eine deutliche Barrierewirkung aufweist, wenig Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer sowie wenige qualitativ gut gestaltete Freiflächen. Die Neuplanung wirkt den genannten Defiziten entgegen, sie wird ein durchlässiges Campusgelände als Stadtquartier schaffen. Der Masterplan wird nun im weiteren Verfahren in einen Bebauungsplan umgesetzt. Dies geschieht schrittweise. Konkrete Inhalte des Masterplanes sind eine verbesserte Anbindung an die ÖPNV- Haltestellen und eine angepasste Erschließung für den Autoverkehr. Außerdem soll der zentrale Campusplatz autofrei werden (abgesehen von Lieferverkehren). Im Kreativquartier sollen sowohl Wohnnutzung als auch gewerbliche Nutzungen mit Verbindung zur Hochschule integriert werden. Erschlossen wird das Kreativquartier über den Reitweg. Insgesamt beinhaltet der Masterplan eine geplante Nutzfläche von circa 4,7 ha. Das Bebauungskonzept sieht eine Höhenentwicklung von maximal 18,50 m mit Hochpunkten bis 26 m vor. Das Freiraumkonzept beinhaltet einen Entreeplatz im Norden, die Campusallee von Norden nach Süden und den Campusplatz als zentralen Punkt. Herr Dr. Brans erläutert anschließend das grobe Konzept der drei Bauphasen. Er betont, dass es eine große Herausforderung darstellt, den Betrieb der TH Köln aufrecht zu erhalten und an gleicher Stelle einen Neubau zu realisieren. Die 1. Bauphase betrifft das Hörsaalzentrum sowie den südöstlichen Bereich um die Bibliothek, welche aber erhalten bleibt. Die 2. Bauphase realisiert die Planung im Bereich der Grundstücke von der Feuerwehr und der AWB. Im Zuge der 3. Bauphase wird der Südwesten des Plangebietes erneuert. Zum Schluss folgt der Bereich des geplanten Kreativquartiers. Die nächsten Schritte beinhalten Themen der Infrastruktur, um den Betrieb der TH weiter aufrechterhalten zu können. Parallel dazu erfolgen Schritte des Bauleitplanverfahrens. In den kommenden zwei Jahren sollen außerdem Wettbewerbe für die Hochbauplanung stattfinden. An dieser Stelle stellt Herr Hupke zwei Mitglieder der Bezirksvertretung aus dem Publikum vor. Zum einen Maria Tillessen (FDP) und zum anderen Stefan Fischer (Grüne). Anschließend schlägt Frau Müller vor, bereits an dieser Stelle der Veranstaltung in die Diskussion einzusteigen. Der Vorschlag wird angenommen und die Diskussion eröffnet. Herr L. fragt, ob es nicht möglich sei, das Gelände der AWB als vorübergehenden Parkplatz zu nutzen, anstatt der Fläche gegenüber dem Polizeipräsidium. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept "Östlich Reitweg" (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz - 3 - Antwort Herr Dr. Brans: Da dieses Gelände zum 2. Bauabschnitt gehört musste auf Flächen außerhalb des Hochschulgeländes ausgewichen werden. Herr F. fragt, wie die zeitliche Perspektive aussieht und ob eine Prognose über die Dauer bis zur Projektrealisierung möglich sei. Antwort Herr Dr. Brans: Eine konkrete Prognose ist schwierig. Die einzelnen Prozessschritte werden vermutlich in 3-jährigen Phasen vollzogen. Es werden bis zu zwei Generation von den Studenten von der Baustelle betroffen sein. Antwort Herr Hupke: Er geht von einer Dauer von 10-15 Jahren aus. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herr Hupke übergibt das Wort an Frau Müller. Sie erläutert zunächst das heute bestehende Planungsrecht. Der derzeit gültige Bebauungsplan aus den 1970er Jahren setzt den bisherigen Grundstücksumgriff des Campus als Baugrundstück für den Gemeinbedarf „Staatliche Ingenieurschule“ fest. Es sind also Teile der Planung mit dem jetzigen Bau- und Planungsrecht umsetzbar. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet überwiegend als Sonderbaufläche „FH“ dar. Die zusätzlich für den Campus erforderlichen Flächen sind aber derzeit als „Wohnbauflächen“ dargestellt, so dass eine FNP-Anpassung erfolgen muss. Der aufzustellende Bebauungsplan wird insbesondere ein neu gefasstes Sondergebiet „Hochschulgebiet“ und das Kreativquartier am Reitweg als Urbanes Gebiet (MU) ausweisen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im Jahr 2014. Das Verfahren konnte dann aufgrund des zunächst notwendigen Grunderwerbs nicht weitergeführt werden. Die Ergebnisse und Anregungen der heutigen Veranstaltung werden in das wieder begonnene Verfahren und in den Entwurf des Bebauungsplans einfließen. Frau Müller gibt den Hinweis, dass Anregungen bis zum 16.05.2017 schriftlich oder zur Niederschrift bei Herrn Bezirksbürgermeister Hupke eingehen müssen. Er wird alle Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt weiterleiten. Die nächsten wesentlichen Arbeitsschritte sind Untersuchungen (Gutachten), welche die Themen Lärm und Immissionen, Freiraum und Artenschutz, also alle umweltrelevanten Themen betreffen. Der fertig gestellte Bebauungsplan-Entwurf wird öffentlich ausgelegt. Die erneute Gelegenheit zur Stellungnahme wird dann voraussichtlich Anfang 2018 bestehen. Frau Müller weist für Informationen über das Verfahren auf das Internetangebot der Stadt Köln hin. Über das Kontaktformular können Bürgerinnen und Bürger ebenfalls eine Stellungnahme abgeben. Danach besteht erneut die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Herr L. fragt: Wie wird sich der Denkmalschutz weiter verhalten? Antwort Frau Müller: Der Denkmalschutz für das Kreuzgebäude hat sich nicht durchgesetzt, auch da dieses Gebäude kein Alleinstellungsmerkmal aufweist. Herr Hupke fragt nach weiteren Anregungen. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dankt er den Anwesenden für ihre Mitwirkung und schließt die Veranstaltung um 20 Uhr. gez. Hupke gez. Klaube Hupke Klaube (Bezirksbürgermeister Innenstadt) (Schriftführer)
  • Anlage 3.1 Darstellung und Bewertung Beteiligung Öffentlichkeit

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    1 Darstellung und Bewertung der im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 69449/05 –Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz– eingegangenen Stellungnahmen: 1. Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) bis zum 16.05.2017 durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten ebenfalls bis zum 16.05.2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 2 Stellungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme verspätet eingegangen. Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich dokumentiert. Daran anschließend wird in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Berücksichtigung mit Begründung dargestellt. Die verspätet eingegangene Stellungnahme wird mit der laufenden Nummer 3 entsprechend inhaltlich dokumentiert und bewertet. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Die Planung von zwei Parkhäusern für Pendler und Studenten wird begrüßt. Die geplanten Parkhäuser sollen kostenfrei für Studierende und Pendler nutzbar sein. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt Die geplanten Parkhäuser dienen der Unterbringung der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für die Nutzung der Technische Hochschule Köln (TH Köln). Eine öffentliche Nutzung oder Bewirtschaftung durch die Stadt Köln ist daher nicht vorgesehen beziehungsweise möglich. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kann der TH Köln kein Bewirtschaftungskonzept vorgegeben werden. Im Übrigen wäre ein Angebot kostenloser Parkplätze im Hinblick auf den angestrebten hohen Anteil des Umweltverbundes (Gruppe der „um weltverträglichen“ Verkehrsmittel: nicht motorisierte Verkehrsträger wie Fußgänger und öffentliche oder private Fahrräder, öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn, Bus und Taxis, sowie Carsharing und Mitfahrzentralen ) am Gesamtverkehrsaufkommen der Hochschule kontraproduktiv. A N L A G E 3.1 611-2Klau2494-2019 2 2. 1. Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung wäre zu wenig für die Mobilisierung der Öffentlichkeit getan worden. Die TH Köln hätte es versäumt, zusätzlich ihre Studierenden und Beschäftigten für das Thema zu interessieren. 2. Verkehr Das Verkehrskonzept sollte einen Rückgang des MIV bis spätestens 2035 auf null vorgeben. Durch das parallel laufende Planfeststellungsverfahren für die ICE Neubaustrecke, hier 5. Planänderung PFA 12 „Köln -Kalk“ würde sich die Gelegenheit ergeben, über die Güterverkehrstrasse neu zu denken. Bei einer Konzentrierung auf das östlich gelegene Gleis würde sich die Chance ergeben, sowohl den Lärm am Deutzer Hafen zu reduzieren und auch den Rückbau des Bahndamms, der Barriere zwischen Kalk / Humboldt und Deutz vorzusehen. Die Konsequenz aus dem Pariser Klimabeschluss zur Decarbonisierung, insbesondere für den Sektor Verkehr, bedeutet, dass auch alle geplant en Stellplätze in Form der Parkhochhäuser wegfallen können. Die Möglichkeit der BauNVO zu 0,0 Stellplatzschlüssel ergänzt dies kurzfristig. 3. Zero-Emission (Klimaschutz) / Energiekonzept Es würde keine Aussagen für ein Quartiers -Energiekonzept geben. Offenbar würden auch keine Erkenntniss e aus den Leuchtturm-Projekten wie SmartCity Cologne oder Grow Smarter eingebracht. Eine Einbindung des CIRE als TH - eigenes Potential ist nicht erkennbar, aber zwingend vorzusehen (Stichwort Sektorenkopplung). Es würden Bedenken gegen eine mögliche Nutzung von Fernwärme bestehen, die teuer und ineffizient sei. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt Zu 1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) vorbereitet und durchgeführt. Darüber hinaus hat die Stadt Köln vor Beginn der Beteiligung über eine Pressemitteilung und über ihren Internetauftritt die Öffentlichkeit umfassend informiert und zum Besuch der Abendveranstaltung eingeladen. Auf die Öffentlichkeitsarbeit der TH Köln hat die Stadt Köln in diesem Zusammenhang keinen Einfluss. Zu 2. Die Planung verbessert die Nutzbarkeit des Umweltverbundes ( Gruppe der „umweltverträglichen“ Verkehrsmittel: nicht motorisierte Verkehrsträger wie Fußgänger und öffentliche oder private Fahrräder, öffentliche Verkehrsmittel (ÖV) wie Bahn, Bus und Taxis, sowie Carsharing und Mitfahrzentralen), indem sie die Zugänglichkeit des Campus Deutz für den Fuß - und Radverkehr deutlich günstiger als heute gestaltet. Ein besseres ÖV -Angebot kommt mit der geplanten Erweiterung des S-Bahn Netzes noch hinzu. Diese Faktoren lassen künftig eine Verschiebung d es gemessenen Nutzerverhaltens zugunsten des Umweltverbundes erwarten. Durch die Entwicklung des Kreativquartiers wird zusätzlicher Quell- und Zielverkehr entstehen. Auch hierbei kann aufgrund der bereits dargestellten günstigen Rahmenbedingungen ein relativ hoher Anteil des Umweltverbundes am Gesamtverkehrsaufkommen zugrunde gelegt werden. Aufgrund der heutigen und in den kommenden Jahren zu erwartenden Rahmenbedingungen erscheint es dennoch unrealistisch, für den Campus Deutz einen Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von null anzunehmen, zumal es im BauGB keine Ermächtigungsgrundlage für eine derartige Festsetzung im Bebauungsplan gibt. Die angesprochene Planfeststellung steht nicht in Verbindung mit diesem Bebauungsplanverfahren. Im Übrigen gilt für Bahnanlagen der Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB im 3 4. Starkregen Der Leitfaden der St EB „Wassersensibel planen und bauen in Köln“ sowie „ Leitfaden für eine wassersensible Stadt - und Freiraumgestaltung in Köln“ seien nicht genannt oder erkennbar berücksichtigt worden. 5. Green Building Der Ansatz „Green Building“ würde mehr als die bisher (im Konzept/Masterplan) berücksichtigten Punkte enthalten. Es sollen die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) beachtet werden. 6. Grünflächen Fortschrittliche Vorgaben für entsiegelte Flächen, Wand - und Dachbegrünung seien nicht erkennbar. Ideen könnten aus dem Weißbuch „Stadtgrün“ entnommen werden. 7. Urbanes Gebiet (MU) Zur Entlastung der Begehrlichkeiten der Flächen in Kalk -Süd für Wohnungsbau sollten mehr als 200 Wohneinheiten, vorzugsweise als Co -Housing-Konzept, entstehen können. Genau so wäre es alternativ mit dem Standort für eine Schule für Sek. II, Gesamtschule. 8. Erhalt AWB -Gelände / Teilverlagerung nach Kalk -Süd Der AWB -Standort soll te nicht in das Industriegebiet Kalk verlagert werden, sondern am vorhandenen Ort verbleiben. Erforderliche Flächen für die TH könnten dezentral, beispielsweise in alten Industriehallen in Mülheim -Süd oder Kalk-Süd angesiedelt werden. 9. Technologiespange Wird das Konzept einer Technologiespange (aus den 1990er Jahren) mit einer Einbindung der TH Köln zu anderen rechtsrheinischen Technologie-Clustern durch den Bebauungsplan ergänzt? Sinne des vorrangigen Rechts. Für eine Reduzierung der Anzahl der notwendigen Stellplätze auf „null“ nach § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Verbindung mit der Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) liegen die erforderlichen besonderen städtebaulichen Gründe nicht vor. Zu 3. Mit dem Masterplan für den Campus Deutz der TH Köln wurden zunächst die Grundlagen für die städtebauliche Neuordnung des Hochschulgebietes definie rt. Der Bebauungsplan soll diese in Festsetzungen um setzen. Hierbei ist der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen an die Ermächtigungsgrundlagen des § 9 BauGB gebunden. Diese sehen aber kein Quartiers-Energiekonzept im Rahmen von Festsetzungen vor. Zur Planung der Gebäude werden Qualifizierungsverfahren, insbesondere Architekturwettbewerbe, vorgesehen. Auf dem derzeitigen Hochschulgrundstück wurde n bereits zwei dieser Wettbewerbe durchgeführt, das Gebäude A (Mischnutzungen, Archivflächen der Bibliothek, Parkhaus P1) und das Gebäude B (Hörsaalzentrum) an der Betzdorfer Straße . In dieser Planungsphase werden jeweils konkrete Energiekonzepte nach dem aktuellen Stand der Technik und insbesondere auch zur Nutzung erneuerbarer Energien entwickelt werden. Zu 4. Der Masterplan für den Campus Deutz der TH Köln berücksichtigt mit ausreichend breiten Erschließungswegen und Freiraumbereichen auf der städtebaulichen Planungsebene des Bebauungsplanes bereits wesentliche städtebauliche Elemente für den weitgehend probl emlosen Abfluss von Niederschlagswasser auch bei Starkregenereignissen. Daher kann von einer Verbesserung der oben dargestellten Ausgangssituation durch die städtebauliche Neuplanung bereits mit de m stadträumlichen Grundkonzept ausgegangen werden. In die nachfolgenden konkretisierenden P lanungen (Gebäude, Freiraum) werden die Empfehlungen der genannten Leitfäden 4 einfließen. Zu 5. Die Anregung kann für den Bebauungsplan nicht aufgegriffen werden, da der Katalog möglicher Festsetzungen nach § 9 BauGB keine so detaillierten Festlegungen für den Bau eines Gebäudes, wie sie die DGNB -Richtlinien beinhalten, zulässt. Zu 6. Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage der Ergebnisse des landschaftspflegerischen Fachbeitrages Festsetzungen zur Begrünung auf Freiflächen beziehungsweise an den Gebäuden aufnehmen, soweit diese städtebaulich oder aus Gründen des Eingriffsausgleichs erforderlich sind. Die Festsetzung einer Dachbegrünung wird insbesondere wegen ihrer positiven Wirkung für das Mikroklima im Plangebiet geprüft werden. Zu 7. Nach den Planungsüberlegungen soll für das MU- Gebiet nach § 6a BauNVO eine Bebauungsdichte festgesetzt werden, wie sie für den Standort städtebaulich verträglich ist. Danach sollen bis zu sechs Vollgeschosse bei einer Geschossflächenzahl (G FZ) bis 2,0 zulässig sein. In diesem sogenannten "Kreativquartier", das erst nach Abschluss der baulichen Entwicklung der Hochschulnutzung am Reitweg entstehen wird, sollen in drei Baublöcken sowohl Wohnungen (etwa 130 bis 190 Wohneinheiten) als auch Räume für Büros und vor allem solche gewerblichen Nutzungen vorgesehen werden, die einen inhaltlichen Bezug zur TH Köln haben. Für das Kreativquartier soll das "Kooperative Baulandmodell Köln" zur Anwendung kommen. Als öffentliche Einricht ung ist im Übrigen eine Kindertagesstätte im MU -Gebiet vorgesehen. Aufgrund des langen Zeitraums der Entwicklung des Hochschulgeländes Campus Deutz der TH Köln im laufenden Betrieb, sollen im Übrigen die zum Abschluss der baulichen Entwicklung verfügbaren Flächen des Kreativquartiers nach den dann bestehenden städtebaulichen Erfordernissen und baulichen Bedürfnissen überplant werden. Zu 8. Die Verlagerung des AWB -Standortes an der Gießener 5 Straße ist bereits in Vorbereitung. Das derzeitige Grundstück der AWB wurde durch das Land NRW für die Erweiterung der TH Köln erworben. Zudem wurde das Hochschulkonzept einer dezentralen Ansiedlung der TH Köln im Stadtteil Kalk bereits vor der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für die Neuordnung des Campus Deutz verworfen. Unter anderem weil es für die TH Köln eine ineffiziente räumliche Struktur mit höheren Aufwendungen bedeutet hätte. Zu 9. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ausschließlich die städtebauliche Weiterentwicklung des heutigen Standortes der TH Köln unter der Einbeziehung angrenzender Flächen an der Südseite der Gießener Straße verfolgt. Eine Konkretisierung von P lanungsansätzen der städtebaulichen Entwicklung aus den 1990er Jahren ist damit nicht verbunden. 3. Für die Erstellung des Campus Deutz würden pro qm Nutzfläche mehr als 5.000 € Kosten anfallen. Dies sei schon sehr konservativ berechnet, da die Erweiterungsfläche inkludiert und eine Zusatzfinanzierung nicht berücksichtigt wäre. Diese Kostenhöhe würde sehr überteuert erscheinen, verglichen mit privat finanzierten. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt Die Realisierungskosten eines Hochbauvorhabens sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Eine Beurteilung der genannten Kosten ist zudem nicht möglich, da die Entscheidung über den erforderlichen finanziellen Aufwand für ein Bauvorhaben allein in der Sphäre des Bauherrn liegt. Die gilt unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Bauherrn handelt.
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    1 Darstellung und Bewertung der im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 69449/05 –Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz– eingegangenen Stellungnahmen: 2. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals vom 22.05. bis zum 26.06.2014 durchgeführt. Aufgrund der Verfahrensunterbrechung bis Dezember 2016 wurde diese frühzeitige Beteiligung vom 08.03. bis 11.04.2017 wiederholt. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zusammenfassend in Kurzform jeweils fortlaufend nummeriert aufgelistet. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Bezirksregierung Köln 1.1 Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz Keine Bedenken Kenntnisnahme -/- 2. Bezirksregierung Düsseldorf 2.1 Dezernat 22 – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher kann nicht von der Freiheit von Kampfmitteln ausgegangen werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kam pfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen (Aktenzeichen: 22.5 -3-5315000-383/14). Der Stellungnahme wird gefolgt Der Hinweis wird in den Bebauungsplan -Entwurf aufgenommen. 2.2 Dezernat 26 – Untere Luftfahrtbehörde Auf den Bauschutzbereich des Flughafens Köln/Bonn bei 168 m über NN wird hingewiesen. Kenntnisnahme Die geplante Bebauung erreicht maximal eine Höhenlage von 76,0 m ü. NHN (entspricht 26 m über Gelände). Der genannte Bauschutzbereich ist nicht betroffen. A N L A G E 3.2 611-2Klau2494-2019 2 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2. Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) Der Teilneubau der Technischen Hochschule Köln, als Campus Deutz ist ein Masterplan-Projekt. Die IHK Köln begrüßt die Entstehung eines modernen Campus, der sich in die umgebene Stadtstruktur einfügt. Im Westen soll der Campus durch ein „Kreativquartier'‘ mit einer Mischung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe z. B. Startup -Firmen ergänzt werden. Dort den neuen Baugebietstyp „urbanes Quartier“ auszuweisen, ist passend. Kenntnisnahme -/- 3. Landschaftsverband Rheinland (LVR) Amt für Denkmalpflege im Rheinland 1. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs planes liegt das Baudenkmal „Ingenieurwissenschaftliches Zentrum der Fachhochschule Köln" (IWZ) . 2. Das Denkmal sei bedeutend fü r die Geschichte des Menschen und für die Städte und Siedlungen. Sein Erhalt würde aus wissenschaftlichen, hier all gemeinhistorischen, architek tur- und ortsgeschichtlichen, sowie a us städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse liegen. 3. Die geschützten Gebäude seien außerdem grundrissgenau mit einer roten Baulinie zu sichern. 4. Des Weiteren ist das Baudenkmal auch im Text angemessen zu würdigen. Auch im Um weltbericht müssen Kennzeichnung und Würdigung erfolgen. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt Zu 1. Der Gebäudekomplex des IWZ wurde durch die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Köln im Jahr 2013 unter Denkmalschutz gestellt. Die Bezirksregierung Köln hat jedoch am 24.05.2013 eine unbefristete denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis für das IWZ erteilt. Hierbei hat die Bezirksregierung festgestellt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse den Abriss des IWZ verlangt. Insbesondere hatte in dem Erlaubnisverfahren das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW umfassend dargelegt, dass die Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb in dem bestehenden Gebäude nicht erfüllt werden können und diese einen Erhalt des IWZ nicht zulassen. Zu 2. Der Erhalt des IWZ liegt nicht im öffentlichen Interesse. Infolge der unter 1. dargestellten Sach - und Rechtslage ist das IWZ auch nicht mehr in der Denkmalliste der Stadt Köln aufgeführt. Zu 3. Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB sollen Denkmäler nach Landesrecht in den Bebauungsplan nachrichtlich durch eigenständige Signatur übernommen werden, soweit sie zu seinem Verständnis oder für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweck mäßig sind. Nach dem zuvor zitierten Wortlaut der Vorschrift erfolgt keine 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan für ehemalige Denkmäler oder von Denkmälern, für die eine rechtsverbindliche Abbruchgenehmigung bereits vorliegt. Zu 4. In der Begründung wird auf die bestehende denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis Bezug genommen. Aufgrund des Vorliegens dieser Abbrucherlaubnis ist die vorherige Unterschutzstellung des IWZ für die nachfolgenden Abwägungsentscheidungen im Bebauungsplanverfahren nicht mehr von Belang. 5. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Köln Keine Bedenken Kenntnisnahme -/- 6. Polizeipräsidium Köln 6.1 Führungsstelle Verkehr Keine Bedenken Kenntnisnahme -/- 6.2 Kriminalprävention Keine Bedenken. Bei der weiteren Planung kann das Beratungsangebot der Polizei in Anspruch genommen werden. Kenntnisnahme -/- 7. Bundesamt für Infrastruktur u. a., Bonn Keine Bedenken. Sollten bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m überschreiten, sollten die Planunterlagen in jedem Einzelfall vor Erteilung der Baugenehmigung zu Prüfung vorgelegt werden. Kenntnisnahme Die geplante Bebauung erreicht maximal eine Höhenlage von 76,0 m ü. NHN (entspricht 26 m über Gelände). Der genannte Bauschutzbereich ist nicht betroffen. 8. Deutsche Telekom AG, Köln Keine Bedenken. Auf die Sicherung vor Baubeginn beziehungsweise den Rückbau von Glasfaserkabeln auf dem Gelände wird hingewiesen. Kenntnisnahme -/- 9. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Köln Keine Bedenken Kenntnisnahme -/- 4 10. Stadtwerke Köln GmbH Aus dem städtebaulichen Planungskonzept sollte keine Relevanz zur weiteren Entwicklung der angrenzenden Flächen, insbesondere des Wohnhausgrundstücke an der Camberger Straße abgeleitet werden. Zwischenzeitlich wurde das Betriebsgrundstück der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) an der Gießener Straße an den BLB NRW veräußert. Der Umzug der AWB auf das Grundstück an der Christian-Sünner-Straße wird voraussichtlich 2020 erfolgen. Eine Umsetzung der Planungen kann daher erst nach der Errichtung des neuen Betriebshofes und der Verlagerung des alten Betriebshofes durchgeführt werden. Solange muss sichergestellt sein, dass der Betrieb der AWB nicht beeinträchtigt wird. Ansonsten bestehen keine Bedenken. Die Konzerngesellschaften (RheinEnergie AG in Verbindung mit der Rheinischen NETZGesellschaft mbH , Kölner Verkehrs- Betriebe AG) haben ebenfalls gegen keine Bedenken. Innerhalb des Geltungsbereiches verlaufen diverse Leitungen der RheinEnergie AG , die für die Versorgung der Technischen Hochschule sowie deren Umfeld erforderlich sind. Diese müssen demnach bestehen bleiben, sodass hiermit die Festsetzung von Geh -, Fahr- und Leitungsrechten für die jeweiligen Leitungstrassen im Bebauungsplan an geregt wird. Aufgrund der angestrebten Änderung der Be bauungsstruktur und des zusätzlich geplanten „ Kreativquartiers" könnten jedoch Anpassungen an den Betriebsmitteln erforderlich we rden. Daher sollten angestrebte Anschlussänderungen mitgeteilt werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass im direkten Umfeld des Plangebietes Leitungen des Fernwärmenetzes der RheinEnergie AG bestehen und somit zur Versorgung der Neubebauung ein geplant werden können. Kenntnisnahme beziehungsweise der Stellungnahme wird teilweise gefolgt Die im Masterplan dargestellte Mantelbebauung auf der Ostseite des Deutzer Rings im Bereich Camberger Straße in Köln-Kalk ist nicht Gegenstand des Planverfahrens für den Campus Deutz. Soweit Leitungen im Plangebiet benötigt und erhalten werden, erfolgt die planungsrechtliche Sicherung im Rahmen von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten. 5 11. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB) Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweise: Der im Plangebiet befindliche Abwasserkanal DN 1800/2000 ist bei der weiteren Planung entsprechend zu berücksichtigen und durch Leitungsrecht zu sichern. Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Konzepte als Maßnahmen zur Risikovorsorge zu entwickeln und in die Bauleitplanung zu integrieren. Für das Plangebiet sollten die Wege der inneren Erschließung so modelliert werden , dass der Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser im Rahmen von Starkregenereignissen für das Gesamtgrundstück in Richtung der Grünfläche bzw. des Sportplatzes gewährleistet ist. Stellungnahme wird gefolgt Der Abwasserkanal wird durch die Planung berücksichtigt. Insbesondere wird der Kanal einschließlich Schutzstreifen nicht überbaut. Der Masterplan berücksichtigt mit ausreichend breiten Erschließungskorridoren und Freiraumbereichen auf der städtebaulichen Planungsebene des Bebauungsplanes bereits wesentliche stä dtebauliche Elemente für den weitgehend schadlosen Abfluss von Niederschlagswasser auch bei Starkregenereignissen. Daher wird von einer Verbesserung der oben dargestellten Ausgangssituation durch die Neuplanung ausgegangen. In den weiteren Planungen werde n die erforderlichen Überflutungsbetrachtungen im Fall von Starkregenereignissen vorgenommen. 12. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Auf die Einhaltung der RASt 06 bezüglich der Errichtung der Zuwegungen und Wendeanlagen wird hingewiesen. Außerdem sollte § 10 (Standplätze für Abfallbehälter) der Abfallsatzung der Stadt Köln berücksichtigt werden. Stellungnahme wird gefolgt Die geplante innere Erschließung des Campus Deutz und die Anbindungen an die örtlichen Straßen und Wege wird die RASt 06 berücksichtigen. Ergänzend werden durch das Verkehrsgutachten Überprüfungen von Einfahrten und Kurvenradien mit Schleppkurven vorgenommen. Die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan- Entwurf zur Abfallsatzung der Stadt Köln wird geprüft. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt: Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 – Immissionsschutz Handwerkskammer zu Köln

Beratungsverlauf

  1. 12.09.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 19.09.2019 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 9.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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