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2494/2019

Städtebauliches Planungskonzept Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz, Anhörung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 08.08.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 9.1

Anlage 4 Planungskonzept

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Ansehen

Anlage1 Überschichtsplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Niederschrift-Abendveranstaltung

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Ansehen

Anlage 3.1 Darstellung und Bewertung Beteiligung Öffentlichkeit

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Ansehen

Anlage 3.2 Darstellung und Bewertung Beteiligungen Behörden

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Ansehen

Anlage 4 Planungskonzept

1429 Zeichen

Ga/ Parkhaus
Ga/ Parkhaus
46,05 m
 22,0 m
18,5 m
18,5 m
18,5 m
 18,5 m
18,5 m
18,5 m
18,5 m
73,8 m
22,0 m
18,5 - 26,0 m
18,5 - 26,0 m
18,5 - 26,0 m
18,5 - 26,0 m
22,0 m
Spielflächeöffentliche
1313
1550
1256
1549
1123
859
857
858
2195
2357860
1317
2022
655
1422 1976
505
155
4049
155
4052155
4051
1738
517
1739
1185
17373
155
155
4050
2
155
1186
1421
2260
1
155
1121
1921
19231924
1922
2007
1994
1970
2010
2002
1992
1971
19721995
2384
1965
1966
1967
20052003
2004
2453
2445
24492446
2447
2450
1998
1997
1762
1996
2366
1189
899
898
889
2448
2452
2488
1420
2529
2377
759
18,5 - 26,0 m
ohne Wege
SO
a
0,8 2,4
FD
Cam
pusallee
MU
2,0
VIg
FD
0,7
Campusplatz
2006
2009
2385
2008
1990
Entréeplatz
Ga/ Parkhaus
1975
Deutz-Kalker-Str.
Betzdorfer Str.
Gießener Str.
Reitweg
De
utzer Ring
Freiflächen
Kita
0 100 Meter25
Anlage 4
Stand Juli 2019
Bestandsgebäude (Erhalt)
Urbanes Gebiet/ Kreativquartier
Urbanes Gebiet
Sondergebiet Hochschule
26,0 m Maximale Gebäudehöhe
SO
Baufeld
Öffentliche Verkehrsfläche
SO mit GFR für Fußgänger
und Radfahrer
Städtebauliches Planungskonzept "Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)" in Köln-Deutz
Öffentliche Freifläche
MU
18,5 - 26,0 m Min. bis max. Gebäudehöhe
Sondergebiet Hochschule/
Neubauten
Straßenbegrenzungslinie
MU mit Kita mit Freiflächen
Abgrenzung untersch. Höhen
Geltungsbereich Bebauungsplan
SO mit GR für Fußgänger
und Fläche für Bäume
Abgrenzung Eigentum Land NRW
Nutzungsgrenze SO/ MU

Anlage1 Überschichtsplan

758 Zeichen

[38 stadt köln |\

Stadtplanungsamt

Anlage 1

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Östlich Reitweg (IWZ der FH Köln)

in Köln - Deutz

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Maßstab 1:5 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
50 0 100 200 300 Meter

diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Beschlussvorlage Ausschuss

14905 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Klau Az 
Vorlagen-Nummer 
 2494/2019 
Freigabedatum 
08.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz, 
Anhörung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes –
Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz– gemäß der Anlage 4 
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme 
der Verwaltung gemäß Anlage 3.1 zu berücksichtigen. 
2. beschließt das Plangebiet an der Nutzungsgrenze zwischen dem Sondergebiet (SO) Hochschu-
le und dem geplanten urbanen Gebiet (MU) gemäß der Anlage 4 zu teilen und getrennt fortzu-
führen sowie 
3. das Bebauungsplanverfahren für das geplante MU-Gebiet bis zur rechtlichen Klärung der Pla-
nungsbegünstigung im Sinne des Kooperativen Baulandmodells Köln ruhen zu lassen.  
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, das "Ingenieurwissenschaftliche Zent-
rum" (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz beizubehalten und stufenweise neu zu 
entwickeln. Dabei werden die Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelt-
technik sowie die Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenannten Fakultätsgebäude wurden 
überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsgebäude sollen schrittweise abgebrochen und 
durch Neubauten ersetzt werden. 
 
Aus der FH Köln wurde 2015 die Technische Hochschule (TH) Köln, die Bezeichnung für das frühere 
IWZ lautet jetzt "Campus Deutz". 
 
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen 
städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kister, Scheithauer, 
Gross (ksg) aus Köln wurde detailliert fortentwickelt und berücksichtigte insbesondere die Bedingun-
gen der stufenweisen Realisierung des Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die 
angrenzenden Grundstücksflächen der Feuerwache, der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) und 
der Sozialstation Gießener Straße. Auf der Grundlage dieses TH-Masterplankonzepts soll nunmehr 
ein Bebauungsplan für den künftigen neu gestalteten Campus der TH Köln am Standort Deutz aufge-
stellt werden, der den heutigen städtebaulichen Entwicklungszielen und Erfordernissen entspricht. Für 
das Areal des Campus Deutz soll eine städtebauliche und freiraumplanerische Figur bestimmt wer-
den, die sich in die umgebende Stadtstruktur einfügt und gleichermaßen einen urbanen, kompakten 
und flächeneffizienten Campus abbildet. 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 25.04.2017 in der Tagespresse sowie am 26.04.2017 im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 in der 
Technischen Hochschule Köln, Altbau, Karl-Schüssler-Saal durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen 
konnten bis zum 16.05.2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innen-
stadt, Herrn Andreas Hupke, gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 2 Stellungnahmen 
fristgerecht und 1 Stellungnahme fristverspätet eingegangen. 
 
Weiterführung des Verfahrens  
Die eingangs genannten städtebaulichen Ziele wurden zunächst nach Abschluss der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen überprüft und sollten im 
Bebauungsplan-Entwurf durch Festsetzungen konkretisiert werden. Auf der Grundlage der Baunut-
zungsverordnung (BauNVO) sollten deshalb insbesondere neben dem Maß der baulichen Nutzung 
ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Hochschule und ein urbanes Gebiet (MU), dem 
sogenannten Kreativquartier, mit nicht störendem Gewerbe und Wohnen planungsrechtlich festge-
schrieben werden.  
 
In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine vertiefte Abstimmung mit dem BLB NRW, bei dem es 
sich um ein teilrechtsfähiges Sondervermögen handelt, dem auch die ehemals im Eigentum des Lan-
des Nordrhein-Westfalen stehenden Liegenschaften der TH Köln in Deutz übertragen wurden. Ge-
setzlicher Auftrag des BLB NRW ist es, die übertragenen Grundstücke für öffentliche Zwecke des 
Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu 
verwerten. Nicht zu den Aufgaben zählt somit die Entwicklung und Realisierung der im Plangebiet 
befindlichen MU-Bauflächen mit etwa 130 bis 190 geplanten Wohneinheiten, die dem Kooperativen 
Baulandmodell Köln zugeordnet werden müssen. Insbesondere ist dem BLB NRW rechtlich verwehrt, 
sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Versorgung der Bevölkerung mit gefördertem

3 
Wohnungsbau und zur entsprechenden Kostentragung zu verpflichten, wie es das Kooperative Bau-
landmodell Köln vorsieht. 
 
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass in der zeitlichen Entwicklung der Bauvorhaben zunächst die 
Baumaßnahmen der TH Köln im SO-Gebiet verwirklicht sein müssen, ehe in der letzten Bauphase 
das MU-Gebiet (Kreativquartier) umgesetzt werden kann. 
 
Vor diesem Hintergrund ist es vom planungsrechtlichen Verfahrensablauf erforderlich, das Plangebiet 
an der geplanten Nutzungsgrenze zwischen dem SO-Gebiet Hochschule und dem geplanten MU-
Gebiet zu teilen und getrennt fortzuführen sowie das Bebauungsplanverfahren für das geplante MU-
Gebiet bis zur rechtlichen Klärung und Konkretisierung der Planungsbegünstigung im Sinne des Ko-
operativen Baulandmodells Köln (beispielsweise Erwerb der MU-Flächen durch einen Dritten) ruhen 
zu lassen. 
 
Die Teilung des Plangeltungsbereichs ist auch eine städtebaulich sinnvolle Lösung, um auf zukünftige 
Entwicklungen gezielter reagieren zu können. Aufgrund des langen Zeitraums der Entwicklung des 
Hochschulgeländes Campus Deutz der TH Köln im laufenden Betrieb, können die zum Abschluss der 
baulichen Entwicklung verfügbaren Flächen nach den dann bestehenden städtebaulichen Erforder-
nissen und baulichen Bedürfnissen überplant werden. Im Zuge dessen wird dann auch die Anwen-
dung des Kooperativen Baulandmodells Köln entsprechend überprüft.  
   
Städtebauliche Vorgaben für das Sondergebiet Hochschule  
Der Kernbereich des neuen Campus Deutz der TH Köln soll sich in fünf Baublöcke gliedern, die alle 
um den zentralen Campusplatz gruppiert sind. Ergänzt wird dieses bauliche Ensemble durch das 
Hörsaalzentrum an der Betzdorfer Straße als Solitär. Es soll durch ein neues Hörsaalgebäude auf 
dem heutigen Parkplatz Betzdorfer Straße ergänzt werden. Insgesamt soll auf der Grundlage des 
Raumprogramms aus dem Jahr 2016 für den Campus Deutz ein Bedarf von rund 47 000 m² Nutzflä-
che festgesetzt werden. Ein sechster Baublock soll am südlichen Rand als eine Erweiterungsfläche 
mit circa 9 000 m² Nutzfläche die Neubebauung abschließen. Der Campus endet auf seiner Südost-
seite am Deutzer Ring, der durch die neue Straßenrandbebauung räumlich gefasst wird. Zugleich 
dient die geschlossene Bebauung hier dem Schallschutz für die inneren Bereiche des Hochschulge-
ländes. Die geplante Campusallee, eine Nord-Süd Erschließungsachse begrenzt den Kernbereich 
des Campus nach Westen. Städtebauliches Ziel ist ein dichtes, aus einzelnen Gebäuden bestehen-
des und mit Baumreihen und Alleen durchzogenes Quartier zu schaffen 
  
Für die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben sich hieraus die folgenden wesentli-
chen Inhalte: 
  
Art der baulichen Nutzung  
Das vorgesehene Nutzungskonzept erfordert für den Plangeltungsbereich mit einer Fläche von circa 
10,6 ha die Festsetzung eines SO-Gebietes für Hochschulnutzungen nach der BauNVO. Dieses SO-
Gebiet soll den Einrichtungen und Anlagen der Hochschule dienen, sowie untergeordneten weiteren 
Nutzungen, die der Hochschulnutzung zweckdienlich sind. Dies sollen beispielsweise kleinere gastro-
nomische Betriebe, die die Mensa funktional ergänzen, oder auch Fachbuchhandlungen und Ähnli-
ches sowie studentisches Wohnen sein. 
  
Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstücksflächen  
Der TH-Masterplan enthält ein Höhenkonzept für die Bebauung, das entsprechend im Bebauungs-
plan-Entwurf umgesetzt werden soll. Die Bebauung soll an den geplanten Blockrändern viergeschos-
sig sein, wobei einzelne Baukörper aus funktionalen beziehungsweise städtebaulichen Gründen hier-
von auch abweichen. Für den überwiegenden Teil des Campus ergibt sich daher eine Höhenfestset-
zung von maximal 18,50 m über Gelände für die Blockränder. Diese erlaubt jeweils vier Geschosse 
mit einer Höhe von jeweils circa 4,25 m zuzüglich einer Attika von circa 1,5 m. 
  
Am zentralen Campusplatz bilden mehrere höhere Baukörper, für die jeweils 26,0 m über Gelände 
vorgesehen sind, eine räumliche Betonung dieses zentralen Platzes innerhalb des Campus. Zudem 
ist für das Hörsaalgebäude eine größere Höhe mit 22,0 m vorgesehen, da hier für die Hörsäle größe-
re Geschosshöhen als für die Labore und Büros der Fakultätsgebäude erforderlich sind. In den Blo-

4 
ckinnenbereichen sollen in Teilflächen niedrigere Gebäudeteile zulässig sein. 
  
Die Grundflächenzahl soll im SO-Gebiet mit 0,8 entsprechend dem Höchstwert des § 17 BauNVO 
vorgesehen werden. Neben der Grundflächenzahl soll auch die Geschossflächenzahl oder alternativ 
die Größe der zulässigen Geschossfläche festgesetzt werden. 
  
Verkehrskonzept  
Für die Neugestaltung des Campus Deutz der TH Köln liegt ein Verkehrsgutachten aus dem Jahr 
2014 vor, das sich detailliert mit dem zu erwartenden Nutzerverhalten der Studierenden und der Be-
schäftigten der TH Köln beschäftigt. Da als Datenbasis eine Verkehrserhebung aus dem Jahr 2009 
zugrunde liegt, ist eine Überprüfung und Aktualisierung der Untersuchung erforderlich. 
 
Das Hochschulgelände soll durch ein Netz von Wegen erschlossen werden. Diese Campuswege sol-
len weitestgehend autofrei gehalten und auf einer Breite von 6 m mit einem Geh- und Fahrrecht für 
die Allgemeinheit (Radfahrer und Fußgänger) belegt werden, um den angrenzenden Stadtraum mit 
dem Hochschulgelände zu verbinden, eine klare Orientierung schaffen und zugleich die Urbanität des 
Hochschulgeländes planungsrechtlich zu sichern.  
 
Freiraumkonzept  
Der Campus der TH Köln soll sich im Norden mit einem baumbestandenen Entréeplatz an der Deutz-
Kalker Straße präsentieren. Dieser Platz dient der Adressenbildung und soll sich zum öffentlichen 
Straßenraum öffnen. Der neue Campusplatz im Innern des Hochschulgeländes soll als kommunikati-
ver Treffpunkt vorgesehen werden. Zahlreiche Baumpflanzungen werden zur Qualität der Campus-
wege und des Platzes beitragen. 
 
Weiterentwicklung des Planungskonzepts nach den frühzeitigen Beteiligungen 
Aus den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Be-
lange ergaben sich eine Reihe von Veränderungen des städtebaulichen Planungskonzepts für den 
Campus Deutz der TH Köln, die in das Bebauungsplan-Verfahren als Weiterentwicklung und inhaltli-
che Ergänzung des Masterplans von 2014 einbezogen werden sollen: 
 
Mobilität / Verkehr 
- Der Reitweg wird von Kfz-Verkehr der Hochschule freigehalten, die Zuwegung über den Reit-
weg zur Hochschule dient nur dem Rad- und Fußgängerverkehr (und temporär dem Baustellen-
verkehr). 
- Die Benutzung des Fahrrads wird durch geeignete, große Abstellanlagen auch in den Innenbe-
reichen mit entsprechend breiten Fahrwegen gefördert. 
- Die Wegeführungen und der Campusplatz sind barrierefrei. Der Campus Deutz soll einladende 
bauliche Strukturen ohne künstliche Topographie, ohne Abstufungen und Rampenanlagen bie-
ten. 
- Die anfangs geplanten oberirdischen Parkplätze im südlichen Bereich sollen entfallen. Eine re-
duzierte Anzahl wird dezentral innerhalb des Campus angeordnet.  
 
Freianlagen 
- Die Wege auf dem Campus sollen einen klassischen Alleecharakter erhalten. Auf Pflanzbeete 
soll verzichtet werden. 
- Die Anzahl und Anordnung der Bäume soll so gewählt werden, dass Blickbezüge zum umgebe-
nen Raum ermöglicht werden. Hecken und Strauchpflanzungen werden minimiert. Die städte-
bauliche Kriminalprävention soll in der weiteren Planung berücksichtigt werden. 
  
Energie 
- Der Einsatz von beispielsweise Photovoltaikanlagen wird in der weiteren Planung (Qualifizie-
rungsverfahren für die einzelnen Gebäude) weiterverfolgt werden. 
- Die Wärmeversorgung soll voraussichtlich über Blockheizkraftwerke und den vorhandenen 
Fernwärmeanschluss erfolgen.  
 
Umweltbelange  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB durchge-

5 
führt. Dabei werden insbesondere der Ausgleich der Eingriffe in die heute vorhandene Vegetation 
soweit er nicht bereits zulässig ist, der Artenschutz sowie der Schallimmissionsschutz geprüft. Nach 
derzeitigem Stand sind keine Beeinträchtigungen, die der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung 
entgegenstehen würden, zu erwarten. Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
werden auf der Umweltbericht aufbauende, umweltbezogene Festsetzungen geprüft und gemäß den 
städtebaulichen Erfordernissen und planungsrechtlichen Möglichkeiten getroffen werden.   
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 4) 
zunächst einen Bebauungsplan-Entwurf nur für das Sondergebiet Hochschule auszuarbeiten und 
dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Ver-
waltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen.  
 
Vorberatungen 
Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühze i-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlagen Nummer 4287/2013)  
BV 1  20.02.2014 TOP 7.4 Einstimmig zugestimmt 
StEA  03.04.2014 TOP 10.9 Einstimmig zugestimmt 
 
 
Anlagen  
1 Übersichtsplan (Befangenheit) 
2 Niederschrift über die Abendveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung am 02.05.2017 
3.1 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung 
3.2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili-
gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 
4 Städtebauliches Planungskonzept (Juli 2019)

Anlage 2 Niederschrift-Abendveranstaltung

8636 Zeichen

... 
A N L A G E  2 
 611-2Klau2494-2019  
 
 Die Oberbürgermeisterin 05.05.2017 
Stadtplanungsamt Herr Klaube 
61, 611/2 Tel. (02 21) 2 21-2 28 64 
Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 Fax (02 21) 2 21-2 24 50 
50679 Köln  
 
 
 
 
N I E D E R S C H R I F T 
 
        über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
 
          "Östlich Reitweg" (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsort: Karl-Schüssler-Saal der TH Köln, Betzdorfer Straße 2, 
50679 Köln  
 
Termin: Dienstag, 2. Mai 2017 
 
 
Beginn: 19.00 Uhr 
 
 
Ende: 20:00 Uhr 
 
 
Besucher: circa 20 Bürgerinnen und Bürger  
 
 
Teilnehmer/Teilnehmerin: Vorsitzender: 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt 
(Podium) 
 
Verwaltung: 
Frau Müller, Leiterin des Stadtplanungsamtes (Podium) 
 
Planer/Bauherr: 
Herr Dr. Brans, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln (Podium) 
Herr Prof. Dr. Küchler, TH Köln (Podium) 
Herr Beele, H+B Stadtplanung (Podium) 
 
Niederschrift:  
Herr Klaube, Stadtplanungsamt 
Frau Meier, H+B Stadtplanung

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Östlich Reitweg" (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz 
- 2 - 
 
... 
Herr Hupke begrüßt die Anwesenden, stellt die Beteiligten auf dem Podium vor, erläutert den 
Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmeldezettel. Er weist darauf hin, dass die 
Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeichnet wird. Anschließend gibt er einen Überblick 
über den geplanten Ablauf der Veranstaltung: 
- Zunächst wird Herr Dr. Brans das Projekt vorstellen. 
- Dann werden Frau Müller und Herr Beele auf das Bebauungsplanverfahren eingehen.  
- Danach besteht die Gelegenheit für inhaltliche Rückfragen und zur Diskussion. 
 
Herr Dr. Brans erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die wichtigsten Meilensteine der 
Planung und den aktuellen Planungsstand. Aus einem zweiphasigen städtebaulichen und 
freiraumplanerischen Wettbewerb ging das Büro Kister-Scheithauer-Groß zusammen mit Atelier 
Loidl als Sieger hervor. Die beiden Büros erarbeiteten anschließend bis 2014 den Masterplan, der 
die Grundlage für die weiteren Planungsschritte bildet. Danach wurde das Verfahren bis Anfang 
2017 unterbrochen, da insbesondere notwendige Grundstücke an der Gießener Straße erworben 
werden mussten. Herr Dr. Brans erläutert, dass ein Großteil der Finanzierung des Projektes im 
Rahmen der Hochschulmodernisierungsvereinbarung im Landeshaushalt fixiert wird.  
 
Er übergibt das Wort an Herrn Beele, der zusammenfassend die Inhalte des Masterplans vorstellt. 
Er zeigt den städtebaulichen Kontext der Planung zwischen Deutz und Kalk und erläutert die 
Problematik der heutigen Gestalt der Bestandssituation: eine geringe Zugänglichkeit für die 
Öffentlichkeit, die Ringerschließung um das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum (IWZ) herum, die 
eine deutliche Barrierewirkung aufweist, wenig Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und 
Radfahrer sowie wenige qualitativ gut gestaltete Freiflächen. Die Neuplanung wirkt den genannten 
Defiziten entgegen, sie wird ein durchlässiges Campusgelände als Stadtquartier schaffen. 
 
Der Masterplan wird nun im weiteren Verfahren in einen Bebauungsplan umgesetzt. Dies geschieht 
schrittweise. Konkrete Inhalte des Masterplanes sind eine verbesserte Anbindung an die ÖPNV-
Haltestellen und eine angepasste Erschließung für den Autoverkehr. Außerdem soll der zentrale 
Campusplatz autofrei werden (abgesehen von Lieferverkehren). Im Kreativquartier sollen sowohl 
Wohnnutzung als auch gewerbliche Nutzungen mit Verbindung zur Hochschule integriert werden. 
Erschlossen wird das Kreativquartier über den Reitweg. Insgesamt beinhaltet der Masterplan eine 
geplante Nutzfläche von circa 4,7 ha. Das Bebauungskonzept sieht eine Höhenentwicklung von 
maximal 18,50 m mit Hochpunkten bis 26 m vor. Das Freiraumkonzept beinhaltet einen Entreeplatz 
im Norden, die Campusallee von Norden nach Süden und den Campusplatz als zentralen Punkt. 
 
Herr Dr. Brans erläutert anschließend das grobe Konzept der drei Bauphasen. Er betont, dass es 
eine große Herausforderung darstellt, den Betrieb der TH Köln aufrecht zu erhalten und an gleicher 
Stelle einen Neubau zu realisieren. Die 1. Bauphase betrifft das Hörsaalzentrum sowie den 
südöstlichen Bereich um die Bibliothek, welche aber erhalten bleibt. Die 2. Bauphase realisiert die 
Planung im Bereich der Grundstücke von der Feuerwehr und der AWB. Im Zuge der 3. Bauphase 
wird der Südwesten des Plangebietes erneuert. Zum Schluss folgt der Bereich des geplanten 
Kreativquartiers. 
  
Die nächsten Schritte beinhalten Themen der Infrastruktur, um den Betrieb der TH weiter 
aufrechterhalten zu können. Parallel dazu erfolgen Schritte des Bauleitplanverfahrens. In den 
kommenden zwei Jahren sollen außerdem Wettbewerbe für die Hochbauplanung stattfinden.  
 
An dieser Stelle stellt Herr Hupke zwei Mitglieder der Bezirksvertretung aus dem Publikum vor. Zum 
einen Maria Tillessen (FDP) und zum anderen Stefan Fischer (Grüne). 
 
Anschließend schlägt Frau Müller vor, bereits an dieser Stelle der Veranstaltung in die Diskussion 
einzusteigen. Der Vorschlag wird angenommen und die Diskussion eröffnet. 
 
Herr L. fragt, ob es nicht möglich sei, das Gelände der AWB als vorübergehenden Parkplatz zu 
nutzen, anstatt der Fläche gegenüber dem Polizeipräsidium.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Östlich Reitweg" (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz 
- 3 - 
 
 
Antwort Herr Dr. Brans: Da dieses Gelände zum 2. Bauabschnitt gehört musste auf Flächen 
außerhalb des Hochschulgeländes ausgewichen werden. 
 
Herr F. fragt, wie die zeitliche Perspektive aussieht und ob eine Prognose über die Dauer bis zur 
Projektrealisierung möglich sei. 
 
Antwort Herr Dr. Brans: Eine konkrete Prognose ist schwierig. Die einzelnen Prozessschritte 
werden vermutlich in 3-jährigen Phasen vollzogen. Es werden bis zu zwei Generation von 
den Studenten von der Baustelle betroffen sein.  
 
Antwort Herr Hupke: Er geht von einer Dauer von 10-15 Jahren aus.  
 
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herr Hupke übergibt das Wort an Frau Müller. Sie erläutert 
zunächst das heute bestehende Planungsrecht. Der derzeit gültige Bebauungsplan aus den 1970er 
Jahren setzt den bisherigen Grundstücksumgriff des Campus als Baugrundstück für den 
Gemeinbedarf „Staatliche Ingenieurschule“ fest. Es sind also Teile der Planung mit dem jetzigen 
Bau- und Planungsrecht umsetzbar. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet 
überwiegend als Sonderbaufläche „FH“ dar. Die zusätzlich für den Campus erforderlichen Flächen 
sind aber derzeit als „Wohnbauflächen“ dargestellt, so dass eine FNP-Anpassung erfolgen muss. 
Der aufzustellende Bebauungsplan wird insbesondere ein neu gefasstes Sondergebiet 
„Hochschulgebiet“ und das Kreativquartier am Reitweg als Urbanes Gebiet (MU) ausweisen.  
 
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im Jahr 2014. Das Verfahren konnte dann aufgrund des 
zunächst notwendigen Grunderwerbs nicht weitergeführt werden.  
 
Die Ergebnisse und Anregungen der heutigen Veranstaltung werden in das wieder begonnene 
Verfahren und in den Entwurf des Bebauungsplans einfließen. Frau Müller gibt den Hinweis, dass 
Anregungen bis zum 16.05.2017 schriftlich oder zur Niederschrift bei Herrn Bezirksbürgermeister 
Hupke eingehen müssen. Er wird alle Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt weiterleiten.  
 
Die nächsten wesentlichen Arbeitsschritte sind Untersuchungen (Gutachten), welche die Themen 
Lärm und Immissionen, Freiraum und Artenschutz, also alle umweltrelevanten Themen betreffen. 
Der fertig gestellte Bebauungsplan-Entwurf wird öffentlich ausgelegt. Die erneute Gelegenheit zur 
Stellungnahme wird dann voraussichtlich Anfang 2018 bestehen. Frau Müller weist für 
Informationen über das Verfahren auf das Internetangebot der Stadt Köln hin. Über das 
Kontaktformular können Bürgerinnen und Bürger ebenfalls eine Stellungnahme abgeben.  
 
Danach besteht erneut die Möglichkeit, Fragen zu stellen. 
 
Herr L. fragt: Wie wird sich der Denkmalschutz weiter verhalten?  
 
Antwort Frau Müller: Der Denkmalschutz für das Kreuzgebäude hat sich nicht durchgesetzt, 
auch da dieses Gebäude kein Alleinstellungsmerkmal aufweist.  
 
Herr Hupke fragt nach weiteren Anregungen. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dankt er 
den Anwesenden für ihre Mitwirkung und schließt die Veranstaltung um 20 Uhr. 
 
 
 
 
 
gez. Hupke  gez. Klaube 
Hupke 
 
 Klaube 
(Bezirksbürgermeister Innenstadt)  (Schriftführer)

Anlage 3.1 Darstellung und Bewertung Beteiligung Öffentlichkeit

12641 Zeichen

1 
 
                         
 
Darstellung und Bewertung der im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 69449/05 
–Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz– eingegangenen 
Stellungnahmen:  
 
 
1. Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 
und Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) bis zum 16.05.2017 durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen konnten 
ebenfalls bis zum 16.05.2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet werden. Im Rahmen dieser 
Beteiligung sind 2 Stellungnahmen fristgerecht und 1 Stellungnahme verspätet eingegangen. 
Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich dokumentiert. Daran anschließend wird in Übereinstimmung 
mit der laufenden Nummerierung die Berücksichtigung mit Begründung dargestellt. Die verspätet eingegangene Stellungnahme wird mit der 
laufenden Nummer 3 entsprechend inhaltlich dokumentiert und bewertet. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung  
 
Stellungnahme der Verwaltung  
1.    
 Die Planung von zwei Parkhäusern für Pendler und Studenten 
wird begrüßt. Die geplanten Parkhäuser sollen kostenfrei für 
Studierende und Pendler nutzbar sein.  
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt 
Die geplanten Parkhäuser dienen der Unterbringung der 
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für die Nutzung 
der Technische Hochschule Köln (TH Köln). Eine öffentliche 
Nutzung oder Bewirtschaftung durch die Stadt Köln ist daher 
nicht vorgesehen beziehungsweise möglich. 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kann der TH Köln 
kein Bewirtschaftungskonzept vorgegeben werden. Im 
Übrigen wäre ein Angebot kostenloser Parkplätze im Hinblick 
auf den angestrebten hohen Anteil des Umweltverbundes 
(Gruppe der „um weltverträglichen“ Verkehrsmittel: nicht 
motorisierte Verkehrsträger wie Fußgänger und öffentliche 
oder private Fahrräder, öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn, 
Bus und Taxis, sowie Carsharing und Mitfahrzentralen ) am 
Gesamtverkehrsaufkommen der Hochschule kontraproduktiv.  
  
A N L A G E 3.1 
611-2Klau2494-2019

2 
 
2.    
 1.  Öffentlichkeitsbeteiligung  
Zur Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung wäre zu wenig 
für die Mobilisierung der Öffentlichkeit getan worden. Die TH 
Köln hätte es versäumt, zusätzlich ihre Studierenden und 
Beschäftigten für das Thema zu interessieren.  
 
2.  Verkehr 
Das Verkehrskonzept sollte einen Rückgang des MIV bis 
spätestens 2035 auf null vorgeben.  
 
Durch das parallel laufende Planfeststellungsverfahren für die 
ICE Neubaustrecke, hier 5. Planänderung PFA 12 „Köln -Kalk“ 
würde sich die Gelegenheit ergeben, über die 
Güterverkehrstrasse neu zu denken. Bei einer Konzentrierung 
auf das östlich gelegene Gleis würde sich die Chance 
ergeben, sowohl  den Lärm am Deutzer Hafen zu reduzieren 
und auch den Rückbau des Bahndamms, der Barriere 
zwischen Kalk / Humboldt und Deutz  vorzusehen. 
  
Die Konsequenz aus dem Pariser Klimabeschluss zur 
Decarbonisierung, insbesondere für den Sektor Verkehr, 
bedeutet, dass auch alle geplant en Stellplätze in Form der 
Parkhochhäuser wegfallen können.  Die Möglichkeit der 
BauNVO zu 0,0 Stellplatzschlüssel ergänzt dies kurzfristig.  
 
3.  Zero-Emission (Klimaschutz) / Energiekonzept  
Es würde keine Aussagen für ein Quartiers -Energiekonzept 
geben.  
 
Offenbar würden auch keine Erkenntniss e aus den 
Leuchtturm-Projekten wie  SmartCity Cologne oder Grow 
Smarter eingebracht. Eine Einbindung des CIRE als TH -
eigenes Potential ist nicht erkennbar, aber zwingend  
vorzusehen (Stichwort Sektorenkopplung).  
 
Es würden Bedenken gegen eine mögliche Nutzung von 
Fernwärme bestehen, die teuer und ineffizient sei.  
 
Der Stellungnahme 
wird teilweise 
gefolgt 
Zu 1.  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde 
nach den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches 
(BauGB) vorbereitet und durchgeführt. Darüber hinaus hat die 
Stadt Köln vor Beginn der Beteiligung über eine 
Pressemitteilung und über ihren Internetauftritt die 
Öffentlichkeit umfassend informiert und zum Besuch der 
Abendveranstaltung eingeladen. Auf die Öffentlichkeitsarbeit 
der TH Köln hat die Stadt Köln in diesem Zusammenhang 
keinen Einfluss.  
 
Zu 2.  Die Planung verbessert die Nutzbarkeit des 
Umweltverbundes ( Gruppe der „umweltverträglichen“ 
Verkehrsmittel: nicht motorisierte Verkehrsträger  wie 
Fußgänger und öffentliche oder private Fahrräder, öffentliche 
Verkehrsmittel (ÖV) wie Bahn, Bus und Taxis, sowie 
Carsharing und Mitfahrzentralen), indem sie die 
Zugänglichkeit des Campus Deutz für den Fuß - und 
Radverkehr deutlich günstiger als heute gestaltet. Ein 
besseres ÖV -Angebot kommt mit der geplanten Erweiterung 
des S-Bahn Netzes noch hinzu. Diese Faktoren lassen künftig 
eine Verschiebung d es gemessenen Nutzerverhaltens 
zugunsten des Umweltverbundes erwarten.  
 
Durch die Entwicklung des Kreativquartiers wird zusätzlicher 
Quell- und Zielverkehr entstehen. Auch hierbei kann aufgrund 
der bereits dargestellten günstigen Rahmenbedingungen ein 
relativ hoher Anteil des Umweltverbundes am 
Gesamtverkehrsaufkommen zugrunde gelegt werden.  
 
Aufgrund der heutigen und in den kommenden Jahren zu 
erwartenden Rahmenbedingungen erscheint es dennoch 
unrealistisch, für den Campus Deutz einen Anteil des 
motorisierten Individualverkehrs (MIV) von null anzunehmen, 
zumal es im BauGB keine Ermächtigungsgrundlage für eine 
derartige Festsetzung im Bebauungsplan gibt.  
 
Die angesprochene Planfeststellung steht nicht in Verbindung 
mit diesem Bebauungsplanverfahren. Im Übrigen gilt für 
Bahnanlagen der Fachplanungsvorbehalt des § 38 BauGB im

3 
 
4.  Starkregen 
Der Leitfaden der St EB „Wassersensibel planen und bauen in 
Köln“ sowie „ Leitfaden für eine wassersensible Stadt - und 
Freiraumgestaltung in Köln“ seien nicht genannt oder 
erkennbar berücksichtigt worden.  
 
5.  Green Building 
Der Ansatz „Green Building“ würde mehr als die bisher (im 
Konzept/Masterplan) berücksichtigten Punkte enthalten. Es 
sollen die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für 
nachhaltiges Bauen (DGNB) beachtet werden.  
 
6.  Grünflächen 
Fortschrittliche Vorgaben für entsiegelte Flächen, Wand - und 
Dachbegrünung seien nicht erkennbar. Ideen könnten aus 
dem Weißbuch „Stadtgrün“ entnommen werden. 
 
7.  Urbanes Gebiet  (MU) 
Zur Entlastung der Begehrlichkeiten der Flächen in Kalk -Süd 
für Wohnungsbau sollten  mehr als 200 Wohneinheiten, 
vorzugsweise als Co -Housing-Konzept, entstehen  
können. Genau so wäre es alternativ mit dem Standort für 
eine Schule für Sek. II, Gesamtschule.  
 
8.  Erhalt AWB -Gelände / Teilverlagerung nach Kalk -Süd 
Der AWB -Standort soll te nicht in das Industriegebiet Kalk 
verlagert werden, sondern am vorhandenen Ort verbleiben. 
Erforderliche Flächen für die TH könnten dezentral, 
beispielsweise in alten Industriehallen in Mülheim -Süd oder 
Kalk-Süd angesiedelt werden.  
 
9.  Technologiespange 
Wird das Konzept einer Technologiespange (aus den 1990er 
Jahren) mit einer Einbindung der TH  Köln zu anderen 
rechtsrheinischen Technologie-Clustern durch den 
Bebauungsplan ergänzt? 
  
 
Sinne des vorrangigen Rechts.  
 
Für eine Reduzierung der Anzahl der notwendigen Stellplätze 
auf „null“ nach § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in 
Verbindung mit der Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 
2018) liegen die erforderlichen besonderen städtebaulichen 
Gründe nicht vor.  
 
Zu 3.  Mit dem Masterplan für den Campus Deutz der TH Köln 
wurden zunächst die Grundlagen für die städtebauliche 
Neuordnung des Hochschulgebietes definie rt. Der 
Bebauungsplan soll diese in Festsetzungen um setzen. Hierbei 
ist der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen an die 
Ermächtigungsgrundlagen des § 9 BauGB gebunden. Diese 
sehen aber kein Quartiers-Energiekonzept im Rahmen von 
Festsetzungen vor.  
 
Zur Planung der Gebäude werden Qualifizierungsverfahren, 
insbesondere Architekturwettbewerbe, vorgesehen. Auf dem 
derzeitigen Hochschulgrundstück wurde n bereits zwei dieser 
Wettbewerbe durchgeführt, das Gebäude A (Mischnutzungen, 
Archivflächen der Bibliothek, Parkhaus P1) und das Gebäude 
B (Hörsaalzentrum) an der Betzdorfer Straße . In dieser 
Planungsphase werden jeweils konkrete Energiekonzepte 
nach dem aktuellen Stand der Technik und insbesondere auch 
zur Nutzung erneuerbarer Energien entwickelt werden.  
 
Zu 4.  Der Masterplan für den Campus Deutz der TH Köln 
berücksichtigt mit ausreichend breiten Erschließungswegen 
und Freiraumbereichen auf der städtebaulichen 
Planungsebene des Bebauungsplanes bereits wesentliche 
städtebauliche Elemente für den weitgehend probl emlosen 
Abfluss von Niederschlagswasser auch bei 
Starkregenereignissen. Daher kann von einer Verbesserung 
der oben dargestellten Ausgangssituation durch die 
städtebauliche Neuplanung bereits mit de m stadträumlichen 
Grundkonzept ausgegangen werden.  
 
In die nachfolgenden konkretisierenden P lanungen (Gebäude, 
Freiraum) werden die Empfehlungen der genannten Leitfäden

4 
 
 
 
einfließen. 
 
Zu 5.  Die Anregung kann für den Bebauungsplan nicht 
aufgegriffen werden, da der Katalog möglicher Festsetzungen 
nach § 9 BauGB keine so detaillierten Festlegungen für den 
Bau eines Gebäudes, wie sie die DGNB -Richtlinien 
beinhalten, zulässt.  
 
Zu 6.  Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage der 
Ergebnisse des landschaftspflegerischen Fachbeitrages 
Festsetzungen zur Begrünung auf Freiflächen 
beziehungsweise an den Gebäuden aufnehmen, soweit diese 
städtebaulich oder aus Gründen des Eingriffsausgleichs 
erforderlich sind. Die Festsetzung einer Dachbegrünung wird 
insbesondere wegen ihrer positiven Wirkung für das 
Mikroklima im Plangebiet geprüft werden.  
 
Zu 7.  Nach den Planungsüberlegungen soll für das MU-
Gebiet nach § 6a BauNVO eine Bebauungsdichte festgesetzt 
werden, wie sie für den Standort städtebaulich verträglich ist. 
Danach sollen bis zu sechs Vollgeschosse bei einer 
Geschossflächenzahl (G FZ) bis 2,0 zulässig  sein. In diesem 
sogenannten "Kreativquartier", das erst nach Abschluss der 
baulichen Entwicklung der Hochschulnutzung am Reitweg 
entstehen wird, sollen in drei Baublöcken sowohl Wohnungen 
(etwa 130 bis 190 Wohneinheiten) als auch Räume für Büros 
und vor allem solche gewerblichen Nutzungen vorgesehen 
werden, die einen inhaltlichen Bezug zur TH Köln haben. Für 
das Kreativquartier soll das "Kooperative Baulandmodell Köln"  
zur Anwendung kommen.  Als öffentliche Einricht ung ist im 
Übrigen eine Kindertagesstätte im MU -Gebiet vorgesehen. 
 
Aufgrund des langen Zeitraums  der Entwicklung des 
Hochschulgeländes Campus Deutz der TH Köln im laufenden 
Betrieb, sollen im Übrigen die zum Abschluss der baulichen 
Entwicklung verfügbaren Flächen des Kreativquartiers nach 
den dann bestehenden städtebaulichen Erfordernissen und 
baulichen Bedürfnissen überplant werden.  
 
Zu 8.  Die Verlagerung des AWB -Standortes an der Gießener

5 
 
Straße ist bereits in Vorbereitung. Das derzeitige Grundstück  
der AWB wurde durch das Land NRW für die Erweiterung der 
TH Köln erworben. Zudem wurde das Hochschulkonzept einer 
dezentralen Ansiedlung der TH Köln im Stadtteil Kalk bereits 
vor der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für 
die Neuordnung des Campus  Deutz verworfen. Unter 
anderem weil es für die TH Köln eine ineffiziente räumliche 
Struktur mit höheren Aufwendungen bedeutet hätte.   
 
Zu 9.  Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird 
ausschließlich die städtebauliche Weiterentwicklung des 
heutigen Standortes der TH Köln unter der Einbeziehung 
angrenzender Flächen an der Südseite der Gießener Straße 
verfolgt. Eine Konkretisierung von P lanungsansätzen der 
städtebaulichen Entwicklung aus den 1990er Jahren ist damit 
nicht verbunden. 
3.    
 Für die Erstellung des Campus Deutz würden pro qm 
Nutzfläche mehr als  5.000 € Kosten anfallen. Dies  sei schon 
sehr konservativ berechnet, da die Erweiterungsfläche  
inkludiert und eine Zusatzfinanzierung nicht berücksichtigt 
wäre. Diese Kostenhöhe würde sehr überteuert erscheinen, 
verglichen mit privat finanzierten.  
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt 
Die Realisierungskosten eines Hochbauvorhabens sind nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.  Eine Beurteilung 
der genannten Kosten ist zudem nicht möglich, da die 
Entscheidung über den erforderlichen finanziellen Aufwand für 
ein Bauvorhaben allein in der Sphäre des Bauherrn liegt. Die 
gilt unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder 
öffentlichen Bauherrn handelt.

Anlage 3.2 Darstellung und Bewertung Beteiligungen Behörden

10744 Zeichen

1 
 
                         
 
Darstellung und Bewertung der im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 69449/05 
–Arbeitstitel: Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln-Deutz– eingegangenen 
Stellungnahmen:  
 
 
2. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  
 
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals vom 22.05. bis zum 26.06.2014 durchgeführt. Aufgrund der 
Verfahrensunterbrechung bis Dezember 2016 wurde diese frühzeitige Beteiligung vom 08.03. bis 11.04.2017 wiederholt. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zusammenfassend in 
Kurzform jeweils fortlaufend nummeriert aufgelistet. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
1. Bezirksregierung Köln   
1.1 Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz  
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme -/- 
2. Bezirksregierung Düsseldorf   
2.1 Dezernat 22 – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) 
Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden 
vorhanden sind. Daher kann nicht von der Freiheit von 
Kampfmitteln ausgegangen werden. Insofern sind Erdarbeiten 
mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel 
gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und 
umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene 
Polizeidienststelle oder der Kam pfmittelbeseitigungsdienst zu 
benachrichtigen (Aktenzeichen: 22.5 -3-5315000-383/14). 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt 
Der Hinweis wird in den Bebauungsplan -Entwurf 
aufgenommen. 
2.2 Dezernat 26 – Untere Luftfahrtbehörde 
Auf den Bauschutzbereich des Flughafens Köln/Bonn bei 168 
m über NN wird hingewiesen. 
Kenntnisnahme Die geplante Bebauung erreicht maximal eine Höhenlage von 
76,0 m ü. NHN (entspricht 26 m über Gelände). Der genannte 
Bauschutzbereich ist nicht betroffen.  
A N L A G E 3.2 
611-2Klau2494-2019

2 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
2. Industrie- und Handelskammer zu Köln  (IHK)   
 Der Teilneubau der Technischen Hochschule Köln, als Campus 
Deutz ist ein Masterplan-Projekt. Die  IHK Köln begrüßt die 
Entstehung eines modernen Campus, der sich in die umgebene 
Stadtstruktur einfügt. Im Westen soll der Campus durch ein 
„Kreativquartier'‘ mit einer Mischung von Wohnen und  nicht 
störendem Gewerbe z. B. Startup -Firmen ergänzt  werden. Dort 
den neuen Baugebietstyp „urbanes  Quartier“ auszuweisen, ist 
passend. 
Kenntnisnahme -/- 
3. Landschaftsverband Rheinland  (LVR)   
 Amt für Denkmalpflege im Rheinland  
1.  Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs planes liegt 
das Baudenkmal „Ingenieurwissenschaftliches Zentrum der 
Fachhochschule Köln" (IWZ) . 
 
2.  Das Denkmal sei bedeutend fü r die Geschichte des 
Menschen und für die Städte und  Siedlungen. Sein Erhalt würde 
aus wissenschaftlichen, hier all gemeinhistorischen, architek tur- 
und ortsgeschichtlichen, sowie a us städtebaulichen Gründen im 
öffentlichen Interesse liegen. 
 
3.  Die geschützten Gebäude seien außerdem grundrissgenau 
mit einer roten Baulinie zu sichern.  
 
4.  Des Weiteren ist das Baudenkmal auch im Text angemessen 
zu würdigen. Auch im Um weltbericht müssen Kennzeichnung 
und Würdigung erfolgen. 
Der Stellungnahme 
wird nicht gefolgt 
Zu 1.  Der Gebäudekomplex des IWZ wurde durch die 
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Köln im Jahr 2013 
unter Denkmalschutz gestellt.  
 
Die Bezirksregierung Köln hat jedoch am 24.05.2013 eine 
unbefristete denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis für das IWZ 
erteilt. Hierbei hat die Bezirksregierung festgestellt, dass ein 
überwiegendes öffentliches Interesse den Abriss des IWZ 
verlangt. Insbesondere hatte in dem Erlaubnisverfahren das 
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW 
umfassend dargelegt, dass die Anforderungen an einen 
zeitgemäßen Studienbetrieb in dem bestehenden Gebäude 
nicht erfüllt werden können und diese einen Erhalt  des IWZ 
nicht zulassen.  
 
Zu 2.  Der Erhalt des IWZ liegt nicht im öffentlichen Interesse. 
Infolge der unter 1. dargestellten Sach - und Rechtslage ist das 
IWZ auch nicht mehr in der Denkmalliste der Stadt Köln 
aufgeführt. 
 
Zu 3.  Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB sollen Denkmäler nach 
Landesrecht in den Bebauungsplan nachrichtlich durch 
eigenständige Signatur übernommen werden, soweit sie zu 
seinem Verständnis oder für die städtebauliche Beurteilung 
von Baugesuchen notwendig oder zweck mäßig sind. Nach 
dem zuvor zitierten Wortlaut der Vorschrift erfolgt keine

3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung  
nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan  für 
ehemalige Denkmäler oder von Denkmälern, für die eine 
rechtsverbindliche Abbruchgenehmigung bereits vorliegt.  
 
Zu 4.  In der Begründung wird auf die bestehende 
denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis Bezug genommen. 
Aufgrund des Vorliegens dieser Abbrucherlaubnis ist die 
vorherige Unterschutzstellung des IWZ für die nachfolgenden 
Abwägungsentscheidungen im Bebauungsplanverfahren nicht 
mehr von Belang. 
5. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Köln    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme -/- 
6. Polizeipräsidium Köln    
6.1 Führungsstelle Verkehr   
 Keine Bedenken Kenntnisnahme -/- 
6.2 Kriminalprävention   
 Keine Bedenken. Bei der weiteren Planung kann das 
Beratungsangebot der Polizei in Anspruch genommen werden.  
Kenntnisnahme -/- 
7. Bundesamt für Infrastruktur u. a., Bonn    
 Keine Bedenken. Sollten bauliche Anlagen einschließlich 
untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m 
überschreiten, sollten die Planunterlagen in jedem Einzelfall vor 
Erteilung der Baugenehmigung zu Prüfung vorgelegt werden.    
Kenntnisnahme Die geplante Bebauung erreicht maximal eine Höhenlage von 
76,0 m ü. NHN (entspricht 26 m über Gelände). Der genannte 
Bauschutzbereich ist nicht betroffen.  
8. Deutsche Telekom AG, Köln    
 Keine Bedenken. Auf die Sicherung vor Baubeginn 
beziehungsweise den Rückbau von Glasfaserkabeln auf dem 
Gelände wird hingewiesen. 
Kenntnisnahme -/- 
9. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Köln    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme -/-

4 
 
10. Stadtwerke Köln GmbH    
 Aus dem städtebaulichen Planungskonzept sollte keine 
Relevanz zur weiteren Entwicklung der angrenzenden  Flächen, 
insbesondere des Wohnhausgrundstücke an der Camberger 
Straße abgeleitet werden. 
 
Zwischenzeitlich wurde das Betriebsgrundstück der 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) an der  Gießener 
Straße an den BLB NRW veräußert. Der Umzug der AWB auf 
das Grundstück an der Christian-Sünner-Straße wird 
voraussichtlich 2020 erfolgen. Eine Umsetzung der  Planungen 
kann daher erst nach der Errichtung des neuen Betriebshofes 
und der Verlagerung des alten Betriebshofes durchgeführt 
werden. Solange muss  sichergestellt sein, dass der  Betrieb der 
AWB nicht beeinträchtigt wird. Ansonsten  bestehen keine 
Bedenken. 
 
Die Konzerngesellschaften (RheinEnergie AG in Verbindung mit 
der Rheinischen NETZGesellschaft mbH , Kölner Verkehrs-
Betriebe AG) haben ebenfalls gegen keine Bedenken.  
 
Innerhalb des Geltungsbereiches verlaufen diverse Leitungen 
der RheinEnergie AG , die für die Versorgung der Technischen 
Hochschule sowie deren Umfeld erforderlich sind. Diese 
müssen demnach bestehen bleiben, sodass hiermit die 
Festsetzung von Geh -, Fahr- und Leitungsrechten für die 
jeweiligen Leitungstrassen im Bebauungsplan an geregt wird. 
Aufgrund der angestrebten Änderung der Be bauungsstruktur 
und des zusätzlich geplanten „ Kreativquartiers" könnten jedoch 
Anpassungen an den Betriebsmitteln erforderlich we rden. Daher 
sollten angestrebte Anschlussänderungen mitgeteilt werden. 
 
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass im direkten 
Umfeld des Plangebietes Leitungen des Fernwärmenetzes der 
RheinEnergie AG bestehen und somit zur Versorgung der 
Neubebauung ein geplant werden können.  
Kenntnisnahme 
beziehungsweise  
der Stellungnahme 
wird teilweise 
gefolgt 
Die im Masterplan dargestellte Mantelbebauung auf der 
Ostseite des Deutzer Rings im Bereich Camberger Straße  in 
Köln-Kalk ist nicht Gegenstand des Planverfahrens für den 
Campus Deutz. 
 
Soweit Leitungen im Plangebiet benötigt und erhalten werden, 
erfolgt die planungsrechtliche Sicherung im Rahmen von  
Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.

5 
 
11. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB)    
 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.  
 
Hinweise: 
Der im Plangebiet befindliche  Abwasserkanal DN 1800/2000 ist 
bei der weiteren Planung  entsprechend zu berücksichtigen und 
durch Leitungsrecht zu sichern.  
 
Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Konzepte 
als Maßnahmen zur Risikovorsorge zu entwickeln und in die 
Bauleitplanung zu integrieren. Für das Plangebiet sollten die 
Wege der inneren Erschließung so modelliert werden , dass der  
Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser im Rahmen von 
Starkregenereignissen für das  Gesamtgrundstück in Richtung 
der Grünfläche bzw.  des Sportplatzes gewährleistet ist.  
Stellungnahme 
wird gefolgt 
Der Abwasserkanal wird durch die Planung berücksichtigt. 
Insbesondere wird der Kanal einschließlich Schutzstreifen 
nicht überbaut. 
 
Der Masterplan berücksichtigt mit ausreichend breiten 
Erschließungskorridoren und Freiraumbereichen auf der 
städtebaulichen Planungsebene des Bebauungsplanes bereits 
wesentliche stä dtebauliche Elemente für den weitgehend 
schadlosen Abfluss von Niederschlagswasser auch bei 
Starkregenereignissen. Daher wird von einer Verbesserung 
der oben dargestellten Ausgangssituation durch die 
Neuplanung ausgegangen. 
 
In den weiteren Planungen werde n die erforderlichen 
Überflutungsbetrachtungen im Fall von Starkregenereignissen 
vorgenommen. 
12. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln    
 Auf die Einhaltung der RASt 06 bezüglich der Errichtung der 
Zuwegungen und Wendeanlagen wird hingewiesen.  
 
Außerdem sollte § 10 (Standplätze für Abfallbehälter) der 
Abfallsatzung der Stadt Köln berücksichtigt werden.  
Stellungnahme 
wird gefolgt 
Die geplante innere Erschließung des Campus Deutz und die 
Anbindungen an die örtlichen Straßen und Wege wird die 
RASt 06 berücksichtigen. Ergänzend werden durch das 
Verkehrsgutachten Überprüfungen von Einfahrten und 
Kurvenradien mit Schleppkurven vorgenommen.   
 
Die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan-
Entwurf zur Abfallsatzung der Stadt Köln wird geprüft. 
 
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt: 
Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 – Immissionsschutz 
Handwerkskammer zu Köln

Beratungsverlauf (2)

12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Betzdorfer Straße 2
  • Deutz-Kalker Straße
  • Gießener Straße
  • Christian-Sünner-Straße
  • Deutzer Ring
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Camberger Straße
  • Reitweg
  • Straße 2
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
2494/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.08.2019
Erstellt
17.07.2019 07:30