2011/0435
Bestellung zur kaufmännischen Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt Frau Amtsrätin Beate Konradt
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2011/0435
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.10.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II/III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Sportamt/ Eigenbe- trieb Bäder Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0435 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bestellung zur ka ufmännischen Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Bäder der Wissen- schaftsstadt Darmstadt Frau Amtsrätin Beate Konradt Vorlage vom: 11.10.2011 Beschlussvorschlag: Frau Beate Konradt, geboren am 7. Oktober 1965, wird mit Wirkung zum 1. November 2011 zur kauf- männischen Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestellt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.10.2011 Nach Bestellung der seitherigen Betriebsleiterin, Frau Magistratsdirektorin Ilke Käppler zur Amtslei- terin der Finanzverwaltung, wurde Frau Konradt zur Abteilungsleiterin der Kämmerei berufen. Durch Veränderungen der Aufgabenverteilungen innerhalb der Finanzverwaltung ist die Aufgabe der kaufmännischen Betriebsleitung im Eigenbetrieb Bäder neu zu regeln. Nach § 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bäder bestellt der Magistrat die Betriebsleitung, wobei ein Betriebsleiter/eine Betriebsleiterin für den kaufmännischen Bereich zuständig ist. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ist es daher erforderlich, Frau Konradt zum 1. November 2011 zur kaufmännischen Betriebsleiterin zu bestellen. Frau Konradt verfügt über die erforderlichen Anforderungen in besonderem Maße und erbringt alle Voraussetzungen, die sie für diese Aufgabe prädestinieren. Bei der vorgesehenen Maßnahme ist eine Beteiligung des Personalrates nach dem HPVG nicht vorgesehen. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte der Personalrat jedoch von der beabsichtigten Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden. Darmstadt, den 11.10.2011 Dezernat II Dezernat III Rafael Reißer André Schellenberg Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0435
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.10.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00