0380/2019
Beschaffung von 4 Gräberbaggern, 6 Zweischalengreifern und 1 Erdbohrer für den Friedhofsbereich
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0380/2019 Freigabedatum 10.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffung von 4 Gräberbaggern, 6 Zweischalengreifern und 1 Erdbohrer für den Friedhofsbereich hier: Bedarfsfeststellung und Mittelfreigabe Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplanten Beschaffungsmaß- nahmen fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 591.000,- € im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002, Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ), Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Hj. 2019. Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 591.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 88.200,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Für den Friedhofsbereich sollen 4 Gräberbagger mit Schnellwechselvorrichtungen und insgesamt 6 Zweischalengreifer sowie 1 Erdbohrer beschafft werden. Zurzeit befinden sich 17 Gräberbagger im Einsatz. Weitere 5 Gräberbagger dienen bereits jetzt als Ersatzteilträger, da für Gräberbagger der Marke Lanz keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. 11 Grä- berbagger der Marke Lanz wurden 2009 und 2010 angeschafft, weitere 11 der Marke Hansa in 2013 und 2018. Die 4 zu beschaffenden Gräberbagger sollen Geräte ersetzen, die 2009 angeschafft wurden. Durch die hohen Bestattungszahlen und vermehrten Straßenfahrten sind diese Geräte so abgenutzt und reparaturanfällig geworden, dass eine Ersatzbeschaffung zwingend notwendig wird. Die Zweischalengreifer stellen grundsätzlich eine enorme Schwachstelle bei den Gräberbaggern dar, da deren Ausfall zum Stillstand der Bagger führt. Beim Ausschachten der Gräber sind die Zweischal- engreifer in ständigem Bodenkontakt, was zu einem hohen Verschleiß der beweglichen wie festen Bestandteile des Greifers führt. Eine vermehrte Anzahl an Zweischalengreifern ermöglicht Wartungs- arbeiten überhaupt und in kürzeren Intervallen. Außerdem ist der Einsatz von Greifern an Baggern unterschiedlicher Marken u.a. aufgrund unterschiedlicher Ölsorten nicht möglich bzw. würde auch zu Schäden an den Baggern führen. Um weiterhin die Bestattungen innerhalb der gesetzlichen Fristen sicherstellen zu können, muss die Verfügbarkeit der Bagger sehr hoch sein. Zukünftig sollen die Bagger weiterhin in der Urnenbestattung eingesetzt werden. Hier sollen sie mit einem Erdbohrer die Urnengrabstätten öffnen. Zurzeit wird dies häufig noch per Handarbeit oder mit einem handgeführten Erdbohrer durchgeführt, wobei dies einen enormen Kraftaufwand für die Mitar- beiter bedeutet. Der Einsatz der Erdbohrer erfolgt bereichsübergreifend. 3 Die 4 Gräberbagger und der Erdbohrer sind im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 5.2 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Bestattungen enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Der Zusatzbedarf von 6 Zweischalengreifern mit Kosten in Höhe von 66.000.- € über das Fahrzeug- und Maschinenkonzept hinaus ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Bestattungen weiterhin zeitnah sicherstellen zu können. In dem Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine alltagstaugliche Alternative zu herkömmlichen Antrieben. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 12.02.2019 – RPA-Nr. 141/11/10/19 zugestimmt (Anlage 2). Finanzierung: Die auf Basis der Beschaffungen aus dem Jahr 2017/2018 kalkulierten Kosten für die 4 Gräberbag- ger, 6 Zweischalengreifer und den Erdbohrer belaufen sich auf 591.000 € brutto. Die Finanzierung der Beschaffung ist im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, bei Finanz- stelle 0000-1303-0-0002, Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ) gesichert. Die durch die Beschaffung entstehenden bilanziellen Abschreibungen sind im Teilergebnisplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, Zeile 14 ab dem Hj. 2020 berücksichtigt und werden über Friedhofsge- bühren (Einzahlungen Nutzungsrechte) refinanziert. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG) Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
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ae " 22 | ö N A (02.2019 14171 62 Stadt Köln (Lo2200e R 23551 eingang 1% Feb. 2019 6370| ü flege 67 | men 2 | und Grünfle Lieferung von vier Gräberbaggern mit Schnellwechselvorrichtung und Zweischalen- greifern sowie zwei zusätzlichen Zweischalengreifern und einem Erdbohrer für den Bereich Bestattungen verschiedener Kölner Friedhöfe; voraussichtliche Auftrags- summe: 496.640 € netto zzgl. MwSt. = 591.000 € brutto hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/10/19) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 24.01.2019, hier eingegangen am 08.02.2019, übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellungnahme. Im Einzelnen planen Sie folgende Anschaffungen: Anzahl | Maschine / Gerät | Einzelkosten Kosten gesamt Hochgerechnete Kosten Bagger 125.664 € 502.656 € I 6 [srefer | 7.649 € 45.894 € Erdbohrer 6.556 € | Summe der Gesamtbeschaffungen | 555.106 € 591.000 € ] Gegen den von Ihnen geltend gemachten Bedarf habe ich aus den nachfolgenden Gründen keine Einwendungen: Bagger, Zweischalengreifer und Bohrer sind im Investitionsplan des im Jahr 2017 beschlos- senen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes enthalten. Das Konzept enthält die Bedar- fe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 - 2025. Als Kalkulationsgrundla- ge haben Sie die Kosten der Beschaffungen aus dem Jahr 2017/2018 herangezogen. Die Kosten wichen z. T. um rd. 6 % von denen im Investitionsplan ab, daher haben Sie das vo- raussichtliche Gesamtvolumen auch um rd. 6 % angehoben. Letztendlich ergibt sich das Beschaffungsvolumen jedoch aus den Ergebnissen des Vergabeverfahrens. In Ihrer Bedarfsbegründung haben Sie weiterhin ausführlich dargelegt, warum Sie über die im Konzept vorgesehene Anzahl hinaus, sechs weitere Zweischalengreifer benötigen. Bereits in der Vergangenheit habe ich darauf hingewiesen, dass ein Konzept mit langjähriger Laufzeit einer regelmäßigen Überarbeitung und Anpassung hinsichtlich technischem Fort- schritt, Personalsituation, Arbeitsanfall und haushaltsmäßigen Voraussetzungen bedarf. In- sofern vermag ich Ihre Argumentation nachzuvollziehen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0380/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.04.2019
- Erstellt
- 29.01.2019 10:27