V/0437/2024
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck
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Beschlussvorlage
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V/0437/2024 V/0437/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck Beratungsfolge 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck wird gewählt: Herr Roland Brüssau 66 Jahre alt oder Herr Ulrich Zoch 68 Jahre alt. Herr Brüssau und Herr Zoch haben ihren Wohnsitz im Bezirk Wolbeck. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Dr. von der Burg ist im Juni 2021 zum stellvertretenden Schiedsmann für den Bezirk Wolbeck gewählt worden. Aus persönlichen Gründen hat er beim Amtsgericht einen Antrag auf vorzeitige Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Herr Brüssau und Herr Zoch haben sich beworben und stehen, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirks- vertretung Münster-Südost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 22.07.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0437/2024 Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Brüssau und Herrn Zoch erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0437/2024 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Wolbeck. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0437/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2024
- Erstellt
- 15.07.2024 10:50