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V/0437/2024

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck

Vorlagen 15.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 27.08.2024, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2113 Zeichen

V/0437/2024 
V/0437/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck wird gewählt: 
 
Herr Roland Brüssau 
66 Jahre alt 
 
oder 
 
Herr Ulrich Zoch 
68 Jahre alt. 
 
Herr Brüssau und Herr Zoch haben ihren Wohnsitz im Bezirk Wolbeck. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Dr. von der Burg ist im Juni 2021 zum stellvertretenden Schiedsmann für den Bezirk Wolbeck 
gewählt worden. Aus persönlichen Gründen hat er beim Amtsgericht einen Antrag auf vorzeitige 
Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
Herr Brüssau und Herr Zoch haben sich beworben und stehen, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirks-
vertretung Münster-Südost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
22.07.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0437/2024 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Brüssau und Herrn Zoch erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1324 Zeichen

Anlage A zur V/0437/2024 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Wolbeck. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0437/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.07.2024
Erstellt
15.07.2024 10:50