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3081/2023

Erhöhung der bezirksorientierten Mittel gem. § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024

Beschlussvorlage Ausschuss 13.11.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2023, TOP 10.21

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2810 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I 
 
Vorlagen-Nummer 
 3081/2023 
Freigabedatum 13.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erhöhung der bezirksorientierten Mittel gem. § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der 
Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss beschließt gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für 
die Haushaltsjahre 2023/2024 die Erhöhung der bezirksorientierten Mittel im Haushaltsjahr 
2023 um 57.112,83 €. 
 
Finanzausschuss 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     57.112,83 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
entscheidet der zuständige Fachausschuss über eine abweichende Verwendung der in Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel. Für die Erhöhung der verbindlich 
aufgelisteten Einzelpositionen ist ebenfalls ein politischer Beschluss des zuständigen Fach-
aus-schusses einzuholen. 
 
In Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie konnten die bezirksorientierten Mittel gem. 
§ 37 Abs. 3 GO NRW in den letzten Jahren nicht vollständig verausgabt werden und sollen 
daher im Haushaltsjahr 2023 bedarfsgerecht erneut bereitgestellt werden. 
 
Insgesamt handelt es sich um einen Mehrbedarf in Höhe von 57.112,83 €, der in der Produkt-
gruppe 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Teilergeb-
nisplan der Bürgerämter entsprechend zugesetzt wird (hier: Bürgerämter Innenstadt und Ro-
denkirchen).  
 
Der Gesamtbetrag der bezirksorientierten Mittel erhöht sich hierdurch auf 1.522.863,34 €.

3 
 
Die zur Finanzierung der zusätzlichen bezirksorientierten Mittel benötigte Aufwandsermächti-
gung in Höhe von 57.112,83 € steht im Teilergebnisplan der Bürgerämter in der Produkt-
gruppe 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 
2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3081/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.11.2023
Erstellt
25.09.2023 15:52