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Erhöhung der bezirksorientierten Mittel gem. § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024

Beschlussvorlage Ausschuss 3081/2023 vom 13.11.2023

Stand: Am 04.12.2023 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle I/I Vorlagen-Nummer 3081/2023 Freigabedatum 13.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erhöhung der bezirksorientierten Mittel gem. § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 die Erhöhung der bezirksorientierten Mittel im Haushaltsjahr 2023 um 57.112,83 €. Finanzausschuss 04.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 57.112,83 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 13 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 entscheidet der zuständige Fachausschuss über eine abweichende Verwendung der in Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel. Für die Erhöhung der verbindlich aufgelisteten Einzelpositionen ist ebenfalls ein politischer Beschluss des zuständigen Fach- aus-schusses einzuholen. In Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie konnten die bezirksorientierten Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW in den letzten Jahren nicht vollständig verausgabt werden und sollen daher im Haushaltsjahr 2023 bedarfsgerecht erneut bereitgestellt werden. Insgesamt handelt es sich um einen Mehrbedarf in Höhe von 57.112,83 €, der in der Produkt- gruppe 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Teilergeb- nisplan der Bürgerämter entsprechend zugesetzt wird (hier: Bürgerämter Innenstadt und Ro- denkirchen). Der Gesamtbetrag der bezirksorientierten Mittel erhöht sich hierdurch auf 1.522.863,34 €. 3 Die zur Finanzierung der zusätzlichen bezirksorientierten Mittel benötigte Aufwandsermächti- gung in Höhe von 57.112,83 € steht im Teilergebnisplan der Bürgerämter in der Produkt- gruppe 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2023

    Finanzausschuss

    TOP 10.21, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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