Mandari Insight

3241/2021

Prüfauftrag zur Benennung eins Weges in Köln-Nippes nach den Eheleuten Safarowsky

Mitteilung BV 14.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.11.2021, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Benennungsplan

· application/pdf

Ansehen

Gutachten Safarowsky anonymisiert

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

1680 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
235/1-Go 
Vorlagen-Nummer 
 3241/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 
 
Prüfauftrag zur Benennung eins Weges in Köln-Nippes nach den Eheleuten Safarowsky 
 
In ihrer Sitzung vom 17.06.2021 hat die Bezirksvertretung Nippes, unter der Antragsnummer   
AN/0772/2021 die Verwaltung gebeten, die Benennung der Verbindungsstraße zwischen der Mauen-
heimer Straße und der Tauentzienstraße durch das „Nippesser Tälchen“ nach den Eheleuten Sa-
farowsky zu prüfen. 
 
Die Verwaltung hat das NS Dokumentationszentrum beauftragt ein Gutachten über Rudolf Sa-
farowsky (*05.10.1903 in Leipzig; +17.03.1947 in Köln)  und Rosa Safarowsky geb. Reiff 
(*23.11.1914 in Düsseldorf; +12.03.1945 KZ Sachsenhausen) zu erstellen. 
 
Das NS Dokumentationszentrum ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Benennung nach Rudolf 
Safarowsky nicht befürwortet werden kann. Gegen die Benennung nach seiner Ehefrau Rosa Sa-
farowsky bestehen keine Bedenken. 
 
Das Gutachten des NS Dokumentationszentrums wird beigefügt.  
  
Eine Ortsbegehung wurde durch die Verwaltung durchgeführt. Eine Benennung des Verbindungswe-
ges zwischen der Mauenheimer Straße und der Tauentzienstraße durch das „Nippeser Tälchen“, ei-
nem parkähnlichen Areal, wurde als möglich befunden. Die Adresse des KFZ-Reparaturbetriebs, wel-
cher am Beginn des Weges, Mauenheimer Straße 80, ansässig ist, bleibt von der Benennung unbe-
rührt und behält die Anschrift zur Mauenheimer Straße. 
 
Prüfergebnis: der Weg zwischen der Mauenheimer Straße und der Tauentzienstraße könnte  
als Rosa-Safarowsky-Weg benannt werden.

Benennungsplan

82 Zeichen

Nippeser
Tälchen
Benennung eines Weges im Nippeser Tälchen in Köln-Nippes N
Anlage

Gutachten Safarowsky anonymisiert

4234 Zeichen

/ 2 
4520 31.08.2021 
4520_Vfg. Safarowsky, Ru-
dolf und Rosa.docx 
ab: 31.08.2021 1. Schreiben an:
235/1 
Sehr geehrte , 
zu Rudolf Safarowsky liegt bereits ein Gutachten vor, das Dr. Werner Jung im Jahr 2005 ver-
fasst hat. Das Gutachten kommt zu der Beurteilung, eine Straßenbenennung nach Rudolf 
Safarowsky (geboren am 5. Oktober 1903 in Leipzig, erschossen am 17. März 1943 in Köln) 
nicht zu befürworten. Safarowsky kann anhand der überlieferten Protokolle der Kölner Stadt-
verordnetenversammlung eine antisemitische Äußerung in der Sitzung vom 12. Januar 1933 
nachgewiesen werden, die dessen Ehrung durch eine Straßenbenennung aus Sicht des NS-
Dokumentationszentrums als nicht geboten erscheinen lässt. 
Safarowsky hatte zu dieser Zeit als Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands 
(KPD) das Amt eines Stadtverordneten für Wohlfahrtsangelegenheiten inne. In der Debatte 
über eine Straßenbenennung bezeichnete er den Kölner Bankier Kurt von Schröder als „Fi-
nanzjuden“, was das vorgenannte Gutachten von 2005 eingehend problematisiert hat. 
Nach der gewaltsamen Auflösung der KPD im Zuge der Machtübernahme durch das NS-Re-
gime engagierte sich Safarowsky im kommunistischen Widerstand, wurde im Sommer 1933 
erstmalig verhaftet und wegen Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt. Es folgte eine Zucht-
hausstrafe, aus der er Anfang 1935 entlassen wurde. Kurz darauf verhaftete die Gestapo Sa-
farowsky erneut, er wurde im Konzentrationslager Esterwegen inhaftiert. Nach der Entlas-
sung heiratete er die geschiedene Rosa Scheer und lebte mit ihr in der Thüringer Straße in 
Köln-Nippes. 1939 wurde er wieder verhaftet und im September des Jahres in das Konzent-
rationslager Sachsenhausen verbracht. Ende 1940 entließ man ihn aus der dortigen Haft. 
Anfang 1943 fahndete die Gestapo wegen des Verdachts auf Hochverrat ein weiteres Mal 
nach ihm, er galt als flüchtig. Bei dem Versuch seiner Festnahme wurde Rudolf Safarowsky 
am 17. März 1943 in der südlichen Kölner Altstadt auf offener Straße von der Gestapo er-
schossen. 
Zu Leben und Wirken seiner Ehefrau Rosa Safarowsky geb. Reiff, geben Quellen aus dem 
Bundesarchiv, aus dem Landesarchiv Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Archiv des ITS 
Arolsen Auskunft. Rosa Reiff wurde am 23. November 1914 in Düsseldorf geboren und be-
suchte in Köln die Grund- und Mittelschule. Mitte der 1920er Jahre heiratete sie den Pa-
tentingenieur Harald Scheer, in dessen Büro sie bis zur Scheidung Anfang der 1930er Jahre 
arbeitete. Sie trat der KPD bei und begann, sich im kommunistischen Widerstand gegen die 
erstarkende NSDAP zu engagieren. Hier lernte sie Rudolf Safarowsky kennen. Im Dezember 
1933 wurde Rosa Scheer wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu einer fast zweijährigen 
Zuchthausstrafe verurteilt und verbüßte die Haft im Zuchthaus Ziegenhain. Einige Monate 
nach der Heirat mit Rudolf Safarowsky wurde Anfang 1937 ihr gemeinsamer Sohn geboren.  
In den ersten Kriegsjahren arbeitete Rosa Safarowsky bei der Firma Rheinpreußen in Köln. 
Im Zuge der versuchten Festnahme ihres Mannes, der vor ihren Augen erschossen wurde,

- 2 -
verhaftete sie die Gestapo Anfang März 1943. Sie wurde zunächst in das Konzentrationsla-
ger Ravensbrück verbracht und kurze Zeit später in das KZ Sachsenhausen überführt. Dort 
verstarb Rosa Safarowsky am 12. März 1945, mutmaßlich bei einem Fliegerangriff. 
Rudolf und Rosa Safarowsky leisteten aktiven Widerstand gegen das NS-Regime, wurden 
für ihre politische Überzeugung verfolgt und fanden dabei den Tod. Zu ihrem Gedenken sind 
2015 vor dem Haus Thüringer Straße 3 zwei Stolpersteine verlegt worden.  
Jenseits des zu ehrenden widerständigen Handelns muss Rudolf Safarowskys antisemiti-
sche Äußerung in der Kölner Stadtverordnetenversammlung jedoch als kompromittierend ge-
wertet werden. „Es handelt sich um eine eindeutige und besonders hässliche antisemitische 
Bezeichnung, die immer wieder der Erklärung bedürfte, falls eine Straße nach Rudolf Sa-
farowsky benannt würde und diese Äußerung mit seinem Namen verbunden blieb.“ (Zitat aus 
dem Gutachten von Dr. Werner Jung, 2005).  
Gegen die Benennung einer Straße nach Rosa Safarowsky bestehen hingegen keine Be-
denken.  
Mit freundlichen Grüßen 
2. z. Vg. 1-10-01-03

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3241/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.10.2021
Erstellt
08.09.2021 11:25