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AN/0104/2024

Neueinrichtung absolutes Halteverbot auf der Eiler Straße zwischen Gestütt Röttgen und Eisenbahnbrücke

Anfrage nach § 4 BV8 (CDU) 18.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2024, TOP 9.2.3

Anfrage (CDU BV8)

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Anfrage (CDU BV8)

2410 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) 
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S  
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln  
Telefon (0221) 221 98303  
E-Mail: CDU-BV8@Stadt-Koeln.de 
 
 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 24 7-273  
51103 Köln  
Tel:  0221-221 98 303  
Fax: 0221-221 98 208  
Cdu-bv 8@stadt-koeln.de  
Internet www.cdu-kalk.de  
 
 
 
 
 
 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 18.01.2024 
AN/0104/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 
TOP 9.2.3 
 
Neueinrichtung absolutes Halteverbot auf der Eiler Straße zwischen Gestütt 
Röttgen und Eisenbahnbrücke  
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
seit vielen Jahren gibt es Diskussionen zum Parken auf der Eiler Straße in dem o.a. 
Teilstück. Bis dato war es dort geduldete Praxis, dass die Anwohnerinnen und An-
wohner der Eiler Straße auf diesem Teilstück auf der Straße parken konnten und so-
mit u.a. auch zu einer gewünschten Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten beigetra-
gen haben. 
Im Dezember 2023 wurde dann urplötzlich und vermutlich im Zusammenhang mit ei-
ner wochenlangen Diskussion in den sozialen Netzwerken durch die Verwaltung ein 
absolutes Halteverbot eingerichtet und die Anwohnerinnen und Anwohner sind nun 
nicht einmal mehr in der Lage für das Ausladen ihrer Einkäufe oder das Abholen von 
Familienangehörigen ordnungsgemäß vor ihren Häusern zu halten. 
 
Deswegen bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgenden Fra-
gen: 
1. Was hat die Verwaltung veranlasst den jahrelangen und aus unserer Sicht be-
währten Zustand des ordnungsgemäßen Parkens auf der Fahrbahn von jetzt 
auf gleich zu ändern? 
2. Seit wann gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen hier tätig zu werden 
und wodurch wurden diese veranlasst? 
3. Warum wurde die Bezirksvertretung nicht im Vorfeld über die Überlegungen 
der Verwaltung gehört? 
4. Warum wurde nicht wenigstens die Möglichkeit eines eingeschränkten Halte-
verbots geschaffen?

5. Welche öffentlichen Stellen (Polizei, Feuerwehr, etc.) bzw. Einrichtungen (an-
sässiger Kindergarten, etc.) wurden im Vorfeld zu der Maßnahme gefragt oder 
eingebunden? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Stefan Clemens Müller 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0104/2024
Typ
Anfrage nach § 4 BV8 (CDU)
Datum
18.01.2024
Erstellt
18.01.2024 11:46