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Neueinrichtung absolutes Halteverbot auf der Eiler Straße zwischen Gestütt Röttgen und Eisenbahnbrücke

Anfrage nach § 4 BV8 (CDU) AN/0104/2024 vom 18.01.2024

Stand: Am 25.01.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@Stadt-Koeln.de Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 24 7-273 51103 Köln Tel: 0221-221 98 303 Fax: 0221-221 98 208 Cdu-bv 8@stadt-koeln.de Internet www.cdu-kalk.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 18.01.2024 AN/0104/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 TOP 9.2.3 Neueinrichtung absolutes Halteverbot auf der Eiler Straße zwischen Gestütt Röttgen und Eisenbahnbrücke Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, seit vielen Jahren gibt es Diskussionen zum Parken auf der Eiler Straße in dem o.a. Teilstück. Bis dato war es dort geduldete Praxis, dass die Anwohnerinnen und An- wohner der Eiler Straße auf diesem Teilstück auf der Straße parken konnten und so- mit u.a. auch zu einer gewünschten Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten beigetra- gen haben. Im Dezember 2023 wurde dann urplötzlich und vermutlich im Zusammenhang mit ei- ner wochenlangen Diskussion in den sozialen Netzwerken durch die Verwaltung ein absolutes Halteverbot eingerichtet und die Anwohnerinnen und Anwohner sind nun nicht einmal mehr in der Lage für das Ausladen ihrer Einkäufe oder das Abholen von Familienangehörigen ordnungsgemäß vor ihren Häusern zu halten. Deswegen bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgenden Fra- gen: 1. Was hat die Verwaltung veranlasst den jahrelangen und aus unserer Sicht be- währten Zustand des ordnungsgemäßen Parkens auf der Fahrbahn von jetzt auf gleich zu ändern? 2. Seit wann gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen hier tätig zu werden und wodurch wurden diese veranlasst? 3. Warum wurde die Bezirksvertretung nicht im Vorfeld über die Überlegungen der Verwaltung gehört? 4. Warum wurde nicht wenigstens die Möglichkeit eines eingeschränkten Halte- verbots geschaffen? 5. Welche öffentlichen Stellen (Polizei, Feuerwehr, etc.) bzw. Einrichtungen (an- sässiger Kindergarten, etc.) wurden im Vorfeld zu der Maßnahme gefragt oder eingebunden? Mit freundlichen Grüßen Stefan Clemens Müller Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 25.01.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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